Antrag der NEOS | „Kindergarten: notwendige Erweiterung und langfristiges Entwicklungskonzept“ Die räumliche Situation im Kindergarten ist nicht ausreichend. Die Genehmigung für die provisorische 7. Gruppe ist mit zwei Jahre befristet. Bis 15.09.2018 muss der Landesregierung ein Konzept vorgelegt werden. Ebenso ist wohl auch eine Erweiterung der Kinderkrippe notwendig. Ad-Hoc-Maßnahmen helfen kurzfristig. Auf lange Sicht gesehen, greifen diese Maßnahmen meist zu kurz. Sie helfen im Moment, aber erfüllen die Bedürfnisse und Anforderungen der Zukunft nicht. Es ist daher unbedingt notwendig, ein langfristiges Entwicklungskonzept für die Kinderbetreuungseinrichtungen in Pinkafeld zu erstellen.
Trend geht weiter Richtung Bevölkerungswachstum
Die Tendenz ist klar: Pinkafeld wird auch in den nächsten Jahren überdurchschnittlich wachsen. Das verrät ein Blick in die Statistik: Von 1981 bis 2017 ist Pinkafeld um + 18,7 % gewachsen. Im gesamten Bezirk Oberwart waren es nur + 0,89 %.
Einige Zahlen im Überblick
Bevölkerung in Pinkafeld 2015: 5.610 davon unter 20 Jahren 1.159 d.s. 20,66 % Geburten in Pinkafeld 2015: 54 Mögliche Bevölkerungsentwicklung Bevölkerung in 13 Jahren | 2030: 6.200 Bevölkerung in 23 Jahren | 2040: 6.400
davon unter 20 Jahren 1.280 davon unter 20 Jahren 1.323
Betreuungsquote bei den unter 3-Jährige im institutionellen Sektor 1995 - 4,6 % (Ö) 7,2 % (B) 2009 - 15,8 % (Ö) 23,5 % (B) Betreuungsquote bei den 3- bis unter 6-Jährige im institutionellen Sektor 1995 - 70, 6 % (Ö) 2009 - 88,5 % (Ö) 99,5 % (B)
Realistische Zukunftseinschätzung
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und der Tatsache, dass die außerfamiliale Kinderbetreuung in allen Altersgruppen quantitativ zunimmt sieht man, dass wir in Zukunft möglicherweise für den Kindergarten 8-9 Gruppen, die Kinderkrippe 3-4 Gruppen und für den Hort/Tagesheim 3-4 Gruppen brauchen werden.
Zukunft beginnt mit den Entscheidungen von Heute Antrag: Es soll eine Arbeitsgruppe ‚Kinderbetreuungseinrichtungen in Pinkafeld‘ eingerichtet werden. Diese soll dem Gemeinderat bis spätestens 30.06.2018 ein Entwicklungskonzept als Entscheidungsgrundlage vorlegen, das folgende Aspekte beinhaltet: 1. Zukunftsversprechen abgeben: Voraussetzungen schaffen, damit jedes Kind eine Kinderbetreuungsplatz-Garantie hat - von der Kinderkrippe über den Kindergarten bis zum Hort/Tagesheim 2. Bestehende Beschlüsse berücksichtigen: Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 14.06.2005 für die Regelung nach Ablauf des Bestands- und Superädifikatsvertrages für die Neuerrichtung einer zweigruppigen Kinderkrippe auf dem Grundstück Haus St. Vinzenz „Die Stadtgemeinde Pinkafeld verpflichtet sich vor Ablauf des gegenständlichen Bestandsund Superädifikatsvertrages (31. Dezember 2045) entsprechend dem dann gegebenen Bedarf für die gegenständliche Kinderbetreuung anderweitig rechtzeitig vorzusorgen.“ 3. Planungsgrundlagen schaffen: a. Prognose der Bevölkerungsentwicklung bis 2040 einholen und erstellen, um die Gruppenanzahl in verschiedenen Bereichen einschätzen zu können. b. Auswirkungen eines möglichen zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres für Pinkafeld prüfen c. Auswirkungen zu erwartender Senkung der höchst zulässigen Gruppengrößen prüfen d. Räumliche Erfordernisse erheben e. Möglichkeiten gemeindeübergreifender Zusammenarbeit prüfen f. Bedürfnisse und Erwartungen der Kinder, Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen erfassen g. Experten einbinden 4. Zukunftsperspektiven entwickeln: a. Ein Zukunftsbild entwerfen, das zeigt, wie die Kinderbetreuungseinrichtungen in Pinkafeld in Zukunft ausgestattet und organisiert sind und die Raumgestaltungskonzepte dem neuesten Stand der Pädagogik, Architektur, Sicherheit und Barrierefreiheit entsprechen. b. Möglichkeiten wären: Erweiterung bestehender Standorte, Ausbau der Kooperation mit dem SOS-Kinderdorf - Erweiterung des dortigen Standortes, Neubau, eine Kombination dieser Varianten mit Umschichtungen, etc.