Mutig in die Zukunft „Genossenschaften sind immer
„
das, was menschliche Einsicht, geistige Kraft und persönlicher Mut aus ihnen machen.
Hermann Schulze-Delitzsch
Jahresbericht 2018
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02 Inhalt 03 Brief des Vorstands 04 Wirtschaftliches Umfeld 38 Gremien 46 Ehrungen 48 Mitglieder 60 Impressum
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Unsere Mitarbeiter: Kompetenz, auf die Sie bauen kĂśnnen
Genossenschaftsrevision sichert unternehmerische Zukunft
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Recht, Bilanz, Steuer: Wir beraten und begleiten
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Ihre starke Stimme in Ă–sterreich und Europa
Gruppe Volksbank
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Gruppe Ware
mehr erreichen mit Gderemeinsam Zukunftskraft Genossenschaft Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, der Österreichische Genossenschaftsverband hat im vergangenen Jahr mit wichtigen Weichenstellungen Kurs Richtung Zukunft genommen. Ausgangspunkt dafür war die Erarbeitung einer neuen Gesamtstrategie, an der alle Stakeholder des Verbandes – Funktionäre, Mitglieder und Mitarbeiter – beteiligt waren. Die Umsetzung dieses Modernisierungskonzepts läuft nun auf Hochtouren. Seit Jahresbeginn verfügt der ÖGV über einen neuen Außenauftritt, der ein optimiertes Logo, eine attraktive Wort- und Bildsprache und vieles andere mehr umfasst. Aber auch hinter der Fassade wurde kräftig umgebaut – in Form einer neuen Aufbau- und Ablauforganisation, schlanker Strukturen und optimierter digitaler Prozesse. Damit wollen wir noch mehr Serviceorientierung für unsere Mitglieder bieten. Gleichzeitig haben wir uns das Ziel gesetzt, neue Mitglieder für den ÖGV zu gewinnen. Daher haben wir unter dem Motto „Zukunftskraft Genossenschaft“ eine Gründungsinitiative auf den Weg gebracht, über die wir neue Zielgruppen erreichen wollen – mit modernen Botschaften und Werbemitteln oder im direkten Kontakt bei Veranstaltungen und Diskussionen. Auch der diesjährige Verbandstag soll dazu beitragen, die Genossenschaft als Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft ins Rampenlicht zu rücken. Der Erfolg des Wirtschaftsstandorts Österreich hängt maßgeblich von den kleinen und mittelständischen Unternehmen des Landes ab. Viele von ihnen bauen dabei auf genossenschaftliche Kooperation – ob als Mitglieder der Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften oder als Kunden der Volksbanken. Gemeinsam erreichen wir einfach mehr!
Der Vorstand des ÖGV: Robert Makowitz (l.) und Peter Haubner (r.)
Peter Haubner
Dr. Robert Makowitz Jahresbericht 2018
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olider Ausblick für den SStandort Österreich
Das wirtschaftliche Umfeld
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as österreichische Bruttoinlandsprodukt ist laut WIFO im Jahr 2018 um 2,7 Prozent gewachsen. Dies stellt eine leichte Zunahme der Dynamik gegenüber 2017 dar, als das Wachstum auf Basis revidierter Daten nur 2,6 Prozent betragen hatte. Die Wirtschaft Österreichs hat damit im vergangenen Jahr deutlich stärker zugelegt als jene der Eurozone, welche laut Eurostat um 1,8 Prozent gewachsen ist. Das Wachstum in Österreich beruhte sowohl auf der Industrieproduktion, als auch auf einer starken Baukonjunktur und Dienstleistungen.
Arbeitsmarkt Vor dem Hintergrund dieser Hochkonjunktur ist die österreichische Arbeits-
losenquote im vergangenen Jahr gesunken: Die saisonbereinigte Quote nach Eurostat-Methode fiel von 5,2 Prozent zu Beginn des Jahres auf 4,6 Prozent im Dezember. In der Eurozone war der Abwärtstrend noch deutlicher: Von wesentlich höheren Werten ausgehend fiel die Arbeitslosenrate von 8,6 Prozent zu Jahresbeginn auf 7,8 Prozent im Dezember.
Inflation Wie schon in den Jahren davor gehörte Österreich 2018 zu den Ländern mit den höchsten Inflationsraten der Eurozone. Laut Harmonisiertem Verbraucherpreisindex schwankte die Teuerung zwischen 1,9 und 2,4 Prozent, für das Gesamtjahr lag sie bei 2,1 Prozent. Im gemeinsamen Währungsraum lag die Inflationsrate im vergangenen Jahr zwischen 1,1 und 2,2 Prozent mit zuletzt 1,6 Prozent im Dezember.
Geldpolitik Die Geldpolitik in der Eurozone blieb auch 2018 expansiv. Die EZB beließ den Hauptrefinanzierungssatz bei null Prozent, den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität bei 0,25 und den Einlagensatz bei -0,40 Prozent. Nachdem
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Jahresbericht 2018
schon im April 2017 der Umfang der monatlichen Netto-Wertpapierkäufe von 80 auf 60 Milliarden Euro reduziert worden war, verminderte die EZB im Jänner 2018 die Nettokäufe weiter auf 30 Milliarden und im Oktober auf 15 Milliarden. Mit dem Jahreswechsel 2018/2019 wurden sie gänzlich eingestellt. Auslaufende Wertpapiere werden weiterhin reinvestiert. Die Geldmarktzinsen blieben das gesamte vergangene Jahr fast unverändert. Die Renditen am Kapitalmarkt gaben im Jahr 2018 etwas nach: Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe in Österreich sank von 0,58 auf 0,48 Prozent. In Deutschland sank sie von 0,46 auf 0,24 Prozent. Die Geldpolitik in den USA zeigte sich weiterhin straffer, die US-Notenbank hob das Zielband für die Fed Funds Rate in vier Schritten um insgesamt hundert Basispunkte an, auf 2,25 bis 2,50 Prozent. Der Euro wertete von 1,21 auf 1,15 USD/EUR ab. Auch gegenüber dem Schweizer Franken zeigte sich der Euro schwächer, von 1,17 CHF/EUR im Jänner hin zu 1,13 CHF/EUR im Dezember.
Zinsen und Währungen
Insgesamt verzeichneten laut WIFO in Österreich fast alle Branchen Wertschöpfungszuwächse. Lediglich die Land- und Forstwirtschaft (-1,8 Prozent) und die Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (-0,2) waren rückläufig. Die höchsten Zuwächse wurden in den Sektoren Energie-, Wasser- und Abfallversorgung (7,8), Verkehr (5,5), Herstellung von Waren inklusive Bergbau (4,8) sowie Beherbergung und Gastronomie (4,2) erreicht.
Entwicklung nach Branchen
Am österreichischen Wohnimmobilienmarkt setzte sich 2018 die gute Entwicklung der Vorjahre fort. Die Preisschere zwischen Wien und den anderen Bundesländern
Immobilienmarkt Jahresbericht 2018
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Das Wirtschaftswachstum in Österreich: Veränderung des realen BIP in Prozent, Quelle: Statistik Austria, WIFO
nahm etwas ab. Im vierten Quartal 2018 lagen die Jahreswachstumsraten für die Preise von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern außerhalb Wiens laut OeNB-Index bei 8,2 Prozent. In Wien nahmen die Preise im selben Zeitraum um 6,4 Prozent zu.
Tourismus Wie 2017 war auch 2018 ein gutes Jahr für die österreichische Tourismuswirtschaft.
Die Wintersaison 2017/2018 brachte einen kräftigen Zuwachs an Nächtigungen von 4,7 Prozent. Auch von Mai bis September 2018 konnten die Übernachtungen um 2,2 Prozent zulegen. In der Sommersaison wurde das beste Nächtigungsergebnis seit dem Sommer 1992 erzielt. Überdurchschnittliche Zuwächse erzielten zwischen Mai und Oktober gewerbliche und private Ferienwohnungen.
Prognose für 2019 Gegen Jahresende 2018 haben sich die Stimmungsindikatoren für die europäische
Wirtschaft und die Daten zur Industriekonjunktur merklich abgekühlt und deuten für das laufende Jahr schwächere Wachstumsraten an. Laut der im März 2019 veröffentlichten Konjunkturprognose des WIFO sollte die österreichische Wirtschaft 2019 um 1,7 Prozent wachsen. Im Dezember war das Institut noch von 2,0 Prozent ausgegangen. Die EZB hat im Dezember ihre Projektion für das Wirtschaftswachstum in der Eurozone 2019 auf 1,7 Prozent und im März dann noch weiter auf 1,1 Prozent gesenkt. 2020 sollte das Bruttoinlandsprodukt wieder etwas stärker wachsen: In Österreich erwartet das WIFO 1,8 Prozent, die EZBProjektion für die Eurozone erreicht immerhin wieder 1,6 Prozent.
Konsum als wichtige Stütze Ebenso wie in den Vorjahren sollten alle privaten Nachfragekomponenten zum
österreichischen BIP-Wachstum 2019 beitragen und – nach null Prozent im Jahr 2018 – auch der staatliche Konsum wieder einen Wachstumsbeitrag liefern. Der guten Beschäftigungslage entsprechend prognostiziert das WIFO den stärksten Wachstumsbeitrag vom privaten Konsum, während die Investitionen an Dynamik verlieren, aber immerhin auch im Jahr 2019 real um 2,3 Prozent zunehmen sollen. Auch der Außenbeitrag wird etwas kleiner, aber eindeutig positiv erwartet. Bei
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R isiken für die Wirtschaft
Die Risiken für den Wirtschaftsausblick sind vielfältig. Dazu zählt insbesondere die Einführung von Handelshemmnissen, welche die österreichischen Exporteure und Zulieferer betreffen können und in der Folge andere Unternehmen und die Beschäftigungssituation der privaten Haushalte belasten. Eine Wachstumskorrektur in den Nachbarländern könnte teilweise auch den Tourismus treffen. Spannungen in der EU im Zusammenhang mit den Austrittsverhandlungen mit Großbritannien oder eine wachsende politische Unsicherheit in den Mitgliedsländern, etwa nach Neuwahlen, stellen ein Risiko für den Pfad der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region dar. Ein rascher Zinsanstieg wäre ebenfalls als Risiko für Konjunktur und Immobilienmärkte einzustufen. Zusätzlich haben auch geopolitische Konflikte das Potenzial, den im Vergleich zu den Vorjahren verhaltenen, aber grundsätzlich freundlichen wirtschaftlichen Ausblick zu trüben. Andererseits bergen Fortschritte bei den genannten Unsicherheitsfaktoren die Chance, die Planungssicherheit der Unternehmen wieder zu verbessern und damit noch in diesem Jahr zur einer Erholung der wirtschaftlichen Dynamik beizutragen.
den Löhnen und Gehältern erwartet das WIFO ein Plus von nominell 3,9 Prozent. Laut Herbstprognose der EU-Kommission kann auch mit steigenden realen Einkommen in den wichtigsten Herkunftsländern gerechnet werden, was den Tourismus in Österreich stützen dürfte. Die aufgrund von Unsicherheiten wie den internationalen Handelskonflikten und den auch im Frühjahr 2019 noch ungeklärten Modalitäten des britischen EU-Austritts verringerte wirtschaftliche Dynamik sollte laut WIFO-Prognose in Österreich auch mit einer rückläufigen Inflationsrate einhergehen. Im Dezember hatten sowohl das WIFO, als auch die OeNB noch eine Verbraucherpreisinflation von mehr als zwei Prozent prognostiziert. Stand März 2019 erwartet das WIFO für dieses Jahr nur noch 1,7 Prozent und 1,8 Prozent für 2020. Die März-Projektion der EZB für die durchschnittliche Inflationsrate der Eurozone beträgt für 2019 im Mittel 1,2 Prozent, gefolgt von 1,5 Prozent 2020 und 1,6 Prozent 2021. Damit wird das Inflationsziel der EZB noch längere Zeit verfehlt. Die Zentralbank hat dementsprechend ihre expansive Geldpolitik im März verlängert. Statt wie bisher mindestens über den Sommer 2019 hinweg sollen die Schlüsselzinssätze laut der aktualisierten Forward Guidance nun mindestens bis zum Jahresende unverändert niedrig bleiben. Auch in den USA wurde der Normalisierungsprozess der Geldpolitik verlangsamt.
