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Dreieich-Zeitung Stadtnachrichten Mörfelden-Walldorf Donnerstag, 23. August 2012

Ausgabe Nr. 34 H Innovativ: EMAG AG eröffnet neue Firmenzentrale und startet durch Seite 2 L

Fürstlich: Gartenfest wartet mit „Frisurtipps“ für Bäume auf

Sonderthema: Bauen, Modernisieren, Energiesparen

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Anzeigen-Hotline: 06105 98023-0 Unglücklich: Viktoria Urberach startet mit vier Niederlagen in die neue Saison

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Energisch: Franz Alt wirbt in Dreieich für die Kraft der Sonne

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Baldige Beschwerde Gang vor das Bundesverfassungsgericht Mörfelden-Walldorf (DZ/ba) – „Die schriftliche Urteilsbegründung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes bleibt hinter dem positiven Trend der mündlichen Begründung zurück“, bedauert Erster Stadtrat Franz-Rudolf Urhahn in einer Presseerklärung. „Was übrig bleibt – und das ist nach wie vor wichtig – ist das Flugverbot von 23 bis 5 Uhr“, ergänzt der Kommunalpolitiker. Zugleich kündigt er an, dass Mörfelden-Walldorf vor das Bundesverfassungsgericht gehen werde. Der Magistratsbeschluss zur Einbringung einer Beschwerde bem Bundesverfassungsgericht werde umgehend umgesetzt.

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er Erste Stadtrat kritisiert, dass „die aktuelle Begrenzung von 133 planmäßigen Flügen in den Nachtrandstunden als ausreichend angesehen werden, um die genannten Vorgaben zu erfüllen und dass Flüge, die im Winter ‚angespart‘ werden, in den Sommerfahrplan verlegt werden können.“ Wie das Gericht dabei seine Forderung eines An- und Abschwellens umsetzen wolle, bleibe ihm ein Rätsel. Trotz der Freude über das bereits seit März

höchstrichterlich festgelegte Nachtflugverbot sieht Urhahn „aufgrund der vielen unberücksichtigten Argumente der Kläger den Gang vor das Bundesverfassungsgericht als unverzichtbar“ an. Das Bundesverwaltungsgericht hatte auch in der schriftlichen Urteilsbegründung das absolute Nachtflugverbot in der Zeit von 23 bis 5 Uhr bestätigt. Für die zwei so genannten „Nachtrandstunden“ von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr verlangen die Leipziger

Ziegler steht jetzt Lions Club vor An Vorgänger-Arbeit anknüpfen Mörfelden-Walldorf (DZ/ba) – Burkhard Ziegler heißt der neue Präsident 2012/2013 des Lions Clubs Mörfelden-Walldorf. Der gebürtige Münchner und gelernte Bankkaufmann lebt seit gut 15 Jahren in der Doppelstadt, ist 43 Jahre alt, verheiratet und Vater zweier Töchter im Alter von vier und zwei Jahren.

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ur Seite stehen Ziegler die beiden Vizepräsidenten Holger Feistel und Dr. Christoph Jungheim, Schatzmeister Peter Dörfler, Sekretär Frank Cézanne, der Past-Präsident Andreas Guthke und die Unsere Beilagen heute:

„fleißigen restlichen Mitglieder unseres Lions Club.“ Dieser wird auch in diesem Jahr wieder den Weihnachtskalender in Geschäften und auf Weihnachtsmärkten verkaufen und dabei vom örtlichen Einzelhandel mit Preisen und Gutscheinen unterstützt. Rund 100 Gewinne im Wert von mehreren 1.000 Euro werden auch in diesem Jahr an die Glückspilze gehen. Auf der Erlebnismesse in Mörfelden am 20. und 21. Oktober sind die Lions mit einem Kaffee- und Kuchen-Stand vertreten. Mit einem Glühweinstand und Eisenbahn bereichert der Club den Weihnachtsmarkt in Walldorf am 8. und 9. Dezember. Und bereits angekündigt wird auch schon der „Tanz in

den Mai“ am 30. April nächsten Jahres in der Stadthalle Walldorf. Organisiert wurden von dem 2007 gegründeten örtlichen Lions Club auch Second-HandMärkte, Unternehmerrunden mit politischer und sportlicher Prominenz und einige Konzertveranstaltungen. Alle bei diesen zahlreichen Aktivitäten erzielten Einnahmen gehen zu 100 Prozent an bedürftige Personen und an Vereine und Organisationen. Unterstützt wurden bislang der Hospizverein, die Speisekammer, das Altenhilfezentrum, die örtlichen Kindergärten und Kindertagesstätten, die Aktion „Lichtblick für Blinde“ des Hilfswerks der Deutschen Lions e.V., die Behindertenwerkstätte in Mörfelden, die Bertha-von-Suttner-Schule bei der Umgestaltung des Foyers der Förderstufe, das Diakonische Werk Rüsselsheim und Lions Clubs vor Ort in Japan für den Wiederaufbau nach der Naturkatastrophe 2011. Er wolle an die „überaus engagierte und erfolgreiche Arbeit meines Vorgängers Andreas Guthke“ anknüpfen“, betont Ziegler. Gemeinsam mit den Clubmitgliedern wolle er zudem den Bürgerinnen und Bürgern, der Stadt, aber auch den Vereinen und den potentiellen Spendern und Sponsoren in Zukunft zeigen, „was wir leisten.“

