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Für Familien an Stellschrauben drehen
Hingegen können Familien mit volljährigen Kindern, Paare und Alleinlebende noch bis 31. März 2023 online (Zugang mit digitaler Identität SPID, aktivierter Bürgerkarte und Lesegerät oder mit elektronischer Identitätskarte CIE über myCivis) oder über ein Patronat einen Antrag für den Entlastungsbonus in Höhe von 500 Euro stellen.
Details dazu gibt es zum Nachlesen im Landeswebportal im Dienst „Entlastungsbonus“ oder beim Scannen des QR-Codes.
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Indirekte Leistungen für Familien
Damit Kinder gedeihen, Familien sich entfalten, gut leben und altern können, drehen der Staat und das Land laufend an verschiedenen Stellschrauben. Familien brauchen geeignete familienfreundliche Rahmenbedingungen und finanzielle Unterstützung.
In Südtirol trägt das Land zur Förderung der Familien und zur Entlastung der Familienkasse durch direkte finanzielle Leistungen wie das Landesfamiliengeld, Landesfamiliengeld Plus, Landeskindergeld und die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten bei. Allein an Familienförderung bekommen in Südtirol jährlich im Schnitt über 40.000 Personen insgesamt rund 70 Millionen Euro von der Landesagentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung – ASWE ausbezahlt.

Entlastungsbonus
Zusätzlich hat der Südtiroler Landtag vergangenes Jahr 100 Millionen Euro an Geldmitteln für das Entlastungspaket zur Abfederung der Teuerung infolge der Energiekrise bereitgestellt. Rund 58,8 Millionen davon kommen in Form von Direkthilfen Familien, Paaren und Alleinlebenden zugute, die einen ISEE-Wert von 40.000 Euro nicht überschreiten. Bei dem außerordentlichen Entlastungsbonus für Familien handelt es sich um einen einmaligen Beitrag von 600 bzw. 500 Euro. Familien mit minderjährigen Kindern und Anspruch auf das Landeskindergeld haben, erhalten den 600-Euro-Bonus automatisch.
Neben den direkten Leistungen, die vom Landesgesetz zur Förderung und Unterstützung von Familien vorgesehen sind und den indirekten Leistungen (Betreuungsangebote für Kleinkinder und für Kinder und Jugendliche während der Schulferien), werden Familien hierzulande durch Maßnahmen unterstützt, die von Landesgesetzen aus anderen Bereichen geregelt werden: Bildungsförderung, öffentliche Mobilität, Wohnbau, Sozial- und Gesundheitswesen, Beitrag für die rentenmäßige Absicherung der Pflegezeiten, das Pflegegeld, die Unterhaltsvorschussleistung oder Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten.
Zusätzlich werden Familien vom Land Südtirol zahlreiche Sachleistungen geboten wie beispielsweise Schülerverkehrsdienst, ABO+/vergünstigte Tarife für öffentlichen Nahverkehrs, Schulbücher, Schulausspeisung.
Finanzielle Entlastungen für Familien mit minderjährigen Kindern bietet auch der EuregioFamilyPass Südtirol. In seiner Funktion als Vorteilskarte gewährt der Pass Ermäßigungen und Preisnachlässe auf verschiedene Produkte und Dienstleistungen, die derzeit etwa 380 öffentliche Einrichtungen und private Partnerbetriebe in Südtirol anbieten.
Den Südtiroler Familien stehen zudem die staatliche Geldleistung, das Einheitliche Kindergeld (Assegno unico e universale per i figli a carico) zur Verfügung.
Informationen zur finanziellen Unterstützung von Familien in Südtirol www.provinz.bz.it/familiengelder oder QR-Code einscannen