4 | Die OSB Alliance fordert, offene Standards und OpenSource-Software in den Digitalcheck zu integrieren.
6 | Im Interview erklärt Nils Hoffmann die Umbenennung und Neuausrichtung von PUBLIC Deutschland.
7 | Kolumne von Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves.
8 | Ab Oktober greift die EURichtlinie NIS-2. Worauf Verwaltungen achten müssen, erläutert
Tim Berghoff.
9 | Das BSI hat sein neues Nationales IT-Lagenzentrum in Bonn eröffnet.
Praxis & Innovation
12 | Gutes Marketing ist auch für Verwaltungsleistungen wichtig.
14 | Gidon Wagner zeigt, dass Produktivität und Effizienz eng mit der Qualität von Sprache und Informationen verknüpft sind.
15 | Assistenzroboter für mehr digitale Teilhabe.
16 | Digitale Lernplattformen wie der eGov-Campus helfen beim Aufbau digitaler Kompetenzen.
17 | Relevante Termine für den Public Sector.
Impressum Seite 24
Interview
Staatssekretär Dr. Markus Richter über den Status quo der Verwaltungsdigitalisierung und das OZG.
26.Febr uar 2024
Einer für Alle Ob Angebote die Erwartungen erfüllen, zeigt sich auf dem Marktplatz für EfALeistungen. 11
Onlinezugangsgesetz 2.0
SPEZIAL
Hintergründe und Lösungen rund um die IT-Infrastruktur und den Cloud-Einsatz im Public Sector. 19
Gezielte Anreize statt
Recht ohne Konsequenz
Die Fraktionen von FDP, Grüne und SPD haben sich auf das OZGÄnderungsgesetz geeinigt. Im Entwurf ist auch ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen verankert. Dessen Nutzen wird jedoch angezweifelt.
Schlappe vierzehn Monate hat es gedauert, doch nun ist es endlich soweit: Die Ampel-Koalition hat sich auf das OZG-Änderungsgesetz – auch als OZG 2.0 bekannt – geeinigt. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift die Erfahrungen des 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetzes auf und schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine schnellere Digitalisierung der Verwaltung“, so Dr. Volker Redder (FDP-Fraktion), Misbah Khan (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Dunja Kreiser (SPDFraktion) in einem gemeinsamen Statement. Dafür ist geplant, einheitliche Standards sowie ITKomponenten zentral bereitzustellen – etwa für die Authentifizierung beim Online-Antrag oder zur Bezahlung. Gleichzeitig soll die Schriftformerfordernis abgeschafft werden, „wodurch behördliche Anliegen vollständig elektronisch erledigt werden können, ohne dass eine zusätzliche Unterschrift oder ein physisches Dokument erforderlich ist“.
Kurz gemeldet
Flexibles Management:
Wenn die Spitze nicht will Egal, ob es um zeitlich begrenzte Krisen wie die Corona-Pandemie oder um langfristige Herausforderungen wie den demographischen Wandel und den damit einhergehenden Fachkräftemangel geht –die öffentliche Verwaltung braucht Flexibilität und innovative Technologien, um diese zu bewältigen. Eine Voraussetzung für die Nutzung intelligenter Technologien sind jedoch Daten. Vorhanden sind
Ein weiterer zentraler Aspekt des OZG 2.0, der für ziemlichen Wirbel gesorgt hat, ist die Integration eines Rechtsanspruchs auf digitale Verwaltungsleistungen. Dieser soll ab 2028 gelten – jedoch nur für Leistungen des Bundes und nicht für Services, die aus technischen und rechtlichen
„Gefragt sind Anreize wie zentral bereitgestellte Services, die von den Kommunen schnell und einfach nachgenutzt werden können.“
Marc Groß, Vertreter des Vorstands der KGSt
Gründen keine digitale Bereitstellung erlauben. Marc Groß, Vertreter des Vorstands der KGSt, hegt jedoch Zweifel daran, dass einklagbare Verwaltungsleistungen ein „probates Mittel sind, schneller und effizienter zu digitalisieren, zumal sie keine rechtlichen Konsequenzen haben“. Ein
weiterer Grund, warum sich der Rechtsanspruch als zahnloser Tiger herausstellen könnte: Beim Bund liegen lediglich zwanzig Prozent der Verwaltungsleistungen, den Löwenanteil haben die Kommunen zu stemmen. Marie-Christine Ostermann, Präsidentin Die Familienunternehmer, fordert daher Nachbesserungen: Es brauche verbindliche Fristen, harte Sanktionen und ein unabhängiges Monitoring, ist sie überzeugt. Groß hingegen plädiert für Anreize „wie zentral bereitgestellte Services, die von den Kommunen schnell und einfach nachgenutzt werden können und einen echten Nutzen auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltung erzeugen, insbesondere wenn in Bundesangelegenheiten die medienbruchfreien Web-Services gleich mitgeliefert werden.“ Es mache im 21. Jahrhundert bei der prekären Finanz- und Personalsituation im öffentlichen Dienst keinen Sinn mehr, dass hunderte von Kommunen beispielsweise die Gewerbean-, -ab- und -um-
Marc Groß ist Vertreter des Vorstands und Leiter des Programmbereichs Organisations- und Informationsmanagement bei der KGSt.
meldung immer wieder ein bisschen anders digitalisieren, weil es andere Fachverfahren gibt. „Ein Schlüsselelement ist dabei die Modernisierung der Register. Bei derzeit über 10.000 dezentralen Registern wird dies jedoch noch viel Zeit und Aufwand in Anspruch nehmen. Um hier schnell Erfolge zu erzielen, muss das Projektmanagement deutlich professionalisiert werden. Dies gilt im Übrigen auch für viele andere Projekte im Rahmen der Digitalisierung in Deutschland.“ Ähnlich sieht es Ostermann: „Die wichtigsten Ansatzpunkte für den Gesetzgeber sind längst ausgemacht“, erklärt sie. „Das Land braucht ein wirksames Registermodernisierungsgesetz und digitale Identitäten, zudem werden Kommunen bei der Implementierung der digitalen Technik dringend verlässliche und praxisnahe Unterstützung benötigen.“ na
diese in Behörden natürlich in ausreichender Menge, nur genutzt werden sie organisationsweit immer weniger: Ihr Anteil ist von durchschnittlich 53 auf 41 Prozent gefallen. „Die Ursachen sind Datensilos sowie Gesetzesvorgaben und interne Vorschriften“, heißt es dazu in der Studie „IT-Trends 2024“ von Capgemini. Um den Wandel zum Data-driven Government zu schaffen, braucht es also zunächst ein Umdenken und den Aufbau einer datenaffinen Kultur.
Allerdings zeigt die Studie auch, dass die Veränderungsbereitschaft im öffentlichen Sektor geringer ausfällt als in der Wirtschaft – besonders auf der Leitungsebene. „Während das Management von Unternehmen auf einer Skala von null (nicht veränderungsfähig) bis 100 (extrem veränderungsfähig) rund 51 Punkte erhält, werden Leitende von Behörden mit 38 Punkten als deutlich unflexibler eingestuft.“ Im Vorjahr erhielten sie noch rund 52 Punkte. Die Differenz ist
damit zu erklären, dass die bewertenden Fachabteilungen mittlerweile höhere Ansprüche haben: Während der Corona-Pandemie bewies schließlich auch die öffentliche Hand ein hohes Maß an Flexibilität und Veränderungsfähigkeit. Nun ist dieser äußere Einfluss weggefallen, der Veränderungsdruck aufgrund der Digitalisierung bleibt jedoch bestehen – es geht nur deutlich weniger voran. na voge.ly/vglmiuM
Das GovTech-Beratungsunternehmen PUBLIC heißt ab sofort Possible.
Staatssekretär Dr. Markus Richter im Interview
„Die Umsetzungsfrist des OZG gilt weiterhin“
Die Verwaltungsdigitalisierung geht nicht so schnell voran wie geplant. Dennoch gibt es bereits einige Erfolge zu verzeichnen. Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, spricht im Interview über den Status quo, das OZG 2.0 und die diesjährigen Ziele des IT-Planungsrats.
Wie würden Sie den Status quo der Verwaltungsdigitalisierung beschreiben?
Richter: Unser Ziel ist, das Land moderner und digitaler zu machen. Dabei sind wir im Bund gut vorangekommen. Alle wesentlichen Services des Bundes sind heute digital verfügbar. Wir haben mit dem Bundesportal eine der modernsten Plattformen geschaffen. Wir bieten auch mit dem OnlineAusweis und der BundID sichere und nutzerfreundliche Identifizierungsmöglichkeiten. Die Angebote werden gut angenommen, beispielsweise gibt es derzeit 3,6 Millionen BundID-Konten, und die AusweisApp wurde schon über 16 Millionen Mal gedownloaded. Der Bund hat seine Verpflichtungen aus dem OZG erfüllt. Dennoch bleibt auf allen Ebenen des Staates noch viel zu tun. Digitalisierung bleibt eine Dauer- und Querschnittsaufgabe.
Die Umsetzungsfrist des Onlinezugangsgesetzes ist vor mehr als einem Jahr abgelaufen. Seitdem wird an einem Nachfolgegesetz gearbeitet. Wann wird der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen sein?
Richter: Unser Gesetzentwurf wird derzeit im parlamentarischen Verfahren beraten. Der Zeitpunkt, wann das Gesetz in Kraft tritt, hängt maßgeblich vom weiteren Verlauf dieses Verfahrens ab.
ihrer Verantwortung für ihre Kommunen auch in der Digitalisierung gerecht werden und ihnen mit angemessenen Rahmenbedingungen den Weg zu einer flächendeckenden Digitalisierung ebnen. Die Länder haben jeweils unterschiedliche Ansätze und Wege gefunden, um dieser Herausforderung gerecht zu werden.
wurde
und vergrößert.
mit den „IT-Architekturrichtlinien“ und der „Architekturrichtlinie des Bundes“ gibt es weitere verbindliche Standardisierungsdokumente. Es ist aktuell unsere Aufgabe, diese zu harmonisieren und zu einer ganzheitlichen OZG-Rahmenarchitektur mit verbindlichen Standards, einheitlichen Schnittstellen und zentralen Basiskomponenten weiterzuentwickeln. Der Prozess wurde mit dem Vorhaben „Erarbeitung eines Zielbilds für eine OZG-Rahmenarchitektur“, welches unter Federführung des BMI gerade mit dem Föderalen ITArchitekturboard durchgeführt sowie von einem Konsultationsprozess begleitet wird, bereits angestoßen.
Richter: Es gibt ein häufiges Missverständnis, das ich nochmal aus-
rung auf eine neue allgemeine Umsetzungsfrist im OZG-Änderungsgesetz verzichtet. Stattdessen beinhaltet der Entwurf Fristen für einzelne Vorhaben, wie die Ende-zu-Ende-Digitalisierung ausge-
Der Bund hat im Kommunalpakt, der im Juli 2023 vom IT-Planungsrat beschlossen wurde, darüber hinaus angeboten, einen praxisbezogenen Austausch zwischen Bund und Ländern einschließlich der Kommunen zu etablieren, um aus den Erfahrungen der föderalen OZG-Umsetzung zu lernen. Diese unmittelbaren Gesprächsformate können sicherlich auch dazu beitragen, die Herausforderungen auf kommunaler Ebene noch besser zu identifizieren und zielgerichteter an die richtige und zuständige Ebene zu transportieren.
räumen möchte: Die Umsetzungsfrist des OZG gilt weiterhin, sie ist nicht aufgehoben. Seit dem Ende 2022 sind alle Behörden von Bund und Ländern, einschließlich der Kommunen, verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Es ist ein guter Schritt, dass wir das auf Bundesebene – auch weitestgehend zeitlich – halten konnten.
Klar ist, dass wir gemeinsam weiter daran arbeiten, dieses Ziel auch auf Länder- und Kommunalebene zu erreichen. Steuerungsmechanismen wie Finanzierung, Beschlüsse und Fristen haben bislang keine ausreichende Wirkung gezeigt. Daher hat die Bundesregie-
Eine neue Frist wird es mit dem Nachfolgegesetz nicht geben. Was bedeutet das für den Digitalisierungsprozess? Schließlich wird häufig kritisiert, dass dadurch der Umsetzungsdruck sowie die Verbindlichkeit entfallen.
wählter Bundesleistungen und dass Leistungen für Unternehmen in spätestens fünf Jahren ausschließlich digital verfügbar sein müssen.
Mit dem Einer-für-Alle-Prinzip sollten Onlinedienste nur einmal entwickelt und dann von anderen Kommunen und Länder übernehmen werden. Viele Kommunen wissen aktuell allerdings nicht, wie sie die Dienste langfristig bezahlen sollen. Wie wird beziehungsweise wie kann den Kommunen hier künftig Sicherheit gegeben werden?
Richter: Der Bund hat sich immer dafür eingesetzt, dass die Länder
Digitale Identitäten in der Verwaltung von morgen
Sichere und schriftformwahrende Antragsabgabe mittels Online-Ausweis
Es wird unter anderem vom Nationalen Normenkontrollrat (NKR) kritisiert, dass der Bund bislang keine Standards verbindlich vorgibt. Was sagen Sie zu der Kritik?
Richter: Die Aufgabe, technische Standards festzulegen, liegt nach dem IT-Staatsvertrag beim ITPlanungsrat. Schnittstellenbedarfe werden im Rahmen der OZG-Umsetzung einvernehmlich zwischen Bund und Ländern erarbeitet und beschlossen. Von der Verordnungsermächtigung nach § 6 Absatz 1 OZG wurde daher bisher kein Gebrauch gemacht.
2020 wurden bereits die „EfA-Mindestanforderungen“ beschlossen,
Zudem wollen wir die Auffindbarkeit von Standards mit dem Entwurf zum OZG-Änderungsgesetz erhöhen; dieser sieht eine Veröffentlichung von Standards an zentraler Stelle vor.
Laut NKR sollte mit dem Übergang zu einer digitalen Verwaltung auch die Überlegung verbunden sein, die Aufgabenverteilung im Föderalstaat anders zu organisieren. Wie ist Ihr Standpunkt beim Thema Föderalismusreform?
Richter: Der Föderalismus ist eine Grundsäule der Bundesrepublik. Um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten, braucht es eine klare und effiziente Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, führen wir deshalb gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Dialog. Die Bundesregierung führt diesen Föderalismusdialog dezentral und fachspezifisch.
Als BMI stehen wir hier insbesondere auch im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung in einem engen Austausch mit Ländern und Kommunen. Im Ergebnis kann ich der Idee einiges abgewinnen, einzelne Leistungen, für die es keiner Ortskenntnisse und keiner unmittelbaren persönlichen Interaktion bedarf, zu zentralisieren. Das heißt nicht, dass Leistungen zwingend vom Bund erbracht werden müssen. Mit dem „Einer für Alle“-Prinzip haben wir eine solche Arbeitsteilung bereits anskizziert.
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Digitalcheck
Open Source in der Gesetzgebung
Seit Januar 2023 bewährt sich der Digitalcheck im öffentlichen Sektor. Nun fordert die Open Source Business Alliance, offene Standards und Open-Source-Software in diesen zu integrieren, um die digitale Souveränität des Staates zu stärken und die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern zu verringern.
Knapp über ein Jahr gibt es den Digitalcheck nun schon. Seit Januar 2023 sind diesem auch laut Ernst Bürger, Abteilungsleiter „Digitale Verwaltung; Steuerung OZG“ im Bundesinnenministerium, von insgesamt 87 eingebrachten Gesetzen 72 unterzogen worden – eine Anwendungsquote von 83 Prozent. Doch nicht nur eingebrachte Gesetze werden geprüft: Wie aus dem NKR-Jahresbericht hervorgeht, wurden insgesamt in den ersten drei Quartalen 2023 160 Digitalchecks durchgeführt.
Eine Entwicklung, die durchaus zu begrüßen ist, schließlich bedarf eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung eines ganzheitlichen Mitdenkens. Es reiche nicht, analoge Prozesse einfach nur ins Digitale zu übersetzen, so die Open Source Business Alliance.
Open Source und offene Standards im Blick
Deshalb gibt sich der Verband auch nicht mit dem Digitalcheck in seiner jetzigen Form zufrieden. Er fordert stattdessen, offene Standards und Open-Source-Software in diesen zu integrieren. Ihr Einsatz garantiere die Kontroll- und Gestaltungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung über die genutzten digitalen Systeme und sichere somit die digitale Souveränität des Staates.
Gleichzeitig ließe sich so die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern reduzieren. Die Transparenz des Quellcodes ermögliche zudem ein höheres IT-Sicherheits- sowie
ce-Software in den Digitalcheck. Dabei handelt es sich um kleine Ergänzungen bei drei der fünf zugrundeliegenden Prinzipien: Bei Prinzip 1 „Digitale Kommunikati-
Datenschutzniveau. Der Verband verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Koalitionsvertrag sowie zahlreiche Beschlüsse des IT-Planungsrats, in denen die zentrale Bedeutung von OpenSource-Software hervorgehoben wird.
Vorschläge für den Digitalcheck
Gleichzeitig liefert er konkrete Vorschläge für die Integration offener Standards und Open-Sour-
on sicherstellen“ sollte der Satz „Die Regelung ist Technologie offen" durch „Zur Sicherstellung der digitalen Souveränität werden offene Technologien bevorzugt“ erweitert werden. So werde laut OSB Alliance klargestellt, dass unterschiedlichste Technologien zum Einsatz kommen können. „Gleichzeitig wird betont, dass offene Technologien wie Open-SourceSoftware, offene Standards oder offene Datenformate bevorzugt zum Einsatz kommen sollen, und dass die digitale Souveränität von
Der Digitalcheck
Fünf Prinzipien für digitaltaugliche Gesetze Auf dem Weg zu einer modernen, digitalen Verwaltung stehen oftmals gesetzliche Vorgaben im Weg, die zunächst aufwendig geändert werden müssen. Mit Beginn des vergangenen Jahres wurde daher der sogenannte Digitalcheck eingeführt. Er soll Legistinnen und Legisten dabei unterstützen, digitaltaugliche Regelungen zu erarbeiten. Er fußt auf fünf Prinzipien: der Sicherstellung der medienbruchfreien, digitalen Kommunikation, der Wiederverwendung von Daten und Standards, der Gewährleistung von Datenschutz und Informationssicherheit, der klaren Regelung für eine digitale Ausführung und der Ermöglichung von Automatisierung. Damit soll schon früh im Gesetzgebungsprozess die Aufmerksamkeit der Legistinnen und Legisten auf zentrale Fragen gelenkt werden – etwa: „Hat eine Gesetzgebungsinitiative einen Digitalbezug?“, „Wie kann die neue Regelung digital umgesetzt werden?“ und „Können bestehende Daten nachgenutzt werden?“. Die Verantwortlichen müssen dann in einem Fragebogen zu den genannten Themen Stellung beziehen. Diese Informationen werden dem Gesetzentwurf beigefügt, wenn er im weiteren Prozess an den Bundestag übermittelt wird. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) prüft schließlich, inwieweit die digitalen Möglichkeiten bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch die Ministerien ausgeschöpft wurden.