Richter einen „zum Kern der Nacht hin abschwellenden und danach wieder ansteigenden Flugverkehr.“ Auch werden laut Urhahn die Rahmenbedingungen trotz des vom Bundesverwaltungsgericht gestellten Grundsatzes, „die Nacht nicht zum Tag machen“, in der Begründung „Richtung Luftfahrtindustrie“ beurteilt. Da die Genehmigung von 133 Flügen in den Nachtrandstunden Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes verletze, wollen auch vier Kelsterbacher vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. In dem Artikel wird jedem Deutschen auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert. Aber der Fluglärm in den Randstunden beschädige ihre Gesundheit, meinen die Kelsterbacher Kläger. „Die rechtliche Auseinandersetzung über die Folgen des Ausbaus des Frankfurter Flughafens ist noch nicht vorbei“, so Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach nach einer ersten Durchsicht der schriftlichen Urteilsbegründung. Dies berichtet das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm (IAGL). Das Bundesverwaltungsgericht habe zwar die politische Entscheidung zum Ausbau des Flughafens für mit Bundesrecht vereinbar bezeichnet. Allerdings habe es auch die Verantwortlichkeit für die „als „gravierend“ qualifizierte „Gesamtlärmbelastung“ dem politischen Entscheidungsträger überantwortet. Die vom Verwaltungsgerichtshof als „gravierend“ qualifizierte und auch in der Landesplanung zum zentralen Thema gemachte Gesamtlärmbelastung sei ein ganz wesentlicher Aspekt der Erweiterung des Flughafens Frankfurt . „Er muss insgesamt, aber auch in die Abwägung jeder einzelnen Betriebsregelung einbezogen und entsprechend gewichtet werden“, so Philipp-Gerlach. Das Gericht zeige den Fluglärmbetroffenen damit einen Weg auf, nachträglichen Schutz vor Fluglärm beim zuständigen Ministerium einzufordern. Auf jeden Fall, so bestätigt die tägliche Beratungspraxis der Kanzlei, seien die Fluglärmbetroffenen gewillt, auch weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, damit diese offensichtlich fehlerhafte politische Abwägung rückgängig gemacht werde.

ZUM ZWEITEN MAL lud die SKV-Abteilung „Wassersport“ zum 12-Stunden-Schwimmen in das Waldschwimmbad in Mörfelden ein. Jeder schwamm so viele Bahnen, wie er mochte und konnte. Diese wurden von Bahnenzählern auf Startkarten vermerkt und ab einer Strecke von 100 beziehungsweise 500 Metern gab es eine Urkunde. Für Gruppen und Vereine wurde eine Staffel ausgerichtet. (ba/DZ-Foto: Jordan)

Urteil gegen Bettensteuer 100 Jahre Frauenhilfe Fragenkatalog der CDU-Fraktion M ö r fe l d e n -Wa l l d o r f (DZ/ba) – „Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die sogenannte ‚Bettensteuer‘ beziehungsweise vergleichbare kommunale Abgaben oder Steuern verfassungswidrig sind beziehungsweise nur unter eng gesetzten Voraussetzungen erhoben werden dürfen“, begründet die CDU-Stadtverordnetenfraktion einen Antrag, wonach der Magistrat zu einer Beurteilung der Entscheidung aufgefordert werden soll. Die Union weist darauf hin, dass eine „örtliche Aufwandssteuer“ erlaubt sei, wenn sie für private und damit touristische Aufenthalte erhoben werde. In Mörfelden-Walldorf seien „Übernachtungen überwiegend geschäftlicher Natur“, so die CDU. Da die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung eine

„Kulturförderabgabe“ beschlossen habe, dieser Beschluss aber vom Magistrat noch nicht umgesetzt worden sei, sei ein Bericht zu der Problematik zwingend erforderlich. Wissen will die CDU, welche Konsequenzen der Magistrat aus dem Urteil für die geplante Kulturförderabgabe zieht und ob der Magistrat dem Stadtparlament einen Antrag vorlegen wird, die bisher beschlossene Kulturförderabgabe nicht umzusetzen. Antwort erwarten die Christdemokraten auch auf die Frage, ob der Magistrat beabsichtigt, die geplanten Einnahmen in diesem Jahr durch andere Optionen zu realisieren. „Wie gedenkt der Magistrat, die Konsolidierungslücke auch für den kommenden Haushalt 2013 zu schließen?“ lautet eine weitere Frage.

Ausstellung zum Jubiläum M ö r f e l d e n -Wa l l d o r f (DZ/ba) – Das 100-jährige Jubiläum der evangelischen Frauenhilfe nimmt das Museum der Stadt zum Anlass, um sich mit der Geschichte dieser ersten Mörfelder Frauengruppe, deren kirchlichen Intentionen, Bedeutung und dem Wirkungskreis im zeitgeschichtlichen Kontext zu beschäftigen. Zur Eröffnung von „Rund um die Kirche – Mörfelden im

Jahr 1912. Eine Ausstellung zur Geschichte der evangelischen Frauenhilfe Mörfelden 1912 - 2012“ wird am Donnerstag (23.) um 18 Uhr in die Hofreite „Goldener Apfel“ in der Langgasse 45 eingeladen. Geöffnet ist die Schau sonntags von 14 bis 17, dienstags von 16 bis 18 Uhr. Führungen sind unter (06105) 320141 oder cornelia. ruehlig@moerfeldenwalldorf.de buchbar.

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