Zinsanstieg verzögert sich
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Mitarbeiter: Kompetenz, Uaufnsere die Sie bauen kĂśnnen Vorstand Peter Haubner Verbandsanwalt +43(0)1 31328 400 peter.haubner@oegv.volksbank.at
Dr. Robert Makowitz Vorstand Revision und Finanzen +43(0)1 31328 200 robert.makowitz@oegv.volksbank.at
Ingrid Prazak Vorstandssekretariat +43(0)1 31328 401 ingrid.prazak@oegv.volksbank.at
Maria Pitnauer Vorstandssekretariat +43(0)1 31328 201 maria.pitnauer@oegv.volksbank.at
Rechtsabteilung Mag. Christiane Lewisch Syndika +43(0)1 31328 324 christiane.lewisch@oegv.volksbank.at
Dr. Johanna Thalhammer +43(0)1 31328 326 johnanna.thalhammer@oegv.volksbank.at
Silvia Knamm Assistenz +43(0)1 31328 321 silvia.knamm@oegv.volksbank.at
Mag. Karin Trzebin +43(0)1 31328 328 karin.trzebin@oegv.volksbank.at
Mag. Josef MĂśsenbacher +43(0)1 31328 325 josef.moesenbacher@oegv.volksbank.at
Mag. Barbara Zauner +43(0)1 31328 327 barbara.zauner@oegv.volksbank.at
Mag. Markus Steindorfer +43(0)1 31328 322 markus.steindorfer@oegv.volksbank.at
Gremialbetreuung Mag. Wolfgang Schmidt Verbandssekretär +43(0)1 31328 403 wolfgang.schmidt@oegv.volksbank.at
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Mag. Ulrike Schuh +43(0)1 31328 410 ulrike.schuh@oegv.volksbank.at
Internationale Interessenvertretung Mag. Silvia Liegl, MA +43(0)1 31328 407 silvia.liegl@oegv.volksbank.at Mag. Victoria Pagowski +43(0)1 31328 408 victoria.pagowski@oegv.volksbank.at Mag. Stefan Resetarits Assistenz +43(0)1 31328 411 stefan.resetarits@oegv.volksbank.at Sandra Steurer-Konrath Assistenz +43(0)1 31328 406 sandra.steurer-konrath@oegv.volksbank.at
Bilanz & Steuer Mag. Franz Groß Abteilungsleiter +43(0)1 31328 310 franz.gross@oegv.volksbank.at Mag. Gerlinde Stumpf +43(0)1 31328 311 gerlinde.stumpf@oegv.volksbank.at
Personalagenden Daniela-Monica Essler +43(0)1 31328 331 daniela-monica.essler@oegv.volksbank.at
Beratung & Betreuung Ware MMag. Barbara Pogacar Abteilungsleiterin +43(0)1 31328 420 b.pogacar@genossenschaftsverband.at Alexandra Fischer Assistenz +43(0)1 31328 423 a.fischer@genossenschaftsverband.at
IT-Infrastruktur & Programmbetreuung Dipl.-Ing. Wolfgang Schilling Abteilungsleiter, IT Prüfung +43(0)1 31328 124 wolfgang.schilling@oegv.volksbank.at Thomas Arlt +43(0)1 31328 123 thomas.arlt@oegv.volksbank.at
Kommunikation Mag. Günther Griessmair Chefredakteur „cooperativ“ +43(0)1 31328 409 guenther.griessmair@oegv.volksbank.at
Dipl.-Ing. Mansour Baradaran +43(0)1 31328 128 mansour.baradaran@oegv.volksbank.at Albert Kolloni +43(0)1 31328 129 albert.kolloni@oegv.volksbank.at Wolfgang Steurer +43(0)1 31328 121 wolfgang.steurer@oegv.volksbank.at Jahresbericht 2018
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Prüfungsgruppe Kredit Mag. Johann Bock Prüfungsgruppenleiter +43(0)1 31328 210 johann.bock@oegv.volksbank.at
Mag. Christian Kneissl +43(0)1 31328 230 christian.kneissl@oegv.volksbank.at
Karl Prazak Prüfungsgruppenleiter +43(0)1 31328 220 karl.prazak@oegv.volksbank.at
Mag. Gerald Kozma +43(0)1 31328 230 gerald.kozma@oegv.volksbank.at
Dr. Michael Groth Qualitätssicherung & Spezialprüfungen +43(0)1 31328 223 michael.groth@oegv.volksbank.at
Elis Kurtulus +43(0)1 31328 230 elis.kurtulus@oegv.volksbank.at
Alexander Ahr Prüfungsinnendienst +43(0)1 31328 230 alexander.ahr@oegv.volksbank.at
Mag. Gerhard Mitmasser +43(0)1 31328 230 gerhard.mitmasser@oegv.volksbank.at
Michaela Schneidhofer Prüfungsinnendienst +43(0)1 31328 234 michaela.schneidhofer@oegv.volksbank.at
Mag. Wilfried Moser +43(0)1 31328 230 wilfried.moser@oegv.volksbank.at
Mag. Birgit Szücs Prüfungsinnendienst +43(0)1 31328 216 birgit.szuecs@oegv.volksbank.at
Mag. Franz Pfeiffer +43(0)1 31328 230 franz.pfeiffer@oegv.volksbank.at
Mag. Renate Zima Prüfungsinnendienst +43(0)1 31328 215 renate.zima@oegv.volksbank.at
Bettina Pichler, Bakk. +43(0)1 31328 230 bettina.pichler@oegv.volksbank.at
Mag. Irene Brandl +43(0)1 31328 230 irene.brandl@oegv.volksbank.at
Mag. Diana Stampfer +43(0)1 31328 230 diana.stampfer@oegv.volksbank.at
Dipl.-Ing. Dr. Karol Faludy +43(0)1 31328 230 karol.faludy@oegv.volksbank.at
Gerhard Sumper +43(0)1 31328 230 gerhard.sumper@oegv.volksbank.at
Rudolf Hackl, MA BA IT Prüfung +43(0)1 31328 230 rudolf.hackl@oegv.volksbank.at
Mag. Martin Walter +43(0)1 31328 230 martin.walter@oegv.volksbank.at
Simon Haunsperger +43(0)1 31328 230 simon.haunsperger@oegv.volksbank.at
Franz Wölfl, MSc. +43(0)1 31328 230 franz.woelfl@oegv.volksbank.at
Salman Islamov, MSc. +43(0)1 31328 230 salman.islamov@oegv.volksbank.at
Mag. Elisabeth Rauch Assistenz Prüfungsleitung derzeit in Karenz
Mag. Johann Karrer +43(0)1 31328 230 johann.karrer@oegv.volksbank.at
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Prüfungsgruppe Ware Mag. Petra Geppl Prüfungsgruppenleiterin +43(0)1 31328 105 petra.geppl@oegv.volksbank.at
Alexandra Neubauer +43(0)1 31328 105 alexandra.neubauer@oegv.volksbank.at
Mag. Veronika Dungler Prüfungsinnendienst, Qualitätssicherung +43(0)1 31328 101 veronika.dungler@oegv.volksbank.at
Juraj Sadovsky, MSc. +43(0)1 31328 105 juraj.sadovsky@oegv.volksbank.at
Rumiya Destici Assistenz +43(0)1 31328 102 rumiya.destici@oegv.volksbank.at
Finanzen & Rechnungswesen Silvia Narovec Abteilungsleiterin +43(0)1 31328 330 silvia.narovec@oegv.volksbank.at
Adrienn Bachmann +43(0)1 31328 332 adrienn.bachmann@oegv.volksbank.at
Facility Management Karin Pogats-Prandtner Veranstaltungsorganisation +43(0)1 31328 107 karin.pogats-prandtner@oegv.volksbank.at
Früherkennung & Risikomanagement Dr. Hermann Madl +43(0)1 31328 341 hermann.madl@oegv.volksbank.at
Emri Kolloni +43(0)1 31328 117 emri.kolloni@oegv.volksbank.at Matija Prakljacic +43(0)1 31328 107 service@oegv.volksbank.at Wilhelm Spiesz +43(0)1 31328 191 wilhelm.spiesz@oegv.volksbank.at Muhamed Subasic +43(0)1 31328 192 muhamed.subasic@oegv.volksbank.at
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enossenschaftsrevision sichert Gunternehmerische Zukunft Die Wirtschaftsprüfung, die Mehrwert schafft Wie unterscheidet sich die genossenschaftliche Revision von der klassischen Wirtschaftsprüfung?
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ie Revision trägt entscheidend zur positiven und nachhaltigen Entwicklung von Genossenschaften bei. Die Prüfer des ÖGV sind Gartanten für das Funktionieren von genossenschaftlichen Kooperationen und Partner für deren unternehmerische Weiterentwicklung. Prüfungs- und Finanzvorstand Robert Makowitz beantwortet die wichtigsten Fragen zur Arbeit der Revision und zu den aktuellen Herausforderungen. Einerseits gibt es wesentliche Unterschiede hinsichtlich der Stellung des Prüfers: Während im klassischen Wirtschaftsprüfungssystem jährlich ein Prüfer neu beauftragt wird und somit sehr leicht gewechselt werden kann, ist im genossenschaftlichen System durch die Mitgliedschaft bei einem Revisionsverband die gesetzliche Prüfungszuständigkeit durch die Verbandsrevisoren festgelegt. Das bedeutet, dass der Revisionsverband, in diesem Fall der ÖGV, den Revisor für das Mitgliedsunternehmen bestellt, ohne dass der Geprüfte darauf eine Einflussmöglichkeit besitzt. In Kombination mit der Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit des Revisors gewährleistet das eine möglichst objektive Prüfung. Aber auch inhaltlich gibt es wesentliche Unterschiede: Die Definition des Prüfungsumfangs im Genossenschaftsrevisionsgesetz weicht von der klassischen Jahresabschlussprüfung deutlich ab. Revision ist mehr als die reine Abschlussprüfung, die im Wesentlichen die formelle Ordnungsmäßigkeit und rechnerische Richtigkeit prüft. Kernelement der Genossenschaftsrevision ist die materielle und inhaltliche Prüfung, die Beurteilung der wirtschaftlichen Berechtigung eines Abschlusspostens oder Geschäftsvorfalls. Umschrieben wird das mit dem Begriff Gebarungsprüfung, die das Wesensmerkmal und der USP der Genossenschaftsrevision ist. Neben dieser materiellen Prüfung der Rechnungslegung beauftragt das Gesetz den Revisor auch mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Einrichtungen und der Geschäftsführung, der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage,
der Wirtschaftlichkeit und des Förderauftrags. Es soll eine ganzheitliche Untersuchung des geschäftlichen Handelns kaufmännischer, organisatorischer und personeller Art durchgeführt werden. Damit einhergehend – und das ist der Kern der genossenschaftlichen Prüfung – soll auch eine Aussage darüber getroffen werden, ob das Handeln in verantwortungsvoller Form und im Sinne einer langfristigen Unternehmenssicherheit erfolgt. Diese sehr umfassende Revision verfolgt letztendlich das Ziel, den Fortbestand des geprüften Unternehmens für die Eigentümer, also die Mitglieder der Genossenschaft, langfristig zu sichern. Und damit wird auch die Erfüllung des Förderauftrags auf lange Sicht gewährleistet. Nach einer ordnungsgemäß durchgeführten Revision haben die Mitglieder und Leitungsorgane durch die umfassende Berichterstattung des Revisors ein klares und objektives Bild über den Zustand ihrer Genossenschaft und können Schlüsse und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen daraus ableiten. Und dies bedeutet eben nicht nur das Abhandeln der – fraglos wichtigen – formalen Aspekte, sondern eben eine materielle Beurteilung des Unternehmens in seiner Gesamtheit, vor dem Hintergrund eines großen Erfahrungsschatzes aus vielen Prüfungen anderer Unternehmen. Der Revisor bietet – um es genossenschaftlich zur formulieren – Hilfe zur Selbsthilfe. Mehrere Statistiken zeigen zudem, dass im genossenschaftlichen Bereich kaum Insolvenzen zu verzeichnen sind. Im ÖGV gibt es Mitgliedsgenossenschaften, die seit mehr als hundert Jahren erfolgreich bestehen. Es wäre natürlich vermessen, diese niedrige Ausfallsrate ausschließlich auf die Revision zurückzuführen – aber sie hat einen nicht unwesentlichen Anteil daran.
Welchen konkreten Nutzen ziehen die Mitglieder daraus?
Durch seine Ausbildung und vor allem die Kenntnis unterschiedlichster Unternehmen hat der Revisor ein breites Wissens- und Erfahrungsspektrum. Im Laufe seiner Karriere sieht er Best-Practice-Beispiele in verschiedensten
Warum ist die Revision auch für kleine Genossenschaften und Start-ups sinnvoll? Jahresbericht 2018
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Branchen, Unternehmensbereichen und -größen, aber auch Fehler, Missstände oder negative Entwicklungen in allen Schattierungen. Diese Erfahrungen sind in der Prüfung von großem Vorteil. Besonders profitieren können davon auch kleine Genossenschaften oder Start-ups, die aufgrund der Betriebsgröße in der Regel keine Fachabteilungen und Spezialisten vorhalten können. Der Revisor kann dabei durch seine Feststellungen und Verbesserungsvorschläge, die im ersten Augenblick nicht immer angenehm sein mögen, zur positiven Entwicklung beitragen. Und er kann die Genossenschaft, die Verantwortungsträger und die Mitglieder auch vor Fehlern, Gefährdungen oder latenten Risiken bewahren, die er in einer gleichen oder ähnlichen Konstellation bereits aus anderen Prüfungen kennt. Dazu steht der Genossenschaftsrevisor gemäß dem gesetzlichen Auftrag – soweit dies den prüferischen Standards entspricht – auch mit Rat zur Seite. Darüber hinaus haben auch kleine oder neue Genossenschaften eine wachsende Anzahl an gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, wobei der Revisor durch rechtzeitige Hinweise und Empfehlungen aus der Prüfung so manchen möglicherweise sehr teuren Verstoß verhindern kann.
Ist es von Vorteil, auf das Know-how der anderen Experten im ÖGV zugreifen zu können?
Ja, auf jeden Fall. Die umfassende Kompetenz und das große Know-how der Experten in den verschiedensten Bereichen steht einerseits den Mitgliedern, in gleicher Weise aber auch den Prüfern zu Verfügung. So kann effizient und ohne komplizierte Schnittstellen oder Reibungsverluste sichergestellt werden, dass das vorhandene und einmal erarbeitete Wissen mehrfach – sowohl für unsere Mitglieder, als auch für die Prüfung – eingesetzt werden kann. Man kennt einander gut und seit langer Zeit. Dies erspart langwierige Erklärungen, reduziert Missverständnisse, spart Zeit und Kosten, ist daher in höchstem Maße effizient. Für die Geprüften hat diese Zusammenarbeit darüber hinaus den Vorteil, dass die mit der Revisionsabteilung abgestimmten Empfehlungen der Rechtsabteilung, der Bilanz- und Steuerexperten oder der Interessenvertretung auch „prüfungsfest“ sind.
Wie darf man sich den Die Prüfung, vor allem bei testatspflichtigen Unternehmen, ist durch umfangreiche konkreten Ablauf einer Vorgaben, insbesondere in Form von nationalen und internationalen Standards, Prüfung vorstellen? klar geregelt. Eine gute Revision beginnt mit einer umfassenden Planung. Da-
bei werden das Unternehmen und dessen Umfeld analysiert sowie Schlüsse für das Prüfungsvorgehen gezogen. Hier kommt uns auch die teilweise schon sehr lange Verbandszugehörigkeit der Mitglieder zugute: Wir wissen oft sehr genau, welche Prüfungsaspekte jeweils besonders zu betonen sind. Weitere Schritte sind die Prüfung des internen Kontrollsystems, also der wesentlichen Prozesse und Systeme, die im Unternehmen implementiert sind, und in weiterer Folge einzelner Geschäftsfälle und Buchungen. Hierbei ist immer der oben erwähnte Gebarungsaspekt zu beachten. Abgeschlossen wird die Prüfung nach entsprechender Qualitätssicherung mit der Berichterstattung. Dabei ist uns wichtig, dass der Revisionsbericht inhaltlich alle wesentlichen Themen behandelt und klare Aussagen trifft, die dem geprüften Mitglied Nutzen stiften – in Form von Bestätigung für das Geleistete, aber auch durch das Aufzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten.
Was macht den Reiz des Es gibt ein ganzes Bündel an Gründen, die den Beruf des Revisors vor allem für NeuBerufs aus, gerade auch für oder Quereinsteiger, aber auch für arrivierte Prüfer interessant machen. Zunächst Neueinsteiger? einmal ist da das breite Spektrum an Fachgebieten, in das der Revisor nicht nur Einblick erhält, sondern in dem er – in unterschiedlicher Tiefe – auch zum Experten wird. Dazu zählen im Falle eines ÖGV-Revisors unter anderem Betriebswirtschaft,
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Rechnungslegung und Bilanzierung, unterschiedlichste Rechtsbereiche oder das Bankwesen. Immer wichtiger werden auch IT sowie Mathematik und Statistik. All dieses Wissen wird nicht nur theoretisch erlernt, es wird vom Revisor auch praktisch angewendet. Besonders spannend stellt sich in diesem Zusammenhang die Gebarungsprüfung dar: Durch die materielle Bewertung des unternehmerischen Tuns ergibt sich ein viel weiterer Beurteilungshorizont, als dies bei einer rein formalen Prüfung der Fall wäre. Mit der Übernahme einer Revision ist nicht zuletzt auch ein hohes Maß an Verantwortung und Entscheidungskompetenz verbunden, an das man sukzessive herangeführt wird. Einerseits gibt es rechtliche Vorgaben, die Revisoren zu laufenden Weiterbildungsmaßnahmen verpflichten. Andererseits ist es auch unser Anspruch als ÖGV, Prüfung auf höchstem Niveau und somit größtmöglichen Nutzen für den Geprüften anzubieten. Unsere Prüfer nehmen daher regelmäßig an internen und externen Schulungen teil, um mit den teilwiese sehr schnellen und umfassenden Veränderungen und Weiterentwicklungen Schritt zu halten. Hier trifft uns die ständig zunehmende Regulatorik genauso wie den Geprüften – wahrscheinlich sogar noch mehr. Denn neben den Regularien, die die Mitglieder des ÖGV in ihren Unternehmen belasten und somit auch Teil der Prüfung werden, wird auch die Prüfung und Prüfungsorganisation selbst immer weiter reguliert. Laufende Weiterentwicklung und lebenslanges Lernen sind somit untrennbar mit dem Berufsbild des Revisors verbunden.
Welche Aktivitäten setzt der ÖGV, damit die Prüfer immer am neusten Stand sind?
Die großen Herausforderungen, denen sich der ÖGV zu stellen hat, ähneln denen unserer Mitglieder: Ein großes Thema ist die seit Jahren ständig wachsende Regulierungsflut, insbesondere im Bereich der Bankprüfung. Und: Der ÖGV hat viele erfahrene Mitarbeiter in seinen Reihen, die in den nächsten Jahren in den wohlverdienten Ruhestand treten. Ihr Know-how und ihre Erfahrung zu bewahren und weiterzugeben, ist eine wesentliche Aufgabe unserer Personalentwicklung. Gleichzeitig wird der Arbeitsmarkt immer mehr von den geburtenschwachen Jahrgängen geprägt, sodass wir unsere Attraktivität weiter erhöhen müssen, um für die besten Köpfe interessant zu bleiben.
Vor welchen großen Herausforderungen steht die ÖGV-Revision aktuell?
Wir haben in unserem Strategieprozess einen besonderen Fokus auf das Zukunftsthema Digitalisierung gelegt. Konkrete Maßnahmen wie die papierlose Dokumentation in der Prüfung oder eine neue Prüfsoftware sind bereits weit fortgeschritten und in Umsetzung. Eines der wichtigsten Themen der nächsten Jahre ist die Einbindung von selbstlernenden Systemen, der künstlichen Intelligenz. Das gesamte Prüfungswesen steht angesichts dieser Entwicklung vor großen Herausforderungen und Veränderungen. Es bieten sich bereits jetzt viel mehr Möglichkeiten und Ansätze, als man gemeinhin denkt. Systeme, die eine große Menge an Daten und Geschäftsfällen binnen kürzester Zeit prüfen können, werden eine gewichtige Rolle spielen. Damit reduzieren sich die nie auszuschließenden Fehlerrisiken einer Prüfung, insbesondere bei sehr großen Fallzahlen, deutlich. Auch der ÖGV und seine Revisoren wollen hier vorne mit dabei sein. Das Berufsbild des Prüfers wird sich dadurch wandeln, er wird aber keinesfalls überflüssig. Denn die Bewertung und Interpretation der Ergebnisse muss weiterhin durch Menschen erfolgen. Dass dieses Zukunftsthema für den ÖGV auch mit Investitionen in personelle und technische Ausstattung sowie mit hohem Fort- und Weiterbildungsaufwand verbunden sein wird, sei nicht nur am Rande erwähnt.
