Rundschreiben Bonus 200 Euro

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„Decreto Aiuti“ Einmaliger Bonus von 200,00 Euro Das Gesetzesdekret Nr. 50 vom 17. Mai 2022 (Decreto Aiuti) sieht die Ausschüttung einer einmaligen staatlichen Leistung in Höhe von 200,00 Euro zu Gunsten von Arbeitnehmern, Pensionisten und andere Kategorien vor. Laut dem aktuellen Stand wird die Auszahlung des Beitrags voraussichtlich mit Juli 2022 erfolgen. Der Bonus wird vom Arbeitgeber vorgestreckt und kann daraufhin über das Modell UniEmens mit den Sozialbeiträgen verrechnet werden. Die Auszahlung des Pauschalbetrags von 200,00 Euro erfolgt nur einmal, auch wenn ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse hat. Die Zulage ist nicht übertragbar oder pfändbar und unterliegt weder der Einkommenssteuer noch den Sozialabgaben. Es handelt sich also um einen Nettobetrag. LOHNABHÄNGIGE ARBEITNEHMER - AUSZAHLUNG ÜBER DEM LOHNSTREIFEN Der Genuss des Beitrags ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: 1. Arbeitnehmer müssen in den ersten vier Monaten des Jahres 2022 mindestens einen Monat lang von der durch das Haushaltsgesetz 2022 eingeführten Beitragsbefreiung von 0,8% profitiert haben. Wir erinnern daran, dass die Reduzierung von 0,8% der Sozialbeiträge bei Vorliegen einer monatlichen INPSGrundlage von höchstens 2.692,00 Euro (erhöht um das 13. Monatsgehalt) zusteht. 2. Interessierte Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber ein Formular aushändigen, in dem sie erklären, keine Rente oder Sozialhilfen zu beziehen. Die Auszahlung des Beitrags ist zudem ausgeschlossen, wenn die interessierte Person einem Haushalt angehört, welcher das Bürgereinkommen (Reddito di Cittadinanza) bezieht. Notwendige Eigenerklärung Wir bereiten, die für die Auszahlung notwendigen Eigenerklärungen vor und stellen Sie für jene Mitarbeiter bereit, die zumindest für einen der ersten vier Monaten dieses Jahres die Beitragsreduzierung von 0,8% erhalten haben und somit die erste Voraussetzung für den Bonus erfüllen. Zudem stellen wir auch die Eigenerklärungen für alle bisherigen Neueintritte seit 1. Mai vor. Für eventuelle Neueintritte in nächster Zeit, legen wir Ihnen hier im Anhang eine leere Vorlage für die Eigenerklärung bei. Die Verteilung der Eigenerklärungen erfolgt über unser Lohnportal. Die Erklärungen werden Anfang nächster Woche auf das Firmenportal geladen. Am 10. Juni werden sie dann auch für die Mitarbeiter direkt auf dem Portal veröffentlicht. Sie möchten nicht, dass die Erklärungen von uns an die Mitarbeiter veröffentlicht werden? Dann geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid. Kunden, welche das Lohnportal noch nicht nutzen, bekommen die Eigenerklärungen für ihre Mitarbeiter von uns per E-Mail zugesandt. Wir bitten Sie, falls Ihre Mitarbeiter keinen persönlichen Zugang zum Lohnportal haben, die Eigenerklärungen den Mitarbeitern zeitnah zukommen zu lassen. WICHTIG: Bitte senden Sie uns die von den Mitarbeitern ausgefüllten und unterschriebenen Eigenerklärungen innerhalb 22. Juni 2022 gebündelt zu. Erhalten wir die Eigenerklärungen nicht rechtzeitig zur Lohnabrechnung, kann der Bonus nicht ausgezahlt werden.


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