Lohhofer & Landkreis Anzeiger 04/22

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Samstag, 29. Januar 2022

NEUES AUS ECHING UND NEUFAHRN

LANDKREIS-ANZEIGER

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SPD Eching

Stefanie Malenke gibt Amt als 2. Bürgermeisterin auf Die Gesundheit geht vor. Eine Krebserkrankung zwingt Stefanie Malenke zur Aufgabe ihres Amtes als 2. Bürgermeisterin der Gemeinde Eching. Mit ihrem Amtsverzicht verliert die Gemeinde Eching eine außerordentlich engagierte, stets um Ausgleich bemühte, unerschütterlich empathische Persönlichkeit. In ihrer bei der Gemeinderatssitzung am 25. Januar von Carsten Seiffert (Fraktionssprecher der SPD) verlesenen Erklärung schreibt sie: „Seit Mitte Dezember bin ich nun im Krankenstand. Und dies wird sich auch so schnell nicht ändern. … Das heißt, dass ich mein Amt als stellvertretende Bürgermeisterin derzeit nicht sinnvoll und nicht in ausreichendem Maße wahrnehmen kann. … Aus diesem Grund möchte ich von meinem Amt als Stellvertreterin zurücktreten, damit ein potenzieller Nachfolger bzw. eine potenzielle Nachfol-

gerin genau das tun kann, wozu ich nicht mehr in der Lage bin.“ Im Mai 2020 hatte Frau Malenke ihr Amt mit vielen Hoffnungen und Plänen übernommen: „Die Aufgabe hat mir unfassbar viel Freude gemacht. Ganz besonders gerne war ich im Rathaus. Die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen dort und in den Außenstellen bzw. im Bauhof wird mir besonders positiv in Erinnerung bleiben und das werde ich auch sehr vermissen.“ Massiv eingebunden war Frau Malenke in den letzten Monaten in die Aufklärungsarbeiten im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Echinger Bürgermeister Sebastian Thaler. Hier sieht sie in ihrem Ausscheiden eine Chance: „Wir befinden uns seit einem halben Jahr in einer lähmenden Endlosschleife. Möglicherweise kann ein Wechsel in der Vertreterriege genau der Impuls sein, der notwendig ist, um endlich wieder Bewegung in die unerträgliche Starre zu bekommen.“ Am Ende ihrer Ausführungen legt sie allen Beteiligten nahe, das große Ganze, nämlich das Wohl der Gemeinde Eching, nicht aus den Augen zu verlieren: „Wenn unsere Gemeinschaft funktionieren soll, müssen wir alle vielleicht einmal einen Schritt zurücktreten, um die Perspektive ein wenig zu verändern. Ein Wechsel der Blickrichtung kann bewirken, dass wir uns selbst kritisch hinterfragen: Welche unserer Handlungen dient wirklich der Lösung unserer Situation und was ist lediglich dazu geeignet, um eigene Interessen in den Vordergrund zu stellen?“ Herbert Hahner, SPD Eching

SPD Eching

HINWEIS

12 Euro Mindestlohn – Kein Widerspruch zur Tarifautonomie

Anmeldung an der Wirtschaftsschule Freising

Bei etwa 8,6 Millionen Arbeitsverhältnissen wird aktuell weniger als zwölf Euro brutto pro Stunde bezahlt. Zwei Drittel der betroffenen Personen sind Frauen, in aller Regel beschäftigt in Betrieben ohne Tarifbindung (aus einer aktuellen Studie des WSI). Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger (Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA) hat nun angekündigt (siehe SZ vom 19. Januar), den gesetzlichen Mindestlohn „qualifiziert juristisch überprüfen zu lassen“ und eine Klage gegen die Mindestlohn-Erhöhung (ab Oktober 2022) vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen. Begründung: Das Gesetz verstoße gegen die Tarifautonomie. Der gesetzliche Mindestlohn war und ist kein Eingriff in die Tarifautonomie. Er ist notwendig geworden, weil sich immer mehr Arbeitgeber aus der Tarifbindung und damit der Verantwortung für gute Löhne für gute Arbeit zurückgezogen haben. Die Tarifbindung ist in Deutschland dramatisch gesunken, von 74 % in den 90er Jahren auf knapp um die 50 %. In Ostdeutschland liegt die Tarifbindung sogar nur bei 43 %. Ein gesetzlicher Mindestlohn stellt also eine notwendige Ergänzung des bewährten Tarifvertragssystems dar. Er ist die untere Grenze für einen menschenwürdigen und armutsfesten Lohn. Gerade in den Niedriglohnbranchen stärkt die Erhöhung des Mindestlohns tarifgebundene Unternehmen gegenüber der hier besonders zahlreichen tariflosen Konkurrenz. Sie stabilisiert damit das Tarifsystem, zwingt sie doch die „Billiglöhner“ zu einer erheblichen Anhebung ihrer Vergütungen. Wie heuchlerisch die Argumentation der Arbeitgeber ist, kann man auch daran ablesen, dass Arbeitgeberverbände ihren Mitgliedern eine so genannte „OT-Mitgliedschaft“ (OT = ohne Tarifbindung) anbieten. Damit sind selbst Verbandsmitglieder nicht mehr an die vom eigenen Verband abgeschlossenen Tarifverträge gebunden. Ernsthaftes Interesse an der Tarifautonomie sieht anders aus. Herbert Hahner, SPD Eching

Interessante Schulbildung für aufgeweckte Köpfe – jetzt die Weichen für deine Zukunft stellen und Karriere machen! Mit dem Wirtschaftsschulabschluss (mittlerer Schulabschluss) stehen dir alle Wege offen: Fachabitur an der FOS, eine kaufmännische Ausbildung mit möglicher Lehrzeitverkürzung oder ein handwerklicher Werdegang mit späterem Besuch der Meisterschule. Dank unserer praxisorientierten Ausbildung im Bereich Wirtschaft und Verwaltung, z. B. im Fach Übungsunternehmen, seid ihr begehrte Auszubildende in den Betrieben der Region. Die Anmeldung ab der 6. Klasse für das Schuljahr 2022/2023 an der Staatlichen Wirtschaftsschule ist in der Zeit vom 21. Februar bis 25. Februar sowie vom 28. März bis 8. April 2022 im Sekretariat, Wippenhauser Str. 62 möglich. Eintrittsklassen sind die 6., 7. und bei der 2stufigen Schulausbildung die 10. Klasse. Für den Übertritt in die 6. und 7. Klasse benötigen die Schülerinnen und Schüler im Zwischenzeugnis einen Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch von 2,66. Sollte dies nicht geklappt haben, nicht verzagen und trotz allem anmelden – es gibt die Möglichkeit der Teilnahme am Probeunterricht im Mai. Eine Voranmeldung für Schülerinnen und Schüler des 2-stufigen Schulzweigs ist vom 21. Februar bis 3. August möglich. Aufnahmevoraussetzung für die 2-stufige Wirtschaftsschule ist der bestandene Quali der Mittelschule. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.swfs.de oder Tel. 08161 23466. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Anmeldung. Bitte beachten Sie bei einem Präsenzbesuch die aktuell gültigen Hygienemaßnahmen des Landkreises Freising (derzeit 3G). Sonja Aigner


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