Welche Rolle spielt die Digitalisierung in der Revision?
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er ÖGV ist Ihre D starke Stimme – in
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In Ihrem Interesse
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ine starke Interessenvertretung gehört zusammen mit der Revision und der Beratung zu den Kernaufgaben des ÖGV. Unser Versprechen: Wir setzen uns mit aller Kraft für die Anliegen unserer Mitglieder ein – ob in Wien oder in Brüssel. Hier ein Auszug dessen, woran 2018 intensiv gearbeitet wurde.
CRR, CRD IV und BRRD Die Arbeiten am Bankenpaket sind von den europäischen Gesetzgebern mit Review Nachdruck verfolgt worden, um die Vorgaben vor den EU-Wahlen im Mai 2019
zu finalisieren. Analysen und Stellungnahmen zu den Vorschlägen zu CRR II, CRD V und BRRD II von Kommission, Rat und Europaparlament bildeten daher einen wesentlichen Bereich der Tätigkeit der internationalen Interessenvertretung im Jahr 2018. Zum Redaktionsschluss des vorliegenden Jahresberichts stand die Veröffentlichung der finalen Texte im Amtsblatt der EU noch aus. Mit Blick auf die BRRD II kann jedoch vorweggenommen werden, dass durch Initiative der Interessenvertretung die Aufnahme einer für den Volksbanken-Verbund elementaren Bestimmung in die Richtlinie erreicht werden konnte. So wird die BRRD II eine dem Befreiungstatbestand der CRR nachgebildete Befreiung von der MREL-Anforderung für Kreditinstitute, die ständig einer Zentralorganisation zugeordnet sind, enthalten. Hinsichtlich der CRR II werden trotz vieler neuen Herausforderungen für Banken auch einige Verbesserungen zu verzeichnen sein: Mit Blick auf den KMU-Faktor wurde erreicht, dass eine Ausweitung erfolgen soll, die unmittelbar nach Inkrafttreten anwendbar sein wird. Der Faktor von 0,7619 wird auf Forderungen bis zu 2,5 Millionen Euro ausgeweitet, für den darüber hinausgehenden Forderungsbetrag (über 2,5 Millionen) wird der Faktor 0,85 für Forderungsbeträge in uneingeschränkter Höhe eingeführt. An dieser Stelle sei erwähnt, dass 2018 die Arbeiten auf europäischer Ebene an Basel IV bereits begonnen haben.
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Hierbei war die Interessenvertretung insbesondere hinsichtlich Kreditrisiko und operationellem Risiko im Einsatz. Im März 2018 hat die EU-Kommission ihr Maßnahmenpaket („Frühlingspaket“) im Bereich der Non-performing Loans (NPLs) veröffentlicht, darunter eine Verordnung zur Änderung der CRR im Hinblick auf die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen. Ziel ist, einen künftigen Aufbau von NPLs zu verhindern und einheitliche Definitionen für NPEs und Forbearance innerhalb der EU einzuführen. Es wird darauf abgezielt, dass ausreichend Vorsorgen durch die Bildung etwa von Wertberichtigungen für Kreditverluste vorhanden sind. Sind die Vorsorgen unzureichend, so werden Abzüge vom CET1 gefordert (Erweiterung des Abzugspostenregimes). Durch den Einsatz der Interessenvertretung konnte erreicht werden, dass eine im Entwurf nicht vorgesehene Unterscheidung zwischen unbeweglichen und beweglichen Sicherheiten vorgenommen wird. Zudem wird der Zeitraum für vollständige Vorsorgen bei durch unbewegliche Sicherheiten besicherten Krediten auf neun Jahre verlängert (statt ursprünglich sieben Jahre). Im vergangenen Jahr wurden zudem die EBA-Leitlinien zu NPE-Disclosure veröffentlicht, welche einen einheitlichen Offenlegungsinhalt und einheitliche Offenlegungsformate zu Informationen hinsichtlich NPEs, Forbearance und ausgeschlossenen Assets vorgeben.
Non-performing Loans
Eine Konsultation zur EU-Aufsichtsreform (Reform von EBA, ESMA und EIOPA) hatte zum Ziel, die Aktivitäten der Aufsichtsbehörden auf ihre Effizienz hin zu überprüfen, zudem sollten die Kompetenzen der ESMA erweitert werden. Hinsichtlich der Aufsichtskosten konnten wir die geplante überwiegende Kostentragung durch die Banken abwenden. Die im Trilog verhandelte Regelung kommt
Reform der EU-Aufsicht
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der jetzigen Regelung relativ nahe, was eine enorme Kosteneinsparung im Vergleich zum Kommissionsvorschlag (60 Prozent Finanzierung durch die Marktteilnehmer selbst) bedeutet. Außerdem konnte erwirkt werden, dass die Banking Stakeholder Group zur Verhinderung überschießender Regulatorik eine begründete Empfehlung an Europaparlament, Rat und Kommission abgeben kann. Und wie von uns gefordert soll es auch mehr Transparenz im Q&A-Entstehungsprozess geben.
MiFID II Die ESMA hat 2018 finale Guidelines zu bestimmten Aspekten der Geeignetheits-
anforderungen gemäß MiFID II veröffentlicht. Die Bank muss die Eignung eines Produktes oder einer Dienstleistung hinsichtlich der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden, seiner finanziellen Situation und seiner Anlageziele bewerten. Die Ziele der Eignungsbewertung sind seit 2012 unverändert geblieben, allerdings sind neue Verpflichtungen hinzugekommen. Die Verwendung elektronischer Systeme verringert die Verantwortung von Rechtsträgern nicht, und Banken müssen beurteilen, ob gleichwertige Produkte den Kundenbedürfnissen besser entsprechen. Hier konnten wir die Verpflichtung abschwächen, sich detailliert beim Kunden über dessen Investments bei Drittanbietern erkundigen zu müssen. Dadurch konnte der Verwaltungsaufwand zumindest verringert werden.
Nachhaltigkeit Der Bereich Nachhaltigkeit hat die europäischen Gesetzgeber und die Aufsichts-
behörden 2018 intensiv beschäftigt. So wurden drei Entwürfe für EU-Verordnungen vorgelegt, welche bis auf einen (dabei geht es um die Taxonomie, also den Rahmen dafür, was unter einer nachhaltigen Investition zu verstehen ist) bereits Anfang 2019 finalisiert wurden. Die Disclosure-Verordnung (eine Informationsund Veröffentlichungs-VO) sieht Informationspflichten über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken vor. Die Verordnung zur Änderung der EUBenchmark-VO zur Schaffung von Referenzwerten für CO₂-arme Investitionen rundet das Paket ab. Die Vorhaben der Kommission in Bezug auf Nachhaltigkeit werden aber darüber hinausgehen, so haben im Lauf des Jahres bereits Arbeiten zur Überarbeitung der Delegierten Verordnung zu MiFID II begonnen, um Nachhaltigkeitserwägungen in den Anlageprozess zu integrieren. Auch 2019 sowie in den Folgejahren ist mit erheblicher regulatorischer Dynamik auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit zu rechnen.
Fit & Proper Die Interessenvertretung hat bereits in den letzten Jahren intensiv an der Entste-
hung der finalen Leitlinien von EBA und ESMA zu Fit & Proper mitgewirkt und konnte die erworbene Expertise 2018 im Rahmen der nationalen Prozesse einsetzen. Durch viel Einsatz und aktive Einmeldungen konnten bei der Novellierung des BWG und Neufassung des FMA-Rundschreibens für die Mitgliedsinstitute Erleichterungen erwirkt und kritische Punkte (nachstehend auszugsweise) abgewendet werden. Die erforderliche Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder konnte für Kreditinstitute von erheblicher Bedeutung oder mit börsennotierten Wertpapieren mit mindestens zwei und in allen anderen Fällen mit einem niedrig gehalten werden. Zudem konnte die gesetzliche Verankerung der Möglichkeit, selbst bei Zutreffen eines der Kriterien die dennoch vorliegende Unabhängigkeit nachzuweisen, erwirkt werden (automatische Abhängigkeit verhindert, Freibeweis möglich). Auch konnte die FMA überzeugt werden, dass Arbeitnehmervertreter in den Ausschüssen als unabhängige Mitglieder (bei Erfüllung der Anforderungen) anrechenbar sein können. Neben dem umfangreichen Einsatz betreffend die gesetzlichen Vorgaben im BWG und bei der FMA hat die ÖGV-Interessenver-
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tretung in Zusammenarbeit mit Bankenverband, Hypoverband sowie KPMG eine an die geänderten Vorgaben (sowohl der europäischen Aufsichtsbehörden und des BWG, als auch der FMA) angepasste Fit & Proper Musterpolicy erstellt und die ÖGV-Mitglieder bei deren Umsetzung unterstützt. Technische Innovationen führen derzeit zu einer Veränderung der Geschäftsmodelle von Banken. Die EBA sieht in ihrem umfassenden Bericht die Strategie von Banken hinsichtlich Digitalisierung und Innovation als wichtigsten Faktor dafür an, ob ihre Geschäftsmodelle auch in Zukunft erfolgreich sein werden. Auf europäischer Ebene gibt es dazu verschiedene Initiativen: »» Im Bereich Blockchain plant die EU-Kommission, eine Führungsrolle einzunehmen, neben vielen diesbezüglichen Initiativen ist ein Gesetzgebungsvorschlag in Ausarbeitung. »» Das zunehmende Interesse an Cloud-Outsourcing-Lösungen im Bankensektor hat die EBA zur Entwicklung von Empfehlungen veranlasst. In erster Linie sollen Banken dadurch unterstützt und die Datensicherheit sichergestellt werden. Die Guidelines richten sich an Banken und Behörden und gelten seit 1. Juli 2018. »» Zum Thema Kryptowährungen wird ein Regulierungsansatz diskutiert. Die FMA fordert hier einen EU-weiten Lösungsansatz mit Prospektpflicht, Transparenzregelungen und Maßnahmen zur Geldwäscheprävention. »» Zu Artificial Intelligence hat die Kommission ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Die Entwicklung von künstlicher Intelligenz soll EU-weit gefördert werden, dies allerdings unter Beachtung strenger ethischer Grundsätze. »» Eine neue Verordnung zum freien Verkehr nicht personenbezogener Daten ergänzt die DSGVO: Datenlokalisierungsauflagen sollen demnach nur mehr in Ausnahmefällen möglich sein. »» Nicht zuletzt wird in Österreich bei der FMA eine „regulatorische Sandbox“ eingerichtet, in deren Entwicklung die Interessenvertretung eingebunden war. Sie soll den Vorteil bringen, neue Geschäftsmodelle in einem regulatorisch sicheren Umfeld testen zu können.
Digitalisierung
Infolge der bereits 2017 veröffentlichten EU-Prospektverordnung hat der österreichische Gesetzgeber KMG und AltFG novelliert. Anschließend an die Erfolge des Vorjahres konnten wir nach intensiven Bemühungen sowohl auf internationaler, als auch auf nationaler Ebene mehrere Erleichterungen für unsere Mitgliedsinstitute erreichen. Erwähnenswert ist der erfolgreiche Einsatz für eine Anhebung der Prospektbefreiungsgrenzen. So ist ab fünf Millionen Euro ein voller Prospekt, zwischen zwei und fünf Millionen Euro ein vereinfachter Prospekt und darunter ab 250.000 bzw. 750.000 Euro ein Informationsblatt zu veröffentlichen. Zudem konnte durch die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des AltFG eine Haftungsreduktion erreicht werden.
Neues Prospektregime
Im Jahr 2018 initiiert und Anfang 2019 final veröffentlicht worden sind neue Leitlinien der EBA zu Auslagerungen. Als Outsourcing gelten prinzipiell Vereinbarungen zwischen Instituten und Service-Providern über die Vornahme von Tätigkeiten, welche andernfalls durch das Institut selbst vorgenommen würden. Dabei konnte die Interessenvertretung diverse Klarstellungen (etwa Abgrenzung Auslagerung) und Erleichterungen (Anwendung in Kreditinstitute-Verbünden) bewirken. Dies bedeutet eine Aufwands- und Kostenersparnis durch den Wegfall diverser ansonsten belastender Anforderungen für die ÖGV-Mitglieder.
EBA-Leitlinien zu Outsourcing
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Barrierefreiheit für Produkte Der Accessibility Act steht für einen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur und Dienstleistungen Angleichung der Vorschriften über Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen. Im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft wurde im Trilog ein Kompromiss erzielt. Durch die Beschränkung des Anwendungsbereiches auf neue Produkte und Dienstleistungen, verbunden mit großzügigen Übergangsfristen, konnte ein sehr guter Ausgleich zwischen Barrierefreiheitsanforderungen und Umsetzungskosten geschaffen werden.
Benchmark-Verordnung Die Benchmark-Verordnung verlangt von beaufsichtigten Unternehmen die Auf-
stellung robuster schriftlicher Pläne, wie im Falle des Wegfalls eines Referenzwertes (z.B. Euribor) vorgegangen werden soll. Hier konnten die Anforderungen an die Notfallpläne hinsichtlich der notwendigen Angaben reduziert werden. Zusätzlich konnte klargestellt werden, dass keine Notwendigkeit zur Aufnahme von Notfallplänen in die Kundenverträge besteht.
Euribor Hybrid Im Zuge der Diskussionen rund um die Euribor-Reform ist zunächst ein vollständig auf Transaktionen basierender Ansatz erprobt worden (Euribor+), dieser konnte durch ein gemeinsames Vorgehen der internationalen Interessenvertretungen abgewendet werden. Seither wird unter der Leitung von EMMI ein gemischter (hybrider) Ansatz ausgearbeitet, welcher in einem „Wasserfallmodell“ vorrangig auf Transaktionsdaten und, wenn diese nicht verfügbar sind, auf andere Daten zurückgreifen soll. Erfreulicherweise ist es gelungen, die Übergangsfrist für kritische Benchmarks um zwei Jahre zu verlängern.
Grenzüberschreitende Überweisungen
Anfang 2018 hat die Kommission ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Überweisungsverordnung vorgelegt, welche nunmehr vom europäischen Gesetzgeber beschlossen wurde. Die Verordnung regelt die Gleichbehandlung von grenzüberschreitenden Überweisungen in Euro mit Inlandsüberweisungen und enthält neue umfassende Transparenzgebote für Überweisungen und kartengebundene Zahlungen sowie Bankomatbehebungen innerhalb der EU. Wir konnten mit Unterstützung des EU-Parlaments (Büro Othmar Karas) die Anwendung der Gebührengleichstellung bei Überweisungen auf alle Währungen in der EU verhindern. Abgewendet werden konnten zudem einige kritische Punkte bei kartenbasierten Transaktionen wie etwa eine Sperrmöglichkeit von bestimmten Währungsumrechnungsvarianten, wodurch der Umsetzungsaufwand verringert wird.
EU-Initiative zu Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission für „kollektiven Rechtsschutz“ wurde Sammelklagen seitens der Interessenvertretung unter dem Aspekt, dass das Konzept dem ös-
terreichischen Recht grundsätzlich fremd ist, von Anfang an kritisch betrachtet. Umso erfreulicher ist, dass voraussichtlich zahlreiche kritische Punkte und eine „Amerikanisierung“ des Schadenersatzrechts verhindert werden können. Die Möglichkeit zur Erhebung von Sammelklagen soll nur bei einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung und über qualifizierte Einrichtungen (nicht auf Profit ausgerichtet) bestehen. Auch Strafschadenersatz wie in den USA wird es nicht geben, sondern nur den Ersatz für tatsächlich erlittene Schäden.
