Beton und Stahlbetonbau 01/2016 free sample copy

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Ausführungsvarianten bei tausalzbeanspruchten Verkehrsflächen explizit ein Instandhaltungsplan im Sinne der DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ [5] gefordert. Die neue Fußnote d) nimmt diese Richtlinie auch für die Planung und Ausführung eines dauerhaften lokalen Schutzes von Rissen in Bezug. Die Anmerkung der NCI zu 4.3 (2)P zu den Anforderungen zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit wird dahingehend ergänzt, dass „das Bauwerk bzw. Bauteil einer geplanten Instandhaltung inklusive Inspektion, Wartung und Instandsetzung unterliegt (vgl. DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen).“ Im NDP zu 4.4.1.2 (8) wurde bisher gestattet, die Mindestbetondeckung um 10 mm für Expositionsklassen XD bei dauerhafter, rissüberbrückender Beschichtung und entsprechender Spezifikation gemäß [6] und [7] abzumindern. Diese Abminderungsmöglichkeit wird gestrichen. Es gilt grundsätzlich Δcdur,add = 0 mm. In der Tabelle 7.1DE Rechenwerte für die Rissbreite wird in der Fußnote d) für die Expositionsklasse XD3 ergänzt, dass „bei Dach- oder Verkehrsflächen mit einer Chloridbeaufschlagung aus Tausalzen das Eindringen von Chloriden in Risse dauerhaft zu verhindern ist (vgl. informative Beispiele in Tabelle 4.1 – Expositionsklassen).“

2.2

Hintergründe und Konsequenzen

In den neu aufgenommenen Beispielen wird in Bezug auf Schutzschichten gegen Feuchte und/oder Chloride zwischen Abdichtungen (im Sinne der Normen für Bauwerksabdichtungen) und Oberflächenschutzsystemen (im Sinne der DAfStb-Richtlinie [5]) unterschieden. Für die in XC3 aufgenommenen Dachflächen mit flächiger Abdichtung (Bauteilseite direkt unter der Abdichtung) wird auf die Erläuterungen im DAfStb-Heft 600 [6] zu 4.2 verwiesen. Beabsichtigt ist für Dachbauteile mindestens eine Betonfestigkeitsklasse C20/25 und eine Mindestbetondeckung cmin von 20 mm bei einem Vorhaltemaß von Δcdev = 10 mm unter der Abdichtung. Die neu aufgenommenen informativen Beispiele für tausalzbeanspruchte Verkehrsflächen nehmen in angepasster Form die bisherigen Ausführungsvarianten des DBVMerkblatts [7] auf und überführen sie damit in die Norm. Gleichzeitig wird die interpretationsbedürftige Fußnote b) konkretisiert. In der Praxis zeigte sich, dass die Kompensation einer reduzierten Betondeckung (bisher mit Δcdur,add = –10 mm) durch zukünftiges Handeln der Eigentümer oder Nutzer bei erhöhtem Instandhaltungsaufwand über (mindestens) 50 Jahre praktisch kaum umgesetzt und kontrolliert wird. Hinzu kamen juristische Bedenken bezüglich der unzumutbaren Risikoübertragung an Eigentümer und spätere

Nutzer bei der Sicherstellung der Dauerhaftigkeit der Parkbauten (vgl. [8, 9]). Dementsprechend wird auch die dazugehörige Ausführungsvariante 2b nach bisherigem DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“ [7] für den Neubau zurückgezogen. Bei entsprechender ausführlicher Risikoberatung des Bauherrn und zugehöriger Dokumentation der Entscheidung für diese Variante kann diese Kompensationsmöglichkeit aber weiterhin bei Bestandsparkdecks mit geringer vorhandener Betondeckung zweckmäßig sein. Stattdessen wird die Ausführungsvariante für Parkdecks mit unterlaufsicheren flächigen, bahnenförmigen Abdichtungen (bzw. Flüssigfolie OS 10) und Schutzschicht (einlagige Abdichtung mit Gussasphalt bzw. zweilagige Abdichtung mit mechanischer Schutzschicht) neu in Tabelle 4.1 des NA der Expositionsklasse XC3 zugeordnet und damit fallweise eine gegenüber XD-Klassen reduzierte Betondeckung erlaubt (früher Variante 3 in [7]). Grundsätzlich wird nun auch mit dem Beispiel „befahrene Verkehrsflächen mit vollflächigem Oberflächenschutz und Instandhaltungsplan nachb)“ die Einstufung der so dauerhaft geschützten Betonoberfläche in XD1 erlaubt. Die Tabelle 7.1DE dient der Klassifizierung des Zusammenwirkens zwischen Umgebungs- oder Nutzungsbedingungen und dem Bauteil in Bezug auf die geforderte Rissbreitenbegrenzung. Berücksichtigt werden dabei die Expositionsklassen für Bewehrungskorrosion und die Empfindlichkeit der Bewehrung gegenüber Korrosion sowie das Gefährdungspotenzial für das gesamte Bauteil. Die Bedingungen hinsichtlich der Dauerhaftigkeit und des Erscheinungsbilds des Bauwerks gelten dann als erfüllt, wenn in Abhängigkeit von der Expositionsklasse die Rissbreite auf einen maximal zulässigen Rechenwert wk nach Tabelle 7.1DE begrenzt wird. Insbesondere bei den Nachweisen unter quasi-ständiger Einwirkungskombination ist zu beachten, dass unter häufiger und seltener Einwirkungskombination größere Rissbreiten während der Belastungszeit auftreten können. Diese zusätzlichen Nachweise können maßgebend werden (z. B. für die Abstimmung auf rissüberbrückende Oberflächenschutzsysteme oder Abdichtungen). Eine Ausnahme bilden vorwiegend horizontale, durch chloridhaltiges Wasser von oben beaufschlagte Bauteilflächen, die auch bei kleinen Rissbreiten erhebliche Korrosionserscheinungen infolge der in Risse tief eindringenden Chloride zeigen können. Bei befahrenen horizontalen Flächen von Parkdecks in Expositionsklasse XD3 ist daher die Begrenzung der Rissbreite allein kein geeignetes Mittel zur Erzielung einer ausreichenden Dauerhaftigkeit. Trennrisse sind hinsichtlich der Korrosionsintensität wesentlich kritischer zu bewerten als Biegerisse. Bei Verkehrsflächen mit einer Chloridbeaufschlagung aus Tausalzen ist das Eindringen von Chloriden in Risse dauBeton- und Stahlbetonbau 111 (2016), Heft 1

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FACHTHEMA ARTICLE

F. Fingerloos, J. Hegger: Explanations of amendment of the German National Annex to Eurocode 2


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