Protokoll der Sitzung des Pinkafelder Gemeinderates vom 13.11.2017

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Stadtamt Pinkafeld

EINLADUNG zu der am Montag, dem 13. November 2017, um 19.00 Uhr im Rathaussaal der Stadtgemeinde Pinkafeld stattfindenden 7. Sitzung des Gemeinderates TAGESORDNUNG 1. Angelobung des Ersatzgemeinderates Mantsch Thomas, MSc 2. Geschäftsordnung für den Gemeinderat, den Stadtrat und die Ausschüsse 3. Sitzungspolizei, Bestellung von zwei Ordnern, Gemeinde- und Stadtrat, Ortsvorsteher, Vertreter in Gemeindeverbände und Ausschüsse, Beiratsmitglieder 4. Bestellung eines Umweltgemeinderates 5. Bestellung eines Jugendgemeinderates / Gemeindejugendreferenten 6. Bestellung eines Gemeindekassiers und von Bankzeichnungsberechtigten 7. Aufwandsentschädigung der Gemeindemandatare und des Gemeindekassiers 8. Referatseinteilung 9. Personalangelegenheiten a. Bauhofmitarbeiter, Stellenausschreibung, Ergebnis b. Reinigungskraft, Stellenausschreibung, Ergebnis 10. Kielnhofer Erasmus, Verkauf des „Beamtenhauses“ in der Steinriegelstraße 4, Kaufvertrag 11. Kasic Jürgen, Mietwohnung in der Wiener Straße 11, Mietvertrag 12. SOS Kinderdorf Burgenland, Anpassung der bestehenden Vereinbarung vom 13. März 2008 13. Posch Mag. Ursula, Errichtung einer Schmutzwasser-, Oberflächen- und Anfallswasser-entsorgung auf dem Grundstück Nr. 8486, Übereinkommen 14. Antrag der NEOS „Kindergarten: notwendige Erweiterung und langfristiges Entwicklungskonzept“ 15. Honorarempfehlung 2018 für gemeindeärztliche Aufgaben gemäß Bgld. Gemeindesanitätsgesetz 2013 16. Rückhaltebecken, Behebung der Mängel, Sanierungsvorschläge 17. Roto Immobilien GmbH, Bescheid über die Abweisung des Bauansuchens vom 17. März 2015, 131R-02/2015, Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Eisenstadt vom 1. August 2017, E GB5/10/2015.017/007, Zurückverweisung an die 1. Instanz 18. Neue Mittelschule, umfassende Sanierung: a. Gall Dr. Hermann und Mag.a Ernestine sowie Goger Silvia, Berufungen gegen die baubehördliche Bewilligung für den Zu- und Umbau sowie die Sanierung bei der Neuen Mittelschule (ohne mechanischer Turnsaallüftung und der dezentralen Klassenzimmerlüftungen) vom 14. März 2017, 131-V-35/2016 b. Fenster und Raffstore bei der Schulwartwohnung, Vergabe c. Brandmeldeanlage, Inspektions- und Wartungsvertrag, Annahme d. Webauftritt, Neuerstellung, Ergänzungen, Vergabe 19. Gemeinde Pinkafeld Infrastruktur KG, Jahresabschluss für das Jahr 2016 20. Allfälliges Pinkafeld, am 3. November 2017

Der Bürgermeister:

Mag. Kurt Maczek


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Zustellnachweis betreffend die Einberufung zur Sitzung des Gemeinderates am Montag, dem 13. November 2017, um 19.00 Uhr im Gemeindeamt.

Name

Unterschrift

Datum

Digitale Zustellung Digitale Zustellung

03.11.2017 03.11.2017

Mag.a (FH) De Lellis-Mejatsch Patrizia Franz Horst

Digitale Zustellung

03.11.2017

Digitale Zustellung

03.11.2017

KommRin Gottweis, MSc Andrea

Digitale Zustellung

03.11.2017

Mag.a Grosinger Cornelia

Digitale Zustellung

03.11.2017

Horvatits Andrea

Digitale Zustellung

03.11.2017

Kayer Mirjam Lena

Digitale Zustellung

03.11.2017

Kirnbauer Ingrid

Digitale Zustellung

03.11.2017

Mag. Kubat Adrian

Digitale Zustellung

03.11.2017

Lenz Michael

Digitale Zustellung

03.11.2017

Luif Erich

Digitale Zustellung

03.11.2017

HR Ing. Luisser, MAS Friedrich

Digitale Zustellung

03.11.2017

Mag.a Muratovic Lejla

Digitale Zustellung

03.11.2017

Mag.a Novosel Brigitte

Digitale Zustellung

03.11.2017

Mag. Posch Eduard

Digitale Zustellung

03.11.2017

Rechberger Franz

Digitale Zustellung

03.11.2017

Mag.a Rois Silke

Digitale Zustellung

03.11.2017

Schuh Ewald

Digitale Zustellung

03.11.2017

Ing. Schuh Wolfgang

Digitale Zustellung

03.11.2017

Stumpf, MA Andreas

Digitale Zustellung

03.11.2017

Supper Thomas

Digitale Zustellung

03.11.2017

Ing. Unger Franz

Digitale Zustellung

03.11.2017

Allerbauer Klaudia Buchegger Stefanie

Hofer Verena


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Zustellnachweis betreffend die Einberufung zur Sitzung des Gemeinderates am Montag, dem 13. November 2017, um 19.00 Uhr im Gemeindeamt.

Name

Unterschrift

Datum

Friedrich Michael

Digitale Zustellung

03.11.2017

Hoffmann Sigrid

Digitale Zustellung

03.11.2017

Jauschowetz DI Peter

Digitale Zustellung

03.11.2017

Mantsch, MSc Thomas

Digitale Zustellung

03.11.2017

Pfeiffer JĂźrgen

Digitale Zustellung

03.11.2017


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NIEDERSCHRIFT Aufgenommen anlässlich der am Montag, dem 13. November 2017, um 19.00 Uhr am Gemeindeamt Pinkafeld stattgefundenen 7. Sitzung des Gemeinderates. Anwesend: Bürgermeister Mag. Kurt Maczek, die Vizebürgermeister Franz Rechberger und HR Ing. Friedrich Luisser, MAS, die Stadtratsmitglieder Mag.a Brigitte Novosel, Ewald Schuh, KRin Andrea Gottweis, die Gemeinderatsmitglieder Klaudia Allerbauer, Stefanie Buchegger, Mag.a (FH) Patrizia De Lellis-Mejatsch, MSc, Mag.a Cornelia Grosinger, Verena Hofer, Andrea Horvatits, Mirjam Kayer, Ingrid Kirnbauer, Mag. Adrian Kubat, Michael Lenz, Erich Luif, Mag. Lejla Muratovic, Jürgen Pfeiffer, Mag. Eduard Posch, Mag.a Silke Rois, Wolfgang Schuh, Andreas Stumpf, MA, Thomas Supper und Ing. Franz Unger sowie ARin Martina Stecher als Schriftführerin Das Fernbleiben von StR Horst Franz wurde entschuldigt. Ihm vertritt Ersatzmitglied Jürgen Pfeiffer. Bgm. Mag. Kurt Maczek begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der heutigen Sitzung fest und eröffnet dieselbe. Gegen die Protokolle der Gemeinderatssitzung vom 23. August 2017 und von der Konstituierung vom 23. Oktober 2017 wurde kein Einwand erhoben. Bgm. Mag. Maczek erklärt daher die Niederschriften für genehmigt. Zur Beglaubigung dieser Niederschrift wurden GRin Mag.a Silke Rois und GRin Andrea Horvatits bestimmt. Bgm. Mag. Maczek setzt den TOP „17. Roto Immobilien GmbH, Bescheid über die Abweisung des Bauansuchens vom 17. März 2015, 131-R-02/2015, Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Eisenstadt vom 1. August 2017, E GB5/10/2015.017/007, Zurückverweisung an die 1. Instanz“ ab. Gemäß § 38 Abs. 2 der Bgld. Gemeindeordnung 2003 beschließt der Gemeinderat einstimmig, folgende Tagesordnungspunkte nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen: 9. c. Belohnung für außergewöhnliche Leistungen 17. Neue Mittelschule, umfassende Sanierung e. Elektroinstallationsarbeiten, Vergabe f. Schlosserarbeiten, Vergabe 19. Protokoll des Prüfungsausschusses vom 8. September 2017 GR Mag. Posch ersucht, dass künftig Tagesordnungspunkte, die nachträglich auf die Tagesordnung genommen werden, zeitgerecht den Gemeinderatsmitgliedern bekannt gegeben werden, sodass eine Vorbereitung möglich ist. TAGESORDNUNG

1. Angelobung des Ersatzgemeinderates Mantsch Thomas, MSc 2. Geschäftsordnung für den Gemeinderat, den Stadtrat und die Ausschüsse 3. Sitzungspolizei, Bestellung von zwei Ordnern, Gemeinde- und Stadtrat, Ortsvorsteher, Vertreter in Gemeindeverbände und Ausschüsse, Beiratsmitglieder


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4. 5. 6. 7. 8. 9.

10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17.

18. 19. 20.

