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Vermögenslage
Vermögenslage
Die Bilanzsumme belief sich auf 3.289,3 Mio. €. Auf der Aktivseite der Konzernbilanz beträgt das Anlagevermögen 2.932,1 Mio. €. Dieses setzt sich im Wesentlichen aus Sachanlagen der Energie- und Wohnungswirtschaft sowie aus dem ÖPNV zusammen. Im Konzern wurden Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von 102,3 Mio. € getätigt. Im Wesentlichen entfielen diese Investitionen in den Wohnungsbau, Netzinfrastruktur im Energiebereich sowie in die Verkehrsinfrastruktur.
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Die Finanzanlagen beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 1.565,9 Mio. €. Diese verteilen sich insbesondere auf Wertpapiere des Anlagevermögens mit 608,8 Mio. €, Anteile an Beteiligungsunternehmen in Höhe von 585,9 Mio. € und auf Anteile an assoziierten Unternehmen mit 366,1 Mio. €. In den Wertpapieren des Anlagevermögens sind Anteile an Wertpapierspezialfonds sowie ein WertpapierDepot enthalten.
Die Konzernbilanz weist Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 153,5 Mio. € aus. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten insbesondere Forderungen aus abgerechneten Energie- und Wasserlieferungen sowie aus Nebengeschäften, aus Hafenbetrieb und Liegenschaftsverwaltung, Luftfahrtgesellschaften, aus Telekommunikationsleistungen sowie aus Netznutzungsentgelten. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, umfassen im Wesentlichen den Gewinnanspruch gegenüber der WGW. Das Eigenkapital im Konzern beträgt am Bilanzstichtag 698,2 Mio. € und führt zu einer Eigenkapitalquote von 21,2 %. Die Rückstellungen für das Geschäftsjahr 2017 beliefen sich auf 1.138,0 Mio. €. Einen wesentlichen Anteil haben die Pensionsverpflichtungen mit einem Wert von 899,5 Mio. €. Im abgelaufenen Geschäftsjahr werden Verbindlichkeiten von insgesamt 1.343,8 Mio. € ausgewiesen, von denen 1.060,3 Mio. € auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfallen.
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis (einschließlich Ergebnisanteilen von Minderheitsgesellschaftern) Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens Zunahme(+)/Abnahme(-) der Pensionsrückstellungen Zunahme (+)/Abnahme (-) der übrigen Rückstellungen Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+)/Erträge (-) Gewinn (-)/Verlust (+) aus Anlageabgängen Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva Zinsaufwendungen (+)/Zinserträge (-) Sonstige Beteiligungserträge (-) Ertragsteueraufwand (+)/Ertragsteuerertrag (-) Ertragsteuerzahlungen (-/+) Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens Auszahlungen (-) für Investitionen in das Sachanlagevermögen Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens Erhaltene Zinsen (+) Erhaltene Dividenden (+) Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Eigenkapitalzuführungen Einzahlungen (+) aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten Ausschüttungen (-) der Tochtergesellschaften an Dritte Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen (+) Gezahlte Zinsen (-) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Vom Finanzmittelfonds entfallen 1.300 T€ auf die WWW
2017 T€
100.095 76.732 50.446 -84.109 -137.098 -1.168
20.787
10.958 108.795 -26.941 15.937 -11.441 122.993
8.166 -109.705
10 -1.868 41.241 9.585 26.941 -25.630
393
20.000 -90.629 -4.972 9.290 -38.105 -104.023
-6.660 117.900 111.240
111.240 111.240
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Im Geschäftsjahr 2017 belief sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit auf rund 123,0 Mio. € und ist u.a. insbesondere durch das positive Periodenergebnis in Höhe von 100,1 Mio. €, durch Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens mit 76,7 Mio. € sowie durch die Zunahme der Pensionsrückstellungen mit 50,4 Mio. € geprägt. Dem steht eine Abnahme bei den Rückstellungen in Höhe von 84,1 Mio. € gegenüber.
