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Dreieich-Zeitung, 27. Dezember 2012

Politik & Wirtschaft Inhalt Regionales auf den Seiten 3, 4 und 6 Fröhlich Silvester feiern auf Seite 7 Veranstaltungskalender auf Seite 8 Notfalldienste auf Seite 9 Stellenmarkt auf Seite 10 Immobilienmarkt auf Seite 10 Kfz-Markt auf Seite 13 Kreuz & Quer auf Seite 13

Impressum Die Dreieich-Zeitung erscheint immer donnerstags. Herausgeber: GĂŒnther Medien GmbH Anschrift: Dreieich-Zeitung Postfach 1429, 63204 Langen, Philipp-Reis-Str. 7 63110 Rodgau-JĂŒgesheim Telefon 0 61 06 / 2 83 90 - 00 Telefax 0 61 06 / 2 83 90 - 10 KaufmĂ€nnischer Leiter: Eberhard Fuhr Tel.: 0 61 06 / 2 83 90 - 41 eberhard.fuhr@dreieich-zeitung.de Verantwortlich fĂŒr Anzeigen und Redaktion, sowie Verlagsleitung: Marc Stornfels marc.stornfels@dreieich-zeitung.de

Schienenprojekt Stoff fĂŒr Politik und Juristen „von Bedeutung“ Aufarbeitung der „Ära Walter“ Planen der Regionaltangente West Kreis Offenbach (DZ/jh) – Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der Regionaltangente West (RTW) Planungsgesellschaft mbH haben kurz vor Weihnachten die VerlĂ€ngerung der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2015 beschlossen. „Damit können die Planungen fĂŒr dieses regional bedeutsame Schienenprojekt fortgesetzt werden“, erklĂ€rte Erste Kreisbeigeordnete Claudia JĂ€ger, die den entsprechenden notariellen Akt im Namen des Kreises Offenbach unterzeichnete.

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eiter betonte JĂ€ger: „Die Regionaltangente West ist eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte in der Region und nach dem Bau der S-Bahn-Linien eins und zwei im Kreis Offenbach fĂŒr die Menschen in unserem Kreis der wichtigste Baustein, um das ÖPNV-Netz zu vervollstĂ€ndigen.“ Nach den Planungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) und seines Ablegers, der 2008 gegrĂŒndeten RTW-Planungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt, soll die Strecke am Bahnhof Buchschlag auf der Ostseite der Gleisanlagen mit der Dreieichbahn verknĂŒpft werden. Sie verbindet den Kreis Offenbach mit dem Regionalbahnhof am Flughafen und wird von dort ĂŒber Höchst in Richtung Nordwestzentrum beziehungsweise Bad Homburg gefĂŒhrt. Zu den GrĂŒndern der RTWPlanungsgesellschaft und damit zu den Motoren gehören neben den StĂ€dten Bad Homburg und Frankfurt der Hochtaunus- und der Main-TaunusKreis sowie der RMV und

eben der Kreis Offenbach. Das Bedienungskonzept sieht zwei Linien vor, die im 30-Minuten-Takt verkehren. Die Linie von Buchschlag gen Norden wird 38 beziehungsweise 33 Kilometer lang sein, je nach Endstation. Die Kosten fĂŒr den Bau der RTW werden gegenwĂ€rtig auf rund 330 Millionen Euro geschĂ€tzt. Nach Abzug des Löwenanteils, den Bund und Land steuern sollen, verblieben rund 100 Millionen Euro fĂŒr die Projektbeteiligten in der Region. Der RMV als vorgesehener Betreiber prognostiziert jĂ€hrlich Betriebskosten in der Höhe von 20 Millionen Euro und geht von rund 45.000 FahrgĂ€sten am Tag (darunter 15.000 Umsteiger vom Auto in die S-Bahn) aus – von denen 80 Prozent in Frankfurt ein- oder aussteigen.

Kreis Offenbach (DZ/jh) – Wenige Tage nach Bekanntwerden der Nachricht, dass am 6. Februar 2013 vor der 12. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt die Hauptverhandlung gegen den ehemaligen Landrat Peter Walter (CDU) beginnt, hat der Haupt- und Finanzausschuss des Kreises Offenbach in einem weiteren Aspekt aus dem sogenannten „Erbe Walter“ mögliche SchadensersatzansprĂŒche vor VerjĂ€hrung geschĂŒtzt.