Staat, Zivilgesellschaft und Wirtschaft ein Ziel ist, das bei der Erarbeitung und der Implementierung digitaltauglicher Gesetze mitbedacht werden muss.“
Mit dem zweiten Prinzip „Wiederverwendung von Daten & Standards ermöglichen“ wird aktuell in erster Linie auf die Wiederverwendung von Daten und entsprechender Datenformate und -standards verwiesen. Gleiches gelte laut OSB Alliance jedoch auch für die Wiederverwendung von bereits von der Verwaltung gekaufter oder entwickelter Software. Daher sollte dies hier in den Prinzipien explizit erwähnt und die Wiederverwendung von Software im Rahmen von Regelungsvorhaben – ganz im Sinne von „Public Money, Public Code“ – angeregt werden.
In Prinzip 3 „Datenschutz und Informationssicherheit gewährleisten“ schlägt die OSB Alliance Ergänzungen vor, mit denen Transparenz und Überprüfbarkeit der eingesetzten Softwarelösungen in den Fokus rücken sollen. „Ein
transparenter Einblick in die genutzte Software durch dauerhafte, öffentliche Verfügbarkeit der Quellen kann Qualität und Sicherheit entscheidend befördern“, heißt es in der Stellungnahme. Das Verhalten von Software werde so ersichtlich und die Verwaltung müsse sich nicht blind auf Sicherheitsversprechen der Hersteller verlassen. „Dies gilt für Softwaresysteme und Algorithmen ebenso wie für Daten, besonders dort, wo diese im Kontext von Künstlicher Intelligenz eingesetzt werden.“ na
Weitere Informationen
Den vollständigen Ergänzungsvorschlag der OSB Alliance finden Sie hier:
[ voge.ly/vglNUGA ]
Fortsetzung von Seite 3
„Das BMI setzt auf den Online-Ausweis“
Die Föderale Digitalstrategie, die vom IT-Planungsrat angekündigt wurde, spielt hier auch rein. Was genau steckt hinter der Strategie?
Richter: Die erste föderale Digitalstrategie wollen wir gemeinsam mit der Föderalen IT-Kooperation – oder kurz: FITKO – und Mecklenburg-Vorpommern nutzen, um die bestehenden fünf Schwerpunktthemen des IT-Planungsrats zu mehr Wirksamkeit zu verhelfen. Das sind erstens digitale Infrastruktur, zweitens digitale Transformation, drittens digitale Anwendungen, viertens Datennutzung und Datenschutz sowie fünftens Informationssicherheit. Die bestehenden Produkte und Projekte, die darauf einzahlen, werden mitgedacht und miteinander neu in Be-
ziehung gesetzt: Rahmenarchitektur, Registermodernisierung, Ende-zu-Ende-Digitalisierung sowie Flächendeckung von Onlineservices, vor allem Fokusleistungen. Besonders wichtig sind Schlüsselvorhaben wie Basiskomponenten und Standards, nutzerfreundlicher Plattformen, das Once-Only-Prinzip und Identitäten. Weitere Themen werden im Rahmen des Strategieprozesses aufkommen. Die Besonderheit der Wirkungsorientierung liegt in der Partizipation der Stakeholder und der Offenheit für weitere Themen.
Was plant der IT-Planungsrat unter ihrem Vorsitz darüber hinaus in diesem Jahr?
Richter: Der Vorsitz wird sich neben der föderale Digitalstrategie
den Schwerpunktthemen, der Flächendeckung von Onlineservices, der Informationssicherheit und der Zusammenarbeit mit bzw. in der EU widmen.
Eine wichtige Rolle bei der Digitalisierung spielen auch digitale Identitäten. Wie wirkt sich der Stopp der Smart-eID und das Ende des Rücksetzungsbriefen auf deren Akzeptanz aus?
Richter: Der kostenfreie PINRücksetzbrief und die Smart-eID waren jeweils Komfortfunktionen. Neben der aktuellen Situation und Herausforderungen des Bundeshaushalts haben uns auch grundsätzliche Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit zum Aussetzen der Lösungen bewogen. Alle Ausgaben
Dr. Markus Richter ist Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik.
des Bundes unterliegen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der PIN-Rücksetzbrief wies zum Beispiel lediglich eine Aktivierungsquote von 60 Prozent auf, hätte in 2024 aber voraussichtlich Mittel in Höhe von
über 25 Millionen Euro gebunden. Wichtig ist aber deutlich zu betonen, dass wir als BMI klar auf den Online-Ausweis setzen und wir an dem Ziel festhalten, den Zugang und die Nutzung des Online-Ausweises weiter zu vereinfachen.
Wie geht es in puncto digitale Identitäten weiter?
Richter: Wir sehen in dem Thema klar die europäische Perspektive. Ausgangspunkt für eine spätere EU-Wallet wird in Deutschland der Onlineausweis sein. Wie die sogenannte EUDI-Wallet in Deutschland konkret umgesetzt wird, ist Teil eines transparenten und partizipativen Konsultations- und Architekturprozesses. Unser Ziel ist es, im Sommer einen ersten Wallet-Protoypen im europäischen Large-Scale-Projekt POTENTIAL zu testen. Die EUDI-Wallet ist ein wichtiger Bestandteil für eine digital vernetzte und sichere Zukunft. Das Interview führte Natalie Ziebolz
Henning
Schacht
Ohne Aufwand zur digitalen Behörde
Als Vertrauensdiensteanbieter der BundesdruckereiGruppe kennt D-Trust die Herausforderungen von Ländern und Kommunen. Unser kostenloses Infopaket zeigt den Weg aus der Überlastung.
Umfrage: Mitarbeitende der Länder und Kommunen geben wertvolle Einblicke, welche digitalen Produkte sie als hilfreich empfinden.
Kompakter Ratgeber: So machen Vertrauensdienste und eID-basierte Ident-Verfahren „Made in Germany“ ganze Workflows digital. Ohne große Investitionen.
Online-Seminar: Ein D-Trust-Experte zeigt an praktischen Beispielen, wie einzelne Lösungen funktionieren und sich schnell integrieren lassen.
Wir beraten Sie gerne unter 030 2598 4066 und pps@d-trust.net
DasunschlagbareTriofürdasBerichtsweseninBehörden
In diesem eGovernment Live-Webinar stellen wir vor, wie das Berichtswesen in der öffentlichen Verwaltung effizienter und für alle Beteiligten einfacher werden kann. Die Vielzahl an Daten, die in den Fachabteilungen von Behördengesammelt,analysiertundberichtetwerdenmüssen, nimmt immer mehr zu. Entsprechend komplex gestaltet sich auch das Berichtswesen. Eine Vielzahl an Adressantensindzuversorgen.OfterfordertjederBerichteine andere inhaltliche Tiefe. Zuletzt kommt der zeitliche AspektunddieturnusmäßigeInformationsverteilungaufden Ersteller des Berichts zu. Und was passiert, wenn Messwerte eine Grenze überschritten haben? Wie erfährt man davon? Es sind viele Anforderungen, die es hinsichtlich des Berichtswesens gleichzeitig in der öffentlichen Verwaltungzumanagengilt.HilfestellunggibtdiesesWebinar, dasdasTrioausReporting,DashboardingundAlertingder BusinessundLocationIntelligence-PlattformdisyCadenzavorstellt.
IhreVorteile:
•Reporting, Dashboarding und Alerting sind zentrale Funktionalitäten von disy Cadenza, die das Berichtswesen in der öffentlichen Verwaltung effizient werden lassen.
•Plötzliche Abweichungen in den Daten können mit Alerting automatisiert an definierbare Personenkreise übermitteltwerden.
•Definierte Dashboards können zu Informationszwecken für internen und extern Einsatz komplett freigegeben oder einzelne Informationen in Portale und Anwendungeneingebettetwerden.
Jetztanmeldenunter https://voge.ly/vgl6SP7/
NatalieZiebolz RedaktionsleitungeGovernment
Konferenz-Hotline: 08212177-174
Weitere Informationen zu Possible gibt es auf der neuen Unternehmensseite. [ possible-digital.de ] LIVE-WEBINAR
„Wir
müssen wieder in Chancen denken“
Das GovTech-Beratungsunternehmen PUBLIC Deutschland heißt ab sofort Possible und tritt künftig als umfassende strategische Innovationsberatung für das Public-Sector-Ökosystem auf. Nils Hoffmann, Geschäftsführer von Possible, erläutert im Interview die Hintergründe und Zielsetzungen.
Im Zuge der Umbenennung und Neuausrichtung steigt PwC Deutschland bei Possible ein. Was ist die Rolle von PwC?
Hoffmann: PwC ist Investor und strategischer Partner von Possible. Possible bleibt dabei mehrheitlich in der Hand der Possible-Geschäftsführung. Denn die Anteile der neuen Gesellschaft sind von
Programme zur Vernetzung zwischen Start-ups und Verwaltung bekannt war, positioniert sich Possible nun als umfassende strategische Innovationsberatung für das Public-Sector-Ökosystem. Dabei richtet sich das Angebot nicht nur an die öffentliche Verwaltung selbst, sondern auch an den privaten Sektor, vom Konzern
In der Zusammenarbeit mit unseren Klienten hat sich unser Angebot daher seit der Gründung fortlaufend verbreitert.
Das machen wir mit dem neuen Namen Possible deutlich. Wir wollen künftig noch stärker dazu beitragen, mit digitalen Innovationen ein positives Momentum zu entwickeln.
Das Possible-Management-Team mit (v.
der britischen PUBLIC Group, zu der PUBLIC Deutschland ehemals gehörte, an das aktive Management von Possible übergegangen.
Durch die Partnerschaft mit PwC verschaffen wir uns eine optimale Ausgangsbasis für unser weiteres Wachstum sowie für die Realisierung gemeinsamer Kundenprojekte.
Parallel zum Investment von PwC wird auch der Start-upMarktplatz GovMarket integriert, der bisher ein Joint Venture von PUBLIC und PwC war. Wie geht es nun für GovMarket weiter?
Hoffmann: Possible insgesamt widmet sich als Innovationsberatung für das Public-Sector-Ökosystem einem breiten Leistungsspektrum rund um die Strategieentwicklung sowie Umsetzung von Innovations- und Transformationsprojekten des Public-SectorÖkosystems. GovMarket ist als Produkt Teil des Angebots von Possible und bleibt als Marktplatz bestehen. Ebenso wird GovTech und die Zusammenarbeit mit Start-ups weiterhin ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit sein.
Wie sieht die neue Positionierung von Possible aus?
Hoffmann: Während PUBLIC Deutschland bisher vor allem für
bis zum Start-up. Unser Team besteht aus Verwaltungsexpertinnen, Strategieberatern, Tech-Enthusiastinnen und Researchern. Wir verstehen uns als GovTech-Pionier, Ideenentwickler und Skalierer. Wir sind von der Strategie- und Konzeptentwicklung bis hin zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen, darunter Accelerator-Programme und Start-up-Challenges, aktiv.
Was bedeuten diese Veränderungen für die Branche – für die öffentlichen Verwaltungen, für Start-ups …?
Hoffmann: Der GovTech-Bereich hat sich in den Jahren seit unserer Gründung 2019 stark weiterentwickelt. GovTech ist raus aus der Nische und als Bereich viel reifer geworden. Während es früher um einzelne kommunale Leuchtturmprojekte mit Start-ups ging, zeigen Start-ups wie Polyteia oder vialytics heute, dass GovTech-Lösungen sehr erfolgreich skaliert werden können.
Dennoch beobachten wir, dass die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland auch nach Jahren vielfältiger Anstrengungen noch nicht auf einem international wettbewerbsfähigen Stand ist. Wir sind überzeugt, dass es nun eine umfassende, strategische und produktorientierte Herangehensweise an digitale Transformation braucht.
Woher kommt der Name „Possible“?
Hoffmann: Possible steht für eine Haltung des Möglichmachens. Wir beobachten, dass der Glaube an eine erfolgreiche Digitalisierung im öffentlichen Sektor in der Verwaltung und in der öffentlichen Wahrnehmung nahezu verloren gegangen ist. Mit Possible treten wir an, diesen zurückzubringen. Wir sind überzeugt, dass wir trotz bekannter Probleme wieder anfangen müssen, in Chancen zu denken, wenn wir Deutschland den nötigen digitalen Schub nach vorne verschaffen möchten. Dazu möchten wir zukünftig noch stärker beitragen –gemeinsam mit unseren Klienten und Partnern.
Sind weitere Zukäufe geplant?
Hoffmann: Wir fokussieren uns derzeit auf die Einführung unserer neuen Marke und den Ausbau unserer Geschäftsfelder rund um das GovTech Ökosystem und den öffentlichen Sektor. Weitere Zukäufe sind derzeit nicht geplant. Das Interview führte Susanne Ehneß
Mehr Infos
l.) Viktoria Grzymek, Nils Hoffmann und Mathias Keller.
Begleiten Sie Professor Niehaves auf einer Reise durch New Work und moderne Arbeitswelten, von Start-ups bis zum öffentlichen Dienst, und entdecken Sie, was Alter und Störungen für die Produktivität der Verwaltung bedeuten.
Auf dem T-Shirt, das mir neulich in der personalisierten Werbung angeboten wurde, stand „It’s weird being the same age as old people“. Ich finde, das war eine doch reichlich uncharmante Art von Facebook mir zum Geburtstag zu gratulieren. Aber die Datenkrake muss es ja wissen, ich werde älter. Genauso wie Deutschland. Genauso wie der öffentliche Dienst.
„Cognitive Aging“ – die Psychologie des Alterns Gemessen am Durchschnittsalter der Bevölkerung ist Deutschland – neben Japan, Italien, Portugal und Griechenland – eines der ältesten Länder der Welt. Übrigens, Spoiler, es sind nicht die USA und erst recht nicht dort das Silicon Valley.UnddanngibtesinDeutschland noch einen Sektor, den der demografische Wandel in Deutschland besonders stark erfasst hat. Sie ahnen es, das ist der öffentliche Sektor. Der öffentliche Dienst altert massiv und zwar noch deutlich stärker als andere Wirtschaftszweige. Während junge Talente zunehmend in Start-ups mit Tischkicker und Obstkorb abwandern (Grüße an die GovTechs gehen raus!), kämpft die Verwaltung mit einer drastisch alternden Perso-
nalstruktur. Im Jahr 2022 war schon mehr als jeder vierte Beschäftigte im öffentlichen Dienst über 55 Jahre alt! Im Verkehrsund Nachrichtenwesen sind es sogar 40 Prozent und im Bereich „Politische Führung und zentrale Verwaltung“ gut 31 Prozent (Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung 2024).
Daher heute kein Kongress mehr ohne das Thema des demografischen Wandels. Gefühlt quartalsweise kommen neue Studien von Unternehmensberatungen heraus, in denen die Dramatik demografischer Dynamiken für die öffentliche Verwaltung multipliziert wird: Bis 2030 wird mehr als jeder dritte Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Rente gehen, was zu einer massiven Personallücke von circa 731.000 Beschäftigten führen wird. Doch der Fachkräftemangel, so wichtig er ist und so gut sich um ihn herum scheinbar einschlägige Beratungsservices verkaufen lassen, ist eben nicht die einzige einschlägige Komponente des demografischen Wandels der Verwaltung. Die Belegschaft wird im Schnitt auch einfach älter und arbeitet länger (Grüße an alle nach 1963 Geborenen gehen raus!). Doch es gibt, neben der goldenen Uhr natürlich, zwischen jüngeren
und älteren Kollegen wichtige Unterschiede. Die Psychologie diskutiert unter dem Begriff „Cognitive Aging“ bestimmte kognitive Veränderungen, die sich im Zuge „normalen“, das heißt hier „nicht-krankhaften“ Alterns ergeben, die uns demnach alle mehr oder weniger betreffen. Also, bitte nicht beleidigt sein, es ist nur Wissenschaft.
Erstens, zunehmende Inhibitionsdefizite. Hinter diesem Begriff steckt hier im Kern, dass man sich mit zunehmendem Alter leichter stören lässt. Zweitens, zunehmende Task-Wechselkosten. Wenn man gestört wird, findet man mit zunehmendem Alter langsamer wieder zur eigentlichen Aufgabe zurück. Beide wissenschaftlich gut belegten Effekte nochmals in anderen Worten: Mit zunehmendem Alter lässt man sich nicht nur leichter ablenken, sondern findet nach Ablenkungen auch schlechter die Konzentration wieder. Read again!
Innovative Ansätze, aber bitte altersgerecht
Und jetzt zu New Work. Wessen geniale Idee war es eigentlich, hippe Arbeitskonzepte aus Ländern nachzuahmen, in denen die (Über-)Alterung der Belegschaft
gar kein wirkliches Thema ist? Oder aus Wirtschaftssektoren, deren Belegschaftsteil unterhalb des dortigen Medianalters auch heute noch eine Scheibe Wurst beim Metzger angeboten bekommt? Oder zu hypermodern gestalteten Verwaltungen ins Ausland zu pilgern, deren Durchschnittsalter zehn und mehr Jahre unter dem deutschen Pendant liegt, um sich dort in Sachen Raumgestaltung und für die Zukunft der Arbeit inspirieren zu lassen? Setzen. Sechs! Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, wir brauchen dringend innovative Ansätze, Arbeit in der Verwaltung neu zu organisieren. Doch die typischen digitalen Arbeitsplatzumgebungen, die ständig blinken, piepen, pingen und einfach stören, sind absolutes Gift für die Produktivität gerade unserer alternden Belegschaft im öffentlichen Sektor. Der Bitkom berichtet, dass die E-Mail-Kommunikation von 2014 auf 2023 um 133 Prozent zugenommen hat. Und hinzu kommen selbst in der Verwaltung noch die unzähligen anderen Messenger und (sozialen) Medien, die immer mehr Aufmerksamkeit fordern. Durch solche digitalen Störungen wird der Schaden pro Büroarbeitsplatz auf 12.000 Euro pro Jahr geschätzt, bei zunehmendem Alter der Kollegen aufgrund der oben beschriebenen Effekte kognitiven Alterns sogar bis zu 20.000 Euro. Multiplizieren Sie diese Zahlen gern mit der Anzahl der entsprechenden Beschäftigten in Ihrer Organisation. Hinzu kommen noch die vorhersehbaren Produktivitätsschäden im Zuge von New-Work-Überlegungen, nach denen Großraumbüros – gern auch heute unter dem
Euphemismus „Teamfläche“ – in der Verwaltung wieder voll im Trend zu liegen scheinen. Wenn Sie also die Produktivität der höheren Alterskohorte in den deutschen öffentlichen Verwaltungen effektiv ruinieren wollen, führen Sie in der Breite digitale und räumliche New-Work-Konzepte ein, die besonders gut in jugendlich anmutenden SiliconValley-Start-ups funktioniert haben.