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beinhaltet mit 109,7 Mio. € insbesondere die Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen. Die in 2017 erhaltenen Dividenden in Höhe von rund 27 Mio. € betreffen insbesondere die WGW und EDG.
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Innerhalb des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit entfallen 90,6 Mio. € auf die Tilgung von Darlehen sowie 38,1 Mio. € auf gezahlte Zinsen. Darüber hinaus erhöhte sich der Cashflow durch die kurzfristige Aufnahme eines Betriebsmittelkredites um 20,0 Mio. €.
Zusammensetzung
Der Finanzmittelfonds zum Bilanzstichtag in Höhe von 111,2 Mio. € besteht ausschließlich aus flüssigen Mitteln.
Risiken und Chancen
Jedes unternehmerische Handeln birgt Chancen, aber auch Risiken. Die Risiken für die Holding GmbH ergeben sich aus den Geschäftstätigkeiten der Tochter- und Beteiligungsunternehmen sowie den Themen des ÖPNV von DSW21. Ziel des Risikomanagements ist die langfristige Sicherung der Unternehmensziele und des Unternehmenserfolges durch frühzeitiges Erkennen von Risiken sowie die Implementierung geeigneter Maßnahmen. Im Konzern existiert ein unternehmensinternes IT-basiertes Risikomanagementsystem, das die systematische Erfassung, Bewertung, Überwachung und Steuerung von Risiken kontinuierlich gewährleistet. Die Risiken bestehen aus den Dimensionen »Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos in Prozent« und »erwartetes Risikopotenzial nach Kategorien bemessen«. Durch das Risikomanagementsystem werden die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Stadt Dortmund wiederkehrend in standardisierender Form über die aktuelle Risikolage informiert. Das System wird regelmäßig durch die interne Revision auf Ordnungsmäßigkeit und Funktionsfähigkeit überprüft.
Im Berichtszeitraum bestanden keine den Fortbestand des Unternehmens und des Konzerns gefährdende Risiken. Insgesamt bestehen im Wesentlichen folgende Risiken und Chancen:
Die Stadt Dortmund ist Aufgabenträgerin für den ÖPNV in Dortmund. Die bislang auf Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt Dortmund vom 15. Dezember 2005 und vom 13. März 2008 bestehende Betrauung von DSW21 endet am 31. Dezember 2018. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2019 wurde eine Anschlussbetrauung im Wege der Direktvergabe vorgesehen. Die in 2009 in Kraft getretene Verordnung »EG 1370/2007« regelt die Voraussetzungen für eine direkte Betrauung (Direktvergabe) und ist für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Daher war der Zugang zu den Direktvergabevoraussetzungen sicherzustellen.
Neben weiteren Voraussetzungen, die bereits vorlagen, hatte die Stadt Dortmund als Aufgabenträger über DSW21 eine »dienststellenähnliche Kontrolle« auszuüben. Zur vergaberechtlichen Erfüllung dieses Kontrollkriteriums wurde am 14.Juli 2017 die
Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH gegründet. Eigentümerin ist zu 100 % die Stadt Dortmund.
Weiterhin wurde am 26.September 2017 ein Beherrschungsvertrag zwischen der Holding GmbH und DSW21 notariell abgeschlossen. So wurde sichergestellt, dass die Stadt Dortmund als alleinige Gesellschafterin der Geschäftsführung der Holding GmbH Weisungen erteilen kann, die auf der Grundlage des Beherrschungsvertrages an den Vorstand von DSW21 weiterzugeben sind.
Die Beauftragung im Wege der Direktvergabe gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 erfolgte über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) Ende 2017 mit Ablauf der einjährigen Vorabbekanntmachungsfrist. Der öDA wurde seitens der Stadt Dortmund mit dem VRR und DSW21 abgestimmt und tritt zum 1. Juli 2018 in Kraft. Dieser hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren und endet am 31. Dezember 2040.
