1/2021 Herausgeber: ÖGV Einzelpreis EUR 10,– Jahresabo EUR 36,–
Das Magazin für die Zukunftskraft Genossenschaft
KOOPERATION BEIM STROM Wie Genossenschaften unsere erneuerbare Energiezukunft gestalten können Seite 6
GRÜNES GELD Der Aufbruch in eine nachhaltige Finanzwelt und die Schlüsselrolle der Regionalbanken
DURCHBLICK Ein praktischer Wegweiser durch die aktuellen Corona-Hilfen für Unternehmen
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bewusstessen21.at Eine Initiative der Volksbank für den bewussteren Umgang mit Lebensmitteln! VOLKSBANK. Vertrauen verbindet.
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EDITORIAL
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Gemeinsam Zukunft bauen „New Energy“ – so heißt ein neues Angebot des ÖGV, das für die Gründung von Energiegenossenschaften maßgeschneidert ist. In diesem Heft berichten wir ausführlich über Österreichs Jahrhundertprojekt der nachhaltigen Energiewende und warum dabei kooperative Lösungen gefragt sind. Den langen Weg zum Ziel, unseren Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen, beschreibt Energieexperte Roland Kuras im großen Interview. Die Bundesregierung setzt bei ihrer Strategie stark auf Energiegemeinschaften, wobei die Rechtsform der Genossenschaft in der „Poleposition“ ist. „Genossenschaften schaffen und genießen Vertrauen“, schreibt Umweltministerin Leonore Gewessler im Gastkommentar fürs „cooperativ“. Der ÖGV geht hier mit gutem Beispiel voran: Am Coverfoto dieser Ausgabe sehen Sie Verbandsanwalt Peter Haubner mit den Projektmitarbeitern Victoria Pagowski, Karin Prandtner und Philip Tazl bei der Planung einer Fotovoltaikanlage, die auf dem Dach des ÖGV-Hauses entstehen wird. Das Thema Nachhaltigkeit hat unterdessen längst auch die Finanzwelt erreicht. Im Heft fassen wir die jüngsten Entwicklungen auf EU-Ebene zusammen und erörtern, warum den Banken beim nachhaltigen Umbau unserer Wirtschaft eine Schlüsselrolle zukommt. Für Genossenschaftsbanken ist das Thema ja nicht neu, schließlich leben und verfolgen sie seit jeher eine nachhaltige Agenda.
Derweil läuft die Wirtschaft aber weiter im Krisenmodus. Hand aufs Herz: Wer hätte im März 2020 gedacht, dass wir auch über ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie noch immer über Lockdowns und Ausgangsbeschränkungen diskutieren müssen? Immerhin gibt es mittlerweile eine Exit-Strategie in Form der Impfung, aber auch ein umfangreiches Instrumentarium an Hilfen für die krisengebeutelte Wirtschaft. Die ÖGV-Experten haben die aktuell geltenden Fördermaßnahmen für Sie zusammengefasst. Doch irgendwann kommt sie bestimmt, die „Post-Corona-Zeit“. Themen wie Regionalität, Nachhaltigkeit und auch Genossenschaft werden dann eine noch wichtigere Rolle als bisher spielen. Wir haben daher für die Zukunft viel vor. Freuen Sie sich auf spannende Impulse und Initiativen, auch im Hinblick auf unser Jubiläumsjahr 2022
Günther Griessmair Chefredakteur
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Kooperation beim Strom Wie der Aufbruch in die erneuerbare Energiezukunft gemeinsam gelingen kann
10 Gründerservice Neues Angebot des ÖGV für Energiegenossenschaften in den Startlöchern 11 Gastkommentar Warum Umweltministerin Leonore Gewessler auf Genossenschaften vertraut 12 Datengenossenschaft Ein Berliner Start-up sagt den Tech-Giganten aus den USA den Kampf an 14 Vertriebssteuerung Welche Weichenstellungen Banken angesichts neuer Trends und Kundenerwartungen vornehmen sollten 18
Neuland betreten Praxisbeispiel: Wie Genossenschaftsbanken Regionalität gerade jetzt konkret leben können
WISSEN 24 Grünes Geld Holger Blisse über die Bemühungen um eine nachhaltige Finanzwelt und die Rolle der Banken 28
Bulle oder Bär? Jens Wilhelm, Vorstand von Union Investment, verrät seine Thesen fürs Kapitalmarktjahr
30 Finanzbuch In „Geld und Leben“ erzählt Ex-Notenbankgouverneur Ewald Nowotny aus dem Nähkästchen
TIPPS & SERVICE 34 Durchblick Ein praktischer Wegweiser durch die aktuell verfügbaren Corona Hilfsmaßnahmen 38 Für alle Fälle Der neue Ombudsmann des ÖGV über seine Rolle als Streit schlichter
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47 FREIZEIT 39 Geldgeschichten Von Kaiserin Sissi bis Jeff Bezos: Große Vermögen und was daraus wurde
59 INSIDER
FIX IM BLICK
42 ÖGV Antrittsbesuch von Arbeits minister Martin Kocher
62 Buchtipps
47 Volksbanken-Verbund Initiative für einen bewussteren Umgang mit Lebensmitteln gestartet
32 Infografik Daten und Fakten: So stark sind Genossenschaftsbanken in Europa
59 Brauerei Murau Auszeichnung für die beste Umwelterklärung Österreichs
66 cooperativ abonnieren
67 Neues von gestern
IMPRESSUM cooperativ – Das Magazin für die Zukunftskraft Genossenschaft 1/2021 149. Jahrgang DVR 0048577 MEDIENINHABER (VERLEGER) Österreichischer Genossenschaftsverband // Schulze-Delitzsch, Löwelstraße 14, A-1010 Wien, Tel: +43 (0) 1 313 28-0, Fax: +43 (0) 1 313 28-450, weitere Informationen zum Medieninhaber nach dem MedienG: www.genossenschaftsverband.at HERAUSGEBER Österreichischer Genossenschaftsverband // Schulze-Delitzsch CHEFREDAKTEUR Günther Griessmair REDAKTION Daniela-Monica Essler, Hermann Fritzl, Peter Haubner, Hans Hofinger, Markus Rothenbach, Wolfgang Schmidt, Anton Schmoll, Peter Weiß ARTDIRECTOR Daniel Dobernig LAYOUT-DESIGN Reichl und Partner COVERFOTO Wolfgang Schmidt DRUCK Berger, Horn KONTAKT redaktion@oegv.volksbank.at Gezeichnete Beiträge geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder. Gender-Hinweis: Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Artikel verwenden wir die maskuline oder feminine Sprachform. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts.
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Gemeinsam in die nachhaltige Energiezukunft Österreich möchte heuer mit dem massiven Ausbau erneuerbarer Energien durchstarten. Wir haben mit Roland Kuras, Geschäftsführer der Energieberatung PowerSolution, über den Weg in die grüne Energiezukunft und den Beitrag der Genossenschaften gesprochen.
Interview: Günther Griessmair Fotos: iStockphoto.com, Günther Griessmair
„cooperativ“: Bis 2030 soll der Strom in Österreich – zumindest bilanziell – zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen, hat die Regierung als Ziel vorgegeben. Ist dieses Vorhaben in der Praxis überhaupt umsetzbar? Roland Kuras: Wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden, ist das durchaus machbar. Deutschland zeigt vor, wie es gehen kann. Allerdings brauchen wir dazu eine Vervielfachung unserer Aktivitäten. Vor allem muss die Stromerzeugung durch Fotovoltaik um den Faktor zehn gesteigert werden, aber
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Ziel sein, nur zu fördern. Und: Ebenso wichtig wie Geld sind der Abbau bürokratischer Hürden und die bessere Aufklärung der Bevölkerung. Wir brauchen zum Beispiel mehr Akzeptanz gerade bei Windrädern. Wieviel Geld muss bewegt werden, damit die Ausbauziele bis 2030 erreicht werden können?
Energieexperte Roland Kuras: „Wir müssen unsere Aktivitäten vervielfachen“
auch bei der Windenergie müssen wir deutlich zulegen. Denn die Herausforderung ist enorm, auch weil unser Strombedarf durch die ökologische Wende – Stichwort Elektroautos – in Zukunft sogar noch steigen wird. Mit Rahmenbedingungen meinen Sie vermutlich vor allem finanzielle Förderungen … Ja, auch. Obwohl die Kosten für die Stromerzeugung durch Fotovoltaik und Wind in den letzten Jahren stark gesunken sind, wird der Umbau Geld kosten, das sollte man noch viel klarer kommunizieren. Im Wesentlichen gibt es hier zwei Stellschrauben: Einerseits plädiere ich für einen CO2-Preis, der Verbrennungsmotoren oder Ölheizungen unattraktiver macht. Dieser Aufschlag sollte zunächst moderat sein und dann schrittweise ansteigen, wobei Planungssicherheit für Haushalte und Unternehmen wesentlich ist. Mit den Einnahmen daraus können dann auf der anderen Seite alternative Energien gefördert werden. Hier ist eine Anschubfinanzierung für Investitionen das Mittel der Wahl: Bei kleineren Anlagen genügen schon 20 bis 25 Prozent Investitionsförderung, damit sich der Bau nach rund zehn Jahren amortisiert. Beim Einspeisetarif hingegen trete ich für einen freien Energiemarkt ein. Denn für Anlagenbetreiber muss es Anreize geben, auf Wirtschaftlichkeit zu achten. Es kann nicht das
Ich gehe hier insgesamt von mehr als 20 Milliarden Euro aus. Diesen Kosten müssen wir aber den positiven volkswirtschaftlichen Effekt gegenüberstellen, dass durch regionale Energieerzeugung auch massiv Arbeitsplätze in der Region entstehen. Anlagen müssen schließlich auch montiert, gewartet und repariert werden. Anders als bei fossilen Energieträgern, die in der Regel importiert werden, gibt es hier kaum Abfluss der Wertschöpfung. Ist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – so wie es derzeit in Vorbereitung ist –, das richtige Instrument für die Herbeiführung der Energiewende? Ich denke schon, dass es damit gelingen kann. Dabei spielt vor allem auch die neu geschaffene Möglichkeit von Energiegemeinschaften eine wichtige Rolle. Dadurch kann regional erzeugte Energie besser als bisher auch in der Region verbraucht werden. Das wiederum hat den großen Vorteil, dass die übergeordneten Transportwege entlastet werden. Vom Gesetzgeber wird das nun honoriert: Weil eine Energiegemeinschaft nur das niederrangige Stromnetz nutzt, sind die Netzkosten um bis zu 50 Prozent geringer, was ein zusätzlicher Anreiz für die Gründung sein kann. Im Gesetz ist die Genossenschaft ausdrücklich als mögliche Rechtsform für solche Energiegemeinschaften genannt. Was sind die Vorteile der genossenschaftlichen Kooperation etwa gegenüber dem Verein oder einer GmbH? Genossenschaften erlauben ein dynamisches Wachstum, weil man relativ einfach und mit geringen Eintrittshürden neue Mitglieder aufnehmen kann. Anders als etwa
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bei der GmbH ist es besonders einfach, mit einer kleinen Gruppe zu starten und später auf mehrere Hundert Mitglieder anzuwachsen. Und im Gegensatz zum Verein bietet die Genossenschaft mit ihren regelmäßigen Prüfungen die nötige Sicherheit für die Mitglieder. Immerhin wird innerhalb einer Energiegemeinschaft auch viel Geld bewegt. All das macht vor allem Genossenschaften im Bereich Fotovoltaik attraktiv, aber auch der gemeinschaftliche Betrieb von Windrädern wäre denkbar. Welche Rolle haben die Mitglieder in der Genossenschaft? Erstens können Sie mit Ihren Geschäftsanteilen zur Finanzierung der Anlagen beitragen und im Gegenzug eine Dividende beziehen. Zweitens haben sie die Möglichkeit, Dachflächen für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen bereitzustellen. Und drittens sorgen Sie als Energiekonsumenten dafür, dass der Strom auch lokal verbraucht wird. Hier findet in Energiegemeinschaften ein sinnvoller Austausch statt – beispielsweise, indem die Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Gewerbebetriebs ihren überschüssigen Strom am Wochenende an die umliegenden Haushalte liefert. Ein gut funktionierende Energiegemeinschaft kann so eine gewisse Unabhängigkeit von großen Lieferanten bringen. Aber energieautark wird sie damit wohl kaum sein können … Bei kleinen Gemeinden mit wenigen Einwohnern, aber viel nutzbarer Fläche für Sonnenenergie wäre das durchaus denkbar, sofern überschüssiger Strom auch gespeichert wird. Solche Speicher werden in Zukunft eine zentrale Rolle einnehmen. Denn die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien ist viel wetterabhängiger als jene mit fossilen Energieträgern. Die große Frage der Energiewende lautet daher nicht, ob es genug Energie gibt, sondern ob die Energie zur rechten Zeit am rechten Ort ist. Welche Aufgaben fallen in einer Energiegenossenschaft an, nachdem die Anlage einmal finanziert und errichtet ist?
Die Genossenschaft hat die Aufgabe, darauf zu schauen, dass Struktur und Betrieb funktionieren. Sie nutzt dabei sinnvollerweise die bestehende Netzinfrastruktur des regionalen Betreibers. Dieser Netzbetreiber stellt dann auch die Messdaten für eingespeiste Menge und Verbrauch zur Verfügung, was für die Abrechnung innerhalb der Genossenschaft notwendig ist. Diese Abrechnung könnte übrigens auch vom gewohnten Energielieferanten übernommen werden. Von dem wird ja weiterhin jener Strom bezogen, der zusätzlich zum selbst erzeugten gebraucht wird. Wird auch dieser Strom irgendwann zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen? Grundsätzlich ist das möglich. Aber damit das nicht nur bilanziell sichergestellt ist, brauchen wir einen Ausbau der Netzinfrastruktur, um den nachhaltig erzeugten Strom dorthin zu transportieren, wo er gerade gebraucht wird, und zudem den Ausbau von Speichertechnologien, auch von Pumpspeicherkraftwerken. Meine Annahme ist: Wir werden noch länger Gaskraftwerke benötigen, die wir bei Bedarf zuschalten können, um das Netz zu stabilisieren. g
HINTERGRUND: DAS ERNEUERBARENAUSBAU-GESETZ Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das demnächst in Kraft treten soll, stellt die österreichische Bundesregierung die Weichen für die Energiewende. Neben konkreten Fördermaßnahmen für die einzelnen erneuerbaren Technologien werden erstmals Energiegemeinschaften ermöglicht, die explizit auch als Genossenschaften organsiert sein können. Solche Gemeinschaften aus Bürgern, KMUs und Gemeinden dürfen erneuerbare Energie gemeinsam erzeugen, verbrauchen, speichern und verkaufen. Für die Stromkonsumenten besteht ein Rechtsanspruch gegenüber dem Netzbetreiber, an einer solchen Gemeinschaft teilnehmen zu können. Bei der Berechnung der Netznutzungsentgelte dürfen die Kosten der übergeordneten Netzebenen nicht berücksichtigt werden.
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Energiegenossenschaft gründen mit dem ÖGV Das Erneuerbaren-AusbauGesetz soll Österreichs Energieversorgung ökologisch nachhaltig gestalten. Das klappt nur mit Kooperation. Der ÖGV hat daher ein eigenes Angebot für die Gründung von Energiegenossenschaften geschnürt.
Text: Günther Griessmair Fotos: ÖGV, Inés Bacher
„Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz erleichtert es Gemeinden, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern, in ihren Regionen eigene Energiegenossenschaften zu gründen und die Energiewende mitzugestalten. Mit unserem neuen Gründerservice wollen wir Teil der Lösung sein“, so Verbandsanwalt Peter Haubner. Unter dem Motto „New Energy“ bietet der Verband ab sofort ein eigenes Beratungsund Servicepaket für all jene an, die Strom in der Region gemeinschaftlich erzeugen, speichern, verbrauchen und vermarkten
möchten. Solche Energiegenossenschaften erzeugen mehr als Strom und Wärme: » Sie stärken die Region, indem die Wert schöpfung durch Anlagenerrichtung und Betrieb vor Ort bleibt. » Sie fördern die Energieunabhängigkeit durch alternative Energiegewinnung in der und für die Region. » Und sie profitieren nachhaltig und verantwortungsvoll durch umweltbe wusste Energiegewinnung. Das Angebot des ÖGV-Gründerservices reicht von der Unterstützung bei der Entscheidungsfindung – etwa bei lokalen Informationsveranstaltungen oder in den Gremien der Gemeinde – über die Ausarbeitung der optimalen Satzung bis hin zur Vermittlung eines technischen Experten, der in der Anfangsphase auch bei der Leitung der Genossenschaft unterstützen kann. Kurzum: Der ÖGV ist mit voller Power für Energiegenossenschaften da! g
ÖGV-Verbandsanwalt Peter Haubner beim Workshop mit Energieexperten und Stakeholdern
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Energiegenossenschaft – die Vorteile auf einen Blick Für Gemeinden und Regionen: » Aktivierung der Bürgerbeteiligung und Stärkung des regionalen Wir-Gefühls » Förderung der regionalen Wirtschaft und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Aufträge für regionale Betriebe » Höhere Akzeptanz z.B. für Windkraftprojekte durch Einbindung aller Stakeholder » Größere Unabhängigkeit von Preisschwankungen auf den Energiemärkten » Positionierung als Vorreiter der Energiewende Für Bürger und Unternehmen: » Einfache Möglichkeit zur aktiven Beteiligung an der Energiewende, ohne sich selbst um Technik oder Abrechnung kümmern zu müssen
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Umsetzung auch größerer Projekte gemeinschaftlich möglich Aussicht auf Dividende Einsparungen bei den Netzkosten durch Nutzung des niederrangigen Stromnetzes Bessere Einspeisetarife für Überschussenergie durch Verhandlungsstärke der Genossenschaft
Für das Energieprojekt: » Geringe Rechtsformkosten » Hohe wirtschaftliche Sicherheit durch genossen schaftliche Revision » Aktive Beratung durch den Verband » Einfacher Eintritt neuer Mitglieder (kein Notar, kein Firmenbucheintrag), dadurch dynamisches Wachs tum möglich
Statement Vertrauen in Genossenschaften ren-Ausbau- Gesetz nicht nur die Eckpunkte verankern, sondern auch mehr Transparenz schaffen. Wir stellen sicher, dass die Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Versorgungssicherheit gewahrt bleiben. Unser Leben ist immer stärker geprägt von Digitalisierung und anderen Prozessen, die von elektrischer Energie abhängig sind. Diese Veränderungen werden einen erheblichen Beratungsaufwand erforderlich machen. Gerade der Energiesektor ist sehr komplex und erfordert neben Spezialwissen auch den Einsatz von Kapital und Zeit. Genossenschaften sind dafür prädestiniert, hier einen wichtigen Beitrag zu leisten. Sie waren immer schon konzipiert, um Menschen für ein gemeinsames Projekt zusammenzubringen, aber auch, um Struktur zu geben. Sie schaffen und genießen Vertrauen. Das ist es auch, was wir schaffen wollen: Menschen müssen Vertrauen haben in eine gute und klimafreundliche Zukunft, dann wird sie auch Wirklichkeit.
Leonore Gewessler Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Foto: Cajetan Perwein
Im Kampf gegen die Klimakrise ist eine breite Beteiligung der Menschen eine der wichtigsten Säulen für den Erfolg. Denn Klimaschutz und Energiewende können nur gelingen, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Mit erneuerbaren Energien schaffen wir auch in Zeiten der wirtschaftlichen Krise Stabilität und Sicherheit, indem wir in die Zukunft investieren. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz bildet die legistische Basis für die Energiewende und gibt unseren Weg zu 100 Prozent Strom aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse vor. Es wird große Veränderungen mit sich bringen, bis wir 2030 unseren Strom nur noch erneuerbar produzieren. Wir werden auch im großen Stil investieren. Das Gesetz schafft nicht nur die Basis, um die österreichische Stromerzeugung um 27 Terawattstunden zu steigern, sondern auch, um Zehntausende Arbeitsplätze zu schaffen. Diese Veränderung werden wir alle sehen – an Fotovoltaikanlagen oder Windrädern, die für uns sauberen Strom produzieren. Um Menschen an dieser Veränderung teilhaben zu lassen, starten wir mit den Energiegemeinschaften ein vollkommen neues Projekt, mit dem wir auch in Europa zu den absoluten Vorreitern gehören. Energiegemeinschaften werden es Menschen ermöglichen, gemeinsam Energie zu erzeugen, zu speichern und zu verbrauchen. Gleichzeitig werden wir im Erneuerba-
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Die Rückeroberung unserer Daten
Text: Thorsten Dittmar Fotos: iStockphoto.com, polypoly
Erfolgreiche Geschäftsmodelle im Internet basieren fast ausnahmslos auf der Nutzung von Daten. Es ist unmöglich geworden, sich im Internet zu bewegen, ohne Spuren zu hinterlassen. Es sind unsere persönlichen Daten, mit denen das große Geld gemacht wird. Unsere Privatsphäre ist zum Treibstoff der zentralen Datenökonomie geworden. Und was haben wir als Europäer davon? Nicht viel. Denn die Daten wandern in zentrale Datensilos der Tech-Giganten, raus aus Europa und somit raus aus unserem Handlungs- und Rechtsraum. Es geht dabei um ein Milliardengeschäft. Das bringt nicht nur Probleme beim Schutz unserer Privat-
In Berlin entsteht gerade eine Genossenschaft, die mit dezentraler Datenökonomie den Tech-Giganten aus den USA den Kampf ansagen will. Mitbegründer Thorsten Dittmar berichtet für „cooperativ“ über das große Vorhaben.
sphäre, sondern auch für die europäische Wirtschaft. Denn wer die Daten kontrolliert, der kontrolliert auch die erfolgreichen Geschäftsmodelle im Internet. DEZENTRALE DATENÖKONOMIE: WAS IST DAS? Die EU hat mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung ein wichtiges Instrument geschaffen, um die Marktmacht wieder nach Europa zu holen. Diese Verordnung ist die Grundlage, um eine dezentrale Datenökonomie aufzubauen – aus Europa, für Europa. Daten müssen in diesem Modell nicht mehr an die Datensilos
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der Tech-Giganten gesendet werden, sie bleiben stattdessen auf den Endgeräten der Menschen. Hier können sie direkt verarbeitet werden – unter der Kontrolle europäischer Bürger und Unternehmen, jederzeit geschützt durch die DSGVO. Eine solche dezentrale Datenökonomie kann allerdings niemand allein aufbauen – dafür braucht es Mitstreiter. An dieser Stelle tritt polypoly mit seinem Lösungsansatz auf den Plan. Hinter der Marke stecken drei Einheiten, die gemeinsam die organisatorische und technische Infrastruktur für eine europäische Datenökonomie entwickeln: » eine Stiftung, die sich insbesondere mit den rechtlichen und politischen Be langen beschäftigt, » ein klassisches Unternehmen, das es sich zur Aufgabe macht, der Wirtschaft einen reibungslosen Übergang in eine dezentrale Datenökonomie zu ermög lichen, und » eine Genossenschaft, die die notwen dige technologische Basis entwickelt und europäischen Bürgern eine tra gende Rolle in einer Ökonomie gibt, die sich fast ausschließlich durch ihre persönlichen Daten finanziert. DEN EIGENEN DATENSERVER IMMER DABEI Das Konzept: Eine polyPod genannte App sorgt dafür, dass die Speicherung und Auswertung von Daten dezentral auf den Endgeräten der Nutzer erfolgt. Für die Verarbeitung dieser Daten verwendet die Software die ungenutzte Rechenleistung der Endgeräte, um die Funktionalitäten eines Servers abzubilden. Nutzer haben mit dem polyPod quasi einen ganz privaten Server, der über alle persönlichen Endgeräte hinweg korrespondiert und den sie jederzeit kontrollieren können. Jeder Nutzer kann nun, wenn er das will, Dritten den Zugriff auf diesen Server und damit auf persönliche Daten und Rechenleistung geben – anderen Bürgern, bestimmten Unternehmen oder auch den Behörden, entweder als kostenlose „Datenspende“ oder gegen Bezahlung. Wer wie lange auf den polyPod zugreifen darf, bestimmt allein der Nutzer. Die treibende Kraft für die Umsetzung ist der Gemeinschaftsgedanke: Wir stehen voller Überzeugung hinter unserer
Mission, meistern können wir sie aber nur gemeinschaftlich. Dafür brauchen es Gleichgesinnte. Menschen, die an unsere Mission glauben, dasselbe Ziel verfolgen und uns das Vertrauen schenken, das wir brauchen, um die Vision einer dezentralen Datenökonomie – aus Europa, für Europa – Wirklichkeit werden zu lassen. VOM NUTZER ZUM BESITZER Das alles lässt sich mit der Rechtsform der Genossenschaft am besten umsetzen. In diesem Rahmen können sich engagierte Bürger aus ganz Europa zusammenschließen, um sich für einen Umgang mit ihren Daten einzusetzen, der die Privatsphäre eines jeden Bürgers respektiert. „Gemeinsam erreichen, was alleine nicht möglich ist“, lautet die Devise. Zugleich wird man als Genossenschafter Miteigentümer der technologischen Basis – des polyPod. Dadurch können die Mitglieder zu einem Verhandlungspartner auf Augenhöhe gegenüber Wirtschaft und Staat werden, um die Interessen aller Bürger beim Aufbau einer dezentralen Datenökonomie zu vertreten und erstmals selbst an der Datenökonomie zu partizipieren – auch finanziell. Markus Stegfellner, Aufsichtsrat der polypoly-Genossenschaft, bringt die Vorteile auf den Punkt: „Den Genossenschaftsmitgliedern gehört ein Teil der Technologie. Damit sind sie nicht nur Nutzer, sondern sogar Besitzer – zusammen mit Millionen anderen Mitgliedern. Eine Übernahme durch Tech-Giganten wollen und können wir so von vornherein ausschließen.“ Eine erste Version des polyPod wird noch vor dem Sommer auf den Markt kommen, mit Unterstützung der Mitglieder wird die Anwendung dann weiter ausgebaut. Je mehr Menschen diese Mission unterstützen, desto größer ist die Chance, etwas wirklich Großes zu vollbringen! g
Thorsten Dittmar ist Direktor und Mitbegründer von polypoly. Er ist seit über 30 Jahren als Managementberater, Technologieexperte, Unternehmer, Mentor und Social-ImpactInvestor tätig.