Bestellung eines Umweltgemeinderates Bestellung eines Jugendgemeinderates / Gemeindejugendreferenten Bestellung eines Gemeindekassiers und von Bankzeichnungsberechtigten Aufwandsentschädigung der Gemeindemandatare und des Gemeindekassiers Referatseinteilung Personalangelegenheiten a. Bauhofmitarbeiter, Stellenausschreibung, Ergebnis b. Reinigungskraft, Stellenausschreibung, Ergebnis c. Belohnung für außergewöhnliche Leistungen Kielnhofer Erasmus, Verkauf des „Beamtenhauses“ in der Steinriegelstraße 4, Kaufvertrag Kasic Jürgen, Mietwohnung in der Wiener Straße 11, Mietvertrag SOS Kinderdorf Burgenland, Anpassung der bestehenden Vereinbarung vom 13. März 2009 Posch Mag. Ursula, Errichtung einer Schmutzwasser-, Oberflächen- und Anfallswasserentsorgung auf dem Grundstück Nr. 8486, Übereinkommen Antrag der NEOS „Kindergarten: notwendige Erweiterung und langfristiges Entwicklungskonzept“ Honorarempfehlung 2018 für gemeindeärztliche Aufgaben gemäß Bgld. Gemeindesanitätsgesetz 2013 Rückhaltebecken, Behebung der Mängel, Sanierungsvorschläge Neue Mittelschule, umfassende Sanierung: a. Gall Dr. Hermann und Mag.a Ernestine sowie Goger Silvia, Berufungen gegen die baubehördliche Bewilligung für den Zu- und Umbau sowie die Sanierung bei der Neuen Mittelschule (ohne mechanischer Turnsaallüftung und der dezentralen Klassenzimmerlüftungen) vom 14. März 2017, 131-V-35/2016 b. Fenster und Raffstore bei der Schulwartwohnung, Vergabe c. Brandmeldeanlage, Inspektions- und Wartungsvertrag, Annahme d. Webauftritt, Neuerstellung, Ergänzungen, Vergabe e. Elektroinstallationsarbeiten, Vergabe f. Schlosserarbeiten, Vergabe Gemeinde Pinkafeld Infrastruktur KG, Jahresabschluss für das Jahr 2016 Protokoll des Prüfungsausschusses vom 8. September 2017 Allfälliges

Nunmehr wird in die Tagesordnung eingegangen.

1.

Angelobung des Ersatzgemeinderates Mantsch Thomas, MSc

Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass aufgrund des Fernbleibens von Herrn Thomas Mantsch, MSc bei der konstituierenden Gemeinderatssitzung dessen Angelobung heute erfolgt. Das neue Ersatzgemeinderatsmitglied Thomas Mantsch, MSc legt mit dem Wort „Ich gelobe“ folgendes Gelöbnis ab: „Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie die Gesetze der Republik Österreich und des Landes Burgenland gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“


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Bgm. Mag. Maczek teilt mit, dass VB Ing. Kainz, MSc einen Überblick über die bisher angefallenen Kosten bezüglich umfassender Sanierung der NMS geben wird und deshalb die Behandlung des Tagesordnungspunktes 17. b - f vorgezogen wird.

2.

Neue Mittelschule, umfassende Sanierung

Bgm. Mag. Maczek übergibt das Wort an VB Ing. Kainz, MSc und dieser verweist auf die vorbereitete Kostenübersicht, die alle Gemeinderatsmitglieder vor sich liegen haben (Anlage A). Mit heutigem Tag sind Leistungen im Wert von € 3,803.382,— netto abgerechnet. Die ursprüngliche Kostenschätzung liegt bei € 4,047.027,05 netto. Vizebgm. HR Ing. Luisser, MAS erkundigt sich, ob noch irgendwelche Arbeiten ausständig sind. VB Ing. Kainz, MSc erklärt, dass noch einige Restarbeiten dazu kommen, wie z. B. die Schlosserarbeiten, die heute noch zu beschließen sind. Außerdem liegen noch nicht alle Schlussrechnungen vor. Er geht aber davon aus, dass das geplante Ergebnis eingehalten werden kann. Vizebgm. HR Ing. Luisser, MAS weist darauf hin, dass seines Wissens nach noch Regale fehlen, auch ist bezüglich eines neuen Chemiesaales nichts passiert. Der Bau einer Outdoor-Klasse erfolgte ebenfalls nicht. Diese Dinge sollten betragsmäßig erfasst werden bzw. sollte eine Entscheidung folgen, ob diese Dinge später kommen oder nicht.

b. Fenster und Raffstore bei der Schulwartwohnung, Vergabe Bgm. Maczek berichtet, dass die Fenster und die Eingangstür bei der Schulwartwohnung getauscht wurden. Weiters wurde das Portal zwischen Haupt- und Nebentrakt im Bereich des Zugangs zum Lift erneuert. Die Vergabesumme der Fa. Rekord wird um € 27.602,18 sowie € 35.575,82, somit insgesamt auf 754.762,56 exkl. MwSt. erhöht. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Fa. Rekord, Pinkafeld, als Billigstbieter mit der Lieferung und Montage der Fenster, Portale und Verglasungen, Zusatzleistungen, im Zuge der umfassenden Sanierung der Neuen Mittelschule Pinkafeld zum Angebotspreis von € 35.575,82 netto zu betrauen. Der Gesamtauftrag bezüglich dieser Leistungen wird somit auf € 754.762,56 exkl. MwSt. erhöht. GR Luif stellt fest, dass die Fenster schon eingebaut wurden, die Beschlussfassung allerdings erst heute erfolgt.

c. Brandmeldeanlage, Inspektions- und Wartungsvertrag, Annahme Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23. August 2017 die Vergabe der Brandmeldeanlage an die Fa. ComOne, Wien, beschlossen hat.


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Nun wurde von der Fa. LST Labor Strauss Sicherungsanlagenbau GmbH, Wien, ein Inspektionsund Wartungsabkommen für die Brandmeldeanlage übermittelt. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf € 353,62 netto. Die Überprüfung findet ein Mal pro Jahr statt und umfasst im Wesentlichen die behördlich vorgeschriebene Funktionsprüfung der Zentrale(n), der Stromversorgung(en), der Melde- und Steuerlinien, der Alarmeinrichtungen und der angeschlossenen Melder. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, mit der Fa. LST Labor Strauss Sicherungsanlagenbau GmbH, Wien, ein Inspektions- und Wartungsabkommen für die Brandmeldeanlage in der NMS abzuschließen.

d. Webauftritt, Neuerstellung, Ergänzungen, Vergabe Bgm. Maczek berichtet, dass für die Einladungen zur Eröffnungsfeier und die Erstellung eines Folders weitere Leistungen bei der Fa. Suxxess solution in Anspruch genommen wurden. Die Vergabesumme der Fa. Suxxess solution wird um € 1.565,00, somit insgesamt auf 8.365,00 exkl. MwSt. erhöht. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Fa. Suxxess solution, Pinkafeld, als Billigstbieter mit Zusatzleistungen, im Zuge der umfassenden Sanierung der Neuen Mittelschule Pinkafeld zu den Angebotspreisen von € 1.565,00 netto zu betrauen. Der Gesamtauftrag bezüglich dieser Leistungen wird somit auf € 8.365,00 exkl. MwSt. erhöht. GR Stumpf, MA ersucht, dass künftig alle Zusatzvergaben auch dementsprechend in der Tagesordnung („Ergänzungen“) vermerkt werden.

e. Elektroinstallationsarbeiten, Vergabe Bgm. Maczek berichtet, dass durch die Fehlersuche und Fehlerbehebung an bestehenden Anlagen sowie die Situierung eines neuen Verteilers im Turnsaal Elektroinstallationsarbeiten erforderlich sind. Die Vergabesumme der Licht Loidl GmbH wird um € 6.641,95, somit auf insgesamt € 397.382,73 exkl. MwSt. erhöht. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Fa. Licht Loidl, Pinkafeld, als Billigstbieter mit Zusatzleistungen, im Zuge der umfassenden Sanierung der Neuen Mittelschule Pinkafeld zu den Angebotspreisen von € 6.641,95 netto zu betrauen. Der Gesamtauftrag bezüglich dieser Leistungen wird somit auf € 397.382,73 exkl. MwSt. erhöht.


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f. Schlosserarbeiten, Vergabe Bgm. Maczek berichtet, dass im Bereich des neuen Fernwärmeanschlusses eine dauerhafte Absperrung der Anlagen notwendig ist, um die Kinder im Turnsaal zu schützen und ein willkürliches Öffnen von Rohrschieber hintanzuhalten. Die Vergabesumme der Fa. Jagerhofer wird um € 8.763,--, somit auf insgesamt € 45.341,30 exkl. MwSt. erhöht. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Fa. Jagerhofer, Pinkafeld, als Billigstbieter mit Zusatzleistungen, im Zuge der umfassenden Sanierung der Neuen Mittelschule Pinkafeld zum Angebotspreis von € 8.763,00 netto zu betrauen. Der Gesamtauftrag bezüglich dieser Leistungen wird somit auf € 45.341,30 exkl. MwSt. erhöht.

3.