Haben Sie nicht vor? Gut! Was dann? Deep Work, störungsarme räumliche und digitale Arbeitsplätze sowie klar geregelte Kommunikationserwartungen, die eben auch Zeiten von Nicht-Erreichbarkeit enthalten. Im Bereich der Mensch-Computer-Interaktion finden sich darüber hinaus auch KIgestützte Systeme, die Unterbrechungen automatisch regulieren und in besonders wichtigen Momenten verhindern. Vor allem jedoch „Awareness“ im Kontext von New-Work-Initiativen für die Bedürfnisse der Arbeitsplatzgestaltung, die zwar uns alle, die älteren unter uns jedoch in besonderem Maße betreffen: Do not disturb!
Der Autor Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves ist Informatikprofessor und Politikwissenschaftler, leitet die Arbeitsgruppe„Digitale Transformation öffentlicher Dienste“ an der Universität Bremen und berichtet in der wissenschaftlichen Kolumne über aktuelle Forschungsergebnisse zur digitalen Verwaltung.
HäufigberichtendieMediendarüber,wiezähundlangsam die Kommunikation mit Behörden abläuft, wie lange es dauert,bismanUnterlagenbekommtundwiegenervtdie Bürger:innendarübersind.WasdabeiaußerAchtgelassen wird:FürdieMitarbeitendeninBehördenbedeutetalldies StressundeinhohesArbeitspensum.DabeigibtesMittel undWege,demGanzenAbhilfezuschaffen.
DokumentelassensichheuteinbeliebigerGrößeeinfach per E-Mail versenden – und das sogar DSGVO-konform! So werden keine Termine mehr benötigt, um Bescheinigungen auszuhändigen oder Unterlagen bei Behörden einzureichen. Der digitalisierte Datenaustausch kann zur großenEntlastungwerden,wennmandaraufachtet,dass ersicherundintuitivgeschieht.
Wie der Austausch von Daten zwischen Behörden und Bürger:innen einfach in den Arbeitsalltag der BehördenMitarbeitenden integrierbar ist, zeigt Markus Hegewald, ExpertefürsicherenDatenaustausch,indiesemWebinar. ErlebenSieanhandpraxisnaherBeispielewieSieZeiteinsparen können, ohne dabei auf die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu verzichten – dank zertifizierter Software-Lösung
Bis zum 18. Oktober 2024 müssen mehrere zehntausend Unternehmen ihr IT-Sicherheitslevel gemäß der neuen NIS-2-Richtlinie erhöhen. Acht Maßnahmen sollten Verantwortliche der öffentlichen Verwaltung jetzt ergreifen, um die enge Frist einzuhalten.
Rechtliche Vorgaben zu IT-Sicherheit sind nicht neu. Die NIS2-Richtlinie sorgt für mehr ITSicherheit und stellt auch viele kommunale Verwaltungen vor eine große Herausforderung. Denn die neue Direktive gilt für öffentliche und private Einrichtungen in 18 Sektoren mit mindestens 50 Beschäftigten oder mindestens zehn Millionen Euro Jahresumsatz. Viele Organisationen mit kleinen ITAbteilungen waren bisher von regulatorischen Vorgaben ausgenommen und stehen nun vor einem zeitlichen und organisatorischen Kraftakt.
Zudem sind derzeit noch viele Fragen offen, etwa die nach dem Gültigkeitsbereich. Die NIS-2 besagt hier, dass die Mitgliedsstaaten bestimmte Dinge festlegen können, aber nicht müssen. Öffnungsklauseln existieren, und je nach Lesart können Kommunalverwaltungen durchaus in den Geltungsbereich der Direktive fallen. Unabhängig davon, ob sie im Individualfall Anwendung finden: Die NIS-2 steckt voller guter Ideen und wertvoller Konzepte, die die Sicherheit verbessern können. Folgende acht Maßnahmen sollte jede betroffene Kommune auf den Weg bringen, um die Vorgaben zu erfüllen.
1. Projektgruppe bilden
Um alle zuständigen Stellen miteinander zu vernetzen, braucht es ein NIS-2-Projekt und eine entsprechende Projektgruppe. TeilnehmendePersonen:dieGeschäftsleitung, der IT-Verantwortliche sowie der IT-Sicherheitsverantwortliche und alle, die in dem Kontext relevant sind. Das sollte besser heute als morgen passieren. Diese Liste ist nicht erschöpfend. Diese Projektgruppe sollte anfangs ein Cybersicherheitstraining absolvieren, damit zunächst ein gemeinsames Grundverständnis für IT-Sicherheit entsteht. Ohne dieses Wissen kann die Projektgruppe ihre Aufgabe nicht erfüllen. Wer dieses Grundverständnis bereits hat, kann direkt zu Schritt zwei übergehen.
2. Organisatorische Maßnahmen
Für die Anforderungen aus der NIS-2 sind Führungsstäbe persönlich haftbar. Verzichtsvereinbarungen sind laut Gesetzentwurf übrigens unwirksam. Das Gesetz verpflichtet also Geschäftsführende, sich persönlich um das Thema ITSicherheit zu kümmern. Auch eine Delegation innerhalb des Füh-
rungsstabs ist nicht vollständig möglich, sodass gilt: mitgefangen, mitgehangen.
3. Einführung eines ISMS
Innerhalb der NIS-2-Umsetzung braucht es ein eigenes ISMS-Projekt. Das Ziel: einerseits eine Dokumentation der internen ITStrukturen, andererseits die Bedarfsermittlung für zusätzliche Anschaffungen und Dienstleistungen im NIS-2-Kontext. Dafür ist vielfach externe Beratung dringend angeraten. Im Gegenzug erhalten die Verantwortlichen auf Basis einer fundierten Analyse Klarheit darüber, was zu tun ist.
4. Lieferketten überprüfen
Salopp gesagt: Die „Lieferkette“ ist nicht nur der Lkw auf dem Hof. Die Lieferkette beinhaltet auch Software und IT-Dienstleistungen (einschließlich Cloudlösungen wie zum Beispiel Office 365), die eine Verwaltung einkauft und einsetzt. Wer seine Lieferkette absichern will, muss alle in Bezug auf IT-Sicherheit relevanten Lieferanten identifizieren und die eingesetzten Produkte und Dienstleistungen überprüfen (inklusive quelloffener Software oder Programmbibliotheken anderer Hersteller). Dazu müssen Verantwortliche sich einen Überblick verschaffen. Der Einkauf ist dabei ein wichtiger Ansprechpartner, denn dieser wickelt schließlich die Rechnungen für viele Lieferungen ab. Die Überprüfung der Lieferkette ist jedoch keine einmalige Sache.
5. Zertifizierungen
Hier ist zuerst die Frage zu klären, ob das für ein Unternehmen als Anbieter oder als Käufer relevant ist. Die Frage nach der Rolle als Anbieter eines Produktes stellt sich natürlich im Kontext einer Kommunalverwaltung nicht. Allerdings kann der Gesetzgeber Behörden durchaus dazu verpflichten, etwa bei der Anschaffung neuer Hardware für die Netzwerkinfrastruktur ausschließlich Produkte zu berücksichtigen, die ein Sicherheitszertifikat (etwa nach der Verordnung (EU)2019/881) besitzen. Der Haken an der Sache: Anfang 2024 fehlen noch die entsprechenden Rechtsverordnungen.
6. Meldeprozesse
Laut EU-Verordnung muss eine Organisation innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden die
zuständige Meldestelle über einen möglichen Cybersicherheitsvorfall informieren. Binnen 72 Stunden muss bereits zumindest eine Bewertung des Vorfalls abgegeben werden. Nach einem Monat verlangt die Direktive einen umfassenden Abschluss- oder zumindest einen Zwischenbericht. Hier ist ein Gespräch mit dem Datenschutzbeauftragten über deren Meldeprozess empfehlenswert. Das ist ein ideales Best-Practice-Beispiel, an dem sich die Projektgruppe orientieren kann. Doch auch hier gilt: Noch ist nicht geklärt, wie Meldepflichten auf Landes- und Kommunalebene zu erfüllen sind.
7. Austausch
Als nächstes sieht NIS-2 ein Austauschformat vor. Dabei handelt es sich konkret um eine Plattform, auf der sich betroffene juristische Personen rund um Cybersicherheit austauschen können. Organisiert wird das Ganze vom BSI. Die Verantwortlichen müssen Personen festlegen, die an dem Format teilnehmen, um eigene Erfahrungen zu teilen und Informationen aus diesem Kreis weiterzugeben. Welche Form diese Austausche nehmen können, ist noch nicht abschließend geklärt. Je nach Lesart sind Treffen zwischen Unternehmens- und Behördenvertretungen denkbar, aber auch das Teilen von Threat Intelligence.
8. Registrierungspflicht
Ob am Anfang oder Ende: Organisationen sind verpflichtet, sich als wichtige oder wesentliche Einrichtung zu registrieren. Die dafür erforderlichen Daten lassen sich in den meisten Fällen schnell zusammentragen. Entscheidend ist dabei der Schritt vor der Meldung: nämlich die Einordnung, ob eine Organisation, z. B. eine Kommunalverwaltung, der NIS-2 überhaupt unterliegt.
Der Autor Tim Berghoff, Security Evangelist bei G DATA CyberDefense.
Im Wortlaut
Die NIS-2-Richtlinie finden Sie im Wortlaut im Amtsblatt der Europäischen Union: [ voge.ly/vglQPMy ]
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat ein neues Nationales IT-Lagezentrum, das kürzlich am Standort Bonn eröffnet wurde.
Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen werden täglich von Cyberkriminellen angegriffen. Dabei gehen die Täter immer professioneller vor, während parallell die Zahl der Sicherheitslücken zunimmt. Das BSI spricht von durchschnittlich 70 neuen Schwachstellen pro Tag. Die größte Bedrohung gehe derzeit von Ransomware aus. Im Nationalen IT-Lagezentrum des BSI kommen jedes Jahr rund 2.800 Meldungen zu IT-Sicherheitsvorfällen und -Schwachstellen an. Seit Anfang Februar 2024 befindet sich das Lagezentrum in neuen Räumlichkeiten mit mehr Arbeitsplätzen und neuester Medientechnik. Bis zu zehn Mitarbeitende können hier nun täglich und rund um die Uhr die Cybersicherheitslage in Deutschland und der Welt beobachten und analysieren.
„Cyberangriffe von staatlichen Akteuren wie von Hackern nehmen immer mehr zu. Auch Desinformation und Manipulationen wie durch KI-generierte Fakes sind erhebli-
che Gefahren“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser bei der Eröffnung des neuen Lagezentrums. „Wir wappnen uns gegen diese Bedrohungen. Das neue La-
Initiative
Cybernation Deutschland
Nancy Faeser und Claudia Plattner haben bei der Eröffnung des Lagezentrums auch den Startschuss für den Aufbau der BSI-Initiative „Cybernation Deutschland“ gegeben. Sechs strategische Ziele sollen dabei für eine sichere Digitalisierung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sorgen:
W Cybersicherheit auf die Agenda heben,
W Cyberresilienz substantiell erhöhen,
W Technologiekompetenz gezielt nutzen,
W Digitalisierung konsequent voranbringen,
W Cybersicherheit pragmatisch gestalten,
W einen florierenden Cybermarkt Deutschland aufbauen.
gezentrum unserer Cybersicherheitsbehörde BSI zeigt das. Hier laufen die Fäden zusammen, um unsere Systeme zu schützen.“ Ebenfalls bei der Eröffnung dabei war BSI-Präsidentin Claudia Plattner, die als nächsten Schritt zu mehr Cybersicherheit eine „Verbesserung der Cybersicherheitsarchitektur in Deutschland“ nannte – und zwar mit dem BSI als Zentralstelle im Bund-LänderVerhältnis.
„Mit einer Zentralstelle hätten wir endlich ein einheitliches und präzises nationales Lagebild für eine echte Ad-hoc-Einschätzung der Bedrohungslage, zudem könnten die Länder unser SchadprogrammErkennungssystem mitnutzen und Gefahren besser antizipieren“, erläuterte Plattner. „Das alles kann
in unserem neuen Lagezentrum zentral koordiniert werden, hier könnten wir endlich wirksame Präventionsmaßnahmen treffen, um Deutschland auch in der Fläche gegen Gefahren aus dem Cyberraum abzusichern.“
Sollte es tatsächlich einmal zu einem groß angelegten Cyberangriff hierzulande kommen, geht das Lagezentrum in ein „Nationales IT-Krisenreaktionszentrum“ über. Im Ernstfall können laut BSI durch die neue Infrastruktur bis zu 100 IT-Sicherheitsfachkräfte orchestriert im IT-Lagenzentrum zusammenarbeiten. Um die für den Betrieb des Lagezentrums erforderlichen Räume und Systeme miteinander zu vernetzen, seien rund 19.000 Meter Netzwerkkabel verlegt worden. su
Blick in das neue IT-Lagezentrum des BSI.
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Praxis & Innovation
Gutes Marketing ist für digitale Verwaltungsleistungen unerlässlich.
Der Marktplatz für EfA-Leistungen
Angebot trifft
Nachfrage?
Der digitale Marktplatz ist Drehscheibe für den Austausch von EfALeistungen innerhalb der Verwaltungen und zugleich ein Indikator: Hier zeigt sich, ob das Angebot die Erwartungen trifft – oder nicht. Noch gibt es einige Herausforderungen
Die OZG-Umsetzung beschäftigt die Verwaltungen nach wie vor, die Umsetzungsfrist gilt weiterhin, wie Bundes-CIO Markus Richter im Interview verdeutlicht (s. S. 3). Inzwischen steht auch der Entwurf zum OZG-Folgegesetz. Unabhängig davon sollten aber bereits zwei frühere Entscheidungen dem Vorhaben den nötigen Schub verschaffen: die Konzentration auf das Wesentliche – in Form von Fokusleistungen, die vorrangig und zügig umgesetzt werden, und die Einigung auf eine gemeinsame Finanzierung der Nachnutzung.
Inwieweit diese Maßnahmen greifen, zeigt sich auf dem Marktplatz für EfA-Leistungen, wo Angebote und Erwartungen der Nachnutzer aufeinandertreffen. Als Plattform für die digitale Abwicklung der Nachnutzung ging der EfA-Marktplatz Ende 2022 an den Start. Bereitsteller können hier ihre Leistungen bei den beiden Anbietern FITKO (Föderale IT-Kooperation) und der Genossenschaft der öffentlichen IT-Dienstleister govdigital eG einstellen, Nachnutzer können diese kaufen. Entwickelt hat den Marktplatz die govdigital, im Auftrag des IT-Planungsrats. Gemeinsam mit der FITKO und weiteren Stakeholdern arbeitet die Genossenschaft nun am schrittweisen Ausbau und schreibt dazu auf ihrer Website: „Die govdigital versucht das Projekt in einem offenen, ehrlichen und kritischen Dialog zwischen den Beteiligten zu organisieren“. Dass es diesen Dialog, die Kommunikation aller Beteiligten, wohl brauchen wird, zeigt sich beim Abgleich von Angeboten und Erwartungen. Doch zunächst ein kurzer Blick auf die Zahlen: „Der EfA-Marktplatz ist dann erfolgreich, wenn EfALeistungen möglichst zahlreich darüber angeboten und bezogen werden. Daran lassen wir uns gerne messen“, sagt Chief Operation Officer (COO) Jens Fromm. „Aus unserer Sicht spielt es hierbei keine Rolle, ob das über den Anbieter FITKO oder govdigital geschieht.“ Für eine quantitative Einschätzung bietet sich ein Abgleich an, wie viele Angebote zur Nachnutzung bereitstehen und wie viele davon schon auf dem Marktplatz sind. Das ist allerdings nicht einfach ablesbar. Im Marktplatz sind derzeit 85 Angebote ausgewiesen, darin sind aber Dopplungen enthalten, da einige Leistungen bei beiden Anbietern, FITKO und govdigital, bestellbar sind. Die Anzahl der ver-
fügbaren Leistungen lässt sich grundsätzlich in der OZG-Informationsplattform einsehen – die Länder sind gehalten, ihre zur Nachnutzung verfügbaren Leistungen dort einzutragen. Aktuell sind das 156, in einem Bericht des Programmmanagements im BMI vom 6. Februar sind dagegen 203 verfügbare Leistungen aufgeführt. Ob die angebotenen Leistungen auf dem digitalen Marktplatz gekauft werden, hängt vor allem davon ab, was angeboten wird und zu welchen Rahmenbedingungen. Und angeboten werden nicht selten
wie vor eine Herausforderung für die Länder. Daher wurde parallel auch nach anderen Möglichkeiten, etwa dem direkten Verkauf an die Kommunen, gesucht.
Der Grundgedanke des EfA-Marktplatzes, der eine Weitergabe der Leistungen auch direkt an einzelne Kommunen ermöglichen soll, sei grundsätzlich gut, sagt Alexander Handschuh, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. „Dies würde die Unabhängigkeit der Kommunen vergrößern und es auch ermöglichen, dass Städte und Gemeinden nach ihren
„Pakete“ – ganze Bündel von Leistungen. Das war im Übrigen auch eine der Fragen, die bei der Informationsveranstaltung der FITKO besprochen wurden (s. Kasten). Einerseits ist es nachvollziehbar, wenn umsetzende Länder den Aufwand und die Anzahl von Verträgen möglichst reduzieren wollen, indem sie Leistungen gebündelt anbieten. Für Nachnutzer hat diese „Paketierung“ aber zur Folge, dass sie die benötigten Leistungen, speziell die finanzierten Fokusleistungen, nicht separat erwerben können, sondern das gesamte Paket kaufen müssen, selbst wenn sie andere Leistungen daraus nicht brauchen. Das Problem sei bekannt und für künftige Pakete und Angebote wohl auch auf der Agenda, so der Tenor bei der FITKOVeranstaltung.
Braucht es die Bündlerfunktion?
Wenn die digitalen Services bei Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen ankommen sollen, führt in den meisten Fällen kein Weg vorbei an den Kommunen. Die EfA-Leistungen in die Kommunen zu bringen, ist aber nach
Bedürfnissen entscheiden, welche Leistungen sie einsetzen wollen. Eine ‚Bündlerfunktion‘ durch das Land wäre dann nicht mehr zwingend erforderlich.“
Rechtlich ist ein solcher Direktbezug auch möglich: Wenn es in einem Bundesland ein Genossenschaftsmitglied von govdigital gibt, mit dem die Kommunen verbunden sind, so können sie eine Verwaltungsleistung auch direkt bei govdigital erwerben. Stand jetzt scheint das aber in etwa so praktikabel, als wollte man den Bedarf für einen Single-Haushalt beim Großhändler einkaufen. Das liegt zum einen an den bereits erwähnten Leistungspaketen. Zweitens ist die Bereitschaft der umsetzenden Länder, an Kommunen zu verkaufen, ausbaufähig: Der Stadtstaat Hamburg ist bisher das einzige Land, das EfA-Leistungen den Kommunen auch direkt über den Marktplatz anbietet. Drittens gilt für die von Bund und Ländern finanzierten Fokusleistungen die Rahmenbedingung, dass sie auf Landesebene eingekauft werden. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, wenn sich auch govdigital für eine Bündlerfunktion ausspricht – die nicht beim Land
Sprache in Behörden und Verwaltungen muss nicht kompliziert sein.