Durch das allgemein niedrige Zinsniveau sinkt auch der durch die Bundesbank festgelegte Zinssatz für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen. Der Deutsche Bundestag hat am 18. März 2016 die Anpassung der handelsrechtlichen Abzinsung von Pensionsrückstellungen beschlossen. Statt eines 7-Jahres-Durchschnittszinses ist nunmehr ein Rechnungszins auf Basis einer Durchschnittsbildung über zehn Jahre maßgebend. Infolge des weiter sinkenden Zinssatzes ist in den Folgejahren mit höheren Ergebnisbelastungen zu rechnen.
Im Verkehrsbereich führten Schäden an den Fußböden, zum anderen Korrosionsschäden an den Drehgestellen dazu, dass eine größere Anzahl der 47 NGT8-Fahrzeuge vorübergehend im Nahverkehr nicht zur Verfügung stand. Dies erforderte zeitweise eine Änderung des Betriebskonzeptes und führte zu Einschränkungen im Stadtbahnwagenverkehr, die durch Einsatz von Bussen ausgeglichen wurden. Inzwischen findet eine strukturierte Abarbeitung der Schäden statt.
Beim Grundstücksentwicklungsprojekt PHOENIX See ist die Herrichtung und Erschließung so weit fortgeschritten, dass weitgehend Kostensicherheit gegeben ist.
Grundsätzlich sind bei einem Projekt dieser Größenordnung Kostenänderungen bis zur Schlussrechnung infolge von unvorhergesehenen Sachverhalten nie auszuschließen. Den Risiken ist bei der Bilanzierung Rechnung getragen worden.
Der Ausgleich für die Beförderung Schwerbehinderter belief sich 2017 auf rund 6 Mio. € und bemisst sich nach dem betriebsindividuellen Schwerbehindertenquotienten (SBQ). Dieser liegt bei 7,49 %. Der SBQ verringert sich aufgrund der demographischen Entwicklung. Ein Absinken auf den Landesprozentsatz von 3,54 % würde zu deutlich geringeren Ausgleichszahlungen führen. Zudem besteht infolge möglicher Mängel in der Erhebung des SBQ das Risiko, dass der betriebsindividuelle SBQ nicht anerkannt wird. Damit könnte sich der Erstattungsanspruch um über 5 Mio. € für die Jahre 2016 und 2017 reduzieren. Für dieses Risiko wurde eine Rückstellung in genannter Höhe gebildet.
Risiken für DEW21 und den DEW21-Teilkonzern liegen u. a. in den Vertriebsrisiken. Im Wesentlichen besteht ein Risiko darin, dass die Absatzmengen bzw. die Margen gegenüber der Planung sinken, wobei ausgehend von einem planerischen Rückgang des Gesamtabsatzes im Durchschnitt von 5 % (Strom) und 5 % (Gas) mit einem Zeitablauf zunehmendes Risiko gerechnet wird.
Mit der Kommunalen Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG (KGE) hat DEW21 2010 einen langfristigen Speichernutzungsvertrag zur Einspeisung, Lagerung und Ausspeisung von Erdgas abgeschlossen. Zur Sicherung der Speicherkapazitäten bzw. für den Speicherzugang ist ein Entgelt zu entrichten, das sich aus einem Leistungs- und Arbeitspreis zusammensetzt. Aufgrund der aktuellen Marktsituation ist es nicht möglich, dieses Entgelt durch saisonale Aus- und Einspeisung alleine zu erwirtschaften. Darum versucht die aktuelle Wirtschaftsstrategie auch kurzfristige Differenzen zwischen Ein- und Ausspeicherpreisen, die z. B. durch Marktverwerfungen auftreten, auszunutzen.
Es bestehen Betriebsrisiken in den komplexen und hoch spezialisierten Anlagen des Versorgungsbereiches. Längere Betriebsstörungen können die Ertragslage
beeinträchtigen. Im Zusammenhang mit Betriebsrisiken der Wassergewinnung bei WWW besteht das Risiko des Schadstoffeintrags in die Gewässer der Region.