Aktionsplan Finanzdienstleistungen
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Der Plan beinhaltet zwölf Aktionen zur Förderung von grenzüberschreitenden Bankgeschäften (größere Auswahl und besseren Zugang zu Finanzdienstleistungen in Europa) und verfolgt das Ziel, Auswahl, Transparenz und Wettbewerb im Bereich der Finanzdienstleistungen zu verbessern. Die Interessenvertretung diskutierte mit der Kommission über die geplanten Maßnahmen und den Umstand,
dass derzeit nur sieben Prozent der Verbraucher Finanzdienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat nutzen. Unseres Erachtens ist dieser Umstand weniger auf regulatorische Hindernisse als auf mangelnde Nachfrage zurückzuführen, der Faktor Sprache wird hier unterschätzt. Wir haben außerdem auf den Umstand hingewiesen, dass viele Vorschriften mit großem Einfluss auf das Privatkundengeschäft gerade erst erlassen wurden (MiFID II, MCD, PAD, PSD II) und zunächst deren Umsetzungsergebnisse abgewartet werden sollten. Erfreulicherweise wurden mehrere unserer Änderungsvorschläge in den Bericht des EU-Parlaments übernommen. Die EBA hat im Februar 2018 ihre finalen Leitlinien zur Gruppe verbundener Kunden veröffentlicht. Sie verstehen sich unter anderem als Anleitung für Kreditinstitute, wann zwei oder mehr Kunden im Hinblick auf das Risiko insofern eine Einheit bilden, wenn ein Kontrollverhältnis oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen ihnen besteht. Seitens der Interessenvertretung konnte dabei eine Abschwächung der Prüfungs- und Dokumentationserfordernisse erwirkt werden.
Leitlinien zur Gruppe verbundener Kunden
Im Laufe des Jahres 2018 sind von der EBA drei Leitlinien veröffentlicht worden: »» Die überarbeiteten Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) sowie für die aufsichtlichen Stresstests richten sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden und sollen die Anwendung einheitlicher Verfahren und Methodologien für die aufsichtliche Überprüfung und Bewertung fördern. »» Die Leitlinien zu den Stresstests der Institute wurden novelliert und jene Passagen, die die aufsichtlichen Stresstests thematisieren, aus den Stresstest-Leitlinien entnommen. Dadurch wird beabsichtigt, die Vorgaben für die Aufsicht beim SREP und beim Stresstest in einem Dokument (SREP-Leitlinien) zusammenzuführen. »» Daneben wurden die Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs veröffentlicht.
SREP
Das Netz- und Informationssicherheitsgesetz (NISG) ist nach einer Phase der Begutachtung am 9. Mail 2018 in Kraft getreten. Da Netz- und Informationssysteme eine zentrale Rolle in der heutigen Gesellschaft spielen, ist es wichtig, dass sie verlässlich und sicher sind, mit dem Gesetz werden entsprechende Maßnahmen festgelegt. Zu den betroffenen Diensten zählen jene in den Sektoren Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung und digitale Infrastruktur. Die Betreiber wesentlicher Dienste haben dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und Sicherheitsvorfälle zu melden. Bei Meldeversäumnissen drohen Verwaltungsstrafen bis zu 50.000 Euro. Es konnte erreicht werden, dass Banken von den Sicherheitsvorkehrungen und Meldeverpflichtungen ausgenommen sind, da die Verpflichtungen nach PSD 2/ZaDiG 2018 gesetzlich als gleichwertig anerkannt werden.
Netz- und Informationssicherheitsgesetz
Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Durch die darin enthaltenen Öffnungsklauseln wurde auch ein neues österreichisches Datenschutzgesetz notwendig. Da die DSGVO nur für natürliche Personen gilt, das österreichische Datenschutzgesetz aber auch einen Schutz für juristische Personen vorsah, war hier eine gewisse Diskrepanz gegeben. Im Oktober wurde die erforderliche parlamentarische Mehrheit für eine Änderung des Grundrechts
Datenschutzgrundverordnung
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auf Datenschutz und die Einschränkung auf natürliche Personen erreicht. Seither ist wieder Gleichklang mit der DSGVO gegeben. Weiters wurden die Whitelist und die Blacklist veröffentlicht. Diese enthalten Verarbeitungsvorgänge, für die keine (Whitelist) oder zwingend eine (Blacklist) Datenschutzfolgeabschätzung durchzuführen ist. Durch die DSGVO und sonstige nationale Vorschriften waren in Unternehmen umfangreiche und kostenintensive Umsetzungsmaßnahmen erforderlich, da bei Verletzung der Bestimmungen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des weltweiten Umsatzes drohen. Die der Bonitätsbeurteilung dienenden Services Kleinkreditevidenz (KKE) und Warnliste berühren im Bereich der Banken aus Datenschutzsicht am stärksten die Interessen der Betroffenen. Obwohl das vertragliche Regelwerk dieser Informationsverbundsysteme im Zuge des Inkrafttretens der DSGVO zu durchforsten und an die neue Rechtslage anzupassen war, ist es gelungen, die Funktionalität und den Informationswert für die Banken auch im neuen Regime in vollem Umfang aufrechtzuerhalten. Gleich geblieben ist dabei auch die Rollenverteilung, wonach der KSV 1870 die Rolle des Auftragsverarbeiters (früher Dienstleister) ausübt und die Banken hinsichtlich der von ihnen eingebrachten Daten in der Position des Verantwortlichen (früher Auftraggeber) sind. In der WKO fanden zahlreiche Treffen statt, um Fragen im Zusammenhang mit der DSGVO-Umsetzung zu klären. Wir waren in diesen Besprechungen vertreten, haben über alle Neuerungen informiert und die Mitglieder bei der Umsetzung tatkräftig unterstützt.
VfGH-Verfahren zu Im Jänner 2018 ist eine Novelle des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VZKG) Bankomatentgelten in Kraft getreten, die vorsah, dass Banken Gebühren von unabhängigen Drittan-
bietern zu tragen haben, ohne dass sie Einfluss auf die Höhe der Gebühren durch den unabhängigen Betreiber und auf die Behebung durch den Karteninhaber haben (§ 4a VZKG). Ein weiterer Inhalt war, dass Banken Entgelte für Behebungen an Bankomaten bei Konsumenten nur dann verlangen dürfen, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt wurden (§ 4 Abs 2 VZKG). Von Anfang an bestanden verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Neuregelung. Viele Mitgliedsinstitute haben sich daher – so wie die große Mehrheit der österreichischen Banken – dem Antrag beim VfGH auf Aufhebung dieser Bestimmungen angeschlossen. Nach einer ersten Verhandlung im Juni hat der VfGH erfreulicherweise im Oktober § 4a VZKG als verfassungswidrig beurteilt und ersatzlos aufgehoben. Diese Bestimmung verletzt die Banken im Grundrecht auf Unversehrtheit ihres Eigentums. Damit wurde dem Hauptanliegen der Banken Rechnung getragen. Drittanbieter können künftig ihre Behebungsentgelte nicht mehr auf die kontoführenden Banken überwälzen. Die genannte Regelung ist nach Veröffentlichung der Entscheidung des VfGH im Bundesgesetzblatt am 26. Oktober außer Kraft getreten.
2. Erwachsenenschutz-Gesetz
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Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Generell wurde dabei die Förderung der Autonomie von betroffenen Personen in den Vordergrund gestellt. Eine wesentliche Neuerung ist, dass der konstitutive Verlust der Geschäftsfähigkeit einer vertretenen Person abgeschafft wurde. Seit dem Inkrafttreten gibt es vier Vertretungsformen, die sich insbesondere hinsichtlich Errichtung und Wirkungsbereich unterscheiden. Es handelt sich dabei um die Vorsorgevollmacht, die gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung. Im Frühjahr 2018 wurden das von Banken, Erwachsenenschutzvereinen, Rechtsanwälten und Notaren in mehreren Sitzungen im Justizministerium erstellte Konsenspapier „Bankgeschäfte und Erwachsenenschutz“ sowie weiteres Informationsmaterial auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht.
Im Rahmen der WKO und in Gesprächen mit der FMA ist 2018 versucht worden, gemeinsame Ansichten und Auslegungen zu sich aus der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Problemen zu finden. So erfolgten aufgrund dieses Meinungsaustausches von Seiten der FMA Klarstellungen zur Querverkaufsverordnung: Konsumgüter sind zwar von der Verordnung grundsätzlich erfasst, allerdings sind unentgeltliche Beigaben („echte Geschenke“ ohne Einfluss auf die Wertpapierdienstleistung) ausgenommen. Wenn aber die Beigabe zu einer bestimmten Konditionsgestaltung des Wertpapierproduktes führt (z.B. Mindestanlagesumme oder Mindestbehaltedauer) so liegt ein Querverkauf vor, und die entsprechenden Informationsverpflichtungen kommen zur Anwendung. Bei der Zustimmung zur nachträglichen Übermittlung des Ex-ante-Kostenausweises bleibt die FMA hingegen bei der Ansicht, dass die Zustimmung bei Nutzung eines Fernkommunikationsmittels im Einzelfall zu erfolgen hat, eine vorweg eingeholte Zustimmung sei nicht ausreichend.
Wertpapieraufsichtsgesetz/ MiFID II
Derzeit ist ein erstes Sammelgesetz im parlamentarischen Verfahren, mit dem Übererfüllungen des Unionsrechts zurückgenommen werden sollen. Dabei ist vorgesehen, § 35 BWG derart zu ändern, dass Banken Angaben über Sparzinsen, Entgelte, AGB und Informationen über die Einlagensicherung wahlweise durch Aushang im Kassensaal oder durch Offenlegung auf der Homepage öffentlich zur Verfügung stellen können. Der auch von außerhalb des Geschäftslokals lesbare Aushang der Wechselkurse wird als unzeitgemäßer bürokratischer Aufwand für Kreditinstitute gestrichen.
Anti-Goldplating-Gesetz
Die Aktionärsrechte-Richtlinie, welche die ursprüngliche Richtlinie über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften adaptiert, sieht die Stärkung der Aktionärsrechte vor und ist bis 10. Juni 2019 in nationales Recht umzusetzen. Ein Thema ist dabei die Identifizierung der Aktionäre: Demnach soll es börsennotierten Gesellschaften künftig möglich sein, auf Wunsch die Identität der Aktionäre – ab einem gewissen Aktienanteil – festzustellen. Weiters ist vorgesehen, dass Intermediäre (Vermittler von Aktien) verpflichtet sind, gewisse Informationen (etwa jene, die notwendig sind, damit der Aktionär die aus seinen Aktien erwachsenden Rechte ausüben kann) an den Aktionär oder einen von ihm benannten Dritten weiterzuleiten. Anlass für Diskussionen bieten auch die Regelungen zum Recht auf Abstimmung über die Vergütungspolitik in Bezug auf Mitglieder der Unternehmensleitung und zum Vergütungsbericht. Diesbezüglich soll u.a. eine verbindliche Abstimmung in der Hauptversammlung eingeführt werden. Als ebenfalls brisant gestaltet sich die öffentliche Bekanntmachung jener Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die „wesentlich“ für das Unternehmen sind. Die darin vorgesehenen verbindlich zu veröffentlichenden Informationen stehen im Spannungsverhältnis zum Interesse an der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Am 15. Februar 2019 ist der erste Entwurf zur Umsetzung hinsichtlich der Identifikation der Aktionäre und der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern im Börsegesetz erschienen. Problematisch ist hierbei, dass die von der EU eingeräumte Wahlmöglichkeit einer Mindestschwelle von 0,5 Prozent bei der Identifizierung der Aktionäre und der Weiterleitung der Informationen an die Gesellschaft nicht übernommen wurde und somit auch Aktionäre mit einem geringeren Anteil an Aktien zu identifizieren sind. Weiters ist die Formulierung in Bezug auf die Verpflichtung zur Weiterleitung der Daten des Aktionärs durch den Intermediär unklar, welche in Diskrepanz zu den Erläuternden Bemerkungen steht:
Richtlinie zur Stärkung von Aktionärsrechten
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Laut diesen müssen die Banken, um die Informationen ordnungsgemäß weitergeben zu dürfen, die schriftliche Zustimmung des Kunden nach § 38 Abs. 2 Z 5 BWG einholen, sich daher vom Kunden vom Bankgeheimnis entbinden lassen. Wir werden uns hier für eine rechtssichere, praxisgerechte Umsetzung der europäischen Bestimmungen einsetzen. Die Abstimmung über Vergütungspolitik und Vergütungsbericht ist im vorliegendem Gesetzesentwurf noch nicht enthalten, eine entsprechende Anpassung des Aktiengesetzes wird erwartet.
Verbraucherzahlungs- Mit 1. November 2018 sind die Bestimmungen des Verbraucherzahlungskontogekontogesetz setzes (VZKG) betreffend Vergleichbarkeit der Entgelte für Zahlungskonten wirk-
sam geworden. Die Banken treffen daher weitere Pflichten in Form der Entgeltinformation und Entgeltaufstellung: »» Bei der Entgeltinformation handelt es sich um ein EU-weit standardisiertes Informationsblatt, welches den Verbraucher vor Vertragsabschluss über die für ein Zahlungskonto verlangten Entgelte informieren soll. Darin muss auch die EU-weit festgelegte Terminologie für die gängigsten Zahlungskontodienste verwendet werden, wodurch die Kosten für ein Zahlungskonto über die Landesgrenzen hinweg vergleichbar sein sollen. »» Mittels der Entgeltaufstellung muss die Bank den Verbraucher künftig mindestens einmal pro Jahr über sämtliche Entgelte, Kosten und Vertragsstrafen informieren, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Zahlungskontodiensten entstanden sind. Dies soll zu einer Transparenzsteigerung führen. »» Die einheitliche Unionsterminologie hat auch in der allgemeinen Kommunikation mit dem Verbraucher Einzug zu halten. So sind die standardisierten Begriffe auch in den Vertrags-, Geschäfts- und Marketinginformationen zu verwenden, wobei eigene Bezeichnungen weiterhin möglich sind, sofern eine Zuordnung zum standardisierten Begriff erfolgt (z.B. mittels Fußnote, Klammerverweis oder Liste). »» Neu ist auch die Informationspflicht in Bezug auf Überschreitungen, die seit mehr als drei Monaten durchgehend vorliegen und das Eineinhalbfache der durchschnittlichen monatlichen Eingänge auf dem Zahlungskonto übersteigen. In einem solchen Fall hat die Bank der Entgeltaufstellung auch eine Standardinformation nach dem Verbraucherkreditgesetz zu mindestens einem Ratenkreditvertrag beizufügen, mit dem der Finanzbedarf des Verbrauchers allenfalls kostengünstiger gedeckt werden könnte. Im Rahmen dieses Schreibens hat die Bank auch das Angebot an den Kunden zu einer individuellen Beratung in Bezug auf den Ratenkreditvertrag zu richten.
Umsetzung Versicherungs- Am 19. Oktober 2018 ist der lang erwartete Gesetzesentwurf zur Umsetzung der vermittlungsrichtlinie bereits seit 1. Oktober geltenden Versicherungsvermittlungsrichtlinie (IDD) veröf-
fentlicht worden. Damit werden die Gewerbeordnung, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Maklergesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 abgeändert und an die IDD angepasst. Der Begriff des Versicherungsvermittlers wird abgeschafft, wohingegen die Begriffe Versicherungsmakler bzw. Versicherungsagent bestehen bleiben. Um mehr Klarheit zu schaffen, wurde festgelegt, dass ein Gewerbetreibender nur ein Gewerbe – entweder als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten oder als Versicherungsagent – ausüben darf. Überdies wurden weitere Erfordernisse für die Ausübung des Gewerbes festgelegt – etwa eine einschlägige Ausbildung sowie regelmäßige Fortbildungen im Umfang von 15 Stunden pro Jahr. Die Weiterbil-
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dungsverpflichtung besteht seit 1. Jänner 2019. Dabei konnte aufgrund unserer Bemühungen erreicht werden, dass Weiterbildungen gänzlich intern abgehalten werden können und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, die Hälfte der Stunden bei unabhängigen Ausbildungsinstitutionen absolviert werden muss. Ein entsprechender Entwurf des Lehrplans wurde bereits erlassen. Dieser wurde ebenfalls nach ÖGV-Einmeldung positiv für Banken abgeändert, da eine Technikneutralität der Schulungen erreicht werden konnte, was auch Online-Kurse ermöglicht. Mit 1. Juni 2018 ist das das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG 2018) in Kraft getreten. Damit wurde in Österreich die PSD II umgesetzt. Der europäische Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, den elektronischen Zahlungsverkehr im Binnenmarkt zu modernisieren, insbesondere auch durch Einführung neuer Zahlungsdienste. Zudem soll es zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes kommen. Auch durch unseren Einsatz konnte erreicht werden, dass teils überschießende Regelungsabsichten des österreichischen Gesetzgebers (z.B. zusätzliche Informationspflichten) letztlich doch nicht in das ZaDiG 2018 übernommen wurden. Eckpunkte der neuen Regelung sind etwa die Ausweitung des Anwendungsbereichs, ein verstärkter Verbraucherschutz (z.B. starke Kundenauthentifizierung, Haftung), neue Zahlungsdienste (Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste) sowie das Management operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken.