Fokusleistungen und Finanzierung
Der aktuelle Stand
Zu den guten Nachrichten des letzten Jahres gehörten die Beschlüsse des IT-Planungsrates zur gemeinsamen Finanzierung der EfA-Leistungen. Mit der Operationalisierung dieser Beschlüsse ist die Arbeitsgruppe EfA-Finanzierung beauftragt. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Die FITKO stellt vor“ präsentierte Mirco Sander, Leiter des Referats IT-Planungsrat und Ebenen-übergreifende Zusammenarbeit im Ministerium für Digitalisierung und Innovation in Hessen, den aktuellen Stand dieser Arbeit. Anschließend ging er auf Fragen der Teilnehmenden ein. Zentrale Aussagen dazu sind:
W Die gemeinsam finanzierten Leistungen werden auf Landesebene eingekauft, es gelten „Länderpreise“.
W Die Vertragsschlüsse laufen elektronisch über den Marktplatz, dazu sollen die Länder ihre Leistungen bis Ende Q1/2024 dort einstellen. Bereits bestehende Verträge sollen spätestens 31.08.2024 im Marktplatz abgebildet werden.
W Anbindungskosten sind nicht Bestandteil der gemeinsamen Finanzierung.
Finanzierungsgrundlage
Zur Finanzierung verwendet werden bis zu 10 Mio. Euro aus vorhandenen Mitteln im Wirtschaftsplan 2023 und 2024 (25 Prozent des Bundes, 25 Prozent aller Länder, 50 Prozent der nachnutzenden Länder), weitere 10 Mio. Euro aus Restmitteln 2023 sowie nutzungsabhängige Beiträge. Insgesamt stehen somit 15 Mio. Euro für Fokusleistungen und weitere 15 Mio. Euro für Leistungen von förderalem Interesse zur Verfügung.
Unzureichende Mittel
Die Gesamtsumme der Leistungen übersteigt das Finanzierungsvolumen. Die AG schlägt vor, dennoch mit dem Portfolio zu starten, da angenommen wird, dass die Kosten „aufgrund abweichender Nutzerzahlen und eines nicht zeitgleich startenden flächendeckenden Betriebs nicht vollständig anfallen.“ Ggf. solle eine Steuerung im Vollzug erfolgen.
Die AG EfA-Finanzierung erarbeitet:
W Möglichkeiten der weiteren Vereinfachung und Flexibilisierung, W Struktur und Prozesse für die dauerhafte Steuerung sowie W ein Konzept und die Kriterien für eine Evaluation, die im Frühjahr 2025 geplant ist.
Sie finden die Präsentation unter: voge.ly/vgli6O1
liegen muss. Diese Rolle kann auch ein vom Land benannter öffentlicher IT-Dienstleister übernehmen, die FITKO hatte dieses Kommunalvertretermodell bereits forciert. „Ein sogenannter ‚Bündler‘ – eine Instanz, die Leistungen gebündelt einkauft und dann an die Kommunen weitergibt – ist aus unserer Sicht sinnvoll, um gerade kleine Kommunen mit wenig Kapazitäten vor Ort bei der Beschaffung von EfA-Leistungen zu unterstützen“, sagt Jens Fromm. Man arbeite daran, diese Funktion in den Marktplatz zu integrieren, als eine Art Shop-in-Shop-System. „Mit Partnern in zwei Bundesländern wollen wir das in Kürze auch pilotieren”, so Fromm. Den Kommunen machen darüber hinaus auch die Anbindungskosten zu schaffen, die nicht Bestandteil der gemeinsamen Finanzierung sind. „Gut wäre, wenn Bund und Länder die Kosten für Betrieb und Implementierung der EfALeistungen dauerhaft vollständig übernehmen“, meint Alexander Handschuh. „Sollten dann von einzelnen Kommunen andere Leistungen bevorzugt werden, müssten diese dann auch selbstständig finanziert werden.“
Wie soll sich der Marktplatz weiterentwickeln? „Wir wünschen uns
aus kommunaler Perspektive bei den wichtigen Leistungen Angebotsvielfalt und Auswahlmöglichkeiten“, so Alexander Handschuh. Dafür seien Kriterien für anzubietende Leistungen sowie für finanzielle Konditionen zu definieren.
Ein Ausblick
Die Erweiterung ist auch den Anbietern ein Anliegen, allerdings sind die rechtlichen Anforderungen zu prüfen, wenn es darum geht, neue Angebote einzubringen. Und noch etwas hat man bei govdigital im Blick: Die Parallelen zum Serviceportal der Deutschen Verwaltungscloud (DVC), mit dessen Entwicklung die Genossenschaft ebenfalls betraut ist. „Bei der Entwicklung des EfA-Marktplatzes stand die rechtliche Abwicklung im Vordergrund – das ist bis heute so", erläutert Jens Fromm. Bei der Umsetzung der DVC dagegen „kommen wir u.a. stark aus den technischen Themen wie Self-Service und Provisionierbarkeit. Trotz dieser unterschiedlichen Schwerpunkte haben wir von Anfang an auch mögliche Synergien bedacht und sind auch mit der FITKO als Auftraggeberin im Austausch, wie die beiden Projekte perspektivisch zusammenwachsen können.” nh
Technik & Dienstleistung
Onlinezugangsgesetz
Ohne Marketing kein Erfolg
Digitale Verwaltungsleistungen werden oft nicht genutzt, weil sie unbekannt sind. Am Beispiel des Bremer Themenfelds Familie & Kind zeigt sich, warum gutes Marketing für Verwaltungsleistungen unerlässlich ist – und nicht Kürzungen zum Opfer fallen darf.
Die Verwaltung hat Milliarden in die Hand genommen und ist dabei, ihre wichtigsten Leistungen zu digitalisieren. Aber kaum jemand erfährt davon. Laut einer Umfrage des „eGovernment Monitors 2023“ nutzen 61 Prozent der Befragten wenige bis keine Onlinedienste, weil sie gar nicht wissen, dass es sie gibt. Der Grund: Die Dienste wurden gar nicht oder nur wenig beworben. Wir aus dem Fachbereich Marketing im Bremer Themenfeld Familie & Kind möchten an Kommunen und Länder appellieren und zeigen, dass es auch anders laufen kann.
Bremen macht es vor
Der Stadtstaat im Norden verantwortet mittlerweile sechs der 16 Fokusleistungen, die bundesweit umgesetzt werden. Hinzu kommen der technische Standard XFamilie und das Datenschutzcockpit – viele Angebote also, für unterschiedliche Zielgruppen. Aus diesem Grund riefen wir bereits zu Beginn der OZGUmsetzung einen eigenen Fachbereich Marketing ins Leben. Ziel war die einheitliche und serviceorientierte Kommunikation für alle digitalen Bremer Angebote. Da wartete ein Berg an Auf
gaben, den Bremen intern nicht allein stemmen konnte. Nach einer Ausschreibung kamen deshalb Fachleute aus den Bereichen PR, Redaktion, Design und Content Management von der ]init[ AG für digitale Kommunikation ins Team.
OZG-Marketing ist Überzeugungsarbeit
Professionelles Marketing für digitaleVerwaltungsleistungenbraucht Fingerspitzengefühl. Veränderung fällt schwer. Menschen nutzen Onlinedienste nur, wenn sie an die Hand genommen werden und
Funktionen kennen. Beispielsweise wissen aktuell immer noch wenige, welche Vorteile die BundID bietet. Gutes OZGMarketing muss vermitteln, dass Digitalisierung unsere Gesellschaft voranbringt und unseren Lebensalltag erleichtert. Es sollte Ängste beseitigen und die Hemmschwellen abbauen. Deshalb haben wir alle Informationen rund um die Onlinedienste im Themenfeld Familie & Kind zielgruppengerecht aufbereitet und in den Kanälen gestreut, auf denen wir Bürgerinnen und Bürger auch effektiv erreichen.
Marketing nach dem EfA-Prinzip
Wie sah das konkret aus? Wichtige OZGStakeholder und Gremien versorgten wir mit Pressemeldungen, Präsentationen, Printprodukten oder per Newsletter. Das Team schuf außerdem ein Novum, das Ländern und Kommunen die Wahl leichter machen soll: Im Bremer Portal für Mitnutzung finden Interessierte ausführliche Erklärmaterialien wie FAQ, Anleitungsvideos sowie aktuelle Berichterstattungen über digitale Angebote aus Bremen. So wissen sie direkt über Funktionen, Kosten und Leistungsumfang Bescheid und haben eine Grundlage für ihre Entscheidung zur Mitnutzung.
Kampagne ElterngeldDigital
Aber auch Bürgerinnen und Bürger wollen informiert und überzeugt werden. Mit dem Slogan „Mehr Zeit für…“ brachten wir deshalb eine 360°MarketingKampagne zum Onlinedienst ElterngeldDigital an den Start. Mit ElterngeldDigital können u.a. Bremer Eltern bequem per Mausklick Elterngeld beantragen. Printprodukte wie Flyer und Plakate nutzten wir, um eine allgemeine Bekanntheit zu schaffen und zu informie
„Es ist sinnvoll, mit einer Marketingabteilung zentral zu arbeiten“
Ohne Marketing erreicht man weder die Verwaltung noch die Bevölkerung. Kerstin Sprock berichtet im Interview, warum die Gründung einer Kommunikationsabteilung für die Bremer Onlinedienste so wichtig war, und gibt Einblicke in deren Arbeit.
Wie kam es zu der Entscheidung, für das OZG-Themenfeld Familie & Kind einen eigenen Marketingfachbereich zu gründen?
Sprock: Nach den ersten Pilotierungen von OZGOnlinediensten haben wir im Themenfeld schnell bemerkt, dass es nicht zielführend ist, wenn jedes Umsetzungsprojekt für sich alleine seine Kommunikation in die Hand nimmt. Um die Kräfte zu bündeln, haben
wir daher bereits im Sommer 2021 eine Redaktion gegründet, um die ersten Pressemeldungen und InfoSeiten auf der Webseite des Senators für Finanzen zu erstellen und zentral zu steuern. Später wurde daraus dann ein eigener Fachbereich Marketing mit einem Leistungsportfolio, welches sämtliche Kommunikationsphasen abdeckt – von der Strategie bis zur Umsetzung von Marketingmaßnahmen.
Was sind die Vorteile eines Fachbereichs Marketing bei der Verwaltungsdigitalisierung?
Sprock: In der Verwaltung ist Marketing ja eher unüblich. Aber gerade im OZGKontext mit den unterschiedlichen Zielgruppen für verschiedene Onlinedienste ist es sinnvoll, mit einer Kommunikations beziehungsweise Marketingabteilung zentral zu arbeiten und ein Corporate Design für alle Projekte zu entwickeln – das heißt ein Logo, Slogans und alles, was dazugehört. Die Einheitlichkeit im Ton, Design et cetera sorgt insgesamt für mehr Akzeptanz und einen hohen Wiedererkennungswert, sowohl bei Bürgerinnen und Bürgern als auch bei den interessierten Ländern und Kommunen. Zudem schont es Ressour
ren. Mit digitaler Werbung auf Spotify, Google und in den sozialen Medien holten wir Anspruchsberechtigte ab und führten sie zur Landingpage und zum Antrag.
Marketing ist keine Nebensache
Unsere Erfahrung zeigt: Marketing sollte nicht dem Zufall überlassen werden, sondern muss essenzieller Bestandteil der Entwicklung und des Betriebs von digitalen Verwaltungsleistungen sein. Wer Kommunikationsmaßnahmen einkalkuliert, schafft Bewusstsein für und Vertrauen in die digitalen Angebote und gewinnt mehr Antragstellende für den digitalen Weg. Auch wenn die Budgets knapper sind, sollten Kommunen deshalb jetzt nicht an der falschen Stelle sparen, sondern smart planen. Wir stellen unsere MarketingMaterialien der ElterngeldDigitalKampagne gern anderen Verwaltungen auf Anfrage als Inspiration zur Verfügung und stehen für einen Austausch bereit. Wir wollen unsere Erfahrungswerte in die Breite tragen, damit auch andere davon profitieren. Gemeinsam können wir es schaffen, dass eine gute Vermarktung des digitalen Fortschritts in der Verwaltung Normalität wird!
Die Autorinnen
Kerstin Sprock ist Projektleiterin beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen.
Elke Kiausch ist Kommunikationsberaterin und Redaktionsleiterin bei der ]init[ AG für digitale Kommunikation.
Weitere Informationen
Den gesamten eGovernment-Monitor können Sie hier einsehen:
[ voge.ly/vglTDvM ]
Zum Mitnutzungsportal Bremen gelangen Sie hier:
[ mitnutzungsportal.bremen.de ]
Interview zum Thema
cen, wenn alle Projekte im Themenfeld dieselben Vorlagen für Flyer oder Webseiten verwenden können.
WelcheMarketingmaßnahmen haben sich als besonders erfolgreich erwiesen?
Sprock: In den ersten OZGPhasen war vor allem wichtig, die zur Mitnutzung verfügbaren Onlinedienste bei Ländern und Kommunen bekannt zu machen. Hier waren Veranstaltungen – digital und analog – und der direkte Kontakt das A und O. Die Kommunikation zu den Bürgerinnen und Bürgern verlangt dann wiederum eine durchdachte RundumKampagne pro Onlinedienst. Hohe Reichweiten erzielten wir vor allem durch Landingpages, die sozialen Medien und GoogleAnzeigen. Dann natürlich Pressemeldungen, Infomaterialien und Flyer. Ohne dies hätte weder EinerfürAlle noch die Nutzung der digitalen Dienste durch Bürgerinnen und Bürger als auch durch Unternehmen bislang geklappt.
Kerstin Sprock ist Projektleiterin beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen.
Cyber-Awareness
Der sichere Umgang mit der eigenen Identität
Social Media, Online-Banking oder die digitale Arbeitsumgebung: Passwörter und digitale Identitäten sind allgegenwärtig. Je kritischer die Anwendung, desto höher das benötigte Vertrauensniveau. Eine kürzlich medial beleuchtete Sicherheitslücke im Ökosystem der eID hat an diesem Vertrauen gerüttelt. Man kann Identitätsdiebstahl allerdings proaktiv vorbeugen.
Es ist schnell passiert. Ein unachtsamer Klick auf einen Link, ein geöffneter Anhang oder eine hastig installierte App auf dem privaten oder firmeneigenen Smartphone. Die Zahl der Angriffsvektoren im digitalen Raum scheint schier endlos zu sein. Gatekeeper wie etwa Googles Playstore oder das entsprechende Apple-Pendant verhindern zwar die gröbsten Schnitzer mit relativer Zuverlässigkeit – gegen grob fahrlässiges Verhalten und Anwenderfehler können aber auch diese Schutzsysteme nur wenig ausrichten.
Auf seinem Blog veröffentlichte der Hacker „CtrAlt“ vor Kurzem einen Artikel, in dem er detailliert die Missbrauchsmöglichkeiten der deutschen eID dargestellt hat. Seiner Darstellung nach ist es –unter gewissen Bedingungen – geradezu simpel, die Identität einer anderen Person anzunehmen und unter anderem Onlinedienstleistungen in deren Namen durchzuführen. Zugegebenermaßen muss
zunächst eine speziell von Cyberkriminellen präparierte Variante der „eID-App“ von den Anwenderinnen und Anwendern heruntergeladen und etlichen Warnungen zum Trotze installiert werden. Ab diesem Zeitpunkt haben Hacker jedoch leichtes Spiel. Sie können Kraftfahrzeuge an-, um- und abmelden, Bankkonten eröffnen oder Hochzeitstermine vereinbaren. Selbstverständlich in fremdem Namen. Also all das, was man grundsätzlich mit der eID tun und lassen kann. Hierbei verschwimmen die Grenzen zwischen pubertärem Schabernack und krimineller Energie. Dennoch ist allein die Tatsache, dass es möglich ist, bedenklich. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist sich dieser Sicherheitslücke bewusst. Sie existiert wohl in einer Vielzahl von Online-Anwendungen, in denen das private Smartphone als sicherer Endpunkt einer ansonsten gut abgesicherten Kommunikationskette herangezogen
wird. Muss also nach dem Motto „Eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied“ stets angenommen werden, dass das Smartphone unsicher ist? Das BSI sagt nein. Man müsse sehr unbedacht agieren, um den Angriffsvektor für derartige Angriffe auf einem digitalen Endgerät zu öffnen, heißt es. Um unangenehme Zwischenfälle mit der eigenen Identität von vornherein zu minimieren, empfehlen die Verantwortlichen ausschließlich die vom Bund bereitgestellte „AusweisApp2“ für den Umgang mit der eID. Die App sollte zudem ausschließlich von der offiziellen Webseite ausweisapp.bund.de bezogen werden. Im Zweifel um die Echtheit oder Herkunft der App wird eine komplette De- und anschließende Neuinstallation der Anwendung empfohlen. Aktuell wird vom BSI weiterhin geprüft, inwiefern der aktuelle Prozess rund um die eID hinsichtlich Nutzerfreundlichkeit und Manipulationssicherheit optimiert werden kann. jk
Fortsetzung von Seite 12
Welches Vorgehen empfehlen
Sie der Verwaltung für ein gutes Marketing?
Sprock: Die Verwaltung sollte mutiger werden und ihre Leistungen selbstbewusst kommunizieren. Eine der wichtigsten strategischen Vorarbeiten ist, die Zielgruppen genau zu definieren. Das hilft dem Marketingteam vor allem dabei, die richtigen Maßnahmen und die passenden Ansprachen zu finden. Beispielsweise kann man sich überlegen: In welcher Situation befinden sich werdende Eltern, die Elterngeld beantragen wollen?
Welche Sprache wählen wir? Welche Bilder sprechen Eltern an? Die gezielte Auswahl sorgt dafür, dass das Interesse bei der Zielgruppe geweckt und der Zugang zu den Onlinediensten erleichtert wird. Letztendlich geht es auch darum, die Menschen auf authentische Art und Weise abzuholen. Mit unserer Kampagne für ElterngeldDigital haben wir einen erfolgreichen Case geschaffen: Damit der digitale Elterngeld-Antrag bekannter wurde, entwarf der Fachbereich
Marketing eine Rundum-Kampagne. Die digitalen Maßnahmen umfassten eine Landingpage als Drehund Angelpunkt für sämtliche Kommunikation – von Google-Anzeigen über Social-Media-Kanäle, einem Spotify-Werbespot, bis zu Editorials im Weser Kurier und der Kinderzeit. Für eine breite Streuung sorgten zusätzlich Flyer und Plakate.
Das frischgebackene Elternpaar möchte sicherlich nichts lieber tun, als viel Zeit mit seinem Kind zu verbringen und nicht auch noch zum Amt laufen müssen. Also haben wir via Marketing versucht, den Eltern nahezubringen, wie und wo sie schnell und komfortabel von zuhause aus den Elterngeld-Antrag finden und beantragen können – und so viel Zeit sparen! Übrigens: Unsere Marketing-Materialien können Interessierte in den Ländern und Kommunen auf Anfrage nutzen. Darüber hinaus stehen wir auch gern für eine Beratung bereit.
