
4 minute read
Familienleistungen Was es jetzt zu wissen gilt
Letzthin hat es bei einigen Unterstützungsleistungen und im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Neuerungen gegeben. Nachfolgend ein Überblick über Maßnahmen, die gerade aktuell oder kürzlich abgeändert worden sind.
Einheitliches staatliches Familiengeld
Advertisement
Im Vorjahr ist auf gesamtstaatlicher Ebene das neue, einheitliche Familiengeld „assegno unico universale“ eingeführt worden.
Der Antrag um Auszahlung muss prinzipiell nur einmal gestellt werden. Wer die Leistung bezieht, muss somit nur die Änderungen der Familiensituation mitteilen, z.B. die Geburt eines weiteren Kindes, Änderungen beim Anrecht auf die Leistung u.a.m.
Die Berechnung des zustehenden Betrags erfolgt aufgrund verschiedener Parameter der Familiensituation. Es gibt einen Grundbetrag, je nach Einkommens- und Vermögenssituation kann der Familie ein höherer Betrag zustehen. Zur Bemessung der wirtschaftlichen Lage der Familie wird der Wert der ISEE herangezogen (Näheres dazu siehe unten).

Die ISEE kann ab Jänner jeden Jahres abgefasst werden. Sie dient für die Berechnung des einheitlichen Familiengeldes von März des Jahres bis zum Februar des Folgejahres.
• Die ISEE muss bis spätestens 30. Juni abgeschlossen sein, um die volle zustehende Leistung rückwirkend ab März zu erhalten.
• Wenn die ISEE erst später erneuert wird, wird ab März bis zum Monat der Abfassung der ISEE nur der Grundbetrag des einheitlichen Familiengeldes ausbezahlt, und der zustehende Betrag laut ISEE kommt erst ab dem Folgemonat in Zahlung.
• Wenn die ISEE gar nicht erneuert wird, bezahlt das INPS für das gesamte Jahr nur noch den Grundbetrag des einheitlichen Familiengeldes aus.
Landeskindergeld
Diese Leistung des Landes richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern und volljährigen Kindern mit einer Behinderung. Im Vorjahr hat das Land diese Leistung überarbeitet: Es sind die Laufzeit, die Voraussetzungen und die Berechnung der Beträge geändert worden. In vielen Aspekten wurden die Regeln jenen des einheitlichen Familiengeldes angepasst. Ein wichtiger Unterschied ist jedoch, dass das Ansuchen um das Landeskindergeld jedes Jahr eingereicht werden muss.
Eine Voraussetzung für das Anrecht auf diese Leistung ist ein ISEE-Wert bis 40.000 Euro. Die zustehenden Beträge sind nach ISEE-Wert gestaffelt. Im Falle von Kindern mit einer Behinderung werden diese Beiträge erhöht. Bevor der Antrag gestellt werden kann, muss daher die ISEE abgeschlossen sein.
Wie beim gesamtstaatlichen einheitlichen Familiengeld gelten die Anträge um Landeskindergeld von März bis Februar des Folgejahres. Laufende Anträge können ab Jänner erneuert werden.
Um das Landeskindergeld ab März 2023 zu beziehen, muss der Antrag bis spätestens 30. September 2023 erneuert werden. Wird der Antrag erst ab Oktober gestellt, so wird die Leistung erst ab dem Folgemonat der Antragstellung ausbezahlt.
Neue Ansuchen, etwa bei der Geburt eines Kindes, müssen innerhalb von 180 Tagen ab der Geburt eingereicht werden.
Isee
Die ISEE ist der staatliche Maßstab zur Ermittlung der wirtschaftlichen Lage einer Familie. Dabei werden bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte aller Mitglieder einer Familiengemeinschaft erhoben, vom Einkommen über Bankeinlagen und Immobilienbesitz bis hin zum Besitz von Pkws. Aufgrund dieser Angaben wird dann der ISEEWert ermittelt, die Kennzahl der wirtschaftlichen Lage einer Familie.
Die ISEE wird z.B. für die Berechnung des staatlichen einheitlichen Familiengeldes herangezogen. Auf Landesebene braucht es die ISEE für den Bezug des Landeskindergeldes oder des „500-Euro-Entlastungsbonus“ zur Abfederung der steigenden Energiepreise.
