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Familien in Südtirol:

Bilanz für 10 Jahre Familiengesetz –Umsetzung aus Sicht des KFS nicht ausreichend

Viele Familien leiden heute unter finanziellen Belastungen, zu wenig Zeit, fehlender Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit und immer mehr Kinder sind in ihrem seelischen Wohlbefinden beeinträchtigt. Vor zehn Jahren wurde das heute gültige Familiengesetz beschlossen. Der KFS war bei der Ausarbeitung wesentlich beteiligt und hat erfolgreich wichtige Punkte mit eingebracht. Bereits im Frühjahr 2010 wurde ein entsprechendes Grundsatzpapier vom FA Familienpolitik vorbereitet und am 10. Mai 2010 vom Zentralausschuss beschlossen: Titel „Erziehungsarbeit zu Hause finanziell aufwerten“. In den damaligen Aufzeichnungen sind 8 Treffen in der Steuerungsgruppe als Vorbereitung des Gesetzes und insgesamt 24 Treffen zu Diskussion und Austausch aufgelistet. Jetzt nach 10 Jahren ziehen wir eine „Bilanz“, wobei wir uns hier auf die ausstehenden Maßnahmen und Forderungen mit Schwerpunkt auf Wohnen und finanzielle Unterstützung konzentrieren.

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§ Art. 1 – Ziele: Sind nach wie vor aktuell und wurden und werden vom KFS voll unterstützt.

§ Art. 2 – Grundsätze und Schwerpunkte – die drei Säulen: Stärkung der Familien, Vereinbarkeit und finanzielle Unterstützung: vor allem bei Vereinbarkeit und Förderung ist noch viel zu verbessern. Wir als KFS haben immer vor allem die rechtliche und finanzielle Gleichbehandlung der berufstätigen Eltern und jener, die zu Hause bleiben, gefordert.

§ Art. 3 und 4: Aufgabenbereiche und Netzwerke: Es gibt viele Initiativen, wir als KFS sind weiterhin sehr gerne bereit, mit der Familienagentur weiter an Verbesserungen und Neuerungen zu arbeiten.

§ Art. 5 – Zeitpolitik: Wurde zwar jetzt mit eigenem Dekret geregelt, aber die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen erscheint sehr schwerfällig (Schulautonomie,..). Hier sind landesweit einheitliche Vorgaben notwendig!

§ Art. 6 – Wohn- und Lebensräume für Familien: „Das Land fördert die Errichtung von privaten und öffentlichen Räumen sowie Wohninfrastrukturen für Familien, damit sich die Familien in ihren unterschiedlichen Lebensphasen entfalten können und in schwierigen Lebenssituationen Unterstützung finden.“

Erst vor kurzem wurde das neue Wohnbaugesetz 5/2022 beschlossen: Wenige sind damit zufrieden, es wird sogar immer schwieriger für junge Familien. Viele wandern sogar aus!

Die Situation ist frustrierend: Vom SJR über Gewerkschaften bis zu Wirtschaftsverbänden und Uni sehen alle Handlingsbedarf. In der Aussendung steht: „Wir müssen feststellen, dass der Entwurf für das Wohnbauförderungsgesetz dieser Anforderung nicht entspricht ...“.

Also braucht es dringend Impulse für eine gemeinnützige Wohnungswirtschaft. Letzthin wurden einige Verbesserungen beschlossen, aber weitere sind unbedingt notwendig.

§ Art. 7 – frühzeitige Stärkung: Es gibt viele Familienbildungs- und Beratungsinitiativen, die wesentlich auch von den ehrenamtlichen Vereinen und Verbänden getragen werden.

Leider sind die Beratungsdienste stark überlastet und müssten weiter ausgebaut werden, was durch die Pensionierungswelle und den Fachkräftemangel weiter erschwert wird

§ Art. 8 – Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Es sind viele Arbeitstische, Besprechungskreise und Initiativen dazu entstanden, aber zu wenig Ergebnisse. Unsere Forderung: nur zertifizierte Betriebe mit entsprechenden Maßnahmen fördern und beauftragen. Best Practice Beispiele aufzeigen und kommunizieren und die Unternehmen selbst in die Familienpolitik miteinbeziehen.