Das Interview führte Natalie Ziebolz
Verständlichkeit verbindet
Klare Sprache erleichtert dezentrale Arbeit
Wer dezentral arbeitet, ist noch stärker auf digitale Informationen angewiesen als in traditionellen Arbeitsmodellen. Untersuchungen zeigen: Produktivität und Effizienz sind eng mit der Qualität von Sprache und Informationen verknüpft.
Eine wertschätzende Feedbackkultur hält Teams zusammen – besonders wichtig ist das beim Arbeiten im Home Office. Wenn sich Teammitglieder wohlfühlen, ist das eine gute Voraussetzung für erfolgreiche Projekte. Völlig unterschätzt von Vorgesetzten und Mitarbeitern ist der positive Effekt klarer Spra-
sen etwa 50 Prozent der Zeit sparen.
W Zudem konnten sich 41 Prozent der Studien-Probanden wichtige Informationen besser merken, wenn sie einfach formuliert waren.
Verständliche Sprache wirkt sich auf alle Teile der Organisation po-
Damit jeder Mitarbeiter die Ziele und Anforderungen des Projekts versteht, sollten Verantwortliche komplexe Dinge konkret erklären, am besten beispielhaft. Das fördert nicht nur ein inklusives Arbeitsumfeld. Es vermeidet Missverständnisse und steigert die Effektivität der Teamarbeit.
che auf Arbeitsergebnisse – und der negative Effekt schwer verständlicher Kommunikation. Die Produktivität drosseln unter anderem:
W Ausschweifende E-Mails, aus denen nur schwer Handlungen abgeleitet werden können.
W Schwer verständliche Dokumente, die die Bearbeitungszeit erhöhen.
W Unverständliche Handbücher und Leitfäden, die das Einhalten von Prozessen erschweren.
W Schwer verständliche Entscheidungsvorlagen, die Entscheidungen verzögern oder ihre Qualität verschlechtern.
W Übermäßiger Gebrauch von Fachjargon, der Nicht-Experten ausschließt und die notwendige klare Verständigung innerhalb interdisziplinärer Teams behindert.
Untersuchungen zeigen, wie wichtig klare Kommunikation am Arbeitsplatz ist. Einige Beispiele:
W Eine Studie bei einem kanadischen Finanzdienstleister zeigte: Verständliche Sprache kann die Produktivität von Mitarbeitern um bis zu 36,9 Prozent erhöhen.
W Auch die Fehlerquote konnte in dieser Studie durch Klartext um 77 Prozent gesenkt werden.
W Die Agentur „Labrador“ fand in einer Studie heraus, dass kurze Sätze ohne Fachjargon beim Le-
sitiv aus. Klare Kommunikation spart Zeit, senkt Rückfragen, reduziert Fehler und erleichtert die Einarbeitung. Besonders wichtig ist klare Sprache in den folgenden Bereichen.
Projektmanagement
Ob im Online-Meeting mit Microsoft Teams, im internen Wiki mit Confluence oder in E-Mails: Fachsprache bremst Kommunikation und ist eine Fehlerquelle. Wirtschaftsjargon wie „Kostendruckinflation“ oder IT-Sprech wie „ASCII“ und „RAM“ können für Teammitglieder ohne einschlägige Fachkenntnisse schwer verständlich sein.
Viele Mitarbeiter verzichten darauf, die genaue Bedeutung von Fachausdrücken zu hinterfragen. Andere denken, sie hätten das Gesagte verstanden, liegen mit ihrer Erklärung aber daneben. Das schafft nicht nur Missverständnisse, sondern verhindert eine kreative und informierte Zusammenarbeit.
Anstatt über den Kern von Problemen und Lösungen zu sprechen, reden Teammitglieder mit Floskeln wie „Agilität“, „Nachhaltigkeit" oder „Disruption“ aneinander vorbei. Jeder versteht darunter etwas anderes, bis der Sinn gemeinsam an konkreten Beispielen erörtert wird.
Behördensprache
Muss Sprache in Behörden kompliziert sein?
In seinem Online-Kurs „Verständlich verwalten“ nennt Dr. Jörg Bockow einen häufigen Einwand von Teilnehmern: „Bei uns sagt man das eben so.“ Historisch gesehen stammt Verwaltungssprache aber aus einer Zeit, in der nur ein bestimmter Kreis die Verlautbarungen der Obrigkeit verstehen sollte. Dieser Ansatz ist nicht mehr zeitgemäß, sagt der Experte, der unter anderem an der Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen unterrichtet. Die Sprache sollte sich an die Verhältnisse anpassen. Von den positiven Effekten klarer Kommunikation profitiert nicht nur die Beziehung zum Bürger – auch die interne Verständigung funktioniert in klarer Sprache besser und spart Zeit.
perten kaum noch zu verstehen. Dieses Problem beschreibt der TÜV Rheinland in einem Artikel und empfiehlt spezialisierte KI-Tools als Lösung für verständliche Sprache.
Während solche Tools Mitarbeitern helfen können, komplexe Informationen leichter zu erfassen, wäre es wünschenswert, wenn bereits die Autoren von Dokumentationen auf Fachsprache verzichten. Einen Nachteil bei der Zertifizierung haben Behörden nicht zu erwarten; selbst Experten schätzen eine klare, einfache Sprache, wie Studien belegen.
Software-Entwicklung und IT
Fachabteilungen sollten IT-Themen so erklären, dass auch Laien sie begreifen. In Fachbegriffen sprechen Experten und Anwender aneinander vorbei. Mit einer klaren Sprache verbessert sich die
„Klare Kommunikation spart Zeit, senkt Rückfragen, reduziert Fehler und erleichtert die Einarbeitung.“
Gidon Wagner
Geschäftsführer Wortliga
Interne Kommunikation
Unbequeme Entscheidungen verstecken wir gern hinter Beschönigungen und abstrakter, toter Sprache. Das schwächt vielleicht den ersten Schrecken ab, wenn die Rede von „Umstrukturierungen“ ist, statt von „Stellenabbau“. Es erhöht aber auch das Misstrauen von Mitarbeitern und Bürgern. Repräsentative Umfragen zeigen, dass Menschen Organisationen mehr vertrauen, die auf Fachsprache verzichten.
Das Vermeiden abstrakter Ausdrücke wie „Freisetzungsmaßnahmen“ für etwas so Eindeutiges wie „Entlassungen“ erhöht die Transparenz und stärkt das Vertrauen im Team. Durch verständliche Sprache werden komplexe Vorgänge klar und nachvollziehbar. So können alle Teammitglieder diese Informationen leichter verstehen und anwenden.
Technische Dokumentationen und Handbücher
Dokumentationen sind meistens darauf ausgerichtet, ein Zertifikat zu erhalten, etwa zur ISO 9001. Leider ist dadurch die Sprache dieser Dokumente – zum Beispiel zur Qualitätssicherung – für Nicht-Ex-
Kommunikation zwischen Experten und anderen Beteiligten. Auch Anforderungen an die IT werden dadurch klarer, und neue Lösungen treffen ihr Ziel besser.
Einarbeitung
Laut einer Umfrage von Softgarden kündigen 18 Prozent der Mitarbeiter wegen schlechter Einarbeitung bereits in den ersten 100 Tagen. Vor allem neue Mitarbeiter profitieren von eingängigen, verständlichen Informationen –besonders im Home Office, wo nicht immer ein erfahrener Kollege erreichbar ist. Neue Teammitglieder brauchen zudem viel Zeit, um sich mit dem spezifischen Jargon eines Projekts vertraut zu machen. Das kann die Einarbeitungszeit unnötig verlängern und die Effizienz neuer Mitarbeiter verringern. Durch Informationen und Schulungen in allgemein verständlicher Sprache können neue Teammitglieder schneller eigenständig arbeiten.
Handlungstipps
So verwurzeln Sie klare Sprache in Ihrer Organisation: W Schulungen: Regelmäßige Schulungen und Workshops schärfen
das Bewusstsein für die Bedeutung verständlicher Kommunikation und vermitteln praktische Fähigkeiten.
W Klare Richtlinien: Jede Organisation braucht Richtlinien, die den Einsatz von Fachjargon begrenzen und die Verwendung klarer, verständlicher Sprache fördern. Das unterstützt die Konsistenz über alle Kommunikationskanäle hinweg. Zum Beispiel können Abteilungen eine Liste mit häufig verwendeten, schwer verständlichen Begriffen pflegen und darin besser verständliche Alternativen festlegen.
W Tools: Beim Sichern von sprachlicher Qualität führt auf Dauer kein Weg an Software vorbei. Online-Tools zur Textanalyse wie „TextLab“ oder „Wortliga“ helfen, die Verständlichkeit eines Textes objektiv zu bewerten. KI-Anwendungen wie „DeepL Write“ oder „LanguageTool“ helfen Mitarbeitern, Texte korrekt zu formulieren. Das KI-Tool „Plain“ von Wortliga übersetzt komplizierte Texte in verständliche Sprache. Letzteres empfiehlt auch der TÜV Rheinland in seinem Artikel über komplizierte Dokumentationen – denn viele Experten können nur noch in Fachbegriffen über ihre Themen schreiben und sprechen. Tools helfen gegen die Betriebsblindheit. Eine klare und einfache Kommunikation verbessert das dezentrale Arbeiten, weit über Barrierefreiheit hinaus. Sie vermeidet Missverständnisse und bezieht alle Mitarbeiter ein. Sie verbindet und gleicht den fehlenden menschlichen Kontakt aus.
Wenn Organisationen leicht verständliche Sprache nutzen, arbeiten sie effizienter. Sie schaffen eine ortsunabhängige positive Arbeitskultur und fördern die Zufriedenheit von Mitarbeitern.
Der Autor
Gidon Wagner ist Journalist, Dozent und Experte für verständliche Sprache. Er ist Gründer und Geschäftsführer des Software-Herstellers Wortliga. Die Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. empfiehlt das Wortliga-Tool für bürgerfreundliche Texte und verständliche Verwaltungssprache.
[ wortliga.de ]
Hessen
Digitale Teilhabe durch Assistenzroboter
Ein Roboter in der Wohngruppe: „Temi“ unterstützt die Bewohner betreuter Wohneinrichtungen in ihrem Alltag.
Um psychisch erkrankte Bewohner in betreuten Wohngruppen zu unterstützen und das Fachpersonal zu entlasten, wurde im Zuge des Projekts „TeilhabeAssistenz –Digitale Lösungen für betreute Wohnformen“ ein Roboter namens Temi entwickelt. Am Projekt beteiligt waren die Frankfurter University of Applied Sciences, die Firma PureSec GmbH aus Idstein und die psychiatrischen Dienste von Vitos Südhessen in Riedstadt und Vitos Rheingau in Eltville. Gemeinsam wurden die Anforderungen der Zielgruppe an eine digitale Teilhabe erfasst und der Roboter in den Wohneinrichtungen erprobt. Das Hessische Digitalministerium hat das Projekt mit rund 361.000 Euro aus dem Förderprogramm „Distr@l – Digitalisierung stärken, Transfer leben“ unterstützt. „Temi fördert mit seinen neu entwickelten Anwendungsmodulen die Klientinnen und Klienten in ihrer Selbstständigkeit und stärkt digitale Kompetenzen. Aber auch das Personal wird entlastet, indem Temi leichte Alltagsaufgaben übernimmt und so den Fachkräften mehr Zeit für die individuelle Betreuung ermöglicht“, sagt Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus.
Konkret wird der Roboter für die Alltagsplanung und -strukturierung, für Videoanrufe und die Nut-
zung von Unterhaltungsangeboten eingesetzt. „Berührend war zu beobachten, dass digitale Teilhabe mit Telepräsenzrobotern bei Menschen mit psychischen Erkrankungen möglich ist und ihnen diese Form der Kommunikation sogar Spaß macht“, sagt Projektleiterin
Roboter Temi
Prof. Dr. Barbara Klein, Professorin für Organisation und Management der Sozialen Arbeit an der Frankfurter UAS und Sprecherin des Forschungszentrums FUTURE AGING. Für Klein steht der Mensch im Mittelpunkt: „Mir ist wichtig, dass Roboter zum einen Pflegekräfte unterstützen und entlasten
und ihnen so zeitliche Ressourcen für zwischenmenschliche Beziehungen zur Verfügung stehen und zum anderen Roboter den Klientinnen und Klienten helfen, selbstbestimmt agieren zu können.“
Helmut Honermann, Geschäftsführer der PureSecGmbH, betont, dass Temi von den Betreuern individuell eingestellt und damit auf die Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden kann.
Im praktischen Einsatz kam der Assistenzroboter bisher gut an. Peter Mann, Regionalleiter Süd der Vitos begleitenden psychiatrischen Dienste, sagt dazu: „Wir sind begeistert von den Rückmeldungen auf beiden Seiten: Die Klientinnen und Klienten hat er bei der Bewältigung des Alltags gefördert und hat zudem kleinere Tätigkeiten übernommen, wodurch er die Kolleginnen und Kollegen entlastet hat.“ su
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum hessischen Projekt gibt es hier:
[ voge.ly/vgloOqM ]
Das Thema Organspende trifft in Deutschland auf zahlreiche Ressentiments. Die Angst vor halbherzigen Notfallbehandlungen ist eminent. Ein neues Online-Tool soll potentiellen Spendern Wahlmöglichkeiten bieten und in langer Instanz Leben retten.
Beinahe 9.000 Menschen warten tagtäglich auf den lebensrettenden Anruf. Sie warten auf die Zusage, dass ein passendes Spenderorgan für sie gefunden wurde.
Trotz dieser hohen Zahl an Bedürftigen gibt es wenige Länder weltweit, in denen die Spendebereitschaft so gering ausfällt wie hierzulande. Weniger als elf Personen pro einer Million Einwohnerinnen und Einwohner waren 2022 als Organspender registriert. Den Grund hierfür kann man nur raten. Fakt ist: Es gibt zu wenig kompatible Spenderinnen und Spender. Um diesem Zustand entgegenzutreten, hat der Deutsche Bundestag im Januar 2020 das
Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet. Dabei wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mit der Errichtung und dem Betrieb des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende beauftragt. Am 18. März 2024 soll nun das lang erwartete Organ- und Gewebespenderegister „organspenderegister.de“ schrittweise seinen Betrieb aufnehmen. In einer ersten Phase wird es zunächst möglich sein, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende mittels eines Ausweisdokuments mit eIDFunktion, zum Beispiel dem Personalausweis, zu hinterlegen.
LIVE-WEBINAR
LIVE | 20. MÄRZ 2024 | 10.00 UHR
Was Sie tun können, um Ihre Daten beim Austausch zu schützen
Immer mehr Cyberangriffe auf Krankenhäuser
In letzter Zeit kam es häufig zu gezielten Cyberangriffen auf Krankenhäuser, die dazu führten, dass Kliniken nur noch eingeschränkt kontaktierbar waren und statt mit digitaler Patienten-Akte aus Vorsicht wieder analog gearbeitet wurde.
Gerade Patientendaten müssen aber häufig geteilt und versendet werden, damit sie allen behandelnden Ärzt:innen zur Verfügung stehen und Patient:innen bestmöglich versorgt werden. Das geht am besten und schnellsten digital. Dennoch darf die Sicherheit der Daten nicht gefährdet werden. Ein wahrer Balanceakt für Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen, besonders im Hinblick auf die DSGVO. Dass sicherer Datenaustausch nicht kompliziert sein muss, erfahren Sie in unserem Webinar. Martin Harnisch, Experte für sicheren Datenaustausch zeigt, wie Patienten-Kommunikation sicher und datenschutzkonform funktioniert.An praxisnahen Beispielen sehen Sie, wie Sie eine verschlüsselte Kommunikation unkompliziert für Sender und Empfänger erreichen können und sensible Daten vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.
In einem zweiten Schritt sollen die Entnahmekrankenhäuser bis zum ersten Juli 2024 befähigt werden, im Register hinterlegte Erklärungen zu suchen und abzurufen. Im Zeitraum von Juli bis September 2024 wird das Erklärendenportal um die zusätzliche Möglichkeit der Authentifizierung mit der GesundheitsID erweitert. Versicherte können dann direkt von ihrer KassenApp ausgehend eine Erklärungsabgabe im Organspende-Register starten.
Zum 1. Januar 2025 wird der Betrieb des Registers – planmäßig –in eine weitere Stufe übergehen und behördlich zugelassene Gewebeeinrichtungen anbinden. jk
Nicola Hauptmann Redakteurin Healthcare Digital
Konferenz-Hotline: 0821 2177-174
Lebenslanges Lernen
Lernplattformen in der öffentlichen Verwaltung
Die digitale Transformation hat die Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltungen in Deutschland in den letzten Jahren entscheidend verändert. Damit Mitarbeitende die erforderlichen Kompetenzen für diesen Veränderungsprozess aufbauen können, spielen digitale Lernplattformen wie der eGov-Campus eine zentrale Rolle. Sie können sich dort kontinuierlich und unabhängig von festen Zeitrastern weiterbilden, um die Herausforderungen der modernen Verwaltung kompetent und innovativ zu adressieren.
Die voranschreitende Digitalisierung transformiert auch die Strukturen der öffentlichen Verwaltung und unterstreicht die Notwendigkeit kontinuierlicher Weiterbildung. Dieser Beitrag bietet einen Einblick in gegenwärtige Lernplattformen für die deutsche öffentliche Verwaltung, wovon der eGovCampus ein prominentes Beispiel ist. Die verschiedenen Lernplattformen zeichnen sich durch eine Vielzahl von Spezialisierungen aus, von kommunalen Angeboten bis hin zu Angeboten an Hochschulen. Durch die Integration von praxisnahen Schulungen, fachspezifischen Angeboten und regionalen Netzwerken bilden die Lernplattformen eine Grundlage für die Schaffung einer agilen und kompetenten öffentlichen Verwaltung im digitalen Zeitalter.
Die Notwendigkeit von digitalen Lernplattformen
Die Komplexität der Aufgaben in öffentlichen Verwaltungen erfordert qualifizierte und geschulte Mitarbeitende. Traditionelle Schulungsmethoden können jedoch oft nicht mit dem raschen Wandel in Gesetzgebung, Technologien und Arbeitspraktiken Schritt halten. Hier setzen digitale Lernplattformen an. Sie bieten flexible, individualisierte und zeitgemäße Lernmöglichkeiten für die Mitarbeitenden, unabhängig von Zeit und Ort. Dies ist besonders wichtig für Mitarbeitende in der öffentlichen Verwaltung, die oft mit festen Arbeitszeiten und Verpflichtungen belegt sind. Durch den Zugang zu Onlinekursen, MOOCS, Webinaren und digitalen Lernressourcen können die Mitarbeitenden ihre Fähigkeiten und Kompetenzen verbessern. Jeder und jede Mitarbeitende hat unterschiedliche Bedürfnisse und Vorkenntnisse. Lernplattformen bieten die Möglichkeit, maßgeschneiderte Schulungsprogramme zu entwickeln, die den individuellen Anforderungen der Mitarbeitenden gerecht werden.