10-tägiger Pflichtvaterschaftsurlaub
Lohnabhängige Arbeitnehmer müssen im Falle der Geburt eines Kindes im Zeitraum von zwei Monaten vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bis fünf Monate nach Geburt zehn Tage Pflichtvaterschaftsurlaub beanspruchen. Diese Tage werden entlohnt. Der Pflichtvaterschaftsurlaub kann in mehreren Abschnitten beansprucht werden, nicht möglich ist die Aufteilung in Stunden. Grundsätzlich muss der Antrag schriftlich mindestens 5 Tage vorher an den Arbeitgeber gerichtet werden. Der Pflichtvaterschaftsurlaub steht auch im Falle von Adoption oder Anvertrauung zu.
Elternzeit
Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern, sind in Italien kürzlich einige Verbesserungen in Bezug auf die Elternzeit lohnabhängiger Arbeitnehmer/innen im Privatsektor in Kraft getreten.
Es gibt im Wesentlichen drei große Neuerungen:
1. Die zu 30% bezahlte Elternzeit kann nun bis zum 12. Lebensjahr des Kindes beansprucht werden (zuvor bis zum 6. Lebensjahr).
2. Die zu 30% bezahlten Elternzeitmonate sind von ursprünglich sechs auf nunmehr neun Monate angehoben worden. Neu ist auch die Aufteilung: drei bezahlte Monate für die Mutter und drei für den Vater (jeweils nicht auf den anderen übertragbar) sowie drei weitere Monate, die den beiden Elternteilen alternativ zustehen.
3. Das staatliche Haushaltsgesetz für 2023 sieht zudem vor, dass einer der bezahlten Elternzeitmonate (der Mutter oder des Vaters) mit 80% statt mit 30% entlohnt wird. Dies aber nur wenn dieser Monat innerhalb des 6. Lebensjahr des Kindes beansprucht wird und sofern die Pflichtmutterschaft nach dem 31.12.2022 endet.
Die Höchstdauer der Elternzeit bleibt unverändert: maximal sechs Monate für die Mutter und maximal sechs Monate für den Vater pro Kind bis zum 12. Lebensjahr (Väter können einen zusätzlichen Monat beanspruchen, falls sie mindestens drei Monate Elternzeit nehmen), wobei beide Elternteile zusammen höchstens 10 Monate Elternzeit beanspruchen können (11 Monate in Ausnahmefällen).
Der zehnte und eventuell elfte Elternzeitmonat werden nur dann zu 30% entlohnt, wenn das Einkommen unter einem gewissen Wert liegt.
Nb. Für Beschäftigte im lokalen öffentlichen Dienst und für die Lehrpersonen der staatlichen Schulen gibt es ausführlichere Regelungen.
Neue Bestimmungen und besondere Regelungen gibt es u. a. bei Mehrfachgeburten, für Alleinerziehende, Selbstständige und Personen, die in die Sonderverwaltung des INPS eingeschrieben sind.
Wichtiger Hinweis
• Hierbei handelt es sich um einen Überblick. Wir raten, sich für ausführlichere Informationen und Sonderfälle an die zuständigen Stellen und Einrichtungen zu wenden.
• Die Anträge auf das Landeskindergeld oder auf das einheitliche Familiengeld können selbst online abgefasst werden. Wer Hilfe braucht, kann sich dafür auch an ein Patronat wenden.
• Die ISEE kann selbst über die Internetseite des INPS oder über ein Steuerbeistandszentrum abgefasst werden.
SGBCISL
Mit derzeit rund 54.000 Mitgliedern ist der Südtiroler Gewerkschaftsbund SGBCISL der mitgliederstärkste Gewerkschaftsbund in Südtirol. Hauptaufgabe ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer/innen und Rentner/innen, von Kollektivvertragsverhandlungen über arbeitsrechtliche Beratung bis hin zu Beistand in Steuerangelegenheiten und im Bereich der sozialen Für- und Vorsorge.
Kontakt Hauptsitze
Bozen, Siemensstraße 23, T 0471 568400
Meran, Meinhardstraße 2, T 0473 230242
Brixen, Großer Graben 7, T 0472 836151
Bruneck, Stegener Straße 8, T 0474 375200 www.sgbcisl.it | info@sgbcisl.it