Geschäftsordnung für den Gemeinderat, den Stadtrat und die Ausschüsse

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Pinkafeld hat in seiner Sitzung vom 3. April 2013 die Mustergeschäftsordnung für den Gemeinderat, den Stadtrat und die Ausschüsse einstimmig angenommen. Aufgrund der Gemeinderatswahlen wurde nun die Geschäftsordnungen neu überarbeitet. Diese wurden vorab allen Gemeinderatsmitgliedern übermittelt. Die Rechtswirksamkeit der seinerzeit beschlossenen Geschäftsordnung beschränkt sich nicht auf die Dauer einer Funktionsperiode des Gemeinderates, sondern hat so lange Geltung, bis sie durch Beschluss des Gemeinderates aufgehoben oder geändert wird. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Geschäftsordnungen für den Gemeinderat, Stadtrat, Ausschuss, Prüfungsausschuss und Ortsausschuss wie vom Sozialdemokratischen Gemeindevertreterverband vorgeschlagen, anzunehmen (Anlage B). GR Mag. Posch ersucht, dass künftig die beschlossenen Geschäftsordnungen auch eingehalten werden. Insbesondere verweist er auf § 2 Abs. 4, der besagt, dass der Vorsitzende die Beantwortung der in der letzten Sitzung des Gemeinderates gestellten Anfragen veranlasst, soweit dies nicht bereits schriftlich erfolgt ist. Er bittet um Einhaltung dieses Paragraphen.

4. Sitzungspolizei, Bestellung von zwei Ordnern, Gemeinde- und Stadtrat, Ortsvorsteher, Vertreter in Gemeindeverbände und Ausschüsse, Beiratsmitglieder a) Sitzungspolizei, Bestellung von zwei Ordnern Gemäß § 15 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Gemeinderates hat dieser aus seiner Mitte zwei Ordner nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu bestellen. Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 1. Oktober 2017 hätte die SPÖ zwei Ordner namhaft zu machen. Der Stadtrat hat sich darauf geeinigt, dass je ein Ordner von der SPÖ- und ein Ordner von der ÖVPFraktion diese Funktion wahrnehmen sollen.


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Seitens der SPÖ-Fraktion wird Wolfgang Schuh vorgeschlagen, seitens der ÖVP-Fraktion Andrea Horvatits. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Gemeinderatsmitglieder Wolfgang Schuh und Andrea Horvatits als Ordner/in einzusetzen.

b) Gemeinde- und Stadtrat Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 1. Oktober 2017 und der Bestätigung der Stadtratsmitglieder durch den Gemeinderat lauten diese wie folgt: Bürgermeister: Vizebürgermeister: Stadträt/innen/e:

Mag. Kurt Maczek Franz Rechberger und HR Ing. Friedrich Luisser, MAS KommRin Andrea Gottweis Horst Franz Mag. Brigitte Novosel und Ewald Schuh Gemeinderäte: Allerbauer Klaudia Buchegger Stefanie Mag.a (FH) De Lellis-Mejatsch Patrizia Mag.a Grosinger Cornelia Hofer Verena Horvatits Andrea Kayer Mirjam Lena Kirnbauer Ingrid Mag. Kubat Adrian Lenz Michael Luif Erich Mag.a Muratovic Lejla Mag. Posch Eduard Mag.a Rois Silke Schuh Ewald Schuh Wolfgang Stumpf, MA Andreas Supper Thomas Ing. Unger Franz Ersatzgemeinderäte: Friedrich Michael Hoffmann Sigrid Dipl.-Ing. Jauschowetz Peter Mantsch, MSc Thomas Pfeiffer Jürgen

c)

Ortsvorsteher von Hochart

Gemäß § 32 Bgld. Gemeindeordnung kann für jeden Ortsverwaltungsteil ein Ortsvorsteher bestellt werden. In jenem Ortsverwaltungsteil, in dem der Bürgermeister seinen Wohnsitz hat,


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kann entweder der Bürgermeister die Funktion des Ortsvorstehers selbst wahrnehmen oder kann der Bürgermeister ein im Ortsverwaltungsteil wohnhaftes Mitglied des Gemeindevorstands zum Ortsvorsteher bestellen. In allen anderen Ortsverwaltungsteilen kann der Bürgermeister ein im betreffenden Ortsverwaltungsteil (§ 1 Abs. 3) wohnhaftes Mitglied des Gemeinderats zum Ortsvorsteher bestellen. Der Ortsvorsteher wird vom Bürgermeister für die Dauer seiner Funktionsperiode bestellt. Der Ortsvorsteher kann vom Bürgermeister jederzeit abberufen werden. Die Bestellung oder Abberufung wird mit der Kundmachung nach Abs. 7 wirksam. Der Bürgermeister hat die Bestellung oder Abberufung des Ortsvorstehers vor der Kundmachung dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Bgm. Mag. Maczek bestellt für den Ortsteil Hochart Stadtrat Ewald Schuh zum Ortsvorsteher.

d) Vertreter in Gemeindeverbänden usw. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis bzw. genehmigt einstimmig (ohne Rechberger) die Entsendung von Gemeinderatsmitgliedern wie folgt (Zuordnung nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 1. Oktober 2017): Gemeinde Pinkafeld Infrastruktur KG Beirat wie Gemeinderat Vorstand wie Stadtrat GR Mag. Posch ist der Meinung, dass man den Gesellschaftsvertrag der Gemeinde Pinkafeld Infrastruktur KG ergänzen muss. Er verweist auf die neue Bgld. Gemeindeordnung, in der nun auch Ersatzgemeinderatsmitglieder vorgesehen sind. Dies sollte bei der Besetzung der Beiratsmitglieder mitberücksichtigt werden. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages wie folgt beschlossen werden: „§ 11 Beirat Die Gesellschaft hat einen Beirat, der aus 7 bis 25 Mitgliedern besteht. Zuerst hat jede im Gemeinderat der Gemeinde Pinkafeld vertretene politische Partei Anspruch auf Entsendung eines Mitglieds/Ersatzmitglieds. ….“

Auf Vorschlag von Bgm. Mag. Maczek bestimmt der Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (24 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung – Gottweis) Frau Mag.a Novosel zur Vorsitzenden im Beirat. Bgld. Müllverband: Bgm. Mag. Kurt Maczek Abwasserverband Oberes Pinkatal: Vorstand (Stimmrecht) 2 Mitglieder (2 : 0) – Franz Rechberger und Wolfgang Schuh


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Delegierte in der Mitgliederversammlung (ohne Stimmrecht): 2 Mitglieder (1 : 1) – Mag. Kurt Maczek und Erich Luif Mitglied im Prüfungsausschuss: 1 Mitglied – Mag.a Cornelia Grosinger Mitglied in der Schlichtungsstelle: 1 Mitglied – Klaudia Allerbauer WVA Pinggau-Pinkafeld: 3 Mitglieder (2 : 1) – Mag. Kurt Maczek, Ewald Schuh und Komm. Rätin Andrea Gottweis, MSc Mitglied im Prüfungsausschuss: 1 Mitglied – Mag.a Cornelia Grosinger Vollversammlung des Tourismusverbandes Region Oberwart: 3 Mitglieder (2 : 1) – Horst Franz, Mag.a Silke Rois und Komm. Rätin Andrea Gottweis, MSc Vertreter in der Fachhochschul-Studiengänge GmbH: Mag. Kurt Maczek Vertreter im Wasserverband „Südliches Burgenland I“: Mag. Kurt Maczek Vertreter in der Technologie-Zentren Holding GmbH: Mag. Kurt Maczek Vertreter Städtebund – Landesgruppe Burgenland: 3 Mitglieder (2 : 1) – Mag. Brigitte Novosel, Franz Rechberger und Mag.a (FH ) Patricia De LellisMejatsch (Ersatz: Mag.a Cornelia Grosinger, Ingrid Kirnbauer und Andrea Horvatits)

e) Ausschüsse Gemäß § 34 der Bgld. Gemeindeordnung ist der Gemeinderat unbeschadet des § 78 (Prüfungsausschuss) berechtigt, zur Überwachung der gesamten Verwaltung und zur Abgabe von Gutachten und Anträgen Ausschüsse aus seiner Mitte nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu bestellen. Der Obmann hat den Ausschuss nach Bedarf zu Arbeitssitzungen einzuberufen. Den Beratungen dieser Ausschüsse können Sachverständige und Auskunftspersonen beigezogen werden. Die Stadtratsmitglieder sind zu allen Ausschusssitzungen mit Ausnahme des Prüfungsausschusses einzuladen. GR Mag. Posch korrigiert, dass gemäß neuer Gemeindeordnung Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstands, Ortsvorsteher und ein Vertreter jeder Gemeinderatspartei berechtigt sind an den Sitzungen der Ausschüsse, denen sie nicht als Mitglieder angehören, mit beratender Stimme teilzunehmen.