Dies fördert nicht nur die Motivation, sondern maximiert auch den Lerneffekt. Darüber hinaus ermöglichen digitale Lernplattformen es den Lehrenden, neue Gesetze, Technologien oder Verwaltungspraktiken durch Aktualisierung der Lerninhalte schnell auf den neuesten Stand zu bringen. Dies ist entscheidend, um effektive und effiziente digitale Verwaltungsdienstleistungen für die Bürger zu realisieren.
kostenpflichtige als auch kostenlose Angebote; Art der Bildungsangebote: Grundlagenkurse IT und Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung, allgemeine Weiterbildungsangebote für die öffentliche Verwaltung.
W Kommunal-Akademie Deutschland/Kommunalakademien der Bundesländer: Art des Zugangs: Sowohl physische als auch OnlineSeminare, OnDemand möglich, Zer
Pfalz) werden verschiedene Präsenz und OnlineWeiterbildungsmöglichkeiten für die Verwaltungsmitarbeiter offeriert. All diese Angebote sind jedoch nicht kostenlosunddieAuswahlaneGovernmentThemen ist überschaubar.
Lernen im digitalen Zeitalter
Der rasante Wandel, den die digitale Transformation mit sich bringt, erfordert neue Konzepte der Wissens und Kompetenzvermittlung. Digitale Lernplattformen ermöglichen es, Schulungsinhalte schnell zu aktualisieren und sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden stets auf dem neuesten Stand sind. Dies ist entscheidend, um effektive und effiziente Verwaltungsleistungen für die Bürger zu gewährleisten. Der eGovCampus überzeugt durch seine kostenlosen und flexiblen Weiterbildungsangebote auf Hochschulniveau. Durch die stetige Entwicklung weiterer Lernmodule und die Integration von MicroContentKursen soll die Weiterbildung immer spezifischer auf die verschiedenen Bedürfnisse von Verwaltungsmitarbeitenden angepasst werden. Durch flexibles, individualisiertes und aktuelles Lernen tragen die
Auswahl an digitalen Lernplattformen
Folgend werden verschiedene digitale Lernplattformen im Überblick dargestellt:
W eGov-Campus: Art des Zugangs: Massive Open Online Course, Micro Content, Selbststudium, mit und ohne Zertifikate, kostenlos, Einbindung in Hochschulangebote (u.a. Münster, Speyer); Art der Bildungsangebote: Kurse auf Bachelor & Masterniveau, breites Spektrum von ITSicherheit über Prozessmanagement hin zu ITArchitekturen.
W Kommunal Campus: Art des Zugangs: OnDemandKurse, LiveTutorium, Selbststudium, mit und ohne Zertifikate, sowohl
tifikate, kostenpflichtig; Art der Bildungsangebote: Weiterbildung zu Themen der öffentlichen Verwaltung.
W Haufe Akademie: Art des Zugangs: Sowohl physische als auch OnlineSeminare, OnDemand möglich, Zertifikate, kostenpflichtig; Art der Bildungsangebote: Allgemeine Weiterbildungsthemen bis hin zu Themen für die öffentliche Verwaltung Daneben bieten Anbieter wie IHKs und Fernuniversitäten Möglichkeiten für eine flexible Weiterbildung. Neben klassischen Bachelor und Masterstudiengängen können dort auch Seminare oder Zertikatsstudiengänge absolviert werden. Über die Kommunalakademien der Bundesländer (z.B. KommunalAkademie Rheinland
AKTUELL
Aufstiegs-BAföG online
Das Land Hamburg hat für seine Bürgerinnen und Bürger eine Online-Möglichkeit geschaffen, die das Beantragen des sogenannten Aufstiegs-BaföGs erleichtert. Dadurch soll insbesondere die Öffentliche Verwaltung entlastet werden. Die Plattform „AFBG Digital“ ermöglicht es, eine finanzielle Förderung im Rahmen des Aufstiegs-BAföGs schnell und sicher online zu beantragen. Dadurch sollen die berufliche Fortbildung gestärkt sowie die Förderung neuer Fachkräfte nachhaltig unterstützt werden. Benannt ist die Plattform nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), in welchem die gesetzlichen Grundlagen zur beruflichen Weiterbildung klar definiert sind. Sie ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern und basiert auf dem Vorbild der digitalen Antragsplattform für das BAföG für Studentinnen und Studenten. jk
afbg-digital.de
Digitale Bildungsnachweise
digitalen Lernplattformen dazu bei, dass die Mitarbeitenden ihre Aufgaben effektiv und effizient bewältigen können. Die Investition in die Weiterbildung der Verwaltungsmitarbeitenden ist zentrale Grundlage für eine digital kompetente vernetzte öffentliche Verwaltung.
Die Autorinnen Vera Spitzer ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin in der Forschungsgruppe E-Government am Fachbereich Informatik der Universität Koblenz.
Prof. Dr. Maria A. Wimmer ist Professorin und Leiterin der Forschungsgruppe EGovernment am Fachbereich Informatik der Universität Koblenz.
Trends, Technologien, Gadgets, Kongresse & Messen und unsere Zahl der Woche – unsere Bildergalerien vermitteln News und Hintergründe auf einen Blick. Schauen Sie doch mal rein! www.egovernment.de/bildergalerien_listing/
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Handreichung zum Thema „Digitale Zeugnisse“ veröffentlicht. Darin gibt es Informationen und Hilfestellung zur Digitalisierung von Zeugnissen und anderen Bildungsnachweisen – basierend auf europäischen Standards und den Technischen Richtlinien des BSI. „Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung finden zunehmend öffentliche elektronische Dokumente Verbreitung“, erläutert das BSI. Klassische Schul- oder Hochschulzeugnisse würden aber nach wie vor in Papierform ohne digitale Alternative erstellt. „Das weitverbreitete eigenhändig eingescannte Zeugnis verliert durch den Scanvorgang Sicherheitsmerkmale“, warnt das Bundesamt. Nachträglich vorgenommene Änderungen seien kaum feststellbar. Bei zuverlässig prüfbaren digitalen Zeugnissen hingegen werden standardisierte Datenformate mit elektronischen Signaturen und Siegeln kombiniert, um den Beweiswert langfristig zu erhalten. Die Handreichung befasst sich mit dieser Thematik und gibt entsprechende technische Empfehlungen zur Umsetzung. su
voge.ly/vglOvm7
9. bis 11. April
DMEA 2024
Next Level of Digital Health. Mit diesem Motto präsentiert sich die DMEA, die mit mehr als 16.000 Fachbesucherinnen und Fachbesuchern zu den größten Messen im Bereich Digital Health in Europa zählt. Mit DMEA sparks wird auch ein Programm für aufstrebende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angeboten.
Was bewegt die Gesundheits-IT von morgen? Die diesjährige DMEA bietet Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Praxis eine Bühne. In zahlreichen Vorträgen, Panels und Workshops werden unter anderem Fragen nach der Marschrichtung moderner Gesundheits-IT sowie der Vereinbarkeit von Künstlicher Intelligenz und Datenschutz im Gesundheitswesen beantwortet. Als Speaker werden unter anderem Bundesgesundheitsminister Dr.
Überblick
DMEA 2024 9. bis 11. April
Eingang
Veranstaltungszeiten: 10 bis 18 Uhr (Tag 1 und 2) bzw. 16 Uhr (Tag 3)
Veranstalter: Messe Berlin GmbH
Veranstaltungspreise:
In zahlreichen Formaten ist auf der DMEA eine direkte Interaktion mit Entscheidern aus dem Healthcare-Sektor möglich.
Karl Lauterbach (SPD), die Referatsleiterin „Digitale Medizinprodukte“ des Bundesverbands Medizintechnologie Natalie Gladkov und Professor Akira-Sebastian Poncette, der an der Charité in Berlin den Fachbereich Medizinische Informatik betreut, erwartet. Studentinnen und Studenten, die die DMEA im Rahmen einer Exkursion besuchen und berufliche Kontakte knüpfen möchten, können in
eIDAS Summit 2024
Absprache mit dem Veranstalter kostenlose Messetickets erhalten. Als besonderes Schmankerl wird zudem auch in diesem Jahr der DMEA Nachwuchspreis verliehen. Für aufstrebende Wissenschaftler birgt dieser Wettbewerb die Möglichkeit, sich und ihre Arbeiten einem internationalen Fachpublikum zu präsentieren und den Healthcare-Sektor von morgen aktiv mitzugestalten. jk
Digitale Identitäten, effiziente Geschäftsprozesse und digitale Vertrauensdienste werden die Zukunft der Öffentlichen Verwaltung nachhaltig prägen. Auf dem #eidas2024 des Branchenverbands der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche Bitkom treffen ausgewiesene Expertinnen und Experten aus dem Public Sector virtuell aufeinander.
Beim eIDAS Summit handelt es sich um die führende Konferenz zum Themenbereich „Digital Trust & Identity“ im deutschsprachigen Raum. Interaktive Workshops, politische Keynotes sowie Best Practices aus Deutschland und Europa stellen dabei nur einen kleinen Teil des eIDAS Summit 2024 dar. Unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr werden Mitte April Zukunftsthemen der Öffentlichen Verwaltung erarbeitet, diskutiert und definiert. Dabei wird auch explizit ein Blick über den Tellerrand des Public Sectors geworfen und Anwendungsmöglichkeiten für Industrie, Wissenschaft und Wirtschaft thematisiert. Als Speaker werden unter anderem Dr. Kim Nguyen, Geschäftsführer D-Trust, die Bundestags-
abgeordnete Dunja Kreiser (SPD) sowie Andreas Reckert-Lodde, Interimsgeschäftsführer des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) auftreten. Sie werden über die Chancen und Möglichkeiten der rechtssicheren, effizienten und insbesondere transparenten innereuropäischen Kommunikation referieren, bei der die eIDAS-Verordnung eine tragende, wenn nicht sogar entscheidende Rolle spielt. Die Anforderungen der New Work sowie ortsunabhängiger Arbeitszeitmodelle sind in einer Zeit des anhaltenden Fachkräftemangels so wichtig wie nie zuvor. Auch hierzu werden auf dem eIDAS Summit 2024 Insights und Best Practice Cases präsentiert, die Entscheiderinnen und Entscheidern Mut zusprechen sollen, ihre Kommunen
ALTENPFLEGE
und Behörden zu transformieren. Beim anschließenden NetworkingFormat sind Branchengrößen wie Google, Swisscom und Intarsys vertreten. jk
Überblick eIDAS Summit 2024 16. April
Der Summit findet digital statt.
Veranstaltungszeit: 10 bis 17 Uhr
Veranstalter: bitkom events
Veranstaltungspreis: Die Teilnahme ist kostenfrei möglich. Um vorherige Registrierung wird gebeten. [ eidas-summit.de ]
Termine kompakt
Die Gesellschaft in Deutschland wird stetig älter. Damit einhergehend wird im Laufe der nächsten zwei bis drei Jahrzehnte der Pflegebedarf exponentiell steigen. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen und der Tatsache, dass der demographische Wandel bereits in vollem Gange ist, verliert der Pflegeberuf zunehmend an Attraktivität. Diesem Trend soll Ende April auf der ALTENPFLEGE 2024, der Leitmesse der Pflegebranche, entschieden entgegengetreten werden. Zum zweiten Mal verwandelt sich das Messegelände in Essen in eine Art nationales Pflegezentrum. Dabei stehen insbesondere die Punkte Wissenstransfer und Nachhaltigkeit des Pflegeberufs auf der Agenda. Zum letztgenannten Punkt wird auf der ALTENPFLEGE die Auszeichnung „Leuchttürme der Nachhaltigkeit“ verliehen. Dabei werden Vorreiter des Pflegesektors prämiert, und Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger erhalten die Chance, einen Blick hinter die Kulissen des Arbeitsalltags erfahrenener Pflegefachkräfte zu werfen und Best-Practice-Beispiele in Anwendung zu erleben. Auf die drei Messetage verteilt findet auch in diesem Jahr der Messekongress statt. Hier werden Trends und Innovationen aus dem Pflegesektor vorgestellt und diskutiert.
23. bis 25. April 2024 Messeplatz 1 45131 Essen
Tagesticket: 24 Euro
Ermäßigt: 19 Euro
Dauerkarte: 37 Euro altenpflege-messe.de
Hannovermesse #HM24
130.000 Fachebsucherinnen und Fachbesucher, über 14.000 Produkte und Lösungen sowie beinahe 2.000 Rednerinnen und Redner. Die Hannovermesse wird auch 2024 mit Superlativen nicht geizen. Sie gilt gemeinhin als eine der weltweit wichtigsten Fachmessen für digitale Transformation. Unter dem Motto „Energizing a Sustainable Industry“ werden sich in diesem Jahr eine Vielzahl der Keynotes, Diskussionsrunden und Workshops mit dem Themenkomplex der nachhaltigen Transformation von Industrie und Verwaltung zu einem intelligent vernetzten Ökosystem beschäftigen. Neben Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, werden viele einflussreiche Persönlichkeiten aus der deutschsprachigen und internationalen Techszene auf der Hannovermesse 2024 erwartet. Unter anderem werden Professor Dr.-Ing. Holger Hanselka, Präsident der Fraunhofer Gesellschaft, sowie die Gründerin des Karriere-Netzwerks „Global Digital Women“, Tijen Onaran, Einblicke in ihrem Alltag gewähren und Impulse für die branchenübergreifende Zusammenarbeit setzen. Für Entscheiderinnen und Entscheider aus dem Public Sector könnte auf der diesjährigen Hannovermesse insbesondere der Gipfel von Forschung und Innovation 2024, bei dem die Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz präsentiert werden, sowie ein Besuch bei einer der zahlreichen Austellerfirmen zum Themenbereich Energiewirtschaft und digitale Infrastruktur interessant sein.
22. bis 26. April 2024 Messegelände 30521 Hannover
Tagesticket: 35 Euro
Ermäßigt: 23 Euro Dauerticket: 90 Euro inkl. Guided Tour: 115 Euro hannovermesse.de
Ansprechpartner: Martin Rebs Knesebeckstraße 1 10623 Berlin Tel. 030/31 80 509-00 info.de@nortal.com www.nortal.com/de CONSULTING
Unsere Stärke liegt in der Lösung komplexer Aufgabenstellungen für unsere Kunden. Seit über 20 Jahren realisieren wir erfolgreich große IT-Projekte in der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft. Neben der Beratung, der Entwicklung und dem Betrieb sind die fachlichen Schwerpunkte • Digitalisierung, • eHealth, • Finanzen/ePayment, • eGovernment, • eRechnung.
Weniger warten, mehr erledigen! JCC Software hilft Ihnen dabei die Verwaltungsprozesse in Ihrer Gemeinde für Bürger und Mitarbeiter zu digitalisieren: Von der Terminvergabe über die Personalplanung bis zur Besuchersteuerung und Zahlungsabwicklung. Seit über 30 Jahren entwickeln wir unsere Software gemeinsam mit Kommunen für Kommunen. Jetzt kostenlose Vorführung vereinbaren: www.bit.ly/jcc-software-demo
Mit der Lösungsplattform VIS-Suite zählt die PDV GmbH zu den renommiertesten E-Akte-Anbietern in Deutschland. Die mit dem E-Akte-Award bereits 7-mal ausgezeichnete Produktfamilie hält Module gemäß dem Organisationskonzept E-Verwaltung bereit und ist in Bundesbehörden, Landesund Kommunalverwaltungen sowie im kirchlichen Umfeld, in der Polizei und in der Justiz erfolgreich im Einsatz. Das standardbasierte System erlaubt eine schnelle und allen voran wirtschaftliche Umsetzung der E-Verwaltung.
xSuite Group GmbH
Ansprechpartner: Daniel Petersen Hamburger Str. 12 22926 Ahrensburg Tel. 0173/7208949 info@xsuite.com www.xsuite.com
Als Softwarehersteller der SAP-zertifizierten xSuite® bieten wir für öffentliche Auftraggeber eine standardisierte, SAP-integrierte Lösung zur Rechnungsverarbeitung. Angesprochen werden die SAP-Module FI, MM, PSM und PSCD sowie der Kommunalmaster Finanzen. Es können alle Rechnungsformate wie Papier, PDF, XRechnung, ZUGFeRD, etc. verarbeitet werden.
OPTIMAL SYSTEMS Vertriebsgesellschaft mbH Hannover
OPTIMAL SYSTEMS Hannover ist seit 1997 die treibende Kraft für ein optimales Enterprise Content Management System in Öffentlichen Verwaltungen. In dem ECM enaio® werden Dokumente digital erfasst, ausgewertet, verwaltungsweit für alle berechtigten Mitarbeiter*innen bereitgestellt und rechtssicher archiviert. Dank der ausgeprägten Schnittstellenvielfalt zu kommunalen Fachverfahren ist ein reibungsloser Datentransfer möglich.
E-GOVERNMENT & DIGITALISIERUNG
FORMCYCLE (XIMA MEDIA GmbH) Sudhausweg 9 01099 Dresden
FORMCYCLE ist eine Low-Code-Lösung, die Verwaltungen dabei hilft, ihre Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren und zu automatisieren. Mit FORMCYCLE können Verwaltungen, mit nur wenigen Klicks und ohne Programmierkenntnisse, PDF-Formulare durch digitale Formulare ersetzen, Daten weiterverarbeiten und Prozesse automatisieren. Testen Sie FORMCYCLE unverbindlich oder vereinbaren Sie einen kostenfreien Präsentationstermin unter www.formcycle.eu!
ELEKTRONISCHE VERWALTUNGSARBEIT
Fabasoft
Deutschland GmbH
THE SQUAIRE 13, Am Flughafen
KOMPLETT-DIENSTLEISTER
AKDB
Hansastraße 12-16, 80686 München Tel. 089/5903-1533 Fax 089/5903-1845 presse@akdb.de www.akdb.de
Der Marktführer für kommunale Software: Die AKDB bietet Entwicklung, Pflege und Vertrieb qualifizierter Lösungen für alle Bereiche der Kommunalverwaltung. Zur Angebotspalette gehören im BSI-zertifizierten Rechenzentrum gehostete Fachverfahren für das Finanz-, Personal-, Verkehrs-, Sozial- und Grundstückswesen. Das BürgerservicePortal ist die bundesweit modernste und reichweitenstärkste E-Government-Plattform für Online-Verwaltungsdienste
Fabasoft ist als Produktanbieter und bei der erfolgreichen Umsetzung der Partner für die öffentliche Verwaltung. Nahezu drei Jahrzehnte Erfahrung in Sachen E-Government-Lösungen machen die Fabasoft eGov-Suite zu einem führenden Produkt im deutschsprachigen Raum. Flexible Nutzungsformen und die Integration in den Standardarbeitsplatz sorgen für hohe Anwenderzufriedenheit. Die Fabasoft eGovSuite unterstützt alle Module des Konzepts E-Verwaltungsarbeit.
E-PAYMENT
PayPal PLC, German Branch
33 Millionen Kunden in Deutschland vertrauen bereits auf PayPal, denn sie bezahlen weltweit einfach, sicher und schnell. Bieten auch Sie Ihren Bürgern ein neues Maß an Service und entlasten Sie Ihre Mitarbeiter.
