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Konsolidierungsgrundsätze
Konsolidierungsgrundsätze
Im Juli 2017 wurde DSW Holding GmbH gegründet und anschließend das Stammkapital durch Einlage von Anteilen an DSW21 erhöht. Bisher hatte DSW21 einen Konzernabschluss aufgestellt, während ab 2017 die Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH das neue Mutterunternehmen darstellt, das einen Konzernabschluss aufstellt. Dabei führt die DSW Holding GmbH die bei DSW21 bilanzierten Konzernbuchwerte sowie die von DSW21 verwendeten Konsolidierungsmethoden fort.
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Die Kapitalkonsolidierung erfolgte für die ab 2010 erworbenen Beteiligungen nach der Neubewertungsmethode; die übrigen, vor 2009 erworbenen Beteiligungen wurden weiterhin auf Basis der Buchwertmethode konsolidiert. Passive Unterschiedsbeträge zwischen Beteiligungsbuchwert und anteiligem Eigenkapital werden im Bilanzgewinn des Konzerns ausgewiesen, da es sich um realisierte Gewinne handelt. Aktive Unterschiedsbeträge wurden den Vermögenspositionen der Tochterunternehmen (Grundstücke, Technische Anlagen und Maschinen, Windkraftanlagen, Gebäude, Beteiligungen) entsprechend den enthaltenen stillen Reserven zugeordnet. Die Abschreibung im Konzernabschluss erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Soweit keine Zuordnung zu Vermögenspositionen möglich war, erfolgte ein Ausweis als Firmenwert. Die aus Erstkonsolidierungen vor 2009 stammenden Firmenwerte werden entsprechend der voraussichtlichen Bestandsdauer aufgrund der Art des jeweiligen Geschäfts über 15 Jahre abgeschrieben.
Ansonsten wurden die nach den Maßgaben des Mutterunternehmens in Ansatz und Bewertung vereinheitlichten Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen der einbezogenen Unternehmen in der Konzernbilanz bzw. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter Aufrechnung der einander entsprechenden Posten zusammengefasst. Aus Konzernsicht waren Zwischengewinne im Anlagevermögen, bei Rückstellungen sowie bei Ertragszuschüssen zu konsolidieren. Darüber hinaus wurden Zwischenergebnisse bei konzernintern gelieferten und zum 31. Dezember 2017 bilanzierten Vermögensgegenständen wegen Geringfügigkeit nicht eliminiert. Ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen sind dem Konzerngesellschafter zugerechnet.