Zahlungsdienstegesetz 2018
Die Intention des Gesetzgebers, auch für Genossenschaften die Möglichkeit zur Spaltung mit zivilrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge zu schaffen, wurde mehr als ein Vierteljahrhundert nach deren erstmaligen Erwähnung umgesetzt. Mit dem Inkrafttreten des Genossenschaftsspaltungsgesetzes (GenSpaltG) ist seit Jahresbeginn 2019 ein Nachteil von Genossenschaften hinsichtlich der zur Verfügung stehenden gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten beseitigt. Auch von Seiten des ÖGV wurde diese Gleichstellung mit Kapitalgesellschaften seit vielen Jahren in zahlreichen Interventionen beim zuständigen Ministerium mit großer Beharrlichkeit verfolgt. Die wichtigsten Inhalte des Gesetzes: »» Das GenSpaltG ermöglicht Genossenschaften verhältniswahrende Auf- und Abspaltungen jeweils zur Neugründung von Genossenschaften und Aufnahme durch andere bestehende Genossenschaften. »» Die Generalversammlung kann unter hohen Konsensquoren auch nicht verhältniswahrende Spaltungen in den genannten Konstellationen beschließen. »» Genossenschaften können Teile ihres Vermögens auch auf eine bestehende Kapitalgesellschaft abspalten, wenn die Mitglieder der übertragenden Genossenschaft unmittelbar oder mittelbar im selben Verhältnis wie an der übertragenden Genossenschaft am übernehmenden Rechtsträger beteiligt sind (also eine Abspaltung in eine 100-prozentige Tochtergesellschaft). »» Formelles Prozedere: Der Spaltungsplan ist vom Vorstand der übertragenden Genossenschaft zu erstellen. Vor der Beschlussfassung in der Generalversammlung hat der für die Genossenschaft bestellte Revisor ein schriftliches Gutachten darüber zu erstellen, ob die Spaltung mit den Belangen der Mitglieder und der Gläubiger der beteiligten Genossenschaften vereinbar ist. Die ÖGV-Rechtsabteilung bietet an, Genossenschaftsspaltungen von der ersten Idee bis zur Finalisierung beratend zu begleiten. Die zur Eintragung im Firmenbuch erforderlichen Schriftsätze können unterschriftsreif zur Verfügung gestellt werden. Auch die Einbringung beim Firmenbuchgericht kann im Wege des ERV durch den Verband vorgenommen werden.
Genossenschaftsspaltungsgesetz
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echt, Bilanz, Steuer: R Wir beraten und begleiten
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M
it seinen umfassenden Beratungsleistungen verschafft der ÖGV den Mitgliedern einen klaren Vorsprung am Markt. Die Experten des Verbandes legen dabei Wert auf ganzheitliche, bereichsübergreifende Lösungen für beide Mitgliedergruppen, Volksbanken sowie Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften. Das Beratungsspektrum umfasst rechtliche und betriebswirtschaftliche Angelegenheiten, aber auch Fragestellungen im Bereich Bilanzierung und Steuern. Die besondere Stärke liegt dabei im interdisziplinären Ansatz: Erfahrungen aus der Interessenvertretung, dem Gesetzwerdungsprozess, der Umsetzung regulatorischer Vorgaben sowie der Rechtsanwendung werden sinnvoll verknüpft. So ist stets gewährleistet, dass die Beratung unter Nutzung maximaler Synergieeffekte umfassend und praxisorientiert erfolgt. Die Erstellung und Aktualisierung sämtlicher von den Volksbanken in ihren Kundenbeziehungen verwendeten Texte, Formulare und Vertragsmuster wird von der Rechtsabteilung des ÖGV unter direkter Einbindung der Erfahrungen und Informationen aus der nationalen und internationalen Interessenvertretung intensiv begleitet. Dies betrifft das Einlagen- und das Kreditgeschäft, aber auch den Wertpapierbereich und alle anderen Bankdienstleistungen. Die EDV-Datenbank „Jurisdok“ bietet dazu alle Handbücher sowie die gesamte bankenrelevante Rechtsprechung der vergangenen drei Jahrzehnte.
Unser Servicepaket für die Mitglieder
Gruppe Volksbank
Das Leistungsspektrum der Beratung für die Banken umfasst darüber hinaus sämtliche zivilrechtlichen, steuerrechtlichen und unternehmensrechtlichen Fragestellungen – insbesondere auch verbraucherschutzrechtliche Vorschriften bis hin zu Verbandsklageverfahren und Berufungen in Abgabenverfahren. Der ÖGV übernimmt auch die Funktion des Volksbanken-Ombudsmanns und wirkt bei Beschwerden an außergerichtlichen Lösungen mit Bankkunden mit. Die ÖGV-Mitarbeiter vermitteln über Rundschreiben und im Rahmen eigener Veranstaltungen und Erfahrungsaustauschrunden ihr Fachwissen im Volksbanken-Verbund, sei es bei Schulungen für Funktionäre oder bei den bewährten Bilanzfachtagen der Abteilung Bilanz und Steuer. Zudem wird individuell und auch vor Ort beraten – bei Betriebsprüfungen, beim Erstellen der Steuererklärung, bei der Abfassung von Berufungen oder auch bei Sonderthemen wie Liquidation, Einlagensicherung oder Umgründungen. Für die Bilanzierung werden Arbeitsunterlagen und Programme erstellt, aktualisiert und fachlich betreut. Auf Anfrage stehen die ÖGV-Experten für Spezialvorträge zur Verfügung. Die Berater im Haus sind auch Anlaufstelle für die Revisoren des Verbandes, die sie bei ihrer unabhängigen Tätigkeit insbesondere mit Informationen zu Gesetzesnovellen, in Bilanzierungsfragen sowie steuer- und aufsichtsrechtlichen Themen unterstützen. Die Abteilungen BBK Ware, Bilanz und Steuer sowie Recht unterstützen die Mitglieder der Gruppe Ware und Dienstleistung umfassend in rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Steuerliche Inputs werden gegeben, punktgenaue Antworten auf Fragen im Bereich Rechnungswesen gefunden und Hilfestellungen für die Bilanzierung geboten. Jene Mitglieder, die den Jahresabschluss genossenschaftsintern erstellen, können sich eines Programms zur Berechnung von
Gruppe Ware und Dienstleistung
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Personalrückstellungen bedienen. Auch Textbausteine für die Erstellung des Anhangs und des Lageberichts stehen zur Verfügung. Der Beratungsalltag umfasst ein vielfältiges Spektrum: Im Bereich Recht beinhaltet dieses die Erstellung und Prüfung von Verträgen sowohl im Gesellschafts-, als auch im Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Selbstverständlich liegt ein besonderer Schwerpunkt im Genossenschaftsrecht. Der ÖGV bietet Hilfestellung für Gremialsitzungen – von der Ausarbeitung von Unterlagen bis zur Teilnahme, Moderation oder auch Sitzungsführung. Individuelle Fragen werden beantwortet, Satzungen und Geschäftsordnungen erarbeitet. Ein viel genutztes Service – 2018 insgesamt 60 Mal – sind die Vorbereitung von Firmenbucheingaben, die Eingabe von Anträgen und die Einreichung via ERV. Besonders geschätzt sind auch Beratungen im Bereich des genossenschaftlichen Mitgliederwesens: Die Dienstleistungen des ÖGV reichen hier von der Tableauerstellung gemäß § 22 Abs 2 GenG, der Hilfestellung bei Änderungen im Mitgliederkreis, der Beratung bei der Behandlung von Problemen mit Mitgliedern bis hin zur kompletten Überarbeitung von Mitgliederregistern. Im Bereich Betriebswirtschaft und Unternehmensorganisation gehören Richtlinienerstellungen und die Ausarbeitung von Stellenbeschreibungen zum Alltag der Abteilung BBK Ware. Sollte eine Dienstleistung aufgrund mangelnder Expertise (etwa die Erstellung von versicherungsmathematischen Gutachten) oder wegen zu geringen Volumens (etwa Mitgliederratings) nicht erbracht werden können, so stehen Fachleute zur Verfügung, mit denen es Rahmenverträge gibt. Schulungen von Funktionären und Mitarbeitern der Genossenschaften – etwa zu den Themen Mitgliederwesen und Abhaltung von Generalversammlungen – zählen ebenso zum Angebot des Verbandes wie die Organisation von Geschäftsführerforen, einer branchen- und rechtsformübergreifenden Plattform für Erfahrungsaustausch, oder die Organisation des Arbeitskreises Bilanz und Steuer inklusive Arbeitsrecht für die Mitarbeiter des Rechnungswesens. Die Abteilung BBK Ware stellt in Zusammenarbeit mit der Abteilung Bilanz und Steuer die neuesten Informationen in Form von Rundschreiben zur Verfügung. In regelmäßigen Abständen erscheint auch der Newsletter „Recht“, in dem aktuelle und praxisrelevante Neuerungen erörtert werden. Im Rahmen des Gründerservices stehen umfassende Informationen auf der Homepage und in Form von Leitfäden zur Verfügung, es werden telefonische Anfragen beantwortet, Gespräche mit Interessenten geführt und im Falle der Entscheidung für eine Genossenschaftsgründung ein Rundum-Servicepaket geboten. Die Gründungsberatung erfolgt stets unter der Devise, die optimale Rechtsform für ein Projekt zu finden, um so einen sicheren Start in eine erfolgreiche Zukunft zu ermöglichen. Um in Gesprächen mit Institutionen, Universitäten oder Interessenten die Vielfalt der Gruppe darstellen zu können, wird jedes Jahr eine aktuelle Broschüre mit allen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften aufgelegt. 28
Jahresbericht 2018
D
ie Gruppe Volksbank:
26,6 Mrd. ₏ Bilanzsumme 304 Geschäftsstellen 3.778 Mitarbeiter
Jahresbericht 2018
29
Volksbanken-Verbund Kennzahlen 2018
2018
2017
Bilanzsumme
26.564
25.323
Forderungen an Kunden (netto)
20.502
19.407
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
21.555
20.850
Kernkapital
1.775
1.646
Eigenmittel
2.298
2.199
Kernkapitalquote (%)
12,18
12,43
Eigenmittelquote (%)
15,77
16,61
Zinsüberschuss
419,8
431,8
Provisionsüberschuss
233,5
236,9
Verwaltungsaufwand
568,2
585,5
Ergebnis vor Steuern
123,5
40,1
Ergebnis nach Steuern
115,2
61,2
84,7
85,5
ROE vor Steuern
6,8
2,3
ROE nach Steuern
6,4
3,5
NPL-Ratio
2,7
3,7
3.778
4.129
304
343
9
10
Bilanz (in Mio. Euro)
Eigenmittel nach Basel III (in Mio. Euro)
Ergebnisse (in Mio. Euro)
Kennzahlen (in %)
Operative Cost-Income-Ratio
Volksbanken-Verbund: 9 Primärbanken plus ZO Alle Werte konsolidiert Quelle: Verbund-Rechnungswesen und Verbund-Controlling
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Jahresbericht 2018
Mitarbeiter per Jahresende Geschäftsstellen Banken Primärstufe
N
ach den starken Fusionsjahren 2016 und 2017 wurde mit der Einbringung des Bankbetriebs der Waldviertler Volksbank Horn in die Volksbank Wien 2018 die letzte Fusion erfolgreich durchgeführt. Die Mitglieder des Volksbanken-Verbundes positionieren sich weiterhin als starke Regionalbanken mit Fokus auf Retail und Kommerz in Österreich.
VolksbankenVerbund mit positiven Zahlen
2018 wurde neben dem Fokus auf den Vertrieb der Schwerpunkt auf die Umsetzung kostenintensiver Projekte aufgrund regulatorischer Anforderungen sowie auf strategisch wichtige Themen gelegt. Hervorzuheben sind hier insbesondere die neuen Anforderungen des IFRS 9, MiFID sowie die Digitalisierung im Vertrieb. Darüber hinaus hat der Volksbanken-Verbund weiter ein besonderes Augenmerk auf das Management der Non-performing Loans gelegt. Die NPL-Quote konnte auf 2,7 Prozent reduziert werden. Die Ratingagentur Fitch hat den Volksbanken-Verbund im Februar 2018 um eine Stufe höher mit „BBB“ bewertet. Dies gilt auch für die einzelnen Volksbanken. Der Ausblick ist stabil. Moody’s stuft der Volksbank Wien weiterhin mit „Baa1“ und stabilem Ausblick ein. Ebenso unverändert blieb das Covered-Bond-Rating der Volksbank Wien mit „Aaa“. Insbesondere im zweiten Halbjahr 2018 wurde im Kundengeschäft ein sehr gutes Wachstum im Kreditgeschäft erzielt. Das Verbundergebnis vor Steuern beträgt 123 Millionen Euro (2017: 40 Millionen Euro). Das Verbundergebnis nach Steuern und Minderheiten beläuft sich auf 115 Millionen Euro (2017: 61 Millionen Euro).
Das Verbundergebnis 2018
Der Zinsüberschuss beträgt für das Geschäftsjahr 2018 420 Millionen Euro und liegt damit um zwölf Millionen unter dem Ergebnis von 2017. Der Rückgang erklärt sich im Wesentlichen aus höheren Zinsaufwendungen aus der im vierten Quartal 2017 emittierten Nachranganleihe sowie einem niedrigeren Zinsergebnis aus Derivaten. Der Provisionsüberschuss beträgt in der Berichtsperiode 233 Millionen Euro, er ging im Vergleich zur Vorperiode geringfügig um drei Millionen Euro zurück. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus geringeren Provisionserträgen aus dem Wertpapiergeschäft, die aber teilweise durch höhere Erträge aus dem Giro- und Zahlungsverkehr sowie aus dem Devisen, Sorten- und Edelmetallgeschäft kompensiert werden konnten. Der Verwaltungsaufwand ist mit 568 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr um 17 Millionen Euro gesunken. Dabei reduzierten sich die Personalkosten als Folge eines verringerten Personalstandes von 344 auf 326 Millionen Euro. Im Bereich der Sachkosten gab es einen Anstieg von sieben Millionen auf 215 Millionen Euro.
Kosten weiter reduziert
Jahresbericht 2018
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Dieser beruht im Wesentlichen auf höheren Rechts- und Beratungsaufwendungen sowie EDV-Kosten.
Die Bilanzsumme Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember 2018 26,6 Milliarden Euro und hat sich damit im Vergleich zum Jahresende 2017 im Wesentlichen durch den Anstieg der Kundenforderungen um 1,2 Milliarden Euro erhöht.
Diese betragen abzüglich Risikovorsorgen zum 31. Dezember 2018 20,5 Milliarden Euro (Vorjahr: 19,4 Milliarden Euro). Vor allem die Volksbanken Wien, Niederösterreich und Tirol trugen zu dem Anstieg bei. Die Eigenkapitalpositionen – inklusive Geschäftsanteile und nicht beherrschende Anteile – erhöhten sich um 102 Millionen auf 1,9 Milliarden Euro.
Personal und Weiterbildung Im Bereich Human Resources stand 2018 vor allem die laufende Optimierung
und die Vereinheitlichung von Prozessen und Abläufen im Fokus. Unter anderem erfolgte eine gemeinsame Definition verbundweiter Berufsbilder. Damit wird es künftig möglich sein, Karriere- und Entwicklungswege verbundweit zu begleiten und weiterzuentwickeln. In Zusammenarbeit zwischen der Volksbank Akademie konnte das Ausbildungsprogramm für die Mitarbeiter weiter ausgebaut werden. Neben den methodischen und inhaltlichen Erweiterungen des Programms wurden vor allem im Bereich des digitalen Lernens verbesserte Angebote bereitgestellt. Ein Pilotprojekt zur Anwendung neuer und digitaler Lernmöglichkeiten (VR-Brille) wurde erfolgreich gestartet.
