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Vor Gericht mitentscheiden Jugendamt sucht geeignete Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
Sinn für Gerechtigkeit, Empathiefähigkeit, der Wunsch, die eigene Meinung zu vertreten – all das eint Jugendschöffen. Jugendschöffen vertreten die Stimme des Volkes vor Gericht und leisten so einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft.
Die Aufgabe der Jugendschöffen besteht darin, in Strafverfahren mit Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden die Richterinnen und Richter beim Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Rosenheim und den Jugendkammern des Landgerichts Traunstein zu unterstützen. Für die Wahlperiode von 2024 bis 2028 können sich Interessierte noch bis 24. Februar für das besondere Ehrenamt bewerben. Das Kreisjugendamt des Landratsamtes Rosenheim nimmt die Bewerbungen entgegen, sichtet diese und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises erstellt in einer seiner nächsten Sitzungen eine Vorschlagsliste für das Jugendschöffengericht Rosenheim und die Jugendkammer am Landgericht in Traunstein. Nicht nur Richter, sondern auch „Erziehende“
Gesucht werden Männer und Frauen aus verschiedenen Kreisen der Bevölkerung. Auch gegenwärtig amtierende Schöffen können sich erneut zur Wiederwahl bewerben. Jugendschöffen wirken an Gerichtsverhandlungen mit, bei denen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr angeklagt sind. Sie entscheiden mit den Berufsrichterinnen und -richtern über Schuld oder Unschuld und auch über die Höhe des Strafmaßes. Das Jugendstrafrecht geht davon aus, dass Jugendliche, die gegen das Gesetz verstoßen, anders zu beurteilen sind als Erwachsene. Bei Jugendlichen ist der Reifungsprozess der Persönlichkeit noch nicht abgeschlossen - daher fehlt ihnen häufig die notwendige Einsicht in die Konsequenzen ihrer Handlungen. Das Jugendstrafrecht folgt daher dem Grundgedanken „Erzie-
Jugendschöffinnen und -schöffen vertreten die Stimme des Volkes vor Gericht.
hung statt Strafe“. Jugendrichter und Jugendschöffen sind also nicht nur Richter, sondern auch „Erziehende“. Das Ziel ist es, die Entwicklung des jungen Menschen möglichst positiv zu beeinflussen. Neben Strafmaßnahmen kommen daher auch und in erster Linie Erziehungsmaßnahmen in Betracht. Voraussetzungen und Dauer der Wahlperiode
Alle fünf Jahre werden die Jugendschöffen neu gewählt. Interessierte müssen zum 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein und müssen im Landkreis Rosenheim wohnen. Jugendschöffe zu sein, ist eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe. Überparteilichkeit, Selbstständigkeit, deutsche Sprachkenntnisse und Reife sind ebenso notwendig wie körper-
liche und geistige Fitness, um Verhandlungen zu jeder Zeit konzentriert verfolgen zu können. Von Jugendschöffen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Jugendschöffen sollten aber auch erzieherische Erfahrung und soziale Kompetenz mitbringen: Ein Ehrenamt im Verein beispielsweise, als Ausbilder, Berufserfahrung in Schulen kann hierbei helfen. Auch berufliche Erfahrung im sozialen Bereich oder in der Jugendhilfe ist ebenso denkbar wie private Betreuungsoder Erziehungserfahrung. Die Jugendschöffen kommen bestenfalls aus allen Bereichen der Gesellschaft. Wer aktiv mithelfen will, jungen Menschen, die straffällig geworden sind, bestmöglich zu unterstützen, sich positiv zu entwickeln, bewirbt sich bis 24. Februar 2023 mit dem bereitgestellten Bewerbungsformular über die Homepage des Landratsamtes Rosenheim per E-Mail an kreisjugendamt@lra-rosenheim.de.
Gemeinsam aktiv
Mitfahrt-Gelegenheiten
Geschäftsordnung für „(Digitale) Bildungsregion“
Busfahrten zur Grünen Woche nach Berlin In diesem Jahr ist es nach zwei Jahren der PandemiePause wieder möglich, dass sich Bayern auf der weltgrößten Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Tourismus, der Grünen Woche in Berlin präsentiert.
Startschuss für das wichtige Projekt: Oberbürgermeister Andreas März, links, und Landrat Otto Lederer unterschrieben die Geschäftsordnung.
