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Lohhofer & Landkreis Anzeiger 23/23

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Jahrgang 68 · Nummer 23 Ausgabe Nord · 10. Juni 2023

Neueste Nachrichten aus den Städten Unterschleißheim und Garching sowie den Gemeinden Oberschleißheim, Haimhausen, Fahrenzhausen, Eching und Neufahrn Landkreis-Anzeiger GmbH · Einsteinstr. 4 · 85716 Unterschleißheim/Lohhof · Anzeigenannahme: Tel. (0 89) 3218 40-0 · Fax (0 89) 3171176 · 68. Jahrgang Nr. 23 · 10.06.2023 Verbreitet im nördlichen Landkreis München, im südlichen Landkreis Freising und im östlichen Landkreis Dachau · Gesamtauflage 34 580 · Erscheint wöchentlich

SPD Oberschleißheim

Landrat Göbel – ein zahnloser Tiger? Bereits am 15.05.2018 stellte das Landratsamt bei einer Ortseinsicht fest, dass auf einer sehr großen Fläche an der Jägerstraße in Oberschleißheim, auf Höhe des Fliegerbiergartens, ohne die bauaufsichtlich erforderliche Genehmigung der Mutterboden abgeschoben und durch eine Schotterschicht ersetzt worden war, um illegal einen Abstellplatz für LKW zu betreiben. Bei den vielen folgenden Ortseinsichten durch das Landratsamt 2019 und 2020 wurden weitere nicht genehmigte Nutzungen festgestellt. Was die Angelegenheit besonders brisant macht, ist, dass die Fläche im ökologisch äußerst sensiblen „Landschaftsschutzgebiet Münchner Norden“ sowie im besonders geschützten Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „HeidefIächen und Lohwälder nördlich von München“ liegt. Dem Geschäftsführer der verantwortlichen Firma ist es über zwei Jahre hinweg gelungen, die vom Landratsamt angedrohte Nutzungsuntersagung durch immer neue Ausreden hinauszuzögern. Eingeräumte Fristen für Stellungnahmen verstrichen, Rückmeldungen erfolgten nicht. Erst dann erließ das Landratsamt mehrmals Zwangsgelder in einer, gemessen an den angerichteten ökologischen Schäden, lächerlichen Höhe von zuletzt 10.000 Euro. Die Zwangsgelder wurden beglichen, ohne dass die Firma den Anordnungen des Landratsamtes nachgekommen wäre. Nach Darstellung des Landratsamtes ist es rechtlich nicht mehr möglich, weitere Zwangsgelder anzuordnen, weil die bereits verhängten Zwangsgelder keinen Erfolg gezeigt hätten. Wer aber jetzt annimmt, es wäre an der Zeit, mit einer härteren Gangart – wie beispielsweise einer Ersatzvornahme durch das Landratsamt – die Anordnungen durchzusetzen, der sieht sich

getäuscht. Seit dem letzten Zwangsgeld im März 2022 ist schon wieder ein Jahr vergangen. Nach Auskunft unserer Gemeindeverwaltung ist eine Ersatzvornahme durch das Landratsamt nicht geplant.

Landrat ausgehen, um diese ökologische Schweinerei an der Jägerstraße endlich zu beseitigen. Prof. Dr. Peter Lemmen für den SPD-Vorstand Oberschleißheim

Der Eindruck, der sich hier aufdrängt, ist, dass man unsere Rechtsordnung rücksichtslos zum eigenen Vorteil missachten kann, ohne größere Konsequenzen befürchten zu müssen. Es wird schleunigst Zeit, dass Landrat Göbel (CSU) diesen äußerst gravierenden Fall zur Chefsache erklärt und unserer Bevölkerung beweist, dass wir in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik leben. Von Bürgermeister Böck muss mehr Druck in den Gesprächen mit dem

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