DIE POLYPOLY-GENOSSENSCHAFT polypoly wurde 2020 als pan-europäische Genossenschaft (SCE, Societas Cooperativa Europaea) mit Sitz in Deutschland gegründet, sie ist auch in Österreich vertreten. Die Genossenschaft entwickelt den sogenannten polyPod, der sich als Schlüssel zur dezentralen Datenspeicherung versteht. Internet: polypoly.coop
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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
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Kunden verhalten sich in der Praxis immer seltener so, wie es die theoretischen Vertriebskonzepte vorsehen.
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Im Zentrum sollte daher eine pragmatische Sicht stehen, mit eindeutiger und vor allem widerspruchsfreier Steuerung der Mitarbeiter.
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Bei der Steuerung aus Produktsicht sollte gelten: weg von starren Produktzielen und hin zu Mitarbeiter-Benchmarking.
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Bei der Betrachtung aus Kundensicht ist es entscheidend, die Betreuungsressourcen gezielt bei jenen Kunden einzusetzen, die diese Bemühungen auch rechtfertigen und schätzen.
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Vertriebssteuerung:
Bitte mit Hausverstand Corona hat bereits zuvor vorhandene Trends im Bankwesen massiv beschleunigt: Die Kundenerwartungen spitzen sich zu, die Ergebnisvorschaurechnungen verlangen nach rechtzeitigen und wirksamen Weichenstellungen. Damit erscheinen Konzepte, die schon vor der Krise fragwürdig waren, nun endgültig wie aus der Zeit gefallen. Text: Andreas Kronabitleitner Foto: iStockphoto.com
Vor der Krise formulierte und auch heute noch als zukunftsweisend postulierte Vertriebskonzepte fußen im Kern auf der Annahme, dass Kunden sich so verhalten, wie es die Banken gerne hätten. Kunden werden segmentiert, theoretische Betreuungskonzepte erstellt und daraus Kapazitätserfordernisse abgeleitet. Viele Banken haben ihre Personalplanung an diesen Konzepten ausgerichtet, vereinzelt wurden sogar Kapazitäten aufgestockt. So hat man Kostenblöcke geschaffen oder konserviert, welche die künftige Ergebnisentwicklung massiv belasten. Das alles passierte, obwohl sich schon seit Jahren abzeichnet, dass sich die Mehrzahl der Kunden nicht so verhält, wie es die Konzepte vorsehen. Schon sehr lange zeigen Praxiserfahrungen, dass immer weniger Kunden die für sie vorgesehenen Betreuungsintervalle schätzen. Unzählige Vertriebsmitarbeiter berichten, dass die Bereitschaft zu Terminvereinbarungen ohne konkreten Anlass deutlich abnimmt. Die Lockdowns haben das noch verstärkt. Die gut gemeinten theoretischen Konzepte passen also nicht mehr zur neuen Realität. Vor allem deshalb, weil zu viele ganzheitlich
orientierte Kundenbetreuer auf zu wenige Kunden treffen, die diese Leistung auch nachfragen. Ein Festhalten an Konzepten gegen besseres Wissen schafft neue Probleme und verstärkt die alten. Mitarbeiter, die schon bisher mit sich widersprechenden Signalen aus Produktzielen und Aktivitätsvorgaben leben mussten, werden absehbar reagieren: Orientiert an den bisherigen Gepflogenheiten im Unternehmen werden sie entweder stärker rebellieren oder noch kreativere Umgehungsmechanismen zur Erfüllung zweifelhafter Vorgaben entwickeln. Beides hemmt die Effizienz und Ertragskraft im Kundengeschäft von Banken massiv. Konflikte zwischen Vertriebsmitarbeitern und Stabsabteilungen werden sich weiter verstärken. Und Kunden werden sich noch weniger verstanden fühlen, wenn ihre Erwartungen nach effizienter Bedarfsdeckung in konkreten Situationen nicht ausreichend erfüllt werden. Zwei wesentliche Ansatzpunkte helfen, diese drohende Negativspirale zu durchbrechen und ins Positive zu drehen: » eine pragmatische Sicht auf die Aus richtung des Kundengeschäfts anstelle
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theoretischer Konzepte » eine eindeutige und widerspruchsfreie Steuerung der Vertriebsmitarbeiter
bedingt zu entscheiden, aus welchem dieser Blickwinkel das Kundengeschäft primär betrachtet wird.
EIN PRAGMATISCHER ANSATZ
DIE PRODUKTSICHT
Das Gegenteil von pragmatisch ist die rein theoretisch begründete Bemessung von Kapazitäten auf Basis von Kundensegmentierungen, Betreuungsintervallen und mathematisch ermittelten Aktivitäten. Sie basiert nämlich auf der Hoffnung, dass die erzielbaren Erträge aus dem Kundengeschäft die oft zusätzlich geschaffenen Kostenblöcke in ausreichendem Maß übersteigen. Im Optimalfall mag das so sein. Mittlerweile besteht allerdings immer weniger Anlass zur Hoffnung, dass das herkömmliche Bankgeschäft in den nächsten Jahren solche Optimalfälle in ausreichendem Maße ermöglicht. Deshalb gewinnt die schon bisher bewährte Herangehensweise erfolgreicher Bankmanager gerade jetzt besonders an Bedeutung: Ihre Sicht auf das Kundengeschäft war und ist von der Annahme geprägt, dass sich das Ertragspotenzial in ihrem Geschäftsgebiet nicht mehr deutlich erhöhen lässt. Natürlich vorausgesetzt, dass sie schon bisher einen guten Job gemacht haben. Die prägnante und richtungsweisende Aussage eines sehr erfolgreichen Bankers lautet sinngemäß: „Ich halte nichts von den theoretischen Konzepten. Ich kenne meine Bilanz und weiß, welche Ergebnisse wir benötigen, um auch in Zukunft als Bank eigenständig erfolgreich zu sein. Und wir kennen die Ertragspotenziale, die unser Geschäftsgebiet maximal bietet. Aus beiden Größen resultieren jene Kosten, die wir uns nachhaltig leisten können, um unsere Ziele zu erreichen. Insbesondere die Personalressourcen setzen wir dort ein, wo wir die größten Ertragspotenziale vermuten.“ Klingt einfach, ist es auch. Vorausgesetzt man weiß, wo diese Ertragspotenziale liegen. Dafür hilft es enorm, sich bewusst zu entscheiden, aus welcher Perspektive man das eigene Kundengeschäft betrachtet. Grob gesagt gibt es zwei Betrachtungswinkel, um Ertragspotenziale zu verorten: aus Produktsicht oder aus Kundensicht. Für eine eindeutige und widerspruchsfreie Steuerung der Vertriebsmitarbeiter ist un-
In welchen Produktsparten die größten Ertragspotenziale liegen, ist hinreichend bekannt und in der Regel in den Banken ausreichend diskutiert. Wer diese traditionelle Sicht auf die Steuerung des Kundengeschäfts bevorzugt, hat auch in dieser teils als antiquiert bezeichneten Welt eine gute Chance, seine Effizienz durch die Umsetzung zweier wesentlicher Schritte zu erhöhen. » Durch den Verzicht auf sich wider sprechende Steuerungsimpulse: Das bedeutet in den meisten Fällen, eine ohnehin nur halbherzig umgesetzte Aktivitätssteuerung ersatzlos zu strei chen. » Durch die Sicherstellung, dass die Mitarbeiter ihre Verkaufspotenziale auch wirklich ausschöpfen: Das verhin dern in der Regel starre Produktziele, weil nicht wenige Vertriebsmitarbeiter nach Erreichen der 100-Prozent Grenze ihre Verkaufsbemühungen in der betreffenden Sparte einstellen, auch wenn das bereits frühzeitig im Jahresverlauf der Fall ist. Dabei han delt es sich um ein häufig beobach tetes, menschlich durchaus verständli ches Phänomen. Zudem kann mit den auf ein Geschäftsjahr festgeschriebe nen Zielkarten nicht auf unterjährige Veränderungen im Nachfrageverhalten reagiert werden. Die logische Konse quenz daraus sollte lauten, neben der Aktivitätssteuerung auch starre Ziel karten zu streichen und durch ein intel ligent umgesetztes Mitarbeiter-Bench marking zu ersetzen. Insbesondere letzteres klingt revolutionär, zeigte aber in etlichen Banken bereits rasche und vor allem einfach generierte Erfolge. DIE KUNDENSICHT Eventuell spannender, mit Sicherheit aber anspruchsvoller als die gewohnte Produktsicht ist die Beantwortung der Frage nach den Ertragspotenzialen aus Kundensicht.
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Dafür hat sich über viele Jahre eine grobe Formel bewährt, deren Grundaussage auch künftig ihre Gültigkeit haben wird: Mit 20 bis 30 Prozent der Kunden können nachhaltig stabile Erträge erzielt werden. Bei weiteren 30 Prozent können bestenfalls punktuelle Verkaufserfolge erzielt und damit kurzfristige Erträge optimiert werden. Die verbleibenden mindestens 40 Prozent kann man aus Ertragssicht guten Gewissens aus dem Fokus nehmen. Aufgrund der aktuellen und zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung ist zu vermuten, dass diese Kundengruppe eher noch steigen wird. Wenn die allgemein gültigen Erfahrungswerte nach Analyse der hausinternen kundenspezifischen Deckungsbeitragswerte auch für das eigene Haus mit hoher Wahrscheinlichkeit zutreffen, dann ist es mehr als nur sinnvoll, die Steuerung des Kundengeschäfts an dieser Erkenntnis auszurichten. Gelingen wird das aber nur mit einer konsequenten Steuerung der tatsächlich vorhandenen Kapazitäten und einer bestmöglichen Berücksichtigung der individuellen Kundenerwartungen. KOMBINATION DER PERSPEKTIVEN Besonders zukunftsfit ist eine pragmatische Sicht auf das Kundengeschäft, welche die beiden Betrachtungswinkel „Kunden“ und „Produkte“ kombiniert. Effizient ist diese Kombination immer dann, wenn der Kundenfokus dominiert und zum strategischen Primärziel wird. Der Produktfokus ist dann eine zu optimierende Nebenbedingung. Das bedeutet aber auch: Jene Banken, die sich weiterhin mit dem Betrachtungswinkel „Produkte“ am wohlsten fühlen, können den Kundenfokus getrost streichen. Sie ersparen sich dadurch zumindest unerwünschte Konflikte und machen sich das Leben nicht unnötig schwer. Eine zukunftssichere Steuerung sorgt dafür, dass nur jene rund 20 bis maximal 30 Prozent der Kunden intensiv betreut werden, die diese Bemühungen aufgrund ihrer Ertragspotenziale rechtfertigen und auch schätzen. Und sie sorgt dafür, dass beim Rest der Kunden kurzfristige Ertragspotenziale bestmöglich genutzt werden. Entweder immer dann, wenn sich diese Kunden aus eigenem Antrieb an die Bank wenden,
oder weil Kaufwahrscheinlichkeiten konsequent identifiziert und genutzt werden. Aus Produktsicht sorgt eine zukunftssichere Steuerung dafür, dass flexibel auf ein eventuell geändertes Nachfrageverhalten reagiert werden kann und dass das unsägliche Einstellen von Verkaufsbemühungen bei Erreichen des Produktziels der Vergangenheit angehört. EINDEUTIGE UND KLARE STEUERUNG Unabhängig davon, welchen Betrachtungswinkel das Bankmanagement bevorzugt, wird es nachhaltigen Erfolg nur dann geben, wenn die Steuerung des Kundengeschäfts eindeutig und klar ist. Dafür braucht es in erster Linie den Verzicht auf widersprüchliche Steuerungssignale. Damit ist schon viel gewonnen, weil so der gröbste Fehler in der Steuerung des Kundengeschäfts vermieden wird. Man kann aber noch deutlich mehr tun, als nur Fehler zu vermeiden – nämlich eine klare Prioritätsaussage darüber treffen, welcher Betrachtungswinkel dominiert und damit zur primären Grundlage der Steuerung wird. Dafür eignet sich die Kapazitätssteuerung nach Kundenfokus ganz besonders. Deren wesentlichen Grundsätze sind: » Vertriebsmitarbeiter werden primär über die konkrete Verwendung ihrer Kapazitäten gesteuert. » Die gesteuerte Kapazitätsverwendung orientiert sich an den Ertragspotenzia len der Kunden und berücksichtigt so weit als möglich deren individuelle Er wartung an eine effiziente Betreuung. » Starre Produktziele werden eliminiert. » Die individuellen Verkaufserfolge der Mitarbeiter werden auf Basis eines transparenten Benchmarkings bewer tet und optimiert. » Eine angepasste erfolgsorientierte Ent lohnung unterstützt die Steuerung. Dabei gibt es nicht den einen, für alle Banken gültigen Königsweg. Jedes Haus hat seine eigene, mit anderen Instituten oft wenig vergleichbare Historie. Jeder Entwicklungsweg generiert individuelle Erfahrungen und Werte. Die Konzeption einer erfolgreichen Steuerung berücksichtigt diese Erfahrungen und orientiert sich an den genannten Grundsätzen. g
Andreas Kronabitleitner ist Strategieberater für Banken. Sein Beratungsansatz wird von der Deutschen Bundesbank als „richtungsweisend für Universalbanken“ empfohlen.
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Blick über die Grenzen: Bank als regionaler Impulsgeber
Neuland betreten Mit dem viel beachteten Projekt „Neuland Pustertal“ bietet eine Genossenschaftsbank aus Südtirol ihren Unternehmenskunden in der Coronakrise Hilfe zur Selbsthilfe. Die Initiative ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie genossenschaftliche Werte und Regionalität konkret gelebt werden können.
Text: Georg Oberhollenzer und Anton Schmoll Foto: iStockphoto.com/Alexander Jung
Südtirol ist von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen – mit gravierenden Folgen für die mittelständische Wirtschaft. Extrem prekär ist die Lage für den in der Region so wichtigen Tourismus, der praktisch völlig zusammengebrochen ist. Viele Experten sind der Ansicht, dass die Tourismusbranche nicht so schnell wieder auf die Beine kommt. Davon sind neben den Hotels und Restaurants auch zahlreiche Zulieferbetriebe betroffen. Die Raiffeisenkasse Bruneck, die größte Genossenschaftsbank des Landes (1,4 Milliarden Euro Bilanzsumme, 145 Mitarbeiter), sah sich in dieser Situation zum Handeln aufgefordert. „Wir sind profitabler Gestalter für verantwortungsvolles Leben und Wirtschaften im Pustertal. Wir stehen für weitsichtige Lösungen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der Menschen und Unternehmen dienen“, heißt es im Leitbild der Bank. In der Krise galt es, dieses Versprechen einzulösen. Zunächst wurde – wie auch von unseren Volksbanken – rascher Zugang zu staatlichen Förderungen, Haftungen oder Überbrückungsfinanzierungen ermöglicht, auch einen Notstandsfonds hat man eingerichtet. Aber weil die erfolgreiche Bewältigung
der Krise sowie der Zeit danach nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch neue Strategien des Wirtschaftens erfordern, wollte die Bank als aktiver Gestalter an der Erarbeitung weitsichtiger Lösungen für das Tal mitwirken. DIE GESTALTUNG DER ZUKUNFT Um Altes neu zu denken und Neuland zu erschließen, wurde im April 2020 ein großes Projekt mit der Bezeichnung „Neuland Pustertal“ initiiert. Ziel war es, den Unternehmern der Region innovative Wege für die Neugestaltung der Zukunft aufzuzeigen, um sie mit Mut und Innovationsgeist noch stärker aufzustellen als vor der Krise. Das Projekt wurde gemeinsam mit dem Südtiroler Beratungsunternehmen rcm solutions und dem renommierten Zukunftsinstitut mit Sitz in Wien und Frankfurt durchgeführt. Die wichtigsten Umsetzungsschritte: » Mittels Fragebogen und Auswertung der Emotionen eine gemeinsame Vision der Teilnehmer für die Region entwickeln » Daraus ein individuelles strategisches Zielbild für das einzelne Unternehmen ableiten » Relevante Trends als Orientierungshilfe
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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
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Für die Bewältigung der Coronakrise brauchen Unternehmer nicht nur rasche finanzielle Unterstützung, sondern auch neue Strategien für das Wirtschaften in der Zeit danach.
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Indem die Bank federführend eine Vision für die Region entwickelt und ihren Unternehmenskunden ein Werkzeug in die Hand gibt, daraus eine eigene Firmenstrategie abzuleiten, wird sie ihrem genossenschaftlichen Förderauftrag gerecht.
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Im Austausch zwischen Unternehmer und Bankberater über Vision und Strategie wird die Kundenbeziehung gestärkt. Zudem entstehen neue Ansätze für den Vertrieb und für die Risikoanalyse.
Das von Zaha Hadid entworfene Messner Mountain Museum auf dem Kronplatz, dem Brunecker Hausberg
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nutzen, um Handlungsfelder und Stra tegien herauszuarbeiten » Erste Maßnahmen realisieren, um rasch im „Neuland“ anzukommen Die Prämisse dahinter war: Eine Krise ist immer auch eine Chance. Das macht ein Blick ins ferne China deutlich, von wo die Pandemie ihren Ausgang nahm: Das chinesische Schriftzeichen für „Krise“ besteht aus zwei Teilen – eines für Gefahr und eines für Chance. Aus der Coronakrise werden jene Unternehmen gestärkt hervorgehen, die ihr Geschäftsmodell kritisch hinterfragen und sich mit den Zukunftstrends vorausschauend auseinandersetzen. Um diese Wirkung von Krisen besser zu verstehen, wurde das Modell der „Lazy Eight“ verwendet. Dieser Theorie zufolge wechseln sich Phasen des Wachstums mit Phasen ab, in denen Veränderung und Erneuerung im Vordergrund stehen. Jeder Unternehmer muss sich der zentralen Frage stellen: Wollen wir zurück zum alten Spiel, oder wollen wir uns in Richtung Erneuerung entwickeln? Auf den ersten Blick mag für Betriebe eine Rückkehr zum alten Tagesgeschäft verlockend erscheinen. Damit sinkt aber die Anpassungsfähigkeit an die Umfeldbedingungen, die sich in unserer dynamischen Welt auch ohne Krise immer rascher verändern. Erfolgreiche Unternehmer erkennen jetzt die Notwendigkeit der Veränderung. Unternehmer sein heißt, etwas zu unternehmen, zu gestalten, den Mut zu haben, sich aus der Komfortzone zu wagen und das eigene Geschäftsmodell neu zu denken.