§ Art. 9 – Finanzielle Unterstützung der Familien: „Das Land trägt zur Unterstützung der Familien und zum Familienlastenausgleich bei, sei es durch direkte finanzielle Leistungen ...“

Die Zuschüsse für Rentenabsicherung der Erziehungs- und Pflegezeiten wurden wesentlich verbessert und erhöht, sind aber noch zu wenig bekannt. Das Landeskindergeld gibt es ab 2022 bis zur Volljährigkeit, es gibt einen einmaligen Kinderbonus, und seit Juli 2022 wird das Landesfamiliengeld an alle ohne Begrenzung des Einkommens ausbezahlt: eine Anpassung an die hohe Inflation fehlt. Die Ansuchen wurden zwar vereinfacht, sind aber immer noch zu wenig übersichtlich – ein einziges Ansuchen digital und höhere Summen wären notwendig.

§ Art. 10 – Betreuungs- und Begleitangebote: Es gibt viele Besprechungen und auch neue Bestimmungen, aber die Betreuung durch die offiziellen Stellen Kindergarten (Zeiten, Sommerkindergarten ...) und Schule (Mensadienst, Nachmittagsunterricht und Betreuung …) ist in der landesweiten

Praxis zu wenig umgesetzt! Leider behindern auch hier die Pensionswelle und der Fachkräftemangel optimal abgestimmte Angebote für Familien.

§ Art. 11 - Familienagentur: „Das Land gewährleistet die Koordinierung und Vernetzung der familienpolitischen Maßnahmen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen durch die Errichtung einer „Familienagentur“.

Die Familienagentur ist inzwischen auf eine Struktur mit 23 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen angewachsen und hat sich als Koordinationsstelle etabliert. Bei der Bearbeitung der Förderungsansuchen begegnen wir aber oft großen Schwierigkeiten, unterschiedlichen Behandlungen, nicht nachvollziehbaren Kürzungen und sich ständig ändernden Kriterien bzw. jährlich wechselnden Formularen und Abgabeterminen.

§ Art. 12 – Familienbeirat: Ist als beratendes Organ der Landesregierung eingesetzt, hat sich aber eher zu einer Informationsplattform entwickelt.

Vielleicht gelingt es in Zukunft noch mehr, gemeinsam an einem Strang für eine kinder-, jugendund familiengerechte Gesellschaft zu arbeiten.

VALENTIN MAIR/KFS-VIZEPRÄSIDENT, VORSITZENDER KFS-FACHAUSSCHUSS

FAMILIENPOLITIK UND DER GESAMTE KFS-FACHAUSSCHUSS FAMILIENPOLITIK

Was wir als KFS zum Familiengesetz beitragen/leisten:

§ 1: Ziele werden mit Maßnahmen gefüllt (s.u.).

§ 2: Der KFS ist durch verschiedenste Bildungs- und Informationsangebote sehr aktiv (Gutes Leben, Familien-Jolly, BabySpot-App, Sternenkinder, Auszeit von der Pflege …).

§ 3 u. 4: Wir als KFS haben mit den 116 Zweigstellen sehr kapillare Vernetzung und Wirkung vor Ort.

§ 5: An wichtigen Positionspapieren wurde und wird mitgearbeitet, wobei immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht.

§ 6: Forderung und Mithilfe zur Durchsetzung der Punkte für die Förderung von 23 auf 20.

§ 7: KFS ist mit umfassenden Bildungs- und Freizeitangeboten (Jahr 2022: 3 Kurse, 3 Elterntrainings, 5 Vortragsreihen, sehr viele Freizeitangebote in den Zweigstellen) landesweit sehr präsent.

§ 8: Der KFS hat durch das Audit im eigenen Betrieb viele entsprechende Maßnahmen gesetzt.

§ 9: Vielfache Forderungen und Vorschläge bezüglich besserer finanzieller Unterstützung.

§ 10: KFS mit großen Betreuungsprojekten im ganzen Land (3 Spielgruppen, 3 x Nachmittagsbetreuung, 8 Sommerbetreuungswochen mit insg. 1987 Kindern im Jahr 2022).

$ 11: Besprechungen, Interventionen mit der Volksanwaltschaft.

§ 12: Konstruktive und kritische Mitarbeit im Familienbeirat seit Beginn an.

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