Entwicklung und Ziele Die Konzentration des Volksbanken-Verbundes wird weiterhin auf das Kundenge-
schäft gelegt, insbesondere unterstützt durch die Verstärkung des Engagements in der Digitalisierung des Vertriebs. Der Verbund hat sich im Zuge der Mittelfristplanung eine Reihe strategischer Ziele gesetzt, deren Erreichung bzw. Einhaltung über die nächsten Jahre im Fokus des Managements stehen wird. Dazu zählen unter anderem das Erreichen einer Cost-Income-Ratio von 60 Prozent, eine Kernkapitalquote (CET 1) von mindestens 12,25 Prozent, eine Gesamtkapitalquote von mindestens 16 Prozent, eine NPL-Quote von maximal drei Prozent sowie ein ROE von acht Prozent. Das auch für das Jahr 2019 zu erwartende niedrige Zinsumfeld erfordert weiterhin eine Straffung der Kostenstruktur sowie eine Erhöhung der Produktivität. Dazu wurden unter anderem weitere Zusammenarbeitsmodelle innerhalb und außerhalb des Volksbanken-Verbundes evaluiert, welche in den nächsten Jahren umzusetzen sind.
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Jahresbericht 2018
D
ie Gruppe Ware und Dienstleistung: 1,6 Mrd. ₏ Umsatz 3.693 Beschäftigte 16.460 Mitglieder
Jahresbericht 2018
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Gewerbliche Genossenschaften 2018 Umsatz (in Tausend Euro) 2018
2017*
1.294.364
1.268.380
720.052
722.853
Lebensmittel
44.273
44.070
Konsumgüter
675.779
678.783
547.507
517.209
Bau- und Baunebengewerbe
345.149
324.390
Sonstige
202.358
192.819
26.805
28.318
Erzeugungsgenossenschaften
56.723
56.231
Farben/Lacke/Malerbedarf
4.579
4.757
Getränke
42.611
42.113
Sonstige
9.533
9.361
13.530
13.042
259.624
257.684
71.356
83.444
4.747
4.808
183.521
169.432
839
795
1.625.080
1.596.132
Einkaufsgenossenschaften
Groß- und Einzelhandel
Handwerk
Sonstige Einkaufsgenossenschaften
Verkaufsgenossenschaften Sonstige Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften
Transport/Verkehr/Nachrichten Hotellerie/Gastronomie Sonstige Produktivgenossenschaften
Gesamt
* Basis: Mitgliederstand im Jahr 2018
34
Jahresbericht 2018
Beschäftigte
Mitglieder
2018
2017*
2018
2017*
1.571
1.101
5.463
5.614
1.167
704
1.023
1.026
270
278
306
308
897
426
717
718
361
356
1.941
2.017
43
43
250
249
318
313
1.691
1.768
43
41
2.499
2.571
368
342
1.567
1.573
23
23
200
200
308
282
970
978
37
37
397
395
27
30
41
43
1.710
1.731
9.385
10.315
573
640
230
238
73
79
5.653
6.665
1.064
1.012
3.502
3.412
17
18
4
6
3.693
3.222
16.460
17.551
Jahresbericht 2018
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Gruppe Ware: Herausforderungen gemeinsam meistern
W
ie bereits in den Vorjahren ist die europäische Wirtschaft auch 2018 mit vielen Herausforderungen konfrontiert gewesen, nicht zuletzt auch durch das Thema Brexit. Mit 2,7 Prozent lag die das BIP-Wachstum in Österreich knapp über dem Wert des Vorjahres. Die Konjunkturdynamik kühlt allerdings bereits ab: Der stationäre Einzelhandel in Österreich erzielte 2018 nur ein Umsatzwachstum von nominell einem Prozent (nach zwei Prozent im Vorjahr). Die höchsten prozentuellen Umsatzsteigerungen erzielte dabei der Einzelhandel mit Bau- und Heimwerkerbedarf, gefolgt vom Sportartikel- und Lebensmitteleinzelhandel. Die Umsätze im Internet-Einzelhandel stiegen dagegen in diesem Zeitraum um vier Prozent. In diesem schwieriger werdenden Umfeld erwirtschafteten die 75 in der Statistik erfassten Genossenschaften der Gruppe Ware und Dienstleistung im ÖGV ein Umsatzvolumen von rund 1,6 Milliarden Euro. Laut ÖGV-Befragung investierten die Mitgliedsgenossenschaften im Vorjahr rund 7,6 Millionen Euro – unter anderem in Um- und Zubau, EDV, Büro- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark und Maschinen sowie diverse Instandhaltungsarbeiten.
Beratung stark Die Professionalisierung der Betriebe ist ein zentraler Schwerpunkt in der Palette nachgefragt der Leistungen, welche die Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften ihren Mitgliedsunternehmen bieten.
Die Abteilung Beratung, Betreuung und Koordination Ware unterstützt das durch Hilfestellung in allen Rechtsbereichen, insbesondere Genossenschaftsrecht, Arbeitsrecht sowie Bilanz- und Steuerfragen. Die Mitglieder greifen auf dieses vielfältige Know-how der ÖGV-Experten auch gerne zurück. Ein Dauerbrenner war 2018 wie schon im Vorjahr die DSGVO und deren Umsetzung, die nicht nur bei den Mitgliedern viel Handlungs- und Beratungsbedarf 36
Jahresbericht 2018
P! TOP-KOO
TOP-KOOP und START-UP: Die neuen Angebote für Genossenschaftsgründer
AM MEHR GEMEINS N MIT EINER E H IC E ERR NSCHAFT GENOSSE SE KOSTENLO . BERATUNG -100 28 3 31 01 L TE
STARTEN SIE IH UNTERNEHM R GENOSSENSCEN ALS HAFT
ation des
Eine Inform
hervorgerufen hat. Die Ware-Beratung des ÖGV hat das den Mitgliedern zur Verfügung gestellte Handbuch, das bei der Umsetzung unterstützen soll, laufend ergänzt und aktualisiert.
KOSTENLOSE BERATUNG. TEL 01 313 28-100
Eine Informatio
n des
2018 wurden auch vermehrt Schulungen für die Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen angeboten. Dieses Service wird 2019 weiter verstärkt, vor allem zu den Themen Mitgliederwesen und Abhaltung von Generalversammlungen, wobei auch andere Themenvorschläge immer willkommen sind. Die Beratung erfolgt aber auch gern im Rahmen von Einzelanfragen.
Neu im ÖGV
MONA21 – ein genossenschaftliches Wohnprojekt mit Pfiff Mit dem Zukunftsthema innovatives Wohnen beschäftigt sich die jüngste Neugründung im ÖGV: Die Genossenschaft MONA21 möchte dem ehemaligen Augustinerkloster in Korneuburg neues Leben einhauchen. Auf rund 4.000 Quadratmetern Nutzfläche sollen 30 bis 40 Wohnungen sowie Gewerbe- und Kulturflächen entstehen. Dazu will die Genossenschaft den denkmalgeschützten Altbestand sanieren, um einen Neubauteil ergänzen und dann an die Mitglieder und Miteigentümer vermieten. „Im Herzen von Korneuburg soll auf diese Weise ein eigenes Dorf entstehen, ein gemischt genutzter Lebensraum für weltoffene Menschen. Besonderen Wert legen wir dabei auf ein aktives Miteinander der Generationen“, so die Initiatoren. Vorgesehen sind daher auch ein Co-Working-Space und Gemeinschaftsräume. Ein Restaurant, ein Stadtheuriger, eine Praxisgemeinschaft und ein Kulturzentrum sollen zudem helfen, Lücken in der lokalen Versorgung zu schließen. Jahresbericht 2018
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Verbandsgremien, Udiensere Kooperationspartner, die Mitglieder
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Jahresbericht 2018
Verbandsrat Stand: April 2019
Der Verbandsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes in allen Zweigen der Verbandsverwaltung und prüft sie auf ihre Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Ehrenpräsident
KR Dkfm. Gerhard Ortner, Generaldirektor i.R. der Volksbank Salzburg eG
Präsident
Franz Reischl, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der BÄKO-Österreich, Großeinkauf der Bäcker und Konditoren e.Gen.
Vizepräsident Mitglieder der Gruppe Volksbank
Mitglieder der Gruppe Ware und Dienstleistung
Betr. oec. Gerhard Hamel, Vorstandsdirektor der Volksbank Vorarlberg e. Gen. Mag. Dr. Rainer Borns, Vorstandsdirektor der Volksbank Wien AG Mag. Dr. Richard Ecker, Vorstandsdirektor der Volksbank Oberösterreich AG Mag. Andreas Höll, Generaldirektor der Volksbank Salzburg eG Mag. Markus Hörmann, Vorstandsdirektor der Volksbank Tirol AG Johannes Jelenik, Vorstandsdirektor der Volksbank Kärnten eG Dr. Rainer Kuhnle, Vorstandsdirektor der Volksbank Niederösterreich AG Mag. Regina Ovesny-Straka, Generaldirektorin der Volksbank Steiermark AG Othmar Schmid, Vorstandsdirektor der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG (bis 28. Februar 2019) Mag. Erwin Leitner, Obmann der ATP Auto-Teile-Partner e.Gen. Dipl.-HTL-Ing. Mag. Karl Lugmayr, Obmann und Geschäftsführer der EZ AGRAR e.Gen. Peter Musel, Vorstandsmitglied der „WIGOF“ Wirtschaftsgenossenschaft der Fleischer Oberösterreichs registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Dr. Clemens Pig, Vorsitzender der Geschäftsführung und Vorstandsmitglied der APA – Austria Presse Agentur eG Ing. Josef Rieberer, Geschäftsführer der Brauerei Murau eGen Leopold Rösler, Obmann der EGE-Einkaufsgenossenschaft österreichischer Elektrizitätswerke registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Mag. Gernot Schödl, Geschäftsführer der VdFS – Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung DI (FH) Christian Wolbring, Vorstandsmitglied der ExpertForce e.Gen.
Nominierungskomitee Vorsitzender Mitglieder
Mag. Erwin Leitner, Obmann der ATP Auto-Teile-Partner e.Gen. RA Dr. Richard Bickel, Genossenschaftsrat der Volksbank Vorarlberg e. Gen. MMag. Werner Preinig, Obmann der Erste alpenländische Volksbrauerei Schladming reg.Gen.m.b.H. RA Dr. Roland Reichl, Aufsichtsratsvorsitzender der Volksbank Salzburg eG
Jahresbericht 2018
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Vorstand Vorsitzender des Vorstandes Genossenschaftspolitik
Verbandsanwalt Peter Haubner Pflege des Genossenschaftsgedankens, Gründungsinitiativen
Rechtsabteilung
Interessenvertretung Strategische Rechtsberatung Operative Rechtsberatung Beschwerdemanagement
Bilanz & Steuer
Interessenvertretung Steuerberatung und -vertretung Fachliche Unterstützung der Revisoren IFRS-Fachstelle
Interessenvertretung
Mitgliedschaften Kooperation
Sozialpartnerschaft
Banken national (WKÖ, BMF, BMJ, OeNB, FMA, FIMBAG, öffentliche Institutionen) Banken international (EACB, CIBP) Ware EU Mitgliederwesen, Verbandsbeiträge, Leistungskatalog Mitgliedschaften/Beteiligungen des ÖGV National (Kammern, Verbände, Gemeindebund, Konsumverband, Universitäten) International (BVR, Genossenschaftsverband Bayern, Der Mittelstandsverbund – ZGV) Kollektivvertrag
Solidaritätseinrichtungen
Volksbanken-Gemeinschaftsfonds Schulze-Delitzsch-Solidaritätsverein Volksbanken-Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
Aus- und Weiterbildung
Aus- und Weiterbildung für Aufsichtsräte von Volksbanken (Durchführung Fit & Proper) Aus- und Weiterbildung Geschäftsführer Ware
Öffentlichkeitsarbeit Kommunikation
Waren-, Dienstleistungs-, Produktiv- und Konsumgenossenschaften ÖGV-Interna
ÖGV, genossenschaftlicher Verbund cooperativ – Das Magazin für Genossenschaften Schulze-Delitzsch-Schriftenreihe, Ziller-Schriften ÖGV-Homepage Beratung und Betreuung Gründungsberatung Personalmanagement (Planung, Schulung, Personalentwicklung)
Volkswirtschaft Beratung und Betreuung Kredit
Gremialbetreuung
Markenangelegenheiten, Domains Interne Verwaltung Rahmenverträge Veranstaltungsmanagement Konsumverband
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Jahresbericht 2018
Gebäude Löwelstraße, Versicherung, Expedit, Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsmedizin, Brandschutz Energie, Einkauf Eigene und Sektorveranstaltungen Kooperation Revision
Vorstand Revision und Finanzen
Dr. Robert Makowitz Laufende Revision Bank & Ware Prüfungsrichtlinien Prüfungsplanung Sonderprüfungen IFRS-Prüfung von Packages Erstellung von Gutachten gem. GenVG und § 23 BWG Interessenvertretung im Bereich Revision Kontakte zu Aufsichtsbehörden
Prüfungsverfolgung Strategie aus Sicht der Revision
Risikomanagement und Bankenanalyse Infrastruktur, Sicherung, Weiterentwicklung Revision, IT
Rechnungswesen
Qualitätssicherung Externe Qualitätsprüfung Revisorenausbildung Kooperationen und Kontakt mit Standesvertretungen (VÖR, AFRAC, APAB/QPK, IWP, DGRV) Bankenanalyse, Risikobewertung Zusammenarbeit mit der Volksbank Einlagensicherung eG Datawarehouse Einsatz neuer Medien Prüferprogramme KI Finanzbuchhaltung, Budgetierung, Personalverrechnung und -verwaltung, Finanzplanung
Prüfungsleistungen für a.o. oder korrespondierende Mitglieder
Jahresbericht 2018
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Gesellschaften und Ausschüsse Stand: April 2019
Volksbank Einlagensicherung eG Vorstand
Aufsichtsrat
Mag. Franz Groß, Österreichischer Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch), Vorsitzender Mag. Gerhard Wöber, Volksbank Wien AG Dr. Thomas Uher, Vorstandsdirektor der Volksbank Wien AG, Vorsitzender Mag. Dr. Rainer Borns, Vorstandsdirektor der Volksbank Wien AG Mag. Heribert Donnerbauer, Aufsichtsratsvorsitzender der Volksbank Wien AG Betr. Oec. Gerhard Hamel, Vorstandsdirektor der Volksbank Vorarlberg e. Gen. Josef Preissl, Vorstandsdirektor der Volksbank Wien AG
Volksbanken-Beteiligungs gesellschaft m.b.H Geschäftsführer
Aufsichtsrat
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Jahresbericht 2018
Mag. Elisabeth Fritz-Fraisl, Volksbank Wien AG Dr. Hermann Madl, Österreichischer Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch) Mag. Wolfgang Schmidt, Österreichischer Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch) Betr. Oec. Gerhard Hamel, Vorstandsdirektor der Volksbank Vorarlberg e.Gen., Vorsitzender Mag. Dr. Rainer Borns, Vorstandsdirektor der Volksbank Wien AG Mag. Dr. Richard Ecker, Vorstandsdirektor der Volksbank Oberösterreich AG Mag. Andreas Höll, Generaldirektor der Volksbank Salzburg eG Mag. Markus Hörmann, Vorstandsdirektor der Volksbank Tirol AG Johannes Jelenik, Vorstandsdirektor der Volksbank Kärnten eG Dr. Rainer Kuhnle, Vorstandsdirektor der Volksbank Niederösterreich AG Mag. Regina Ovesny-Straka, Generaldirektorin der Volksbank Steiermark AG Othmar Schmid, Vorstandsdirektor der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG (bis 28. Februar 2019)