Mit PayPal können Dienstleistungen im Verwaltungsbereich online, mobil und rund um die Uhr bezahlt werden.
IT-SICHERHEITSTECHNOLOGIE
procilon – Technologie für Informationssicherheit und Datenschutz
Der Name procilon steht seit mehr als 20 Jahren für sichere Softwaretechnologie in der öffentlichen Verwaltung. Heute nutzen mehr als 850 Kommunen, Landes- und Bundesbehörden procilonSoftware und strategische Beratungsleistungen für sicheres E-Government
Die Governikus KG ist ein führender Anbieter von ITLösungen für den gesamten Zyklus elektronischer Kommunikation von der Authentisierung über den sicheren Datentransport bis hin zur Beweissicherung elektronischer Daten. Gesetzeskonformität, Sicherheit und Innovation stehen für das in Deutschland und EU agierende Unternehmen im Vordergrund.
Mit innovativen Lösungen, praxisorientierter Qualifizierung und hoher Beratungskompetenz ist PROSOZ Herten seit über drei Jahrzehnten das führenden Softwareund Beratungshaus für kommunale Verwaltungen. Als Vordenker für die Digitalisierung in den Kommunen stehen wir Ihnen als strategischer Partner zur Seite.
Welche Ziele verfolgen die öffentlichen Verwaltungen mit der Cloudnutzung und welche Hindernisse sehen sie? Eine aktuelle Studie vergleicht die Sichtweisen auf Bundes- und Landesebene und in den Großstädten.
Mitte Januar startete das Umsetzungsprojekt zur Deutschen Verwaltungscloud DVC) – mit einem Kick-off des Gesamtteams der FITKO und der Genossenschaft der öffentlichen IT-Dienstleister govdogital eG in Frankfurt. Die Genossenschaft entwickelt im Auftrag der FITKO ein zentrales CloudService-Portal, um künftig sowohl Cloud-Services der öffentlichen ITDienstleister bereitstellen als auch private Marktangebote einbinden zu können. Dabei kann auf Vorarbeiten aufgesetzt werden: Zentrale Strukturen der DVC wie das Cloud-Service-Portal und das dazugehörige Identity-and-AccessManagement sind bereits in Form eines MVP erprobt. Parallel wird ein verteiltes Kubernetes-Cluster aufgebaut, in dem vor allem relevante Anwendungen der öffentlichen Hand betrieben werden können. Es soll die Rechenzentren der Genossenschaftsmitglieder verbinden und hohe Souveränität und Resilienz der Betriebsumgebung gewährleisten. Seit Ende 2023 läuft zudem die Ausschreibung für einen Cloud Broker, der Cloud-Leistungen vom Markt zur Nutzung
bereitstellen soll – von souveränen europäischen Anbietern wie auch von internationalen Hyperscalern.
Cloudnutzung: der Stand
Es wird jedoch noch einige Zeit dauern, bis alle Vorhaben umgesetzt sind und die Deutsche Verwaltungscloud Realität ist. Die öffentlichen Verwaltungen brauchen und nutzen aber bereits jetzt Cloudanwendungen. Welche Ziele sie dabei verfolgen, aber auch, welche Hemmnisse sie sehen, hat eine aktuelle Studie von msg systems näher untersucht. In der inzwischen fünften Studie zur ITKonsolidierung der öffentlichen Verwaltung wurden zusätzliche Fragen zu Cloudanwendungen mit aufgenommen, weil das Thema inzwischen so wichtig ist. Dabei bildet die Studie jeweils die Sicht der Bundesbehörden, Landesbehörden und der Verwaltungen der Großstädte ab. Zunächst wurde nach der aktuellen Nutzung von IT-Services aus einer Cloud-Umgebung gefragt. Bei den Bundesbehörden lag der Anteil der Nutzenden mit 56 Pro-
Über die Studie
Zur Methodik
Für die „Studie 2023 – IT-Konsolidierung in der öffentlichen Verwaltung“ der msg systems ag wurden im ersten Quartal 2023 IT-Verantwortliche deutscher Behörden, insgesamt 150 Institutionen, anhand eines Fragebogens von Pierre Audoin Consultants (PAC) befragt. Außerdem wurden insgesamt 28 Gespräche mit Vertretern von Bundes- und Landesbehörden sowie Großstädten in Deutschland und Österreich durchgeführt sowie weitere Gespräche mit Vertretern mehrerer öffentlicher IT-Dienstleister zum aktuellen Stand ihres Leistungsportfolios, zur IT-Konsolidierung und ihren Kundenbeziehungen. Durch den Abgleich der Antworten konnten auch teils unterschiedliche Sichten beschrieben werden.
Themen der Studie
Abgefragt wurde die Einschätzung zur Lage der IT in der öffentlichen Verwaltung, zur Personalsituation und neu 2023 auch zu den Themen Cloud-Nutzung, Registermodernisierung und Resilienz gegenüber Cyberattacken. Mehrere Fragen waren der Zusammenarbeit mit öffentlichen IT-Dienstleistern gewidmet:
W Welche Dienstleistungen durch öffentliche IT-Dienstleister bereits erbracht oder künftig ausgelagert werden, W welche Ziele mit der Auslagerung verbunden sind und inwieweit diese erreicht wurden,
W welche Herausforderungen und Hindernisse dabei bestehen sowie
W inwieweit Maßnahmen gegen Cyberattacken durch die öffentlichen Dienstleister umgesetzt werden.
auf Bundes- und Landesebene. Für die Länder spielt zudem das Thema Modernisierung und Innovationsschub eine wichtige Rolle, 34 Prozent nennen dies als zentrales Ziel.
zent vergleichsweise hoch, in den Expertengesprächen wurde dagegen ausgesagt, dass noch keine „echten Cloud-Dienste“ genutzt würden. Die Studienautoren vermuten daher, dass bei den Antworten auch kleinere Online-Tools mitgezählt wurden. Ähnlich bei den Großstädten, auch hier ließ sich der Anteil von 48 Prozent in den Gesprächen nicht belegen. Anders dagegen bei den Landesbehörden, wo der Nutzeranteil von 42 Prozent nach den Expertengesprächen plausibler erschien.
Ziele der Cloudnutzung
Mit der Cloudnutzung verfolgen die jeweiligen Behörden jeweils unterschiedliche (Haupt)ziele: Bei den Bundesbehörden stehen höhere Verfügbarkeit und Skalierbarkeit im Vordergrund (jeweils 44 Prozent), auf Landesebene ebenfalls (mit 34 bzw. 33 Prozent). Mit der Sicherstellung von Skalierbarkeit und Resilienz der Betriebsumgebung durch das Kubernetes Cluster unterstützen die Vorhaben zur Deutschen Verwaltungscloud also wichtige Ziele der Anwender
Bei den Großstädten sind es sogar 45 Prozent, gefolgt von dem Ziel, IT-Sicherheit und Datensicherheit zu verbessern (41 Prozent). Aber auch, bei welchen Dienstleistern die Verwaltungen Cloud-Kapazitäten nutzen, war Gegenstand der Untersuchung. In erster Linie sind das die öffentlichen IT-Dienstleister, in der Bundesebene liegt ihr Anteil bei 47 Prozent, auf Landesebene bei 44 Prozent und in den Großstädten bei 38 Prozent. Letztere nutzen zudem mit 29 Prozent am häufigsten von allen Befragten die Angebote von Hyperscalern.
Was die Cloudnutzung bremst
Welche Faktoren hemmen die Nutzung von Cloudiensten? Auf Bundesebene rangieren noch immer Sicherheitsbedenken an erster Stelle, auch für 42 Prozent der Länder ist das ein Problem. Für die Befragten in den Großstädten ist die Abhängigkeit von öffentlichern Dienstleistern das zentrale Hemmnis (41 Prozent).
Interessant sind in diesem Zusammenhang aber auch die Antworten auf die Frage, welche Hemmnisse generell bei der Auslagerung von IT-Diensten an die IT-Dienstleister gesehen werden. Hier wurden von den Experten aus den Verwal-
tungen insbesondere lange Lieferzeiten, aber auch zu wenig innovative Angebote genannt. Die Studienautoren gehen auch auf die Neugestaltung des Geschäftsmodells der öffentlichen IT-Dienstleister ein. Im Rahmen der Verwaltungscloud, die ja als Multicloud konzipiert ist, bereiteten sich öffentliche IT-Dienstleiste auf ihre Rolle als Cloud-Broker vor. Künftig werde die Beratung mehr im Vordergrund stehen, nicht mehr der IT-Betrieb.
Auf die Änderungen der Geschäftsmodelle hat Martin Schallbruch, CEO der govdigital, bereits letztes Jahr im Interview mit eGovernment hingewiesen. Man müsse hier jedoch differenzieren, sagte er: „Diejenigen unserer Mitglieder, die Betriebsleistungen anbieten, werden künftig voraussichtlich einige davon aufgeben und dafür Leistungen von souveränen Cloudanbietern zukaufen. Fachverfahrensanbieter dagegen stehen vor der Aufgabe, ihre Services auf Cloud-Bereitstellung umzustellen.“ Und die Studie belegt, wie dringend diese Aufgabe zu lösen ist: Als zentrales Hemmnis für die Nutzung von Cloud-Diensten auf Landesebene wird nämlich genannt, dass die Fachanwendungen gar nicht cloudfähig sind. nh
Weitere Informationen
Die msg-Studie„IT-Konsolidierung in der öffentlichen Verwaltung“ (2023) finden Sie hier als PDF: [ voge.ly/vgl4QmW ]
Die nächste Ausgabe der eGovernment erscheint am Montag, den 25. März 2024.
Das SPEZIAL dieser Ausgabe widmet sich dem Thema E-Health Anzeigenschluss ist der 11. März 2024.
Anzeigenhotline: 0821/2177-212
Lesertelefon: 0821/2177-194
Innovative Cloud-Migration mit M2
Ein eleganter Übergang für Unternehmen
Die Vorteile der Cloud-Nutzung für Unternehmen sind vielfältig:
Von bequemer Datenanalyse bis zur Visualisierung ohne Sorgen um Infrastruktur und Updates. M2 steht Unternehmen zur Seite, um einen reibungslosen Übergang ihres Berichtswesens in die Cloud zu ermöglichen.
Ein maßgeschneiderter Ansatz
CloudDienste bieten Unternehmen die einzigartige Möglichkeit, ihr Berichtswesen nach Bedarf zu skalieren. M2 gewährleistet dabei nicht nur eine nahtlose Migration, sondern auch eine maßgeschneiderte Anpassung an die individuellen Kundenbedürfnisse. Im Fokus steht die Unabhängigkeit von eigenen Serverkapazitätsbeschränkungen.
Durchdachter Prozess und Technologie-Neutralität
Im Gegensatz zu herkömmlichen Beratungsansätzen bietet M2 einen durchdachten und interaktiven Migrationsprozess. Dieser wird technologieneutral geplant und umgesetzt, um einen reibungslosen
Übergang in die Cloud zu gewährleisten.
Von der Planung bis zur Nachbetreuung
Der Projektfokus liegt auf einer detaillierten Planung der Migration, abseits von ungenauen, toolbasierten Ansätzen. Kunden profitieren von einem umfassenden und kundenorientierten Ansatz, der Wert auf eine gründliche und unterstützende Migrationslösung legt. M2 schließt mögliche Mehraufwände von vornherein aus.
Kostenfreie Erstberatung und persönlicher Migrationsplan
Durch eine kostenfreie Erstberatung erhalten Kunden ihren persönlichen Migrationsplan, der ei
nen sicheren und effizienten Übergang in die Cloud ermöglicht. M2 begleitet die Migration nach einem standardisierten und erprobten Prozess, der alle relevanten Projektschritte und Anforderungen berücksichtigt.
M2 führt durch eine klare Umsetzung mit mehreren Phasen:
W Organisation, Durchführung und Dokumentation der Testphase
W Sicherstellung einer reibungslosen und funktionalen Migration
2. Optimierung und Leistungsanalyse: CloudNutzung im Fokus
W Optimierung der Arbeitsmappen
W Leistungsanalyse für effiziente CloudNutzung
W Nutzungsanalyse(Housekeeping)
3. Unterstützung bei Neuentwicklungen und Implementierung
W Unterstützung bei der Neuentwicklung des Standort und Authentifizierungskonzepts
W Implementierung sicherer und benutzerfreundlicher Authentifizierung zur GovernanceVerbesserung
W Einrichtung und Hosting von Bridge Server
4. Managed Service und Schulung für eine RundumBetreuung
W Managed Service für Bridge Server: Überwachung, Wartung und Optimierung
W Schulung zur CloudUmgebung: Vermittlung des nötigen Knowhows
Erfahrung und kundenspezifisches Know-how
Dank der umfangreichen Erfahrung von M2 in verschiedenen Unternehmensbereichen wird nicht nur das gesamte Migrationsgesche
hen im Auge behalten, sondern auch das spezifische Geschäftsmodell der Kunden. Die Expert*innen von M2 tragen mit ihrem Knowhow und Engagement wesentlich zum Erfolg jedes Migrationsprojekts bei.
Über M2: Pionier in NextGen Business Intelligence
M2 ist der erste und erfahrenste TableauBeratungspartner aus Deutschland, ein Pionier im Bereich NextGen Business Intelligence. Das Unternehmen befähigt Unternehmen, Daten effektiv zu nutzen, um schnelle und relevante Geschäftsentscheidungen zu treffen und moderne Lösungen zu gestalten.
Zu den Kunden zählen internationale Konzerne sowie innovative StartUps.
Weitere Informationen ... und konkrete Ansprechpartner finden Sie unter: [ m2dot.com ]
Digitale Transformation
Hessens Weg in die Cloud
Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene laufen die CloudAktivitäten auf Hochtouren. Auch Hessen und die HZD sind auf dem Weg und haben die Cloud-Transformation zur Chefsache erklärt.
Für die Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung Hessen 4.0 (DVH 4.0) und der digitalen Transformation der hessischen Landesverwaltung spielt der Einsatz moderner CloudTechnologien eine entscheidende Rolle – nicht nur innerhalb der hessischen Landesverwaltung, sondern im Kontext der Deutschen VerwaltungscloudStrategie auch länderübergreifend bzw. bundesweit. Als FullServiceProvider der Landesverwaltung entwickelt sich die HZD deshalb von einem klassischen RechenzentrumsAnbieter mit einem Angebot in CloudTechnik hin zu einem vollwertigen CloudAnbieter mit einem ProduktPortfolio für alle Kundenbedarfe weiter. Technisch bzw. infrastrukturell betrachtet wird die HZD eine MultiCloud aufbauen und betreiben. Dafür werden die Rechenzentren sukzessive um ein attraktives und umfassendes PrivateCloudAngebot erweitert, das offene Standards unterstützt, eine Einbindung in föderale CommunityClouds wie die Deutsche VerwaltungscloudStrategie ermöglicht und auch
Public bzw. hybride CloudLösungen miteinschließt. Um dies zu erreichen, baut die HZD gezielt Beratungskompetenz auf, führt
re Stakeholder ein. Maßnahmen auf dem Weg bis dahin sind: W Aufbau und Ausbau eines MultiCloudAngebots (Private, Pub
„2022 haben wir das Programm Cloud-Transformation in der HZD gestartet und zur wichtigsten strategischen Aufgabe der nächsten Jahre erklärt. Die Cloud-Transformation bedeutet für die HZD nicht nur einen technischen Wandel, sondern auch organisatorische, prozessuale und kulturelle Veränderungen.“
Janina
Einsele, HZD, Programmsteuerung
agile Projekte durch und findet vor allem für die bestehenden Systeme und neuen Anforderungen das jeweils passende CloudAngebot –sicher, datenschutzkonform und auf Basis von Green IT. Bis 2025 soll das CloudÖkosystem der HZD stehen. Beim Aufbau des vollständigen CloudÖkosystems nimmt die HZD eine Expertenrolle für CloudTransformation, Entwicklung und Betrieb für die Landesverwaltung und weite
lic, Community), das höchste Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz erfüllt und mit dem die Souveränität bei der Verarbeitung der Kundendaten gewährleistet werden kann.
W Aufbau einer fundierten auf CloudTransformation ausgerichteten Beratungskompetenz zur Unterstützung der Kunden bei der Migration ihrer ITAnwendungen in die Cloud.
W Entwicklung eines CloudProduktPortfolios und einer bedarfsgerechten Entwicklung, Bereitstellung und Integration von
CloudServices für die Kunden der Landesverwaltung.
W Aufbau eines Steuerungssystems mit Werkzeugen und Prozessen zur Sicherstellung der Compliance hinsichtlich Informationssicherheit, Daten und Klimaschutz.
W Frühzeitige Integration von innovativen Technologien und Methoden (zum Beispiel KIWerkzeuge) in das CloudAngebot.
W Umsetzung eines CloudAwarenessProgramms mit unterschiedlichen Informationsangeboten, Veranstaltungen und Schulungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung der Mitarbeitenden und zur Begleitung des kulturellen Wandels.
W Durchführung der erforderlichen organisatorischen Anpassungen.
Die Hessische Ministerin für Digitalisierung und Innovation Prof. Dr. Kristina Sinemus hat die HZD beauftragt, eine hessische Multi-Cloud aufzubauen.
Cloud-Transformation
Gesundheitsdaten in der Cloud
Cloud-Apps in sensiblen Bereichen
Mit der Digitalisierung im Gesundheitsbereich landen zunehmend auch sensible Daten in Cloud-Applikationen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben nun auf die erforderlichen, hohen Schutzmaßnahmen hingewiesen. Auch Branchen jenseits des Gesundheitswesens sollten sich damit befassen, denn auch andere Datenkategorien in Cloud-Apps sind besonders schutzbedürftig.
Die Menschen in Deutschland sehen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens vor allem Vorstatt Nachteile, so eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom. 80 Prozent meinen, Digitalisierung ermögliche etwa durch Robotik schonendere und präzisere Operationen. Dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen medizinisches Personal entlastet, davon sind zwei Drittel (69 %) überzeugt. Knapp mehr als die Hälfte (53 %) meint, die Digitalisierung führe im Gesundheitswesen zu weniger Bürokratie. 50 Prozent gehen davon aus, dass die Digitalisierung die steigenden Kosten im Gesundheitswesen auffangen kann. Gleichwohl gibt es auch Sorgen innerhalb der Bevölkerung, wie Bitkom berichtet. 70 Prozent stimmen der Aussage zu, ein digitalisiertes Gesundheitssystem mache die Menschen zu „gläsernen Patientinnen oder Patienten“, und 62 Prozent haben Angst vor HackerAngriffen auf Kliniken und Praxen. Aus gutem Grund also zählt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Gesundheitsdaten zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten, die nur unter bestimmten Voraussetzungen und bei entsprechend hohem Schutzniveau verarbeitet werden dürfen.
