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Kabel-TV nur mit eigenem Vertrag
Für Bewohnerinnen und Bewohner von Mietwohnungen, die bislang die Gebühren fürs Kabelfernsehen über die Nebenkostenabrechnung an ihren Vermieter gezahlt haben, heißt es ab 1. Juli: Wer keinen eigenen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen hat, kann kein Kabelfernsehen mehr empfangen – mit Inkrafttreten der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs wird das Kabel-TV-Signal zu diesem Stichtag deaktiviert. Oliver Möllenberg (Leiter DOKOM21-Kundenbetreuung) erklärt, was Mieterinnen und Mieter jetzt tun sollten.
Herr Möllenberg, zuerst noch einmal die Frage: Was ist eigentlich das sogenannte Nebenkostenprivileg?
Darunter versteht man die Umlagefähigkeit der Kosten für einen Kabelanschluss über die Betriebskostenabrechnung. Wer Mieterin oder Mieter in einem Mehrfamilienhaus ist, der kennt das: Die Kosten für das Kabelfernsehen werden über die Nebenkostenabrechnung automatisch direkt an den Vermieter gezahlt, der diese dann wiederum an den Kabelnetzbetreiber weiterleitet. Aufgrund einer Gesetzesände- rung, die zum 1. Juli wirksam wird, ist dieses Vorgehen dann nicht mehr möglich und alle Kund*innen, die das gewohnte Kabelangebot weiter nutzen möchten, müssen einen eigenen, separaten Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abschließen.
Das ist sicher ein aufwändiger Prozess, oder? Nein, überhaupt nicht – sofern man sein KabelTV wie gewohnt weiternutzen möchte. Dann genügt das Ausfüllen einer sogenannten Fortführungsvereinbarung, die Mieterinnen und Mieter von ihrem ak- tuellen Kabelnetzbetreiber erhalten haben oder noch erhalten werden. Die Mietenden können aber auch direkt auf www.dokom21.de den Kabelanschluss buchen und müssen nicht warten. Wer über DOKOM21 Kabelfernsehen schaut, profitiert im konkreten Fall von einer bequemen Fortführung des KabelTVAngebots und muss weiter nichts veranlassen – etwa einen Router neu einrichten oder ähnliches. Der einzige Unterschied besteht darin, dass diese Mieterinnen und Mieter die KabelTVGebühren zukünftig direkt an DOKOM21 zahlen. Der »Umweg« über den Vermieter entfällt.

Wird es für Kabel-TV-Nutzer*innen dann teurer?
Diese berechtigte Frage wird uns in der Kundenberatung tatsächlich oft gestellt – die einfache Antwort darauf lautet: klares Nein. Im Gegenteil: DOKOM21Kund*innen beziehen ihr Kabelprogramm weiterhin zum Vorteilspreis und können dies zudem sehr flexibel monatlich kündigen. Und wir bieten Kund*innen, die ihren KabelTVVertrag mit uns abgeschlossen haben, zusätzlich ein wirklich attraktives MultimediaPaket an: KabelTV, Internet und Telefonflatrate aus einer Hand, mit einem Ansprechpartner, zu einem sehr guten Preis.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Fragen zum bisherigen AbrechnungsProzedere kann natürlich am besten der Vermieter beantworten. Für Fragen zum neuen Vertrag, zum MultimediaPaket oder – bei Neukund*innen – zur Einrichtung des Kabelfernsehens und allen weiteren Schritten sind unsere Kundenberater*innen die richtigen Ansprechpartner. Das Team steht Neuwie Bestandskundinnen und kunden persönlich mit Rat und Tat zur Seite, entweder telefonisch unter 0800.930-1050 oder in unserem KundenCenter an der Stockholmer Allee 24.
Auf einen Blick: von DSW21, ordnete realistisch ein: „Wir haben schon viel geschafft – aber es ist auch noch sehr viel zu tun!“

• Wenn Sie ab dem 1. Juli Ihren KabelAnschluss wie gewohnt nutzen möchten, müssen Sie selbst einen eigenen Kabel-TV-Vertrag abschließen.
• Füllen Sie dazu die Fortführungsvereinbarung aus, die Sie von Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung erhalten haben, und senden Sie sie an den Vermieter/die Hausverwaltung zurück. Diese leitet das Dokument dann an den Kabelnetzbetreiber weiter und Sie können wie gewohnt ihr Kabelfernsehangebot weiternutzen.
• Hat Ihr Vermieter/Ihre Hausverwaltung Ihnen keine Fortführungsvereinbarung ausgehändigt, können Sie Ihren Kabelfernsehvertrag ganz einfach selbst bei DOKOM21 online unter www.dokom21.de bestellen.
• Alternativ und für alle weiteren Fragen wenden Sie sich an die DOKOM21Kundenberatung. Sie erreichen sie von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800.930-1050 oder im KundenCenter an der Stockholmer Allee 24, 44269 Dortmund.
Über eine sogenannte Fortführungsvereinbarung können Mieterinnen und Mieter ihr gewohntes Kabelfernsehprogramm weiter empfangen.
Für die Unternehmen der 21-Gruppe ist »Geschlechtergerechtigkeit« ein Top-Thema. Das unterstreichen sie nicht zuletzt mit ihren Kooperationen und Sponsoring-Aktivitäten.