Fachverband der Volksbanken Geschäftsführer
Mag. Wolfgang Schmidt, Österreichischer Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch)
Obmann Fachverbandsausschuss
Dr. Rainer Kuhnle, Vorstandsdirektor der Volksbank Niederösterreich AG Betr. Oec. Gerhard Hamel, Vorstandsdirektor der Volksbank Vorarlberg e.Gen., Stellvertreter
Mitglieder Fachverbandsausschuss
KR Mag. Harald Berger, Regionaldirektor der Volksbank Wien AG Johannes Fleischer, VB Weinviertel Verwaltung eG Mag. Alfred Holzer, Vorstandsdirektor der Volksbank Kärnten eG Mag. Andreas Höll, Generaldirektor der Volksbank Salzburg eG Mag. Markus Hörmann, Vorstandsdirektor der Volksbank Tirol AG Mag. Dr. Stephan Koren, Generaldirektor der immigon portfolioabbau ag Wolfgang Layr, Direktor der Volksbank Wien AG Hermann Lipitsch, Sparda Austria Verwaltungsgenossenschaft eGen Mag. Regina Ovesny-Straka, Generaldirektorin der Volksbank Steiermark AG Walter Pannagl, Direktor der WV Beteiligung eG Mag. Andreas Pirkelbauer, Vorstandsdirektor der Volksbank Oberösterreich AG
Jahresbericht 2018
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Kooperationen und Forschung Confédération Internationale des Banques Populaires (CIBP) Executive Committee
Auditing Committee Contact Person
European Association of Co-operative Banks (EACB) Executive Committee
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Jahresbericht 2018
Die Internationale Volksbankenvereinigung ist eine Interessengemeinschaft mit Sitz in Brüssel, der Banken, Finanzinstitute und Bankenverbände angehören, deren Geschäftsmodell sich an genossenschaftlichen Werten orientiert. Peter Haubner, Vorsitzender des Vorstandes des Österreichischen Genossenschaftsverbandes (Schulze-Delitzsch) DI Gerald Fleischmann, Generaldirektor der Volksbank Wien AG Dr. Robert Makowitz, Vorstandsmitglied des Österreichischen Genossenschaftsverbandes (Schulze-Delitzsch) Mag. Victoria Pagowski, Österreichischer Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch)
Die Europäische Vereinigung der Genossenschaftsbanken mit Sitz in Brüssel ist von der Europäischen Union als offizielle Stimme der Genossenschaftsbanken in den Mitgliedsländern anerkannt. Mag. Dr. Rainer Borns, Vorstandsdirektor der Volksbank Wien AG
Contact Person
Mag. Silvia Liegl, Österreichischer Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch)
Arbeitsgruppen
Mag. Franz Groß, Österreichischer Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch), „Accounting“ und „Taxation“ Mag. Silvia Liegl, Österreichischer Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch), „Financial Markets“, „Consumer Policy“, „Digitalisation and the Use of Data“ Mag. Victoria Pagowski, Österreichischer Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch), „Banking Regulation“, „Banking Supervision“, „Corporate Governance and Company Law“, „Sustainability“ Mag. Wolfgang Schmidt, Österreichischer Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch), „Social Affairs“
Expert Groups
Mag. Silvia Liegl, Österreichischer Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch) Mag. Victoria Pagowski, Österreichischer Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch)
Task Forces
Mag. Silvia Liegl, Österreichischer Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch) Mag. Victoria Pagowski, Österreichischer Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch)
VÖR
Dr. Robert Makowitz, Vorstandsmitglied
FOG
Peter Haubner, Vorstandsmitglied Mag. Wolfgang Schmidt, Vorstandsmitglied
RICC
Peter Haubner, Mitglied des Kuratoriums und des Beirats
Vereinigung österreichischer Revisionsverbände
Forschungsverein für Genossenschaftswesen an der Universität Wien
Forschungsinstitut für Kooperationen und Genossenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien
IGA
Internationales Institut für Genossenschaftsforschung im Alpenraum
Mag. Günther Griessmair, Vorstandsmitglied
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Ehrungen Schulze-Delitzsch-Medaille in Gold am Bande Kommerzialrat Ing. Wolfgang MAURER ehem. Vizepräsident des Verbandsrates des Österreichischen Genossenschaftsverbandes Kommerzialrat Ing. Gallus PESENDORFER Genossenschaftsratsmitglied Volksbank Salzburg eG Schulze-Delitzsch-Medaille in Gold Dr. Jörg BEIRER Aufsichtsratsvorsitzender Business Messen Wiener Neustadt Genossenschaft für Wirtschaftsförderung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Professor Mag. August BREININGER Vorstandsvorsitzender VB Baden Beteiligung e.Gen. Ehrenzeichen in Gold Ing. Franz BLÜMEL Aufsichtsratsmitglied Business Messen Wiener Neustadt Genossenschaft für Wirtschaftsförderung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Stefan FRANYE Aufsichtsratsmitglied Business Messen Wiener Neustadt Genossenschaft für Wirtschaftsförderung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
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Jahresbericht 2018
Der Österreichische Genossenschaftsverband hat 2018 folgende Auszeichnungen an verdiente Mitarbeiter, Geschäftsleiter/Geschäftsführer und ehrenamtliche Funktionäre seiner Mitgliedsunternehmen verliehen:
Peter GÜNTHER Aufsichtsratsvorsitzender Zentrasport Österreich e.Gen. Robert KOCMICH Aufsichtsratsvorsitzender Messe in der Oesterreichischen Nationalbank in Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Peter TRAPPEL AufsichtsratsvorsitzenderStellvertreter Zentrasport Österreich e.Gen. Kleines Ehrenzeichen in Gold Hermann BINDERLEHNER Genossenschaftsratsmitglied VB Ötscherland Beteiligung e.G. Kommerzialrat Leopold BREITFELLNER Aufsichtsratsmitglied Business Messen Wiener Neustadt Genossenschaft für Wirtschaftsförderung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Mag. Ralf DOBRINGER Aufsichtsratsvorsitzender-Stellvertreter Messe in der Oesterreichischen Nationalbank in Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Kommerzialrat Karl HICKERSBERGER Aufsichtsratsmitglied VB Alpenvorland Beteiligung e.G.
Ing. Helmut HUDECEK Vorstandsmitglied Messe in der Oesterreichischen Nationalbank in Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Josef LANDSTETTER Genossenschaftsratsmitglied VB Ötscherland Beteiligung e.G. Hermann ZIMMERMANN Aufsichtsratsmitglied Business Messen Wiener Neustadt Genossenschaft für Wirtschaftsförderung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Ehrennadel Kommerzialrätin Ingrid WINKLER Vorstandsmitglied Business Messen Wiener Neustadt Genossenschaft für Wirtschaftsförderung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Ehrenmedaille in Gold am Bande Karl GANN Kommerzkundenbetreuer Volksbank Oberösterreich AG Andreas GEIST Geschäftsstellenleiter in der Geschäftsstelle Weitersfeld Waldviertler Volksbank Horn registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Regionaldirektor Friedrich HASENAUER Gruppenleiter/Kommerzkundenbetreuer/Filialleiter Maria Alm Volksbank Salzburg eG Konsulent Karl RAUSCHER ehem. Firmenkundenbetreuer Volksbank Oberösterreich AG Brigitte WALLNER Vertriebsassistenz in der Filiale Bad Goisern Volksbank Salzburg eG Ehrenmedaille in Gold Boban DJOKIC Kundenberater Senior und Filialleiter-Stellvertreter Volksbank Vorarlberg e. Gen. Hannelore EBNER Sachbearbeiterin in der Abteilung Zahlungsverkehr/MarktService-Center Volksbank Salzburg eG Nicole GANAHL Teamsprecherin Expertin Volksbank Vorarlberg e. Gen. Gerda GSENGER Mitarbeiterin der Vorstandsassistenz Volksbank Salzburg eG
Armin MÜLLER Sachbearbeiter Professional Volksbank Vorarlberg e. Gen. Mag. Harald MUTHER Teamleiter Marktfolge Volksbank Vorarlberg e. Gen. Herlinde NIGSCH Sachbearbeiterin Basic Volksbank Vorarlberg e. Gen. Thomas REITERER Geschäftsstellenleiter in der Geschäftsstelle Gars am Kamp Waldviertler Volksbank Horn registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Elfriede SCHICH Team-Mitarbeiterin in der Abteilung Logistik/Services Volksbank Salzburg eG Petra SCHWALD Kundenberaterin Service Volksbank Vorarlberg e. Gen. Heidelinde STEINGRUBER Sachbearbeiterin in der Abteilung Kreditreferat I Volksbank Salzburg eG
Astrid LEITNER Kundenberaterin Service Volksbank Vorarlberg e. Gen. Katja MALLY-SONDEREGGER Teamsprecherin Expertin Volksbank Vorarlberg e. Gen.
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Mitglieder der Gruppe Volksbank Stand: April 2019
A A.B.S. Factoring AG Thumegger Straße 2 5033 Salzburg
Tel.: 0662/623553-0 Fax: 0662/623553-160
Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG Schottengasse 10 01/40080-0 1010 Wien 01/40080-190
E-Mail: info@abs-factoring.at Web: www.abs-factoring.at info@apobank.at www.apobank.at
K Volksbank Kärnten eG Pernhartgasse 7 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050909-0 050909-9001
info@vbktn.at www.volksbank-kaernten.at
02742/391-0 02742/391-8001
mail@vbnoe.at www.vbnoe.at
07242/495 07242/495-97
office@vb-ooe.at www.vb-ooe.at
Volksbank Salzburg eG St. Julien-Straße 12 5020 Salzburg
0662/8696-0 0662/8696-3175
kundenservice@volksbanksalzburg.at www.volksbanksalzburg.at
Volksbank Steiermark AG Schmiedgasse 31 8010 Graz
050901 050901-8169
vertrieb@volksbank-stmk.at www.volksbank-stmk.at
N Volksbank Niederösterreich AG Brunngasse 10 3100 St. Pölten
O Volksbank Oberösterreich AG Pfarrgasse 5 4600 Wels
S
48
Jahresbericht 2018
T Volksbank Tirol AG Meinhardstraße 1 6020 Innsbruck
0512/5303-0 0512/5303-1333
office@volksbank.tirol www.volksbank.tirol
050882-8000 050882-8009
volksbank@vvb.at www.volksbank-vorarlberg.at
01/40137-0 01/40137-7600
kundenservice@volksbankwien.at www.volksbankwien.at
V VOLKSBANK VORARLBERG e. Gen. Ringstraße 27 6830 Rankweil
W VOLKSBANK WIEN AG Kolingasse 14-16 1090 Wien
Jahresbericht 2018
49
Mitglieder der Gruppe Ware und Dienstleistung Stand: April 2019
A ADEG Österreich Großeinkauf der Kaufleute reg.Gen.m.b.H. Industriezentrum NÖ-Süd Straße 3, Objekt 16 2355 Wiener Neudorf
Tel.: 02236/600-2142 Fax: 02236/600-821 42
E-Mail: kundenservice@adeg.at Web: www.adeg.at
ADEG Wolfsberg e.Gen. Burgstall 25 9433 St. Andrä/Lavanttal
04358/3002-0 04358/3002-35
adeg.wolfsberg@adeg-wolfsberg.at www.adeg-wolfsberg.at
Agenturverbund Österreich e.Gen. - Zusammenschluss der Allianz-Agenten Österreichs Linzer Bundesstraße 101 5023 Salzburg-Gnigl
0662/660 262 0662/660 262-33
richard.ullmann@allianz.at
AKM Autoren, Komponisten und Musikverleger reg.Gen.m.b.H. Baumannstraße 8-10 1031 Wien
05 07 17-0 05 07 17-19 199
direktion@akm.at www.akm.at
Allmenda Social Business eG Bildgasse 10 6850 Dornbirn
01/324 080 20 05 080 20 990
info@allmenda.com www.allmenda.com
APA-Austria Presse Agentur eG Laimgrubengasse 10 1060 Wien
01/360 60-0 01/360 60-2099
apa@apa.at www.apa.at
Arbeitsgemeinschaft oberösterreichischer Transportunternehmer reg.Gen.m.b.H. Andreas-Hofer-Straße 3 4021 Linz
0732/694 04 0732/601 282
office@aot.at www.aot.at
ARKADIA Ferien Domizil Warmbad-Villach reg.Gen.m.b.H. Innsbrucker Bundesstraße 83a 5020 Salzburg
+49 865/477 7-193 +49 865/477 7-195
swalther40@outlook.de www.arkadia-warmbad-villach.de
„Arztbedarf“ Ein- und Verkaufsgenossenschaft, reg.Gen.m.b.H. Enzersdorfer Straße 1-3/11 (Am Freiheitsplatz 7/11) 02236/423 46 2340 Mödling 02236/419 90
50
Jahresbericht 2018
ATP Auto-Teile-Partner e.Gen. Mitterfeldstraße 7 3300 Amstetten
07472/676 66-9010 07472/676 66-9100
office@atp.at www.atp.at
„ATS-Airport Transfer Service reg.Gen.m.b.H.“ Objekt 115 00 B5728 A-1300 Wien-Flughafen
01/7007 359-10 01/7007 359-20
office@ats-vie.com www.ats-vie.com
Austria Bau Niederösterreich/Wien e.Gen. Dr.-Mical-Gasse 12 3100 St. Pölten
02742/311 031 02742/311 034
info@abau.at www.a-bau.at
0732/305 70 7-0 0732/305 70 7-223
office@baeko.at www.baeko.at
B BÄKO-ÖSTERREICH, Großeinkauf der Bäcker und Konditoren e.Gen. Im Südpark 194 4030 Linz-Pichling
Geschäftsstellen:
Tiergartenweg 13 8055 Graz
0316/291 224 0316/291 24-20
Gewerbepark 36 6068 Mils
05223/431 18 05223/431 18-5
Siebenhirtenstraße 17 1230 Wien
Rechtes Salzachufer 42 5020 Salzburg-Bergheim BAURING e.Gen. Judenburgerstraße 19b 8753 Fohnsdorf BCC - e.Gen. Postadresse: Kürschnergasse 2 1210 Wien
01/602 91 87 01/602 91 87-23
0662/450 501-0 0662/450 501-45 03573/608 5-11 03573/608 5 20
office@bauring.at www.bauring.at
0699/150 40 001
office@bcc-egen.at www.bcc-egen.at
BIOWÄRME Güttenbach reg.Gen.m.b.H. Huj 6 7536 Güttenbach BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e.Gen. Untere Donaulände 28 4020 Linz
0732/78 02-7460 0732/78 58 12
BODENKALK e.Gen. Liebenauer Hauptstraße 34/2/3 8041 Graz
0316/715 479 0316/715 479-85
office@bodenkalk.at www.bodenkalk.at
Jahresbericht 2018
51
Brauerei Murau eGen Raffaltplatz 19-23 8850 Murau
03532/326 6 03532/326 6-57
office@murauerbier.at www.murauerbier.at
Brauerei Ried e.Gen. Brauhausgasse 24 4910 Ried/Innkreis