Die Wirkung von Krisen im Modell der „Lazy Eight“
EINE VISION FÜR DIE REGION Voraussetzung für diesen Prozess ist, dass man eine Vorstellung hat, in welche Richtung sich die Region und die darin tätigen Unternehmen entwickeln sollen. Der erste große Meilenstein im „Neuland Pustertal“ bestand daher in der Erarbeitung einer klar artikulierten Vision, die gleichzeitig einfach, leicht verständlich, wünschenswert und inspirierend sein sollte. Visionen kann man aber nicht erfinden, man muss sie finden – und zwar dort, wo sie auch gelebt werden sollen. Deshalb wurde das Projekt von Beginn an in hohem Maße partizipativ gestaltet. Die Bank machte es sich zur Aufgabe, die Stimmen des Pustertals zusammenzutragen und die lokalen Kräfte zu bündeln. Möglichst viele regionale Player (Arbeitnehmer, Unternehmer, Sozialpartner und politische Vertreter) sollten in die Visionsentwicklung eingebunden werden – aufgrund des Gebots zum Social Distancing überwiegend digital. Eine anonyme Umfrage zur Zukunft des Pustertals wurde an 400 ausgewählte Teilnehmer geschickt. Das Ungewöhnliche und Innovative dabei: Anstelle von direkten Fragen nach Zukunftsvorstellungen wurden Emotionen abgefragt, die die Menschen mit der Zukunft in der Region verbinden. Rationale Fragen ergeben nämlich in erster Linie rationale Antworten. Aber in den eigenen Visionen steckt weit mehr als vernunftbasierte Pläne – sie sind geprägt von Hoffnungen, Ängsten und Gefühlen, die oft unsichtbar bleiben, aber Menschen antreiben. Im Fragebogen ging es daher auch um persönliche Gefühle wie Hoffnungen, Freude, Stolz, Scham, Mitgefühl oder sogar Schadenfreude. Die Befragung lieferte über 1.300 Statements und somit eine breite Datenbasis. Die Aussagen wurden dann anhand von qualitativen und quantitativen Methoden thematisch geclustert. Aus diesen Clustern hat man die zentralen Aussagen abgeleitet und zu einer Vision konkretisiert. Somit ist die Vision kein theoretisches Konstrukt, sondern das gemeinschaftliche Produkt derjenigen, die sich an dem Prozess beteiligt haben. Sie kommt aus dem Inneren der Menschen und basiert auf der lokalen Identität sowie den regionalen Stärken. Als Ergebnis dieses Prozesses ergab sich ein klares Bild, das die Menschen von sich
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und der Zukunft ihrer Region haben. „Wir werden nicht an alten Stiefeln festhalten“, lautet die Aussage eines Teilnehmers. Damit fasste er prägnant das zusammen, was nahezu jeder Befragte betonte: „Nur nicht gleich weitermachen, nur nicht zurück zu alten Mustern!“ Dieser Sager blieb in den Diskussionen so sehr in den Köpfen hängen, dass er Teil der Vision wurde. Dadurch ist diese umso authentischer. Wichtig erschien auch eine Konzentration aufs Lokale, ohne sich aber von der Welt zurückzuziehen. Durch die Möglichkeiten der Digitalisierung ist eine globale Vernetzung trotzdem möglich. Und in der Befragung wurde auch eindrucksvoll bestätigt, dass sich die Pusterer nicht so leicht unterkriegen lassen: Sie packen dort an, wo andere schon ans Aufgeben denken. Die Zukunft in der Region soll daher mit neuer Kraft und positiver Energie angegangen werden, wenn auch in einem bewussteren, entschleunigten Tempo. Zusammenfassend kann man sagen, dass bei den Menschen die Hoffnung und nicht die Angst überwiegt. Bestimmt ist sie präsent, aber nicht so dominant, dass sie Zukunftsmut und Innovationsgeist lähmt. Viele Unternehmen haben in kürzester Zeit enorme Entwicklungsschübe gemacht und sind über sich hinausgewachsen. EIN ARBEITSBUCH ALS WERKZEUG Als weiterer Meilenstein wurde in der Folge ein Arbeitsbuch erstellt, das es den Unternehmern ermöglicht, die Zukunft des eigenen Betriebes nach der Coronakrise zu gestalten. Es ist gleichsam das haptische Ergebnis des gemeinsamen Diskussionsund Visionsprozesses. Nicht einmal vier Monate nach dem Projektauftakt konnte die Raiffeisenkasse Bruneck diesen Ratgeber präsentieren. Er fußt auf dem genossenschaftlichen Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe und will den Unternehmern ein Werkzeug bieten, das sie bei ihrem persönlichen Neustart unterstützt. In drei Kapiteln werden die Leser an die großen Themen „Visionen“, „wegweisende Trends“ sowie „Zukunft gestalten“ herangeführt. Das Arbeitsbuch, das auch Übungen enthält, ist leicht zugänglich und locker geschrieben. Eine besondere Aufwertung bekam es durch die Mitarbeit einer Ikone der Südtiroler Kultur, des bekannten Karika-
turisten Peppi Tischler. Zum Abschluss des Werks wird der Unternehmer aufgefordert, aus den Inhalten eine Vision für sein Unternehmen abzuleiten. Die damit verbundenen Fragestellungen: » Pioniergeist: Was will man unbedingt umsetzen und erreichen? Wie möchte man das Unternehmen positionieren? » Faszination: Worin liegen die besonde ren Fähigkeiten des Unternehmens? Womit kann man Kunden, Mitarbeiter und Partner faszinieren? » Verbindlichkeit: Wie pflegt das Unter nehmen seine Beziehungen zu poten ziellen und vorhandenen Kunden, Mitarbeitern und Partnern? » Sicherheit: Worauf kann sich das Unter nehmen verlassen? Was möchte man bewahren? Die Beschäftigung mit Visionen zwingt den Leser dazu, sich zu überlegen, was er aus der Vergangenheit in die Zukunft mitnehmen möchte und was nicht. Die Erarbeitung der eigenen Vision dient daher nicht nur dazu, sich ein Bild von der angestrebten Zukunft zu machen, sondern auch, das Unternehmen weiterzuentwickeln. STRATEGIEN FÜR DIE POST-CORONA-ZEIT Um zukunftsweisende Unternehmensstrategien entwickeln zu können, ist es wichtig, die für das Wirtschaften relevanten Trends zu erkennen. Aus der gemeinsam erarbeiteten Vision wurden daher jene Trends herausdestilliert, die im Pustertal am meisten Wirkung entfalten können und somit für Unternehmer besonders relevant sind: » Nachhaltigkeit: Durch den fort schreitenden Klimawandel sind die Menschen immer mehr für Umwelt bewusstsein und Nachhaltigkeit sen sibilisiert. Das erhöht die Attraktivität für Unternehmen und Produkte, die sich Natur und Nachhaltigkeit zum Maßstab ihres Wirtschaftens nehmen. » Regionalität und Globalisierung: Die Coronakrise hat deutlich gemacht, wie wichtig lokale Netzwerke sind. Regio nalität ist wieder zum Kaufkriterium geworden. Ein neues Gleichgewicht zwischen Regionalität und Globali sierung ist erforderlich. » Neues Arbeiten: Durch massive Ein schränkungen der physischen Präsenz
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am Arbeitsplatz wurden in der Krise sehr rasch neue Arbeitsformen wie Homeoffice und Videokonferenzen etabliert. Dieser Trend sowie die damit verbundene Digitalisierung werden die Arbeitswelt der Zukunft prägen. » „Wir-Kultur“: In schwierigen Zeiten wurde kooperatives Handeln zu einem entscheidenden Faktor für das Über leben von Unternehmen. Der Aufbau von Netzwerken, in denen verschiede ne Akteure größenunabhängig und branchenübergreifend eng zusammen arbeiten, wird an Bedeutung gewinnen. Einige dieser Trends sind nicht neu. Durch die Coronakrise haben sie aber neue Relevanz und verstärkte Dynamik bekommen. Zudem hat jeder Trend für die verschiedenen Branchen unterschiedliche Auswirkungen. Diese wurden im Arbeitsbuch für die Sektoren Tourismus, Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Landwirtschaft sowie Industrie herausgearbeitet. Die Coronakrise betrifft überdies sämtliche Bereiche innerhalb und außerhalb von Unternehmungen. Um in dieser Ausnahmesituation handlungsfähig zu bleiben und die richtigen Schritte zu setzen, ist ein umfas-
Das Logo der Initiative „Neuland Pustertal“
sendes und ganzheitliches Verständnis der komplexen Zusammenhänge erforderlich. Dazu wird im Buch die Trend-Canvas-Methode als Tool zur Impact-Analyse vorgestellt. Dieses Werkzeug ermöglicht dem Unternehmer, einen umfassenden Blick auf die eigene Firma zu werfen – sowohl auf
das äußere Umfeld als auch auf das Innere seines Betriebes. Neben den innerbetrieblichen Bereichen wie Produkte, Verfahren und Organisation resultieren auch aus dem betrieblichen Umfeld wichtige Determinanten für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens. Dazu gehören das relevante Marktgeschehen (Branche, Zielgruppen, Konkurrenz), aber auch die übergeordneten Rahmenbedingungen wie Wirtschaft, Gesellschaft, Mensch und Natur. Mit Hilfe der Trend Canvas kann der Unternehmer für jeden der Trends die spezifischen Auswirkungen auf seinen Betrieb analysieren. Aus den Erkenntnissen lassen sich mögliche Handlungsfelder ableiten und priorisieren. ERSTE SCHRITTE INS NEULAND Den bestehenden Firmenkunden wurde das Buch nicht zugeschickt, sondern persönlich überreicht. Ein wichtiger Anlass – bildet er für den Unternehmer doch den ersten konkreten Schritt in Richtung Neuland. Bei der Ansprache kam dem Firmenkundenbetreuer eine wichtige Aufgabe zu. Denn er bildet die Schnittstelle zum Markt und ist der zentrale Ansprechpartner des Kunden. An dieser Stelle soll auf einen Aspekt hingewiesen werden, der banal klingt, aber in der Praxis wichtig ist: Der Berater muss selbst hinter der Initiative stehen und davon überzeugt sein. Denn der Unternehmer hat sehr feine Antennen dafür, ob sich jemand mit dem identifiziert, was er vermitteln möchte. Die fachlichen und persönlichen Qualitäten des Kundenbetreuers sind daher ausschlaggebend dafür, inwieweit es gelingt, die Unternehmer für die wichtigen Fragen der Zukunftsstrategien zu sensibilisieren. Nicht zuletzt hängt es von der Persönlichkeit des Betreuers ab, ob und wie der Funke überspringt. Um all das zu gewährleisten, haben sich die Berater vor der Markteinführung in Meetings intensiv mit dem „Neuland Pustertal“ auseinandergesetzt. Dabei wurde auch ausführlich über das Ansprachekonzept diskutiert: Für die erste Phase wurden die gehobenen Firmenkunden (A-Kunden) sowie die Intensivierungskunden (B-Kunden) ausgewählt. Neben dem Vertriebsaspekt spielte auch der Risikoaspekt eine Rolle. Im Fokus standen daher auch alle Firmenkunden, die von der
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Coronakrise besonders hart betroffen sind – insbesondere aus den Bereichen Handel, Dienstleistung und Tourismus. Unabhängig von diesen Kriterien wurden auch jene Unternehmer ausgewählt, die bei der Erarbeitung der Vision für den Standort Pustertal aktiv mitgewirkt haben. Die Anlässe für die Kontaktaufnahme waren vielfältig: So boten die ohnehin geplanten Jahresgespräche sowie die Ratingdialoge gute Gelegenheiten für die Vorstellung des Arbeitsbuches. Daneben gab es von den Firmenkunden initiierte Anlässe wie Finanzierungsanfragen, Kreditaufstockungen oder Prolongationen. Bei all diesen Gesprächen bildete die Initiative „Neuland Pustertal“ einen eigenen Themenblock. Unter dem Aspekt einer gelebten Kundenpartnerschaft ging es darum, » dem Unternehmer in der Krise Mut zu machen und Optimismus zu vermitteln, » ihn für die Beschäftigung mit Trends und Zukunftsthemen zu sensibilisieren, » aufzuzeigen, wie die Coronakrise als Chance genutzt werden kann, » ihn mit den im Buch beschriebenen Instrumenten vertraut zu machen und » herauszuarbeiten, wo die Bank Unter stützung und Hilfestellung bieten kann. DIE ERSTEN FRÜCHTE Die mit vielen negativen Aspekten behaftete Coronakrise hat auch etwas Positives: Durch Lockdown und Ausgangssperre haben viele Menschen (erzwungenermaßen) Zeit. Hoteliers, die in der Skisaison üblicherweise volle Häuser haben, konnten sich so intensiv mit dem Arbeitsbuch beschäftigen. Ein Hotelier etwa hat das Buch gemeinsam mit seinen im Betrieb tätigen Kindern durchgearbeitet. Die in den Diskussionen aufgetretenen Fragen animierten die Unternehmerfamilie, von sich aus mit ihrem Betreuer Kontakt aufzunehmen und sich in einem weiteren Gespräch über das „Neuland Pustertal“ auszutauschen. In solchen Folgegesprächen werden die ersten Ideen, die der Unternehmer für die zukünftige Ausrichtung entwickelt hat, aber auch erste konkrete Entscheidungen besprochen. Dabei kann sich der Firmenkundenbetreuer als Sparringspartner des Unternehmers profilieren. Durch die oft langjährige Geschäftsbeziehung ist ihm ja das Geschäftsmodell der Firma bekannt.
Gleichzeitig ist er neutraler Fachmann, der den nötigen Abstand hat. Dadurch ist er in der Lage, durch kritisches Hinterfragen mancher Überlegungen dem Unternehmer Anregungen für seine Pläne zu liefern. In all diesen Gesprächen wird auch schnell klar, welche Gedanken sich der Unternehmer bereits über die Post-Corona-Zeit gemacht hat. Das ist aus Banksicht aus mehreren Gründen von Interesse. Denn neben dem durch das Projekt erfüllten Förderauftrag dürfen im Firmenkundengeschäft die Vertriebs- und Risikoaspekte nie außer Acht gelassen werden. Aus den Plänen und Vorhaben, die im „Neuland Pustertal“ entstehen, können Aufhänger für Cross-Selling-Ansätze abgeleitet werden. Und unter Risikoaspekten bekommt man erste Eindrücke, ob das angestrebte Geschäftsmodell tatsächlich zukunftstauglich ist. Das ist wiederum für die Bonitätsanalyse wesentlich. BEWERTUNG DES ERFOLGES Der große Erfolg des Projekts kam nicht zuletzt deshalb zustande, weil es einen mehrdimensionalen Nutzen bietet: „Neuland Pustertal“ schafft sowohl für die Unternehmer, als auch für die Bank und die Kundenbetreuer einen unmittelbaren Mehrwert. » Dem Unternehmer gibt das Projekt in diesen schwierigen Zeiten wieder Mut und zeigt Zukunftsperspektiven auf. Es animiert ihn zum Reflektieren, wohin die Reise nach Corona gehen soll. Mit der regionalen Trendanalyse bekommt er einen Kompass in die Hand, der ihm die Expedition in die Zukunft erleichtert. » Die Raiffeisenkasse Bruneck zeigt, dass sie für die Gemeinschaft weit mehr bie tet als Bankdienstleistungen. Mit der Er arbeitung einer Vision für das Puster tertal zeigt sie den Unternehmern neue Chancen auf. Damit wird das im Leit bild der Bank abgegebene Versprechen konkret eingelöst, und die genossen schaftlichen Werte werden auch gelebt. » Der Berater ist der Wegbegleiter des Unternehmers ins „Neuland Pustertal“. Die Initiative ermöglicht ihm, sich als kompetenter und verlässlicher Partner der Firmenkunden zu profilieren. Die Beziehung wird enger und noch vertrau ensvoller. „Neuland Pustertal“ verstärkt somit die Kundenbindung, bietet aber auch Chancen auf Neukunden. g
Georg Oberhollenzer ist Geschäftsführer der Raiffeisenkasse Bruneck (Südtirol). E-Mail: georg.oberhollenzer@raiffeisen.it
Anton Schmoll ist Bankentrainer, Lektor an der Fachhochschule für Bank- und Finanzwirtschaft sowie Fachbuchautor. E-Mail: anton.schmoll@aon.at
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Aufbruch in eine nachhaltige Finanzwelt Corona geht irgendwann, aber die Klimakrise bleibt. Spätestens dann rückt auch wieder der „Grüne Deal“ der EU in den Fokus. Doch der nachhaltige Umbau unserer Wirtschaft benötigt Investitionen. Den Banken kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Ein Ausblick.
Text: Holger Blisse Foto: iStockphoto.com
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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
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Für die Erreichung des europäischen Klimaziele braucht es viel Geld. Daher setzt man von politischer Seite auch darauf, privates Kapital zu mobilisieren, um die Investitionen zu stemmen.
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Mit der Taxonomie-Verordnung hat die EU eine „grüne Liste“ für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen, an der sich klimabewusste Anleger orientieren können.
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Auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten kommt den einzelnen Kreditinstituten vor Ort eine Schlüsselstellung bei der Vermittlung von nachhaltigen Finanzprodukten, aber auch im Einlagen- und Kreditgeschäft zu. Erste Angebote und Lösungen gibt es schon.
In der Coronakrise sind die mit den wirtschaftlichen Aktivitäten verbundenen Umweltbelastungen weltweit vorübergehend zurückgegangen, aber dieser Effekt hält nicht an. Gleichzeitig tut sich durch Corona ein anderes Problem auf: Die Staaten müssen gegensteuern, um den von den Einschränkungen betroffenen Unternehmen und Beschäftigten zu helfen. Das erhöht die Staatsverschuldung und verringert die Spielräume für jene Investitionen, die für den Klimaschutz notwendig sind. Schon Ende 2019 – und damit noch vor Corona – hat die EU-Kommission mit dem europäischen „Grünen Deal“ auf die globalen Klimaherausforderungen geantwortet: Ein ganzes Bündel von zeitlich gestaffelten Maßnahmen soll helfen, die Wirtschaft grüner und nachhaltiger zu gestalten, ohne Arbeitsplätze und Wirtschaftsleistung zu gefährden. Der Deal soll außerdem dazu beitragen, die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Innerhalb des Programms ist ein ganzer Katalog von Maßnahmen geplant, die sich den folgenden Schwerpunkten widmen: » Klimaambitionen » saubere, erschwingliche und sichere Energie » Industriestrategie für eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft
» nachhaltige und intelligente Mobilität » Berücksichtigung von Umweltbelangen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (Stra tegie „Vom Hof auf den Tisch“) » Erhalt und Schutz der Biodiversität » Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstoff freie Umwelt » Einbeziehung der Nachhaltigkeit in alle Politikbereiche der EU Dabei versteht sich die EU als globaler Vorreiter und spricht sich dafür aus, innerhalb Europas gemeinsam zu handeln, um den Klimapakt umzusetzen. Innerhalb der Maßnahmen zum Schwerpunkt „Einbeziehung der Nachhaltigkeit in alle Politikbereiche der EU“ findet sich auch eine neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen. Als beratendes Gremium bei der Entwicklung politischer Maßnahmen und technischer Beurteilungskriterien hat die Kommission die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen geschaffen, unter deren 50 Mitgliedern und zehn Sonderbeobachtern Österreich durch die OMV vertreten ist. Dieses Unternehmen unterstreicht, dass vor allem mit zunehmendem Bedarf in den technischen Berufen gerechnet wird. Für den als „grünen Wandel“ bezeichneten Übergang stellt die EU für die betroffenen Regionen und Wirtschaftssektoren Mittel bereit, um die Menschen auf die Verände-
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rungen vorzubereiten und Anpassungen sozial verträglich abzufedern. VORHABEN ERFORDERN UMFANGREICHE INVESTITIONEN Es braucht Zeit und Geld, die Technologien weiterzuentwickeln und die notwendige Infrastruktur aufzubauen, um die Energiewende zu meistern. Daher setzt man von politischer Seite darauf, privates Kapital zu mobilisieren, um den beträchtlichen Investitionsbedarf zu decken. Hier wird eine Schnittstelle zu einer früheren Initiative der EU sichtbar, zum im März 2018 veröffentlichten Aktionsplan „Nachhaltige Finanzierung“. Mit der TaxonomieVerordnung hat die Union Kriterien festgelegt, um eine wirtschaftliche Tätigkeit als nachhaltig – sustainable – einordnen zu können. Dies ist immer dann der Fall, wenn zumindest eines der sechs Umweltziele durch die Investition gefördert und keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird sowie soziale Mindeststandards eingehalten werden. An den genannten Zielen wird die Nähe zum „Grünen Deal“ deutlich: » Klimaschutz » Anpassung an den Klimawandel » nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen » Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft » Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung » Schutz und Wiederherstellung der Bio diversität und der Ökosysteme Die Taxonomie-Verordnung bildet den Rahmen für die Maßnahmen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, um Anforderungen an Finanzmarktteilnehmer oder auch Emittenten von Finanzprodukten und Unternehmensanleihen festzulegen, die als ökologisch nachhaltig angeboten werden. Der Kreis der Finanzmarktteilnehmer und Finanzprodukte ist sehr vielfältig. Erkennbar richtet sich die Taxonomie auf Investitionen und berührt mit der Gestaltung von Produkten die Refinanzierung dieser
Investitionen, spricht also Investoren oder allgemeiner Geldanleger an. Mit der Verordnung wurde eine Art „grüne Liste“ für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen – ein Klassifizierungssystem, das Anleger verwenden können, um Projekte und Aktivitäten mit einem positiven Beitrag zugunsten von Klima und Umwelt zu identifizieren. Damit können sie ihre Investitionen stärker auf nachhaltige Technologien und Unternehmen ausrichten, und sie sollen damit dazu beitragen, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird. NACHHALTIGE GELDANLAGEN FÜR KLIMASCHUTZ Wie vielfältig Finanzprodukte und Geldanlagemöglichkeiten gestaltet sein können, das lässt sich beispielhaft im regionalen Rahmen an bereits abgeschlossenen Beteiligungsangeboten ablesen: So trägt die Stadt Wien über Wien Energie dazu bei, Strom aus Sonnenenergie zu gewinnen, und lädt regelmäßig die Bevölkerung der Stadt ein, sich an „Bürger-Solarkraftwerken“ zu beteiligen. Einer sicheren Geldanlage und günstigen Stromtarifen stehen der Ausbau erneuerbarer Energie in der Stadt und eine CO2-Reduktion gegenüber. Eine sehr geeignete Organisationsform dafür ist die Genossenschaft, wie an anderer Stelle in diesem Heft zu lesen ist. Dann richtet sich das Angebot auf die Förderung der Mitglieder, auf die Mitgliedschaft und die Übernahme von Geschäftsanteilen. Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung findet sich für den Wirtschaftsbereich Energie der ausdrückliche Hinweis auf die Genossenschaft, die als „nachhaltige und krisenfeste Unternehmensform“ mehr Aufmerksamkeit finden soll. Für Europa gesprochen, gilt es in einem größeren Maßstab, dass Gelder möglichst günstig und langfristig aufgenommen und zur Verfügung gestellt werden. Dafür gibt es sehr unterschiedliche Vorgehensweisen – sie reichen von Programmen der zentra-
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len Institutionen wie der Europäischen Investitionsbank, die auch ein Mitglied der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen ist, über dezentrale flächendeckende Lösungen bis hin zu über Informationsplattformen koordinierten Beratungsangeboten für Finanzmarktaufsichtsbehörden, (öffentliche) Kapitalgeber und Kreditinstitute, wie sie die von der EU initiierte International Platform on Sustainable Finance (IPSF) herstellt. BEITRAG DER KREDITINSTITUTE Auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten, im nationalen Maßstab, kommt den jeweiligen Bankensystemen bzw. den einzelnen Kreditinstituten vor Ort eine Schlüsselstellung bei der Vermittlung von nachhaltigen Finanzprodukten, aber auch im Einlagen- und Kreditgeschäft zu. Denn Kreditinstitute mit ihrer lokalen und regionalen Ausrichtung führen nicht nur die Einlagen der Sparer und den Fremdkapital-/Kreditbedarf von Unternehmen und Unternehmern zusammen, sondern sie können – verstärkt noch durch die intensive Zusammenarbeit in der Coronazeit – das wirtschaftliche Umfeld und möglichen Investitionsbedarf ihrer Kunden und damit das Kreditausfallrisiko einschätzen. Als Banken, die vergleichsweise viele Filialstandorte aufrecht erhalten haben, sind die österreichischen Volksbanken nah an ihren Kunden und haben bereits in der Vergangenheit gezeigt, wie mögliche Angebote gestaltet werden können, wenn es darum geht, beide Marktseiten – Sparer und Kreditnehmer – zusammenzuführen. Ein Pionier in dieser Hinsicht war etwa das „Wertsparbuch“ der damaligen Volksbank Niederösterreich Süd. Heute könnte ein Klimasparbuch eine Angebotslücke im Sparbereich schließen. Denn niedrige oder sogar negative Zinssätze halten die Kunden nicht davon ab zu sparen, wie die in der Coronakrise von 8,3 Prozent (2019) auf 15,7 Prozent (2020, WIFO) angestiegene Sparquote belegt. Das
Sicherheitsbedürfnis der Kunden könnte mit dem Fremdkapitalbedarf von Unternehmen in der Region so nachvollziehbar verbunden und mit einem Zinsvorteil versehen werden. Als alternative Geldanlagemöglichkeit bieten sich Formen an, die das Eigenkapital von Unternehmen stärken. Dies kann direkt durch den Erwerb von Aktien an Unternehmen geschehen, die zum Beispiel im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes tätig sind, oder indirekt über den Kauf von Anteilen an Nachhaltigkeitsfonds, die Aktien von vorbildlichen Unternehmen, aber auch Anleihen (Green Bonds) von Staaten und Unternehmen erwerben. In beiden Fällen soll sichergestellt sein, dass Umweltstandards erfüllt werden und das Geld nachhaltig angelegt wird. Auch die Institute im Volksbanken-Verbund bieten alle Leistungen im Wertpapiergeschäft und setzen dabei verstärkt auf Nachhaltigkeit, angefangen von der Volksbank Vorarlberg mit ihrem achtsamen Ansatz bei der Vermögensverwaltung. Auch aus dem Angebot des Kooperationspartners Union Investment gibt es mittlerweile zwei in Österreich zugelassene Fonds, die das Österreichische Umweltzeichen erhalten haben (UniNachhaltig Aktien Global und UniRak Nachhaltig Konservativ A) und sich unmittelbar als nachhaltige Finanzprodukte anbieten. g
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Holger Blisse ist Wirtschafts- und Sozialanalytiker und unter anderem auf kreditwirtschaftliche, genossenschaftliche und sozialpolitische Themen spezialisiert.
