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Familien-Ratgeber Sharenting

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Vor kurzem habe ich in einem Radiobeitrag von „Sharenting“ gehört. Worum handelt es sich dabei genau? Gibt es Richtlinien in Bezug auf die Veröffentlichung von Fotos Minderjähriger in den sozialen Medien?

Der Begriff „Sharenting“ ist aus den beiden englischen Wörtern „Share“ (Teilen) und „Parenting“ (Elternschaft) zusammengesetzt und beschreibt das andauernde Veröffentlichen von Fotos und Videos der eigenen Kinder durch die Eltern.

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Ein eigenständiges Gesetz zu Kinderfotos in den sozialen Netzwerken gibt es in Italien noch nicht. Der rechtliche Rahmen besteht aus verschiedenen italienischen und europäischen Bestimmungen, wie die Europäische

Datenschutzgrundverordnung. Wer demnach Fotos von Kindern über 14 Jahren veröffentlicht, muss sie vorher um Einverständnis fragen. Eine wichtige Rechtsquelle ist außerdem die UN-Kinderrechtskonvention, deren Grundprinzip es ist, dass das Kindeswohl immer Vorrang hat. Kinder müssen vor dem widerrechtlichen Eingriff ins Privatleben geschützt werden, besonders dann, wenn ihre Ehre verletzt werden könnte.

Man muss sich also immer die Frage stellen, ob es im Interesse des Kindes ist, breiverschmiert am Tisch sitzend oder auf dem Töpfchen sitzend fotografiert zu werden. Viele Eltern sind sich nicht bewusst, dass diese Bilder für immer im Netz bleiben, auch dann, wenn die Bilder vom Profilinhaber gelöscht wurden. Damit die Fotos außerdem nicht in die falschen Hände geraten, empfehle ich den Eltern grundsätzlich immer, die Kinder nur von hinten zu fotografieren oder die Gesichter der Kleinen unkenntlich zu gestalten, indem man sie verpixelt. Außerdem kann man die Reichweite des eigenen Accounts einschränken und ihn auf privat stellen, damit nur Freunde die Fotos sehen. Und am allerwichtigsten: Die Kinder fragen, ob sie mit derartigen Veröffentlichungen einverstanden sind.

Für nähere Informationen können Sie sich kostenlos und vertraulich an die Kinder- und Jugendanwaltschaft wenden.

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