1 minute read

Erbrecht

Erbrecht: Erbauseinandersetzung/ Ausgleich von Mithilfe und Pflege

Die Erbansprüche der gesetzlichen Erben können – auch bei gleichen Erbquoten – unterschiedlich hoch sein. Gesetzliche Ausgleichspflichten können sich nämlich in unterschiedlich großen Erbsummen niederschlagen.

Advertisement

Ausgleichspflichten kann es beispielsweise für vorab empfangenes Vermögen oder für Pflegeleistungen für den Erblassern oder auch bei Mitarbeit in dessen Betrieb geben.

In der anwaltlichen Praxis spielt vermehrt der Anspruch des Miterben auf Ausgleich für Mitarbeit oder Pflegeleistungen zu Lebzeiten des Erblassers eine Rolle.

§ 2057a GB regelt hierzu:

„Ein Abkömmling, der durch Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers während längerer Zeit, durch erhebliche Geldleistungen oder in anderer Weise in besonderem Maße dazu beigetragen hat, dass das Vermögen des Erblassers erhalten oder vermehrt wurde, kann bei der Auseinandersetzung eine Ausgleichung unter den Abkömmlingen verlangen, die mit ihm als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen. … Dies gilt auch für einen Abkömmling, der den Erblasser während längerer Zeit gepflegt hat.“

Eine gesetzliche Regelung zur Bewertung gibt es nicht. Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass der Ausgleichsanspruch nach „Dauer und Umfang der Leistungen“ bemessen werden muss sowie danach, wie es mit „Rücksicht auf den Wert des Nachlasses der Billigkeit entspricht“.

Dem pflegenden – und ausgleichsberechtigten - Angehörigen nach dem Erbfall ist die Führung eines Pflegetagebuchs oder kalendarische Aufzeichnungen zu empfehlen. Aus diesen sollte hervorgehen, wie oft pro Woche und welche Hilfeleistungen er erbracht hat.

Rechtsanwälte Fachanwälte Judengasse 18a, 96450 Coburg, 09561 / 871443 Ringstraße 7, 96237 Ebersdorf, 09562 4006330

Carina Arneth Bettina Lesch-Lasaridis Peter Lesch

Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Bauund Architektenrecht

Arbeitsrecht Arzthaftungsrecht allgemeines Vertragsund Schadensrecht Tätigkeitsschwerpunkte

Familienrecht Erbrecht Bau- & Architektenrecht Immobilienrecht / Zwangsvollstreckung Kapitalanlage- / Bankrecht

Termine nach Vereinbarung

Homepage: www.kanzlei-lesch.de E-Mail: info@kanzlei-lesch.de

This article is from: