eGovernment 10/2023

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Ausgabe 10/2023

eGovernment-Bilanz Was die Bundesländer in diesem Jahr in puncto Digitalisierung alles erreicht und angestoßen haben.

In dieser Ausgabe

Politik & Verwaltung

3 | Bayern, Brandenburg, Bremen – das hat sich im eGovernment getan.

5 | Ein Blick auf die Psychologie des Druckens und den Traum vom papierlosen Büro.

6 | Der Weg zum vollständig digitalen, medienbruchfreien und interoperablen Gesetzgebungsprozess.

8 | Die Bundesländer ziehen Bilanz: Thüringen, Berlin, Sachsen und Schleswig-Holstein.

Praxis & Innovation

10 | Innovative Vergabearten, um GovTechs und Verwaltung noch besser zusammenzubringen.

11 | Digitale Souveränität und Datenschutz in der Ära der Künstlichen Intelligenz.

12 | Erleichterung bei der Diagnose seltener Krankheiten durch KI.

13 | Neueste Behandlungsansätze in der Tumortherapie.

14 | Weiterbildung: Durch Modularisierung zum berufsbegleitenden Angebot.

15 | Relevante Termine für den Public Sector und das Gesundheitswesen.

Impressum Seite 24

Datenstratgie

EfA-Leistungen

Über die Herausforderungen der Nachnutzung und die Potenziale des EfAMarktplatzes.

Künstliche Intelligenz: Hype ohne Strategie

Ein Jahr nach der Digitalstrategie legt die Ampel-Koalition nach – mit einer Datenstrategie. Ein Aspekt dieser ist der KI-Einsatz in der Verwaltung. Doch was den Service verbessern und Verwaltungsmitarbeitende entlasten soll, stößt vielerorts auf Kritik.

„Fortschritt durch Datennutzen“ – das ist nicht nur der Titel der kürzlich vorgestellten Datenstrategie, sondern auch das dahinterstehende Ziel von BMDV, BMWK und BMI. „Die Datenstrategie 2023 der Bundesregierung legt den Schwerpunkt auf den in Deutschland noch immer stockenden Kulturwandel beim Umgang mit Daten. Damit ist sie weniger eine Maßnahmenliste als ihre nach wie vor gültige Vorgängerin“, erklärte Bundes-CIO Dr. Markus Richter diesbezüglich. Hierzu zeichne sie Wege vor, hin zu mehr Daten, besseren Daten und vor allem einer Kultur und Routine des gemeinsamen und dennoch verantwortungsbewussten Teilens von Daten.

Das Thema, das dabei am meisten Aufmerksamkeit generierte: der Einsatz von Künstlicher Intelligenz. „KI-Technologien müssen und werden hier eine immer größere Rolle spielen, werden durch mehr und bessere Daten ihrerseits besser werden, und das muss in ähnlicher Form auch jenseits des

Gemeinsame Finanzierung von Online-Diensten

Am 14. und 15. September kamen die Mitglieder des IT-Planungsrats unter Leitung des diesjährigen Vorsitzenden, dem hessischen CIO Patrick Burghardt, zu einer Klausurtagung in Fulda zusammen. „Wir haben sehr intensive und konstruktive Diskussionen geführt, und die Ergebnisse bringen die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland in großen Schritten weiter. Das gilt insbesondere für die Ver-

Verwaltungshandelns geschehen“, so Richter. „Wir prüfen, ob und inwieweit LLMs in der öffentlichen Hand sinnvoll und unter Wahrung des Datenschutzes zum Einsatz kommen sollten“, heißt es dazu in der Strategie. Das Problem? „Mit der Datenstrategie wurde der Moment verpasst, konkrete Vorhaben anzustoßen, die einheitliche Anforderungen für den Einsatz von KI-Systemen in der Öffentlichen Verwaltung in Aussicht stellen würden. Dass bereits heutzutage automatisierte Systeme in der Verwaltung zum Einsatz kommen und dafür weder einheitliche Anforderungen noch Transparenzvorgaben etabliert sind, fällt in der Strategie gänzlich unter den Tisch“, so Pia Sombetzki, Policy & Advocacy Managerin bei AlgorithmWatch. Frankfurt am Main setzt beispielsweise KI ein, um Bauanträge schneller zu verarbeiten, Berlin zur Verkehrsüberwachung und -steuerung und Hamburg für eine effizientere Müllentsorgung und Straßenreinigung. Alles recht un-

verfängliche Anwendungen. Doch eine Kleine Anfrage von Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion, zeigt, dass oftmals eben nicht transparent mit den Systemen umgegangen wird. „Zum Einsatz von KI-Systemen in sämtlichen Sicherheitsbehörden verweigert die Bundesregierung die Aussage, obwohl die Missbrauchsgefahren und Risiken hier besonders hoch sind“, erklärte sie dazu. „Die geplante EU-KI-Verordnung klassifiziert den Einsatz von KI in der Strafverfolgung als Hochrisiko-Bereich, für den hohe Anforderungen gelten, z. B. hinsichtlich der Bewertung und Minimierung von Risiken, der Qualität der Datensätze, der Dokumentation des Einsatzes und der Information der Nutzer. Es ist verantwortungslos und demokratiegefährdend, jegliche Transparenz dazu zu verweigern.“ Ähnlich sieht es auch Sombetzki: „Für den vertrauenswürdigen Einsatz von KI in der Verwaltung bedarf es einheitlicher Anforderungen und klaren

25. September 2023

SPEZIAL

Aktuelle Lösungen und Informationen rund um Public ITSecurity und Cyber Crime Protection.

Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik

Regelungen dazu, wer an welcher Stelle die Verantwortung trägt.“ Es müsse transparent sein, zu welchem Zweck die Systeme eingesetzt werden, welchen Einfluss sie auf die Entscheidungsfindung im Einzelfall haben und welche Prüfungen, mit welchen Ergebnissen ein System durchlaufen hat, bevor es eingesetzt wurde. „Es braucht keinen Hype, sondern ein strukturiertes Vorgehen, was ein Mindestmaß an Kompetenz zu KI in Bundesbehörden voraussetzt“, schließt Domscheit-Berg. na

Weitere Informationen

Die Datenstrategie sowie ein ausführliches Statement von Anke Domscheit-Berg zu ihrer Kleinen Anfrage finden Sie hier:

[ voge.ly/vgl6OqW ] [ voge.ly/vglGwlT ]

ständigung auf eine gemeinsame Finanzierung von bestimmten Online-Diensten nach dem EfA-Prinzip“, so Burghardt. Entsprechende Dienste sollen demnach nicht mehr allein durch die nutzenden Länder, sondern auch über den IT-Planungsrat finanziert werden, um einerseits die Hürden für die Nutzung zu senken und andererseits administrative Aufwände zu reduzieren. „Aus ‚Einer für Alle‘ bei der Entwicklung von Online-Diensten wird

so ein solidarisches ‚Alle für Alle‘ in der Finanzierung. Das ist ein starkes Signal für die Gestaltungsfähigkeit des ITPlanungsrats“, erklärt Burghardt. Darüber hinaus sollen die strategischen Schwerpunktthemen des IT-Planungsrats zu einem mehrjährigen Arbeitsprogramm ausgearbeitet und um weitere strategische Bausteine ergänzt werden. „Wir brauchen ergänzend ein übergreifendes Zielbild, eine strategische Zielperspektive, auf die wir gemeinsam zuarbeiten. Darauf haben wir uns verständigt“, betonte Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und Bundes-CIO. Auch die künftige Leitung der FITKO wurde auf der Tagung besiegelt. Dort unterzeichnete ihr zukünftiger Präsident Dr. André Göbel den Arbeitsvertrag. Er wird die Stelle zum 1. November dieses Jahres antreten. na it-planungsrat.de

Kurz gemeldet
© Henning Schacht

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Politik & Verwaltung

Digitalisierungsvorhaben der Bundesländer

Die eGovernment-Bilanz

Die Bundesländer haben in diesem Jahr in puncto Digitalisierung einiges erreicht. Neben dem Großprojekt OZG gibt es weitere Themen, die auch die nächsten Monate prägen werden.

Die Modernisierung der deutschen Verwaltungen schreitet kontinuierlich voran. Auch im laufenden Jahr wurden zahlreiche Projekte begonnen, abgeschlossen oder weitergeführt.

NRW: „Weg vom digitalen Klein-Klein“

Nordrhein-Westfalen (NRW) hat im Hinblick auf die kommenden Monate konkrete strategische Ziele vor Augen. „Bei der Digitalisierung der Verwaltung will die Landesre-

gierung Nordrhein-Westfalen weg vom digitalen Klein-Klein“, betont Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in NRW. Man arbeite am „Dreiklang Automatisierung, Standardisierung und Zentralisierung“. „Es ist einfach logisch, dass ein Bürger beispielsweise nur ein Servicekonto hat und nicht ein neues braucht, sobald er einmal über die Landesgrenze zieht. Wesentliche Themen in NordrheinWestfalen sind daher die konsequente Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, die IT-Architektur, die IT- und Informationssicherheit und der Aufbau von Digitalkom-

petenz. Dabei fokussieren wir uns verstärkt auf die föderale Zusammenarbeit und darauf, die Kommunen bei der Digitalisierung zu unterstützen“, erläutert die Ministerin. Als „Meilenstein“ wertet Scharrenbach, dass ihr Land an das Nutzerkonto des Bundes – die BundID – angeschlossen wurde. Um Lösungen für konkrete Probleme in der Verwaltung zu erarbeiten, führte NRW in diesem Jahr zudem einen Ideenwettbewerb durch, der Start-ups und Behörden zusammenbrachte. „Die dadurch angestoßenen Prozesse gilt es nun in eine geordnete Struktur zu überführen, die dann in einer Govtech-Akademie münden soll“, so Scharrenbach.

RLP: Sechs Millionen für EfA-Dienste

Auch in Rheinland-Pfalz (RLP) wurden Strukturen geschaffen, um den Kommunen unter die Arme zu greifen. „Bei der Umsetzung des OZG in Rheinland-Pfalz haben wir im laufenden Jahr die notwendigen rechtlichen, finanziellen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen zur EfANachnutzung festgelegt und stetig weiterentwickelt“, sagt Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Das Land investiert hier kräftig: Für die Übernahme von Betriebs- und Weiterentwicklungskosten von EfA-Leistungen standen 2023 fünf Millionen Euro bereit, für nächstes Jahr werden es sechs Millionen sein. „Auch die Errichtung einer zentralen EfAClearingstelle im Landesbetrieb für Daten und Information (LDI) zur rechtlichen Nachnutzung von EfA-Leistungen aus den Markplätzen von Govdigital und dem Fitstore (Landes- und kommunaler Leistungsvollzug) arbeitet seit Juni 2023“, ergänzt Schweitzer.

Außerdem sei eine zentrale „Fertigungsstrecke Rheinland-Pfalz“ zur Eigenentwicklung von Verwaltungsleistungen des Landes mit der Antrags- und Prozessplattform geschaffen worden.

Voran geht es auch beim Breitbandportal, das Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Hessen entwickelt hat. Das Portal steht seit Jahresende 2022 im FIT-Store zur Nachnutzung bereit, und derzeit findet laut Schweitzer der Massenrollout statt. „In Rheinland-Pfalz sind bereits eine Vielzahl von Kommunen an das Portal angeschlossen und erste Anträge konnten über das Portal bereits beschieden werden. In den übrigen Ländern wird der Rollout vorbereitet und befindet sich derzeit in der Pilotphase“, erläutert der Minister. Ein weiterer Schwerpunkt bleibt natürlich das OZG. „Dazu haben wir ein Konzept ‚Kommunalpakt Rheinland-Pfalz‘ aufgesetzt und werden dieses jetzt mit dem LDI sowie den kommunalen Spitzenverbänden umsetzen“, erklärt der Minister. „Es ist vorgesehen, dass noch in diesem Jahr das Projekt begonnen und bis Mitte 2026 abgeschlossen wird.“ Schweitzer erläutert, dass dieses Konzept einen Beschluss des IT-Planungsrates vom Juli 2023 umsetze und die Umsetzung der Fokusleistungen und weiterer Verwaltungsdienstleistungen, wie beispielsweise unternehmensbezogene OnlineDienste, umfasse. „Wir gehen davon aus“, so Schweitzer, „dass in den nächsten drei Jahren bis zu 250 EfA-Online-Dienste zur Nachnutzung erworben und den Kommunen und Landesbehörden bereitgestellt werden können.“

Noch in diesem Herbst will Rheinland-Pfalz seine weiterentwickelte Digitalstrategie verabschieden – inklusive Monitoring. Die Digitalstrategie umfasst fünf Querschnittsthemen: digitale Infra-

strukturen, digitale Daten und digitale Identitäten, Cyber- und Informationssicherheit sowie Zukunftstechnologien. „Darüber hinaus nimmt die Digitalstrategie auch die Strukturen für eine effiziente Koordinierung und Steuerung der Digitalisierung sowie notwendige Veränderungsprozesse in der Verwaltung in den Blick“, so Schweitzer.

Hessen: Blick Richtung Künstliche Intelligenz

Die rechtlichen Grundlagen sind in Hessen bereits durch: Sowohl das hessische eGovernment-Gesetz als auch das Open-Data-Gesetz wurden in diesem Jahr verabschiedet. Auch die HessenApp, die Technische Digitalisierungsplattform sowie die Anbindungen an EPayment und die BundID nennt Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, als zentrale Digitalisierungsziele, die 2023 bereits erreicht wurden. Weitere wichtige Projekte wurden angestoßen, darunter der Rollout von „HessenPC 5.0“ und der Videokonferenzlösung „HessenConnect 2.0“ sowie die kontinuierliche Einführung von „HessenWLAN“ in den Dienststellen der Landesverwaltung. Noch vor Jahresende soll laut Sinemus das Go-Live der Überarbeitung des

„Einheitlichen Ansprechpartners“ zur Umsetzung der EU-Richtlinie klappen, und auch die digitale Verkündungsplattform von Rechtsvorschriften (DVPR) steht noch auf der To-do-Liste für 2023. Für Hessen ist auch das Thema Künstliche

Intelligenz zentral. „Der Einsatz von KI in der Öffentlichen Verwaltung bietet großes Potenzial, um Qualität und Effizienz zu steigern“, betont Sinemus. Entsprechend umfangreich investiert Hessen in die Technologie: Beispielsweise will die „Forschungsstelle KI“ Fachwissen im Steuerbereich aufbauen und die Nutzung in der Finanzverwaltung erforschen. Auch andere Einsatzmöglichkeiten werden eruiert: „Im Innovation Hub 110 werden in Start-up-Atmosphäre intelligente Softwaresysteme und neue Technologien für die Polizei geplant, entwickelt und getestet“, erklärt Sinemus. „KI kann zum Beispiel Hatespeech und Terrorpropaganda erkennen, große Datenmengen für die Bekämpfung von Kinderpornographie analysieren und Finanzströme in der Organisierten Kriminalität nachverfolgen.“ Im Hub werden dazu spezielle Apps entwickelt. Hessen unterstützt die Polizei mit rund 23.000 Smartphones und Tablets und nimmt damit laut Sinemus „eine Vorreiterrolle im bundesweiten Vergleich“ ein. Außerdem baue das Statistische Landesamt derzeit ein KI-Labor auf –laut Sinemus „zur Entwicklung und Anwendung von maschinellen Lernverfahren und zur Arbeit mit Big Data“. Bereits jetzt nutze das Landesamt maschinelles Lernen für die Plausibilisierung in der Beherbungsstatistik und KI für die Auswertung von Satellitenbildern zur Erkennung von landwirtschaftlichen Anbauflächen sowie zur Erfassung von Ernteerträgen für die Landwirtschaftsstatistik.

Prof. Dr. Kristina Sinemus
Ina Scharrenbach
Alexander Schweitzer

Fortsetzung von Seite 3

OZG-Umsetzung läuft

Auch das Thema Chatbots wird konsequent verfolgt: Im interministeriellen Arbeitskreis KI-Agenda wurde 2023 der „Leitfaden Chatbotprojekte“ erarbeitet, der die BeschäftigteninderLandesverwaltung bei der Entwicklung und Durchführung von Chatbot-Projekten unterstützen soll.

Brandenburg: Tempo halten

Das Thema KI steht auch in Brandenburg ganz oben auf der Agenda. Noch vor Jahresende sollen die Eckpunkte für eine landesweite KIStrategie verabschiedet werden –laut Dr. Benjamin Grimm, Staatssekretär und Beauftragter für Medien und Digitalisierung, ein „Meilenstein“. „Dazu kommt die Daueraufgabe der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung“, sagt Grimm. „Wir werden verstärkt die Digitalkompetenzen unserer Beschäftigten in den Blick nehmen, indem wir neue Strukturen und Formate zur Stärkung von Digitalkompetenzen etablieren.“

Außerdem vereinheitliche die Landesregierung zurzeit das elektronische Aktensystem, um die ressortübergreifende Zusammenarbeit besser und digitaler zu gestal-

ten. „Und natürlich fordert uns weiter die OZG-Daueraufgabe“, so Grimm, „bei der die Umsetzung der priorisierten Leistungen weiter im Vordergrund stehen wird.“ Neben den Herausforderungen durch das Onlinezugangsgesetz steht auch die Umsetzung des „Digitalprogramms 2025“ auf der Agenda, das im vergangenen Jahr verabschiedet worden war. 83 Vorhaben sind darin gelistet, und im laufenden Jahr wurden davon bereits 20 Maßnahmen vollständig umgesetzt. „Darunter befinden sich beispielsweise eine digitale und mobile Verbraucherberatung, die Unterstützung von KMUs bei Digitalisierungsmaßnahmen oder eine Auskunftsplattform rund um das Thema Wasser“, erläutert Grimm. „Wir haben somit für verschiedene Zielgruppen im Land den Alltag wieder ein bisschen digitaler und somit einfacher gestalten können.“

Weitere 58 Projekte seien in der Umsetzung. „Dieses Tempo wollen wir unbedingt beibehalten“, betont der Staatssekretär, „um den digitalen Wandel in Brandenburg

kontinuierlich voranzutreiben.“

Parallel dazu habe man sich auch strategisch weiterentwickelt und beispielsweise eine Open-Data Strategie und eine 5G-Strategie für Brandenburg erarbeitet.

Saarland: Voraussetzung geschaffen

Open Data steht auch im Saarland auf der Agenda. Durch den Beitritt zu Govdata habe das Land „die ersten Voraussetzungen für eine offene Datennutzung geschaffen“, kommentiert Elena YorgovaRamanauskas, CIO und Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Beim Thema OZG geht es ebenfalls voran. „Im Saarland arbeiten alle Ressorts an einer Vielzahl von Umsetzungen im OZGUmfeld“, sagt die CIO. „Diese Leistungen können in den kommenden Monaten in das Produktivsystem implementiert werden.“

Auch das dazugehörige Serviceportal sei nun technisch realisiert und könne inhaltlich befüllt werden. „Somit haben wir in diesem Jahr die Voraussetzungen geschaffen, das Online-Leistungsangebot von unserem bisherigen Serviceportal auf ein neues Portal umziehen zu können“, so YorgovaRamanauskas. Zudem sei das Saarland mehreren EfA-Leistungsverbünden beigetreten und arbeite nun an der Einführung dieser Leistungen. „Neben einer Reihe von internen Maßnahmen zur Verbesserung unserer Digitalisierungsperformance haben wir uns zusätzlich externe Unterstützung zur beschleunigten Umsetzung des OZG, aber auch der DMS-Einführung eingekauft“, sagt YorgovaRamanauskas. „Darüber hinaus haben wir für den Bereich der Fördermittelverwaltung ein mächtiges System beschafft, das es nun gilt, in der Landesverwaltung zu implementieren.“ Doch nicht nur die großen Themen OZG und DMS beschäftigen das Saarland, auch „eine ganze Reihe kleinerer Projekte“ soll die Verwaltungsmodernisierung in den kommenden Monaten voranbringen.

Sachsen-Anhalt: BundID angeschoben

Sachsen-Anhalt hat mit der Umsetzung der in diesem Jahr beschlossenen Strategie „SachsenAnhalt Digital 2030“ begonnen, beispielsweise durch ein NewWork-Konzept für die Landesverwaltung. Und mit dem durch den IT-Planungsrat beschlossenen Kommunalpakt steht ein weiteres Großprojekt an, noch 2023 will das Land mit der Umsetzung beginnen. Die Grundlage dazu steht: „Bereits Ende 2022 ist das Ministerium für Infrastruktur und Digitales der Kommunalen IT-Union eG (KITU) beigetreten, um kurzfristig eine Zusammenarbeitsbeziehung ohne bürokratische vergabe- und vertragsrechtliche Hür-

den bei der Verfügbarmachung von digitalen Anwendungen, wie etwa Basis- und Querschnittsdiensten, zu erreichen“, erklärt Bernd Schlömer, Staatssekretär und Beauftragter der Landesregierung für Informations- und Kommunikationstechnologie (CIO). „Mit Beginn des Jahres 2023 hat die CIO-Organisation des Landes mit insgesamt 20 Pilotkommunen darauf aufbauend die Grundlagen erarbeitet, auf welchen inhaltlichen Handlungsfeldern sich diese Zusammenarbeit erstrecken soll und wie eine Anschubfinanzierung für alle Kommunen im Bereich von Digitalisierung und IT aufgesetzt werden kann.“

Zugleich seien Empfehlungen für eine standardisierte Arbeitsweise auf Landes- und kommunaler Ebene (im Land: Einführung eines Projektmanagementstandards inklusive Portfoliomanagement für IT- und Digitalisierungsprojekte) entwickelt worden.

Parallel will Sachsen-Anhalt weitere Digitalvorhaben noch 2023 auf den Weg bringen, „etwa die flächendeckende Einführung des Standards X-Planung mit weiteren Digitalisierungsvorhaben auf kommunaler Ebene in diesem Segment, das Aufsetzen eines Beteiligungsportals oder die Einführung sogenannter Fokus-Leistungen“, wie Schlömer erläutert. Auch die weitere Bereitstellung von Basisdiensten an die Kommunen sei vorgesehen.

Rückblickend hatte Sachsen-Anhalt in diesem Jahr ungeplant großen Einfluss auf die BundID im Zusammenhang mit der Energiepreispauschale. Das Bundesland realisierte – laut Bernd Schlömer „im engen Schulterschluss mit allen Ländern und dem Bund“ – die digitale und automatisierte Auszahlungsplattform für die 200-EuroPauschale für Studenten und Fachschüler. „Nahezu beiläufig hat unsere Entscheidung, die Bund-ID als obligatorische Authentifizierungskomponente vorzusehen, zur massenhaften Verbreitung dieser Identifizierungsvariante geführt“, erläutert Schlömer. „Das Projekt hat natürlich auch Herausforderungen mit sich gebracht, für die das Nachfolgegesetz zum OZG erst überfällige Lösungen schaffen wird.“

Bayern: Spitzenreiter

Wie es in Bayern mit den Digitalisierungszielen weitergeht, hängt auch von der am 8. Oktober 2023 stattfindenden Landtagswahl ab. Rückblickend wurde bereits viel angestoßen und auch schon umgesetzt. So investiert die Regierung allein im laufenden Jahr im Rahmen des „Digitalplans“ über eine halbe Milliarde Euro in mehr als 200 konkrete Projekte. Dabei könnte die Ausgangsposition keine bessere sein: „Bayern ist bei der Verwaltungsdigitalisierung sehr gut vorangekommen und aktuell (Stand: August 2023) bundesweit auf Platz eins bei den flächendeckenden Leistungen“, heißt es vonseiten der Staatsregierung, die dazu auf das OZG-Dashboard verweist. Im staatlichen Bereich seien nahezu alle im OZG vorgesehenen Leistungen abgeschlossen worden, im kommunalen Bereich stünden für einen Großteil der Leistungen Online-Dienste zur Verfügung, beispielsweise durch Marktangebote, durch EfA-Dienste oder durch zentral vom Freistaat über den sogenannten BayernStore kostenlos bereitgestellte OnlineDienste.

Die Kommunen werden auch anderweitig unterstützt, zum Beispiel mit den „BayernPackages“, für die im laufenden Jahr rund 4,2 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Dabei handelt es sich um eine Zusammenstellung ausgewählter Online-Verfahren, die zentral für die kommunale Ebene zur Verfügung gestellt werden. Auch die neu gegründete BayKommun soll Kommunen dabei unterstützen, digitale Verwaltungsleistungen – vor allem EfA-Dienste – in die Fläche zu bekommen. Die Vorgabe ist klar: Bayern soll im Bundesvergleich den Spitzenplatz halten. Im Mai 2023 ist Bayern mit der ersten Version des Open-Data-Portals online gegangen. Hier sollen künftig alle offenen Daten der Öffentlichen Verwaltung zentral

zugänglich sein. „Technische Grundlage für das Portal bildet das hochperformante Datenmanagement-Ökosystem ‚piveau‘, das von Fraunhofer FOKUS ursprünglich für das europäische Datenportal entwickelt wurde. Damit ist Bayern das erste Bundesland, das diese innovative Open-Source-Software für sein Portal einsetzt“, so ein Sprecher. Auch das Thema „digitale Teilhabe“ geht Bayern an. Das Digitalministerium hat mit 14 bayeri-

schen Unternehmen eine Fortbildungs-Offensive gestartet, um Bürger im Umgang mit Smartphone, Rechner und Internet kostenfrei zu schulen. Zudem sollen Beratungstheken beispielsweise in Bibliotheken digitale Einsteiger direkt vor Ort unterstützen. „Digitale Kompetenz ist der Schlüssel für ein erfolgreiches 21. Jahrhundert“, heißt es dazu aus Bayern.

Bremen: hohe Usability

„Echten Nutzen stiften und Vertrauen der Zivilgesellschaft in die Funktionsfähigkeit des Staates schaffen – das ist uns in Bremen wichtiger als möglichst viele Verwaltungsleistungen zu digitalisieren“, sagt Carola HeilemannJeschke, CIO und Abteilungsleiterin Zentrales IT-Management und Digitalisierung öffentlicher Diens-

te beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen. Bis zum Ende des Jahres sollen weitere EfA-Onlinedienste eingeführt werden, die Bürgern, Unternehmen und Verwaltung nutzen. „Sie werden möglichst bis ins Backend durchdigitalisiert sein und über eine hohe Usability verfügen“, betont Heilemann-Jeschke und nennt als Beispiel die elektronische Wohnsitzanmeldung, die aus Hamburg nachgenutzt wird. Seit September ist bereits die digitale KfzAnmeldung („i-Kfz“) verfügbar. „Bis zum Ende des Jahres wollen wir weitere Onlinedienste wie Aufenthaltstitel, waffenrechtliche Erlaubnisse, Eheschließung, Urkundenportal, Aufnahme in Schulen und digitale Zeugnisausfertigung, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und das zentrale digitale Widerspruchsverfahren einführen“, erläutert die CIO. „Im föderalen Kontext arbeiten wir weiter an unserem Ziel, gemeinsam mit dem BMF die Modularisierung des Einkommensbegriffs voranzubringen und die Vorteile des Gehaltsdatenabrufs bei ELFE auch für andere einkommensabhängige Verwaltungsleistungen verfügbar zu machen.“

Um die OZG-Umsetzung strukturiert anzugehen, hat Bremen 2022 eine OZG-Landesstrategie beschlossen, woraus im laufenden Jahr einzelne Ressortstrategien entwickelt wurden. Auf dieser Grundlage konnten Verwaltungsleistungen wie Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, Hilfe zur Erziehung, Beistandschaft, Schwangerschaft, Handwerk, Vergabe oder BAföG digital angeboten werden.

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Dr. Benjamin Grimm
Elena Yorgova-Ramanauskas
© Oliver Dietze
Bernd Schlömer
MID/R.Hartmann
Carola Heilemann-Jeschke

Kolumne

Drucken: leider geil!

Die Digitalisierung schreitet voran, aber der Papierdrucker bleibt. Warum können wir nicht loslassen? Professor Niehaves wagt einen Blick auf die Psychologie des Druckens, den Traum vom papierlosen Büro und die Zukunft der digitalisierten Verwaltung.

Was ist schöner als eine Bäckertüte mit frischen, warmen Brötchen in den Händen zu halten? Richtig! 30 Seiten frisch gedrucktes, warmes DINA4-Papier gefüllt mit dem x-ten Entwurf einer Ratsvorlage. Einseitig bedruckt, weil’s geht. Der geschäftig ratternde Printer, der unter dem Auswurf von Unmengen Ozon und Feinstaub sein filigranes Druckwerk vollendet. Die alte, tausend Mal totgesagte Welt des Papiers, sie lebt! Klar, wir kennen sie doch alle, diese nervigen eMail-Footer, die uns belehren wollen: „Bitte überlegen Sie, ob das Ausdrucken dieser E-Mail notwendig ist!“ Klar, wir alle wissen, dass auf Papier zu drucken massiv Ressourcen verschlingt, 7,5 kg Holz, 26,8 kWh Energie, über 130 Liter Wasser und 2,6 kg CO2Emissionen werden in die Luft gepustet. Und das je Paket Druckerpapier (500 Blatt)! Klar wissen wir das. Und dann die viel beschworene Digitalisierung. Wir wissen, dass jedes aus dem digitalen Kreislauf herausgezogene und bearbeitete gedruckte Papierdokument eine Informationslücke ist, die allen anderen – außer eben sich selbst –massiv viel Extraarbeit machen kann. Mit dem gütevollen Hinweis „Liegt bei mir im Leitz-Ordner“ ernten wir dann vielleicht ungläu-

bige Blicke, gefallen uns aber in der Gewissheit, dass wir dem Kollegen – irgendwie ja doch – viel Arbeit gespart haben. Oder nicht?

Das papierlose Büro in der Verwaltung ist eine Illusion. Ein Märchen, erzählt von Technik-Gurus, die scheinbar noch nie das befriedigende Gefühl erlebt haben, mit einem Rotstift durch ein physisches Dokument zu gehen. Oder zu stempeln. Sie sprechen von Effizienz, von Umweltfreundlichkeit, von der Zukunft. Aber haben sie jemals versucht, eine wichtige E-Mail in einem Meer von SPAM zu finden?

Das gute alte Papier lässt uns nicht im Stich. Es flackert nicht, es benötigt keinen Akku und es sendet keine Benachrichtigungen, die uns aus unseren Gedanken reißen. Und während manche von einem „papierlosen Paradies“ träumen, klammern sich andere an ihre vertrauten Aktenordner, wohlwissend, dass ein gut sortierter Schreibtisch mehr wert ist als irgendein CloudSpeicher. Oder nicht?

Die Psychologie hat versucht, gut gemeintes und bisweilen auch pathologisches Gedrucke zu verstehen. Menschen, die gar nicht mal so einsam gegen die Papierlosigkeit kämpfen. Hier, was die Wissenschaft u.a. über die Beweggründe ausdruckender Menschen weiß:

W Taktiles Erlebnis: Das physische Halten und Durchblättern von Papierdokumenten bietet ein taktiles Erlebnis, das für viele Menschen befriedigend ist. Es gibt Studien, die zeigen, dass taktile Erfahrungen das Gedächtnis und das Verständnis verbessern können.

W Bedürfnis nach Ruhe: In einer Zeit, in der jeder Tweet, jede Nachricht und jedes Pop-up um unsere Aufmerksamkeit buhlt, kann das Lesen oder Arbeiten mit einem Stück Papier eine willkommene Ablenkung bzw. Fokussierung sein. Keine Benachrichtigungen, kein endloses Scrollen, nur Du und das Papier.

W Sicherheitsbedenken: In einer Welt voller Datenlecks und Cyberangriffe haben Menschen Bedenken hinsichtlich der Sicherheit digitaler Dokumente. Das Drucken von Dokumenten kann als sicherer empfunden werden, ein physischer Schutzschild gegen die Unsicherheiten des digitalen Zeitalters. Ob dies so ist, lasse ich mal dahingestellt.

W Individualisierung: In einer Zeit der Einheitsgröße und Massenproduktion gibt das handschriftliche Annotieren und Markieren von Texten auf Papier ei-

ne persönliche Note. Es ist, als würde man dem Dokument seinen eigenen Stempel aufdrücken.

W Überforderung und Kontrolle: Wer hat nicht schon einmal den Überblick verloren, als er durch ein endloses digitales Dokument gescrollt hat? Ein physisches Dokument hat klare Grenzen und ein Ende. Es gibt kein endloses Scrollen, keine Hyperlinks, die einen in den digitalen Kaninchenbau führen.

W Wunsch nach Beständigkeit: Physische Dokumente bieten ein Gefühl der Beständigkeit und Sicherheit, das digitale Dateien oft nicht bieten können.

dass diese Bemühungen (abermals) ins Leere laufen. Ein weiteres unerfülltes Versprechen des papierlosen Büros. Es ist nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch der Psychologie und des Designs (z.B. haptische Feedbacks in digitalen Anwendungen, intuitivere Benutzeroberflächen, nachvollziehbar sichere und transparente Datenspeicherung, personalisierbare Annotationstools, die das individuelle und private Markieren und Kommentieren ermöglichen, klare und begrenzte Informationsdarstellungen, die kognitive Überforderung (cognitive overload) vermeiden, langfristige und stabile

„Die alte, tausend Mal totgesagte Welt des Papiers, sie lebt!“

Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves, Universität Bremen

W Emotionale Bindung: Und schließlich gibt es diese emotionale und nostalgische Bindung an das physische Medium. Es erinnert uns an Zeiten, in denen alles ein bisschen langsamer und greifbarer war. Es ist, als würde man einen Schritt zurück in die Vergangenheit machen, in eine Zeit, in der die Dinge einfacher waren.

Doch genau hier liegt der Knackpunkt: Wenn wir diese tief verwurzelten Bedürfnisse in der MenschTechnik-Interaktion (MTI) und der Gestaltung von Informationssystemen ignorieren, führt dies zu Akzeptanzproblemen. Die Einführung von eAkte und Dokumentenmanagementsystemen (DMS) ist zweifellos ein notwendiger Schritt, ohne ein tiefes Verständnis dafür, was die Menschen wirklich wollen und brauchen, riskieren wir jedoch,

Archivierungsmöglichkeiten in der Cloud, ablenkungsfreie Modi sowie emotionales Design). Nur wenn wir dies berücksichtigen, können wir – eventuell – eine durchgängige Digitalisierung und den weitestgehenden Abschied von Druck & Papier erreichen. In einer Verwaltung, die nicht nur effizient, sondern menschenfreundlich ist und uns Menschen auch in unseren Eigenarten – gerade in den komischen und vielleicht unerwünschten – ehrlich ernst nimmt.

Der Autor Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves ist Informatikprofessor und Politikwissenschaftler, leitet die Arbeitsgruppe„Digitale Transformation öffentlicher Dienste“ an der Universität Bremen und berichtet in der wissenschaftlichen Kolumne über aktuelle Forschungsergebnisse zur digitalen Verwaltung.

[ voge.ly/vglaCrp ]

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E-Gesetzgebung

Auf dem Weg zum medienbruchfreien Gesetzgebungsprozess

Ziel der E-Gesetzgebung ist es, das Gesetzgebungsverfahren vollständig digital, medienbruchfrei und interoperabel zu gestalten. Um die Gesetzgebungsarbeit zu vereinfachen und dem Regelungsbedarf zügig zu entsprechen, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat zwei digitale Anwendungen veröffentlicht.

Die E-Gesetzgebung soll das Gesetzgebungsverfahren des Bundes vollständig digital abbilden und so eine zeitgemäße und zukunftssichere Gesetzgebungsarbeit in der sicheren Umgebung der Netze des Bundes ermöglichen. Die dazu bereitgestellten elektronischen Arbeitshilfen für den Gesetzge-

bungsprozess und der Datenaustauschstandard LegalDocML.de für Rechtssetzungsdokumente erleichtern zukünftig die Arbeit von Akteurinnen und Akteuren im Gesetzgebungsprozess. Beide Elemente sind ab sofort auf der in den Netzen des Bundes gehosteten Plattform E-Gesetzgebung verfüg-

bar, die zukünftig den gesamten Rechtsetzungskreislauf begleiten soll.

Digitale Bereitstellung von Arbeitshilfen

Gesetzgebungsverfahren sind mehrstufige, komplexe Prozesse,

die zahlreichen Regularien unterliegen und eine Vielzahl von Kontextinformationen benötigen. Dies wird auch daran deutlich, dass auf Bundesebene eine Reihe von Handreichungen – bislang in Form von Word- oder PDF-Dokumenten –existierte. Sie richten sich an Rechtsetzungsreferentinnen und -referenten bei der Erarbeitung von Regelungsentwürfen, z. B. bei der Durchführung einer Gesetzesfolgenabschätzung.

Die E-Gesetzgebung bündelt ab jetzt diese Angebote und stellt ressortübergreifende Informationen und Prüfinstrumente zur Rechtsetzung kontextsensitiv und interaktiv bereit. Beteiligte haben damit einen schnelleren und gezielteren Zugriff auf die notwendigen Informationen, wodurch ihnen mehr Zeit für fachliche Überlegungen bleibt.

Zu den verfügbaren Unterstützungsangeboten zählt die Arbeitshilfenbibliothek (BIB), der elektronische Verfahrensassistent im Rechtsetzungsprozess (eViR), die elektronische Vorbereitung von Regelungsentwürfen (eVoR) sowie die elektronische Gesetzesfolgenabschätzung (eGFA).

Zwei Anwendungen mit viel Potenzial

Im Kurzinterview teilen Hannes Kühn, Leiter des NKR-Sekretariats im Bundesministerium der Justiz, und Dr. Stefan Bauernfeind, Leiter des Referats „Nachhaltige Entwicklung“ im Bundeskanzleramt, ihre Standpunkte zur elektronischen Gesetzesfolgenabschätzung und elektronischen Nachhaltigkeitsprüfung als zentrale Arbeitshilfen der E-Gesetzgebung.

Aus den Arbeitshilfen zum Rechtsetzungsverfahren, die in erster Linie als PDF-Dokumente vorlagen, sind verschiedene Anwendungen entstanden, welche die Rechtsetzungsreferentinnen und -referenten bei ihrer Arbeit unterstützen sollen. Wo sehen Sie den größten Mehrwert dieser Unterstützungsangebote?

Kühn: Den ersten Mehrwert sehe ich in der Bündelung unterschiedlicher Teilaspekte der Gesetzesvorbereitung an einer zentralen Stelle. Die Legistinnen und Legisten müssen bei der Erstellung guter und praxistauglicher Gesetze viele verschiedene Anforderungen beachten. Wenn die zugehörigen Unterstützungs-

werkzeuge nicht mehr als verstreute PDF-Leitfäden, sondern als interaktive Anwendungen an einem Ort verfügbar gemacht werden, erleichtert das die Verwendung und steigert die Qualität der Gesetzentwürfe.

Die Interaktivität der Anwendungen ist der zweite wichtige Mehrwert der elektronischen Gesetzesfolgenabschätzung (eGFA). Die Anwendungen sind mehr als bloße Checklisten oder Online-WiKis. Sie beinhalten Workflows und zerlegen komplexe Anleitungen so, dass je Prozessschritt die relevanten Informationen angeboten und zu beachtenden Methoden vorliegen.

Ich denke dabei insbesondere an das Modul zum Erfüllungsauf-

wand. Es überführt einen 70-seitigen Leitfaden in ein nutzerfreundliches Tool mit einer Reihe praktischer Hilfestellungen. Im besten Fall braucht niemand mehr den Leitfaden zu lesen oder eine Fortbildung besuchen, sondern kann den Erfüllungsaufwand intuitiv und in hoher Qualität mit Hilfe der eGFA ermitteln. Ein dritter wichtiger Mehrwert der eGFA ist ihr modularer Aufbau. Damit ist sie jederzeit erweiterbar und kann neue Anforderungen der besseren Rechtsetzung integrieren. Dazu gehören in Zukunft z. B. der Digitalcheck und vor allem Werkzeuge zur Prozessmodellierung. Und mit dem agilen Vorgehen der E-Gesetzgebung ist auch in Zukunft eine Weiter-

Die BIB stellt alle ressortübergreifend gültigen Arbeitshilfen zum Rechtsetzungsverfahren des Bundes zentral zur Verfügung. Umfassende Informationen zu jedem Schritt im Rechtsetzungsverfahren – für Gesetzesinitiativen der Bundesregierung, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften – bietet eViR, während eVoR bei der Erarbeitung und strukturierten Erfassung von Eckpunkten einer Regelung unterstützt. Die eGFA ermöglicht die Durchführung der Folgenabschätzung entsprechend den Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien in einer integrierten Anwendung. Die unterschiedlichen Arbeitshilfen und Leitfäden, die bisher hierfür zur Verfügung standen, wurden in dreizehn thematischen Modulen digital umgesetzt. Damit bietet die eGFA nun die Möglichkeit, die verschiedenen Prüfungen Schritt für Schritt konsistent durchzuführen, z. B. zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwandes. Die Angebote der Plattform werden im Rahmen der agilen Entwicklung der E-Gesetzgebung kontinuierlich ergänzt, aktualisiert und gemeinsam mit Nutzerinnen und Nutzern weiterentwickelt.

Datenaustauschstandard

LegalDocML.de deckt sämtliche Schritte des legislativen Kreislaufes ab: Vom Entwurf über die Verkündung bis zur Konsolidierung und dokumentarischen Erschließung von Rechtsetzungsdokumenten ermöglicht der Standard die semantische und strukturelle Auszeichnung von Dokumenten der Bundesrechtsetzung.