Literatur zum Thema
EACB – European Association of Co-operative Banks (2020): Cooperative Banks’ engagement to green and sustainable finance. Brussels. Internet: www.eacb.coop/en/studies Europäische Kommission (2019): Der europäische Grüne Deal (mit Anhang). Brüssel. Internet: ec.europa.eu/info/strategy/ priorities-2019-2024/european-green-deal_de
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6 Thesen zum Kapitalmarktjahr Die Kapitalmärkte sind optimistisch ins Jahr 2021 gestartet. Dafür gibt es trotz anhaltender Pandemie gute Gründe, insbesondere den Dreiklang aus konjunkturellem Aufschwung, expansiver Fiskal- und lockerer Geldpolitik. Dennoch ist das Bild nicht ungetrübt. Union Investment stellt für „cooperativ“ sechs Thesen zur weiteren Jahresentwicklung auf. 1. Die hohen Infektionszahlen und die Lockdowns werden tiefe Spuren im Wirtschaftswachstum hinterlassen. Im Euroraum dürfte das Bruttoinlandsprodukt im ersten Quartal um 1,3 Prozent schrumpfen. Im Jahresverlauf sollte die
Text: Jens Wilhelm Fotos: iStockphoto.com, Union Investment
Wirtschaftsaktivität dann aber spürbar anspringen. Auch dürften ab dem Sommer Impfstoffe breiter verfügbar sein und dem Aufschwung eine solide Basis verleihen. Im Gesamtjahr 2021 rechnen wir daher mit einer Zunahme der Wirtschaftsleistung in der Eurozone um 4,9 Prozent.
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ter Bestand haben – ein wichtiges verändertes Setting für die Kapitalmärkte in den kommenden Jahren. 4. Anleger sollten auf höherrentierliche Alternativen setzen, aber auf eine sorgfältige Titelauswahl achten. Aufgrund der anhaltend negativen Realrenditen geht die Enteignung der Sparer bei Anlagen in sicheren Häfen nach Abzug der Teuerung weiter. Auf der Rentenseite bleiben Papiere mit Zinsaufschlag attraktiv, auch wenn auf einigen Feldern das Potenzial bereits deutlich gesunken ist. Mehr Ertragschancen, aber auch mehr Risiken sehen wir bei hochverzinslichen Anleihen. 5. Die Aussicht auf ein Ende der Coronakrise beflügelt die Aktienmärkte, Anleger sollten bei der Titelselektion aufmerksam sein.
2. US-Präsident Joe Biden bringt neue Impulse für die US-Wirtschaft. Die neue Führung im Weißen Haus verfolgt einen Kurs der wirtschaftlichen Modernisierung im Inneren und der verbalen Mäßigung im Äußeren. Beides stützt die Kapitalmärkte. Wir rechnen mit einem weiteren Konjunkturpaket gegen Ende des ersten Quartals, unter anderem mit Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien. Im Ergebnis sollte das US-Wachstum in diesem Jahr auf 4,9 Prozent klettern. 3. Der Mix aus expansiver Fiskal- und lockerer Geldpolitik unterstützt die Kapitalmärkte. Ein Zurückfahren der geldpolitischen Unterstützung steht zunächst nicht auf der Agenda. Dafür spricht neben dem realwirtschaftlichen Hilfsbedarf auch die höhere Inflationstoleranz der Notenbanken. Die Bereitschaft der Politik zu deutlich mehr Schulden wird in der Zeit nach Corona wei-
Die Berichtssaison hat gezeigt, dass viele Unternehmen gut durch die Krise gekommen sind. Im Jahr 2021 dürften die Gewinne deutlich anziehen und auch die Aktienkurse weiter zulegen. Bis zum Jahresende rechnen wir etwa mit einem DAX-Anstieg auf 14.700 Punkte. Aktien sind eine vorausschauende Anlageklasse und nehmen die Überwindung der Pandemie vorweg. Daher gilt es für Investoren, nicht zu spät auf den Zug aufzuspringen. 6. Immobilien sind ein wichtiger Baustein in der Vermögensstruktur. Negative Realrenditen sprechen für Sachwerte, insbesondere wenn sie einen starken Cashflow mit stabilen Erträgen verbinden. Das ist bei hochwertigen Immobilien der Fall. Für Fondslösungen spricht in der aktuellen Lage der Diversifikationsgedanke. Regionale Streuung sowie unterschiedliche Nutzungsarten und Mieter dämpfen die Corona-Effekte erheblich. Nach Verarbeitung der Pandemiebelastungen sehen wir gute Chancen für eine solide Mietertragsentwicklung. g
Jens Wilhelm ist Vorstand für die Bereiche Portfoliomanagement und Immobilien bei Union Investment.
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Buchtipp Eine Geschichte über Geld und Leben Das Leben eines Hochschullehrers und Vizerektors, politischen Interessenvertreters und Parlamentariers oder auch eines Bankvorstandes bringt es mit sich, dass diese Person viel zu erzählen hat. Wenn aber jemand im Laufe seines Lebens alle drei Bereiche kennengelernt hat, dann hat er sogar sehr viel zu erzählen – so wie Ewald Nowotny in seinem Buch „Geld und Leben“. Als Nowotny nach genau elf Jahren im Amt des Nationalbank-Gouverneurs am 31. August 2019 in Pension ging, versprach er, „wieder wilder zu denken“. Mit dem nun vorgelegten Buch hat er die Ankündigung umgesetzt. Gleichzeitig ist das Werk hochaktuell, da es auch die Coronakrise einbezieht und die Herausforderungen vorstellt, die sich durch die zunehmende Verschuldung für Wirtschaft und Gesellschaft ergeben. Es ist der Volkswirt Nowotny, der immer wieder „das große Ganze“ sieht und in den Blick seiner Analysen nimmt. Es fehlen auch nicht die großen Namen mit ihrem Verständnis von Geld und Staat. Da wird John Maynard Keynes als „Verkörperung einer Lebenshaltung“ gesehen, „die für Werte des Humanismus einsteht“. Als Gegensatz dazu sieht Nowotny „die sozial-darwinistische Grundhaltung des wirtschaftlichen Liberalismus“, wie er von Friedrich August von Hayek und den Anhängern der heutigen Österreichischen Schule der Nationalökonomie vertreten werde. Dass diese Art zu denken auch Nicht-Ökonomen nicht nur verständlich, sondern sogar unterhaltsam erreicht, liegt daran, dass Ewald Nowotny unser Alltagswissen mit Einblicken in die wissenschaftlichen Zusammenhänge verbindet. Das „Denken in Kosten und Nutzen“ wird vermittelt und praxisnah auf Fragen des Energieverbrauchs und der Umweltbelastung angewendet. Schon 1974 hatte sich Nowotny in seiner Habilitationsschrift dem Thema „Wirtschaftspolitik und Umweltschutz“ gewidmet.
Immer wieder werden Erlebnisse aus der Berufstätigkeit so lebendig eingeflochten, dass man das Gefühl hat, dabei zu sein, wenn etwa Mario Draghi in seiner die Märkte beruhigenden Rede die Worte „whatever it takes“ ausspricht und damit den Zusammenhalt des Euro bewirkt haben dürfte. Es gab aber auch problematische Momente, etwa als der Autor fast als Angeklagter vor Gericht gestanden hätte für Vorkommnisse, die noch vor seiner Zeit als OeNB-Gouverneur geschehen waren. Doch auch in dieser Phase zeichnete es Nowotny aus, das Gespräch zu suchen, zuzuhören, zu erklären, zu überzeugen und Verständnis zu finden. Die überwiegend chronologische Abfolge der 22 Hauptkapitel trägt dazu bei, die Übersicht zu behalten oder nach einer Lesepause rasch wieder zurück in die Lektüre zu finden. So schlägt der Autor zeitlich einen Bogen von etwa 50 Jahren Berufstätigkeit. Und er beschreibt immer wieder Schlüsselpersönlichkeiten wie Kurt W. Rothschild, dessen Assistent er in Linz wurde, Bruno Kreisky, der ihn als „zentrale Notwendigkeit“ zum Nationalratsabgeordneten machte, oder auch die Zusammenarbeit mit dem EZB-Präsidenten Jean-Claude Trichet innerhalb des EZB-Rates oder zuvor mit Stephan Koren in der Bawag-PSK. Ewald Nowotny bewährte sich als Manager, aber auch als Sanierer in der Kreditwirtschaft. Er trat als Vizepräsident in die Europäische Investitionsbank ein und war später Vorstandsvorsitzender der in Schwierigkeiten geratenen Bawag-PSK. Das Institut führte er so, dass die Bank
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mit dem Verkauf an den amerikanischen Fonds Cerberus fortbestehen konnte. So ist ihm auch die Welt des Investmentbankings vertraut, die aufgrund des Zusammenbruchs des Bankhauses Lehman Brothers wesentlichen Anteil an der Finanzmarktkrise hatte. Nowotny war da gerade in den Vorstand der OeNB berufen worden und stand als Gouverneur an deren Spitze. Das Buch gewährt auch Einblicke in das Innere dieser traditionsreichen Einrichtung. Den Abschluss bildet ein sehr persönlicher Rückblick. Nowotny führt bis in seine frühe Kindheit zurück und stellt auch Bezüge zu seinen Vorfahren her. Es sind der familiäre Rückhalt und Menschen, die als Förderer oder auch mit ihrem Wirken im Hintergrund dazu beigetragen haben, dass dieser erfolgreiche Werdegang möglich geworden ist. So sprechen aus dem Buch auch Dank und Anerkennung für die vielen Wegbegleiter, zu denen Nowotny immer wieder seine freundschaftliche Verbundenheit betont. Der Leser behält ein nicht nur lehrreiches, unterhaltsames und auch Kritiker wertschätzendes Buch in Erinnerung, sondern auch das Gefühl, den Text eines mit seinem Leben zufriedenen und dafür dankbaren Autors gelesen zu haben. Holger Blisse
Ewald Nowotny Geld und Leben Braumüller 336 Seiten € 22,–
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Genossenschaftsbanken in Europa 85.005.764 Mitglieder
+ 1.102.109 gegenüber dem Vorjahr Jeder fünfte Europäer ist Mitglied in einer Genossenschaftsbank.
42.521 Geschäftsstellen
4.154 Milliarden Euro Kundeneinlagen 7.932 Milliarden Euro Bilanzsumme Genossenschaftsbanken sind mit ihrer regionalen und persönlichen Beratung besonders nah an den Kunden.
Marktanteil bei Einlagen
20 %
Marktanteil bei KMU-Finanzierung
30 %
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213.630.411 Kunden 2.683 Banken
Quelle: EACB/Universität Tilburg, Datenbasis 2019, EU mit Großbritannien
Jede zweite Bank in Europa ist eine Genossenschaftsbank.
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Durchblick bei den CoronaFörderungen Seit Beginn der Coronakrise vor etwas mehr als einem Jahr sind zahlreiche Hilfen für Unternehmen und damit auch Genossenschaften auf den Weg gebracht worden. Manche sind bereits wieder ausgelaufen und durch neue ersetzt worden. Ein Wegweiser durch die aktuell geltenden staatlichen Fördermaßnahmen.
Text: Barbara Pogacar und Franz Groß Foto: iStockphoto.com
Über die wichtigsten steuerlichen Hilfsmaßnahmen wie den Verlustrücktrag oder die degressive Abschreibung haben wir bereits im letzten Heft informiert, diesmal geht es um die großen Förderprogramme, mit denen die Regierung von den Corona-Maßnahmen betroffene Unternehmen durch die Krise tragen will. Dabei wird sehr viel Geld bewegt: Mit Stand Anfang März wurden laut Finanzministerium insgesamt mehr als 33 Milliarden Euro genehmigt bzw. schon ausbezahlt, wobei in dieser Summe auch Steuerstundungen enthalten sind. Der Überblick: FIXKOSTENZUSCHUSS Der nicht rückzahlbare, steuerfreie Zuschuss zu den Fixkosten wurde bereits zu Beginn der Krise eingeführt und seitdem mehrfach verlängert und auch verbessert. Gab es für den Zeitraum von 15. März bis 15. September 2020 je nach Umsatzrückgang noch einen Zuschuss von 25 bis 75 Prozent der Fixkosten, gilt seither der Fixkostenzuschuss II, der bis zu 100 Prozent abdeckt (bei 100 Prozent Umsatzrückgang, darunter sind es entsprechend weniger). Auch die
Bedingungen für die Inanspruchnahme wurden gelockert: Während es den Fixkostenzuschuss I ab 40 Prozent Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr gab, wurde die Schwelle nun auf 30 Prozent gesenkt. Zugleich wurden die berücksichtigungsfähigen Kosten erweitert – etwa um Abschreibungen oder Personalkosten, sofern sie für den Mindestbetrieb nötig sind. Ersetzt werden zudem Geschäftsraummiete, Pacht, Wertverlust verderblicher oder saisonaler Waren, Kosten für Strom, Internet und Telefon, Versicherungsprämien, Unternehmerlohn (bis 2.666,67 Euro pro Monat), vertragliche Zahlungsverpflichtungen und – unter bestimmten Bedingungen – auch Kosten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter. Eine Vereinfachung wurde für kleine Unternehmen eingeführt: Betriebe, die im letztveranlagten Jahr weniger als 120.000 Euro Umsatz hatten, können pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten ansetzen. Den Fixkostenzuschuss II wird es zumindest bis Ende Juni 2021 geben. Er kann für bis zu zehn Betrachtungszeiträume (Monate) über Finanz Online beantragt werden.
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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Der Fixkostenzuschuss in Verbindung mit dem neu geschaffenen Ausfallsbonus ist derzeit die wichtigste Förderleistung für die meisten Unternehmen. Der Umsatzersatz für direkt vom Lockdown betroffene Betriebe ist mit Jahresende ausgelaufen. Nachträglich wurde er aber noch auf indirekt betroffene Betriebe erweitert. Der Verlustersatz ist insbesondere für große Betriebe eine Alternative, wenn sie bei den anderen Hilfen bereits an die Fördergrenzen stoßen. Parallel dazu stehen weiterhin die Corona-Kurzarbeit sowie bis zu 100-prozentige Kreditgarantien zur Verfügung.
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Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen: Die aktuell laufende Tranche eins umfasst 80 Prozent des voraussichtlich auszubezahlenden Gesamtbetrags, dabei sind Umsatzausfall sowie Fixkosten bestmöglich zu schätzen. Der Rest kann ab 1. Juli in Tranche zwei beantragt werden. Wichtig: Die Höhe der Umsatzausfälle und der Fixkosten muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden. Ausgenommen davon sind Antragsteller, die sich für die Pauschalierung entscheiden oder deren insgesamt beantragter Zuschuss 36.000 Euro nicht übersteigt.
wurden. Für die Ermittlung der Höhe gelten grundsätzlich dieselben Ersatzraten wie beim Umsatzersatz für direkt betroffene Betriebe: Demnach erhält etwa ein indirekt betroffenes Unternehmen aus dem Handel den selben Prozentsatz an Umsatz ersetzt, der auch für direkt betroffene Handelsunternehmen im selben Zeitraum gilt. Die Beantragung ist noch bis 30. Juni über Finanz Online möglich. Ab einer Fördersumme von 5.000 Euro müssen die Angaben von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden. AUSFALLSBONUS
UMSATZERSATZ Als in der Regel bessere Alternative zum Fixkostenzuschuss gab es für jene Betriebe, die von den behördlichen Schließungen (Lockdowns) im November und Dezember 2020 direkt betroffen waren, das Instrument des Umsatzersatzes. Hier wurde ein bestimmter Prozentsatz des Umsatzes im Vergleichszeitraum des Vorjahres ausbezahlt. Gastronomie, Hotellerie und Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen erbringen, bekamen auf diese Weise 80 Prozent (ab 7. Dezember: 50 Prozent) des Umsatzes ersetzt, der Handel erhielt je nach Branche zwischen 20 und 60 Prozent (später zwischen 12,5 und 37,5 Prozent). Die Bemessungsgrundlage wurde auf Basis der vorhandenen Daten des Antragstellers automatisch aus der Umsatzsteuervoranmeldungen des Vorjahres errechnet. Diese Form des Umsatzersatzes wurde mit 31. Dezember beendet. Nachträglich wurde allerdings noch die Möglichkeit geschaffen, dass auch indirekt von den Schließungen im November und Dezember betroffene Betriebe vom Umsatzersatz profitieren können. Darunter fallen etwa Zulieferer für Gastronomie, Tourismus und Handel. Bedingung ist, dass Unternehmen mindestens 50 Prozent Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben nachweisen können. Im Betrachtungszeitraum (November und Dezember) müssen zudem mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr vorliegen. Berechnungsgrundlage sind jene Umsätze aus November und Dezember 2019, die mit direkt betroffenen Unternehmen erzielt
Als „Nachfolger“ der Umsatzersatzes wurde der Ausfallsbonus eingeführt. Er steht nicht nur direkt und indirekt von Schließungen betroffenen Unternehmen, sondern auch allen anderen zur Verfügung. Den Bonus gibt es für die Monate November 2020 bis Juni 2021. Wurde allerdings im November und Dezember 2020 bereits ein Umsatzersatz bezogen, kann der Ausfallsbonus für diese Monate nicht beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind jene Betriebe, die mindestens 40 Prozent Umsatzrückgang im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz 2019 (für Jänner und Februar: 2020) verzeichnen. Die Hilfe kann zusätzlich zum Fixkostenzuschuss II beantragt werden. Sie beträgt 30 Prozent des Umsatzrückgangs, maximal jedoch 60.000 Euro im Monat. Die Hälfte davon ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, die andere Hälfte ein (optionaler) Vorschuss auf den später ausbezahlten Fixkostenzuschuss II. Anträge können vom Unternehmer selbst monatlich jeweils ab dem 16. des Folgemonats über Finanz Online gestellt werden. Für März gibt es einmalig einen erhöhten Ausfallsbonus: In diesem Monat können bis 45 Prozent und maximal 80.000 Euro beantragt werden. VERLUSTERSATZ Beim Fixkostenzuschuss, dem Umsatzersatz, aber auch bei 100-Prozent-Kreditgarantien oder bestimmten Landesförderungen gibt es einen Förderdeckel von 1,8 Millionen Euro – ursprünglich waren es noch 800.000 –, der sich aus dem EU-Beihilfenrecht ergibt. Vor allem für große Unter-
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nehmen kann diese Beschränkung schnell schlagend werden. Als EU-rechtskonforme Alternative wurde daher der Verlustersatz eingeführt, der bis zu zehn Millionen Euro pro Unternehmen (ursprünglich drei Millionen) umfassen kann. Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von weniger als zehn Millionen Euro erhalten durch diese Hilfe 90 Prozent des voraussichtlichen oder tatsächlichen Verlustes im Zeitraum von 16. September 2020 bis 30. Juni 2021. Unternehmen über diesen Grenzen erhalten 70 Prozent. Wichtig: Für denselben Zeitraum kann kein Umsatzersatz oder Fixkostenzuschuss bezogen werden. Es ist aber möglich, nachträglich von diesen beiden Förderungen zurückzutreten und den Verlustersatz zu beantragen. Es empfiehlt sich also unbedingt, eine Vergleichsrechnung anzustellen, welche Variante der Fördermaßnahmen vorteilhafter ist. Anträge müssen jedenfalls über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter über Finanz Online erfolgen. Die erste Tranche kann noch bis 30. Juni 2021 beantragt werden. Sie umfasst 70 Prozent des voraussichtlichen Verlustersatzes. Dazu ist eine Schätzung des Verlustes basierend auf einer Prognoserechnung erforderlich. Die zweite Tranche (Endabrechnung) kann von 1. Juli bis 31. Dezember 2021 beantragt werden. Sie umfasst grundsätzlich den Restbetrag von 30 Prozent, wobei im Zuge dieser Tranche auch allfällige Korrekturen zu berücksichtigen sind.
Die Arbeitszeit kann grundsätzlich auf 30 bis 80 Prozent gekürzt werden, bei besonderer Betroffenheit etwa durch Schließungen ist auch eine Unterschreitung möglich. KREDITGARANTIEN Mit Überbrückungsgarantien durch das Austria Wirtschaftsservice (aws) soll die Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der Coronakrise beeinträchtigt ist, erleichtert werden. Für Kredite bis 500.000 Euro gibt es eine 100-prozentige Garantiequote, für Kredite bis 27,7 Millionen Euro eine 90-prozentige. Die Garantielaufzeit beträgt maximal fünf Jahre. Die Anträge sind grundsätzlich über die Hausbank zu stellen. g
Internet-Tipp
Ausführliche Informationen zu den hier genannten und allen weiteren Corona-Hilfsmaßnahmen sowie Links zur Antragstellung finden Sie auf: www.genossenschaftsverband.at
KURZARBEIT Mit Beginn der Corona-Maßnahmen wurde eine besondere Form der Kurzarbeit eingeführt, den Zweck verfolgt, die betroffenen Unternehmen von den laufenden Personalkosten zu entlasten und damit den Abbau von Personal zu verhindern. Die CoronaKurzarbeit wurde bereits mehrfach verlängert. Noch bis 31. März läuft die Phase drei, bis Ende Juni dann die Phase vier. Die Arbeitnehmer erhalten in der Kurzarbeit weiterhin 80, 85 oder 90 Prozent ihres Lohns, dem Unternehmen werden alle Mehrkosten inklusive Lohnnebenkosten ersetzt. Sie haben daher nur die für die tatsächlich geleistete Arbeit anfallenden Kosten zu tragen.
