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Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft

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Jahresbericht

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FMA-Geschäftsbericht 2021 ZUM INHALT

NACHHALTIGKEIT IN DER FINANZWIRTSCHAFT

Der Finanzsektor kann in entscheidendem Masse dazu beitragen, internationale Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, beispielsweise durch das Angebot von nachhaltigen Anlagen. Umwelt- und Klimarisiken stehen aktuell im Fokus. Nachhaltigkeit umfasst jedoch auch die verantwortungsvolle Unternehmensführung und soziale Aspekte wie gerechte Arbeitsbedingungen und die Achtung von Menschenrechten.

Unter Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft werden insbesondere Formen von Finanzdienstleistungen verstanden, bei denen die Finanzintermediäre Nach-

haltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung in ihre Geschäfts- oder Investitionsentscheidungen integrieren. Angestrebt wird ein nachhaltiger Nutzen für den Kunden, die Umwelt und die Gesellschaft.

Nachhaltigkeit ist damit nicht auf ökologische Aspekte beschränkt. Umwelt- und Klimarisiken stehen derzeit

jedoch im Fokus. Im Rahmen des Grünen Deals hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu schaffen. U. a. sollen bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausgestossen werden. Liechtenstein verpflichtete sich, bis 2030 seine Emissionen im Vergleich zu 1990 um 40 % zu reduzieren. Der Finanzsektor kann – beispielsweise durch das Angebot von nachhaltigen Anlagen –in entscheidendem Masse dazu beitragen, internationale Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Der Einbezug des Finanzdienstleistungssektors zur Erreichung der Ziele erfolgte durch verschiedene Rechtsakte, etwa die nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsverordnung und die Taxonomie-Verordnung. 2021 erarbeitete die FMA im Auftrag der Regierung zur Umsetzung der europäischen Vorgaben das EWRFinanzdienstleistungs-Nachhaltigkeits-Durchführungsgesetz. Mit diesen Rechtsakten sollen insbesondere mittels Transparenzvorschriften private Kapitalflüsse in Richtung nachhaltiger Investitionen umgelenkt und das sogenannte Greenwashing verhindert werden.

Klimarisiken werden von den Aufsichtsbehörden als

Kernrisiko für den Finanzsektor bewertet. Unterschie-

den werden einerseits physische Risiken wie Extremwetterereignisse oder der Anstieg des Meeresspiegels

mit all seinen Konsequenzen – beispielsweise der Zusammenbruch von Lieferketten – und andererseits

Transitionsrisiken, die sich durch die Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft ergeben und unangepasste Unternehmen und Finanzprodukte gefährden können. Nachhaltigkeitsrisiken ergeben sich auch dann, wenn die Kriterien Soziales und Governance

ungenügend berücksichtigt werden, beispielsweise in Form von Reputationsverlust. Nachhaltigkeitsrisiken werden deshalb in das Risikomanagement der Finanzdienstleister einbezogen. Ethisch und nachhaltig zu investieren und zu agieren sowie die Gegenparteien nach ESG-Kriterien zu beurteilen, kann die Risikoexposition der Finanzdienstleister stark reduzieren.

Zahlreiche Finanzmarktteilnehmer in Liechtenstein

verfügen bereits über oder erstellen eine Nachhaltigkeitsstrategie, die Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren weitgehend in die Geschäftsstrategie einbezieht. Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft stellt einerseits eine Herausforderung für die Finanzdienstleister dar, andererseits bietet sie bei einer akti-

ven Herangehensweise grosse Chancen für den Finanzplatz Liechtenstein.

Für die FMA als Aufsichtsbehörde hat das Thema

Nachhaltigkeit stark an Bedeutung gewonnen. Einerseits durch Rechtsakte auf europäischer Ebene, die in Liechtenstein in die nationale Gesetzgebung übernommen werden, und andererseits durch den Einbezug dieser Vorschriften in die Aufsichtstätigkeit. Im Juli hat die FMA für die Finanzdienstleister eine Orien-

tierungshilfe zur Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren in das unternehmerische Handeln in Form eines

Merkblattes veröffentlicht. Schliesslich steht auch die

FMA selbst in der Verantwortung, Nachhaltigkeit in ihrem Denken und Handeln stärker zu verankern. In

der im Dezember verabschiedeten Personalstrategie wird der Nachhaltigkeit breiter Raum gewährt. Zusätzlich wird 2022 eine Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet.

ESG-KRITERIEN: ENVIRONMENT, SOCIAL, GOVERNANCE

Die Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung werden unter der Abkürzung ESG zusammengefasst. Beim Umweltaspekt spielen der Klimaschutz, das schonende Ressourcenmanagement, der Einsatz erneuerbarer Energien und die Reduktion des ökologischen Fussabdrucks eine zentrale Rolle. Der soziale Faktor umfasst insbesondere die Schaffung von gerechten Arbeitsbedingungen, die Achtung der Menschenrechte und Investitionen in die Sicherheit am Arbeitsplatz. Darüber hinaus werden Zwangsarbeit und Kinderarbeit ausgeschlossen. Governance umfasst die Sicherstellung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.

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