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Kurzinterview

entwicklung gesichert. Worauf es jetzt aber ankommt, ist der verpflichtende Einsatz dieses interaktiven Werkzeugkastens für die Gesetzesvorbereitung. Hier braucht es endlich einen Beschluss der Bundesregierung. Bauernfeind: Die elektronische Nachhaltigkeitsprüfung (eNAP) ist eine sehr wertvolle Hilfestellung für die Prüfung der Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung bei der Gesetzesfolgenabschätzung. Ihre Nutzung ist mittlerweile in der Regel verbindlich.

Bei allen Gesetzen und Verordnungen muss geprüft werden, ob die Wirkungen des Vorhabens einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen, insbesondere welche langfristigen Wirkungen das Vorhaben hat (§ 44 Absatz 1 Satz 4 GGO). Hierdurch wird die Rechtsetzung mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verknüpft, die die Bundesregierung zuletzt im November 2022 bestätigt hat. Bezugspunkt der Prüfung sind die Ziele und Prinzipien der

Strategie sowie die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen mit ihren vielen verschiedenen Politikbereichen. Bei einem so umfassenden Prüfgegenstand ist es umso wichtiger, dass für die Arbeit der Rechtsetzungsreferentinnen und -referenten eine moderne, gut aufgebaute Anwendung zur Verfügung steht, wie dies seit 2018 mit der auf Initiative des BMI als erster Prototyp der E-Gesetzgebung eingeführten eNAP der Fall ist. Seitdem unterstützt eNAP bei der qualitativ guten und gleichzeitig effizienten Durchführung von Prüfungen. Es erleichtert den systematischen strukturierten Durchgang durch die Prüfungsbereiche. Zudem bietet es einen leichten umfassenden Zugang zu begleitenden Informationen, indem Analysen des Statistischen Bundesamtes zu den Zielen verlinkt und weitere Informationen im Programm hinterlegt sind. Auf dieser Basis lassen sich die relevanten Themenbereiche identifizieren und kann eine zusammenfassende Aussage zu den Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung erarbeitet werden.

Dies ermöglicht einen vollständig digitalen, medienbruchfreien und interoperablen Austausch zwischen den am Rechtsetzungsprozess beteiligten Akteurinnen und Akteuren. Systematisch werden dabei sämtliche Informationen eines Rechtsetzungsdokuments erfasst: seine rechtsförmlichen Inhalte ebenso wie Strukturen und zugehörige Metadaten. So können mit LegalDocML.de beispielsweise sämtliche Versionen eines Dokumentes eindeutig referenziert werden. Ebenso ist die Erzeugung vollständig maschinenlesbarer Änderungsbefehle Be-

Hannes Kühn ist Leiter des NKR-Sekretariats im Bundesministerium der Justiz

standteil, mithilfe derer eine automatisierte Konsolidierung von Gesetzen erzielbar ist. Der Standard ermöglicht darüber hinaus eine automatisierte Prüfung vorliegender Texte auf die Einhaltung eminenter rechtsförmlicher Vorgaben wie etwa denen des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit (HdR), wobei im Fehlerfall Abwei-

Verkehrssprache

Der Datenaustauschstandard LegalDocML.de

Der Datenaustauschstandard LegalDocML.de ist ein deutsches Anwendungsprofil des internationalen Standards LegalDocML/ Akoma Ntoso, einer XML-basierten Auszeichnungssprache für Artefakte der Rechtsetzung. Mittels dieser Legal Document Markup Language werden Artefakte der deutschen Rechtsetzung auf Bundesebene inhaltlich und strukturell beschrieben und um prozessuale Metadaten augmentiert.

LegalDocML.de ist somit als lingua franca die Basis des digitalen Rechtsetzungskreislaufs: Als gemeinsames maschinenlesbares Format ermöglicht sie den teilnehmenden Softwareprodukten, Informationen medienbruchfrei auszutauschen.

chungen inklusive ihrer jeweiligen Dokumentposition und -begründung konkret zurückgemeldet werden. Auch die aufgrund einer hohen Interdependenz aller beteiligten Dokumente sehr komplexe Materie der Regelung von Geltungszeiten wird in der Änderungsrechtsetzung vollständig abgedeckt. Auf diese Weise könnte etwa eine maschinelle Unterstützung den Anwenderinnen und Anwendern helfen, widersprüchliche Inkrafttretensregelungen zu identifizieren. In einer ersten praktischen Anwendung ist der Standard bereits integral im Editor der E-Gesetzgebung verankert.

Bereitstellung als Open Source

Durch die Veröffentlichung auf „Open CoDE“, der gemeinsamen Plattform der Öffentlichen Verwaltung für den Austausch von OpenSource-Software, leistet die E-Gesetzgebung einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands. Ziel ist es, erhöhte Transparenz für die breite Öffentlichkeit zu schaffen

und eine Nachnutzbarkeit zu gewährleisten. Zum jetzigen Zeitpunkt gewährt das Repository der E-Gesetzgebung Einblick in den Programmcode mit dem Stand von April 2022 sowie in die zugehörigen Arbeitshilfen. Auch der Standard LegalDocML.de soll demnächst auf Open CoDE veröffentlicht werden.

Die Autoren

Philipp Koch ist Senior Lead IT-Consultant bei der ]init[ AG für digitale Kommunikation.

Patrick Schweizer ist Senior Consultant bei der ]init[ AG für digitale Kommunikation.

Axel Piesker ist Senior Advisor am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer.

Weitere Informationen

Die IT-Maßnahme E-Gesetzgebung ist Teil der IT-Dienstekonsolidierung Bund. Sie wird federführend durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat umgesetzt. Weitere Informationen finden Sie auf der Plattform der E-Gesetzgebung im Internet:

[ voge.ly/vglOA48 ] [ voge.ly/vglKBT5 ]

Deutschland-Pakt Altes neu aufbereitet

Mit dem Deutschland-Pakt stellte Bundeskanzler Scholz einen Plan vor, mit dem die aktuell wichtigsten Herausforderungen angegangen werden sollen. Darunter auch die Verwaltungsdigitalisierung. Anklang fand das nicht überall.

Alle zusammen gegen die größten Herausforderungen, vor denen Deutschland aktuell steht – so sollte es doch eigentlich sein und ist auch das selbsterklärte Ziel von Bundeskanzler Olaf Scholz mit dem Deutschland-Pakt. „Nur gemeinsam werden wir den Mehltau aus Bürokratismus, Risikoscheu und Verzagtheit abschütteln, der sich über Jahre, Jahrzehnte hinweg auf unser Land gelegt hat“, so Scholz. Die größten Herausforderungen?

Das sind

W das stagnierende Wirtschaftswachstum,

W die Inflation, W die schleppende Digitalisierung, W teils marode Infrastrukturen und W die ausufernde Bürokratie in Deutschland.

Gelöst werden sollen diese durch vier Maßnahmen:

W Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, um etwa Masten für schnelles mobiles Internet problemlos zu errichten.

W Stärkung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, etwa durch Umsetzung der bereits vom Kabinett beschlossenen Steuererleichterungen für Unternehmen.

E-GOVERNMENT UND PAYPAL:

W Digitalisierung der Verwaltung, sodass bis 2024 die wichtigsten Leistungen durchgängig online möglich sind – etwa einen neuen Führerschein oder Personalausweis oder das Elternund Bürgergeld.

W Stärkung der Einwanderung von Fachkräften, unter anderem durch beschleunigte Verfahren. Irreguläre Einwanderung soll hingegen besser gesteuert werden.

Die Fraktionschefs von SPD und FDP, Rolf Mützenich und Christian Dürr, stellten sich direkt hinter die Initiative. Dobrindt nahm das Gesprächsangebot an. Von der CDU in NRW gab es jedoch harsche Kritik an dem Vorschlag. „Ich fühle mich offen gesprochen veräppelt“, erklärte Ministerpräsident Hendrik Wüst. Es gehe nur um Projekte, die ohnehin schon in der Pipeline seien und die Länder schon seit langem forderten, erklärte er. In puncto Verwaltungsdigitalisierung liegt er damit gar nicht so falsch: Bereits im OZG 2.0 ist festgehalten, dass bis Ende kommenden Jahres 15 besonders wichtige Verwaltungsleistungen flächendeckend und medienbruchfrei digitalisiert werden sollen. na

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Fortsetzung von Seite 4

Wirksame Fortschritte

Heilemann-Jeschke ergänzt, dass über den Kombi-Antrag von ELFE bestimmte Bürger die Geburt ihres Kindes anzeigen, Kindergeld und Elterngeld medienbruchfrei beantragen können – mit ihrer Einwilligung werden die erforderlichen Einkommensdaten von der Elterngeldstelle bei der Datenstelle der Rentenversicherung automatisiert abgerufen.

„Besonders stolz sind wir zudem auf das Ende August in Kraft getretene Identifikationsnummerngesetz (IDNrG)“, so HeilemannJeschke. „Bremen war hierfür ein wichtiger Wegbereiter, denn wir entwickeln das bundesweite Datenschutzcockpit, welches Grund-

lage für die Einführung der persönlichen Identifikationsnummer ist.“ Mit dem Datenschutzcockpit will Bremen auch künftig die „Brücke zwischen OZG-Umsetzung und Registermodernisierung zum Nutzen von Zivilgesellschaft und Verwaltung realisieren“.

Thüringen: mehr Open Source

„Zentrale Projekte wie die Bereitstellung von Online-Diensten, den Ausbau der IT-Infrastruktur, Planungen zur Standardisierung, der Ausbau des Bürgerservices haben die Thüringer Verwaltungen im Jahr 2023 intensiv beschäftigt“, resümiert Dr. Hartmut Schubert, Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen. Teilschritte sollen bis Ende des Jahres fertiggestellt sein, zum Beispiel die neue Rahmenstrategie für die Digitalisierung oder die Anbindung der BundID über das Thüringer Servicekonto. Schubert betont: „Nicht alles ist nach außen hin sichtbar, aber trotzdem wirksam.“ So wurde beispielsweise den Behörden des Landes eine Fachplanungssoftware für die Planung ihrer IT-Projekte zur Verfügung gestellt. „Bis zum Ende des Jahres werden einige der im Aufbau und der Ausrollung befindlichen Online-Verwaltungsanträge nach dem Einerfür-Alle-Prinzip zur Nachnutzung für die Ämter zur Verfügung gestellt werden“, sagt Schubert. „Dies betrifft insbesondere Leistungen der Gesundheitsdienste.“ Zudem

werden bis zu 80 Kommunen die im OZG-Starterpaket enthaltenen Antragsverfahren über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) zur Nutzung für Bürger bereitstellen – darunter Kindergartenanmeldung oder Anmeldung eines Brauchtumsfeuers. Schubert betont, dass Thüringen den Einsatz von Open-Source-Software vorantreiben will. Die CloudInfrastruktur im neuen Rechenzentrum der Landesverwaltung basiere „nahezu ausschließlich“ auf Open Source. Dennoch wurden auch die landesweiten Lizenzverträge mit Oracle und Microsoft für weitere drei Jahre verlängert. „Besonderen Schwung hat das Thema Offenes Design Digitaler Verwaltungsarchitekturen erhalten“, sagt Schubert. Die openDVA Gruppe habe 2023 bereits einen Kompass der föderalen IT-Architektur veröffentlicht. „Ziel ist es“, so Schubert, „Verwaltungsdigitalisierung von Anfang bis Ende zu denken, durch Standardisierung sollen Automatisierungsprozesse vorangetrieben werden.“ Dies beginne bei der automatisierten, KI-gestützten Normenanalyse und münde in neuen Verwaltungsprozessen, digitalen Bürger- und Unternehmensservices.

Im Februar 2023 ist Thüringen außerdem dem GovTech Campus beigetreten – „da der Aufbau und das Teilen von Wissen bei Mitarbeitenden für die Verwaltungsdigitalisierung eine entscheidende Rolle spielt“, wie Schubert betont. Das Profil des geplanten GovTech-Satelliten werde zukünftig im Bereich Daten- und Wissensmanagement für die Öffentliche Verwaltung liegen.

SH: Open-Data-Lieferant

Schleswig-Holstein sammelte im laufenden Jahr erste Erfahrungen mit der Nachnutzung von EfA-Leistungen. Der Dienst „Unterhaltsvorschuss“ wurde in 13 Kommunen, der „Aufenthaltstitel“ in drei Kommunen in Betrieb genommen, weitere Kommunen sollen zeitnah folgen. „Außerdem haben wir über 30 Kommunen an unseren Basisdienst OZG-Cloud, mit dem auf einfache Art digitale Antragsdaten

bearbeitet werden, und bereits 24 Kommunen – deutlich mehr als erwartet – für die Nutzung des Basisdienstes ePayBL gewinnen können“, erklärt Digitalisierungsminister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter. „Damit ist in der kommunalen Familie der Grundstein für die automatisierte Verarbeitung von Daten und Onlinezahlungen gelegt, und vollständige digitale Verwaltungsprozesse auf kommunaler Ebene sind in erreichbare Nähe gerückt.“ Das nördlichste Bundesland hat 2023 zum dritten Mal ein Digitalisierungsprogramm aufgesetzt und investiert hier weitere zehn Millionen Euro. Wie Schrödter betont, habe man mit einer eigenen Entwicklung bestehende, umfangreiche Datenkataloge (Umweltportal, SH-MIS) an das Open-DataPortal des Landes angebunden und dadurch „hunderte neuer Datensätze dutzender neuer Herausgeber veröffentlicht“. „Wir gehören damit zu den größten Datenlieferanten im Bereich Open-Data in Deutschland“, betont Schrödter. Für den Jahresendspurt hat Schleswig-Holstein noch viel vor. „Wir werden in den kommenden Wochen digitale Dienste wie den Führerschein, die Mutterschutzmeldung und die elektronische Wohnsitzanmeldung mindestens in den ersten Kommunen ausrollen. Hier wird die Nachnutzung bereits in Pilotkommunen erprobt“, erläutert Schrödter. Und auch der Einsatz und Rollout von Basisdiensten soll ausgeweitet werden. „Zum Beispiel werden wir das digitale Bezahlen und die damit verbundene automatische Verbuchung von Gebühren weiter fortsetzen“, sagt der Minister, der auch mahnt, sich auf die kommenden Jahre vorzubereiten. Sein Land werde zusammen mit den einzelnen Ministerien Fach- und Clusterstrategien entwickeln. „So gehen wir das Thema Plattformstrategie zum Ende des Jahres an, um uns auf die Entwicklungen für die kommenden drei bis fünf Jahre vorzubereiten. Denn wenn wir uns nicht jetzt bereits mit den anstehenden Aufgaben der kommenden Jahre auseinandersetzen, werden wir später merken, wie wir hinter der allgemeinen Entwicklung wieder hinterherhinken“, so Schrödter.

Sachsen: digital souverän

„Die Digitalisierung im Freistaat Sachsen hat an Fahrt aufgenommen“, sagt Prof. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung und CIO des Freistaates Sachsen. „Wir wollen den Schwung auch im vierten Quartal nutzen.“ Geplant ist zum einen die Entwicklung und Nachnutzung von EfADiensten, zum anderen die Arbeit an strategischen Zielen. So soll bis Ende des Jahres eine neue Digitalstrategie verabschiedet werden, die bisherige stammt aus dem Jahr 2014. „Mit der Strategie zur digi-

talen Transformation der Staatsverwaltung wollen wir wichtige Leitplanken für die umfassende und kontinuierliche Transformation setzen und den Entscheiderinnen und Entscheidern in den Behörden Orientierung auf dem Weg der Digitalisierung bieten“, erklärt Popp. Zudem soll bis Jahresende die Wirtschaft- und Serviceplattform zum Einsatz kommen – eine Entwicklung aus Nordrhein-Westfalen.

Mit der OZG-Umsetzung ist Sachsen laut Popp „ein großes Stück vorangekommen“. „Der Freistaat Sachsen ist gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland für das Themenfeld Recht & Ordnung zuständig. Bereits am Jahresanfang haben wir die neue OnlineWache bereitgestellt“, erläutert Popp. Und für das Online-Verfahren „Fundsachen“ habe man eine leistungsfähige Software beschafft – „damit können alle kommunalen Fundbüros in Deutschland ihre Leistungen digitalisieren“. Auch das Verfahren zur Berufsanerkennung von Ärzten sei online gegangen – ein Verfahren aus dem EfADienst „Berufsanerkennung“, welches ebenfalls aus NRW kommt. Sachsen habe den EfA-Dienst „Erdaufschluss“ entwickelt, der bereits durch Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Hessen, RheinlandPfalz und Sachsen-Anhalt nachgenutzt werde.

„Eine leistungsfähige und vertrauenswürdig arbeitende digitale Verwaltung lebt aber nicht von der Anzahl der Online-Verfahren allein. Sie muss auch gerüstet sein, um digital souverän und sicher handeln zu können“, so Popp. Einen besonderen Meilenstein habe Sachsen daher mit der Open-SourceStrategie gesetzt. „Aus unserer Sicht ist der Einsatz von OpenSource-Software ein entscheidender Baustein, um unsere digitale Souveränität zu stärken“, betont Sachsens CIO.

Berlin: E-Akte, quo vadis?

In Berlin geht es bis Jahresende um die Grundsatzentscheidung „EAkte“. „Unser Ziel ist es, eine digitale Akte für alle Berliner Behörden einzuführen. Das setzt allerdings voraus, dass diese dann auch tatsächlich funktioniert“, betont CDO Martina Klement und verweist damit auf „diverse Unzulänglichkeiten“ der noch von ihrem Vorgänger im vergangenen Jahr eingeführten Lösung. Beschlossene Sache hingegen ist die Einset-

zung eines Digitalkabinetts auf Staatssekretärsebene, das als zentrales Koordinierungsgremium dienen soll. Und auch der Beschluss einer Open-Data-Strategie – mit dem Ziel, Open Data als Bestandteil einer modernen digitalen Verwaltung zu verankern –steht noch 2023 auf dem Programm. Ebenfalls bis Jahresende geplant sind die Implementierung der digitalen Meldebescheinigung als Ende-zu-Ende-digitalisierte Online-Dienstleistung sowie der Probebetrieb der elektronischen Wohnsitzanmeldung. Beide Dienste sollen noch in diesem Jahr oder Anfang 2024 starten und machen bisher rund ein Viertel aller Termine bei den Bürgerämtern aus. „Damit erleichtern wir nicht nur den Zugang zu diesen wichtigen Dienstleistungen, sondern schaffen zugleich Kapazitäten in den Bürgerämtern“, so Klement. Auch rückblickend ist in Berlin 2023 in puncto eGovernment einiges passiert. Als erste Behörde wurde im Juli das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten mit rund 700 Arbeitsplätzen vollständig auf den IKT-Arbeitsplatz zum zentralen IT-Dienstleister ITDZ umgestellt. Außerdem wurde das Projekt „14-Tage-Ziel“ abgeschlossen. Ziel ist, den Bürgern deutlich schneller Termine bei den Bürgerämtern zu ermöglichen – und dort auch ein modernes und zeitgemäßes Bürgeramt vorzufinden, zum Beispiel mit Bürgerterminals. „Wichtig ist, dass unsere Bürgerin-

nen und Bürger die vom Land Berlin online angebotenen Dienstleistungen auch tatsächlich nutzen. Das ist bislang leider noch viel zu selten der Fall“, sagt Klement. Der Basisdienst „Digitaler Antrag“, der 2020 eingeführt wurde, ermöglicht seit September auch gewerblichen Kunden eine Online-Neuzulassung, -Umschreibung und -Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen. Weitere neue Bürgerdienstleistungen sind beispielsweise Anträge zu Wohngeld, Unterhaltszuschuss und dem Härtefallfonds für Energieschulden. Ein im November anstehender Termin dürfte für alle Bundesländer von Bedeutung sein: Unter dem Vorsitz von Berlin und Brandenburg wird im Rahmen der Smart Country Convention Anfang November das Digitalministertreffen D16 in Berlin stattfinden. Laut Martina Klement wird dort unter anderem auch die Weiterentwicklung zu einer „echten Digitalministerkonferenz“ diskutiert. su

Dr. Hartmut Schubert
Thomas Popp
Dirk Schrödter
Martina Klement ©

Praxis & Innovation

Überblick zu Government Technologies und innovativen Vergabearten.

Marktplatz für EfA-Leistungen

Wenn Nachnutzung einfach wäre

Seit Ende 2022 steht der Marktplatz für EfA-Leistungen zur Nutzung bereit. Dass es zwei Anbieter gibt, mag verwirren, lässt sich aber erklären. Die eigentlichen Herausforderungen sind andere – und das Potenzial der Plattform ist noch nicht ausgeschöpft.

Der Ansatz, bei der OZG-Umsetzung auf das arbeitsteilige EfAPrinzip „Einer für Alle“ zu setzen, überzeugt in puncto Ressourceneinsatz: So muss jede digitale Verwaltungsleistung nur einmal entwickelt werden und das jeweilige umsetzende Land stellt die Lösung dann allen anderen zur Nachnutzung zur Verfügung. Doch so einleuchtend es klingt; leicht ist es nicht. Denn für diesen Austausch braucht es rechtssichere und möglichst einfache Beschaffungswege. Die Voraussetzungen dafür sollten mit dem Marktplatz für EfA-Leistungen geschaffen werden, mit dessen stufenweiser Entwicklung der IT-Planungsrat die Govdigital, die Genossenschaft öffentlicher ITDienstleister, beauftragt hat. Seit Dezember 2022 können Bereitsteller ihre Angebote bei den beiden Anbietern Govdigital und FITKO (Föderale IT-Kooperation) auf dem Marktplatz einstellen und Nachnutzende können diese beziehen. Weitere Funktionen sollen folgen, die Plattform wird iterativ entwickelt. „Damit aus ‚Einer-füralle‘ ‚Einfach-für-alle‘ wird!“ – so haben die Anbieter ihre Entwicklungsziele in der Bewerbung zu den diesjährigen eGovernment Awards von BearingPoint und Cisco zusammengefasst. Aber wie einfach ist der Leistungsaustausch über den Marktplatz derzeit? Dass es zwei Anbieter gibt, scheint verwirrend, lässt sich aber erklären: Der kostenpflichtige Leis-

IT-Dienstleistern verbunden sind, können auch direkt bei Govdigital bestellen. Somit bietet der Bezug über den Anbieter Govdigital noch eine zusätzliche Option für die Kommunen. Bereitstellungs-AGB und -Vertragsvorlagen sind seit März 2023 bei beiden Anbietern inhaltlich identisch.

Auch bei einer anderen, häufig gestellten Frage nach dem Unterschied zwischen dem FIT-Store und der FITKO als Anbieter auf dem Marktplatz zeigt sich, dass es sich im Grunde nur um zwei unterschiedliche Wege handelt, wie etwa die Leistungen zu bestellen sind, beim FIT-Store wurde zunächst die Bestellmöglichkeit über ein Funktionspostfach eingerichtet, auf der Marktplatz-Plattform läuft das dagegen nach Registrierung und Akkreditierung digital, letztlich sollten auch alle Leistungen auf den Marktplatz umziehen, wie Mareike Banaszak, Referentin für föderale Zusammenarbeit (FITStore) bei der FITKO erklärt.

Transformationsarbeit

Allerdings sind eben diese Umstellung auf die digitalen Strukturen und die Standards des Marktplatzes auch schon die erste große Herausforderung für die Beteiligten, Bereitsteller wie Nachnutzer. Transformationsarbeit – wie Mareike Banaszak sagt: „Es entstehen durch die Umstellung von Papierverträgen auf digitale Prozesse und

tungsaustausch zwischen öffentlichen Auftraggebern in sogenannten Inhouse-Verhältnissen wird privilegiert. Die FITKO steht mit ihren Trägern – Bund und Ländern – in einem solchen InhouseVerhältnis; Govdigital mit den Genossenschaftsmitgliedern, den ITDienstleistern. Kommunen, die ebenfalls mit diesen öffentlichen

Vertragsabschlüsse Transformationsaufwände." Bereitsteller müssten gegebenenfalls ihre Unterlagen umstellen, interne Freigabeprozesse neu gedacht und umgesetzt werden. „Aber der Marktplatz ist schon eine tolle Sache, weil er es ermöglicht, dass alle Vertragsparteien mit dem Vertrag verbunden sind und auch bei Änderungen infor-

miert bleiben. Bezüglich der Rechnungsstellung könnte auch ein Clearingprozess über den Marktplatz erfolgen“, so Banaszak. Für verbindliche Verträge braucht es zudem Klarheit über die Finanzierung. Hier lässt die aktuelle Entscheidung des IT-Planungsrats hoffen: In der Klausurtagung im September verständigten sich die Mitglieder darauf, dass künftig der

FITKO

Mareike Banaszak, Referentin für föderale Zusammenarbeit (FIT-Store) / Recht und Compliance bei der FITKO

Einsatz bestimmter Online-Dienste nicht mehr allein durch die nutzenden Länder, sondern zum Teil über den IT-Planungsrat finanziert werden solle. Aus „Einer für Alle“ bei der Entwicklung von OnlineDiensten werde so ein solidarisches „Alle für Alle“ in der Finanzierung, wie der Vorsitzende Patrick Burghardt erklärte (s. Seite 1).

Die wohl komplexeste Aufgabe bleibt aber die Organisation der Nachnutzung durch die Kommunen. Zugleich ist das der entscheidende Part, denn nur über die Kommunen kommen die Onlinedienste auch tatsächlich „in die Fläche“. Das zu organisieren ist aus FITKO-Sicht die Aufgabe der Länder. Diese müssen entscheiden, wie sie die Nachnutzung gestalten wollen: Soll zentral finanziert werden? Dann ist es sinnvoll, dass das Land die Leistung einkauft. Oder sollen andere Modelle bevorzugt werden, etwa der Direkteinkauf durch die Kommunen über den Anbieter Govdigital?

Die Entscheidung muss nicht nur getroffen, sie muss auch kommuniziert werden. Das gelingt offenbar noch nicht ausreichend. „Man kann bei den Kommunen eine gewisse Frustration raushören. Sie haben das Gefühl, die Informationen kommen nicht an“, meint Mareike Banaszak. Sie sieht hier aber auch eine grundlegende Herausforderung: „Die Herstellung eines

Die Themen Datenschutz und Souveränität werden durch KI noch dringlicher.

Wo Kommunen Hilfe finden

Die KGSt (Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) hat bereits im Juli 2022 grundlegende Punkte zur Nachnutzung für die Kommunen in den einzelnen Bundesländern abgefragt und stellt die aktualisierten Informationen auf ihrer Website bereit. Erfragt wurden:

W welche Nachnutzungsmodelle (in erster Linie) genutzt werden sollen,

W an wen sich Kommunen wenden müssen, wenn sie EfA-Services nachnutzen möchten,

W wo die Kommunen in ihrem jeweiligen Land EfA-Leistungen, aber auch andere Online-Dienste und z.B. kommunale Entwicklungsprojekte zur Umsetzung des OZG einsehen können, die sie selbst nachnutzen können,

W eine Beschreibung der einzelnen Schritte zur Nachnutzung sowie

W welche weiteren Informationsangebote die Länder gegebenenfalls zur Verfügung stellen.

Die ausgefüllten Fragebögen der Länder, weiterführende Informationen, Leitfäden sowie Links zu Austauschforen und Informationsplattformen finden Sie auf der Website der KGSt: kgst.de/efa

Einen Überblick und zur EfA-Nachnutzung bietet zudem die Website onlinegesetz.de: voge.ly/vglu9O0

Informationsgleichlaufs in einer so dynamisierten Welt wie der Digitalisierung ist unheimlich schwer.“ Eine übergreifende Lösung, ein Vernetzungstool erscheine daher sinnvoll.

Die Bündler

Die kommunale Nachnutzung der EfA-Leistungen selbst zu organisieren ist für die Länder mit einigem Aufwand verbunden. Doch das ließe sich umgehen, es gibt Lösungen zur Entlastung der Länder. Das Angebot der Govdigital wurde bereits in einer Übersicht zu den EfA-Nachnutzungsmodellen im April 2022 erläutert: „Wollen die Länder sich aus der Nachnutzungsorganisation für kommunale Leistungen heraushalten und gibt es im Land ein Genossenschaftsmitglied von govdigital, mit dem die Kommunen verbunden sind, können sie die Verwaltungsleistung von Govdigital erwerben.“ Doch auch die FITKO, im übrigen ebenfalls Mitglied bei Govdigital, hat bereits vorgearbeitet – mit dem Kommunalvertretermodell und der Bündler-Funktion, die mit dem nächsten Release des Marktplatzes umgesetzt werden soll, wie Mareike Banaszak erklärt: „Die Bündler-Funktion ist für den FIT-Store ja der Standard – das Land ist bei uns der Bündler für kommunale Verwaltungsdienste.“ An die Stelle des Landes könnte aber auch ein Kommunalvertreter treten, wenn er mit der FITKO rechtlich verbunden ist. „Letztendlich ist das eine Rolle im Marktplatz. Es geht darum, dass die Abstimmung mit den Kommunen technisch über den Marktplatz beim jeweiligen Bündler erfolgen kann und der Bündler die Bestellung auslöst“, erläutert Mareike Banaszak. Und diese Rolle kann auch ein – vom Land benannter – öffentlicher IT-Dienstleister übernehmen. Der Weg führt über den Beitritt zur Interöffentlichen Vereinbarung. Zu deren Mitgliedern gehören d-NRW– der Initiator dieses Modells– , die FITKO

sowie inzwischen auch weitere ITDienstleister. Voraussetzung für den Beitritt ist neben der Zustimmung der anderen Mitglieder, dass eine Online-Leistung in die Kooperation mit eingebracht wird.

Mehr als EfA-Leistungen

Somit zeichnet sich ab, dass die größten Herausforderungen wohl nicht im Marktplatz selbst liegen, hier wird ohnehin kontinuierlich an Verbesserungen und Lösungen gearbeitet. Das betrifft die rechtssicheren Konstruktionen für die Beschaffung und Nachnutzung der EfA-Leistungen wie auch die technische Entwicklung, die als interativer Prozess gestaltet wird. Es sind vor allem die ohnehin notwendige Arbeit der digitalen Transformation und die Organisation und Abstimmung der Nachnutzung, die derzeit noch die breite Nutzung bremsen.

Wenn es aber gelingt, diese Hürden zu nehmen, dann bietet der Marktplatz weit größere Möglichkeiten. Zum ersten ist eine Erweiterung der Anbieter denkbar, denn diese Funktion des Ein- und Verkäufer kann grundsätzlich auch von anderen Anbietern übernommen werden, wie zum Beispiel von der ProVitako e.G. Zweitens können über die Plattform auch weitere digitale Lösungen in die Fläche gebracht werden. Ein Template für Angebote, die nicht EfA-Leistungen sind, ist bereits geplant. Wenn ein Bereitsteller auf dem Marktplatz grundsätzlich Leistungen anbieten kann, an denen er die Rechte erworben hat, unabhängig davon, wie die Lösung beauftragt wurde, könnte das auch den Weg für innovative Lösungen in der Verwaltung ebnen. nh

Weitere Informationen

Anleitungen, Kurzfilme, Termine der digitalen Roadshows und die Anmeldung zu den wöchentlichen Online-Sprechstunden finden Sie auf der Website von Govdigital eG: [ www.govdigital.de/marktplatz ]

Innovationsökosysteme im öffentlichen Sektor

Anker lichten und Leinen los: Die Innovationsexpedition beginnt

Mit einem Marktvolumen von rund 166 Milliarden Euro bieten sie größtenteils ungenutzte Potentiale: GovTechs, also Start-ups oder klein- und mittelständische Unternehmen, die sich auf die Bereitstellung von Produkten für Verwaltungen fokussiert haben. Wir wollen gemeinsam abtauchen in die Welt der Government Technologies (GovTechs) und der innovativen Vergabearten, um zu erkunden, wie wir junge Unternehmen und Verwaltungen noch besser zusammenbringen können und, um eine umfassende Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen und internen Prozessen zu fördern.

Diese Gastbeitragsreihe ist das Ticket für eine Reise zu aktuellen Entwicklungen und Lösungen. Lassen Sie uns deshalb mit der Frage beginnen: Was sind Innovationsökosysteme im öffentlichen Sektor und wie können wir sie erfolgreich etablieren?

Mut, neue Wege zu gehen Innovationseinheiten und -ökosysteme – Schlagworte, die wir alle kennen. Aber was meinen wir eigentlich damit? Während Erstere organisatorische Bereiche zur Förderung von Innovationen innerhalb einer Verwaltung darstellen, meinen Innovationsökosysteme institutionalisierte, vielfältige Netzwerke innerhalb einer Verwaltungseinheit. Sie dienen dazu, den Public Sector, die Privatwirtschaft, die Wissenschaft und die Zivilgesellschaft miteinander zu verbinden und Synergien aus allen Bereichen zu schaffen. Das kann zum Beispiel bedeuten, ressortund fachübergreifend nutzerzentrierte Lösungen zu erarbeiten oder Produkte von GovTechs im geschützen Rahmen zu pilotieren und durch partizipative Ansätze weiterzuentwickeln.

Ein Beispiel für ein Innovationsökosystem bietet die Plattform GovMarket, auf der Start-ups, etablierte Technologieunternehmen und fast 400 Lösungen transparent dargestellt und nahtlos mit dem öffentlichen Sektor verbunden werden – national, zentral und auf allen föderalen Ebenen, über Verwaltungseinheiten und Fach-

bereiche hinweg. Wie in anderen Einheiten, zum Beispiel GovTechHH, finden Verwaltungsmitarbeitende hier Raum und Möglichkeiten, spezifische Herausforderungen zu formulieren. Mit GovMarkets Plattform wird zudem der gesamte Beschaffungsprozess von der Bedarfsanalyse über die Sondierung bis zur Vergabe aktiv gestaltet und begleitet.

Dennoch brauchen Innovationsökosysteme Pflege und Geduld: Es braucht Mut, um „trial and error“Ansätze zu testen, und es braucht eine Kultur, die es erlaubt, aus Fehlern zu lernen, um eine iterative Entwicklung zu ermöglichen. Dann können sie in die Lage versetzt werden, sich selbst zu befruchten und nachhaltig zu wachsen. Aus einer Brise wird so ein starker Rückenwind in den Segeln der Öffentlichen Verwaltung.

Potenziale des Vergaberechts ausloten

Die öffentliche Vergabe kann der Ausgangspunkt eines wachsenden Innovationsökosystems sein: Leuchtturmprojekte in diesem Bereich zeigen, wie vielfältig das Vergaberecht genutzt werden kann, um öffentliche Auftraggeber und junge Unternehmen zusammenzubringen. Und dass es notwendig ist, umzudenken, ist deutlich: Zwischen 2014 und 2021 wurden in Deutschland rund 15.000 öffentliche Aufträge vergeben. Nur rund ein Prozent davon ging an Startups und kleine oder mittelständische Unternehmen. Trotzdem bie-

tet das Vergabewesen spannende und effektive Instrumente, dessen Möglichkeiten noch oft unter dem Radar schwimmen. Dabei tragen Leuchtturmprojekte dazu bei, diese Potenziale sichtbar zu machen und andere zu ermutigen, sich aufs Wasser zu wagen. Wir müssen al-

derne Instrumente. Dabei verfügt jedes Vergabeverfahren über Besonderheiten und eignet sich für verschiedene Fragestellungen. Insbesondere die folgenden zwei Beschaffungsverfahren eignen sich für die Vergabe an Start-ups und junge Unternehmen besonders.

„Zwischen 2014 und 2021 wurden in Deutschland rund 15.000 öffentliche Aufträge vergeben. Nur rund ein Prozent davon ging an Start-ups und kleine oder mittelständische Unternehmen“

Laura Detels, GovMarket GmbH

so nicht das Vergaberecht verändern, sondern nur die Art und Weise, wie wir es verstehen und nutzen, um Innovationsökosysteme zu initiieren. So sind es zum einen die kurzfristig umsetzbaren Ansätze, die Veränderungen in der Zusammenarbeit ermöglichen. Ein Beispiel sind Standardeignungskriterien, die angepasst werden können, sodass sie tatsächlich diskriminierungsfrei sind und allen Bietern die Chance daliegt, an einer entsprechenden Ausschreibung teilzunehmen. Auch Freiheitsgrade sind vorhanden: Anstelle von Referenzen könnten zum Beispiel Lebensläufe der Personen, die ein GovTech-Produkt entwickelt haben, abgefragt werden und somit die Eintrittshürden gesenkt werden. Auch die Möglichkeiten der Vergabeverfahren selbst sind vielfältig und bieten mo-

Vermittlerrahmenverträge

Vermittlerrahmenverträge beispielsweise bauen auf „klassischen“ Rahmenverträgen auf und bieten der Öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, über eine zentrale, vermittelnde Instanz, Lösungen, Produkte oder Dienstleistungen zu finden und zu beschaffen. Wichtig ist, dass die vermittelnde Partei auf ein etabliertes und stetig wachsendes Netzwerk – ein Ökosystem –zurückgreifen kann, um der Öffentlichen Hand möglichst passgenaue Lösungen auf bestehende Herausforderungen zu vermitteln. Dabei spielt Unabhängigkeit eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund ist die genaue Kenntnis des Technologiemarktes sowie das Verständnis der Arbeit in der Verwaltung von entscheidender Bedeutung: Nur so können neue Lösungen betrachtet und kuratiert werden. Da das vermittelnde Unternehmen frei von Interessenskonflikten neue und etablierte Lösungen gegenüberstellt und sie anhand von definierten Kriterien bewertet, bietet die Vergabeart auch jungen Unternehmen die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit der Verwaltung.

Dynamische Beschaffungssysteme

Ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) hingegen ist ein ausschließlich digitales Vergabeverfahren und bietet der Öffentlichen Hand die Möglichkeit, über einen festgesetzten Zeitraum mit unterschiedlichen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Die Anzahl der teilnehmenden Unternehmen ist in-

nerhalb eines definierten Zeitraumes grundsätzlich unbegrenzt und kann fortlaufend wachsen. Die anbietenden Unternehmen müssen allgemeine Eignungskriterien erfüllen, um in das DBS aufgenommen zu werden und haben dann die Möglichkeit, an Miniwettbewerben teilzunehmen. Sollte ein Unternehmen den Zuschlag nicht gewinnen, bleibt es dennoch im Pool der geeigneten Anbieter, also dem DBS, und kann am nächsten passenden Wettbewerb teilnehmen. Grundsätzlich werden in einem DBS „Marktübliche Leistungen“ innerhalb eines spezifischen Segments gesucht. In Deutschland handelt es sich hierbei oft um physische Produkte und Hardware, wohingegen in Großbritannien auch die öffentliche Beschaffung von Dienstleistungen und Software über ein DBS abgebildet werden. Eine Möglichkeit, die es hierzulande noch weiter zu erkunden gilt. Ähnlich wie der Vermittlerrahmenvertrag fördert das Dynamische Beschaffungssystem den Aufbau eines Innovationsökosystems innerhalb der Verwaltung durch die strategische und transparente Vernetzung von Unternehmen mit Verwaltungseinheiten und bietet insbesondere jungen Unternehmen eine Chance, bürokratiearm an Wettbewerben teilzunehmen.

Entschlossenheit & Wille zur Weiterentwicklung

Auf der Reise durch die MöglichkeitenvonInnovationsökosystemen in der Öffentlichen Verwaltung haben wir uns mit Eigenschaften und Merkmalen der Ökosysteme selbst beschäftigt, sind auf den Grund der Vergabearten vorgedrungen und haben Vermittlerrahmenverträge und Dynamische Beschaffungssysteme genauer betrachtet. Wir konnten sehen, dass wir Mut in der Anwendung und stetige Weiterentwicklung brauchen, um eine umfassende Verwaltungsdigitalisierung erfolgreich voranzutreiben und umzusetzen. Auch Risikobereitschaft und Innovationskraft müssen gefördert und gefordert werden. Schlussendlich kann ein Innovationsökosystem nur dann entstehen und auch nachhaltig wachsen, wenn neue Pfade beschritten werden.

In der kommenden Ausgabe wollen wir uns die aktuelle Situation am Standort Deutschland und die tatsächliche Nutzung der Vergabepotenziale ansehen. Dazu werden wir die Frage beantworten: Land unter oder Schiff ahoi – Wie steht es eigentlich um die tatsächliche Zusammenarbeit zwischen StartupsundderVerwaltunginDeutschland?

Bis dahin wünsche ich Ihnen allzeit frischen Wind in den Segeln, Ihre Laura Detels

Die Autorin Laura Detels, zuständig für Regierungsbeziehungen bei der GovMarket GmbH, setzt sich mit ihren Kolleginnen für eine innovative Beschaffung ein, um Start-ups und die Öffentliche Verwaltung näher zusammenzubringen.

[ govmarket.io ]

Datenschutz

Digitale Souveränität im Zeitalter der KI

Die Öffentliche Hand steht mehr denn je vor der Herausforderung, die Digitale Souveränität in einer Ära der Künstlichen Intelligenz zu wahren. Kaum ein anderer Bereich muss daher auch so penibel auf den Datenschutz achten wie sie.

Die Bedeutung des Datenschutzes in der Öffentlichen Verwaltung kann nicht überbetont werden. Kaum ein anderer Tätigkeitsbereich beschäftigt sich mit derart vielen, besonders vertraulichen und im höchsten Maße personenbezogenen Daten, wie dies in den tausenden Rathäusern und Verwaltungsämtern Deutschlands der Fall ist.

Im täglichen Umgang mit personenbezogenen Daten unzähliger Bürger und Bürgerinnen gilt es, nicht nur Verantwortung für die eigene Organisation zu tragen, sondern auch die Datenschutzrechte aller Beteiligten zu schützen und dem Vertrauensvorschuss der Bevölkerung gerecht zu werden. In

mit jedem Tag raffiniertere Einsatz von Künstlicher Intelligenz stellt das fehlende Glied dar, das die schier unbeherrschbaren Datenmengen aus der Big­Data­Periode zielführend nutzbar macht.

Verantwortung der Datennutzer

Künstliche Intelligenz ermöglicht es, aus Daten nicht nur Erkenntnisse zu gewinnen, sondern auch Vorhersagen zu treffen, Muster zu erkennen und Automatisierung auf ein völlig neues Niveau zu heben. In der Öffentlichen Verwaltung bedeutet dies eine effizientere Arbeitsweise und eine verbesserte Servicequalität für die Bürger.

„Die Verantwortung, die mit der Nutzung von Daten und KI einhergeht, darf nicht unterschätzt werden“

Zeiten angespannter Budgets für den öffentlichen Dienst und dessen Digitalisierungsbemühungen ist dies besonders herausfordernd in der Umsetzung. Den Ämtern und Behörden kommt außerdem eine ganz besondere Verantwortung zu, die in ihrer Sonderstellung bei der Interaktion mit der „Kundschaft“ begründet ist: Die Alternativlosigkeit des Prozesses. Bürger und Bürgerinnen müssen jeden Antrag und jedes Formular in exakt dem für sie zuständigen Amt bearbeiten lassen. Daher sind sie zwangsläufig auf die dort gepflegten Abläufe und vorhandenen Datenschutzmaßnahmen angewiesen.

Datenschutz im Zeitalter des Internets

Die zentrale Bedeutung des Datenschutzes wurde uns erst durch die Erfolgsgeschichte des Internets so richtig vor Augen geführt. Spätestens durch Big Data und die vielfältigen Möglichkeiten, aus Daten einen Mehrwert zu erzeugen, ist aus dem Überbegriff Datenschutz eine untergeordnete Disziplin entstanden: Die Digitale Souveränität. Bei der Digitalen Souveränität geht es speziell darum, den Dateneigentümern die Verfügungshoheit über die weitere Verwendung ihrer Daten zurückzugeben. Es ist ein Paradigmenwechsel, der notwendig wurde, um die Privatsphäre und die Rechte der Bürger zu schützen. Nun befinden wir uns an der Schwelle zum nächsten Paradigmenwechsel. Der großflächige und

Mit der Macht der Künstlichen Intelligenz geht jedoch auch eine enorme Verantwortung einher. Der berühmte Satz „Aus großer Kraft folgt große Verantwortung“ aus der Popkultur könnte im Zusammenhang mit Digitaler Souveränität nicht passender sein. Wer viele Daten verwaltet und diese mit Hilfe von KI vollumfänglich auswertet, dem kommt eine besonders große Verantwortung zu. Es ist unerlässlich, sicherzustellen, dass diese Daten sicher, korrekt und nicht zuletzt ethisch verarbeitet werden. Damit dies gelingt, muss die Kontrolle über Daten zu jeder Zeit in Menschenhand gelegt werden können. Genauer gesagt: In die Hände derjenigen, die für die Verwaltung und Verarbeitung dieser Daten verantwortlich zeichnen –in die Hände der Verwaltung selbst.

Verwaltungscloud als Beispiel für Datensicherheit

Die Verwaltungscloud ist ein gutes Beispiel dafür, wie man dieser so wichtigen Aufgabe gerecht werden kann. Sie hat den Datenschutz und die Digitale Souveränität in ihren Grundbausteinen implementiert. Durch verschlüsselte Datenübertragung und ­speicherung sowie streng kontrolliertem Zugriff wird sichergestellt, dass sensible Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Zudem ermöglicht die Verwaltungscloud eine sichere Zusammenarbeit und Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden, was die Effizienz und den Service für die Bürgerinnen und Bürger weiter verbessert.

Die aktuellen Themen rund um Digitalisierung, KI und Automatisierung dürfen indes nicht dazu führen, dass ein Evergreen der Datensicherheit in den Hintergrund der öffentlichen Wahrnehmung gedrängt wird: Die Cybersicherheit. Denn diese bildet eine notwendige Voraussetzung für den Schutz sensibler Daten vor unberechtigten Zugriffen. Das galt vor 20 Jahren schon und ist heute, in einer Zeit, in der Qualität und Volumen von Cyberkampagnen durch KIgestützte Angriffstechniken einen spürbaren Schub erfahren haben, relevanter als je zuvor. Die Angriffstechniken der Cyberkriminellen entwickeln sich ständig weiter. Dieser Umstand muss jedem Dateneigentümer und Verantwortungsträger bewusst sein. Das bedeutet auch, dass Cybersicherheit als ein nie endender Prozess begriffen werden sollte. Es gilt, zu jeder Zeit am Ball zu bleiben, um auch mit neu auftretenden Sicherheitsrisiken – wie beispielsweise Zero­DayLücken – schnell und routiniert umgehen zu können. Nur weil der öffentliche Diskurs momentan auf andere Themen der Digitalisierung fokussiert, darf man die Cybersicherheit niemals vernachlässigen. Sie ist und bleibt eine Mindestvoraussetzung und gleichzeitig eine Königsdisziplin der Digitalen Souveränität.

Grundpfeiler: Datenschutz und Digitale Souveränität

In einer Zeit, in der KI immer stärker in den Alltag der Öffentlichen Verwaltung Einzug hält, sind Datenschutz und Digitale Souveränität von entscheidender Bedeutung. Die Verantwortung, die mit der Nutzung von Daten und KI einhergeht, darf nicht unterschätzt werden. Die Verwaltungscloud und ähnliche Sicherheitslösungen bieten einen Weg, um dieser Verantwortung gerecht zu werden und gleichzeitig die Vorteile der KI nutzbar zu machen. Es ist unsere Pflicht, die Privatsphäre und die Datenrechte zu schützen und gleichzeitig die Chancen der Digitalisierung optimal zu nutzen. Nur so können wir eine souveräne und vertrauenswürdige digitale Zukunft gestalten, die niemanden zurücklässt, dem Vertrauen aller Bürger gerecht wird und zur Wohlstandsmehrung beiträgt.

Der Autor

Dr. Daniel Holz, VP EMEA North bei Google Cloud [ cloud.google.com ]

Digitalisierungmussnichtkompliziertsein

Einfacherundsicherer DatenaustauschfürBehörden

DerRufnachDigitalisierungfürBehördenwirdimmerlauter. Häufig liest man in der Presse Meldungen von langen Schlangen vor Bürgerbüros, genervten Bürger:innen und überarbeitetenBeamt:innen.HierkanndieDigitalisierung der Kommunikation Abhilfe schaffen und dabei helfen, Prozessezubeschleunigen.

Doch gerade der digitale Austausch birgt auch einige Risiken. Immer, wenn es um sensible Daten geht, ist auch CyberkriminalitäteinThema–dasindBehördenleiderkeine Ausnahme. Und auch die Budgetentscheidungen der Regierung erleichtern Behörden ihre Digitalisierungsprojekte nicht. Umso wichtiger ist es zu verstehen, wie ohne großen Kosten- und Personalaufwand die Digitalisierung EinzuginjedeBehördehaltenkann.

Dass sicherer und Ende-zu-Ende-verschlüsselter AustauschvonDatenkostenschonendmöglichist,zeigtIhnen unser Experte Sebastian Borchi in unserem Webinar. ErfahrenSieanpraxisnahenBeispielenwiewichtigeinfache Lösungen sind, die sich intuitiv bedienen lassen und keinenMehraufwanderfordern,wieeineschnelleKommunikationvonBürger:innenundBehördenüberFormulareauf der Webseite der Behörden möglich ist und wie ein direkter Draht zum zuständigen Beamten den Austausch vereinfachtundbeschleunigt.

Konferenz-Hotline: 0821 2177-174

SebastianBorchi HeadofSales FTAPISoftwareGmbH
Natalie Ziebolz Redaktionsleitung eGovernment

Sensible Patientendaten sicher und DSGVO-konform austauschen

Digitale,verschlüsselte Kommunikation ohne Mehraufwand

Constanze Sedlmaier

Partner Managerin und Expertin für sicheren

Datenaustausch FTAPI Software GmbH

Sensible Patientendaten sind einerseits extrem schützenswert, andererseits ist es aber notwendig, dass sie geteilt und versendet werden, um Patient:innen schnellstmöglich die richtige Behandlung zukommen zu lassen. Hier steht der Gesundheitssektor vor einer datenschutzrechtlichen Herausforderung: Personenbezogene Gesundheitsdaten sollen digital ausgetauscht werden können, gleichzeitig aber auch vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt werden. Zudem sollte dies unkompliziert und ohne Mehraufwand möglich sein und sich idealerweise problemlos in den Arbeitsalltag integrieren lassen.

Erfahren Sie in unserem Webinar, worauf Sie achten müssen, um Ihre Patienten-Kommunikation sicher zu gestalten und Gesundheitsdaten Datenschutz-konform auszutauschen. Anhand praxisnaher Beispiele zeigen wir Ihnen, wie Sie eine verschlüsselte Kommunikation unkompliziert für Sender und Empfänger erreichen können und welches Potential die Automatisierung wiederkehrender Aufgaben hat, um Ihnen Zeit und Geld zu sparen.

Projekt SATURN

Wie KI bei der Diagnose unterstützen kann

Die Diagnose unklarer Erkrankungen ist für Hausärzte äußerst schwierig. Es könnte sich um eine der seltenen Krankheiten handeln, doch wie sind die nächsten Schritte, welche Tests sind durchzuführen? Ein neues Arztportal, das im Projekt SATURN aufgebaut wird, soll die Diagnose künftig erleichtern – und KI spielt dabei eine Hauptrolle.

Das Projekt „Smartes Arztportal für Betroffene mit unklarer Erkrankung“ (SATURN) läuft seit Januar 2022. Eine Herausforderung bei seltenen Krankheiten ist die geringe Datenbasis. Im Interview erläutern Dr. Andreas Jedlitschka und Dr. Julien Siebert vom Fraunhofer Institut für Experimentelles Software Engineering (IESE), wie sie mit Hilfe von KI auch aus wenigen Daten Muster extrahieren wollen und wie die Lösung für die Hausärzte letztlich aussehen soll.

Die Anzahl der seltenen Krankheiten wird unterschiedlich angegeben, mindestens aber mit 6.000 – dafür ein Arztportal zu entwickeln, das klingt nach einer großen Aufgabe. Wie gehen Sie im Projekt vor und welche Ziele haben Sie sich gesetzt?

Siebert: Im Projekt SATURN bauen wir ein Portal auf, das Hausärztinnen und Hausärzte bei der Diagnose seltener oder unklarer Erkrankungen unterstützen soll. Dabei konzentrieren wir uns zunächst auf drei Bereiche: Endokrinologie, Gastroenterologie und Pulmologie. Für die Diagnoseunterstützung untersuchen wir drei KI-Methodenfamilien: fallbasiertes Schließen, regelbasiertes Schließen und Maschinelles Lernen. Wir entwickeln Methoden, die wir mit Fachleuten evaluieren und iterativ anpassen.

Ihr Team am Fraunhofer IESE ist innerhalb des Projekts für die Themen Diagnoseunterstützung durch Machine Learning und regelbasierte Systeme verantwortlich. Wo setzen Sie mit Ihren Entwicklungen an und auf welche Daten können Sie sich dabei stützen?

Jedlitschka: Eine große Herausforderung bei Forschungsvorhaben zu seltenen Erkrankungen ist die geringe Datenbasis mit zum Teil nur wenigen hundert Datensätzen. Wir müssen also Verfahren finden, um auch aus diesen wenigen Daten sinnvolle Muster zu extrahieren. Das lässt sich sicher nicht mit einer einzigen Methode lösen, daher werden wir mehrere Verfahren kombinieren. Konkret verfolgen wir im Projekt drei Ansätze oder Entwicklungsstränge: Der erste Ansatz, mit dem wir vor einem Jahr gestartet sind, ist regelbasiert. Hier stützen wir uns auf die bestehenden medizinischen Leitlinien und entwickeln KI-basierte Methoden, um die Inhalte

dieser Leitlinien automatisiert zu extrahieren. Zweitens setzen wir Machine-Learning-Algorithmen ein, um aus Falldaten Muster abzuleiten.

Welche Daten nutzen Sie dafür?

Siebert: In erster Linie werden anonymisierte Patienten- und Befunddaten aus den DIZ der Universitätskliniken genutzt. Wir haben die entsprechenden Daten –mit dem jeweiligen Ethikvotum und dem Datenschutzbeauftragten – bei den Unikliniken Frankfurt und Dresden beantragt. Außerdem nutzen wir das Orphanet und andere offene medizinische Datenbanken wie MIMIC. Jedlitschka: Das ist auch die Datenbasis für den dritten Ansatz, den wir verwenden: das fallbasierte Schließen. Dabei wird jeder Fall für sich betrachtet und es werden Ähnlichkeitsmaße definiert. Auf diesen Vorgängen – Erinnern und Vergleichen – beruht ja auch das Erfahrungswissen der Mediziner. Aber bei sehr seltenen Erkrankungen ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass der Hausarzt oder die Hausärztin schon einmal einen Fall in der eigenen Praxis behandelt hat. Diese Erfahrungsbasis bringt dann unser System ein.

Welche Rolle genau spielt dabei die Künstliche Intelligenz? Siebert: Wir verwenden sowohl klassische KI-Methoden wie Expertensysteme oder Methoden des Maschinellen Lernens als auch neuartige Ansätze wie Large Language Models (LLM), z.B. ChatGPT. Wir setzen Natural Language Processing (NLP) ein, um die medizinischen Leitlinien automatisiert nach Diagnoseregeln zu durchsuchen. Die KI liest praktisch Leitlinien und lernt daraus, nach welchen Regeln die Diagnosen zu stellen sind. Parallel dazu verfolgen wir weniger automatisierte Ansätze. Zum Beispiel führen wir Interviews mit Ärztinnen und Ärzten, um ihre Denkweise über Diagnosen in Form von Regeln zu formalisieren, die dann in das System integriert werden können.

Das System filtert zunächst anhand der vorhandenen Daten und Befunde die Leitlinien heraus, die in Frage kommen, und daraus wiederum die Tests, die durchgeführt werden müssten. Das heißt, am Ende steht keine fertige Diagnose, sondern eine Liste von Tests. Diese wird der einzelne Mediziner

auch nicht alle durchführen, sondern zunächst deren Relevanz bewerten. Also etwa einen Test auswählen, nach dessen Ergebnis bereits ein Großteil der Indikationen ausgeschlossen werden kann. Ähnlich funktioniert es bei der Analyse von Symptomen in Orphanet. Diese Such- und Filtervorgänge sind an sich Standardverfahren; der große Unterschied, den die KI macht, liegt darin, dass die neuen KI-Sprachmodelle einfach sehr viel besser Texte „verstehen“, auch sehr spezifische medizinische Begriffe. Beziehen Sie auch die künftigen Anwender, also Ärztinnen und Ärzte mit ein?

Jedlitschka: Ja, zu Beginn des Projekts wurden zunächst die Anforderungen erhoben, also Ärztinnen und Ärzte befragt, wie und unter welchen Bedingungen sie sich die Nutzung unserer Plattform vorstellen können. Aber auch während des Projekts evaluieren wir regelmäßig unsere Entwicklungen. Wir arbeiten empirisch und erheben regelmäßig und systematisch Feedback der Fachexpertinnen und -experten, sei es aus dem Projekt oder darüber hinaus. Aktuell betrifft das die automatisierte Ableitung von Regeln aus den Leitlinien: Da wir damit angefangen haben, sind wir hier schon recht weit. Wir haben die bisherigen Ergebnisse bereits mit den Medizinerinnen und Medizinern diskutiert und sehr gutes Feedback bekommen.

Wie ist es mit der Einbindung in die Praxisverwaltungssysteme?

Jedlitschka: Der Anspruch ist, dass Daten in den Praxen nicht mehrfach eingegeben werden müssen, es geht also letztlich um Schnittstellen zu und Interoperabilität zu anderen Softwaresystemen. Wir haben auch schon mit den Herstellern von Praxisverwaltungssystemen besprochen, wie eine Lösung für den Datenaustausch aussehen könnte. Wir werden in jedem Fall eine Schnittstelle bereitstellen und öffentlich machen, so dass jeder, der Interesse hat, mit unserem System arbeiten kann. Das Interview führte Nicola Hauptmann

Das Projekt SATURN wird durch das Bundesministerium

IHRE REFERENTIN

Medizintechnik

Tumortherapie von morgen schon heute

Mitte September versammelte sich die internationale Elite der Radiochirurgie bei der 9. Brainlab Novalis Circle Conference in München und diskutierte die neuesten Behandlungsansätze der Tumortherapie. Manche der vorgestellten Methoden klingen zwar nach Science-Fiction – finden allerdings schon heute Anwendung.

Kaum eine Diagnose wird weltweit so sehr gefürchtet wie Krebs. Bestimmte Krebsarten, wie beispielsweise Bauchspeicheldrüsenkrebs oder Gehirntumore, galten lange Zeit als inoperabel oder sogar als untherapierbar. Durch die rasanten technischen Entwicklungsschritte der letzten Jahre sind mittlerweile jedoch Behandlungsoptionen möglich, die vor wenigen Jahren noch im Reich des Fantastischen lagen.

So ist es beispielsweise möglich, durch den gezielten Einsatz von Kontrastmitteln und leistungsfähigen Gehirnscans – nach erfolgter Bestrahlung – Tumorzellen und nekrotisches Narbengewebe zuverlässig voneinander zu unterscheiden und dahingehend die Behandlungsmethoden individuell anzupassen. Es kommt – laut Aussagen von Experten – nämlich nicht selten vor, dass im Nachgang einer Strahlentherapie der Tumor augenscheinlich an Größe und Umfang gewinnt. Tatsächlich lagert sich jedoch häufig nekrotisches Gewebe um die Tumorzelle herum an, wodurch dieser in letzter Instanz schrumpft und sich gegebenenfalls rückstandslos auflöst.

Wie moderne Technik die Medizin prägt

Der Erfolg solcher innovativen medizinischen Behandlungsmethoden hängt jedoch maßgeblich von den Fortschritten innerhalb der Medizintechnikbranche ab. Erst durch den Einsatz von hochmodernen bildgestützten Technologien, wie sie beispielsweise Brainlab entwickelt und vertreibt, sind derartige Behandlungen erst möglich geworden. Die Technologie des 1989 gegründeten Münchener Branchenprimus ist – global betrachtet – in über 5.000 Fachkliniken und medizinischen Versorgungszentren im operativen Einsatz. Im Untergeschoss der Firmenzentrale von Brainlab, die im Stadtteil Riem – direkt am denkmalgeschützten ehemaligen Flughafentower Münchens – verortet ist, befinden sich neben zahlreichen Entwicklungsträgern auch Schulungsräume und technologische Finessen, wie etwa ein funktionales „Holodeck“, in dem neuartige medizinische Methoden zu Trainingszwecken mit Augmented-Reality-Brillen simuliert und getestet werden können. In den Räumlichkeiten finden überdies Zertifizierungsmaßnahmen für Radiologen und Onkologen aus

aller Welt statt, sodass diese die bayerischen Bildgeber in ihren Kliniken fachgerecht verwenden können. Dadurch kann weltweit ein gleichbleibend hoher Behandlungsstandard und vor allem Wissensstand garantiert werden – beispielsweise für Innovationen wie die Hochpräzisionsbestrahlung von Tumorzellen mit Laserstrahlen im Spektrum von 800 bis 1.100 Nanometern, die das Risiko von Folge- und Langzeitschäden durch eine Tumorbehandlung verringert und darüber hinaus die Überlebenschance einer Krebserkrankung signifikant erhöht.

Trend: medizinische Fachzentren

Im Brainlab Novalis Circle haben sich internationale Expertinnen und Experten aus der Welt der Radiochirurgie zu einem Netzwerk

Austausch mit ihren Fachkollegen sei dabei fluide und funktioniere beispielsweise auch wunderbar über Landesgrenzen und Sprachbarrieren hinweg. Technische Fortschritte, ist sich Combs sicher, werden Jahr für Jahr neue Möglichkeiten für die Behandelnden eröffnen. „Wenn man sich die Entwicklungen auf einem Zeitstrahl ansieht, dann kann man erkennen, dass wir schon sehr viel erreicht haben.“ Weiterhin stehe es außer Frage, dass gewisse Diagnosen in spezielle medizinische Fachzentren gehörten, so die Dekanin der medizinischen Fakultät der TU München. Insbesondere das sogenannte „Outcome“, also die Überlebenschance eines Krebspatienten, sei – statistisch betrachtet – signifikant besser, wenn die Behandlung in einer Spezialklinik durchgeführt werde. Auch Ärztezentren im ländlichen Raum misst

Der Gründer von Brainlab, Stefan Vilsmeier, begrüßte die anwesenden Experten zur 9. Brainlab Novalis Circle Conference.

zusammengeschlossen, um die neuesten Trends in der Krebsbehandlung gleichermaßen zu analysieren wie zu definieren. Die Jahrestagung des Brainlab Novalis Circle wurde Mitte September von Professor Stephanie E. Combs gehostet. Die gebürtige Heidelbergerin hat den Lehrstuhl für Strahlentherapie an der TU München inne und ist zudem Direktorin der Radioonkologie am renommierten Klinikum rechts der Isar. Professor Combs sieht in ihrem Mitwirken an diesem Netzwerk eine große Chance. Schließlich sei eine Krebsbehandlung stets so individuell wie die Patienten selbst und niemals ein Ein-Mann-Job. Die Zusammenarbeit von Strahlentherapeuten, Neurochirurgen und Onkologen sei für den jeweiligen Behandlungserfolg essentiell. Der

ModerneGesundheitsversorgung: LIVE | 27. September 2023 | 10.00 UHR

KI-Netzwerkeoptimieren Ergebnisse&reduzieren Kosten

OrganisationendesGesundheitswesensänderndieArtund Weise,wiesieindigitaleToolsundTechnologieninvestieren, mit patientenorientierten Ansätzen, die ein besseres Patientenerlebnis bieten. Automatisierung, künstliche Intelligenz und sichere Cloud-basierte Lösungen ermöglichen eine Datenverwaltung, die verwertbare Erkenntnisse über die Patienten liefert und so eine schnellere Behandlung, bessere Ergebnisse und innovativere Formen der Pflege ermöglicht.

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Combs eine hohe Bedeutung bei. Durch den flächendeckenden Ausbau und Einsatz von digitalen Tools, wie etwa Videokonferenzsoftware oder telemedizinischen Instrumenten zur Nachsorge, könnten Anschlusstherapien – ihrer Meinung nach – auch heimatnah umgesetzt und dadurch die Spezialkliniken nachhaltig entlastet werden. Als nächste große Herausforderung in der Krebstherapie sieht Combs die biologische Charakterisierung von Tumoren. Man sei mittlerweile, unter anderem wegen der Geräte von Brainlab, dazu in der Lage, Tumore fehlerfrei zu lokalisieren und hochpräzise zu bestrahlen. Man müsse jetzt allerdings den wissenschaftlichen Fokus auf die Erforschung der „Verhaltensweisen“ von Tumoren legen, so Combs. jk

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Digitale Weiterbildung leicht gemacht

Modularisierung auf dem eGov-Campus

Der eGov-Campus etabliert sich als modernes Angebot zur Weiterbildung sowie zum Kompetenzaufbau für die digitale Verwaltung von morgen. Mit der Modularisierung unseres Kursangebots gehen wir nun den nächsten Schritt hin zu einem praxisnahen Angebot, das Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes ganz einfach berufsbegleitend wahrnehmen können.

Kompetenzen sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die erfolgreiche Gestaltung der digitalen Transformation in der Öffentlichen Verwaltung. Der eGov-Campus leistet dabei mit seinem wachsenden Portfolio an Kursen einen wichtigen Beitrag dabei, Digitalkompetenzen in die Verwaltung zu bringen. Um dem akademischen Niveau der Inhalte gerecht zu werden, wurden die Kurse von Beginn mit dem entsprechenden Umfang geplant, der meist rund 150 Stunden entspricht. Gleichzeitig haben wir im Zuge der Kursevaluationen jedoch heraus-

besondere aufgrund der zeitlichen Restriktionen, mit denen viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sich konfrontiert sehen, ist dies nur allzu verständlich.

Modularisierung als Lösung

Um die Angebote des eGov-Campus zukünftig im Bereich der Weiterbildung noch nachhaltiger einzusetzen und diesen Bedarf zu füllen, bedarf es also kleinteiligerer, praxisnaher und zertifizierbarer Angebote. Ein Orientierungswert

gefunden, dass dies für viele der potenziellen Lernerinnen auch eine Teilnahmebarriere darstellt. Vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Nutzenden bereits voll im Berufsleben angekommen ist, scheint dies auch nicht weiter verwunderlich: Viele möchten sich zu diversen Themen informieren und up to date bleiben, nicht jedoch zu jedem Thema einen vollwertigen Universitätskurs absolvieren. Ins-

für die Bereitstellung modularer Lerninhalte ist die Möglichkeit der Nutzung entsprechender Angebote des eGov-Campus im Rahmen des gesetzlichen Bildungsurlaubs. Den meisten Beschäftigten stehen fünf Tage pro Jahr an bezahltem Bildungsurlaub zu, sodass bisher kein vollständiger eGov-CampusKurs während dieser Zeit absolviert werden konnte. Daher müssen die Kurse vor allem in Umfang

und Tiefe angepasst werden. Hierzu wurde im Rahmen des MILEProjekts der Universität Mannheim gemeinsam mit der Universität Potsdam, dem Stein-Hardenberg Institut und der Universität Münster ein einheitliches Raster zur Modularisierung der Kurse erarbeitet, um eine Standardisierung des zukünftigen Angebots zu ermöglichen.

Zentrales Element des Ansatzes ist das Konzept eines „Lern-Moduls“, d. h. eines neu eingeführten Lernangebots unterhalb des Kurslevels. Dessen Kernmerkmale sind die kürzere Dauer mit weniger Arbeitsbzw. Lernaufwand bei gleichzeitig praxisnäheren und weniger theorielastigen Inhalten. Bestehende Kurse sollen in flexible Modulserien aus Basis-Modul (Einführung und Grundlagen) und mehreren frei wählbaren AufbauModulen (Spezialisierung und Vertiefung) überführt werden. Basis-Module bieten einen grundlegenden Überblick über das Fachgebiet und geben Orientierung für den weiteren Lernprozess, sollen Interesse bei den Lernenden wecken und Drop-Outs vorbeugen. Die Aufbau-Module hingegen vertiefen einen der Abschnitte des ursprünglichen Kurses und geben dem Nutzer einen deutlich tieferen Einblick in die Materie. Die Aufteilung in Aufbau-Module ermöglicht so auch die Schwerpunktsetzung nach den eigenen Interessen und Bedarfen. Basis- und Aufbau-Modul nehmen zusammen nur max. 16 Stunden in Anspruch und sind so einfach an zwei Bildungsurlaubstagen ableistbar.

Der Start in die Modularisierung

Derzeit werden drei Kurse in einem Pilotprojekt modularisiert. Die Universität Münster mit ihrem Kurs „Prozessmanagement im öffentlichen Sektor“ und die Universität Potsdam in Kooperation mit dem SHI Stein-Hardenberg Institut mit den Kursen „Verwaltungsportale“ sowie „Neues Arbeiten und Führen in digitalisierten Verwal-

tungsstrukturen“. Erste Erfahrungen der Projektteams zeigen, dass insbesondere die stärker praxisorientierte Aufbereitung der Inhalte von zentraler Bedeutung für die Modularisierung ist. Verschiedene Übungen und neue Input-Formate ermöglichen Perspektiven, insbesondere auch auf theorielastige Themengebiete, praxisnäher zu gestalten. So wurden zum Beispiel Guide-Videos entwickelt, in denen ein Lernnavigator die Inhalte einordnet und so einen erleichterten Zugang ermöglicht. Denn die Praxisperspektive sollte bei jedem einzelnen Lern-Item mitgedacht werden. „Verwaltungsportale“ und „Neues Arbeiten und Führen“ befinden sich bereits in einer Testphase, unterstützt durch die PD – Berater der öffentlichen Hand. Mitarbeitende aus verschiedenen hessischen Landesbehörden testen die beiden Modulangebote, um das Angebot noch besser an die Bedürfnisse der Praxis anzupassen.

Ausblick

Nach der Testphase werden die ersten beiden Modulserien Anfang Oktober sowie die Modulserie der Universität Münster Ende des Quartals auf der Lernplattform veröffentlicht und sind danach für alle Nutzer des eGov-Campus dauerhaft und kostenfrei zugänglich. Um das Matching zwischen bestehenden Angebot (z.B. eGovCampus) und Nachfrage (Behörden) zu verbessern, ist ein neues Projekt des IT-Planungsrates initiiert worden. Das Projekt „Innovative Weiterbildungskonzepte – Kompetenzturbo“ adressiert die Zielgruppe der Personalentwickler und möchte den Transfer des Lernangebotes in die Verwaltungspraxis unterstützen. Gut so, denn eines steht fest: Nur Angebote bereitzustellen reicht nicht, denn innovative Angebote wie der eGov-Campus müssen ihren nachhaltigen Weg in die Behördenlandschaft finden, um die Mitarbeitenden fit für die Zukunft zu machen.

Die Autoren

Philipp Kuscher ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Public und Nonprofit Management der Universität Potsdam, im Projekt in Kooperation mit dem Stein-Hardenberg Institut.

Marc Egloffstein ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Wirtschaftspädagogik – Technologiebasiertes Instruktionsdesign der Universität Mannheim.

Michael Koddebusch ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement der WWU Münster.

[ egov-campus.org ]

Ausbau digitaler Kompetenzen

Der digitale Wandel verändert grundsätzlich den Alltag und das Berufsleben aller Menschen. Doch nicht für jeden ist der Umgang mit neuen Technologien und Arbeitsweisen selbstverständlich. „Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitsund Lebenswelt führt dazu, dass viele Bürger sich neues Wissen zu digitalen Themen aneignen und neue Fähigkeiten erlernen müssen“, betonte Weiterbildungsminister Alexander Schweitzer. Deswegen hat Rheinland-Pfalz 2022 das Projekt DigiNetz ins Leben gerufen – und nun verlängert. „Mit den Angeboten an aktuell knapp 30 Standorten in Rheinland-Pfalz trägt es dazu bei, Bürgerinnen und Bürger beim Ausbau ihrer digitalen Kompetenzen zu unterstützen“, so Schweitzer. Kursthemen sind unter anderem Onlinebanking, Online-Services, Social Media und Onlinesicherheit, Nutzung von Apps, Softwareanwendungen, PhishingMails, digitale Vorsorge, Programmieren sowie digitale Bildbearbeitung. Zusätzlich werden vielerorts kostenfreie Sprechstunden zu digitalen Fragen im Alltag rund um Internet, Handy, Tablet und Computer angeboten. Das Gesamtkonzept des Projekts sieht auch Qualifizierungen und Beratungen von Kursleitenden, Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen beim Ausbau digitaler und hybrider Angebote sowie bei Anschaffungen digitaler Geräte vor.

Trends, Technologien, Gadgets, Kongresse & Messen und unsere Zahl der Woche – unsere Bildergalerien vermitteln News und Hintergründe auf einen Blick

Schauen Sie doch mal rein! www.egovernment.de/bildergalerien/

„Herausragend ist, dass in diesem Projekt nicht nur die Weiterbildung, sondern der Mensch in den Mittelpunkt gestellt werden kann. Die Kurse und Sprechstunden leisten einen wichtigen Beitrag, dass alle Menschen bei der Digitalisierung Hilfe und Unterstützung bekommen und nicht abgehängt werden“, so Ute Friedrich, Verbandsdirektorin des Verbandes der Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz. Das Projekt wird 2023 mit rund 839.500 Euro Landesmitteln gefördert. Beteiligt sind der Verband der Volkshochschulen als Träger sowie die Weiterbildungsorganisationen Arbeit und Leben Rheinland-Pfalz, die Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Erwachsenenbildung, die Evangelische Erwachsenenbildung sowie die Landesarbeitsgemeinschaft anderes lernen. na

vhs-rlp.de/DigiNetz

Termine kompakt

Smart Country Convention 2023

Die Smart Country Convention kann auch in diesem Jahr auf dem Berliner Messegelände mit großen Namen aus dem Public Sector sowie einem reichhaltigen Programm aufwarten.

Bei der Smart Country Convention (SCCON) handelt es sich – laut eigenen Angaben – um eines der wichtigsten Events im Bereich des digitalen Staats und des öffentlichen Dienstes. Im vergangenen Jahr konnten rund 12.000 Besucherinnen und Besucher an über 360 Sessions und Seminaren teilnehmen und mit Vertretern von über 250 Partnerunternehmen so-

Veranstaltungs-

bis 22 Uhr (Tag 1) 9.30 bis 21Uhr (Tag 2) 9.30 bis 18 Uhr (Tag 3) Veranstalter/Kontakt:

Eintrittspreise: Die Teilnahme an der SCCON 2023 ist kostenfrei möglich. Ein Ticket wird dennoch benötigt.

wie mehr als 400 Speakern in Kontakt treten. Besondere Schwerpunkte waren dabei die Kernthemen Energie sowie Mobilität. Bei der diesjährigen SCCON stehen insbesondere die Themengebiete Digitale Verwaltung sowie die Evolution von smarten Stadtentwicklungskonzepten auf der Agenda. Besondere Schmankerl dürften neben der Eröffnungsrede der Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor allem der Networking-

8. Deutscher

Interoperabilitätstag

Um das volle Potenzial brachliegender Datensätze ausnutzen zu können, bedarf es Interoperabilitätslösungen innerhalb des Gesundheitswesens. Der Deutsche Interoperabilitätstag (DIT) bietet Entscheiderinnen und Entscheidern Hilfestellungen, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb ihrer Häuser bewerkstelligen zu können.

Gemeinsam Digital – Gemeinsam Interoperabel. Unter diesem Motto laden im Oktober der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V., der HL7 Deutschland e.V, der IHE-Deutschland e.V., der Spitzenverband IT-Standards im Gesundheitswesen (SITiG) sowie das ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH Entscheiderinnen und Entscheider aus dem Healthcare-Sektor nach Berlin ein, um gemeinsame Lösungsstrategien hinsichtlich des Themenbereichs Interoperabilität zu erarbeiten und zielgerichtet diverse Probleme aus dem Verwaltungsalltag

zu adressieren. Der erste Veranstaltungstag, der sogenannte DITFokus-Tag, wird dabei von Workshops zu den Themengebieten „EASY ISIK“, Medikation in der EPA oder interoperablen Geräteschnittstellen maßgeblich geprägt. Am zweiten Tag hingegen beginnt das eigentliche Kongressprogramm des 8. DIT mit einer Keynote-Speech der Abteilungsleiterin für „Digitalisierung und Innovation“ im Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Susanne Ozegowski. Im weiteren Verlauf des Kongresses werden diverse Kurzimpulse aus verschiedenen Perspektiven und eine

Thinknet 6G Summit

Abend, der im Anschluss an den ersten Veranstaltungstag stattfindet, sowie die diversen Vorträge und Seminare zu den Best Practice Cases der jeweiligen Fachdisziplinen darstellen. Über die offizielle Programmübersicht, die bis zum Start der SCCON 2023 laufend aktualisiert wird, können Sie sich bereits im Vorfeld über die für Sie interessanten Veranstaltungen, Seminare und Vorträge informieren. jk

anschließende Diskussionsrunde angeboten. Daran nehmen unter anderem Bernd Greve, Dezernent Digitalisierung und IT der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, sowie Melanie Wendling, Geschäftsführerin des Bundesverbands Gesundheits-IT – bvitg e. V., teil. Am dritten Veranstaltungstag findet die HL7/IHE Jahrestagung statt. jk

Überblick

8. Deutscher Interoperabilitätstag 17. bis 19. Oktober 2023

Courtyard by Marriot Axel-Springer-Str. 55 10117 Berlin

Veranstaltungszeiten: 15 bis 19 Uhr (Tag 1) 9.30 bis 19.15 Uhr (Tag 2) 10 bis 16 Uhr (Tag 3)

Veranstalter/Kontakt: bvitg e.V.

Eintrittspreise: 515 Euro, Studierende: 230 Euro

[ interop-tag.de ]

Bei der Veranstaltung, die komplett auf Englisch abgehalten wird, wird die nächste Generation des Mobilfunks „6G“ beleuchtet. Ein Hauptaugenmerk soll dabei auf die diversen Anwendungsmöglichkeiten und das Potential des kommenden Standards gelegt werden. Insbesondere die Chancen und Potenziale für die Bereiche Smart City sowie innerhalb der Öffentlichen Verwaltung versprechen interessante Podiumsdiskussionen. Zwischen den Keynote-Speeches und den Diskussionsslots haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausreichend Zeit für Networking-Zwecke.

26. Oktober 2023

9 bis 18.30 Uhr Design Offices Munich

Mies-van-der-Rohe-Str. 6 80807 München Die Teilnahme ist kostenfrei. voge.ly/vglxOgj

Digital Health Conference #DHC23

Das deutsche Gesundheitswesen befindet sich an einem Scheideweg. Brachliegende und weitestgehend ungenutzte Potenziale verbergen sich nicht nur in der nachhaltigen Nutzung von Patientendaten – auch die Digitalisierung bietet dem Healthcare-Sektor reichhaltige Synergieeffekte. Neben diversen Zukunftstechnologien der Branche wird auf der diesjährigen Digital Health Conference auch der Bereich Social Governance prominent diskutiert. Als Keynotespeaker werden unter anderem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Dr. Anke Diehl vom Universitätsklinikum in Essen erwartet.

30. November 2023

Alte Münze

Molkenmarkt 2 10179 Berlin

health-conference.de

Dikomm 2023

Veranstaltungspreis:

Die Zukunft Ihrer digitalen Kommune startet hier. Unter diesem Motto treffen sich in diesem Jahr Bürgermeister, CDOs und weitere Verantwortliche aus dem Public Sector auf der – im zweijährlichen Turnus und rein digital stattfindenden – Dikomm. Insbesondere die zielgerichtete Planung und Umsetzung von Projekten auf kommunaler wie landes- und bundespolitischer Ebene stehen hierbei auf der Agenda. Als Kontrastpunkt werden neben kommunalen Entscheiderinnen und Entscheidern aus Augsburg, Hamburg und Berlin auch spezialisierte Datenschutzanwälte und Kriminologen über die Chancen und Risiken von digitalen Kommunen referieren. Neben diversen Keynote-Vorträgen und digitalen Podiumsdiskussionen haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch die Möglichkeit, Kontakte zu zahlreichen Austellerfirmen im virtuellen Raum zu knüpfen.

15. November 2023 Das Event findet virtuell statt.

dikomm.de

Die Teilnahme ist kostenfrei möglich.

Auf der SCCON 2023 werden neben Nancy Faeser auch Impulsvorträge von Justizminister Marco Buschmann und Dr. Ariane Berger, Leiterin der Digitalisierungsstelle im Deutschen Landkreistag, erwartet.

Lösungspartner

CONSULTING

Unsere Stärke liegt in der Lösung komplexer Aufgabenstellungen für unsere Kunden. Seit über 20 Jahren realisieren wir erfolgreich große IT-Projekte in der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft. Neben der Beratung, der Entwicklung und dem Betrieb sind die fachlichen Schwerpunkte • Digitalisierung, • eHealth, • Finanzen/ePayment, • eGovernment, • eRechnung.

Nortal AG

Ansprechpartner: Martin Rebs Knesebeckstraße 1 10623 Berlin Tel. 030/31 80 509-00 info.de@nortal.com www.nortal.com/de

DMS, WORKFLOW UND ARCHIV

PDV GmbH

Haarbergstraße 73 99097 Erfurt Tel. +49 361 4407 100 Fax. +49 361 4407 299 info@pdv.de

Mit der Lösungsplattform VIS-Suite zählt die PDV GmbH zu den renommiertesten E-Akte-Anbietern in Deutschland. Die mit dem E-Akte-Award bereits 7-mal ausgezeichnete Produktfamilie hält Module gemäß dem Organisationskonzept E-Verwaltung bereit und ist in Bundesbehörden, Landesund Kommunalverwaltungen sowie im kirchlichen Umfeld, in der Polizei und in der Justiz erfolgreich im Einsatz. Das standardbasierte System erlaubt eine schnelle und allen voran wirtschaftliche Umsetzung der E-Verwaltung.

xSuite Group GmbH

Ansprechpartner: Daniel Petersen Hamburger Str. 12 22926 Ahrensburg Tel. 0173/7208949 info@xsuite.com www.xsuite.com

Als Softwarehersteller der SAP-zertifizierten xSuite® bieten wir für öffentliche Auftraggeber eine standardisierte, SAP-integrierte Lösung zur Rechnungsverarbeitung. Angesprochen werden die SAP-Module FI, MM, PSM und PSCD sowie der Kommunalmaster Finanzen. Es können alle Rechnungsformate wie Papier, PDF, XRechnung, ZUGFeRD, etc. verarbeitet werden.

ECM & DMS

OPTIMAL SYSTEMS Vertriebsgesellschaft mbH Hannover

Ansprechpartner: Björn Wittneben Wöhlerstraße 42 30163 Hannover Tel: +49 511 123 315-0 hannover@optimalsystems.de www.optimal-systems. de/hannover

OPTIMAL SYSTEMS Hannover ist seit 1997 die treibende Kraft für ein optimales Enterprise Content Management System in Öffentlichen Verwaltungen. In dem ECM enaio® werden Dokumente digital erfasst, ausgewertet, verwaltungsweit für alle berechtigten Mitarbeiter*innen bereitgestellt und rechtssicher archiviert. Dank der ausgeprägten Schnittstellenvielfalt zu kommunalen Fachverfahren ist ein reibungsloser Datentransfer möglich.

Ceyoniq Technology GmbH

Ansprechpartner: Alexander Dörner Boulevard 9 33613 Bielefeld Tel. 0521/9318-1000 Fax 0521/9318-1111 egov@ceyoniq.com www.ceyoniq.com

Seit über 30 Jahren ist die Ceyoniq Technology GmbH innovativer Partner der öffentlichen Verwaltung für einfaches, sicheres und intelligentes Informationsmanagement. Die E-Akte-Lösung nscale eGov ist passgenau auf die Anforderungen der digitalen Verwaltung abgestimmt. Sie gibt den Pulsschlag des abteilungsübergreifenden Informationsflusses vor und führt Städte, Kommunen und Länder ins digitale Zeitalter.

Interessiert?

Hier können Sie sich in die Liste der Lösungspartner eintragen lassen: Tel. 0821/2177-212 oder -182

E-GOVERNMENT & DIGITALISIERUNG

Form-Solutions ist seit mehr als 20 Jahren der Digitalisierungspartner deutscher Behörden bei der Errichtung von Onlinediensten. Mit der Produkt- & Servicewelt rund um das Antragsmanagement 4.0 werden medienbruchfreie Prozesse von der Antragstellung bis zum archivierten Bescheid problemlos möglich.

Form-Solutions GmbH

Ansprechpartner: Olaf Rohstock Bahnhofstraße 10 76137 Karlsruhe Tel 0721/7540550 Fax 0721/754055-717 info@form-solutions.de www.form-solutions.de

FORMCYCLE (XIMA MEDIA GmbH) Sudhausweg 9 01099 Dresden

FORMCYCLE ist eine Low-Code-Lösung, die Verwaltungen dabei hilft, ihre Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren und zu automatisieren. Mit FORMCYCLE können Verwaltungen, mit nur wenigen Klicks und ohne Programmierkenntnisse, PDF-Formulare durch digitale Formulare ersetzen, Daten weiterverarbeiten und Prozesse automatisieren. Testen Sie FORMCYCLE unverbindlich oder vereinbaren Sie einen kostenfreien Präsentationstermin unter www.formcycle.eu!

ELEKTRONISCHE VERWALTUNGSARBEIT

Fabasoft ist als Produktanbieter und bei der erfolgreichen Umsetzung der Partner für die öffentliche Verwaltung. Nahezu drei Jahrzehnte Erfahrung in Sachen E-Government-Lösungen machen die Fabasoft eGov-Suite zu einem führenden

Fabasoft Deutschland GmbH THE SQUAIRE 13, Am Flughafen 60549 Frankfurt/Main

Tel: +49 69 6435515-0 Fax: +49 69 6435515-99 egov@fabasoft.com www.fabasoft.com

Produkt im deutschsprachigen Raum. Flexible Nutzungsformen und die Integration in den Standardarbeitsplatz sorgen für hohe Anwenderzufriedenheit. Die Fabasoft eGovSuite unterstützt alle Module des Konzepts E-Verwaltungsarbeit.

E-PAYMENT

PayPal PLC, German Branch

Ansprechpartner: PayPal E-Government-Team Marktplatz 1 14532 Kleinmachnow verwaltung@paypal.com www.paypal.de/ verwaltung

33 Millionen Kunden in Deutschland vertrauen bereits auf PayPal, denn sie bezahlen weltweit einfach, sicher und schnell. Bieten auch Sie Ihren Bürgern ein neues Maß an Service und entlasten Sie Ihre Mitarbeiter. Mit PayPal können Dienstleistungen im Verwaltungsbereich online, mobil und rund um die Uhr bezahlt werden.

IT-SICHERHEITSTECHNOLOGIE

procilon – Technologie für Informationssicherheit und Datenschutz

Der Name procilon steht seit mehr als 20 Jahren für sichere Softwaretechnologie in der öffentlichen Verwaltung.

Heute nutzen mehr als 850 Kommunen, Landes- und Bundesbehörden procilonSoftware und strategische Beratungsleistungen für sicheres E-Government

procilon GmbH

Ansprechpartner: Falk Gärtner Leipziger Straße 110 04425 Taucha Tel. +49 34298 4878 31 Fax +49 34298 4878 11 anfrage@procilon.de www.procilon.de

KOMPLETT-DIENSTLEISTER

AKDB

Hansastraße 12-16, 80686 München Tel. 089/5903-1533 Fax 089/5903-1845 presse@akdb.de www.akdb.de

Der Marktführer für kommunale Software: Die AKDB bietet Entwicklung, Pflege und Vertrieb qualifizierter Lösungen für alle Bereiche der Kommunalverwaltung. Zur Angebotspalette gehören im BSI-zertifizierten Rechenzentrum gehostete Fachverfahren für das Finanz-, Personal-, Verkehrs-, Sozial- und Grundstückswesen. Das BürgerservicePortal ist die bundesweit modernste und reichweitenstärkste E-Government-Plattform für Online-Verwaltungsdienste

Governikus KG

Ansprechpartner: Stefan Rauner

Die Governikus KG ist ein führender Anbieter von ITLösungen für den gesamten Zyklus elektronischer Kommunikation von der Authentisierung über den sicheren Datentransport bis hin zur Beweissicherung elektronischer Daten. Gesetzeskonformität, Sicherheit und Innovation stehen für das in Deutschland und EU agierende Unternehmen im Vordergrund.

Mit innovativen Lösungen, praxisorientierter Qualifizierung und hoher Beratungskompetenz ist PROSOZ Herten seit über drei Jahrzehnten das führenden Softwareund Beratungshaus für kommunale Verwaltungen. Als Vordenker für die Digitalisierung in den Kommunen stehen wir Ihnen als strategischer Partner zur Seite.

Hochschulring 4 28359 Bremen Tel. 0421/20495-0 Fax 0421/20495-11 kontakt@governikus.de www.governikus.de

PROSOZ Herten GmbH

Ansprechpartnerin: Andrea Forst Ewaldstraße 261 45699 Herten Tel. 02366/188-419 Fax 02366/188-111 a.forst@prosoz.de www.prosoz.de

Telecomputer GmbH Wilhelm-KabusStraße 9 10829 Berlin Tel. +49 30 1210012-0 Fax +49 30 1210012-99 info@telecomputer.de www.telecomputer.de

Telecomputer ist Ihr Komplett-Dienstleister für Software und IT-Projekte im kommunalen Umfeld. Als einer der Marktführer im Bereich Verkehrswesen bieten wir flexible, zuverlässige IT- und eGovernment-Lösungen mit einem hohen Maß an Integration und Interoperabilität – für eine moderne, schnelle und zukunftssichere Sachbearbeitung.

IT-SECURITY & CYBER CRIME PROTECTION

NIS2

IT-Sicherheitsgesetz

Spam-Abwehr

Ransomware

Risk Management

Digitale Souveränität

Endpoint Protection

Public-Key-Infrastructure

Identity & Access Management

Data Leakage/Loss Prevention

Hacker-Dresscode

Weißer Hut und weiße

Weste?

Hacker sind nicht gleich Hacker. Die steigenden Zahlen an Cyberangriffen verdeutlichen nämlich nicht nur die Bedeutung sicherer Systeme und Applikationen, sondern auch, wie ethisches Hacken Kriminellen einen Strich durch die Rechnung machen kann – wenn man denn zuhört.

Ein Gedankenspiel: Sie erhalten eine Nachricht. Jemand informiert Sie darin über eine Sicherheitslücke in dem von Ihnen genutzten IT-System. Wie reagieren Sie? Bedanken Sie sich? Schließen Sie die Lücke? Informieren Sie andere Nutzer? Oder zeigen Sie den Absender der Nachricht an?

hörden über potenzielle Einfallsmöglichkeiten zu informieren, bevor sie durch Angreifer mit böswilligen Absichten ausgenutzt werden können. So haben die Betroffenen die Möglichkeit, den Fehler zu beheben und sich so vor sogenannten Black- und Grey-Hat-Hackern, zu schützen.

Dabei kann man sich verschiedener Analyse-Werkzeuge bedienen. Ein gewisses Grundverständnis von Computertechnologie ist jedoch von Vorteil, um potenzielle Schwachstellen kreativ auszunutzen. Dazu erklärt René: „Beim Hacken geht es immer um eine Art Eskalation: Was macht man als

René Rehme hat schon all diese Szenarien erlebt. Er ist Webentwickler und IT-Sicherheitsforscher. Und auch abseits seines Berufs kommt er einer ähnlichen Leidenschaft nach und betreibt öffentliche und zivilgesellschaftliche Recherchen zu sicherheitsrelevanten Themen. Oder kurz: Er hackt.

Ob Universitäten oder Kommunen – in seiner Freizeit nimmt er ITSysteme genau unter die Lupe und überprüft diese auf Sicherheitslücken – jedoch nicht mit der Absicht, die Daten zu missbrauchen. ganz im Gegenteil: Durch seine freiwilligen Sicherheitschecks möchte er Cyberkriminellen zuvorkommen.

„White-Hat-Hacking“, oder auch „ethisches Hacken“ nennt sich diese Art des Hackens. Ziel von Menschen wie René Rehme ist es, Hersteller, Unternehmen oder Be-

Ich sehe was, was Du nicht siehst

Das Entdecken der Sicherheitslücken erfolgt durch Penetrationstests, kurz Pentests, also simulierte Hackerangriffe auf die IT-Landschaft der Zielorganisation. Dabei wird zwischen Blackbox- und Greybeziehungsweise Whitebox-Pentests unterschieden.

Während die Tester bei WhiteboxTests bereits Zugänge oder Quellcode als Vorwissen haben, fehlt ihnen dieses Wissen bei BlackboxTests. Führt man einen Pentest als bezahlter Dienstleister aus, handelt es sich meistens um Whitebox-Tests, da der Dienstleister so möglichst effizient arbeiten kann und sich zuvor nicht erst einen Zugang suchen muss. Außerhalb des Dienstleistungs-Kontexts finden jedoch meist Blackbox-Pentests statt. So auch bei René.

lücke informiert wird und entsprechend darauf reagieren kann.

Hacker ist Hacker

Was ethischen Hackern die Arbeit dabei erschwert, ist der sogenannte „Hacker-Paragraph“ im deutschen Strafgesetzbuch. Dieser befasst sich mit dem Ausspähen von Daten, unterscheidet dabei jedoch nicht unter Black-, Grey- oder White-Hat-Hackern. Vor dem Gesetz sind sie alle Hacker, ungeachtet ihrer Absichten. Deshalb gestaltet sich die Meldung einer Schwachstelle auch für ethische Hacker sehr kompliziert. Wer eine Sicherheitslücke gefunden hat, meldet sich deshalb am besten direkt beim CERT Bund oder bei Vereinen wie dem Chaos Computer Club (CCC). Es sei jedoch durchaus auch möglich, Schwachstellen selbst zu melden, wie René erklärt. Bei einer anonymen Mitteilung direkt an den Hersteller käme es dabei besonders darauf an, darauf zu achten, sowohl bei seiner Arbeit selbst als auch bei der Übermittlung der Nachricht keine Spuren zu hinterlassen.

Dennoch verweist auch er auf eine Meldung über das CERT. Das habe schließlich nicht nur Vorteile für die meldende Person selbst: „Bei einer Meldung über das CERT kommt nicht nur viel schneller eine Reaktion, auch wird das Anliegen dann schneller bearbeitet. Das ist zumindest meine subjektive Wahrnehmung.“

Datenabflüsse. Was das wiederum zur Folge haben kann, zeigt der Fall der Schweizer Gemeinde Rolle: Hier sorgte im vergangenen Jahr ein Ransomware-Angriff für Aufruhr, bei dem 32 Gigabyte der Daten der Gemeindeverwaltung im Darknet landeten. Beispiele wie dieses heben so einmal mehr die Bedeutung einer sicheren IT-Infrastruktur in Behörden hervor und gaben René Anlass dazu, zu hinterfragen, wie sicher die Daten deutscher Bürger in den hiesigen Behörden lagern.

Dazu hat er über drei Monate hinweg entsprechende Server und Applikationen von insgesamt 10.200 Kommunen überprüft und zahlreiche sicherheitsrelevante Lücken gefunden. Datenabflüsse von EMails und Anhängen, persönliche Dokumente wie Personalausweise oder Anträge, allgemeiner Schriftverkehr mit Bürgern, Log-Files mit sensiblen Daten, Zugänge zu diversen Datenbanken und zu Intranet-Plattformen sind nur einige dervonihmaufgedecktenSchwachstellen.

Weiter erzählt René: „Was ich im Rahmen meiner Recherche immer wieder gesehen habe, ist, dass die eingesetzte Software per se sicher ist – aber die Konfiguration ist fehlerhaft. Und das zieht sich durch alles durch. Da gab es falsch konfigurierte Web-Mailer und falsch konfigurierte Content-Management-Systeme, über die man an Datenbank-Zugangsdaten oder vermeintlich geschützte Daten kommen kann.“

nächstes, um weiterzukommen?

Ich persönlich denke, dass ein Schwachstelle an sich überhaupt nichts liefert. Das kann erst die Eskalation der Schwachstelle.“

Das nötige Know-how und die Skills können auf verschiedene Weise gewonnen werden: Entweder klassischerweise über ein Informatikstudium oder eine entsprechende berufliche Ausbildung oder aber auch über stetiges Selbststudium und Weiterbildungskurse. So oder so: Wer Hacker werden möchte, sollte vor allem persönliches Interesse an IT- sowie an politischen und gesellschaftlichen Themen mitbringen. Ein pauschales oder standardisiertes Verfahren zum „Traumberuf Hacker“ gibt es aber nicht.

Hat man eine Schwachstelle gefunden, folgt ein Responsible Disclosure, ein Verfahren, bei dem der Hersteller über die Sicherheits-

Rehme hatte es sich in der Vergangenheit zur Aufgabe gemacht, die deutschen Kommunen mit Webpräsenz zu durchleuchten und erhielt auch dabei verschiedene Rückmeldungen. „Da haben sich viele Kommunen entweder bedankt und das Problem an den Dienstleister herangetragen, oder es kam keine Reaktion auf die Nachricht.“

Relevanz in Behörden

Im Jahr 2022 wurden nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) insgesamt 136.865 Cyberangriffe in Deutschland registriert. Zwar ist die Zahl damit im Vergleich zum Vorjahr gesunken, von einer Trendwende kann jedoch nicht gesprochen werden. So steigt hierzulande die Gefahr durch Ransomware-Angriffe weiter stetig und macht Deutschland zum am häufigsten angegriffenen Ziel außerhalb des englischsprachigen Raums.

Dabei gerät auch die Öffentliche Verwaltung mittlerweile immer häufiger ins Visier der Cyberkriminellen. Die Folgen sind nicht nur durch Ransomware unbrauchbare Daten, sondern auch massive

Um ihre IT-Landschaft sicherer zu gestalten, sollten Behörden deshalb auch auf die Instandhaltung der Software achten. Stichwort: Updates. Rehme erzählt: „Viele der Webserver, die ich bei meiner Recherche überprüft habe, hatten Komponenten, die schon seit drei bis vier Jahren keine Sicherheitsupdates mehr bekommen hatten. Und das ist ein massiver Fehler.“ Und auch Standards, wie starke Passwörter oder Zwei-Faktor-Authentifizierung, seien zwar kein Garant für eine sichere Infrastruktur, jedoch ein sehr wichtiger Faktor bei der Absicherung.

Der Umstand, dass der Fachkräftemangel in der IT-Branche auch an Behörden nicht spurlos vorbeigeht, verschärft die Lage zusätzlich. René empfiehlt deshalb, auch verwaltungsintern IT-Kompetenzen aufzubauen, damit Mitarbeitende zumindest grundlegende Sicherheitsstandards bei der Konfiguration berücksichtigen können.

Dennoch – oder gerade deshalb –sollten auch Bürger selbst Verantwortung für ihre Daten tragen und darauf achten, wem sie diese anvertrauen. cm

Die nächste Ausgabe der eGovernment erscheint am Montag, den 23. Oktober 2023. Das SPEZIAL dieser Ausgabe widmet sich dem Thema Smart City / Smart Country. Anzeigenschluss ist der 9. Oktober 2023.

Anzeigenhotline: 0821/2177-212

Lesertelefon: 0821/2177-194

Benutzeroberfläche mit verbessertem Workflow

für Informationssicherheit, IT-Notfallmanagement und Datenschutz

Die CONTECHNET Suite ist als branchenführende Lösung für die Umsetzung einer IT-Notfallplanung, die Implementierung eines Information Security Management Systems (ISMS) sowie das Management der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bekannt. Die umfassende Software Suite bietet zahlreiche Funktionen, darunter integrierte Anforderungskataloge, umfangreiche Checklisten, Dokumentenmanagement, InventarisierungstoolsundRisikomanagement, um gesetzlich vorgeschriebene oder regulatorische Dokumentationspflichten in maximal 23 Tagen zu erfüllen.

Verbesserter Workflow und neue, intuitive Benutzeroberfläche

Um den ständig wachsenden Herausforderungen und Anforderungen im Bereich der IT-Sicherheit gerecht zu werden, hat die CONTECHNET Deutschland GmbH ihre Softwaremodule einem umfassenden Redesign unterzogen.

Das neue Design bietet Geschäftsführern, IT-Leitern und Sicherheitsbeauftragten ein verbessertes Benutzererlebnis und noch mehr Funktionen, um mit INDART Professional® effektive Notfallpläne zu erstellen, mit INDITOR® das Informationssicherheitsmanagement (ISMS) in Unternehmen und Organisationen zu gewährleisten undmitINPRIVE® denDatenschutz gemäß des EU-DSGVO umzusetzen. Das überarbeitete Design der CONTECHNET Suite bietet eine neue, benutzerfreundliche Oberfläche. Sie erleichtert das Erstellen, Verwalten und Aktualisieren von

Das bewährte Managementsystem CONTECHNET Suite des deutschen Softwareherstellers CONTECHNET Deutschland GmbH erhält eine neue Benutzeroberfläche, neue Funktionalitäten und einen verbesserten Workflow, der Ihnen die Arbeit erleichtert.

relevantenDatenundDokumenten.

Die Benutzer werden durch klare Anweisungen, eine verbesserte Navigation und eine optimierte Darstellung aller Daten durchgängig unterstützt.

„Die IT-Notfallplanung, das Informationssicherheitsmanagement und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind entscheidende Aspekte für jedes Unternehmen, um die Geschäftskontinuität zu gewährleisten und die Resilienz zu steigern“, sagte Georg Reimann, CEO der CONTECHNET Deutschland GmbH.

Neues Design – Neue Möglichkeiten

„Das Team der CONTECHNET Deutschland GmbH hat viel Arbeit in die Verbesserung der CONTECHNET Suite gesteckt, damit sichergestellt wird, dass der User immer die richtigen Informationen zur Hand hat. Die benutzerfreundliche Benutzerführung mit visueller Unterstützung stellt si-

cher, dass sich auch neue Anwender schnell zurechtfinden und das volle Potenzial unserer Software ausschöpfen können“, so Martin Kierstein, Produktmanager der CONTECHNET Deutschland GmbH.

Die aktualisierte Benutzeroberfläche wurde mit dem klaren Ziel entwickelt, die Benutzerfreundlichkeit zu steigern und die Effizienz täglicher Aufgaben zu maximieren. Mit einer intuitiven Navigation und einer frischen Farbgebung wird die Nutzung der CONTECHNET Suite zum Kinderspiel. Die CONTECHNET Deutschland GmbH hat mit dem neuen Design der Software Suite die Messlatte für Softwarelösungen im Bereich IT-Notfallplanung, Informationssicherheitsmanagement und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) höher gelegt. „Wir sind überzeugt, dass nicht nur Neukunden, sondern auch unsere Bestandskunden von den Verbesserungen und Neuheiten profitieren werden, sei es in Bezug auf Benutzerfreundlichkeit, Transparenz und Kontrolle sowie Revisionssicherheit. Entdecken Sie selbst die Zukunft der ITSicherheit!“, lädt Georg Reimann Kunden und Interessenten ein.

