Müllabfuhrtermine der Gemeinde Alheim Hausmüllabfuhr
Biotonne
Papier, Glas, Gelber Sack
MITTWOCH – DIENSTAG –
5. Oktober 2011 18. Oktober 2011
FREITAG FREITAG
– –
14. Oktober 2011 28. Oktober 2011
MONTAG
–
17. Oktober 2011
Sterkelshausen, Licherode, Ober- und Niederellenbach, Baumbach, Erdpenhausen, Heinebach, Ober- und Niedergude, Hergershausen
Für die Abfuhr der Gelben Säcke und von Altglas ist die Firma E.V.A. gGmbH, Bad Hersfeld (06621-409344) als Subunternehmer der Fa. Krätz (0661-8686250) in Fulda zuständig. Zu Fragen betreffend der Hausmüll-, Papier-, Glas-, Sperrmüll- und Gelber-Sack-Abfuhr gibt der Abfallwirtschafts-Zweck-Verband des Landkreises Bad Hersfeld-Rotenburg unter der Telefonnummer 06621/92370 (Fax: 92 37 37) Auskunft. AZV-Hotline: 0 66 21 / 92 37 15 www.hef-rof.de/azv • e-mail: azv-hef@gmx.de
A C H T U N G – WEITERE WICHTIGE ADRESSEN Am Ententeich 11 36251 Bad Hersfeld Tel. 0 66 21 – 96 90 · Fax 96 92 00 Am Mittelrück 36251 Ludwigsau Tel. 0 66 21 – 79 95 40-0 (Zentrale) Fax 0 66 21 – 79 95 40-19
ACHTUNG – RECYCLINGHOFREGELUNG Auf dem Recyclinghof in Heinebach (Kalkschotterbruch der Firma Beisheim) werden folgende Wertstoffe kostenpflichtig angenommen: telefonisch erreichbar unter: Recyclinghof Beisheim
0 66 22 / 9 25 30
Öffnungszeiten: Annahme täglich von Montag bis Freitag von 7.30 bis 16.30 Uhr
Oktober 2011
Öffnungszeiten Container für Grünabfälle auf Recyclinghof:
jeden Mittwoch jeden Freitag
von 14.00 – 16.00 Uhr von 14.00 – 16.00 Uhr
Die Annahme der Grünabfälle ist gebührenpflichtig! Die Abholung von Sperrmüll, Elektroschrott, Kühlschränken, Gefriertruhen etc. erfolgt durch die Firma Umwelt Hessen GmbH & Co. KG Die Abfuhr muss vorher mit einer Sperrmüllkarte angemeldet werden. Sie erhalten diese bei der Gemeindeverwaltung oder im Internet unter www.alheim.de bzw. www.hef-rof.de/azv
Hessische Energiespar-Aktion Fragen aus der Energieberatung: Welche Dämmstärke ist bei Altbausanierungen sinnvoll und welche Anforderungen an die Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen eingehalten werden? „Immer wenn mehr als 10% einer Bauteilfläche instandgesetzt wird, gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie fordert heute einen U-Wert von 0,24 W/(m2K). Das sind rund 12 cm Dämmstoff. Der Gesetzgeber schreibt damit eine sehr sinnvolle Dämmdicke vor. Dahinter sollte man nicht zurückgehen, denn die Zeit der billigen Heizenergie vorbei und die dann hoffentlich gut gedämmte Wand wird leider noch Öl- und Gaspreise von 1,50€ pro Liter oder m³ „erleben“, so Werner Eicke-Hennig, Leiter der „Hessischen Energiespar-Aktion“. Bei einem Großteil der Wohngebäude entstehen 40% der Heizkosten allein durch die Wärmeverluste der Außenwände. Wenn man sich für eine Dämmung der Wände von außen entschieden hat, dann kommt stets die Frage nach der richtigen Dämmdicke. • Nach der gültigen Energieeinsparverordnung genügen heute 12 cm Wärmedämmung der Wärmeleitfähigkeitskl. 0,035 W/(mK). • Wer mit KfW-Fördermitteln bauen will, der muss schon 15-16 cm Dämmschichtdicke wählen, so schreibt es die Staatsbank vor. Informationen zu den aktuellen Förderrichtlinien und -möglichkeiten finden Sie unter www.kfw.de. • Die „Hessische Energiespar-Aktion“ empfiehlt als Mindestwert ebenfalls 12 cm Wärmedämmung für Außenwände bei einer Außendämmung. Das reduziert die Wärmeverluste durch die Wand um 75 %. Die genannten Schichtdicken kann man mit einer Hand umfassen. „Eine Hand voll Wärmedämmung“, das ist also heute für die Außenwand im Altbau das richtige Maß“, Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen ein Optimum aus Investition und Heizkosteneinsparung bei 12-15 cm Wärmedämmung der Außenwand, so der Energieexperte. Die konkrete Einsparung durch eine Außenwanddämmung mit dem WDVS und eine Kostenschätzung erhalten Sie durch den „Energiepass Hessen“, der im Rahmen einer Sonderaktion des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für 37,50 €, also der Hälfte des regulären Preises, angeboten wird. Den Fragebogen zum Pass bekommen Sie unter info@energiesparaktion.de oder Hessische Energiespar-Aktion“, Rheinstraße 65, 64295 Darmstadt.
Der Bezirks-Schornsteinfeger gibt bekannt:
Schornsteinreinigung im Oktober 2011 · im Ortsteil Niederellenbach: am 24. und 25. Oktober 2011 · im Ortsteil Oberellenbach: am 26. und 27. Oktober 2011 · im Ortsteil Licherode: am 28. Oktober 2011
gez. Rainer Brall
Weiter Informationen auch unter: www.rainer-brall.de Telefon
18
0 66 22 / 12 01
OktOber 2011 · Alheimer NAchrichteN