Die Rosenheimer Bildungskoordinatorin Katrin Röber hat eine Geschäftsordnung für die „(Digitale) Bildungsregion“ Rosenheim ausgearbeitet. Darin sind die Gremien, deren Mitglieder und Aufgaben der Bildungsregion geregelt. Die Geschäftsordnung wurde nun von Oberbürgermeister Andreas März und Landrat Otto Lederer unterzeichnet. Unterstützung zur Ausgestaltung der Geschäftsordnung hatte Katrin Röber von der begleitenden Koordinierungs-
gruppe zur „(Digitalen) Bildungsregion“. Diese besteht unter anderem aus Mitgliedern von Stadt- und Kreisjugendring, der Agentur für Arbeit, dem Staatlichen Schulamt, den Sprecherinnen und Sprechern der Bildungsregion sowie Mitgliedern der Verwaltung von Stadt und Landkreis Rosenheim. Interessierte können die Geschäftsordnung unter bildungsregion-rosenheim. de einsehen. Sie ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Einen starken Anteil in der eigenen Bayernhalle 22 b nehmen Aussteller und Mitwirkende aus Stadt und Landkreis Rosenheim sowie aus den Nachbarlandkreisen ein. Zu der Grünen Woche 2023 vom 20. bis 29. Januar werden drei Busfahrten durchgeführt, zu denen es Mitfahrgelegenheiten gibt. Diese Fahrten mit Reiseprogramm und Besuch der Grünen Woche, auf der Entenwirt Peter Schrödl vom Samerberg in der Bayernhalle der Biergartenwirt ist, sind: Donnerstag, 19. Januar bis Sonntag, 22. Januar: Fahrt des Maschinenrings Rosenheim mit Besuch der Grünen Woche am Eröffnungstag Freitag, 20. Januar (Anmeldungen MR
Diese Woche im Magische Nacht beim Rosenball ....................... Alles für mein Tier
S. 6+7
.............. S. 11
Neue Mitglieder Personelle Änderungen in Ausschüssen Der Kreistag hat kürzlich der Änderung der Zusammensetzung von Schulausschuss, Umweltausschuss und Jugendhilfeausschuss einstimmig zugestimmt. So legt Kreisrätin Janna Miller von Bündnis 90/Die Grünen ihre Ämter in den Ausschüssen nieder. Ihre Nachfolge als Mitglied im Schulausschuss übernimmt Eduard Huber, ihr Posten als Zweiter Stellvertreterin im Umweltausschuss wird zukünftig von Georg Reinthaler besetzt. Im Jugendhilfeausschuss übernimmt ihre bisherige Stellvertreterin Claudia Sasse das Amt als stimmberechtigtes Mitglied. Kreisrat Leonhard Hinterholzer wird als Zweiter Stellvertreter in den Ausschuss berufen. Auch bei den Vertretern anerkannter Trägerschaften der freien Jugendhilfe einschließlich des Kreisjugendringes gibt es personelle
Veränderungen im Jugendhilfeausschuss. Da sich Tobias Stumpf, der bisher für Startklar soziale Arbeit als stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss saß, beruflich verändert, wird Lea Mutzbauer diese Position übernehmen. Heinz Schätzel wird zu ihrem Nachfolger berufen. Im Hinblick auf die anstehenden Neuwahlen beim Kreisjugendring Rosenheim scheidet Erika Spohn als Stellvertreterin aus. Für sie kommt Georg Machl als Stellvertreter für Thomas Unger in den Ausschuss. Eine weitere Veränderung gibt es auch bei den beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses. Bernd Magiera scheidet aus dem Jugendhilfeausschuss aus. Seine Aufgaben übernimmt sein Nachfolger als Leiter der Abteilung Familiensachen am Amtsgericht Rosenheim, Thomas Mayer. Seine Stellvertreterin wird Isabella Hubert.
! N E R A P S T Z T JE Blick in die Bayernhalle im Jahr 2017.
Foto: Bayer. Landwirtschaftsministerium
über die Faxnummer 0 80 36/9 43 32 40 oder EMail an mr.rosenheim@maschinenringe.de. Freitag, 27. Januar, bis Sonntag, 29. Januar: Fahrt der Trachtenvereine Prien und Atzing mit Besuch und Auftritt auf der Grünen Woche am Samstag, 28. Januar. Abfahrt ab Prien und Atzing, weitere Zustiegsmöglichkeiten zum Beispiel in Rosenheim. Freitag, 27. Januar bis Montag, 30. Januar: Zusatzfahrt
mit Rückfahrt Entenwirt-Personal. Besuch der Grünen Woche am Sonntag, 29. Januar. Abfahrt ab Bernau, weitere Zustiegsmöglichkeiten, zum Beispiel in Rosenheim. Nähere Informationen zu den Busfahrten und Anmeldungen für die beiden Fahrten am zweiten Wochenende bei Anton Hötzelsperger, Telefon 0 80 51/36 04 oder 01 79/ 5 02 15 24 oder E-Mail an anton-hoetzelsperger@t-online.de.
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