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1) Ortsausschuss Pinkafeld Allerbauer Klaudia Buchegger Stefanie Mag.a (FH) De Lellis-Mejatsch Patrizia Franz Horst KommRin Gottweis, MSc Andrea Mag.a Grosinger Cornelia Hofer Verena Horvatits Andrea Kayer Mirjam Lena Kirnbauer Ingrid Mag. Kubat Adrian Lenz Michael Luif Erich HR Ing. Luisser, MAS Friedrich Mag.a Muratovic Lejla Mag.a Novosel Brigitte Mag. Posch Eduard Rechberger Franz Mag.a Rois Silke Stumpf, MA Andreas Supper Thomas Ing. Unger Franz 2) Ortsausschuss Hochart: Ewald Schuh, Ortsvorsteher mind. 3 Mitglieder (6 : 1) sind vom Ortsausschuss namhaft zu machen – 6 SPÖ und Josef Schermann mit beratender Stimme: Herbert Rosner 3) Prüfungsausschuss: mind. 3 Mitglieder (2 : 1 : 1 : 1 : 1) – das ÖVP-Gemeinderatsmitglied übt die Funktion des Obmannes aus – Andreas Stumpf, MA, Mag. Adrian Kubat, Ing. Franz Unger, Thomas Supper, Mag. Eduard Posch und Mirjam Kayer 4) Jagdausschuss Pinkafeld: Allerbauer Klaudia Buchegger Stefanie Mag.a (FH) De Lellis-Mejatsch Patrizia Franz Horst KommRin Gottweis, MSc Andrea Mag.a Grosinger Cornelia Hofer Verena Horvatits Andrea Kayer Mirjam Lena Kirnbauer Ingrid


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Mag. Kubat Adrian Lenz Michael Luif Erich HR Ing. Luisser, MAS Friedrich Mag.a Muratovic Lejla Mag.a Novosel Brigitte Mag. Posch Eduard Rechberger Franz Mag.a Rois Silke Stumpf, MA Andreas Supper Thomas Ing. Unger Franz 5) Medien- und Presseausschuss: 3 Mitglieder (2 : 1) – Horst Franz, Mag.a Silke Rois und Mag.a Lejla Muratovic 6) Verkehrsausschuss: 3 Mitglieder (2 : 1) – Mag.a Brigitte Novosel, Michael Lenz und Hofrat Ing. Friedrich Luisser, MAS 7) Sozialausschuss: 3 Mitglieder (2 : 1) – Horst Franz, Ingrid Kirnbauer und Andrea Horvatits 8) Jugendausschuss: 3 Mitglieder (2 : 1) – Mag. Adrian Kubat, Stefanie Buchegger und Andreas Stumpf, MA

5.

Bestellung eines Umweltgemeinderates

Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass gemäß § 33 der Bgld. Gemeindeordnung der Gemeinderat aus seiner Mitte auf die Dauer seiner Funktionsperiode einen Umweltgemeinderat zu wählen hat. Bei der Wahl sind die Bestimmungen der Gemeindewahlordnung über die Wahl des Bürgermeisters durch den Gemeinderat sinngemäß anzuwenden. Der Umweltgemeinderat hat den Bürgermeister bei seiner Amtsführung in den Angelegenheiten des örtlichen Umweltschutzes zu unterstützen. Er hat dem Bürgermeister über die kommunalen Erfordernisse des örtlichen Umweltschutzes laufend zu berichten und ihm geeignet erscheinende Vorschläge zu erstatten. Wurde ein Umweltausschuss gemäß § 34 eingerichtet und gehört der Umweltgemeinderat einer Gemeinderatspartei an, die keinen Anspruch auf Vertretung im Umweltausschuss nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts hat, so ist der Umweltgemeinderat an den Sitzungen des Umweltausschusses teilnahme- und stimmberechtigt. Auf Vorschlag von Bgm. Mag. Maczek soll Frau Mirjam Kayer diese Funktion übernehmen. Aufgrund der durchgeführten Abstimmung mit Stimmzettel wird GRin Mirjam Kayer einstimmig zur Umweltgemeinderätin der Stadtgemeinde Pinkafeld gewählt.


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6.

Bestellung eines Jugendgemeinderates – Gemeindejugendreferenten

Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass gemäß § 33 Bgld. Gemeindeordnung der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Funktionsperiode einen Jugendgemeinderat wählen kann. Bei der Wahl sind die Bestimmungen der Gemeindewahlordnung über die Wahl des Bürgermeisters durch den Gemeinderat sinngemäß anzuwenden. Der Jugendgemeinderat darf im Zeitpunkt seiner Wahl das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Er hat den Bürgermeister bei der Jugendarbeit in der Gemeinde zu unterstützen. Sofern vom Gemeinderat kein Jugendgemeinderat bestellt wird, muss der Bürgermeister einen Gemeindejugendreferenten bestellen. Zum Gemeindejugendreferenten darf nur eine Person bestellt werden, die in der Gemeinde das aktive Wahlrecht zum Gemeinderat besitzt und im Zeitpunkt seiner Bestellung das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Gemeindejugendreferent hat den Bürgermeister bei der Jugendarbeit in der Gemeinde zu unterstützen. Der Gemeindejugendreferent kann vom Bürgermeister jederzeit abberufen werden. Die Bestellung oder die Abberufung ist durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen und wird jeweils mit Beginn der Kundmachung wirksam. Der Bürgermeister hat die Bestellung und die Abberufung des Gemeindejugendreferenten vor der Kundmachung dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Auf Vorschlag von Bgm. Mag. Maczek soll Herr Mag. Adrian Kubat diese Funktion übernehmen. Aufgrund der durchgeführten Abstimmung mit Stimmzettel (24 Ja-Stimmen, 1 leerer Stimmzettel) wird GR Mag. Adrian Kubat mit Stimmenmehrheit zum Jugendgemeinderat der Stadtgemeinde Pinkafeld gewählt.

7.

Bestellung eines Gemeindekassiers

Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass gemäß § 76 der Bgld. Gemeindeordnung in Verbindung mit § 18 der Gemeindehaushaltsordnung für die Abwicklung der Kassengebarung und der Rechnungsführung der vom Gemeinderat zu bestellende Kassenführer zuständig ist. Der Bürgermeister oder sonstige anordnungsbefugte Organe der Gemeinde dürfen weder die Gemeindekasse führen, noch Zahlungen leisten oder entgegennehmen. Der Gemeindekassier darf Zahlungen aus der Gemeindekasse nur auf schriftliche, eigenhändig unterfertigte Anweisung eines Anweisungsberechtigten (Bürgermeister oder Vizebürgermeister) leisten. Er ist vom Gemeinderat zu wählen. Eine Mitgliedschaft zum Gemeinderat ist nicht erforderlich. Die Entlohnung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landes und nach dem Ausmaß des festgelegten Aufgabenbereichs. Für die Funktion des Gemeindekassiers schlägt Bgm. Mag. Maczek weiterhin Amtmann HansPeter Heinerer vor.


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Aufgrund der durchgeführten Abstimmung mit Stimmzettel wird AR Hans-Peter Heinerer einstimmig zum Gemeindekassier der Stadtgemeinde Pinkafeld bestellt. Die Zeichnungsberechtigung wird an StR Horst Franz und GRin Mag.a Lejla Muratovic sowie an Hans-Peter Heinerer und Martina Stecher übertragen. Die Zahlungsanweisungen sind von einem politischen Vertreter und einem Gemeindebediensteten zu unterfertigen. GRin Mag.a Muratovic ersucht, dass sie vor der Weitergabe ihres TAN die ÜberweisungsAuftragsliste bekommt.

8.

Aufwandsentschädigung der Gemeindemandatare und des Gemeindekassiers

Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass die Aufwandsentschädigung der Gemeindemandatare im Gesetz vom 3. Dezember 1997 über die Bezüge der Organe der Gemeinden (Bgld. Gemeindebezügegesetz – Bgld. GBG), in der geltenden Fassung, geregelt ist.

9.

Referatseinteilung

Gemäß § 25 Abs. 4 der Gemeindeordnung kann der Bürgermeister durch Verordnung einzelne Gruppen von in seiner Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde – unbeschadet seiner Verantwortlichkeit – Mitgliedern des Stadtrates zur Besorgung in seinem Namen übertragen. Vizebgm. HR Ing. Luisser, MAS teilt mit, dass die Referatseinteilung so gesehen werden soll, dass die ÖVP Fraktion sich um jede Frage in der Stadtgemeinde kümmert. Er schlägt vor, dass sich die Mehrheitsfraktion, die Referate auf- und einteilen soll. Die ÖVP Fraktion wird sich bei allen Fragen, die es gibt, einbringen. Bgm. Mag. Maczek erklärt, dass es alleine ihm obliegt, seinen eigenen Wirkungsbereich aufzuteilen. Die Referatseinteilung war in den letzten 15 Jahren immer die gleiche. Vizebgm. HR Ing. Luisser, MAS weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Referatseinteilung die Gestaltungsmöglichkeiten sehr einschränkt. Dieser Meinung schließt sich auch StRin KommRin Gottweis, MSc an. Vizebgm. HR Ing. Luisser, MAS kritisiert, dass er vom Personal niemanden einteilen darf, aber die Verantwortung dafür schon trägt. StRin Mag.a Novosel erwidert, dass die alleinige Verantwortung immer beim Bürgermeister liegt. Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Pinkafeld vom 13. November 2017 betreffend die Übertragung von Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde an Mitglieder des Gemeindevorstandes (Stadtrates).