Barbara Pogacar ist Leiterin der Abteilung Beratung, Betreuung und Koordination für die Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften im ÖGV. Kontakt: b.pogacar@ genossenschaftsverband.at
Franz Groß ist Vorstand für den Bereich Revision Ware im ÖGV. Kontakt: franz.gross@ genossenschaftsverband.at
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Ein Ombudsmann für alle Fälle Selbst in der besten Beziehung kann es einmal Streit geben, das ist bei den Volksbanken und ihren Kunden nicht anders. In solchen Fällen tritt der Ombudsmann des ÖGV als Problemlöser auf den Plan. Mit Jahresanfang wurde diese Schlüsselstelle neu besetzt. Die ÖGV-Ombudsstelle ist eine neutrale Schlichtungseinrichtung zur Behandlung von Kundenbeschwerden der Mitgliedsbanken. Sie hat das Ziel, Unstimmigkeiten und Streitigkeiten außergerichtlich zu bereinigen, indem sie rasch und unbürokratisch eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung findet. Rund 40 Streit- und Beschwerdefälle werden jedes Jahr auf diese Weise geschlichtet. Seit 1. Jänner hat Markus Steindorfer die verantwortungsvolle Aufgabe des Ombudsmanns inne. Der erfahrene Jurist arbeitete mehrere Jahre als Rechtsanwalt und ist seit 2015 in der Rechtsabteilung des ÖGV tätig. Er tritt in die Fußstapfen von Josef Mösenbacher, der mit Jahresanfang seinen wohlverdienten Ruhestand angetreten hat. „Josef Mösenbacher hat die Ombudsstelle über Jahre geprägt. Er verstand es hervorragend, angespannte Situationen mit Kunden durch intensive Gespräche zu beruhigen und zumeist in einer für beide Seiten befriedigenden Lösung münden zu lassen. Es gebührt ihm daher besonderer Dank und Anerkennung für seine Leistungen“, so der neue Ombudsmann. Über seine Rolle meint er: „Auch ich sehe meine Aufgabe primär darin, entbrannte Konflikte zwischen Kunde und Bank zu kalmieren und vor allem nicht weiter eskalieren zu lassen. Denn Kunden, die die Ombudsstelle des ÖGV in Anspruch nehmen, sind regelmäßig bereits emotional sehr aufgeladen und drohen mit Klagen oder damit, die Angelegenheit öffentlich
Markus Steindorfer, der neue Ombudsmann des ÖGV
zu machen. Wir sind daher innerhalb des Volksbanken-Verbundes oft wie das Ventil eines Druckkochtopfes zu sehen, weil wir als außenstehender Dritter durch gezielte Konfliktlösung viel Spannung und Aggression herausnehmen können.“ Die Themengebiete sind breit gefächert: Sie reichen von Diskussionen wegen des Ersatzes einer Debitkarte über Unstimmigkeiten aufgrund der Auflösung einer Kontoverbindung bis hin zu Streitigkeiten infolge angeblich nicht eingehaltener Zusagen seitens der Bank. Nur bei bereits anhängigen Gerichtsverfahren, bei Vorliegen rechtskräftiger Urteile oder wenn ein Kunde die Entbindung vom Bankgeheimnis verweigert, kann die Ombudsstelle nicht tätig werden. Von der Arbeit der ÖGV-Ombudsstelle profitieren die Volksbanken enorm, ist Steindorfer überzeugt: „Wir ersparen unseren Mitgliedsbanken nicht nur kosten- und zeitintensive Gerichts- und Verwaltungsverfahren, sondern schützen sie auch vor Reputationsschäden, die bei öffentlicher Austragung eines Disputs entstehen könnten. Ein nicht zu unterschätzender Mehrwert, den wir als ÖGV bieten.“ Als nächstes Ziel definiert Steindorfer die Optimierung des Beschwerdeprozesses: „Wir wollen durch Automatisierung routinemäßiger Abläufe das Beschwerdeverfahren straffen, um so noch schneller und serviceorientierter für die Kunden und unsere Mitgliedsbanken arbeiten zu können.“ g
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Eine kleine Geschichte über Vermögen Lässt sich Vermögen über mehrere Generationen sichern, oder kommt es irgendwann zwangsläufig zu einer Vernichtung? Wir nähern uns dieser Frage anhand der Habsburger in der Zeit von Kaiserin Sissi bis zur roten Erzherzogin, aber auch die Fugger und sogar Jeff Bezos kommen in dieser Betrachtung vor. Text: Hermann Fritzl Fotos: Wikimedia, Emil Rabending, Steve Jurvetson
Vermögen über eine sehr lange Zeit, sagen wir über mehrere Generationen, zumindest zu erhalten, ist nicht leicht. Otto Bismarck soll eine feste Meinung gehabt haben: „Die erste Generation schafft Vermögen, die zweite verwaltet Vermögen, die dritte studiert Kunstgeschichte, und die vierte verkommt.“ Jeff Bezos, Amazon-Gründer und einer der reichsten Männer der Welt, meinte einmal im „Forbes“-Magazin, Firmen hätten eine relativ kurze Lebenserwartung, das gelte auch für Amazon: „Große Firmen überdauern etwas über 30 Jahre, sie werden nicht 100 plus.“ Ob das auch für sein persönliches Vermögen gilt? Die Scheidung von seiner langjährigen Ehefrau MacKenzie kostete ihn jedenfalls rund 38 Milliarden US-Dollar, die Hälfte seines Vermögens. MacKenzie wiederum trat der Initiative „Giving Pledge“ bei, womit sie sich verpflichtete, mehr als die Hälfte ihres Vermögens für wohltätige Zwecke abzugeben, ganz im Sinne des Stahlmilliardärs Andrew Carnegie, der 1889 in seinem „Evangelium des Reichtums“ die Meinung vertrat: „Wer reich stirbt, stirbt schändlich.“ MacKenzie und Jeff Bezos haben vier Kinder, Erbstreitigkeiten sind da wohl vorprogrammiert.
VERMÖGEN ÜBER 18 GENERATIONEN Das Amazon und zugleich der bedeutendste Wagniskapitalgeber des 15. Jahrhunderts war die Augsburger Kaufmannsfamilie Fugger. Die Brüder Ulrich und Jakob sorgten zuerst für die Anschubfinanzierung beim Habsburger Erzherzog Maximilian – wir schreiben 1473 –, dann verhalfen sie mit riesigen Darlehen der Habsburger-Dynastie dazu, zur mächtigsten ihrer Zeit aufzusteigen. Stichwort: Karl V. und das Reich, in dem die Sonne niemals unterging. Jakob Fugger gilt als der reichste Mann des Spätmittelalters, nach 500 Jahren ist nun in 18. Generation Maria Elisabeth Gräfin Thun-Fugger als Vorsitzende des „Fürstlich und Gräflich Fuggerschen Familienseniorats“ verantwortlich für alle Fugger-Stiftungen. Wie viel vom riesigen Vermögen wohl heute noch da ist? Sie sagt: „Entscheidend war, dass schon frühe Nachfahren von Jakob Fugger mit Teilen des erwirtschafteten Geldes Grundbesitz erworben haben. Wir besitzen Liegenschaften und Wald. Damit kommt man leichter durch die Jahrhunderte als mit Geld, das ständig Währungskrisen und Inflation ausgesetzt ist.“
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Vermögende Menschen einst und heute: Jakob Fugger, Kaiserin Elisabeth, die „rote“ Erzherzogin Elisabeth Petznek, Jeff Bezos
SISSI – EINMAL FINANZIELL GESEHEN Zeitsprung zu den Habsburgern, zu Kaiserin Elisabeth (1837–1898), bekannt als Sissi. Katrin Unterreiner, langjährige wissenschaftliche Leiterin der Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft sowie Kuratorin des Sissi-Museums in der Wiener Hofburg, hat ein kenntnisreiches Buch zum Vermögen der Habsburger geschrieben, das für unsere Fragestellung eine wahre Fundgrube ist. Kaiserin Sissi war demnach eine verschwenderische Millionärin, sie gab im Laufe ihres Lebens rund 24 Millionen Euro allein für Reisen aus, rechnete Unterreiner aus. Dieses Luxusleben konnte sie sich freilich leisten, erhielt sie doch jährlich ein sogenanntes Spenadelgeld von 200.000 Gulden. Dieses Geld war eine im Heiratsvertrag festgelegte Apanage, welche der Kaiserin zur Deckung ihrer Privatauslagen zur Verfügung stand. Weitere 50.000 Gulden kamen für Handauslagen hinzu. In Summe machte das umgerechnet etwa drei Millionen Euro jährlich aus. 1875 wurde Sissi von ihrem Mann, Kaiser Franz Joseph, mit zwei Millionen Gulden beschenkt – aus dessen Erbschaft von seinem Onkel, Kaiser Ferdinand. Franz
Joseph selbst war in seiner persönlichen Lebensführung bekanntlich äußerst sparsam, finanzierte allerdings den enorm aufwendigen Lebensstil sowohl seiner Gattin als auch der Burgtheater-Schauspielerin Katharina von Kiss, geborene Schratt, die dem Glücksspiel verfallen war. Neben den jährlichen Zuwendungen vermachte der Kaiser „seiner“ Schratt 1899 ein Legat in Höhe von umgerechnet 17 Millionen Euro, das bei seinem Tod 1916 noch vier Millionen wert war. Was aus diesem Vermögen wurde, wissen wir nicht, denn Schratt und ihre Erben waren äußerst diskret. Elisabeth legte die Gelder, die sie nicht ausgab, unter Pseudonymen wie „Georg Graf Festetics“ beim Bankhaus S. M. Rothschild oder als „Hermengilde Haraszti“ bei der Ersten Österreichischen Spar-Casse an, zumeist in Anleihen von Eisenbahngesellschaften, Versicherungen und Banken. Der gewaltige Börsenkrach vom 9. Mai 1873 dürfte Elisabeths Anlagen nicht allzu viel entwertet haben – im Gegenteil: Sie und ihre Finanzmanager waren äußerst erfolgreich, denn bei ihrem Tod 25 Jahre nach dem Börsenkrach vererbte sie ein Privatvermögen von rund zehn Millionen Gulden, das wären heute etwa 144 Millionen Euro. Sie veranlagte in einer Zeit stän-
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digen Aufschwungs, des Entstehens komplett neuer Industrien und des Glaubens an ewigen Fortschritt. DIE „ROTE“ ERZHERZOGIN ELISABETH PETZNEK Franz Joseph und Sissi hatten eine Lieblingsenkelin, Erzherzogin Elisabeth Marie (1883–1963), die liebevoll Erszi genannt wurde. Sie war die Tochter von Kronprinz Rudolf und seiner Frau Stephanie von Belgien und wurde als Teilerbin ihrer Großeltern schon mit 15 Jahren zu einer der vermögendsten Frauen der Habsburger, soll aber an Finanzen völlig desinteressiert gewesen sein. Erszi war zuerst mit Otto WindischGraetz verheiratet, später mit dem sozialistischen Politiker Leopold Petznek. Sie selbst trat 1923 der SPÖ bei. Von ihrer Großmutter Sissi hatte sie ein Fünftel des Privatvermögens geerbt, nach dem Selbstmord ihres Vaters wurden ihr zwei Millionen Gulden von ihrem Großvater geschenkt, veranlagt in festverzinslichen Wertpapieren. Nach dessen Tod erbte sie 14,5 Millionen Goldkronen, ebenfalls großteils in Anleihen. Aufgrund einer detaillierten Aufstellung wissen wir, dass der Kurswert ihres Anleihevermögens Ende 1917 rund 21 Millionen
Euro betrug, zehn Jahre später war der Wert auf rund drei Millionen geschrumpft. Erszi war im Unterschied zu ihrer Großmutter in Zeiten großer politischer und wirtschaftlicher Umbrüche veranlagt, massiv betroffen von Kronen-Entwertung und hoher Inflation. Sie vererbte, so wird gesagt, den Großteil ihres Besitzes der Republik Österreich, unter anderem 250 Objekte der Bundesmobilienverwaltung. Wegen des Gerüchts, dass sie Teile ihres Schmucks, darunter auch von Kaiserin Elisabeth geerbte Stücke, im Garten ihrer Villa in der Linzer Straße vergraben hätte, hat man gesucht und Schmuck in Kassetten gefunden. Der wurde allerdings von der Republik der Familie übergeben und dürfte sich seither in Familienbesitz befinden. Historisches Vermögen hat manchmal abenteuerliche Geschichten zu erzählen … g
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Hermann Fritzl ist Autor mehrerer Theaterstücke und zahlreicher Artikel über Reisen und zu verschiedenen Aspekten der Finanzindustrie. Zuvor war er im Bereich VolksbankenMarketing und PR sowie als Volksbanken-Ombudsmann für den ÖGV tätig. Er studierte Politikwissenschaft, Volkswirtschaft, Philosophie und Kunstgeschichte. Derzeit schreibt er an einer Masterarbeit über Extremrisikosport.
Literatur zum Thema
Katrin Unterreiner, Habsburgs verschollene Schätze. Das geheime Vermögen des Kaiserhauses. Ueberreuter Verlag 2020. Roman Sandgruber, Traumzeit für Millionäre. Die 929 reichsten Wienerinnen und Wiener im Jahr 1910. Styria Verlag 2013. Greg Steinmetz, Der reichste Mann der Weltgeschichte, Leben und Werk des Jakob Fugger. Finanzbuchverlag 2016.
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Neues aus dem Team Eva Maria Tivan verstärkt als Revisionsassistentin die Prüfungsgruppe Kredit. Die 34-jährige Kärntnerin hat an der FH Wiener Neustadt ein Masterstudium mit Schwerpunkt Unternehmensrechnung und Revision absolviert. Sie verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Bankbranche, zuletzt war sie in der internen Revision der DolomitenBank tätig.
Michaela Schneidhofer, Backoffice-Mitarbeiterin der Prüfungsgruppe Kredit, hat am 1. März ihr 25-jähriges Dienstjubiläum im ÖGV gefeiert. Wir bedanken uns für ihre Treue und ihren Einsatz!
Karin Trzebin, Mitarbeiterin der Rechtsabteilung, und Wolfgang Schilling, Leiter der Abteilung IT-Infrastruktur und Programmbetreuung, danken wir für 20 Jahre Treue zum ÖGV.
Antrittsbesuch von Minister Kocher Über die Zukunftskraft Genossenschaft hat sich der neue Arbeitsminister Martin Kocher im Februar bei einem Besuch im ÖGV informiert. Im Austausch mit Verbandsanwalt Peter Haubner ging es auch um die aktuelle Wirtschaftsentwicklung, die Herausforderungen von Genossenschaften und KMUs in der Coronakrise und zukünftige Modelle des kooperativen Arbeitens und Wirtschaftens.
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Veranstaltungsräume modernisiert Konferenzen, Tagungen, Workshops oder andere Meetings: Für all das bietet der ÖGV ab sofort neu ausgestattete Räumlichkeiten, die auch fit für alle Anforderungen nach Corona sind. So sind etwa hybride Veranstaltungen – also die Kombination aus Präsenz- und Remote-Teilnahme – ganz einfach möglich. Neben modernem Mobiliar bieten die Räume nun auch interaktive Displays, Videokonferenzsysteme und ein hochwertiges Audiosystem – alles auch für kabellose Übertragung optimiert. Das Angebot „Tagen im ÖGV“ steht grundsätzlich allen offen. Für Verbandsmitglieder stellen wir die Räumlichkeiten einmalig für zwei Veranstaltungshalbtage gratis zur Verfügung, danach gilt ein reduzierter Sondertarif. Das Team um Karin Prandtner (karin.prandtner@oegv.volksbank.at) freut sich schon auf Ihre Buchungen!
Blick in den neu gestalteten Raum „Zukunftskraft“
Verbandsanwalt „on tour“ ÖGV-Verbandsanwalt Peter Haubner besucht regelmäßig Genossenschaften in ganz Österreich, um sich im persönlichen Kontakt mit den Mitgliedern über die aktuelle Lage und zukünftige Trends auszutauschen. Zuletzt war er zu Gast bei der EZ Agrar und der AKM. Die erfolgreiche Genossenschaft der Landmaschinenhändler in Linz ist ein Vorzeigeunternehmen, wenn es um kooperatives Wirtschaften geht. Das Team um den geschäftsführenden Obmann Karl Lugmayr (linkes Bild) wurde für seine Leistungen sogar als Linzer Unternehmen des Jahres ausgezeichnet. Beim Besuch der AKM überreichte Verbandsanwalt Haubner an Generaldirektor Gernot Graninger eine Urkunde zum 75-jährigen Bestehen der Genossenschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (rechtes Bild).
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Genossenschaft in den Medien „Genossenschaften sehen sich in der Krise besonders stabil“, war am 19. Jänner über die Austria Presse Agentur und verschiedene österreichische Medien zu lesen. Dabei ging es um die Ergebnisse der groß angelegten Uni-Wien-Studie zur Performance von Genossenschaften während Corona – „cooperativ“ informierte dazu ausführlich. In der Medienberichterstattung kam auch ÖGVVerbandsanwalt Peter Haubner zu Wort: „Gerade regional verankerte Genossenschaften sind für nachhaltiges Wirtschaften prädestiniert und genießen bei der Bevölkerung hohes Vertrauen. Hier kommt es offenbar zu einer Rückbesinnung auf Regionalität und Beständigkeit“, so der Verbandsanwalt über die Krisenfestigkeit des kooperativen Wirtschaftsmodells.
Gastgeber für virtuelles Finanzmarkt-Meeting Rund 50 Mitglieder der Treasury Markets Association Austria haben sich bei einer aus dem ÖGV-Haus gesendeten Online-Veranstaltung über regulatorische Neuerungen im Finanzmarktbereich informiert. Die Teilnehmer – überwiegend Händler von Devisen, Banknoten, Edelmetallen, Zinsinstrumenten sowie den dazugehörenden Derivaten – wurden von Silvia Liegl, Leiterin des Bereichs Finanzmarkt in der ÖGV-Interessenvertretung, auf die neusten Stand gebracht. In ihrem interaktiven Vortrag gab sie zunächst einen Überblick über die Gesetzgebungsprozesse und die Arbeit der Interessenvertretung in Brüssel, bevor es um den MiFID II Quick Fix, Veränderungen im Bereich der Referenzzinssätze oder den digitalen Euro ging. Das Fazit der Expertin: Zwar bringe der Quick Fix zumindest für Konsumenten gewisse Erleichterungen bei der Anwendung des rund 20.000 Seiten starken Regelwerks, gleichzeitig nehme aber die Regularienflut im Bereich der Digitalisierung zu.
ÖGV-Expertin Silvia Liegl mit TMA-Vorstand und Volksbank-Wien-Bereichsleiter Franz Schleifer im ÖGV-Haus
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Volksbanken-Verbund
Geschäftszahlen im Zeichen der Corona-Vorsorge Der Volksbanken-Verbund hat Ende Februar das vorläufige Ergebnis fürs Geschäftsjahr 2020 bekannt gegeben: Aufgrund umfangreicher Corona-Risikovorsorgen in der Höhe von 126 Millionen Euro kam das Ergebnis nach Steuern bei 20 Millionen Euro zu liegen (2019: 148,5 Millionen). Die vorläufige Bilanzsumme stieg gegenüber 2019 um 6,8 Prozent auf 29,4 Milliarden Euro. Die Eigenmittelquote lag per Ende 2020 bei 19,2 Prozent, die harte Kernkapitalquote bei 14,1 Prozent. Die Veröffentlichung des finalen Geschäftsberichts ist für 8. April vorgesehen. Trotz der Belastungen durch die Krise, der extrem niedrigen Zinsen und der hohen regulatorischen Anforderungen konnte die Cost-Income-Ratio 2020 auf 73,6 Prozent gesenkt werden. Gelungen ist das vor allem dank eines neuerlichen Rückgangs der Verwaltungskosten um 4,2 Prozent auf nunmehr 511,8 Millionen Euro. Damit
konnte diese Kostenposition seit Beginn der Umstrukturierung von fünf Jahren um mehr als 100 Millionen reduziert werden. Die Erträge blieben trotz Corona relativ stabil. Gerald Fleischmann, Generaldirektor der Volksbank Wien: „Die Rahmenbedingungen haben sich 2020 sehr anders entwickelt, als wir bei unserer Planung im Herbst 2019 prognostiziert hatten. Trotzdem erreichten wir viele der geplanten Ertragsziele, der Provisionssaldo war sogar höher als im Vorjahr.“ Aufgrund eines Wachstums bei den regionalen Einlagen ist auch die Liquiditätssituation weiterhin komfortabel, eine Refinanzierung aus dem TLRO-Programm der EZB über 1,5 Milliarden Euro brachte eine zusätzliche Stärkung. Erklärtes Ziel des Volksbanken-Verbundes ist es, die Kunden als stabiler und verlässlicher Partner durch die Krise und in den nächsten Aufschwung zu begleiten.
Generaldirektor Fleischmann über die Genossenschaft dadurch in der Lage, unsere Kunden noch besser zu betreuen. Es gibt einheitliche Produkte, wir sind in der Abwicklung effizienter geworden, halten mit unseren erfolgreichen lokalen Banken aber die Regionalität hoch“, so Fleischmann gegenüber der Zeitung.
Foto: Robert Polster
Ein starkes Bekenntnis zur Idee der Genossenschaft hat Volksbank-Wien-Generaldirektor Gerald Fleischmann im Februar in einem Interview mit den „Salzburger Nachrichten“ abgegeben. Angesprochen auf das Thema Nachhaltigkeit in der Finanzwelt erklärte er: „Es ist ein großer Vorteil, eine Genossenschaftsbank zu sein. Wir haben den 150 Jahre alten Gründungsgedanken beibehalten und sind ein Verbund von Banken, die ihre Region kennen und Genossenschafter als Eigentümer haben. Was wir erwirtschaften, bleibt in der Genossenschaft und in der Region. Wir tragen keine Dividenden ins Ausland und nicht zu Großaktionären. Das wollen wir noch stärker betonen.“ Dank erfolgreicher Konsolidierung sieht er die Volksbanken für die Zukunft gut aufgestellt: „Wir sind
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Volksbanken-Verbund
Was Unternehmer jetzt von ihrer Hausbank brauchen Im vierten und letzten Teil der digitalen Volksbanken-Managementkonferenz – „cooperativ“ berichtete bereits ausführlich über die anderen Teile – ist es im Jänner um das in der Krise besonders wichtige Thema „Hausbank der Unternehmer“ gegangen. Kleine und mittelständische Unternehmen bilden nicht nur das Rückgrat der österreichischen Volkswirtschaft, sie sind auch eine besonders wichtige Zielgruppe für die Volksbanken: 82.000 Kunden kommen aus diesem Segment, zusammen sind sie für 60 Prozent des gesamten Kreditvolumens verantwortlich. Die enge Beziehung zu diesen Unternehmen hat eine lange Tradition: „Vor 170 Jahren schlossen sich erste Handwerker und Gewerbetreibende zusammen, um die Volksbanken aufzubauen. Sie zu fördern, ist unsere historische Aufgabe“, erinnerte Rainer Kuhnle, Vorstandsvorsitzender der Volksbank Niederösterreich, in seinem Eröffnungsstatement. Die Coronakrise habe gravierende Auswirkungen auf diese Kunden. Die große Aufgabe der Volksbanken sei es nun, sie erfolgreich durch diese schwere Zeit zu begleiten. „Jetzt haben wir die einmalige Chance, uns nachhaltig als Hausbank zu profilieren, indem wir für unsere Kunden da sind“, so Kuhnle. Worauf es dabei ankommt, wurde bei einer Podiumsdiskussion mit Unternehmern und Vertretern der Volksbanken deutlich, die aus dem ÖGV-Haus übertragen wurde. „Wir als Berater agieren jetzt in einem Spannungsfeld aus Kundenwünschen, Risikoüberlegungen und regulatorischen Vorschriften“, umschrieb Judith Schrammel,
Leiterin des Bereichs Geschäftskunden bei der Volksbank Wien, die große Herausforderung, die bisher gut gemeistert worden sei. Die Devise laute im Idealfall: So viel Vorsicht wie nötig, aber so viel Optimismus wie möglich. „Wir müssen Unternehmerkunden mit intaktem Geschäftsmodell, die durch Corona unverschuldet in die Krise geschlittert sind, erfolgreich durch diese Phase tragen und zugleich den Nährboden für den Wiederaufbau legen“, erklärte Andreas Höll, Generaldirektor der Volksbank Salzburg, das Ziel für 2021. Ähnlich sieht das auch Thomas Uher, Risikovorstand der Volksbank Wien: „Ich bin froh, wenn wir am Ende dieses Jahres sagen können, dass wir als Hausbank für unsere Kunden da waren.“ Ein solcher Kunde ist etwa Andreas Schwerla, der zehn McDonald‘s-Filialen in Wien und Niederösterreich betreibt. Er attestierte der Volksbank, ihrer Rolle als Hausbank für Unternehmer gerecht zu werden. Im Anschluss an die Diskussion lenkte Puls4-Moderator Florian Danner den Fokus auf das zweite wirtschaftlich tonangebende Thema neben Corona: Er berichtete über sein „Wahlwandern“ durch die USA in der Zeit der Präsidentschaftswahl. Einen pointierten Schlusspunkt der Konferenz setzte der Wirtschaftsjournalist Ronald Barazon mit seiner kritischen Sicht auf die Regeln im Bankwesen: „Die Regulatorik ist wie ein Monster, das mit Formularen gefüttert werden will“, beklagte er. Für die Banken gelte es, das Beste daraus zu machen, indem sie das Monster füttern und zugleich Unternehmer nach Kräften unterstützen – etwa als Partner bei der Ausarbeitung eines Businessplans für die Zukunft.