(Nicht nur) Gesundheitsdaten in der Cloud brauchen hohen Schutz
Bekanntlich sind nicht nur Gesundheitsdaten, sondern auch andere persönliche Daten in einer Cloud ein Thema, das die Datenschützer besonders auf den Plan ruft. Das liegt daran, dass das Datenschutzniveau in einer Cloud nicht ohne Weiteres klar ist: Zum einen kann der Cloud-Standort dazu führen, dass die Daten in ein Drittland jenseits des EU/EWR-Raums übermittelt werden. Zum anderen liegt oftmals eine Auftragsverarbeitung der Daten vor. Das Unternehmen, das die Daten in die Cloud überträgt, bleibt dann zwar verantwort-
lich für den Datenschutz, hat aber keine direkte Kontrolle mehr über die Daten. Wenn dann auch noch Gesundheitsdaten und die Cloud zusammenkommen, scheint der Datenschutz noch komplexer zu werden. Die Aufsichtsbehörden für den Da-
anschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person sowie Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung.
muss und wenn die Betroffenen die entsprechende Cloud-Funktion wünschen.
Explizit sagen die Aufsichtsbehörden: Die Verwendung der Gesundheitsanwendung (zum Beispiel einer App zum Auslesen und Speichern der Glukosewerte) muss nach dem Grundsatz „Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ nach DSGVO auch ohne Nutzung der Cloudfunktionen und ohne Verknüpfung mit einem Benutzerkonto möglich sein, es sei denn, die Cloudfunktion ist unbedingt für die Erreichung eines therapeutischen Nutzens erforderlich und die Funktion wird von der betroffenen Person ausdrücklich gewünscht.
Die betroffene Person muss hierzu eine entsprechende Auswahlmöglichkeit erhalten (z. B. im Registrierungsprozess) und über etwaige bestehende Vorteile und Risiken, die mit der Cloudanwendung verbunden sind, informiert werden. Die Daten dürfen im Fal-
tenschutz sind sich dieser Herausforderungen für Unternehmen und Betroffene bewusst und haben sich deshalb explizit zu Gesundheitsdaten in Cloud-Applikationen geäußert. Dabei geht es nicht etwa nur um den Fall, dass personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt werden könnten, sondern es geht generell um CloudApps für Gesundheitsdaten. Die Datenschutzhinweise der Aufsichtsbehörden sind zudem nicht nur für Organisationen im Gesundheitswesen interessant und relevant. Gesundheitsdaten sind nicht die einzigen besonders sensiblen Datenkategorien, die DSGVO kennt mehrere besondere Kategorien personenbezogener Daten, darunter auch personenbezogene Daten, aus denen die Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder welt-
Cloud-Funktionen nur, wenn sie wirklich erforderlich sind
Aus der Vielzahl der Hinweise der Datenschutzaufsichtsbehörden zu Cloud-basierten Gesundheitsanwendungen soll an dieser Stelle auf einige Besonderheiten hingewiesen werden. Zum einen ist es aus Sicht des Datenschutzes nicht immer die beste Wahl, die Daten in einer Cloud verarbeiten zu lassen, denn die Gewährleistung und die Prüfung des Datenschutzniveaus in einer Cloud sind eben nicht trivial.
Anstelle von „Cloud First“ sollten Unternehmen also bei einer geplanten Verarbeitung von Gesundheitsdaten (und anderen sensiblen Daten) eher anders denken: Die Cloud nur dann, wenn es sein
le der Entscheidung gegen eine cloudbasierte Verarbeitung allenfalls lokal auf dem Endgerät gespeichert werden. Nun sollte man nicht den Datenschutz als Cloud-Verhinderer sehen, vielmehr müssen immer die Risiken für die Privatsphäre betrachtet werden. Gibt es einen Weg, die Risiken zu minimieren, dann soll man diesen gehen. Wäre also eine Funktion auch ohne Cloud machbar, muss man die Daten nicht den Cloud-Risiken aussetzen, so der Gedanke dahinter.
Für Cloud-Apps braucht es ein eigenes Sicherheitskonzept
Ein weiterer Punkt aus den Hinweisen der Datenschutzaufsichtsbehörden soll hier hervorgehoben
werden: Die Verarbeitung sensibler, personenbezogener Daten in Cloud-Apps setzt geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen voraus. Die Datenschützer nennen eine ganze Reihe von Sicherheitsmaßnahmen, darunter die Berücksichtigung von Technischen Richtlinien des BSI zur Informationssicherheit und Best-Practice-Guidelines zur sicheren Implementierung von Anwendungen (z. B. OWASP), sichere Authentifizierungsverfahren (in der Regel Multi-Faktor-Authentifizierung), Zugriffskontrolle mit „least privilege policy“ und regelmäßiger Überprüfung von Benutzerkonten und Zugriffsrechten, automatische zeitbasierte Sperrung von Benutzeranwendungen (unter anderem bei Nichtverwendung), wirksame Verschlüsselungsmechanismen, insbesondere bei der Speicherung auf Mobilgeräten, Richtlinien und Weisungen an Beschäftigte zur datenschutzrechtlichen Sensibilisierung, Protokollierungen von Zugriffen mit anlasslosen Prüfungen, Schaffung einer Redundanz von Infrastrukturkomponenten und Hintergrundsystemen bei technischen Betreibern sowie die Überprüfung von Sicherheitsmaßnahmen in Anwendungsprogrammen und Hintergrundsystemen durch Sicherheits- und Penetrationstests. Auch hier sei angemerkt, dass der Datenschutz nicht etwa CloudApps in sensiblen Bereichen verhindern will, sondern es muss auch dort für ein angemessenes Datenschutzniveau gesorgt werden, bei sensiblen Daten ein entsprechend hohes Datenschutzniveau. Datenschutz und Digitalisierung sind vereinbar, wenn man es richtig angeht, sagt zum Beispiel der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz in einem Positionspapier. Die digitale Transformation der Medizin wird also nicht am Datenschutz scheitern, sondern sie ist nur mit Datenschutz möglich, wie die Sensibilität der Gesundheitsdaten ganz klar macht.
Der Autor
Oliver Schonschek, Dipl.-Phys., ist IT-Fachjournalist, News Analyst und Commentator bei Insider Research. Sein Fokus liegt auf Sicherheit, Compliance und Datenschutz.
Weitere Informationen
Das Positionspapier„Acht Thesen für eine datenschutzrechtlich, ethisch und fachlich tragfähige Digitalisierung der Gesundheitsversorgung“ aus Rheinland-Pfalz finden Sie hier: [ voge.ly/vgljOt5 ]
Was ist ein Single Digital Gateway? Oder wissen Sie mit LoRaWAN oder ZITIS oder CRISP etwas anzufangen? Diese und viele andere Fragen können Sie auf eGovernment nachschlagen. Eine Vielzahl an Fachbegriffen erklärt Ihnen unser Glossar auf eGovernment.de. www.eGovernment.de/specials/definitionen
Meilenstein der digitalen Transformation
Unabhängiges Arbeiten sowie mehr Automatisierung durch Nutzung von Künstlicher Intelligenz waren für Axians Infoma maßgeblich bei der Entwicklung einer Cloud-Lösung.
Die hohe Leistungsfähigkeit und die damit verbundenen Vorteile machen die Cloud zum Meilenstein einer erfolgreichen Digitalisierung. Die bedarfsgerechte und flexible Grundlage steht mit Infoma online bereit.
Anfang 2022 startete als erster Kunde eine Stadt in NordrheinWestfalen in das Projekt. Zwischenzeitlich sind über 40 InfomaKunden produktiv in der Cloud –mit durchaus unterschiedlichen Prämissen bei der Entscheidung.
Neben einer schnelleren Umsetzung von Digitalisierungsprozessen ist die Flexibilität von Infoma online mit allen Voraussetzungen für einen modernen Arbeitsplatz und ein zeit-, ort- und geräteunabhängiges Arbeiten für viele Kunden ausschlaggebend. Aber auch die Wahlmöglichkeit zwischen Cloud und Hosting im eigenen Haus bzw. im Rechenzentrum gilt als wichtiger Faktor. Als Cloud-Lösung aus den deutschen Microsoft-Rechenzentren
Einkaufsgenossenschaft BayKIT
erfolgt der Betrieb von Infoma online im Einklang mit den geltenden Datenschutz- und Rechtsvorschriften sowie unter Berücksichtigung höchster Sicherheitsstandards. Während dieser Security-Aspekt z. B. die Entscheidung der Verantwortlichen nach einer Cyber-Attacke innerhalb einer Nachbarkommune beeinflusste, war bei einer anderen Kommune die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal der Auslöser. Sie sah darin einen sicheren Weg, die Verwaltungsaufgaben
IT-Beschaffungen: einfach und kostensparend
IT-Bestellung im Webshop statt Vergabe-Marathon? Eine neu gegründete IT-Einkaufsgenossenschaft in Bayern will das für die kommunalen Träger möglich machen.
Beschaffung im kommunalen Bereich kostet häufig viel Zeit und bindet Ressourcen. Kommunale Träger in Bayern können diesen Aufwand künftig reduzieren –durch den Beitritt zur neu gegründeten IT-Einkaufsgenossenschaft BayKIT. Genossenschaftsmitglieder könnten sich künftig individuelle und in eigener Verantwortung durchzuführende, komplexe und teure Vergabeverfahren ersparen, heißt es dazu von der AKDB, die das Projekt initiierte.
Dabei steht zunächst die digitale Ausstattung der Schulen im Fokus. Die Einkaufsgenossenschaft will Kommunen und Schulaufwandsträger hier unterstützen, indem sie die gesamte Arbeit übernimmt, von der Bedarfsermittlung über das Ausschreibungsverfahren und den Abschluss von Rahmenverträgen bis zum Leistungsabruf.
Im ersten Schritt sollen Ausstattungsgegenstände wie Notebooks, Tablets, digitale Tafeln oder Beamer beschafft werden. Weitere Ausschreibungen zu Medien-Infrastruktur, Arbeitsplatzausstattung und RZ-Infrastruktur sind bereits in Planung.
Bestellen im Webshop
Die Bedarfe der einzelnen Mitglieder sollen zunächst gebündelt und dann gesammelt ausgeschrieben werden, auch um Größenvorteile zu gewinnen. Anschließend soll das Vergabeverfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrages durchgeführt werden. Markterkundung und die Ermittlung der technischen Anforderungen liegen in der Hand
unabhängig von unvorhersehbaren Situationen jederzeit gewährleisten zu können. „Weg vom Zettel, hin zur digitalen Zeiterfassung per Cloud“ hieß es hingegen in einem brandenburgischen Bauhof. Hier stand vor allem im Vordergrund, keine Anschaffungskosten für die IT-Infrastruktur stemmen zu müssen. Die nahtlose Vernetzung von
Mittelabfluss aus dem Förderprogramm nach Bayern wenig ausgeprägt. Die Schulaufwandsträger seien daher als erste Zielgruppe identifiziert worden, um größtmögliche Unterstützung zu bieten: Die langwierigen und komplexen Ausschreibungen im Schulbereich sollten durch die BayKIT eG erfolgen. „Somit gab der Bereich Schul-IT den Anstoß für die Gründung einer Genossenschaft. Wir haben nach Bekanntgabe der Gründung
BayKIT-Gründungssitzung (v. l.): Heiko Menig, Vorsitzender des Schulverbandes Helmstadt und Bürgermeister Markt Neubrunn; AKDB-Vorstandsvorsitzender Rudolf Schleyer; Gudrun Aschenbrenner, Geschäftsführerin ADSG; Alex Eder, Landrat, Landkreis Unterallgäu; Helmut Brückner, stellvertr. Landrat im Landkreis Nürnberger Land, und Albert Sturm, Amtsleiter Informations- und Kommunikationstechnik, Straubing.
der AKDB Dienstleistungs- und Service GmbH, einer hundertprozentigen Tochter der AKDB. Um eine Auswahl von Produkten und Modellen bereitstellen zu können, sollen pro Los bis zu drei Anbieter einen Zuschlag erhalten. Genossenschaftsmitglieder können dann entsprechend ihrem jeweiligen Bedarf über einen Webshop von BayKIT einkaufen – ohne Mindestabnahmemengen oder Abnahmepflicht. Diese Abrufe sollen im zweiten Quartal 2024 möglich sein. Bestellungen über den Webshop sind aber nicht der einzige Weg: Für komplexe und größere Beschaffungen seien auch weiterhin individuelle Angebote notwendig, die aufeinander abgestimmt
sind. Hier stehe die BayKIT als Ansprechpartner zur Verfügung, heißt es seitens der AKDB.
Die Schul-IT gab den Anstoß
Warum wurde als Erstes mit der Beschaffung für die Schuldigitalisierung begonnen? eGovernment hatnachgefragtbeiRudolfSchleyer, dem Vorstandsvorsitzenden der AKDB: „Die Digitalisierung von Schulen stellt eine große Herausforderung dar. Insbesondere die Förderkulissen zum DigitalPakt Schule, welche im Lauf des Jahres auslaufen, stellen hohe Anforderungen zur Inanspruchnahme“, erläutert er. Entsprechend sei der
auch viele positive Rückmeldungen erhalten, viele sind erleichtert“, so Schleyer weiter. Das zeige, dass mit der BayKIT ein offenbar grundlegendes Problem angegangen werde.
Auch in ihrem Blog berichtet die AKDB von zahlreichen Rückmeldungen – und zwar aus allen Ebenen, von kleineren Kommunen ebenso wie aus Landratsämtern oder größeren Städten. Das Angebot spreche demnach alle Kommunen und auch Schulaufwandsträger, unabhängig von der Größe, an. Derzeit werde „mit Hochdruck“ an den notwendigen Grundlagen für den Betrieb gearbeitet. Es geht um den Aufbau von Shopsystemen, einer technischen und kaufmänni-
Geschäftsanwendungen, planbare und transparente Kosten sowie ökologische Nachhaltigkeit unterstützen zudem die effiziente Nutzung der Cloud. Unverzichtbar wird ihr Einsatz jedoch, wenn es um einen der wichtigsten Treiber der digitalen Transformation geht: KI als Voraussetzung für die Automatisierung von Verwaltungsprozessen.
Über BayKIT
Die Bayerische Kommunale IT-Einkaufsgenossenschaft eG, kurz BayKIT, wurde am 24. Januar 2024 gegründet. Initiiert wurde der Zusammenschluss von der AKBD (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern). Gründungsmitglieder sind die Stadt Straubing, der Landkreis Nürnberger Land, der Landkreis Unterallgäu, der Schulverband Helmstadt, die Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt, die AKDB sowie die AKDBDienstleistungs- und Service GmbH. Der Beitritt zur Genossenschaft ist per Erklärung jederzeit möglich, entsprechende Formulare stellt die AKDB bereit. Angesprochen sind zunächst kommunale Träger von Schulen, also Gemeinden, Märkte, Städte, Landkreise und Bezirke sowie kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften.
schen Organisationsstruktur und die Einrichtung eines Servicedesks. Die ersten sechs Ausschreibungen sollen zeitnah veröffentlicht werden, um ein Angebot für die Kommunen und für das Schuljahr 2024/25 zu ermöglichen.
Weitere Pläne
Wie geht es nach der Ausstattung der Schulen weiter? Künftige Ausschreibungsinhalte sollen sich nach den Bedarfen der Mitglieder richten, erklärt der Vorstandsvorsitzende. Welche Bereiche das umfasse, sei derzeit noch nicht absehbar. Zunächst sei wichtig, das Angebot der BayKIT nachhaltig aufzubauen, einschließlich des Aufbaus der Organisation. Im Laufe der nächsten Wochen soll auch das Informationsangebot aufgebaut werden – mit einer eigenen Homepage, Webinaren und Veranstaltungen. nh
Susanne Ehneß / su (CvD, -180) Natalie Ziebolz / na (-145) Redaktion Nicola Hauptmann / nh (-260) Johannes Kapfer / jk (-181) Weitere Mitarbeiter dieser Ausgabe Tim Berghoff, Elke Kiausch, Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves, Oliver Schonschek, Vera Spitzer, Kerstin Sprock, Gidon Wagner, Prof. Dr. Maria A. Wimmer
Leserservice: eGovernment.de/hilfe oder eMail an: vertrieb@vogel.de mit Betreff „eGovernment“. Gerne mit Angabe Ihrer Kundennummer vom Adressetikett *CS-1234567*
Abonnement Preis des Jahresabonnements: 108,- inkl. MwSt. und Versand Druck Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstr. 5, 97204 Höchberg Haftung Für den Fall, dass Beiträge oder Informationen unzutreffend oder fehlerhaft sind, haftet der Verlag nur beim Nachweis grober Fahrlässigkeit. Für Beiträge, die namentlich gekennzeichnet sind, ist der jeweilige Autor verantwortlich.
Die wichtigsten Angebote des Verlages sind IT-BUSINESS, eGovernment, Healthcare Digital, BigData-Insider, CloudComputing-Insider, DataCenterInsider, Dev-Insider, IP-Insider, Security-Insider, Storage-Insider. Inserentenverzeichnis
Co-Publisher Harald Czelnai (verantwortlich für den Anzeigenteil, -212),
Geschäftsführer Tobias Teske, Günter Schürger, Werner Nieberle
Erscheinungsweise: 12 Ausgaben jährlich
Redaktionelle Beiträge, die zur Veröffentlichung in eGovernment bestimmt sind, können auch auf allen Websites der Vogel Communications Group verwendet werden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Sie können nur zurückgesandt werden, wenn Rückporto beiliegt. Copyright Vogel IT-Medien GmbH Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, digitale Verwendung jeder Art, Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. Fotokopieren
veröffentlichter Beiträge ist gestattet zu innerbetrieblichen Zwecken, wenn auf jedes Blatt eine Wertmarke der Verwertungsgesellschaft Wort, Abt. Wissenschaft, in 80336 München, Goethestraße 49, nach dem jeweils geltenden Tarif aufgeklebt wird. Nachdruck und elektronische Nutzung Wenn Sie Beiträge dieser Zeitschrift für eigene Veröffentlichung wie Sonderdrucke, Websites, sonstige elektronische Medien oder Kundenzeitschriften nutzen möchten, erhalten Sie Information sowie die erforderlichen Rechte über: www.mycontentfactory.de Tel. 0931/418-2786. Verbreitete Auflage 25.989 Exemplare davon 15.790 ePaper, (IVW IV/2023) Die Artikel dieser Publikation sind in elektronischer Form über das Datenbankangebot der GBI zu beziehen: www.gbi.de eGovernment ist die Zeitung für die Digitalisierung der Verwaltung und Öffentliche Sicherheit. Sie informiert ITEntscheider in Bund, Land, Kommune und in den Öffentlichen Einrichtungen
über alle fachlich relevanten Bereiche der digitalen Informationsverarbeitung im Public Sector. Das Onlineportal www.eGovernment.de stellt maßgeschneiderte Services für IT-Entscheider der Öffentlichen Hand dar und bietet ein umfangreiches, exklusives Webangebot mit hohem Nutzwert. Das Stammhaus Vogel IT-Medien, Augsburg, ist eine 100prozentige Tochtergesellschaft der Vogel Communications Group. Der führende deutsche Fachinformationsanbieter mit rund 100 Fachzeitschriften und 60 Webseiten sowie zahlreichen internationalen Aktivitäten hat seinen Hauptsitz in Würzburg. Mitgliedschaft
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