07752/820 17 07752/820 17-33
aigner@rieder-bier.at www.rieder-bier.at
Business Messen Wiener Neustadt Genossenschaft für Wirtschaftsförderung reg.Gen.m.b.H. Rudolf-Diesel-Straße 30 2700 Wr. Neustadt
02622/223 60-0 02622/223 60-23
C Cargo Hub e.Gen. Objekt 262, Stiege 7 1300 Wien-Flughafen
01/72700-14 01/72700-91
thomas.klinglhuber@cargomind.com
Cargo Screening e.Gen. Objekt 262, Stiege 7 1300 Wien-Flughafen
01/72700-14 01/72700-91
thomas.klinglhuber@cargomind.com
0662/886 6 35-0 0662/886 6 239
office@consalis.at www.consalis.at
Cinema Circuit e.Gen. Leitermayergasse 43/6 1180 Wien conSalis e.Gen. Mirabellplatz 9 / 3. Stock 5020 Salzburg
D Die WoGen Wohnprojekte-Genossenschaft e.Gen. Krakauer Straße 19/18 1020 Wien
office@diewogen.at www.diewogen.at
E EGE-Einkaufsgenossenschaft österreichischer Elektrizitätswerke reg.Gen.m.b.H. Hebragasse 2 01/405 15 97-0 1090 Wien 01/405 15 97-32
office@ege.at www.ege.at
Einkaufs- und Wirtschaftsgenossenschaft für soziale Einrichtungen reg.Gen.m.b.H. (P.E.G.) Wiedner Hauptstraße 127/29 01/440 24 88 1050 Wien 01/440 24 00
einkauf@peg.at www.peg.at
52
Jahresbericht 2018
Elektro-wigo wien e.Gen. ECOTRADE CENTER VIENNA Trabrennstraße 5 1020 Wien
01/728 19 47 01/728 19 49
office@wigo.at www.elektro-wigo.at
Erste alpenländische Volksbrauerei Schladming reg.Gen.m.b.H. Hammerfeldweg 163 8970 Schladming
03687/225 91-0 03687/225 91-30
office@schladmingerbier.at www.schladmingerbier.at
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft „Wiener Rauchfangkehrermeisterschaft“ in Wien reg.Gen.m.b.H. Dietrichsteingasse 4 1090 Wien
01/317 25 71 01/317 25 71-17
office@ewg.wien www.ewg.wien
Euronics Austria reg.Gen.m.b.H. Humbhandlgasse 7 2362 Biedermannsdorf
02236/471 40 02236/471 40-65
office@redzac.at www.redzac.at
EXPERT Österreich e.Gen. Kamerlweg 37 4600 Wels
07242/290 700-0 07242/290 666
office@expert.at www.expert.at
ExpertForce e.Gen. Rathausplatz 1 4550 Kremsmünster
0720/595 595 0720/595 595-99
office@expertforce.at www.expertforce.at
EZ AGRAR e.Gen. Salzburger Straße 38 4020 Linz
0732/347 266 0732/347 260
office@ezagrar.at www.ezagrar.at
01/218 51 53 01/218 51 53-55
office@fairgeld.at www.fairgeld.at
0664/448 58 02
office@fg-almtal.at www.fg-almtal.at
02252/806 34-0 02252/806 34-16
zentrale@gewusstwie.co.at www.gewusstwie.at
F Fair Geld e.Gen. Konrad-Duden-Gasse 3 1130 Wien Fördergenossenschaft lebenswertes Almtal e.Gen. Hauptstraße 16 4644 Scharnstein
G Gewußt wie wellness & beauty e.Gen. Industriestraße 58 2514 Traiskirchen Grund-Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (Grewig) reg.Gen.m.b.H., Bruck an der Mur Kernstockstraße 7a 8600 Bruck/Mur
03862/518 79
Jahresbericht 2018
53
H Holzwärme Bad Goisern, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Untere Marktstraße 62 4822 Bad Goisern
0650/231 68 35 06135/79 77-33
johannes.unterberger@telering.at www.holzwaerme-goisern.at
Hotel Post reg.Gen.m.b.H. Fleischmarkt 24 1010 Wien
01/515 83 01/515 83-808
office@hotel-post-wien.at www.hotel-post-wien.at
I INTERSERVICE Abfallentsorgung reg.Gen.m.b.H. Marokkanergasse 23/TOP 1 1030 Wien
01/895 67 87 01/895 67 88
INTERSPORT Österreich e.Gen. Flugplatzstraße 10 4600 Wels
07242/233-0 07242/321 00
headoffice@sport.co.at www.intersport.at
03512/448 67 03512/460 44
office@levaro.at www.levaro.at
„Malag - Salzburg“ Maler-, Anstreicher- und Lackierer - Ein- und Verkaufsgenossenschaft reg.Gen.m.b.H. Michael-Walz-Gasse 18b 5020 Salzburg
0662/846 594 0662/846 594-40
office@malag.at www.malag.at
Maldek Malerei und Dekorationen reg. Gen.m.b.H. Kreuzgasse 16 1180 Wien
01/405 72 68 01/408 57 49
maldek@aon.at www.maldek.at
Malervereinigung e.Gen. Evangelimanngasse 5 8010 Graz
0316/82 75 03-0 0316/82 75 03-3
office@malervereinigung.at www.malervereinigung.at
L Levaro e.Gen. Quergasse 26 8720 Knittelfeld
M
Med-Value Service- und Einkaufsgenossenschaft e.Gen. Wiedner Hauptstraße 127/29 1050 Wien
54
Jahresbericht 2018
Meisterwelten e.Gen. Bundesstraße 13a 8820 Murau
0664/133 41 54 03532/20 000-4
info@meisterwelten.at www.meisterwelten.at
Messe in der Oesterreichischen Nationalbank in Wien reg.Gen.m.b.H. Otto-Wagner-Platz 3 01/404 20-2431 1090 Wien 01/404 20-2496 MONA21 e.Gen. Friederike-Klauner-Gasse 11 1210 Wien
0664/620 76 68
office@mona.jetzt mona.jetzt
01/934 99 09 01/253 30 33-7255
office@nwow.at www.nwow.at
Oberösterreichische Taxigenossenschaft reg.Gen.m.b.H. Dr.-H.-Bahr-Gasse 2 4020 Linz
0732/69 69 0732/66 51 08
verwaltung@taxi6969.at www.taxi6969.at
OBK-Mitarbeiterbildungs- und Erholungsförderung reg.Gen.m.b.H. Untere Donaulände 28 4020 Linz
0732/7802-7460 0732/785 812
N nWoW New World of Work e.Gen. Talpagasse 1a 1230 Wien
O
P Powerteam Dienstleistungen eGen Hauptstraße 169 8141 Premstätten proMakler e.G. Kirchenplatz 2 4532 Rohr
03136/200 43 03136/200 43-15
office@powerteam.at www.powerteam.at
07258/505 65
office@promakler.at www.promakler.at
S Salzburger Baugenossenschaft Vereinigung zur Förderung der Bauunternehmer des Landes Salzburg reg.Gen.m.b.H. Röcklbrunnstraße 22 0662/664 6-10 5020 Salzburg 0662/663 2-48
www.bhges.at
Jahresbericht 2018
55
Salzburger Heimatwerk eG Residenzplatz 9 5010 Salzburg Salzburger Kraftwagen-Verkehrsgenossenschaft reg.Gen.m.b.H. „Salzkraft“ Mirabellplatz 2 5020 Salzburg SMartAt e.Gen. Gumpendorferstraße 63b 1060 Wien
0662/844 110 0662/844 575
sbg@heimatwerk.at sbg.adventsingen@heimatwerk.at www.salzburgerheimatwerk.at
01/331 00-0
01/403 87 94-20
info@smart-at.org www.smart-at.org
TAXI 2801 e.Gen. Harterstraße 27 / 1. Stock 8053 Graz
0316/28 01 0316/287 44-5
office@taxi2801.at www.taxi2801.at
Tiroler Baugenossenschaft Vereinigung zur Förderung der Bauunternehmer des Landes Tirol reg.Gen.m.b.H. Dörrstraße 85 6020 Innsbruck
0512/566 316-0 0512/566 316-15
office@abau-west.at www.abau-west.at
Tischler Rohstoff e.Gen. Ermenstraße 15 6845 Hohenems
05576/735 04-10 05576/754 69
verkauf@tiro.at www.tiro.at
Trigon Entwicklungsberatung für Mensch und Organisation reg.Gen.m.b.H. Entenplatz 1a 8020 Graz
0316/403 251 0316/403 251-40
graz-lenzburg@trigon.at www.trigon.at
T
Trigon Entwicklungsberatung reg.Gen.m.b.H. Postadresse: 0662/660 341 Strubergasse 18 5020 Salzburg Trigon Entwicklungsberatung für Mensch, Wirtschaft und Gesellschaft eingetragene Genossenschaft Strubergasse 18 5020 Salzburg
salzburg@trigon.at www.trigon.at
0662/660 341
salzburg@trigon.at www.trigon.at
01/504 76 20 01/504 79 71
office@vdfs.at www.vdfs.at
V VdFS - Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden reg.Gen.m.b.H. Bösendorferstraße 4 1010 Wien
56
Jahresbericht 2018
Vereinigte Eisfabriken und Kühlhallen in Wien, reg.Gen.m.b.H. Pasettistraße 76 1200 Wien
01/332 72 02-0 01/332 53 26
Vorarlberger Baugenossenschaft Vereinigung zur Förderung der Bauunternehmer des Landes Vorarlberg reg.Gen.m.b.H. Dörrstraße 85 0512/566 316-0 6020 Innsbruck 0512/566 316-15
office@eisfabrik-wien.at www.eisfabrik-wien.at
office@abau-west.at www.abau-west.at
W WAG - Assistenzgenossenschaft gemeinnützige e.Gen. Modecenterstraße 14 A 1/2 1030 Wien
01/798 53 55 01/798 53 55-21
office@wag.or.at www.wag.or.at
Wiener Heimgenossenschaft „Bruna Sudetia“ reg.Gen.m.b.H. Strozzigasse 11 01/406 86 37 1080 Wien „WIGOF“ Wirtschaftsgenossenschaft der Fleischer Oberösterreichs reg.Gen.m.b.H. Holzstraße 14 4020 Linz
0732/774 566 0732/774 566-130
office@wigof.at www.wigof.at
WIT - KFZ Fachbetriebe e.Gen. Am Kaisermühlendamm 71 1220 Wien
01/260 61-0 01/260 61-20
office@wit-shv.at www.wit-shv.at
Wohlfühlzentrum Poggersdorf e.Gen. Landesstraße 55 9130 Poggersdorf
0463/563 20-711 0463/553 61
WWV - Weiße Ware online Vermarktungsgenossenschaft eGen Münchner Bundesstraße 91 5020 Salzburg
0662/88 77 99 0662/88 77 99-11
josef.rehrl@mielecenter.at www.mielecenter-rehrl.at
07612/780-0 07612/780 7311
office@sport2000.at www.sport2000.at
Z Zentrasport Österreich e.Gen. Ohlsdorfer Straße 10 4694 Ohlsdorf
Jahresbericht 2018
57
Verwaltungsgenossenschaften und Verbundunternehmen Stand: April 2019
A
F
L
VB Alpenvorland Beteiligung e.G. Hauptplatz 26 3300 Amstetten Verwaltungsgenossenschaft Österreichische Apothekerbank eG Spitalgasse 31 1090 Wien Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe e.Gen. Schottengasse 10 1010 Wien
VB Fels am Wagram Beteiligung e.G. Hauptplatz 13 3481 Fels am Wagram
VOLKSBANK LANDECK Holding eG Malser Straße 29 6500 Landeck
G
N
Verwaltungsgenossenschaft Gärtnerbank e.Gen. Kagraner Platz 48 1220 Wien
B
VB-Beteiligungsgenossenschaft Graz-Bruck eG Schmiedgasse 31 8010 Graz
VB Niederösterreich-Mitte Beteiligung e.G. Brunngasse 10 3100 St. Pölten VB Niederösterreich Süd eG Herzog-Leopold-Straße 3 2700 Wiener Neustadt
VB Bad Hall Verwaltungsgenossenschaft eG Hauptplatz 22 4540 Bad Hall VB Baden Beteiligung e.Gen. Hauptplatz 9-13 2500 Baden bei Wien
D VB Donau-Weinland Beteiligung e.G. Hauptstraße 7 2000 Stockerau
E Volksbank Einlagensicherung eG Kolingasse 14-16 1090 Wien VB Enns-St. Valentin Beteiligung e.G. Hauptplatz 15 4470 Enns 58
Jahresbericht 2018
H HAGEBANK TIROL Holding, eingetragene Genossenschaft Meinhardstraße 1 6020 Innsbruck Volksbanken Holding eGen Löwelstraße 14 1010 Wien
K VB Krems-Zwettl Beteiligung e.G. Gartenaugasse 5 3500 Krems a.d. Donau Volsbank Kufstein-Kitzbühel Holding eG Unterer Stadtplatz 21 6330 Kufstein
O VB Oberes Waldviertel Beteiligung e.G. Stadtplatz 17 3860 Heidenreichstein VB Beteiligungsgenossenschaft Obersdorf-Wolkersdorf-DeutschWagram eG Hauptstraße 57 2120 Obersdorf VB-Beteiligungsgenossenschaft der Obersteiermark eG Hauptplatz 4 8700 Leoben VB Ost Verwaltung eG Wiener Straße 22 2320 Schwechat VB Ötscherland Beteiligung e.G. Hauptplatz 16 3250 Wieselburg
R
V
VB Regio Invest AG Löwelstraße 14 1010 Wien VB Ried im Innkreis Verwaltungsgenossenschaft eG Hauptplatz 4/5 4910 Ried im Innkreis
VB Verbund-Beteiligung eG Kolingasse 14-16 1090 Wien VB Verbund-Beteiligung Region Wien eG Kolinggasse 14-16 1090 Wien Volksbank Vertriebs- und Marketing eG Kolingasse 14-16 1090 Wien VB VÖCKLABRUCK-GMUNDEN Verwaltungsgenossenschaft eG Stadtplatz 34 4840 Vöcklabruck
S VB Schärding Wels Eferding Holding eG Oberer Stadtplatz 25-26 4780 Schärding Volksbank Schwaz Holding eingetragene Genossenschaft Wopfnerstraße 8 6130 Schwaz SPARDA AUSTRIA Verwaltungsgenossenschaft eGen Bahnhofplatz 7 9500 Villach VB-Beteiligungsgenossenschaft Süd-Oststeiermark eG Volksbankplatz 1 8230 Hartberg VB-Beteiligungsgenossenschaft für die Süd- und Weststeiermark eG Volksbankplatz 1 8580 Köflach VB Südburgenland Verwaltung eG Hauptplatz 10 7400 Oberwart
W VB Weinviertel Verwaltung eG Hauptplatz 11-12 2130 Mistelbach VB-Beteiligungsgenossenschaft für den Bezirk Weiz eG Florianiplatz 1 8200 Gleisdorf VB Wien Beteiligung eG Schottengasse 10 1010 Wien WV Beteiligung eG Hauptplatz 10 3580 Horn
T VB Tullnerfeld Beteiligung e.G. Hauptplatz 29 3430 Tulln Jahresbericht 2018
59
Außerordentliche und korrespondierende Mitglieder Auszug, Stand: April 2019
A
L – U
AQUINAS GmbH ARZ Allgemeines Rechenzentrum GmbH
LIGA Bank eG OKAY Team eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung TeamBank AG Nürnberg Union Investment Austria GmbH
B Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft
E – I ERGO Versicherung Aktiengesellschaft Fachverband der Volksbanken
Generali Bank AG HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG IMMO-CONTRACT Maklergesellschaft m.b.H.
K Konsum Bizau e.Gen. Konsumverein Düns und Dünserberg, reg. Gen.m.b.H. Konsumverein Höchst und Umgebung reg.Gen.m.b.H. Konsum-Verein in Mellau e.Gen. Konsumverein Schnifis reg.Gen.m.b.H. Konsumverein Schwarzenberg reg. Gen.m.b.H. Konsumverein Silbertal e.Gen. Konsumverein Übersaxen, reg.Gen.m.b.H. Konsum-Verein, Sonntag, reg.Gen.m.b.H.
60
Jahresbericht 2018
V VB Services für Banken Ges.m.b.H. Volksbank Akademie Volksbanken-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. Volksbanken-Versicherungsdienst GmbH VR-Bank Rottal-Inn eG
W Wirtschaftsgenossenschaft der Post- und Telegraphenbediensteten in Oberösterreich reg.Gen.m.b.H.
IMPRESSUM Jahresbericht 2018 zum Verbandstag am 7. Mai 2019 MEDIENINHABER (VERLEGER) Österreichischer Genossenschaftsverband (Schulze-Dlitzsch), Löwelstraße 14, A-1010 Wien, Tel: 01 313 28, Fax: 01 313 28 450, weitere Informationen zum Medieninhaber nach dem MedienG: www.genossenschaftsverband.at REDAKTION Günther Griessmair (Konzeption und Endredaktion), Franz Groß, Christiane Lewisch, Silvia Liegl, Robert Makowitz, Victoria Pagowski, Uta Pock, Barbara Pogacar, Wolfgang Schmidt ARTDIRECTOR Daniel Dobernig DRUCK Berger, Horn KONTAKT redaktion@oegv.volksbank.at DANK Für die redaktionelle Unterstützung bedanken wir uns bei: Daniela-Monica Essler, Alexandra Fischer, Claudia Kern, Ingrid Prazak, Tanja Schlögl und dem Team der ÖGV-Rechtsabteilung. Gender-Hinweis: Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Artikel verwenden wir die maskuline oder feminine Sprachform. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts.
ZUKUNFTSKRAFT GENOSSENSCHAFT.
Österreichischer Genossenschaftsverband // Schulze-Delitzsch www.genossenschaftsverband.at