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Tätigkeit der Abwicklungsbehörde

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Jahresbericht

Jahresbericht

ABWICKLUNG FMA-Geschäftsbericht 2021 43

TÄTIGKEIT DER ABWICKLUNGSBEHÖRDE

Die bei der FMA angesiedelte Abwicklungsbehörde ist zuständig für das europäische Rahmenwerk zur Abwicklung von systemrelevanten Banken. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Stabilität des liechtensteinischen Bankenplatzes.

Zentrales Element des Abwicklungsregimes ist die Erstellung von Plänen zur Bewältigung von Krisen bei Banken und Wertpapierfirmen. Bei der Erarbeitung solcher Abwicklungspläne sind im Berichtsjahr wesentliche Fortschritte erzielt worden. So konnte ein erster

Plan für eine systemrelevante Bank finalisiert und sämtliche Pläne deutlich weiterentwickelt werden. Die

Finalisierung aller verbleibenden Pläne ist für das Jahr 2022 vorgesehen.

Nach Inkrafttreten der Abwicklungsrichtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive II, BRRD II) in Liechtenstein, voraussichtlich Anfang 2023, sollen den Banken auch verbindliche Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities, MREL) kommuniziert werden. Diese MREL-

Anforderung soll sicherstellen, dass Banken ausreichende Eigenmittel und wandelbares Fremdkapital für den Abwicklungsfall vorhalten. Die Höhe der MRELQuote wird von der FMA für jedes betroffene Institut separat festgesetzt und berücksichtigt u. a. das Geschäftsmodell und das Risikoprofil der jeweiligen Bank. Diesbezüglich hat die FMA bereits umfassende Vorarbeiten zur Berechnung der institutspezifischen MREL-Anforderungen getätigt, insbesondere die Entwicklung eines Berechnungsmodells für sogenannte Nachrangigkeitserfordernisse (Subordination Requirement), gestützt auf die entsprechenden Arbeiten des europäischen Single Resolution Board (SRB).

Schliesslich wurde 2021 der Aufbau des liechtenstei-

nischen Abwicklungsfinanzierungsmechanismus fortgeführt. Die im Rahmen dieses Mechanismus zur Verfügung stehenden Finanzmittel sollen im Bedarfsfall die effektive Anwendung des Abwicklungsregimes unterstützen. Der Abwicklungsfinanzierungsmechanismus ist von den liechtensteinischen Banken und

Wertpapierfirmen anteilsmässig nach einem gesetzlich vorgegebenen Beitragsschlüssel mit angemessenen Mitteln auszustatten. Dadurch soll die vorgegebene Zielausstattung von mindestens 1 % der gedeckten Einlagen aller in Liechtenstein zugelassenen Institute bis Ende 2027 erreicht werden. Die

Berechnung des anteiligen Beitrags pro Institut erfolgt durch die FMA. Per Ende 2021 wurden von den liech-

tensteinischen Banken und Wertpapierfirmen Beiträge in der Höhe von rund CHF 21,2 Millionen erhoben.

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