Nach den EU-Leitlinien muss Dortmund Airport spätestens 10 Jahre nach Beginn des Übergangszeitraums (2014) die volle Deckung seiner Betriebsaufwendungen gem. EU-Leitlinien erreichen. Die Erreichung dieses Ziels ist wesentlich von der zukünftigen Passagierentwicklung abhängig, die jedoch bei Regionalflughäfen nicht mit hinreichender Belastbarkeit für einen solchen Zeitraum vorhersehbar ist. Damit besteht das Risiko, dass die geforderte Deckung u. U. nicht erreicht wird. Mitte Dezember 2016 wurde der EU- Kommission die endgültige Fassung des Notifizierungsantrages übermittelt. Zwei weitere ergänzende Mitteilungen an die EUKommission zur verkehrlichen Erreichbarkeit des Flughafens erfolgten im August 2017 sowie Mitte Dezember 2017.
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat am 03.12.2015 die Genehmigung der erweiterten Betriebszeiten nicht aufgehoben, sondern für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die Rechtswidrigkeit wurde durch Abwägungsdefizite bei der Gewichtung der Verkehrs- und der Lärmschutzinteressen der Anwohner auslöst. Die Mängel können nach Auffassung des OVG in einem ergänzenden Verfahren behoben werden. Nach Prüfung der Urteilsbegründung hat die Geschäftsführung der Flughafen Dortmund GmbH entschieden, die Nichtzulassung der Revision nicht anzufechten.
Die Flughafen Dortmund GmbH hat Anfang August 2016 bei der Bezirksregierung Münster ein Genehmigungsänderungsverfahren zur Behebung der Abwägungsmängel eingeleitet, um die Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit und Vollziehbarkeit der Genehmigung vom 23. Mai 2014 zu erreichen. Die für eine mängelfreie Abwägung des Verkehrsbedarfs notwendigen Daten wurden in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster erarbeitet und der Behörde am 30. Dezember 2016 zur Verfügung gestellt. Der positive Abschluss des Genehmigungsänderungsverfahrens wird in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2018 erwartet.
Im Vergleich zu Wettbewerbsflughäfen gerät der Flughafen Dortmund hinsichtlich der Länge der Start- und Landebahn zunehmend in eine kritische Marktposition. Die Fluggesellschaften rüsten ihre Airbus A320 Flotte sukzessive auf A321 um. Dieser Luftfahrzeugtyp kann aufgrund der in Dortmund kurzen Landestrecke nur bedingt eingesetzt werden. Im Ergebnis könnten diese Carrier zu Streckenverlagerungen an andere Airports gezwungen sein.
Chancen
Die Entwicklung der Tochtergesellschaften orientiert sich an den Marktanforderungen. So können Chancen unter dem Aspekt nachhaltiger Profitabilität genutzt werden. Auf diese Weise können in einem herausfordernden und dynamischen Umfeld Marktchancen von einzelnen Tochtergesellschaften gezielt aufgegriffen werden. Somit kann der Konzern seine Wettbewerbsfähigkeiten stärken. Zusätzliche Chancen bestehen darin, weitere Beteiligungen als langfristiges Engagement anzustreben oder Kooperationen auszubauen.
Corporate Governance
Der deutsche Corporate Governance Kodex enthält wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften sowie nationale Standards zur Unternehmensführung. Die Stadt Dortmund ist Alleingesellschafterin der Holding GmbH. Insofern treffen die Vorschriften des soeben genannten Kodexes nur bedingt auf den Konzern zu. Am 29. März 2012 hat der Rat der Stadt Dortmund den Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund (PCGK) beschlossen. Dieser enthält Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung der städtischen Unternehmen. Der PCGK soll dazu dienen, die Transparenz und Effizienz im »Konzern Stadt Dortmund« zu optimieren.