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Aufgrund des § 25 Abs. 4 der Bgld. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 55/2003, in der geltenden Fassung, wird verordnet: §1 Folgende in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallende Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde werden an die Stadtratsmitglieder zur Besorgung im Namen des Bürgermeisters übertragen:

Referat 1: Referent:

Allgemeine Verwaltung, Finanzen Bgm. Mag. Kurt Maczek

Agenden des übertragenen Wirkungsbereiches Voranschlag und Rechnungsabschluss Gebühren und Abgaben Versicherungen Subventionen Religionsgemeinschaften Bürgerinitiativen Gemeinderat Hauptverwaltung (Einwohneramt, Standesamt, Statistisches Amt, Staatsbürgerschaft, Wahlamt, Stadtarchiv) Repräsentationen Verbände, Vereine und Organisationen Wassergemeinschaft „Pinggau-Pinkafeld“ Abwasserverband „Oberes Pinkatal“ Pensionisten und Jungbürger Sicherheitspolizei Marktpolizei Bau- und Feuerpolizei Gesundheitspolizei Veterinärpolizei Flurpolizei Feuerwehrwesen Katastrophenschutz und Zivilschutz Wirtschaftsförderung Fremdenverkehr Industrie- und Betriebsansiedelungen Allwetterbad Grundan- und Grundverkauf TV und Presse Publikationen Bürgerinfomation, Stadtinfo Fachhochschule


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Referat 2: Referent:

Schulen, Jugend, Kultur Vizebgm. Franz Rechberger

Abwasserbeseitigung Ortskanal Abwasserverband „Oberes Pinkatal“ Volksschule Hauptschule Sonderschule/Haus Gabriel Berufsschule Bundesfachschule für wirtschaftliche Berufe Fachschule für soziale Betreuung Höhere Technische Bundeslehranstalt Volkshochschule Bücherei Verkehrserziehungsgarten Internate Elternvereine Kindergärten SOS-Kinderdorf Außerschulische Jugenderziehung Kinderspielplätze Kunsteisbahn Bundesheer Ehrungen und Auszeichnungen Musikpflege (Gesangsverein, Musikschule, Jugendkapelle, Kirchenchöre) Kulturelle Veranstaltungen (Ausstellungen, Konzerte, Vorträge) Stadtmuseum

Referat 3: Referent:

Ortsverschönerung Stadträtin KommRin Andrea Gottweis, MSc

Landschaftsbild Blumenschmuck Wander- und Radwege Ortseinfahrten Park- und Rasenpflege Straßenreinigung Friedhof und Aufbahrungshalle

Referat 4: Referentin:

Raumplanung, Verkehr, Umweltschutz und Gesundheitswesen Stadträtin Mag.a Brigitte Novosel

Raumordnung und Raumplanung Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan Verkehrsplanung und Verkehrskoordination


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Parkplätze rechtliche Angelegenheiten Umweltschutz Denkmalpflege Natur- und Landschaftsschutz, Flurangelegenheiten Reinhaltung der Gewässer und der Luft Lärmbekämpfung, Lärmschutz Strahlenschutz Krankenpflege, Invalidenpflege Essen auf Rädern Säuglingspakete und Jugendwohlfahrt Gesundheitsdienst Medizinische Bereichsversorgung und Sanitätskreis Sonstige medizinische Beratung und Betreuung, Impfungen, Desinfektionen Rotes Kreuz, Rettungsdienst Wohnbauförderungen Mietverträge

Referat 5: Referent:

Hoch- und Tiefbau, Abwasserbeseitigung Stadtrat Ewald Schuh

Straßen

und

Verkehr,

Wasserversorgung

und

Hochbau Tiefbau Straßen, Wege, Plätze, Gehsteige Brücken, Stege Parkplätze Winterdienst Pinkaregulierung Wildbachverbauung Verkehrsplanung, Verkehrsangelegenheiten Verkehrszeichen Post- und Fernmeldeverkehr Energieversorgung (Gas und Fernwärme) Wasserversorgung Bau- und Wirtschaftshof Fuhrpark und Werkzeuge Instandhaltung der Gemeindehäuser Elektrifizierung Öffentliche Beleuchtung Camping

Referat 6: Referent:

Personal, Sport, Wohnungen Stadtrat Horst Franz

Personalangelegenheiten (Einstellungen, Dienstrecht, Beförderungen, Kündigung und Entlassung, Aus- und Fortbildung, Personalbetreuung)

Überstellungen,


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Sportangelegenheiten (Sportplätze, Turn- und Sporthalle, Eislaufplätze, Tennisplätze, Flugplatz, Sportschießen) Sportvereine Genossenschaftsbauten Hausverwaltung Hausordnung Betriebskosten Instandhaltung der gemeindeeigenen Wohnhäuser Öffentliche Wohlfahrt Alten und Pflegeheime Wohlstandsmaßnahmen Familienberatung Jugendwohlfahrt

Referat 7: Referent:

Land- und Forstwirtschaft, Müllbeseitigung Vizebgm. HR Ing. Friedrich Luisser, MAS

Müllbeseitigung, Sondermüll Tierkörperbeseitigung Güter-, Feld- und Waldwege Landwirtschaftlicher Wasserbau Kommassierung und Drainagierung Jagd- und Fischereiwesen Holzwirtschaft, Waldwirtschaftsplan Bauernmarkt

§2 Diese Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft. Der Bürgermeister: Mag. Kurt Maczek

Der Tagesordnungspunkt 10 wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Hierüber wird eine gesonderte Niederschrift angefertigt, welche getrennt zu verwahren und getrennt zu binden ist.

11. Kielnhofer Erasmus, Verkauf des „Beamtenhauses“ in der Steinriegelstraße 4, Kauf-vertrag Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass in der Gemeinderatsssitzung vom 23. August 2017 zuletzt über diesen Tagesordnungspunkt beraten wurde und in der Zwischenzeit ein Kaufvertragsentwurf vorliegt, der allen Gemeinderatsmitgliedern vorab übermittelt wurde. Das Anbot von Herrn Erasmus Kielnhofer beläuft sich auf € 115.000,—


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Vizebgm. HR Ing. Luisser, MAS fragt nach, wie viele Stunden für die Entrümpelung angefallen sind. Bgm. Mag. Maczek wird dies erheben lassen. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Kaufvertrag mit Herrn Erasmus Kielnhofer, 8230 Unterlungitz 70, bezüglich dem Gemeindeobjekt „Beamtenhaus“ in der Steinriegelstraße 4, mit einem vereinbarten Kaufpreis von € 115.000,— anzunehmen und zu unterfertigen (Anlage C).

12. Kasic Jürgen, Mietwohnung in der Wiener Straße 11, Mietvertrag Bgm. Maczek berichtet, dass sich Herr Jürgen Kasic um die frei gewordene Mietwohnung in der Wiener Straße 11 a (vorheriger Mieter verst. Tengg) beworben hat. Die Mietwohnung hat eine Wohnnutzfläche von 46 m²; der monatliche Gesamtaufwand (Mietzins, Betriebskosten, Warmwasser und Umsatzsteuer) beträgt € 384,30 brutto. Der Baukostenzuschuss beträgt € 4.360,37. Dieser wird ohne Verrechnung von Zinsen jährlich mit 2 % abgewohnt. Für den Abwohnungsbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Mietvertrag mit Herrn Jürgen Kasic bezüglich Mietwohnung in der Wiener Straße 11 a, Erdgeschoß, Tür 1, beginnend ab 1. November 2017 anzunehmen und zu unterfertigen, wobei der Vertrag ein wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist (Anlage D).

13. SOS Kinderdorf Burgenland, Anpassung der bestehenden Vereinbarung vom 13. März 2009 Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13. März 2009 vereinbart hat, dass die Stadtgemeinde für die Erhaltung des SOS Kinderdorf Kindergartens einen Zuschuss von jährlich € 20.000,— gewährt. Im Jahr 2012 wurde eine neuerliche Kostenaufstellung gemacht, mit dem Ergebnis, dass sich der Zuschussbedarf aufgrund der erhöhten Personalkosten um € 4.000,— erhöht hat. Diese Vereinbarung ist mit dem Vorjahr ausgelaufen und wurde nun aktualisiert, wobei der Zuschuss von € 24.000,—/Jahr gleich bleibt. Auf Antrag von Bgm. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, die abgeänderte Vereinbarung mit dem SOS Kinderdorf Burgenland bezüglich Gewährung eines Gemeindebeitrages zur Aufrechterhaltung des Kindergartenbetriebes bezüglich Höhe und Laufzeit ab dem Kindergartenjahr 2017/18 und befristet bis zum Kindergartenjahr 2019/2020 anzunehmen und zu unterfertigen, wobei diese ein wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist (Anlage E).