Rainer Kuhnle, Vorstandsvorsitzender der Volksbank Niederösterreich, im Studio bei Moderatorin Daniela Philipp
V. l. n. r.: Podiumsdiskussion mit Unternehmer Andreas Schwerla, Judith Schrammel (VB Wien), Andreas Höll (VB Salzburg), Kasia Greco (Wirtschaftskammer) und Thomas Uher (VB Wien)
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Initiative für bewussteren Umgang mit Lebensmitteln
Herzstück ist ein ökologischer Fußabdruckrechner im Web auf bewusstessen21.at. Damit können Konsumenten einfach und rasch berechnen, wieviel CO2 sie selbst durch Einkauf und Ernährung produzieren und wie hoch ihr persönlicher Flächenverbrauch in globalen Hektar ist. Zusätzlich finden sich auf der Plattform konkrete Tipps, wie diese Werte durch bewussten und regionalen Einkauf verringert werden können. Die Teilnehmer können Gutscheine für regionale Produkte gewinnen. Und die Aktion dient auch einem guten Zweck: Für jeden Nutzer des Fußabdruckrechners spenden die Volksbanken einen Euro an die Österreichische Sporthilfe. „Die Volksbank ist die Hausbank Österreichs. Wir sind durch Vertrauen mit unseren Kunden verbunden und regional verwurzelt. Egal ob Unternehmer oder Privatpersonen – wir wollen, dass es den Menschen gut geht, aber auch der Umwelt und der regionalen Wirtschaft“, so Gerald Fleischmann, Generaldirektor der Volksbank Wien, über die Beweggründe für die Aktion. Besonders freut ihn die Zusammenarbeit mit der Sporthilfe: „Sportler sind Vorbilder, weil sie ihre Leistungsfähigkeit unter anderem einer bewussten Ernährung verdanken.“
Der Startschuss für die Kooperation fiel beim Skisprung-Weltcup der Damen in Hinzenbach. Die Athletinnen und Athleten aus dem Sporthilfe-Pool unterstützen die Initiative, indem sie zum bewussteren Umgang mit Lebensmitteln und zu mehr Regionalität beim Einkauf aufrufen. Den Anfang machten die ÖSV-Skispringerinnen: „Eine ganz tolle Sache“, so Jungstar Marita Kramer, „ich kann nur alle einladen, mitzutun und sich mehr Gedanken zu machen, was man isst und natürlich auch, woher es kommt.“ Teamkollegin Daniela Iraschko-Stolz ist sich sicher: „Jede Region hat ihre Vorzüge und bietet hervorragende Produkte. Ein Apfel muss beispielsweise nicht aus Südafrika oder Chile sein – als Steirerin weiß ich natürlich, wovon ich spreche.“ Argumente, auf eine bewusstere Ernährung zu achten, listet die Initiative zur Genüge auf: So sterben weltweit mehr Menschen an den Folgen von Übergewicht als an Hunger. Österreich gibt jährlich mehr als zehn Milliarden Euro für Lebensmittelimporte aus. Zugleich zeigt eine Studie der Uni Linz, dass allein der Kauf von 20 Prozent mehr heimischen Lebensmitteln 46.000 neue Arbeitsplätze in Österreich schaffen würde. Und: Jedes Jahr landen mehr als 750.000 Tonnen Lebensmittel auf dem Müll.
Foto: EXPA/Reinhard Eisenbauer
Weniger CO2-Ausstoß, mehr Gesundheit und neue Arbeitsplätze durch regionalen Einkauf und einen bewussteren Umgang mit Lebensmitteln – das sind die Ziele der Initiative „bewusstessen21“, welche die Volksbanken kurz vor dem Jahreswechsel gestartet haben. Auch die Sporthilfe ist mit an Bord.
V. l. n. r.: Gernot Uhlir (Sporthilfe), Chiara Hölzl, ÖSV-Direktor Mario Stecher, Lisa Eder, Daniela Iraschko-Stolz, Damen-Cheftrainer Harald Rodlauer, Sophie Sorschag, Wolfgang Layr (Volksbank) und Marita Kramer beim Kick-off in Hinzenbach
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Volksbanken-Verbund
Eine Partnerin für Skisprung-Maskottchen „Sepp“ In dieser Saison hat es für die österreichischen Skispringerinnen und Skispringer Maskottchen-Power im Doppelpack gegeben: Neben dem altbekannten „Sepp“ war diesmal auch „Ella“ – eine waschechte Norwegerin mit Faible für Langlauf – mit dabei. Gemeinsam präsentierten die beiden Puppen den Fans die Skisprungwettbewerbe, analysierten Trainingssprünge und unterstützten unser Team. Zu sehen waren die beiden regelmäßig auf Social Media und immer wieder auch in Print und TV.
Schneeballschlacht mit dem ÖSV-Team
Traute Zweisamkeit auf der Bergiselschanze
2022 wieder Winterspiele in Schladming
Foto: Paulino Jimenez
Diese Meldung schürt Vorfreude und macht Lust auf mehr: Die Volksbank Steiermark lädt von 17. bis 20. März 2022 zu den 46. Volksbank-Winterspielen nach Schladming. Nachdem die Veranstaltung zuletzt zweimal der Coronakrise zum Opfer gefallen war, können sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verbund und bei den Partnern jetzt wieder auf das große Sport- und Party-Highlight an der Planai freuen.
VB Services
Neue Geschäftsführerin Als Nachfolgerin von Wolfgang Wangel ist Monika Nadizar-Fritz (Bild) mit 1. Februar in die Geschäftsführung der VB Services für Banken aufgerückt. Sie verantwortet in der Dienstleistungstochter der Volksbanken die Geschäftsbereiche Kreditsachbearbeitung und Marktservicecenter Aktiv. Nadizar-Fritz ist seit 2002 – unterbrochen nur durch einen Abstecher in die damalige Hypo Investment Bank – für den Volksbanken-Verbund tätig. Nach den ersten Berufsjahren in der Rechtsabteilung der ÖVAG folgte 2004 der Wechsel in die Kreditsachbearbeitung, in der sie seitdem viel Erfahrung und Expertise für die neue Herausforderung sammeln konnte.
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Volksbank Wien
Jahresauftakt-Event mit Partnern Die Volksbank Wien hat am 19. Jänner mit Union Investment, ERGO und TeamBank zur zweiten gemeinsamen Jahresauftaktveranstaltung geladen. 380 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Regionaldirektionen und aus der Zentrale nahmen an dem heuer virtuell abgehaltenen Event teil. Präsentiert wurden die gemeinsame Vertriebsstrategie sowie die Vertriebsschwerpunkte der Produktpartner zur Erreichung der Ziele im Jahr 2021. Generaldirektor Gerald Fleisch-
mann blickte auf das Corona-Jahr 2020 zurück und wagte einen Ausblick. Seitens der Produktpartner waren Marc Harms, Bernd Schrott, und Harald Pirkfellner (Union Investment), Andreas Böhm (TeamBank) und Christian Noisternig (ERGO) vertreten. Die Teilnehmer hatten jederzeit die Möglichkeit, Fragen an die Referenten zur richten. Ein Höhepunkt der Veranstaltung war die Ehrung der erfolgreichsten Beraterinnen und Berater des Jahres.
PCs für bedürftige Kinder Der gemeinnützige Verein „PCs für alle“ hat Anfang März eine Geräte-Großspende der Volksbank Wien erhalten: Mehr als 300 Laptops und PCs aus den Beständen der Bank gingen so an hilfsbedürftige Kinder, die im Homeschooling dringend darauf angewiesen sind. „Die Nachhaltigkeitsmanagerin und der IT-Verantwortliche der Volksbank Wien, Monika Bäumel und Andreas Glöckl, haben diese Gerätespende in kürzester Zeit ermöglicht. Nur dank so engagierter Menschen und Unternehmen können wir Kindern aus von Armut betroffenen Familien den digitalen Zugang zur Bildung ermöglichen“, so Patrice Fuchs von „PCs für alle“. Unter dem Motto „Spenden statt wegwerfen“ sammelt der Verein gebrauchte Computer, Tablets und Zubehör, löscht fachgerecht alle Daten, wartet die Hardware und versieht sie mit den notwendigen Lernprogrammen. Anschließend gehen die aufbereiteten Computer an finanziell schlecht gestellte Menschen oder zur weiteren Vermittlung an Schulen und karitative Organisationen.
IT-Servicemanager Andreas Glöckl und Nachhaltigkeitsmanagerin Monika Bäumel bei der Übergabe an „PCs für alle“-Obmann Peter Bernscherer (Bildmitte)
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Volksbank Niederösterreich
Online-Events für Unternehmer und Private Mit kreativen Online-Formaten informiert und serviciert die Volksbank Niederösterreich ihre Kunden während der Pandemie. So fand heuer auch die bei Kommerzkunden besonders beliebte Veranstaltungsreihe „Fit for Business“ remote via PC und Handy statt. Mehr als 250 Unternehmer verfolgten die Studioübertragung, bei der Experten zu Themen wie Veranlagung nach der Krise, Förderungen und Nachhaltigkeit referierten. Für Privatkunden organisierte die Volksbank Niederösterreich gemeinsam mit Union Investment ein Event, bei dem über 200 Kunden via Livestream interessante Informationen aus dem Fondsbereich, aber auch Tipps für mentale und körperliche Fitness in Krisenzeiten erhielten. Vorstandsdirektor Rainer Kuhnle (rechts im Bild) bilanzierte zufrieden: „Durch solche Veranstaltungen können wir unser Leistungsversprechen, für die Kunden auch in schwierigen Zeiten da zu sein, trotz CoronaSchutzmaßnahmen einhalten.“
Volksbank Tirol
Anlage-Foren zum Thema Resilienz
Mental und finanziell besser durch die Krise mit den Tipps von Motivationstrainer Markus Daniel Weber (li.) und der Anlageexpertise von Tom Ganschow (re.)
Die vielen privaten und beruflichen Herausforderungen der Coronakrise hat die Volksbank Tirol zum Anlass genommen, um ihre Kunden mit dem nötigen Rüstzeug für schwierige Lebenssituationen auszustatten – und zwar bei zwei Online-Anlage-Foren mit einem Live-Videovortrag über Resilienz. Markus Daniel Weber, Motivationstrainer und Inhaber der V.I.T. GmbH, gab den rund 380 Teilnehmern zahlreiche Tipps, wie man auch in Krisenzeiten stark bleibt. Und obwohl die Coronakrise vor allem mit Risiken verbunden wird, ergeben sich zumindest an den Kapitalmärkten durchaus auch Chancen. Darüber berichtete Tom Ganschow, Vertriebsdirektor Vermögensmanagement Österreich bei Union Investment, in seinem Referat. Dabei ging er auf den pandemiebedingten Konjunkturverlauf ein und führte aus, welche Rolle die Fiskalpolitik dabei spielt. Zudem sprach er über favorisierte Anlageklassen und Stabilitätsanker im Portfolio. Josef Tratter, Volksbank-Regionaldirektor für Schwaz und das Zillertal, moderierte die Veranstaltung und stellte zum Abschluss den Vermögens-Check vor. Dabei erarbeiten die Kunden gemeinsam mit einem Anlagespezialisten der Volksbank Tirol eine 360-Grad-Betrachtung ihres Geldlebens. Im Zuge dessen erhalten sie auch Vorschläge zur Optimierung der Vermögensstruktur.
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Volksbank Steiermark
„Panther“-Verleihung einmal anders
„Die Panther-Verleihung muss trotz Corona unbedingt stattfinden“, waren sich Generaldirektorin Regina Ovesny-Straka und Vorstandskollegin Monika Cisar-Leibetseder von Anfang an einig. So begab sich das Vorstandsduo gemeinsam mit Kabarettist Gerald Fleischhacker schon im Vorfeld des Events auf Steiermark-Tour, um den Führungskräften der Siegerbereiche einen Besuch abzustatten – und das in streng geheimer Mission. Entsprechend groß war die Überraschung, wie auch die aufgenommenen Videos zeigen. Die Mitarbeiter der Bank konnten das Panther-Liveevent dann zu Hause in entspannter Wohnzimmeratmosphäre und mit kulinarischem Überraschungspaket verfolgen – inklusive genossenschaftlich gebrautem Murauer Bier, wofür sich die Volksbank ausdrücklich bedankt. „Uns war wichtig, dass die Gewinner eine Bühne für ihre tollen Leistungen bekommen. Gleichzeitig wollten wir uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Zusammenhalt in einer nicht geraden einfachen Zeit bedanken. Und nachdem Spaß gerade jetzt wichtig ist, haben wir uns ein besonderes Online-Programm überlegt. Wir haben uns bei den Vorbereitungen natürlich an die Corona-Regeln gehalten und auch laufend getestet“, so Ovesny-Straka. Höhepunkt des Events war die Preisverleihung: Der Panther für die beste Abteilung ging an das Kundenservicecenter, bester Filialverbund wurde Gleisdorf-Weiz. Als
beste Region wurde zum wiederholten Male die Oststeiermark ausgezeichnet. Das Rennen um den besten Bereich machte das Marktservicecenter – dessen Mitarbeiter sind mittlerweile zwar in der VB Services tätig, zählen aber weiter zur VolksbankSteiermark-Familie. Für das Profildesign auf Social Media „Damit du zu Hause bleiben kannst – #deinebankistueberall“ gab es den Ideen-Panther. Alle Gewinner können sich zusätzlich über ein Erlebnis-Teambuilding freuen.
Fotos: Volksbank Steiermark
„Und die Gewinner der Panther 2020 sind …“, hat es am 25. Februar in einem Livestream-Event der Volksbank Steiermark geheißen. Die Regionalbank zeichnete wieder die Erfolgreichsten unter den Regionen, Bereichen, Filialverbünden und Abteilungen sowie die kreativste Idee aus.
Hausbesuch bei Regionalleiter Rudolf Grandits, der mit der Region Oststeiermark siegte
Nach dem Livestream im Studio: Regina Ovesny-Straka, Gerald Fleischhacker und Monika Cisar-Leibetseder
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Volksbank Vorarlberg
Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht Mit dem vierten Jahresbericht zur Nachhaltigkeit möchte die Volksbank Vorarlberg ihre gelebte unternehmerische Haltung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Umwelt und Gesellschaft sichtbar machen. Schon seit 2016 setzt die Volksbank Vorarlberg in ihrer Anlagestrategie auf Nachhaltigkeit. „Die öffentlichen Gelder reichen nicht aus, um die nachhaltigen Ziele zu realisieren. Es braucht privates Kapital, und genau dort wollen wir mit unserer nachhaltigen Anlagestrategie als Bank mitwirken“, so Vorstandsvorsitzender Gerhard Hamel. Aber gerade bei einer in der Region verwurzelten Genossenschaftsbank dürfe sich das Thema nicht auf die Geldanlage beschränken, es müsse sich über alle Bereiche des Unternehmens erstrecken. Dementsprechend definiert die Volksbank Vorarlberg Nachhaltigkeit als Haltung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Umwelt und Gesellschaft. Der Bogen wird dabei weit gespannt – von der Bank als Kommunikationsplattform und der Genossenschaft neuen Stils über die Wiederverwendung von Wohnraum, moderne Remote-Work-Arbeitskonzepte und das Tracking sowie die Reduktion des CO2-Fußabdrucks bis hin zu ausgewiesenen sozialen und gesellschaftlichen Engagements. Das alles findet im Nachhaltigkeitsbericht 2020 seinen Niederschlag. „Nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen ist für einen Restart der Gesellschaft die einzig richtige Lösung“, ist Hamel überzeugt.
So präsentiert sich das Vorstandsteam der Volksbank Vorarlberg im Nachhaltigkeitsbericht
Fotos: Marcel Hagen
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Beispiel für gesellschaftliches Engagement: Spende an die Kinderhilfsorganisation „Stunde des Herzens“
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Kunst in der Filiale In der Volksbank-Vorarlberg-Filiale Am Garnmarkt in Götzis ist derzeit die Skulpturenausstellung „Alles außer gewöhnlich“ des lokalen Künstlers Stefan Kresser zu sehen. Mit der Ausstellung, die noch bis 31. März läuft, wird erstmalig in größerem Rahmen das neue Konzept in der Filiale Am Garnmarkt umgesetzt, das unter anderem Raum für Kommunikation, Kunst und Kultur vorsieht. „Es freut uns sehr, dass wir Stefan Kresser, einem leidenschaftlichen Künstler aus der Region, eine Plattform für seine Ausstellung bieten können, zumal die aktuellen Möglichkeiten für Künstler aufgrund von Corona äußerst limitiert sind. Unsere Bank, die durch großzügige Foyer-Räumlichkeiten punktet, wird somit beim alltäglichen Besuch für unsere Kunden sowie für
Kulturinteressierte zu einem Treffpunkt in der Region“, so Vorstandsvorsitzender Gerhard Hamel. Die Volksbank Vorarlberg möchte generell dazu beitragen, die Kulturlandschaft, das soziale Engagement und das Vereinsleben in Vorarlberg zu fördern. Um dies großflächig in allen Bereichen des Unternehmens umzusetzen, wurde das Konzept „Bank als Marktplatz“ ins Leben gerufen. „Weg von reinen Bankdienstleistungen, hin zum alltäglichen Leben, lautet die Intention“, bringt Daniela Langridge, Filialleiterin Am Garnmarkt in Götzis, das Ziel auf den Punkt. Aus verschiedenen internen Projektgruppen entstehen dabei kreative Ideen, neue Begegnungen sowie lösungsorientierte Workshops, die die Gesellschaft und die Wirtschaft in der Region nachhaltig beeinflussen sollen.
„Skulpturen sind für mich Dialoge in Stein oder Holz“, sagt der Künstler Stefan Kresser
Volksbank Oberösterreich
Verdiente Persönlichkeiten geehrt
Foto: Mathias Lauringer
Karl Nöbauer, Rechtsanwalt in Braunau, war über 30 Jahre lang als Aufsichtsrat und Aufsichtsratsvorsitzender in verschiedenen oberösterreichischen Volksbanken tätig, zuletzt als Vorsitzender des Aufsichtsrats der VB Oberösterreich Holding, der Haupteigentümerin der Volksbank Oberösterreich. Mit voller Kraft und viel Engagement setzte er sich dabei für den genossenschaftlichen Gedanken im Sinne der Mitgliederförderung ein. Dafür bedankten sich Volksbank-Oberösterreich-Vorstandsvorsitzender Richard Ecker und Holding-Vorstand Peter Hohensinner mit der Verleihung der Schulze-Delitzsch-Medaille in Gold des ÖGV. Gerhard Möstl trat 2010 als Vorstand in die Volksbank Altheim-Braunau ein und verantwortete die Fusion mit Schärding. 2015 schloss sich die Bank mit der Region Linz-WelsMühlviertel zur Volksbank Oberösterreich zusammen, in welcher Möstl als Regionaldirektor die Leitung für das Innviertel übernahm. Zugleich wurde er auch Vorstandsmitglied der VB Oberösterreich Holding. Vertrauen, Regionalität und Kundennähe lebte Möstl mit größter Selbstverständlichkeit. Respekt gegenüber den Kunden, aber auch gegenüber den Mitarbeitern zeichnete ihn aus. Sein umfassendes Bank- und Allgemeinwissen gab er bereitwillig weiter. Er hielt die genossenschaftlichen Werte stets hoch, setzte sich für das Wohl der Volksbank Oberösterreich ein und repräsentierte sie vorbildlich nach innen und außen. Nun tritt er seinen verdienten Ruhestand an. Vorstandsvorsitzender Richard Ecker und Holding-Vorstand Peter Hohensinner ehrten ihn zum Abschied mit der Ehrenmedaille in Gold des ÖGV.
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Volksbank Salzburg
Jubiläums-Talk mit Top-Ökonom Seit nunmehr zehn Jahren liefert Jan Holthusen, Chefanalyst der DZ Bank, für die Kunden der Volksbank Salzburg Wirtschafts- und Finanzprognosen aus erster Hand. Auch heuer musste nicht darauf verzichtet werden. Für viele Kunden in Salzburg ist der Besuch von Jan Holthusen als Fixpunkt am Jahresanfang einfach nicht mehr wegzudenken. Daher stand eine Absage der Jubiläumsveranstaltung aufgrund von Corona nicht zur Debatte, man wich kurzerhand aufs Internet aus. Der Experte hielt seinen Vortrag per Live-Schaltung aus Deutschland, während Moderatorin Daniela Phillip im Volksbank-Streamingstudio Generaldirektor Andreas Höll begrüßte, der auch zu aktuellen Themen der Volksbank Salzburg informierte. Über 300 Teilnehmer waren online mit dabei und konnten ihre Fragen live ins Studio schicken. „Krise ohne Ende oder Post-Corona-Boom? Konjunktur und Kapitalmärkte 2021“, lautete der Titel von Holthusens Vortrags, in dem er nach einem kurzen Rückblick auf 2020 den Fragen nachging, wann mit der Verfügbarkeit von Impfstoffen die Aussicht auf ein Ende der Abwärtsspirale besteht und ob es zu einer wirtschaftlichen Erholung oder gar einem Post-Corona-Boom kommen wird. Holthusen brachte dabei fundierte Argumente, die zuversichtlich stimmen: Sobald ein Großteil der Menschen über ausreichend Impfschutz verfüge und es Signale für die Bewältigung der Pandemie gebe, sei auch ein wirtschaftlicher Aufschwung zu erwarten, so der Experte. Holthusen leitet übrigens seit Jahresbeginn den gesamten Bereich Research und Volkswirtschaft bei der DZ Bank in Frankfurt, mit rund 110 Mitarbeitern die größte Forschungseinheit dieser Art im deutsch-
Jan Holthusen live zugeschaltet ins Volksbank-Studio
Generaldirektor Andreas Höll informierte über Neuigkeiten aus der Volksbank Salzburg
sprachigen Raum. Seine Ausführungen boten auch heuer wieder viele wertvolle Tipps für die geschäftlichen und persönlichen Finanzen der Volksbank-Kunden. 2022 soll es die elfte Auflage des Experten-Talks geben, dann – so die große Hoffnung – wieder als Präsenztermin in Salzburg.