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eht es im besagten Prozess demnĂ€chst um den gegen den CDU-Mann gerichteten „Verdacht der Untreue“ im Zusammenhang mit der (Teil-)Privatisierung des Egelsbacher Flugplatzes“, so bezieht sich der einstimmige Beschluss der Ausschussmitglieder auf Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Errichtung der Internationalen Schule in Dreieich. Beide Themen beschĂ€ftigen Walters Amtsnachfolger Oliver Quilling (CDU), die Gremien des Kreises, die Juristen und die Öffentlichkeit schon seit 2010. Am vergangenen Freitag nun hat der Hauptund Finanzbeschluss nach eingehender Diskussion einstimmig beschlossen, den Kreisausschuss zu ermĂ€chtigen, SchadensersatzansprĂŒche gegen Walter und/oder Dritte hinsichtlich des Baus der Strothoff-Schule in Sprendlingen geltend zu machen. Grundlage dafĂŒr war ein Antrag der Fraktion von BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen. Die zeigten sich mit dem Ergebnis ent-

sprechend zufrieden. „Der Kreis kann und darf es sich nicht leisten, fahrlĂ€ssig Fristen verstreichen zu lassen und so womöglich auf hohen BetrĂ€gen sitzen zu bleiben“, konstatierte ihr Fraktionssprecher Reimund Butz. „Es war wichtig, rechtzeitig eine Kanzlei zu beauftragen, um die AnsprĂŒche durchzusetzen.“ Im Kern geht es in der Debatte um 3,3 Millionen Euro, die fĂŒr Sonderausstattungen auf Wunsch des Unternehmers und SchulgrĂŒnders Hans Strothoff „ohne jeden Gremienbeschluss verbaut worden sind“. Über diese zwischen dem Kreis und dem Unternehmer Hans Strothoff strittige Summe soll in einem Schiedsverfahren beschieden werden, dessen Ende nach Auskunft des Kreisausschusses noch immer nicht absehbar ist. „Unklar ist, wer die AuftrĂ€ge fĂŒr die Sonderausstattungen damals gegeben hat“, erlĂ€utern die GrĂŒnen das Dilemma. „Klar ist, dass der Landrat a.D. maßgeblich involviert war

und eigenmĂ€chtig ohne jeglichen Gremienbeschluss Millionensummen mit dem Dreieicher Unternehmer jongliert hat. Erwiesen ist eine Überweisung Walters von 2,2 Millionen Euro aus der Kreiskasse an den Unternehmer am Jahresende 2009.“

Nach Informationen des Kreisausschusses drohte in der Causa die VerjĂ€hrung von SchadensersatzansprĂŒchen zum 31. Dezember 2012. Daher sei der Beschluss des Ausschusses von zentraler Bedeutung, so Butz. „Wir wollten eine glasklare Beauftragung des Kreisausschusses und keine nebeligen Unklarheiten im Raum stehen haben. Nun gehen wir davon aus, dass dies mit dem Beschluss erreicht werden konnte.“

GrĂŒne Plakette ungĂŒltig HU-Termin noch 2012 erforderlich (DZ/de) – Zum Jahresende wird die grĂŒne PrĂŒfplakette ungĂŒltig, erinnern die SachverstĂ€ndigen von Dekra. Die Halter dieser Fahrzeuge sollten noch im Jahr 2012 bei einer PrĂŒfstelle einen Termin fĂŒr die Hauptuntersuchung (HU) vereinbaren. Im Jahr 2013 sind alle Fahrzeuge mit orangefarbener PrĂŒfplakette an der Reihe. Gab es am Fahrzeug nachtrĂ€gliche Änderungen, wie zum Beispiel den Anbau von SonderrĂ€dern, Spoilern oder Sonnendach, benötigt der PrĂŒfer auch das dem Bauteil beilie-

gende PrĂŒfzeugnis, zum Beispiel ein Teilegutachten oder eine Betriebserlaubnis. Wurde die Abgasuntersuchung bereits in einer Werkstatt durchgefĂŒhrt, darf der Halter den Nachweis nicht vergessen. Wichtig: Diese Bescheinigung darf frĂŒhestens aus den beiden Monaten vor der HU stammen. Bei Überschreiten des VorfĂŒhrtermins muss der Halter mit einer Verwarnung oder Bußgeld rechnen. Nach zwei Monaten sind es 15 Euro, nach vier Monaten 25 Euro und nach acht Monaten 40 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg.

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Zurzeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 10 vom 1. August 2012 gĂŒltig. Gezeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne GewĂ€hr. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages.

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