Gründerzeitbauten 1870 –1920
Wohngebäude Keller Frontwand 99 balkentragende Mittelwand 64 nicht balkentragende Giebelwand ohne Öffnungen 51 balkentragende Giebelwand ohne Öffnungen 77 nicht balkentragende Giebelwand mit Öffnungen 38 Treppenwand bei Flurbreite > 2,50 m 64 Treppenwand bei Flurbreite < 2,50 m 51 Fabrikgebäude Frontwand 77 balkentragende Giebelwand 51 nicht balkentragende Giebelwand 51 balkentragende Giebelwand 64 Treppenwand bei Flurbreite > 2,50 m 64 Treppenwand bei Flurbreite < 2,50 m 51
EG 77 51 51 64 38 51 38 64 51 38 51 64 51
Mauerstärke [cm] 1. OG 2. OG 3. OG 64 51 51 51 38 38 38 38 25 51 51 38 25 25 25 51 38 38 38 25 25 51 38 38 51 51 38
C 2.5
stoff wird neben großen Natursteinplatten und anderen großformatigen Bruchsteinen auch Stampfbeton eingesetzt. In der zeitgenössischen Fachliteratur findet man Vorschläge, den Stampfbeton mit Eisenbändern oder alten Eisenbahnschienen zu verstärken [2]. Alte Mängelberichte sprechen jedoch nicht dafür, dass diese Technik flächendeckend zum Einsatz kam [3]. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Fundamente vollständig oder zumindest in der unteren Lage in Bruchstein ausgeführt wurden. Als Mörtel verwendete man entweder Lehmmörtel aus der Baugrube oder Kalkmörtel mit sehr geringen Kalkbeimischungen – beides Mörtel mit geringer Standfestigkeit. Auch in der Gründerzeit nutzte man schon Baugrunduntersuchungen und Spezialgründungen, die den heutigen Techniken ähneln. Da die Stadtplanung auf die natürliche Landschaft wie vorhandene Flussläufe keine Rücksicht nahm, musste man z. B. auf Tiefgründungen zurückgreifen. Für mehrgeschossige Bauten verwendete man dabei häufig eingerammte Holzpfähle mit einer 1– 2 m starken Auflage aus Stampfbeton, welcher in der Unterlage schwach bewehrt wurde (Abb. C 2.8). Keller, die dauerhaft im Grundwasser stehen, sind sehr selten, da damals der Einsatz von Pumpen unüblich war und somit »unter Wasser« hätte gebaut werden müssen. Bei festem Baugrund und leichten Bauten wird als unterste Lage ein Holzrost verlegt, welcher ständig unterhalb des Grundwasserspiegels liegen musste, um nicht zu faulen. Später werden solche Fundamente in Stampfbeton ausgeführt, da die Kosten im Laufe der Zeit sanken (Abb. C 2.11). Die Betonherstellung auf Zementbasis geschah als Handmischung auf der Baustelle. Als Zuschlagstoffe werden, wenn immer möglich, Sand und Kies aus dem Aushub verwendet. Der so hergestellte Beton hat – auch aufgrund von Erdverunreinigungen – bei Weitem nicht die Güte von heutigem Beton, was auch die enormen Bauteilstärken erklärt. Die Ausführung der Böden entspricht dem Nutzungszweck. Kellersohlen werden bevorzugt mindestens 20 cm über dem höchsten Grundwasserstand geplant. Da keine Wohnnutzung vorgesehen war, waren abdichtende Beläge
38 38 25 38 38 25
DG 25 – 25 25 25 38 25
38 38 25 38 38 25
25 – 25 25 38 25 C 2.6
nicht notwendig. So gibt es heute hauptsächlich zwei Arten von Böden: gestampften Lehmboden oder lose verlegtes Ziegelpflaster. Beide Böden sind offen gegen Grundwasser und aufsteigende Feuchtigkeit. Schäden und Maßnahmen Fundamentierungsprobleme wie Setzungen sollten nach über 100 Jahren Standzeit abgeschlossen oder behoben sein. Verzichtet man auf Baumaßnahmen im Gründungsbereich, sind keine Sanierungen zu erwarten. Eine Maßnahme gegen aufsteigende Bodenfeuchte über den Kellerboden ist beispielsweise das Einbringen einer WU-Betonschicht von mindestens 25 cm Stärke auf dem gestampften Kellerboden. Glatt abgezogen und verrieben kann dieser als fertiger Boden genutzt werden. Bei der Gefahr von aufsteigendem Grundwasser ist vom Einbinden und Abdichten zum aufgehenden Mauerwerk abzuraten. Für die auftretenden Vertikallasten (Aufschwimmen) an den Einbindepunkten ist das vorhandene Mauerwerk nicht ausgelegt und es kann zu beträchtlichen Schäden kommen. Vielmehr sollten aus-
C 2.7
134
51 38 25 38 51 38
4. OG 38 38 25 38 25 38 25
reichend breite Fugen, z. B. durch Streifen aus Dränageplatten, als Randdämmstreifen eingesetzt werden, damit das Grundwasser in den Keller eindringen kann (Abb. C 2.5). Über Gefälle in der Bodenplatte und einen zentralen Pumpensumpf kann das Wasser dann in den Kanal abgepumpt werden. Kelleraußenwände
Kellerwände sind bei Gründerzeitbauten grundsätzlich gemauert. Die Maueroberflächen blieben meist unbehandelt oder wurden mit einer Kalkschlämme überzogen. Die vorgeschriebenen Mindeststärken sind beträchtlich: In Berlin z. B. wurde je nach Geschosszahl ein bis zu 99 cm, also ein 3 ½ Steine starkes Mauerwerk für Außenwände im Erdreich baupolizeilich gefordert (Abb. C 2.6). Damit einhergehend traten zwei Probleme auf, die auch heute noch relevant sind: Ersteres besteht darin, dass teilweise nur die Außenschalen gemauert sind und der Zwischenraum mit Abbruch- oder Aushubmaterial bei nur sehr geringer Beigabe von Bindemitteln verfüllt wurde (Schüttmauer), um Ziegel und damit Kosten zu
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