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Volksbank Akademie
Digitales Gipfeltreffen der Trainer und Prüfer Das jährliche Fresh-up-Event für alle Trainer und Prüfer der Volksbank Akademie hat diesmal so stattgefunden wie viele Termine in der Corona-Zeit: digital via Webex. Dennoch gelang es, Teamspirit und Aufbruchstimmung zu erzeugen. Dass Wissensvermittlung auch digital sehr gut funktionieren kann, beweist die Volksbank Akademie mit ihren innovativen Blended-Learning-Formaten schon seit 2017. Jetzt kommt der Bildungseinrichtung des Volksbanken-Verbundes diese Expertise besonders zugute: 43 Kurse mit fast 15.000 Buchungen konnten so im Vorjahr von März bis Mai trotz Corona abgehalten werden. Das sei eine Verdoppelung gegenüber 2019, bilanzierte Akademie-Geschäftsführerin Barbara Czak-Pobeheim beim Freshup. Über 1.300 Mitarbeiter hätten 2020 allein die neuen Schulungen für virtuelles Arbeiten im Lockdown besucht. Wie wichtig gut ausgebildete Mitarbeiter für die Volksbanken sind, unterstrich einmal mehr Generaldirektor Gerald Fleischmann in seinem Statement: „Unsere Kunden haben hohes Vertrauen in unsere kompetenten Berater, diese sind als Teil der jeweiligen regionalen Community ganz nah an den Bedürfnissen der Menschen“, so Fleischmann über das Erfolgsrezept in der
Szenen aus dem digitalen Fresh-up-Event der Volksbank Akademie
Krise. Der erzwungene Digitalisierungsschub durch Corona habe viel verändert: „Es hat sich gezeigt, dass man die fachliche Wissensvermittlung sehr gut digitalisieren kann, auch wenn der persönliche Kontakt dadurch nicht ganz zu ersetzen ist.“ Die Digitalisierung in der Bildung werde auch nach Corona bleiben, ist Czak-Pobeheim überzeugt. Das Zauberwort heiße Opti-Channel, also der richtige Mix aus digitalen Formaten und Präsenz. Weitere Trends der Zukunft zeigte die „Bildungsquerdenkerin“ Anja Wagner in ihrer Keynote auf. „Das Wissen nimmt durch digitale Vernetzung exponentiell zu. Arbeit, Freizeit und Bildung wachsen zusammen und sind nicht mehr zu trennen. Dem muss die Bildungswelt der Zukunft Rechnung tragen“, lautet ihr Credo. Wie das in der Praxis funktionieren kann, wurde beim Fresh-up-Event gleich live vermittelt. Der Experte Jörg Rosemann zeigte anhand eines Beispiels kreative Trainingsmöglichkeiten mittels Webex. Zudem konnten sich die Teilnehmer in verschiedenen Online-Workshops weiterbilden – zu topaktuellen Themen wie „Der Faktor Mensch im virtuellen Lernraum“, „Digitaler Methodenkoffer“ oder „Rhetorik in Web-Meetings“. Know-how, das die Volksbank-Trainer in Zukunft gut gebrauchen können.
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Union Investment
Erfolg für die Partnerschaft zwischen Union Investment und den österreichischen Volksbanken im Fondsgeschäft: 2020 konnte gemeinsam ein Rekordergebnis erzielt werden. Das in Fonds von Union Investment veranlagte Volumen der Volksbank-Kunden in Österreich erhöhte sich im Vorjahr auf einen Bestand von 3,8 Milliarden Euro – eine Steigerung von knapp 15 Prozent gegenüber dem bisherigen Rekordjahr 2019. Insbesondere bei den Fondssparplänen gab es ein deutliches Wachstum: Erstmals kletterte deren Anzahl mit 110.300 über die Marke von 100.000 Stück. Dies entspricht einer 20-prozentigen Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Der Fondspartner der Volksbanken zeigt sich daher zufrieden: „Die Bekanntheit von Union Investment nimmt seit dem Markteintritt 2016 in Österreich kontinuierlich zu, und wir verzeichnen ein robustes Wachstum. Die Zeit ist reif für Fonds, sie sind bestens geeignet zum Vermögensaufbau und zur Pensionsvorsorge. Es gibt wenig Alternativen, denn vernünftige Zinsen auf sein Erspartes gibt es bei klassischen Sparformen längerfristig voraussichtlich nicht“, so Marc Harms, Geschäftsführer von Union Investment Austria. Gerald Fleischmann, Generaldirektor der Volksbank Wien, ergänzt: „2020 wird vielen von uns in Erinnerung bleiben als ein Jahr, in dem wir Dinge erlebt haben, die
wir uns so nicht hätten vorstellen können. Daher ist es umso erfreulicher festzustellen, dass die Menschen während der Krise besonnen reagieren und das Sparen sogar verstärkt haben.“ Besonders gefragt waren im Vorjahr Immobilien- und Aktienfonds sowie MultiAsset-Produkte. Die absatzstärksten Publikumsfonds in Österreich waren die beiden Mischfonds „UniAusschüttung“ mit einem Nettozufluss von 108 Millionen Euro und „UniRak Nachhaltig Konservativ“ mit fast 100 Millionen Euro. Auf dem dritten Platz folgt der offene Immobilienfonds „immofonds1“, in den rund 70 Millionen Euro netto flossen. Deutliche Zugewinne verzeichneten auch die beiden Aktienfonds „UniGlobal“ und „UniIndustrie 4.0“. Erfreulich auch die Wertentwicklung dieser TopFonds: Ihr durchschnittlicher Zuwachs lag binnen zwölf Monaten bei 7,6 Prozent, der „UniIndustrie 4.0“ erreichte sogar ein Plus von knapp 25 Prozent. Traditionell hohe Priorität für Union Investment und die Volksbanken hat das Wachstumsthema Nachhaltigkeit. Mittlerweile gewinnt das Thema aber auch bei den Anlegern immer mehr an Bedeutung: So stieg das Fondsvolumen nachhaltiger Geldanlagen per Jahresende um 59 Prozent auf 470 Millionen Euro. 2020 floss bereits jeder dritte Euro in nachhaltige Produkte. Gemessen am gesamten veranlagten Fondsvolumen beträgt die Quote schon 14 Prozent.
19 Mal in Folge ausgezeichnet Mit dem Fonds-Kompass zeichnet das Wirtschaftsmagazin „Capital“ jedes Jahr aus 100 geprüften Anlagegesellschaften die zehn besten Universal- und Spezialanbieter mit aktiv gemanagten Fonds aus. Als einziger Anbieter schaffte es Union Investment dabei jedes Jahr in die Top Ten. Dank einer starken Gesamtleistung führt der Volksbanken-Partner heuer erneut die Tabelle der großen Universalanbieter an. Im Gesamtranking belegt Union Investment Platz drei.
Foto: Union Investment
Fondsnachfrage bei Volksbanken auf Rekordniveau
Marc Harms, Geschäftsführer von Union Investment Austria
Foto: Robert Polster
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Volksbank-Wien-Generaldirektor Gerald Fleischmann
Verstärkung der Geschäftsführung Sandra Hofer ist mit Jahresbeginn in die Geschäftsführung von Union Investment Austria, dem Fondspartner der Volksbanken, berufen worden, wo sie für den institutionellen Bereich zuständig ist. Die 40-jährige Bankkauffrau bringt in diesem Segment langjährige Erfahrung mit. Sie ist seit 2008 bei Union Investment tätig.
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ERGO
Volksbanken verlängern Partnerschaft bis 2032 Schon seit 36 Jahren ist ERGO der Versicherungspartner der Volksbanken. Und dabei bleibt es auch in Zukunft: Die Zusammenarbeit wurde nun vorzeitig bis Ende 2032 verlängert. Im Zuge einer Ausschreibung konnte sich ERGO gegen renommierte nationale und internationale Versicherungsgesellschaften durchsetzen. Entscheidungskriterium war dabei nicht nur das Produktportfolio, sondern vor allem auch eine überzeugende Strategie in den Bereichen Wachstum, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Gerald Fleischmann, Generaldirektor der Volksbank Wien, über das Auswahlverfahren: „ERGO hat vor allem mit einer Corporate-Responsibility-Strategie gepunktet, mit der wir uns als Volksbanken-Verbund stark identifizieren können. Wir sind überzeugt, dass nachhaltiges Handeln langfristig mit wirtschaftlichem Erfolg verbunden ist. Deshalb legen wir Wert darauf, dass dies auch von unseren Partnern gelebt wird.“ Darüber hinaus verbindet die Volksbanken und ERGO eine Digitalisierungsstrategie, die in den letzten Jahren stark vorangetrieben wurde: Mittlerweile können via „hausbanking“ fünf ERGO-Produkte online abgeschlossen werden. „Digitalisierung ist kein Thema der Zukunft, sie passiert jetzt. ERGO hat daher neue Tools entwickelt, um Prozesse kürzer, effizienter und vor allem schneller zu gestalten. Digitale Vernetzung ist das A und O einer zeitgemäßen Servicierung“, ist Christian Noisternig, ERGO-Vorstand für Vertrieb und Marketing, überzeugt. Auch Vorstandsvorsitzender Philipp Wassenberg zeigte sich erfreut über die Fortsetzung der Kooperation: „Wir sind stolz darauf, nach Jahrzehnten der erfolgreichen Zusammenarbeit weiterhin als Top-Anbieter an der Seite der Volksbanken stehen zu dürfen. Uns vereint nicht nur eine gemeinsame Vergangenheit, sondern auch ein gemeinsames Wertegerüst, allen voran der Anspruch, den Kundinnen und Kunden stets die beste Servicequalität zu bieten.“
SCHWERPUNKTE UND NEUE PRODUKTE 2021 Im ersten Halbjahr gibt es einen Schwerpunkt zum Thema Vermögensweitergabe und Generationenvorsorge mit Lebensversicherungen. Begleitet wird die Kampagne durch Online-Events für Kunden mit Experten und einem Notar. Der Hintergrund: Eine vorausschauende Planung der Vermögensweitergabe und Absicherung von Familie und Menschen, die einem nahestehen, ist wichtiger denn je, Lebensversicherungen sind dafür eine gute Lösung. Neben Steuervorteilen punkten sie mit dem namentlichen Bezugsrecht im Ablebensfall. Dadurch fällt das Kapital nicht in die Verlassenschaft und steht sofort zur Verfügung. So kann für Pflichtteile vorgesorgt werden, und auch nicht erbberechtigte Personen wie Lebensgefährten können abgesichert werden. Im zweiten Quartal startet „ERGO fürs Investment“, eine fondsgebundene Lebensversicherung mit Einmalprämie, lebenslanger Laufzeit und ohne Gesundheitsfragen. Das Angebot beinhaltet eine Top-Fondspalette von Union Investment und einem Maximum an Flexibilität. Ideal geeignet ist es für Generationenvorsorge, Vermögensweitergabe und Stiftungen oder einfach als Fondsveranlagung im Versicherungsmantel mit Steuer- und Spesenvorteilen. Im Oktober startet in den Volksbanken die Zahnersatzversicherung und die „ERGO Sonderklasse nach Unfall“-Versicherung. Die Unfallversicherung bekommt ein Facelift und wird im Herbst mit neuen Features auf den Markt gebracht, auch die Jugendvorsorge „Junior Care“ wird relauncht. Ebenfalls im Herbst wird sich das ERGO-Portal im neuen Design mit besserem Handling und userfreundlicheren Funktionen präsentieren.
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TeamBank
TÜV-Gütesiegel für Service und Beratung Die hohe Service- und Beratungsqualität beim „fairen Credit“, den die TeamBank gemeinsam mit den Volksbanken anbietet, ist einmal mehr auch von externer Seite bestätigt worden. Im Rahmen umfassender Audits hat der TÜV Austria bereits zum zehnten Mal ein hohes Maß an Kundenfreundlichkeit sowie eine objektive und nachvollziehbare Kreditentscheidung attestiert. Das Hauptaugenmerk der Prüfung galt dem Beratungsprozess, der Qualifikation der Mitarbeiter sowie der Kundenzufriedenheit. Darüber hinaus wurden Freundlichkeit, Verständlichkeit und Transparenz innerhalb der Kundenberatung untersucht. Besondere Schwerpunkte lagen diesmal auf der Darstellung der relevanten Informationen für Berater im Onlineportal der TeamBank und der Verständlichkeit der Self-Services im Kundenportal.
Hermann Peter Zeilinger, Lead-Auditor des TÜV Austria, hob lobend hervor, dass die Themen Qualitätsbewusstsein und Kundenorientierung in die Gene der Mitarbeiter hineingewachsen seien. Ferner lobte er die Beratungsqualität beim „fairen Credit“. Die TeamBank sieht in der Auszeichnung eine exzellente Grundlage, mit den Volksbanken auch heuer an den gemeinsamen Erfolg der letzten Jahre anzuknüpfen. Dazu beitragen soll auch der Telefonkredit, der im Dezember bei den Volksbanken neu eingeführt wurde. Er bietet den Beratern die Möglichkeit, Kunden trotz physischer Kontaktbeschränkungen ein individuelles Beratungsangebot aus der Distanz zu gewährleisten. Das Angebot sei – neben dem Filial- und dem Onlinegeschäft – ein zusätzlicher Vertriebsweg, welcher den Volksbanken wichtige Erträge sichere und sie auch für zukünftige Ungewissheiten bestens rüste, so die TeamBank.
ABAU
Neue digitale Services für Baumeister Mit der digitalen Bestell- und Informationsplattform „ABAUzon“ steht den genossenschaftlich organisierten Baumeistern der ABAU ein innovatives Werkzeug zur Verfügung, um fit für die Herausforderungen der Zukunft zu sein. Das Service ging im Vorjahr an den Start – „cooperativ“ berichtete –, nun steht es im Vollausbau zur Verfügung. Die moderne Plattform für Beschaffung ist für die ABAU-Baumeister aller Regionalorganisationen in ganz Österreich via PC, Tablet oder Smartphone-App nutzbar. „ABAUzon“ versteht sich als digitale Schnittstelle zwischen Büro und Baustelle, die von der Produktsuche über die Bestellung von Baumaterialien bis hin zur Arbeitszeiterfassung mittels digitaler Stempeluhr
alle Prozesse effizient abbildet. Ein digitaler Bauakt inklusive Messenger ermöglicht den Mitgliedern zudem die Echtzeitkommunikation innerhalb ihrer Teams und ihrer Projekte. In die Plattform integriert sind auch ein digitales FuhrparkManagement, Lagerverwaltung, Baustellenabrechnung sowie Lohnund Gehaltserfassung.
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Brauerei Murau
Auszeichnung für die beste Umwelterklärung Österreichs Die genossenschaftliche Brauerei Murau ist für ihre Umwelterklärung „Das offene Buch“ von Bundesministerin Leonore Gewessler mit dem Umweltmanagement-Preis ausgezeichnet worden. Murauer-Geschäftsführer Josef Rieberer und Irina Wind, die UmweltmanagementBeauftragte der Brauerei, durften die Auszeichnung für die beste Umwelterklärung Österreichs bei einer feierlichen Verleihung in Wien aus den Händen der Ministerin entgegennehmen. Die Umwelterklärung „Das offene Buch“ war 2019 für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung EMAS (EcoManagement und Audit Scheme) erstellt worden. Die Brauerei Murau ist der erste EMAS-Betrieb in Österreich und verpflichtet sich freiwillig zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Umweltauswirkungen sowie zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und ausführlichen Umwelterklä-
rungen. „Nach vier intensiven Jahren ist es uns wieder gelungen, eine Umwelterklärung zu erstellen, die inhaltlich und optisch zeitgemäß ist. Dass diese nun zur besten Umwelterklärung Österreichs gekürt wurde, freut uns besonders“, so Geschäftsführer Rieberer.
Die Murauer-Umweltbeauftragte Irina Wind und der geschäftsführende Vorstand Josef Rieberer mit Bundesministerin Leonore Gewessler
Brauerei Ried
Investition in den Klimaschutz Voll auf Nachhaltigkeit setzt die Genossenschaftsbrauerei Ried: Eine neue Fotovoltaikanlage liefert jährlich 200.000 Kilowattstunden Strom für Produktion und Kühlung. Damit werden 40 Tonnen CO2 eingespart. Auf den Dächern der Brauereigebäude wurden im Hebst Fotovoltaikmodule mit rund 700 Quadratmetern Gesamtfläche installiert. Seit Dezember ist die Anlage in Betrieb. Mit einer Leistung von 200 Kilowatt-Peak liefert sie umwelt- und klimafreundlichen Strom zur Eigenversorgung und deckt dabei rund ein Viertel des gesamten Strombedarfs der Brauerei ab. Die Anlage ist nicht die einzige nachhaltige Investition der Genossenschaftsbrauerei: Bereits im Frühjahr 2020 wurde das Eiswasserbecken erneuert. Dieses Aggregat
ähnelt einem großen Durchlaufkühler und produziert mithilfe eines Kältemittels Eis, das zum Kühlen der Würze und der Gärtanks benötigt wird. Der neue Speicher fasst bis zu sieben Tonnen Eis, er gewährleistet ein gleichmäßiges Abschmelzen und damit eine effiziente Versorgung mit Kälteenergie. Beide Projekte wurden in Zusammenarbeit mit regionalen Partnerfirmen abgewickelt. „Umwelt, Nachhaltigkeit und Regionalität sind uns wichtig und keine Schönwetterslogans. Dazu steht die Brauerei Ried auch in der derzeitigen Situation, die wegen Corona wirtschaftlich herausfordernd ist“, betonen die beiden Geschäftsführer, Christian Aigner und Braumeister Josef Niklas.