Dies geschieht analog zum Corporate Governance Kodex, der für börsennotierte Aktiengesellschaften gilt, durch Empfehlungen und Anregungen an die städtischen Unternehmen. Im Einzelnen verfolgt der PCGK folgende Ziele:
Aufstellen von Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten (Rat, Beteiligungsverwaltung, kommunale Unternehmen) Förderung der effizienten Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Verbesserung des Informationsflusses zwischen Beteiligungsverwaltung und kommunalem Unternehmen
Absicherung der Ausrichtung am Gemeinwohl durch eine verbesserte Transparenz und Steuerungsmöglichkeit Erhöhen des Vertrauens in Entscheidungen der Verwaltung und Politik.
Diese Ziele sind identisch mit denen bei der Holding GmbH
Finanzinstrumente
Zu den wesentlichen verwendeten Finanzinstrumenten gehören die Finanzanlagen sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus werden Zinsswaps zur Absicherung und Optimierung der Finanzkonditionen sowie Optionsgeschäfte zur Optimierung des Energiebeschaffungsaufwands eingesetzt. Ziel ist es, finanzielle Risiken für den Konzern zu vermeiden bzw. zu vermindern. Preis-, Ausfall und Liquiditätsrisiken werden im Rahmen der Finanzplanung kontinuierlich überwacht und möglichen Risiken wird gegengesteuert.
Prognose
Der DSW21-Konzern muss sich in den kommenden Jahren den Belastungen bei den Pensionsrückstellungen durch die Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt sowie den Herausforderungen der Energiewende stellen. In der Konzernplanung für das Geschäftsjahr 2018 wird ein Verlust in Höhe von rund 30 Mio. € erwartet, der insbesondere auf die Bewertung bei den Pensionsrückstellungen zurückzuführen ist. Positiv wirkt sich die Dividende von RWE in Höhe von 1,50 € je Aktie sowie die Erhöhung des Aktienkurses auf die Vermögens- und Ertragslage 2018 des Konzerns aus.
Im Energiebereich ist der Konzern einer zunehmenden Wettbewerbsintensität ausgesetzt. Daher werden in diesem Bereich konsequent mehrspartige
Geschäftsfeldstrategien verfolgt, um neue Ertragsfelder zu generieren (z. B. innovative Nahwärmelösungen).
Grundsätzlich sind Nahverkehrsleistungen nicht kostendeckend zu erbringen. Im Rahmen des »Projektes Zukunft« wurden insbesondere in diesem Bereich Ergebnispotenziale identifiziert und in den vergangenen Jahren realisiert. Vor dem Hintergrund der anstehenden Investitionen in die neuen Hochflurstadtbahnwagen werden in 2018 weitere Verbesserungen des Betriebsergebnisses Verkehr, wie z. B. die Optimierung des Leistungsangebotes, erzielt werden müssen.
Der Fokus im Bereich der Telekommunikation liegt im kontinuierlichen Ausbau der Netzinfrastruktur, die u. a. mit dem Erwerb des Netzes in Essen auf eine weitere Stadt ausgebaut werden konnte. Dieses Wachstumspotenzial bildet die Grundlage für eine weiterhin positive Entwicklung in diesem Segment.
Das Bevölkerungswachstum in Dortmund und die hiermit verbundene Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Wohnungen trägt weiterhin zu einer positiven Geschäftsentwicklung der wohnungswirtschaftlichen Aktivitäten des Konzerns bei. Auch in 2018 und den Folgejahren wird eine positive Entwicklung mit deutlichen Bewirtschaftungsüberschüssen erwartet.
Öffentlicher Zweck
Gemäß den Vorschriften des § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW ist festzustellen, dass die Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH den satzungsmäßigen Aufgaben nachgekommen ist und die Vorschriften hinsichtlich der Berichterstattung beachtet wurden.
Dortmund, 15. Mai 2018
Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH
Pehlke Jung Kossack