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14. Posch Mag.a Ursula, Errichtung einer Schmutzwasser-, Oberflächen- und Anfallswasserentsorgung auf dem Grundstück Nr. 8486, Übereinkommen Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass auf Grund der in den letzten Jahren vermehrt anfallenden Oberflächenwässer die bestehenden Tiefpunkte in der E-Werkstraße im Bereich der Häuser Nr. 64, 60 und 68 a nicht mehr ordnungsgemäß entsorgt werden können. Da keine Oberflächenentwässerungsleitungen und Kanalisationsleitungen vorhanden sind, ist es vorgesehen, dass im Sinne der Anrainer (Bewohner) der E-Werkstraße, die geplante Baumaßnahme durchgeführt wird. Die vorgesehene Situierung der geplanten Entwässerungsleitungen würde die Oberflächen und auch zukünftige Anfallswässer der Tiefpunkte der E-Werkstraße in den Hauptsammelkanal, welcher auf dem öffentlichen Grund mit der Wegbezeichnung Kirchensteig inne liegt ableiten. Dieses Vorhaben wurde mit der Grundstücksbesitzerin Frau Mag. Ursula Posch vor Ort besichtigt und in einem Übereinkommen schriftlich festgehalten. Seitens der Stadtgemeinde wurde darauf verwiesen, dass als Gegenleistung für die Zustimmung der Baumaßnahme und die Eintragung des Leitungsrechtes nachfolgend angeführte Maßnahmen erbracht werden. 1. Die Wiederherstellung der Oberflächen nach den Vorgaben des Grundstückspächters Hr. Luif, wobei dieser die Fläche gemäß den Richtlinien der Landwirtschaftskammer und der Biogrünflächenverordnung inkl. Übernahme der anfallenden Kosten seitens des Grundstückspächters bewirtschaftet, welche nach Rücksprache mit der Landwirtschaftskammer noch telefonisch bekanntgegeben werden 2. Herstellung von 2 Stk Hausanschlussschächten und der Wasserleitung gemäß der in der beiliegenden Skizze ersichtlich möglichen Teilung des Grundstückes auf 2 Bauplätze. 3. Übernahme der anfallenden Kosten für die Eintragung des Leitungsrechtes auf dem Grundstück sowie alle anfallenden Kosten, welche mit dem geplanten Bauvorhaben im Rahmen der Baudurchführung in Verbindung stehen. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, das Übereinkommen mit Frau Mag.a Ursula Posch bezüglich Inanspruchnahme ihres Grundstücks Nr. 8486, KG. Pinkafeld, anzunehmen und zu unterfertigen (Anlage F). Vizebgm. HR Ing. Luisser, MAS fragt nach, was mit Eintragung des Leitungsrechtes gemeint ist. StRin Mag.a Novosel erklärt, dass die Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen wird. StRin KommRin Gottweis, MSc teilt mit, dass Frau Mag.a Posch vor Baubeginn informiert werden möchte.

15. Antrag der NEOS „Kindergarten: Entwicklungskonzept“

notwendige

Erweiterung

und

langfristiges

Bgm. Mag. Maczek teilt mit, dass die NEOS Pinkafeld gemäß § 38 Abs. 4 der Bgld. Gemeindeordnung die Aufnahme dieses Tagesordnungspunkts gefordert haben und übergibt das Wort an GR Mag. Posch.


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GR Mag. Posch erklärt, dass die räumliche Situation im Kindergarten nicht ausreichend ist. Die Genehmigung für die provisorische 7. Gruppe ist mit zwei Jahre befristet. Bis 15. September 2018 muss der Landesregierung ein Konzept vorgelegt werden. Ebenso ist wohl auch eine Erweiterung der Kinderkrippe notwendig. Ad-Hoc-Maßnahmen helfen kurzfristig. Auf lange Sicht gesehen, greifen diese Maßnahmen meist zu kurz. Sie helfen im Moment, aber erfüllen die Bedürfnisse und Anforderungen der Zukunft nicht. Es ist daher unbedingt notwendig, ein langfristiges Entwicklungskonzept für die Kinderbetreuungseinrichtungen in Pinkafeld zu erstellen. Trend geht weiter Richtung Bevölkerungswachstum Die Tendenz ist klar: Pinkafeld wird auch in den nächsten Jahren überdurchschnittlich wachsen. Das verrät ein Blick in die Statistik: Von 1981 bis 2017 ist Pinkafeld um + 18,7 % gewachsen. Im gesamten Bezirk Oberwart waren es nur + 0,89 %. Einige Zahlen im Überblick Bevölkerung in Pinkafeld 2015: 5.610 Geburten in Pinkafeld 2015: 54 Mögliche Bevölkerungsentwicklung Bevölkerung in 13 Jahren | 2030: 6.200 Bevölkerung in 23 Jahren | 2040: 6.400

davon unter 20 Jahren

1.159, d.s. 20,66 %

davon unter 20 Jahren davon unter 20 Jahren

1.280 1.323

Betreuungsquote bei den unter 3-Jährigen im institutionellen Sektor 1995 - 4,6 % (Ö) 7,2 % (B) 2009 15,8 % (Ö) 23,5 % (B) Betreuungsquote bei den 3- bis unter 6-Jährige im institutionellen Sektor 1995 - 70, 6 % (Ö) 2009 - 88,5 % (Ö) 99,5 % (B) Realistische Zukunftseinschätzung Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und der Tatsache, dass die außerfamiliale Kinderbetreuung in allen Altersgruppen quantitativ zunimmt, sieht man, dass wir in Zukunft möglicherweise für den Kindergarten 8-9 Gruppen, die Kinderkrippe 3-4 Gruppen und für den Hort/Tagesheim 3-4 Gruppen brauchen werden. Zukunft beginnt mit den Entscheidungen von Heute GR Mag. Posch stellt folgenden Antrag: Es soll eine Arbeitsgruppe ‚Kinderbetreuungseinrichtungen in Pinkafeld‘ eingerichtet werden. Diese soll dem Gemeinderat bis spätestens 30.04.2018 ein Entwicklungskonzept als Entscheidungsgrundlage vorlegen, das folgende Aspekte beinhaltet: 1. Zukunftsversprechen abgeben: Voraussetzungen schaffen, damit jedes Kind eine Kinderbetreuungsplatz-Garantie hat - von der Kinderkrippe über den Kindergarten bis zum Hort/Tagesheim


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2. Bestehende Beschlüsse berücksichtigen: Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 14.06.2005 für die Regelung nach Ablauf des Bestands- und Superädifikatsvertrages für die Neuerrichtung einer zweigruppigen Kinderkrippe auf dem Grundstück Haus St. Vinzenz „Die Stadtgemeinde Pinkafeld verpflichtet sich vor Ablauf des gegenständlichen Bestands- und Superädifikatsvertrages (31. Dezember 2045) entsprechend dem dann gegebenen Bedarf für die gegenständliche Kinderbetreuung anderweitig rechtzeitig vorzusorgen.“ 3. Planungsgrundlagen schaffen: a. Prognose der Bevölkerungsentwicklung bis 2040 einholen und erstellen, um die Gruppenanzahl in verschiedenen Bereichen einschätzen zu können. b. Auswirkungen eines möglichen zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres für Pinkafeld prüfen c. Auswirkungen zu erwartender Senkung der höchst zulässigen Gruppengrößen prüfen d. Räumliche Erfordernisse erheben e. Möglichkeiten gemeindeübergreifender Zusammenarbeit prüfen f. Bedürfnisse und Erwartungen der Kinder, Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen erfassen g. Experten einbinden 4. Zukunftsperspektiven entwickeln: a. Ein Zukunftsbild entwerfen, das zeigt, wie die Kinderbetreuungseinrichtungen in Pinkafeld in Zukunft ausgestattet und organisiert sind und die Raumgestaltungskonzepte dem neuesten Stand der Pädagogik, Architektur, Sicherheit und Barrierefreiheit entsprechen. b. Möglichkeiten wären: Erweiterung bestehender Standorte, Ausbau der Kooperation mit dem SOS-Kinderdorf - Erweiterung des dortigen Standortes, Neubau, eine Kombination dieser Varianten mit Umschichtungen, etc. Vizebgm. HR Ing. Luisser, MAS dankt GR Mag. Posch für seinen Antrag, der seiner Meinung nach mehr als notwendig ist. Wer den Pinkafelder Kindergarten kennt, weiß, dass sich dieser zu einem Labyrinth entwickelt hat. Verschiedene Dinge könnte man besser machen, wenn bei einer Diskussion auch schon Pläne vorlägen. Die Zeit drängt eine Entscheidung zu treffen, um rechtzeitig dem Amt der Bgld. Landesregierung ein Entwicklungskonzept vorlegen zu können. StRin Mag.a Novosel unterstützt den Antrag, glaubt aber, dass die Frist mit 30. April 2018 zu knapp angesetzt ist und fragt GR Mag. Posch, ob er bereit ist seinen Antrag dahingehend abzuändern, dass die Frist auf 30. Juni 2018 verlängert wird. GR Mag. Posch stimmt dem zu. Bgm. Mag. Maczek teilt mit, dass schon beim Zu- und Umbau der Volksschule bzw. des Kindergartens im Jahr 2011 eine Erweiterung berücksichtigt wurde. Mittlerweile gibt es neben einem Plan für drei zusätzliche Gruppenräume inklusive Sanitäranlagen auch eine Kostenschätzung. Die Kosten für diese zusätzlichen Räumlichkeiten (Aufstockung, Aufschließung, Bauwerk, Technik, Außenanlagen, Nebenkosten, Honorare, ….) mit einem Ausmaß von über 400 m² liegen bei rund € 1,1 Mio. Er weist darauf hin, dass seinerzeit das Haus in der Wiener