Weitere Informationen

Alle Highlights des Redesigns und detaillierte Informationen zur verbesserten Stammdatenpflege, der angepassten Benutzerführung durch visuelle Unterstützung sowie der begleitenden Bedienung durch fokussierte Inhalte finden Sie auf der Homepage des Herstellers: [ https://www.contechnet.de ]

MobilesArbeiten fürVS-NfD

DieCyberbedrohungenfürBehördensindaktuellgroßwienie. EinzeitgemäßerIT-Security-Schutzistdaherunerlässlich. SichernSieIhrebehördlicheIT-InfrastrukturmitVPN-Lösungen „MadeinGermany“vonNCPab:

• BSI-ZulassungfürVS-NfD

• NachhaltigeInvestitionen durchVerwendungvon EndgerätenmitStandard-Windows-Betriebssystem

• SchnelleInbetriebnahme fürtausendeNutzer

• HoheSkalierbarkeit fürbeliebigvieleAnwender

• Kompatibel zuvorhandenerHard-/Software

• FlexibleLizenzmodelle

„Ichfindeesbedrohlich,dassdieKommunenbesondersoftvonRansomwareAusfällenbetroffensind.[...]WennderBundgehacktwordenwäre,wäre DeutschlandsFunktionsfähigkeitkaumeingeschränktgewesen.“

Dr.GerhardSchabhüser VizepräsidentdesBundesamtesfürSicherheitinderInformationstechnik(BSI)

Forschungsprojekt der Cyberagentur

Manipulationen intelligenter Systeme aufspüren

Wie lassen sich Manipulationen an einem KI-basierten System erkennen, das sich selbst ständig weiterentwickelt und immer wieder überschreibt? In einem neuen Projekt der Cyberagentur sollen Tools und Methodiken erforscht werden, um solche böswilligen Eingriffe in intelligente Systeme künftig rechtssicher nachweisen zu können.

Die rechtssichere Aufdeckung von Manipulationen an KI-Systemen ist noch kaum erforscht, künftig aber hoch relevant für die staatliche Sicherheit – und damit ein Fall für die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur). Im neuen Projekt „Forensik intelligenter Systeme“ der Cyberagentur sollen vorhandene und grundlegend neue forensische Vorgehensweisen, Werkzeuge und gesetzliche Standards für den rechtlichen Nachweis von Manipulationen in KI-Systemen erforscht werden. Dabei werden die Anwen-

Die Cyberagentur hat die Projektausschreibung „Forensik intelligenter Systeme“ veröffentlicht.

dungsbereiche Bildverarbeitung, Textverarbeitung und autonome Systeme betrachtet. Im Projekt sollen rechtlich fundierte Erkenntnisse zur Analyse von Spuren in KI-Systemen gewonnen und entsprechende Tools entwickelt werden, um Manipulationen an diesen Systemen aufzudecken, Tatbestände festzustellen und die Täter zu finden. Die Forschungsansätze dazu müssen transparent, fair und erklärbar sein. Letztlich sollen „Forensic Readiness“ und „Forensic-by-Design“Methoden zum rechtlichen Nachweis von Manipulationen in sich weiterentwickelnden, selbstüberschreibenden KI-Systemen entwickelt werden. „Bei Erfolg sind aus den wissenschaftlich gewonnenen Erkenntnissen gesetzliche Rahmenbedingungen sowie Anforderungen und Standards zu formulieren und umzusetzen“, heißt es. Sicherheitsbehörden und Streitkräfte der Bundesrepublik sollen so mit rechtlicher Handlungssicherheit und Vorgehensweisen für das in allen Gesellschaftsschichten eingreifende Gebiet der KI befähigt werden. Im Projekt entwickelte Systeme könnten von Polizeibehörden genutzt werden.

Interessenten aus Hochschulen und Universitäten, Unternehmen, Start-ups, Organisationen der Bereiche IT-Forensik, Künstliche Intelligenz oder Strafverfolgung und weiteren Institutionen sind aufgerufen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.

Interdisziplinär forschen

Aufgrund der Komplexität des Themas „Forensik intelligenter Systeme“ brauche es interdisziplinäre Forschung; die Cyberagentur verweist daher ausdrücklich auf die Möglichkeit, Expertisen aus den verschiedenen Forschungsbereichen zu bündeln und Konsortien zu bilden.

Um diese Vernetzung zu fördern, hat die Agentur im Vorfeld ein Partnering-Event organisiert. An der virtuellen Veranstaltung im April nahmen 32 Expertinnen und Experten aus 18 verschiedene Institutionen – Unternehmen, Universitäten und Hochschulen – teil. Die Teilnahme an der Ausschreibung steht darüberhinaus aber allen Interessierten offen. nh

Projekt„Forensik intelligenter Systeme“ Die Projektausschreibung wurde am 8. September 2023 veröffentlicht; Teilnahmeanträge können bis zum 25. Oktober 2023 eingereicht werden.

Der Forschungszeitraum ist auf vier Jahre festgelegt und die Leistungserbringung in vier Phasen aufgeteilt. Die besten und innovativsten der konkurrierenden Lösungen sollen anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien schrittweise ermittelt und ausgewählt werden.

Sicherheit in mobilen und verteilten Umgebungen

Zero-Trust-Architektur für TI 2.0 entwickelt

Die Telematikinfrastruktur 2.0 soll auf dem Zero-Trust-Ansatz basieren, das dafür entwickelte Feinkonzept kann darüber hinaus auch Chancen für weitere Bereiche mit hohen Anforderungen an Datenschutz und Privacy bieten.

Die jetzige Telematikinfrastruktur 1.0 wird als geschlossenes Netzwerk mit dezentraler Datenverarbeitung betrieben. Fachdienste sind über Virtual Private Networks (VPN) angebunden; Sicherheitsfunktionen wie Identitäten, Verschlüsselung und Signaturen über stationäre Konnektoren umgesetzt. Das Netzwerk gilt als sicher, es ist als vertrauenswürdig eingestuft –zukunftsweisend ist es nicht. Auch abgesehen von den Schwierigkeiten bei der Laufzeitverlängerung der Konnektoren in den Arztpraxen genügt die Architektur nicht mehr den Anforderungen an Verfügbarkeit, Skalierbarkeit, Mobilität und Nutzerfreundlichkeit. Die Gematik hat daher im vergangenen Jahr ein Industrie- und Forschungskonsortium mit der Konzepterstellung für die Telematikinfrastruktur 2.0 beauftragt. Das Konsortium, bestehend aus Unternehmen der Bundesdruckerei

Gruppe (mit der genua GmbH als Konsortialführer), der CompuGroup Medical Deutschland AG und dem Fraunhofer Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit AISEC, hat jetzt die Ergebnisse vorgestellt. Insgesamt wurden vier Bausteine umgesetzt: W ein Feinkonzept über 160 Seiten mit Architekturvorschlag, W ein „Proof of Concept“, W ein 30-seitiger Stufenplan zur schrittweisen Migration, W sowie ein Demonstrator zur Darstellung der Zero-Trust-Architektur aus Nutzersicht.

Zero-Trust-Architektur auch für andere Bereiche nutzbar

Als grundlegende Anforderung wurde dabei ein Zero-Trust-Ansatz umgesetzt. Anders als bei Zero-Trust-Architekturen für Unter-

nehmen waren beim Konzept für dieTI2.0auchdiehohenAnsprüche

an die Datensouveränität und den Schutz der personenbezogenen Daten zu berücksichtigen, dies wird als besondere Herausforderung genannt. Die im Konzept beschriebene Zero-Trust-Architektur ermögliche es, Sicherheit auch in mobilen und verteilten Umgebungen granularer und flexibler als bisher durchzusetzen. Über eine dynamische Überprüfung von aktuellen Informationen zu Nutzer, Gerät und Kontext der Anfrage soll der Datenschutz auch bei Zugriffen über das offene Internet und über private Endgeräte gewährleistet werden. Zudem wurden „so weit wie möglich anerkannte offene Standards“ genutzt.

Gleichzeitig seien alle relevanten Aspekte, wie die Erwartungen der Nutzer an Mobilität und einfache Nutzung, moderne Sicherheitskonzepte sowie ein zeitgemäßes Identitätsmanagement berücksichtigt. Die Entwickler sehen Chancen über diese konkrete Anwendung im Gesundheitswesen hinaus: Perspektivisch könnten weitere Bereiche mit hohen Anforderungen an Datenschutz und Privacy von der Nutzer- und Privacy-fokussierten Zero-Trust-Architektur profitieren. Für die Vertiefung und Realisierung des Konzepts sei nun die Einbeziehung weiterer Stakeholder nötig, heißt es im abschließenden Ausblick. nh

Legacy-Systeme

Altsysteme bremsen Sicherheit aus

Die Digitalisierung kann dem Gesundheitswesen zu effizienteren Prozessen und einer hochwertigeren Versorgung verhelfen. Häufig hapert es jedoch an veralteter Technik.

Technik kann den Menschen unterstützen – wenn sie zeitgemäß ist. Dazu müssen Rechner, Smartphone & Co. nicht unbedingt State of the Art sein, aber veraltete Technik bremst. Offenbar gibt es jedoch noch sehr viele Legacy-Systeme, wie eine Studie des Anbieters SOTI zeigt. Die Studie hat sich auf Ein-

richtungen des Gesundheitswesen konzentriert.

Demnach haben ganze 95 Prozent der Unternehmen im HealthcareBereich Legacy-Systeme – also Altsysteme – im Einsatz. Häufig sind die Systeme eine Mischung aus neuen und alten Geräten. Fast drei Viertel (73 Prozent) der für die Stu-

die Befragten in Deutschland gaben an, dass sie aufgrund von Altsystemen mobile Geräte aus der Ferne weder erkennen noch verwalten können und deshalb keine detaillierten Informationen über Gerätenutzung sowie -standort haben. Bei 28 Prozent der Befragten konnten neue Endgeräte und Dru-

cker sogar überhaupt nicht eingesetzt und verwaltet werden.

Gerätesicherheit

„Im Gesundheitswesen ist es besonders wichtig, dass mobile Technologien stets verfügbar sind oder zumindest schnellstmöglich gewartet und wieder einsatzfähig gemacht werden können. Altsysteme sind dazu jedoch sehr häufig nicht in der Lage“, mahnt Stefan Mennecke, VP of Sales, Middle East, Africa & Central, Southern and Eastern Europe bei SOTI. Altsysteme verursachen dabei mehrere Probleme. Neben der Tatsache, dass sie mit neueren Geräten oft nicht kompatibel sind, sind die Wartungskosten entweder sehr hoch – oder eine Wartung ist gar nicht mehr möglich, was wiederum der Sicherheit abträglich ist.

Ein Drittel (33 Prozent) der Befragten äußerte die Sorge, Altsysteme könnten das Netzwerk anfällig für Cyberangriffe machen. Und den Compliance-Vorschriften der jeweiligen Einrichtung dürften Legacy-Systeme ebenfalls nicht entsprechen.

Fast die Hälfte (49 Prozent) der befragten Healthcare-Verantwortlichen gab an, Probleme bei der Gerätebereitstellung zu haben, technische Probleme nicht zeitnah lösen oder neue Geräte erkennen zu können. Zudem hat das Personal bei 43 Prozent der Studienteilnehmer in Deutschland keinen schnellen Zugriff auf die Patientendaten.

Dabei wird durchaus kräftig in neue Technik investiert. Laut Studie hat das IT-Budget im deutschen Healthcare-Markt um 57 Prozent zugelegt. Dabei wird allerdings vor allem ein Anstieg bei Lösungen rund um Künstliche Intelligenz und Virtual Reality gemeldet. „Angesichts der raschen Einführung einer Vielzahl von Geräten im Gesundheitswesen zur Verbesserung der Patientenversorgung sieht sich die Branche mit einem alarmierenden Ungleichgewicht zwischen technologischen Fortschritten und den für die Verwaltung und Sicherung dieser Geräte erforderlichen Ressourcen konfrontiert“, heißt es dazu im Studienbericht. „Die zunehmende Komplexität der Geräteverwaltung, einschließlich der Verwaltung von Altsystemen, erfordert dringende Aufmerksamkeit und angemessene Investitionen in Ressourcen, um potenzielle Schwachstellen zu entschärfen und sensible Daten zu schützen.“ su

Weiterlesen

Der Bericht zur Studie„Diagnose Technologiestillstand? Der Stand mobiler Technologien im Gesundheitswesen“ ist hier als PDF einsehbar:

[ voge.ly/vglbQDq ]

AlslangjährigerIT-SicherheitspartnerderBundesrepublikDeutschland gestaltenwirschonheutesouveräneCloud-LösungenganznachIhren Bedürfnissen–on-premise,publicoderauchkombiniertalsflexible HybridCloud.

Digitale Resilienz gegen Cyberangriffe entwickeln

Das Geheimnis für mehr Sicherheit und Cyberresilienz

Digitale Resilienz ist heute überlebenswichtig – gerade im öffentlichen Sektor. Denn Cyberkriminelle machen längst keinen Halt mehr vor Kommunen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen. Fünf Faktoren sind besonders wichtig, um Cyberresilienz aufzubauen und für mehr Sicherheit im öffentlichem Sektor zu sorgen – auch bei stark verteilten Systemen, einer hochkomplexen Sicherheitslandschaft und immer häufigeren Cyberangriffen:

Umfassende Transparenz

Eine Echtzeitsicht auf sämtliche Systeme (einschließlich selbstentwickelter und Drittanbieter-Soft-

„Resilienz“ gehört nicht gerade zum klassischen Vokabular von Security-Teams. Dennoch ist der Begriff kein leeres Buzzword mehr.

ware) und Daten bringt die Transparenz und den Kontext, der für öffentliche Dienstleistungen notwendig ist – genau hier beginnt Cyberresilienz.

Schnelle Erkennung und Untersuchung

Voraussetzung, Sicherheitsvorfälle frühzeitig zu erkennen, ist es, alle relevanten Bereiche überwachen zu

Künstliche Intelligenz und Demokratie

Wahlen in Zeiten von Deepfakes

Die Erstellung gefälschter Nachrichten, Bilder und Videos ist mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) so einfach wie nie. Werden diese Medien genutzt, um Bürger gezielt zu beeinflussen, gefährdet dies laut Marco Eggerling die Demokratie.

„Jeder Wahlkampf weltweit kann und wird womöglich in Zukunft durch KI-generierte Informationen beeinflusst werden“, mahnt Marco Eggerling. Der CISO EMEA des IT-Sicherheitsanbieters Check Point Software Technologies macht in diesem Satz klar, welche große Gefahr durch Künstliche Intelligenz entstehen kann und wohl bereits entstanden ist: die Gefährdung der Demokratie.

Billige Kopien

Zwei Aspekte dessen sind die drohende Abkopplung von sachlichen Debatten und die Gefahr durch Deepfakes. „Ob Nachrichten, Bilder, Videos oder sogar Podcasts: Nahezu jede Form audiovisueller Kommunikation kann über KI nachgebildet werden und ist teils kaum vom Original zu unterscheiden, das zur Generierung des neuen Inhalts verwendet wurde“, erläutert Eggerling. Das heißt: Zum

einen können mithilfe Künstlicher Intelligenz Texte in großem Maßstab erstellt und auf bestimmte Wählergruppen zugeschnitten werden. Zum anderen können audiovisuelle Inhalte auf sehr realistische Art verändert werden – und zwar ohne großen finanziellen Aufwand.

Eggerling blickt mit Sorge Richtung USA, wo im kommenden Jahr die Präsidentschaftswahlen stattfinden: „Frühere Technologien wurden in erster Linie in Wahlkampagnen eingesetzt, um bestimmte Inhalte zu kuratieren und mit den Zielgruppen abzugleichen. Heute ist die Technologie zunehmend in der Lage, maßgeschneiderte Inhalte zu erstellen, was die Besorgnis über ihren Einfluss auf den öffentlichen Diskurs schürt.“

So könne zum Beispiel ein Text über den Bot ChatGPT nicht nur erstellt, sondern auch personalisiert werden. „Dabei können spezifische Parameter wie Alter, Ge-

schlecht und geografischer Standort sowie Ziele festgelegt werden, die automatisch in die API (Application Programming Interface) eingespeist werden“, erklärt Eggerling. So entstehe ein überzeugender personalisierter Text, der die Zielgruppen im Sinne der Erfinder beeinflussen soll.

Deepfakes

Gefahr geht auch von den bereits erwähnten Deepfakes – gefälschten Sprach- oder Videoaufnahmen –aus. Bekannt geworden ist beispielsweise das gefälschte Foto von Papst Franziskus im weißen Daunenmantel. Mittlerweile gibt es zahllose Bilder und Videos von Prominenten oder auch Politikern, deren Gesichter ausgetauscht oder deren Lippenbewegungen verändert werden, um gefälschte Aussagen unterlegen zu können. Für Aufsehen hat auch das Video des ukrainischen Präsidenten Wolo-

können. Nach der Erkennung sollte eine Priorisierung der Events erfolgen, indem Warnmeldungen –mithilfe fortschrittlicher Tools und KI – in weiteren Kontext gestellt und klassifiziert werden. Das minimiert Rätselraten und Alarmmüdigkeit und ist gleichzeitig Voraussetzung für weitere Maßnahmen.

Optimierte Reaktion und Zusammenarbeit

Zu viele Vorfälle und sich ständig wiederholende Aufgaben machen IT-Teams müde und brennen sie aus. Trotzdem muss die Incident Response am besten in Sekundenschnelle erfolgen. Hier helfen Automatisierungs- und Orchestrie-

dymyr Selenskyj gesorgt, in dem er vermeintlich die Kapitulation der Ukraine verkündete. Hierzulande erinnert man sich vielleicht noch an das Telefonat zwischen Franziska Giffey und dem unechten Vitali Klitschko.

„Die Möglichkeit, über KI personalisierte Texte, Videos und Bilder zu erstellen und diese mikrogezielt an Wählergruppen zu senden, erzeugen neue Herausforderungen

rungsfunktionen, sodass sich Sicherheitsexperten auf wirklich wichtige Vorfälle konzentrieren und Unterbrechungen minimieren können. Und auch wenn eine manuelle Reaktion benötigt wird, helfen diese Funktionen bei einer besseren Zusammenarbeit von Security-, IT- und Engineering-Teams. IT-Sicherheit ist heute nämlich Teamsport. Und nur mit effizienter, abteilungsübergreifender Zusammenarbeit kann echte Cyberresilienz entstehen.

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zung für die Bewertung von Informationen ist jedoch die Nachvollziehbarkeit der Informationsquelle, der Identität des Sprechers und seiner Beweggründe. Daher wird in einigen Vorschlägen die Notwendigkeit betont, diese Details zusammen mit der Veröffentlichung KI-generierter Inhalte offenzulegen. Bei Gesprächen mit Bots wird gefordert, die Identität des Sprechers als KI-Chatbot

„Die Möglichkeit, über KI personalisierte Texte, Videos und Bilder zu erstellen und diese mikrogezielt an Wählergruppen zu senden, erzeugen neue Herausforderungen für Politik und Gesellschaft“

Marco Eggerling CISO EMEA, Check Point

für Politik und Gesellschaft“, sagt Eggerling. „Fingierte Inhalte und Informationen können dafür sorgen, dass Diskussionen jeder sachlichen Grundlage entbehren. Ihre Erstellung und Verbreitung hat weitreichende Auswirkungen auf demokratische Prozesse.“ Eggerling meint, dass gefälschte Inhalte die Existenz eines freien, sinnvollen Austauschs von Ideen und Meinungen bedrohten – und damit die Voraussetzung für demokratische Wahlen. „In einer Realität, in der es immer schwieriger wird, Fälschungen zu erkennen, werden Quelle und Kontext einer Nachricht zu einem entscheidenden Faktor.“

Lösungsvorschläge

Man kann und muss diese Problematik angehen. Laut Eggerling braucht es dazu die Zusammenarbeit mehrerer Akteure: „Zuallererst müssen die Anbieter von KI proaktive Maßnahmen ergreifen, um den Missbrauch ihrer Technologie zu verhindern. Dazu müssen Regulierungsbehörden ihre Richtlinien neu bewerten und aktualisieren. Die wichtigste Vorausset-

zu deklarieren und die Absichten der KI zu verdeutlichen. Denkbar wäre hier, die Befehle aufzulisten, die dem KI-Bot zur Erstellung der Inhalte gegebenen wurden.“ Eggerling bringt auch Initiativen ins Spiel. „WorldCoin von OpenAI beispielsweise“, sagt er, „ist eine digitale Identifizierungsplattform, deren Ziel es ist, Menschen die Möglichkeit zu geben, zu überprüfen, ob sie mit echten Menschen interagieren.“ Und auch in den sozialen Medien könne es einen Trend hin zur Validierung von Nutzerprofilen und Identitäten geben. „Wenn Informationen jeder Art gefälscht werden können, entscheiden sich Menschen womöglich eher für zuverlässige Quellen und Medien, die sich stärker für eine sorgfältige Überprüfung der Fakten, redaktionelle Standards und Verantwortlichkeit einsetzen“, so seine Hoffnung. „Wer Quellen kritisch hinterfragt, quer checkt, den gesunden Menschenverstand nutzt und sich eigenständiges Denken bewahrt, schützt sich am Ende des Tages noch immer am besten vor Manipulation – egal ob Menschen- oder KI-gemacht“, so Eggerling. su

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