Rundschreiben FAQ Green Pass am Arbeitsplatz

Page 1

FAQ – Green Pass Seit unserem letzten Rundschreiben zum Thema Green-Pass-Pflicht am Arbeitsplatz haben sich keine wesentlichen Neuerungen ergeben, es wurden aber einige Fragen dazu geklärt. Die häufigsten Fragen und Antworten fassen wir hier nun für Sie zusammen. Was passiert, wenn ein Mitarbeiter noch keinen Grünen Pass hat, weil er z. B. erst am Morgen in der Apotheke den Test gemacht hat? In diesem Fall ist es auch gültig, wenn der Mitarbeiter bei der Kontrolle z. B. die Bestätigung der Apotheke über den negativen Test vorzeigt. Falls jemand noch keinen Green Pass hat, gelten somit auch Bescheinigungen vom Sanitätsbetrieb oder der Apotheke auf Papier. Wie viele Mitarbeiter müssen pro Tag kontrolliert werden? Laut Gesetzesdekret können im Betrieb entweder jeden Tag alle Personen kontrolliert werden, oder man führt Stichprobenkontrollen durch. Für den Privatsektor gibt es keine klaren Anweisungen bezüglich Stichprobenkontrollen. Laut den Leitlinien für die öffentliche Verwaltung müssen dort die Arbeitgeber täglich mindestens 20% des Personals kontrollieren (in Rotation). Dies bedeutet, dass innerhalb einer 5-Tage-Woche der komplette Personalbestand mindestens einmal kontrolliert werden muss. Wir empfehlen auch im Privatsektor bei Stichprobenkontrollen diese 20%-Regel anzuwenden. Müssen auch Kunden, Lieferanten u. ä. kontrolliert werden? Laut Gesetzesdekret müssen alle Personen einen Green Pass haben, die in Ausführung ihrer Arbeitstätigkeit an einen Arbeitsplatz kommen (Unternehmen, Baustelle, …). Das bedeutet zum Beispiel bei uns ELAS, dass Lieferanten, die Waren bringen kontrolliert werden müssen und auch Kunden, die zu uns kommen. Die Kunden deshalb, weil sie in Ausführung ihrer Tätigkeit beim betreffenden Betrieb zu ELAS kommen (z. B. Mitarbeiterin des Kunden XY holt Lohnunterlagen ab, Inhaber der Firma Z kommt zum Beratungsgespräch, …). Anders ist es, wenn jemand in ein Lebensmittelgeschäft geht und dort als Kunde einkauft, dann benötigt er dafür keinen Green Pass, weil er es nicht in Ausführung einer Arbeitstätigkeit macht. Benötigt es für Smart Working/Heimarbeit einen Green Pass? Nein, wer zu Hause arbeitet, benötigt keinen Green Pass. Laut Gesetzgeber ist es aber nicht erlaubt, dass Mitarbeiter ihre Arbeitstätigkeit per Smart Working erbringen, um die Pflicht zur Vorlage des Grünen Passes zu umgehen. Darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter im Vorhinein fragen, ob sie einen grünen Pass besitzen? Ja, liegen spezifische organisatorische Erfordernisse vor, so müssen Mitarbeiter innerhalb einer bestimmten notwendigen Vorankündigungszeit nach diesbezüglicher Anfrage ihres Arbeitgebers angeben, ob Sie in Besitz eines Grünen Passes sind. Diese


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.