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Straße 5 (Karl und Brigitte Supper) zum Zwecke einer späteren Erweiterung des Kindergartengeländes angekauft wurde. Das sollte ebenfalls in den Überlegungen miteinfließen. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig nachstehenden von den NEOS eingebrachten Antrag: Es soll eine Arbeitsgruppe ‚Kinderbetreuungseinrichtungen in Pinkafeld‘ eingerichtet werden. Diese soll dem Gemeinderat bis spätestens 30.06.2018 ein Entwicklungskonzept als Entscheidungsgrundlage vorlegen, das folgende Aspekte beinhaltet: 1. Zukunftsversprechen abgeben: Voraussetzungen schaffen, damit jedes Kind eine Kinderbetreuungsplatz-Garantie hat - von der Kinderkrippe über den Kindergarten bis zum Hort/Tagesheim 2. Bestehende Beschlüsse berücksichtigen: Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 14.06.2005 für die Regelung nach Ablauf des Bestands- und Superädifikatsvertrages für die Neuerrichtung einer zweigruppigen Kinderkrippe auf dem Grundstück Haus St. Vinzenz „Die Stadtgemeinde Pinkafeld verpflichtet sich vor Ablauf des gegenständlichen Bestands- und Superädifikatsvertrages (31. Dezember 2045) entsprechend dem dann gegebenen Bedarf für die gegenständliche Kinderbetreuung anderweitig rechtzeitig vorzusorgen.“ 3. Planungsgrundlagen schaffen: a. Prognose der Bevölkerungsentwicklung bis 2040 einholen und erstellen, um die Gruppenanzahl in verschiedenen Bereichen einschätzen zu können. b. Auswirkungen eines möglichen zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres für Pinkafeld prüfen c. Auswirkungen zu erwartender Senkung der höchst zulässigen Gruppengrößen prüfen d. Räumliche Erfordernisse erheben e. Möglichkeiten gemeindeübergreifender Zusammenarbeit prüfen f. Bedürfnisse und Erwartungen der Kinder, Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen erfassen g. Experten einbinden 4. Zukunftsperspektiven entwickeln: a. Ein Zukunftsbild entwerfen, das zeigt, wie die Kinderbetreuungseinrichtungen in Pinkafeld in Zukunft ausgestattet und organisiert sind und die Raumgestaltungskonzepte dem neuesten Stand der Pädagogik, Architektur, Sicherheit und Barrierefreiheit entsprechen. b. Möglichkeiten wären: Erweiterung bestehender Standorte, Ausbau der Kooperation mit dem SOS-Kinderdorf - Erweiterung des dortigen Standortes, Neubau, eine Kombination dieser Varianten mit Umschichtungen, etc.


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16. Honorarempfehlung 2018 Gemeindesanitätsgesetz 2013

für

gemeindeärztliche

Aufgaben

gemäß

Bgld.

Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass die Ärztekammer für Burgenland, der Sozialdemokratische Gemeindevertreterverband Burgenland, der Bgld. Gemeindebund und der Österr. Städtebund (LG Burgenland) für gemeindeärztliche Aufgaben ab dem Jahr 2018 neue Honorarsätze empfiehlt. Diese sind wie folgt abzuändern bzw. anzupassen: 1. Totenbeschau (Anlage 1 Z 1 des Musterwerkvertrages; all incl.-Tarif): € 184,60 2. Sachverständigentätigkeiten (Anlage 1 Z 2): Honorierung gem. Gebührenanspruchsgesetz 3. Vortragstätigkeiten (pro angefangener Vortragsstunde): € 184,60 4. Schuluntersuchungen (pro Untersuchung): € 13,40 (Anmerkung: auf Basis des dzt. Umfanges) 5. Honorar für sonstige Tätigkeiten (pro angefangener halber Stunde): € 92,30 (z. B. für Anordnung von Vorkehrungen bei Auftreten übertragbarer Krankheiten sowie die Überwachung der Durchführung sanitätspolizeilicher Maßnahmen (Anlage 1 Z 3); Einstellungsuntersuchung eines Gemeindebediensteten (Anlage Z 5); Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, die von den Vertragsparteien empfohlenen Honorarsätze ab dem Jahr 2018 für gemeindeärztliche Aufgaben gemäß Gemeindesanitätsgesetz 2013 wie folgt anzunehmen: 1. Totenbeschau (Anlage 1 Z 1 des Musterwerkvertrages; all incl.-Tarif): € 184,60 2. Sachverständigentätigkeiten (Anlage 1 Z 2): Honorierung gem. Gebührenanspruchsgesetz 3. Vortragstätigkeiten (pro angefangener Vortragsstunde): € 184,60 4. Schuluntersuchungen (pro Untersuchung): € 13,40 (Anmerkung: auf Basis des dzt. Umfanges) 5. Honorar für sonstige Tätigkeiten (pro angefangener halber Stunde): € 92,30 (z. B. für Anordnung von Vorkehrungen bei Auftreten übertragbarer Krankheiten sowie die Überwachung der Durchführung sanitätspolizeilicher Maßnahmen (Anlage 1 Z 3); Einstellungsuntersuchung eines Gemeindebediensteten (Anlage Z 5);

17. Rückhaltebecken, Behebung der Mängel, Sanierungsvorschläge Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass die Problematik hinsichtlich der Risse im Betonbauwerk von einem unparteiischen Sachverständigen (Übernahme der Kosten durch die Porr GmbH) untersucht wurde. Das Gutachten stellte klar, dass die horizontale Bewehrung im unteren Wandbereich unzureichend dimensioniert wurde, d.h. die statische Berechnung weist Fehler auf. Der Sanierungsvorschlag, der auch seitens der Abteilung 5 befürwortet wird, beinhaltet die Anordnung von Entlastungsbohrungen, die Errichtung von Drainageleitungen in den Bohrlöchern sowie das fachgerechte Verpressen der vorhandenen Risse. Die Stadtgemeinde hat in mehreren Besprechungen eine adäquate Sanierung gefordert und klar gemacht, dass keine Kosten für diese Leistungen übernommen werden. Die Kosten würden ca. 50-60.000,-- Euro betragen. Der Eigenmittelanteil wird von der Neukirchen ZT-GmbH und der Porr GmbH übernommen.


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StRin KommRin Gottweis, MSc fragt an, warum bei einem festgestellten Planungsmangel die öffentliche Hand herhalten muss und nicht die Planerfirma für den Schaden aufkommt. Ihrer Meinung nach, muss die Ausführerfirma die Verantwortung übernehmen. Bgm. Mag. Maczek weist darauf hin, dass andere ähnliche Rückhaltebecken auch so dimensioniert wurden, aber nur in Pinkafeld Risse aufgetreten sind. Wenn die Gemeinde auf eine kosten- und aufwandsintensive Sanierung besteht, dann könnte sie das nur mit einer Klage erreichen, wobei der Ausgang eines solchen Verfahrens nicht sicher ist. Eine ausreichende Sanierung, wie sie die Abteilung 5 vorschlägt, wäre laut dem Gutachter eine Sanierung durch Entlastungsbohrungen und Absenkung der Stauwasser hinter den Wänden. Vizebgm. HR Ing. Luisser, MAS verweist auf die verschiedenen im Gutachten angeführten Sanierungsvarianten (70 %- und 100 %iger Sanierungserfolg). Es ist eindeutig festgestellt worden, dass Fehler passiert sind. Für ihn ist die Vorgangsweise nun nicht nachvollziehbar. Bei geschätzten Sanierungskosten von € 50.000,— – € 60.000,— übernehmen 1/3 die beteiligten Firmen und die restlichen 2/3 werden von Bund und Land übernommen. Bgm. Mag. Maczek erklärt, dass aufgrund des Schadens die Ausschreibung erfolgte und die Pinkafeld schadlos gehalten wird. Die Mängel werden mit der 70 %igen Sanierung beseitigt. Nachdem das Bauwerk neu ist, ist Vizebgm. HR Ing. Luisser, MAS der Meinung, dass die Ausführerfirmen dafür sorgen müssen, den Schaden zu bereinigen. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (16 JaStimmen, 9 Stimmenthaltungen – De Lellis-Mejatsch, Gottweis, Hofer, Horvatits, Luif, Luisser, Muratovic, Stumpf und Supper), wie von der Abt. 5 der Bgld. Landesregierung vorgeschlagen die Sanierung beim Rückhaltebecken vorzunehmen.

Der Tagesordnungspunkt „18 a. Neue Mittelschule, umfassende Sanierung: a. Gall Dr. Hermann und Mag.a Ernestine sowie Goger Silvia, Berufungen gegen die baubehördliche Bewilligung für den Zu- und Umbau sowie die Sanierung bei der Neuen Mittelschule (ohne mechanischer Turnsaallüftung und der dezentralen Klassenzimmerlüftungen) vom 14. März 2017, 131-V35/2016“ wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Hierüber wird eine gesonderte Niederschrift angefertigt, welche getrennt zu verwahren und getrennt zu binden ist.

19. Gemeinde Pinkafeld Infrastruktur KG, Jahresabschluss für das Jahr 2016 Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass die Fa. KS Kompetenz und Service Steuerberatungs GmbH & Co KG für die Gemeinde Pinkafeld Infrastruktur KG den Jahresabschluss für das Jahr 2016 erstellt hat. Eine Ausgabe davon erging per mail an alle Gemeinderatsmitglieder. Der Jahresabschluss 2016 lautet wie folgt: Summe Aktiva € Summe Passiva € Jahres- und Bilanzgewinn €

5.917.730,35 5.917.730,35 0,—


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Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Jahresabschluss der Gemeinde Pinkafeld Infrastruktur KG für das Jahr 2016 anzunehmen. Dieser bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses und lautet wie folgt: Summe Aktiva € Summe Passiva € Jahres- und Bilanzgewinn €

5.917.730,35 5.917.730,35 0,—

20. Protokoll des Prüfungsausschusses vom 8. September 2017 Gemäß § 78 der Bgld. Gemeindeordnung wird das Protokoll des Prüfungsausschusses vom 8. September 2017 dem Gemeinderat vollinhaltlich durch GR Stumpf, MA zur Kenntnis gebracht.

