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Vorgestellt
Der BvCW-Fachbereich „Nutzhanf“
Innerhalb des Branchenverbandes Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) arbeitet der Fachbereich Nutzhanf und Lebensmittel vor allem daran, die Potenziale von Hanf als nachwachsendem Rohstoff sichtbar zu machen und die aktuellen Probleme hierzu aus dem Weg zu räumen. Der Fachbereich deckt neben Lebensmitteln u. a. auch die Bereiche Baustoffe, Textil und Landwirtschaft ab.
Nach der Gründung des Verbandes haben wir uns zunächst mit einer allgemeinen Positionierung des Fachbereichs beschäftigt und eine Vielzahl von Informationen gesammelt und gebündelt, die Gesprächsgrundlage für Gespräche mit Amtsträgern wurden. Unsere grundlegenden Hauptforderungen sind die Herausnahme von Nutzhanf aus dem BtMG, der Abbau von Bürokratie in der Landwirtschaft , die Streichung der „Rauschklausel“ und die gezielte (finanzielle) Förderung von Hanf. Diese Forderungen wurden erstmals in unserem Positionspapier vom 17.05.2021 veröffentlicht und sind in Elemente Band 12 zu finden.
Im Jahr 2021 lag ein Fokus auf der theoretischen Möglichkeit, dass Nutzhanf (insbesondere Tee und CBD-Blüten) zu Rauschzwecken missbraucht werden könnte, wenn er in Backwaren verarbeitet wird. Um die öffentliche und rechtliche Diskussion mit Argumenten zu unterstützen, haben wir intensiv an einem umfassenden Dokument gearbeitet, in dem diese theoretische Möglichkeit auf ihre praktische Umsetzbarkeit hin überprüft wurde. Das Ergebnis ist das am 07.02.2022 veröffentlichte Papier, der Elemente Band 21 mit dem Titel: „Warum es praktisch ausgeschlossen ist, dass Nutzhanf zu Rauschzwecken missbraucht wird.“
Zudem haben wir uns mit dem Deutschen Bauernverband e.V., dem Nutzhanf-Netzwerk e.V., der Bundesvereinigung Nachhaltigkeit (BVNG e.V.) und vielen mehr vernetzt und haben bereits einige Pressemitteilungen und Projekte hinter uns. Auch mit dem Europäischen Industriehanf Verband (EIHA) sind wir regelmäßig im Austausch.
Aus Sicht der Landwirte und Produzenten ist der vom BfR empfohlene Richtwert von THC in Lebensmitteln viel zu vorsichtig und bereitet daher viele Probleme. Hierzu haben wir einen Briefwechsel mit dem BfR veröffentlicht, in dem wir um Klarstellung gebeten hatten. Das BfR hat darau in geantwortet und seine FAQ überarbeitet, sich aber leider zu wesentlichen Punkten nicht geäußert.
Im Zuge der geplanten Legalisierung von Cannabis waren wir neben dem Fachbereich Genussmittelregulierung auch an Gesprächen mit den Ministerien beteiligt und haben viele Informationen und Zahlen geliefert. Wir nutzten diesen politischen Schwung, um auch dem Thema Nutzhanf neuen Auftrieb zu verleihen. Hierzu haben wir am 24.05.2023 ein neues Positionspapier zum Thema „Agrarförderung für Nutzhanf“ in Elemente Band 31 veröffentlicht. Schon am 29.09.2023 konnten wir hierzu den Erfolg vermelden, dass 3,1 Millionen Euro vom Bund in die Forschungsförderung investiert werden.
Da viele unserer Themen, wie beispielsweise Novel Food, auch den Fachbereich CBD betreffen, führen wir zurzeit unsere Sitzungen gemeinsam durch. Unsere letzte Veröffentlichung ist in Elemente Band 34 am 01.09.2023 erschienen und stellt unsere Positionierung zu Hanf als Lebensmittel dar. Dieses Papier stärkt die Argumentation, dass Nutzhanf differenziert betrachtet und genutzt werden und auch rechtlich differenziert behandelt werden sollte.
Wir als Fachbereich werden uns weiterhin bemühen, die politische Diskussion und Wissensbasis mit unserem Know-how zu stärken, um die Grundlagen in Deutschland für Industriehanf (Nutzhanf) zu verbessern und das Potenzial von Hanf als nachhaltigen nachwachsenden Rohstoff zur Realität werden zu lassen.
Bei Fragen können Sie sich an den Fachbereichskoordinator Marijn Roersch van der Hoogte (IG Nutzhanf GbR, mrh@cannabiswirtscha .de) oder an den Verbandsreferenten Michael Greif (mg@cannabiswirtscha .de) wenden. ↙