21. Allfälliges a.

Schwimmkurse im Allwetterbad

GRin Mag.a (FH) fragt an, warum die Gemeinde keine Schwimmkurse im Allwetterbad abhält. Sie weiß von vielen Gesprächen mit Eltern, dass es hier einen Bedarf gibt. Die Gemeinde könnte hier eine zusätzliche Einnahmequelle aufmachen. Bgm. Mag. Maczek erklärt, dass regelmäßig Schwimmkurse angeboten werden – für Kindergärten, Schulen, einzelne Kindergruppen, Erwachsene usw. Diese werden vom Athletikteam Südburgenland abgehalten und haben sich sehr bewährt. Ein größeres Kursangebot ist nicht sinnvoll, um den Normalbetrieb durch Absperren von weiteren Bahnen nicht zu stören.

b. Betriebsansiedlungen in Pinkafeld StRin KommRin Gottweis, MSc verweist auf im September stattgefundene Gespräche mit der Fa. Starlim Spritzguss GmbH bezüglich einer möglichen Betriebsansiedelung in Pinkafeld und erkundigt sich nach dem Stand der Dinge bzw. welcher Standort seinerzeit angeboten wurde. Bgm. Mag. Maczek antwortet, dass der Firma Informationen übermittelt wurden und den Kontaktpersonen auch ein Standort angeboten wurde, allerdings gab es danach keine Rückmeldung mehr.

c.

Neue VRV 2015, Umstellung auf die kommunale Doppik

StRin KommRin Gottweis, MSc erkundigt sich, wie weit die Gemeinde mit den Vorarbeiten zur Umstellung auf die kommunale Doppik ist. StRin Mag.a Novosel antwortet, dass laut neuer VRV Gemeinden unter 10.000 Einwohner mit der 3-Komponenten-Rechnung 2020 starten können. Im Land hat man sich geeinigt, dass man nicht


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zwei Phasen machen will, einmal für Eisenstadt und einmal für die restlichen Gemeinden, sondern man will generell 2019 umstellen. Ein erster Schritt dazu ist die Vermögensbewertung. Amtsleiterin Stecher antwortet, dass in den letzten Monaten ein Praktikant mit dem Erfassen von Straßen und Grundstücken der Gemeinde beauftragt war und momentan AR Heinerer mit der Vermögensbewertung befasst ist. StRin Mag.a Novosel ergänzt, dass über die Akademie Burgenland noch Weiterbildungskurse für Gemeindebedienstete geben wird, sodass eine reibungslose Umstellung erfolgen kann.

d. Roto Immobilien GmbH GR Mag. Posch weist darauf hin, dass die in dieser Angelegenheit betroffene Bevölkerung stark verunsichert ist. Seiner Meinung nach mehr als verständlich. Fast 3 Jahre dauert bis jetzt dieses Verfahren und ist noch immer nicht entschieden. Es ist jetzt wirklich notwendig, eine klare und offene Kommunikation mit den Anrainern zu führen, damit sie in den weiteren gesamten Prozess eingebunden sind. Sie sollen wissen, was Stand der Dinge ist und auf sie zukommt. Er schlägt deshalb vor, dass die Anrainer in der Karolingergasse, Laudongasse, Daungasse und Wiener Straße zeitnah schriftlich über den aktuellen Stand der Dinge und das weitere Prozedere informiert werden sollen, um aufkommende Gerüchte zu vermeiden. Bgm. Mag. Maczek erklärt, dass die Anrainer laufend über den Stand der Dinge informiert wurden. StRin Mag.a Novosel ergänzt, dass dieser Tagesordnungspunkt in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird.

e. Anfrage betreffend Nutzung des „Kommunalen Werkzeugkoffers“ des Gemeindevertreterverbandes GR Mag. Posch teilt mit, dass der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Sozialdemokratischen Gemeindevertreterverband aus dem Gemeindebudget bezahlt wird. Der Gemeindevertreterverband hat mit Schreiben vom 31.10.2017 an die Gemeindevertreter geschrieben, dass ab sofort alle Inhalte der neuen Gemeindeordnung in vollem Umfang auch via Tablet und Smartphone genutzt werden können und auf den „Kommunalen Werkzeugkoffer“ zugegriffen werden kann. Voraussetzung dazu sind persönliche Zugangsdaten. Er fragt an, ob die Stadtgemeinde für alle Gemeinderäte diese Zugangsdaten anfordern kann? Was wird dazu von den Gemeinderäten benötigt? Bgm. Mag. Maczek wird sich erkundigen. Wenn es möglich ist, dann wird es gemacht werden.


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f.

Anfrage betreffend Liegenschaftsverkauf beim ehemaligen Kasernengelände

GR Mag. Posch verweist auf die Gemeinderatssitzung am 23. August 2017, in der der Verkauf der Liegenschaft beim ehemaligen Kasernengelände an die OSG beschlossen wurde. Laut Bgm. Mag. Maczek gibt es ein Bestbieterangebot der OSG in der Höhe von € 360.000,—. Seine Fragen dazu: 1. Wer hat mit welcher Angebotssumme ein schriftliches Angebot für diese Liegenschaft bis 31. Mai 2017 um 11.00 Uhr abgegeben? 2. Erfolgte die Vergabe aufgrund dieser Angebote? 3. Wenn nein: Warum nicht und wie wurde der Bestbieter und die Bestbietersumme ermittelt? Bgm. Mag. Maczek antwortet, dass es drei Anbieter gegeben hat. Die einzige Anbieterin, die flächenwidmungskonform angeboten hat und auch ein Konzept mit Einfahrt, mit Verwertung der Tankstelle etc. vorgelegt hat, war die OSG. Die beiden anderen Bieter wollten dort einen Markt bzw. eine Fabrik platzieren, was laut Flächenwidmung nicht möglich ist, da dort reines Wohngebiet ist. Aufgrund dessen erhielt die OSG den Zuschlag. StRin KommRin Gottweis, MSc ergänzt, dass von einem Bieter auch der Vorschlag gekommen ist, dort drei Doppelhäuser zu errichten. Weiters hält sie fest, dass die OSG nicht die Bestbieterin war.

g.

Stand des Verkaufs des Feuerwehrhauses

GR Mag. Posch erkundigt sich nach dem Stand des Verkaufs des Feuerwehrhauses. Bgm. Mag. Maczek erklärt, dass es hier noch mit allen Bietern Nachverhandlungen geben wird.

h. Schriftliche Anfragen von Vizebgm. HR Ing. Luisser, MAS Vizebgm. HR Ing. Luisser, MAS übergibt drei schriftliche Anfragen mit folgenden Themen  Kindergarten, Bastelbeitrag  Kanalprojekt Anton Wildgans-Gasse  Sanierungs- und Flickarbeiten

i.

Fahrverbot in der Wiener Straße beim Haus Dkfm. Tschandl

Vizebgm. HR Ing. Luisser, MAS fragt nach, wie es in der Sache Fahrverbot beim Haus Fritz Tschandl weitergeht. StRin Mag.a Novosel erklärt, dass der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung vom August für ein Fahrverbot von Radfahrern ausgesprochen hat und hier noch eine Beschlussfassung im Gemeinderat folgt.


132

j.

Terminplanung und Termingestaltung

Vizebgm. HR Ing. Luisser, MAS ersucht – wie schon oft gefordert – um eine langfristige Terminplanung der div. Sitzungen, um auch planen zu können.

k.

Gemeinderatsprotokoll im Internet

StRin Mag.a Novosel weist auf die Veröffentlichung des letzten Gemeinderatsprotokolls auf der homepage der NEOS Pinkafeld hin. Aufgrund der neuen Gemeindeordnung, dass jedermann in das Protokoll einsehen kann, ist eine Veröffentlichung auf der homepage zulässig. Aber aus Datenschutzgründen findet sie das äußerst bedenklich, da die namensbezogenen Daten geschwärzt werden müssen. GR Mag. Posch erklärt, dass Gemeinderatsprotokolle den Menschen leicht zugänglich gemacht werden sollte. Wenn die Veröffentlichung auf der Gemeindehomepage erfolgt, dann erspart er sich das. Mag.a (FH) De Lellis-Mejatsch ersucht, dies – auch wie schon seit Jahren gefordert – auf die Gemeindehomepage zu übernehmen. StRin Mag.a Novosel wiederholt, dass eine Veröffentlichung von Niederschriften nur möglich ist, wenn namensbezogene Informationen geschwärzt werden. GR Mag. Posch fragt, welche Daten aus Datenschutzgründen geschwärzt werden müssen. StRin Mag.a Novosel hat keinen Einwand mit der Veröffentlichung des Gemeinderatsprotokolls auf der Gemeindehomepage so lange noch die rechtliche Möglichkeit da. Mit der Datenschutzgrundverordnung im nächsten Jahr wird noch einmal alles schärfer und strenger.

l.

Beitritt zum Verein zur Erhaltung und Erneuerung der Gemeinde Pinkafeld …….

GRin Mag.a Muratovic teilt mit, dass sie noch mit ihrem Arbeitgeber klären muss, ob sie dem Verein beitreten darf.

m. Termin der nächsten Gemeinderatssitzung Mittwoch, 13. Dezember 2017 um 18.30 Uhr

Da keine weiteren Beratungspunkte vorhanden waren, wurde die Sitzung um 22.06 Uhr geschlossen.


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v.g.g. Die SchriftfĂźhrerin:

Der BĂźrgermeister:

OAF Martina Stecher

Mag. Kurt Maczek

GRin Mag.a Silke Rois

GRin Andrea Horvatits


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