Die Geschäftsführer Christian Aigner (li.) und Josef Niklas auf dem Dach der Brauerei
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INSIDER
COOPERATIV 1/2021
Smart Austria
Stütze in der Krise für Kulturschaffende Die Corona-Lockdowns haben auch den Kulturbetrieb weitgehend zum Erliegen gebracht, die Einkommensquellen der Kulturschaffenden sind weggebrochen. Für diese Branche würden sich nun die Stärken der Genossenschaft ganz besonders zeigen, ist man bei Smart Austria überzeugt. Smart Austria wurde 2015 gegründet, um für Künstler, Kreative und Neue Selbstständige die Möglichkeit zu schaffen, unter dem Dach einer Genossenschaft zu arbeiten und auf Wunsch auch angestellt zu sein. Jetzt profitieren die Mitglieder davon besonders: „50 Kulturschaffende waren zu Beginn der Krise bei Smart angestellt. Mehr als die Hälfte davon konnte Kurzarbeit in Anspruch nehmen, zum Teil über viele Monate, andere waren durch vorangegangene Anstellungen bei Smart arbeitslosenversichert“, bilanziert die Genossenschaft in einer Aussendung. Smart bietet den insgesamt rund 1.250
Mitgliedern und Nutzern außerdem eine Zahlungsgarantie, die Ausfälle abfedern kann. Im Ausnahmejahr 2020 konnten in einigen Fällen auch bessere Stornobedingungen für die Kulturschaffenden ausgehandelt werden. Geschäftsführerin Sabine Kock bringt es auf den Punkt: „Smart als eine gemeinsame, von allen getragene Struktur ermöglicht bessere Rahmenbedingungen und bessere soziale Absicherung, und zwar mit einem starken Solidaritätsgedanken.“ Künstler, die mit Smart arbeiten, bestätigen das. So erklärt der Schauspieler, Regisseur und Musiker Florian Eisner: „Lange bevor es aus der Politik irgendeine Aussage zum Thema Kunst- und Kulturarbeit in der Krise gab, hatte ich durch Smart das Gefühl, nicht völlig allein gelassen zu werden. Über Smart konnte ich die wenigen während des Lockdowns realisierbaren Aufträge im Rahmen einer Anstellung durchführen und für die restliche Zeit die Kurzarbeit in Anspruch nehmen.“
Foto: Edith Ruthner
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Das Team der Genossenschaft Smart Austria
COOPERATIV 1/2021
Genossenschaft gebloggt Innovative Netzdienstgenossenschaften, kooperativ geführte Radiosender oder eine genossenschaftliche Weltreise: Diese und andere Themen bietet der österreichische Genossenschaftsblog „Geno schafft“. Initiiert wurde der Blog vom Forschungsinstitut für Genossenschaften und Kooperationen der WU Wien. Das Institut sieht es als eine seiner Aufgaben, das Thema Genossenschaft voranzutreiben, zeigen doch empirische Befunde, dass das Wissen um die Leistungsfähigkeit und Einsatzfelder von Genossenschaften noch immer zu gering ist. Daher werden unter dem Label „Geno schafft“ jeden Monat unterschiedlichste Bereiche des Genossenschaftswesens beleuchtet. Das Ziel von „Geno schafft“ ist es, die Organisations- und Rechtsform der Genossenschaft bekannter zu machen und aufzuzeigen, in welchen Bereichen sie vorzufinden ist. Wussten Sie beispielsweise, dass es in Vancouver einen genossenschaftlich geführten Radiosender gibt? Dass in Brasilien 116.000 genossenschaftlich organisierte Ärzte praktizieren? Oder dass Genossenschaften in vielen Ländern dieser Welt benachteiligten Bevölkerungsgruppen einen Zugang zu einer eigenen Erwerbstätigkeit eröffnen? Durch die Präsentation innovativer genossenschaftlicher Ideen aus dem In- und Ausland vermittelt der Blog einen Eindruck davon, wie kreativ Genossenschaft gedacht werden kann und wie passgenau die Genos-
senschaft für unterschiedlichste Geschäftsmodelle und Bedürfnisse der Mitglieder adaptierbar ist. „Dass die genossenschaftliche Zusammenarbeit ein Teil der Lösung der Probleme unserer Zeit sein kann und sich nachhaltige Modelle etwa im Bereich der Energiegenossenschaften – aber nicht nur dort – entwickeln werden, steht für uns außer Frage“, so Dietmar Rößl, Leiter des Forschungsinstituts. Und er fügt hinzu: „Übrigens sind nicht nur wir der Auffassung, dass Genossenschaften in Zukunft an Relevanz gewinnen werden: Das aktuelle Regierungsprogramm unterstützt diese Ansicht – auch darüber lesen Sie mehr in unserem Blog.“
Internet-Tipp
Den Blog finden Sie unter: www.wu.ac.at/ricc/geno-schafft Übrigens: Die Autoren stellen gerne auch die Besonderheiten Ihrer Genossenschaft in einem Beitrag vor, um dem Leserkreis des Blogs einen weiteren interessanten Aspekt rund um das breite Thema Genossenschaft präsentieren können. E-Mails bitte an: ricc@wu.ac.at
INSIDER
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BUCHTIPPS
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Buchtipps Holger Blisse Genossenschaft und Gemeinwohl Wissenschaftlicher Rat 20 Seiten € 7,80 (Bestellung: WissenRat@gmx.at) In seiner jüngsten Publikation lotet Holger Blisse – „cooperativ“Lesern als Autor bestens bekannt – die Grenzen und Möglichkeiten der Genossenschaft bei zunehmendem Wettbewerb und dem erwarteten Rückzug des Staates von vielen seiner Funktionen aus. Am Beispiel des Projekts „Bank für Gemeinwohl“ in Österreich und der Rolle der deutschen GLS Gemeinschaftsbank beobachtet der Autor, wie die Rechtsform der Genossenschaft an ihre gemeinnützigen Grenzen stößt. Er kommt dabei zum Schluss: „Eine vorrangige Gemeinwohlorientierung dürfte nicht im Einklang mit der im Genossenschaftsgesetz geregelten originären Förderung der Mitglieder stehen.“ Dennoch sieht er eine tragende Rolle der Genossenschaft, wenn es darum geht, einen ausgleichenden Beitrag in Markt und Wettbewerb zu leisten. Denn, so der Autor: „Das Soziale entsteht durch den Beitrag des Einzelnen als anerkannter oder freiwilliger Verzicht zugunsten des Ganzen, wie einer Gemeinschaft, auch innerhalb einer Genossenschaft.“ Mit Blick auf die vielen schon sehr lange bestehenden Genossenschaften und ihr über Generationen gewachsenes Vermögen fordert er „angemessenen Schutz und eine verantwortungsvolle Handhabung“. Alles in allem regt der Text zum Nachdenken und kritischen Hinterfragen aktueller Entwicklungen an und liefert so wertvolle Denkanstöße. Günther Griessmair
Federica Poli Co-operative Banking Networks in Europe – Models and Performance Springer Nature Switzerland (Palgrave Mcmillan) 428 Seiten € 87,99 Trotz Regulierung und neuer Technologien sind Kreditgenossenschaften in Europa originär nicht auf maximalen Gewinn ausgerichtete Kreditinstitute geblieben. Zu diesem Ergebnis gelangt Federica Poli, Professorin an der Università Cattolica del Sacro Cuore in Mailand, in ihrer anspruchsvollen Studie. Sie untersucht historisch und theoretisch die genossenschaftlichen Bankengruppen in Österreich, Finn-
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land, Frankreich, Deutschland, Italien und den Niederlanden und vergleicht sie anhand von Kennzahlen mit anderen Instituten und Institutsgruppen innerhalb der nationalen Bankensysteme. So gelangt sie zu einem umfassenden Bild, das es ihr unter anderem erlaubt, bestehende Unterschiede in Europa und damit Handlungsoptionen zu identifizieren. Holger Blisse
Thomas Rauch Arbeitsrecht für Arbeitgeber – Über 900 Tipps zur Vermeidung kostspieliger Irrtümer Linde, 19. Auflage 974 Seiten € 96,– Das vorliegende Werk ist ganz besonders wegen seiner praxisorientierten Aufarbeitung der wichtigsten Bereiche des Arbeitsrechts zu empfehlen. Es ist bereits in 19. Auflage erschienen, aus ursprünglich über 300 wurden im Lauf der Jahre über 900 Tipps zur Vermeidung kostspieliger Irrtümer. Der Autor hat seine jahrelangen praktischen Erfahrungen durch die Beantwortung von Anfragen sowie durch die gerichtliche Vertretung (als Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Wien) schriftlich festgehalten und zusammengefasst. Auch bei dieser Auflage wurden alle relevanten Neuerungen umfassend berücksichtigt. Das sind vor allem Änderungen und Spezialregelungen aufgrund der Coronakrise (etwa Kurzarbeit, Quarantäne, Sonderbetreuungszeit oder Urlaubskonsum), die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Papa-Monat, die Anrechnung der Elternkarenz auf dienstzeitabhängige Ansprüche, die Entgeltfortzahlung in Katastrophenfällen, der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sowie die Fachkräfte-VO 2020. Auch zahlreiche höchstgerichtliche Entscheidungen machten eine Überarbeitung vieler Kapitel erforderlich. Besonders hervorzuheben sind zudem die vielen Musterformulierungen, die sich sowohl im Anhang als auch direkt im Text befinden und eine große Hilfe für das Verfassen von Vereinbarungen oder Erklärungen darstellen. Die im Buch vorgestellten Muster stehen auch zum Download zur Verfügung. Johanna Thalhammer
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BUCHTIPPS
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Buchtipps Alfred Shubshizky Handbuch zur Sozialversicherung, Band I: Melde-, Versicherungs- und Beitragsrecht Linde, 3. Auflage 416 Seiten € 78,– Die dritte Auflage des Wegweisers durch das Sozialversicherungsrecht ist kein simpler Kommentar zu den Paragrafen der Rechtsmaterie. Das Buch ist vielmehr ein Leitfaden, der das Sozialversicherungs- mit dem Steuerrecht verbindet, sodass die Zusammenhänge und Wechselwirkungen erkennbar sind. Dies ist nicht nur für Berater eine wertvolle Hilfe, sondern auch für alle Rechtsanwender. Der vorliegende erste Band behandelt die Themen Melde-, Versicherungs- und Beitragsrecht. Dabei werden das Allgemeine Sozialversicherungsrecht (ASVG), das Gewerbliche Sozialversicherungsrecht (GSVG) und die Sozialversicherung der Freiberufler (FSVG) erklärt. Es werden die Pflichtversicherungstatbestände, die Ausnahmen von der Versicherungspflicht und die freiwillige Versicherung im ASVG und GSVG beleuchtet. Im Kapitel zur Sozialversicherung für Freiberufler behandelt der Autor die Einbeziehung in die Pflichtversicherung und das Opting-out der Neuen Selbstständigen, ebenso die Besonderheiten für Kunstschaffende. Ein Exkurs zur sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Behandlung der Organe von Kapitalgesellschaften und sonstigen Körperschaften rundet den ersten Band des Leitfadens ab. Band zwei setzt sich mit dem Leistungsrecht auseinander, Band drei erläutert die beitrags- und leistungsrechtlichen Gesichtspunkte der Mehrfachversicherung, die grenzüberschreitenden Aspekte der Sozialversicherung und verfahrensrechtliche Rahmenbedingungen. Franz Groß
Rainer Knyrim (Hrsg.) Praxishandbuch Datenschutzrecht Manz, 4. Auflage 684 Seiten € 78,– Die vorliegende vierte Auflage des Praxishandbuchs zum Datenschutzrecht erscheint erstmals als Gemeinschaftswerk von Rainer Knyrim mit einem neuen hochkarätigen Autoren-
BUCHTIPPS
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team. Gegenüber der Vorauflage wurde das Handbuch um rund 200 Seiten erweitert. Es umfasst alle praxisrelevanten Themen der 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung und des als Folge angepassten österreichischen Datenschutzgesetzes. Es stellt einen Leitfaden für die tägliche Datenschutzarbeit dar, erklärt aber ebenso, wie man ein Datenschutzprojekt intern umsetzt und weist auf Umsetzungsfehler in der Praxis hin. Auch in dieser Auflage wird die komplexe Rechtsmaterie anschaulich und verständlich anhand von Prüfschemata, Flussdiagrammen und Grafiken dargestellt. Die übersichtliche und vernetzte Gestaltung des Werkes erleichtert die Lösung datenschutzrechtlicher Fragen unter Zeitdruck. Dieses Buch richtet sich gleichermaßen an Kleinunternehmer, internationale Konzerne oder öffentliche Einrichtungen und stellt ein unverzichtbares Hilfsmittel für die tägliche Arbeit im Bereich des Datenschutzes dar. Karin Trzebin
Eva-Maria Marat MSchG – Mutterschutzgesetz Kommentar Linde, 2. Auflage 300 Seiten € 69,– Das Mutterschutzgesetz ist eine Spezialnorm im Bereich des Arbeitnehmerinnenschutzes und beinhaltet insbesondere die Themen Beschäftigungsverbote, Kündigungs- und Entlassungsschutz, Karenz und Elternteilzeit. Der Kommentar von Eva-Maria Marat liegt nunmehr in zweiter Auflage vor, die seit Herbst 2015 neu erlassenen Gesetzesnovellen zum Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz sowie zum Kinderbetreuungsgeldgesetz und die dazu erforderlichen Erläuterungen wurden eingearbeitet. Der Band bietet Arbeitgebern, Betriebsräten, Präventivfachkräften und auch Arbeitnehmerinnen Hilfestellung bei der Anwendung des Gesetzes. Die speziellen Schutzbestimmungen für werdende und stillende Mütter sowie für Arbeitnehmerinnen nach der Geburt sind übersichtlich aufbereitet, zudem berücksichtigt der Kommentar die wesentliche neuere Literatur sowie die arbeitsrechtliche Judikatur zum Thema. Überblicksmäßig werden auch die verschiedenen Möglichkeiten von Karenz und Teilzeitbeschäftigung bzw. der Änderung der Lage der Arbeitszeit behandelt. Johanna Thalhammer
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ABO-BESTELLUNG
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Ehrungen Abo-Bestellung
„cooperativ – Das Magazin für die Zukunftskraft Genossenschaft“ bringt Neuigkeiten, Trends und Hintergründe aus der Welt der Genossenschaften und aus dem Volksbanken-Verbund. Sie interessieren sich für diese Themen, haben aber noch kein Abo? Dann bestellen Sie jetzt, und Sie erhalten das Magazin viermal im Jahr nach Hause oder ins Büro geliefert.
Ja, ich abonniere „cooperativ – Das Magazin für die Zukunftskraft Genossenschaft“ zum Preis von € 36,– pro Jahr.
des Österreichischen Genossenschaftsverbandes Von November 2020 bis Februar 2021 wurden folgende Auszeichnungen an verdiente Mitarbeiter, Geschäftsleiter/Geschäftsführer und ehrenamtliche Funktionäre unserer Mitgliedsunternehmen verliehen: Ehrenmedaille in Gold am Bande Prokurist Christian MAYR Regionaldirektor, Region Zentralraum/ Mühlviertel Volksbank Oberösterreich AG
Ich bezahle mein Jahresabo bequem nach Erhalt der Rechnung.
Ehrenmedaille in Gold
Ich kann mein Abonnement jederzeit mit 4 Wochen Vorlaufzeit schriftlich kündigen.
Jürgen ELLENSOHN Kundenberater Senior, Filiale Vorderland Volksbank Vorarlberg e. Gen.
Herr
Frau
Daniela HAMMERER Kundenberaterin Professional, Filiale Dornbirn-Schoren Volksbank Vorarlberg e. Gen.
Titel
Name / Firma
Bettina MAIER Kundenberaterin Professional, Filiale Kleinwalsertal Volksbank Vorarlberg e. Gen.
Straße / Hausnummer
PLZ / Ort
Ralf NUSSBAUMER Kundenberater Service, Filiale Bregenz Volksbank Vorarlberg e. Gen.
Tel.-Nr.
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Senden Sie diese Abo-Bestellung bitte per Post an: Österreichischer Genossenschaftsverband Löwelstraße 14, A-1010 Wien Oder faxen Sie das Formular an: +43 (0) 1 313 28-450 Oder schicken Sie uns ein E-Mail: service@oegv.volksbank.at
Claudia PFISTER-GARTNER Sachbearbeiterin Professional, Abteilung Revision Volksbank Vorarlberg e. Gen. Silvia RAINER Sachbearbeiterin Professional, Abteilung Kunden-Service-Center Volksbank Vorarlberg e. Gen.
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NEUES VON GESTERN
Damals vor 100 Jahren So wie der ÖGV selbst blickt auch sein Verbandsmagazin auf eine lange Tradition zurück: Beide gibt es – wenn auch unter anderem Namen – seit 1872. Der Vorgänger des „cooperativ“ hieß „Die Genossenschaft“. Für die Rubrik „Damals vor 100 Jahren“ öffnen wir unsere Archive und blicken zurück. Wir bringen Wissenswertes, aber auch Schmankerl von anno dazumal.
Inserat in der „Genossenschaft“: Länderübergreifende Zusammenarbeit der Revisionsverbände bei der Suche nach Personal
„Wohl noch niemals seit dem fast 50-jährigen Bestande des Allgemeines Verbandes war es eine schwerere und undankbarere Aufgabe, in diesen Blättern die üblichen Neujahrsbetrachtungen anzustellen, als an der Wende dieses Unheilsjahres“, lauteten in der Verbandszeitschrift die einleitenden Worte zum neuen Jahr 1921. Millionen Menschen würden in Europa in bitterer Armut leben, wogegen in Amerika große Mengen an Baumwolle und Lebensmitteln nicht verwertet werden könnten. Die auf niedrigem Niveau stagnierende Kaufkraft hemme die wirtschaftliche Entwicklung. Wesentlich für die Gesundung der Wirtschaft sei die Stabilisierung der Fiskalund Geldpolitik im Zusammenspiel mit der Vergabe von Krediten und dem Zugriff auf Rohstoffe durch die Realwirtschaft, konstatierte die Redaktion. Besonders in Zeiten von überstürzter Gesetzgebungstätigkeit und Verordnungswut zeichne sich der ideelle Nutzen des Allgemeinen Verbandes als Schutzschirm der Genossenschaften nach außen, ergänzend zur Pflichtrevision als Beratung nach innen, als wichtigster Wert der Mitgliedschaft aus. War 1920 die Berechnung und Abführung der Einkommensteuer an das Finanzamt noch Sache der Steuerbehörden, wurde diese Aufgabe nun durch eine Personalsteuernovelle zur Pflicht der Unternehmen. Die Haftung für die richtige Berech-
nung und die rechtzeitige Abführung lag somit ebenfalls bei den Betrieben. Details und Klarstellungen konnten einer 100-seitigen Durchführungsverordnung entnommen werden. Der Allgemeine Verband zweifelte an, ob die Bestimmungen der Personalsteuernovelle, die einem so großen Kreis von physischen und juristischen Personen neue schwere Verpflichtungen auferlegen würden, überhaupt durchführbar seien. Er empfahl seinen Mitgliedern aber, der Novelle nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Durch eine Änderung des Genossenschaftsgesetzes konnte die Haftungsart künftig mittels Satzungsänderung gewechselt werden. Zuvor musste eine bestehende Genossenschaft erst liquidiert und dann mit der geänderten Satzung neu gegründet werden. Der Allgemeine Verband wies jedoch auf folgende Bedingungen hin: Der Wechsel der Haftungsart müsse auf der Tagesordnung separat angeführt werden, und es müssten zumindest zwei Drittel der anwesenden Genossenschafter zustimmen. Jene Genossenschafter, die einer Änderung widersprechen, hätten binnen 14 Tagen ab Eintragung im Firmenbuch ein Kündigungsrecht. Zudem sei bei der Herabsetzung der Haftung zu beachten, dass diese innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleiben müsse und nur nach Durchführung eines Aufgebotsverfahrens durchgeführt werden dürfe. In der nächsten Ausgabe von „Damals vor 100 Jahren“ berichten wir über eine Einladung an die Abonnenten des Verbandsmagazins, sich von den Vorzügen der Wiener Gewerbe- und Genossenschaftsbank zu überzeugen, welche sich gestärkt durch eine Kapitalerhöhung für neue Kundensegmente öffnen wollte. Markus Rothenbach
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Posten unter der Bilanz 1. Auslandsaktiva
--,--
--,--
--,--
--,--
6.970.855,47
€
1.821.341,09 20.983.242,10
6.811.570,88 11.318.232,33
17.385.356,12 --,--
€
37.297.163,17
544.904.766,22
--,-74.110,01 1.625.785,02
3.883.684,12
--,--
258.569,00 10.184.152,50
129.500,00
15.067.548,14 86.409,41
22.804.583,19
18.129.803,21 372.349.396,98
17.385.356,12
82.925.868,52
€
--
7.235
--
--
--
1.546 15.698
5.775 5.796
15.601 --
Vorjahr in T€
31.440
511.282
-138 1.793
4.738
--
258 10.468
129
10.457 76
17.244
11.572 367.165
15.601
71.637
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Gesamtkapitalquote in %) 6. Auslandspassiva
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kernkapitalquote in %) Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs. 1 lit c der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (harte Kernkapitalquote in %) Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs. 1 lit b der
(EU) Nr. 575/2013 darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs. 1 lit a der
5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Nr. 575/2013 darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel 1 Kapitel 4 der
Posten unter der Bilanz 1. Eventualverbindlichkeiten darunter: a) Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten 2. Kreditrisiken darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften 3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften 4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU)
SUMME DER PASSIVA
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel 1 Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 darunter: Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG 8b. Instrumente ohne Stimmrechte gemäß § 26a BWG 9. Gezeichnetes Kapital 10. Kapitalrücklagen a) gebundene b) nicht gebundene 11. Gewinnrücklagen a) gesetzliche Rücklage b) satzungsmäßige Rücklagen c) andere Rücklagen 12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG 13. Bilanzgewinn
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) täglich fällig b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden a) Spareinlagen darunter: aa) täglich fällig bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist b) Sonstige Verbindlichkeiten darunter: aa) täglich fällig bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 3. Verbriefte Verbindlichkeiten a) begebene Schuldverschreibungen b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 4. Sonstige Verbindlichkeiten 5. Rechnungsabgrenzungsposten 6. Rückstellungen a) Rückstellungen für Abfertigungen b) Rückstellungen für Pensionen c) Steuerrückstellungen d) sonstige 6.A Fonds für allgemeine Bankrisiken 7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel 1 Kapitel 4 der
PASSIVA
13,59 14,27
13,78
41.243.023,99
13,59
249
--
13,18
271.074.542,50
37.347.086,53
80.183,33
41.379.843,94
13,18
473.066,41
--,--
--
--
128.942 31.463
46.386 222.558
12.712
13.181.795,92
544.904.766,22
19.953.979,09 5.254.532,45 276.569,02
6.841.211,00
190.837,50 1.275.088,00
1.144.739,76 --,--
2.917.120,49 2.650.000,00
16.256.023,93 690.376,99 3.886,39
456.805.753,25
30.644.648,35
€
--,--
--,-3.221.166,10 16.732.812,99
6.841.211,00 --,--
1.689.543,00 --,---,-1.227.577,49
--,-16.256.023,93
182.249.521,43
274.556.231,82
101.837,86 30.542.810,49
€
-3.024 16.445
6.841 --
1.635 74 -1.246
-14.752
160.405
268.945
1.103 25.161
Vorjahr in T€
128466,202412
13.181.795,92
--,--
153.597.034,58 28.652.486,85
66.146.208,53 208.410.023,29
€
Kontrollsumme
32.587
257.204
36.713
--
37.207
12.712
511.282
19.470 5.254 422
6.841
190 1.397
1.144 --
2.955 2.400
14.752 831 5
429.351
26.264
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019
BEILAGE BILANZEN
SUMME DER AKTIVA
an Kreditinstituten 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 10. Sachanlagen darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden 11. Anteile an einer herrschenden oder an mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft darunter: Nennwert 12. Sonstige Vermögensgegenstände 13. Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber noch nicht eingezahlt ist 14. Rechnungsabgrenzungsposten 15. Aktive latente Steuern
1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind: a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere b) zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassene Wechsel 3. Forderungen an Kreditinstitute a) täglich fällig b) sonstige Forderungen 4. Forderungen an Kunden 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) von öffentlichen Emittenten b) von anderen Emittenten darunter: eigene Schuldverschreibungen 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7. Beteiligungen darunter: an Kreditinstituten 8. Anteile an verbundenen Unternehmen darunter:
AKTIVA
DolomitenBank Osttirol-Westkärnten eG
68 COOPERATIV 1/2021
-526.725,84
1.436.779,67
-11.163.935,72
-116.216,36
-559.346,06
-190
-284.599,52 -10.488.373,30
-1.343 -102 -108 9
-1.323.840,86 -104.027,20 -100.040,68 74.000,00 -3.860.569,40
-4.705
-6.627.803,90
12.600.715,39
492.870,07
--,--
707
-4.889.295,64
11.+12. Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisken sowie zu Wertpapieren der Liquiditätsreserve
IV. BETRIEBSERGEBNIS
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen a) Personalaufwand darunter: aa) Löhne und Gehälter bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge cc) sonstiger Sozialaufwand dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung ee) Dotierung der Pensionsrückstellung ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
II. BETRIEBSERTRÄGE
7. Sonstige betriebliche Erträge
6. Erträge / Aufwendungen aus Finanzgeschäften
-235.843,39
223.716,32
8.598.786,03
-1.339.177,56
9.937.963,59
€
5. Provisionsaufwendungen
220.918,52 2.797,80 --,--
€
3.521.186,36
714.781,57
€
4. Provisionserträge
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren b) Erträge aus Beteiligungen c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
I. NETTOZINSERTRAG
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
1. Zinsen und ähnliche Erträge darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren
DolomitenBank Osttirol-Westkärnten eG
-3.627
-6.442
197 3 --
Vorjahr in T€
22
1.168
-10.730
-104
-555
-10.070
11.898
322
--
-231
3.213
201
8.393
-1.558
9.951
VIII. BILANZGEWINN
21. Gewinnvortrag
VII. JAHRESGEWINN
20. Rücklagenbewegung
Rücklagenbewegung a) gebundene Kapitalrücklagen b) nicht gebundene Kapitalrücklagen c) gesetzliche Gewinnrücklage d) satzungsmäßige Gewinnrücklagen e) andere Gewinnrücklagen f) Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG
VI. JAHRESÜBERSCHUSS
19. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18 auszuweisen
18. Steuern vom Einkommen und Ertrag
17. Außerordentliches Ergebnis (Zwischensumme aus Posten 15 und 16)
16. Außerordentliche Aufwendungen darunter: Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken
15. Außerordentliche Erträge darunter: Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
13.+14. Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind sowie Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind
--,--
-282.657,39
Dotierung (-) --,---,---,--7.657,39 -275.000,00 --,--
-250.000,00
€
--,--
--,--
Auflösung (+) --,---,---,---,---,---,--
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Kontrollsumme
-838
Dot. (-) ----8 -830 --
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Vorjahr in T€
128466,202412
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2019
COOPERATIV 1/2021 BEILAGE BILANZEN 69
70
BEILAGE BILANZEN
COOPERATIV 1/2021
DolomitenBank Osttirol-Westkärnten eG ANHANG zum JAHRESABSCHLUSS 2019 Die Vergleichswerte des Vorjahres wurden auf volle Tausend Euro gerundet und sind im Anhang in Klammern angemerkt, in der Summenbildung sind daher Rundungsdifferenzen nicht auszuschließen. 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte nach den Bestimmungen des Bankwesengesetzes und des Unternehmensgesetzbuches. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Generalnorm aufgestellt, die die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens fordern. Dem Vorsichtsprinzip wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen. Die Form der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen wurden mit dem entsprechenden Mittelkurs bewertet. Devisentermingeschäfte wurden grundsätzlich mit dem Devisenterminkurs angesetzt. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die durch Devisentermingeschäfte oder sonstige Sicherheitsgeschäfte gedeckt waren, wurden unter Berücksichtigung dieser Geschäfte bewertet. Für das Jahr 2020 ist aufgrund der COVID-19 Pandemie für alle bedeutenden Volkswirtschaften mit einem Minus der Wirtschaftsleistung zu rechnen, wobei das Ausmaß der negativen Entwicklung von der Intensität und Dauer der massiven Beschränkungen für Handel und Dienstleistungen, sowie von Produktionsunterbrechungen im jeweiligen Land, dem Zeitpunkt und der Effizienz der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit der einzelnen Wirtschaftssektoren und insbesondere auch davon, ob es in einzelnen Ländern zur befürchteten zweiten Welle der Coronavirus-Ausbreitung und in Folge neuerlich zu tiefgreifenden gesundheitspolitischen Restriktionen für die Wirtschaft kommen wird, abhängig ist. Das WIFO (Mittelfristige Prognose lt. Monatsberichte 4/2020) erwartet für Österreich im Jahr 2020 einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um zumindest 5,2 % und einen Anstieg der Arbeitslosenquote auf 8,7 %. Trotz des enorm hohen weltweiten Refinanzierungsbedarfs aufgrund der von zahlreichen Staaten verkündeten und partiell bereits umgesetzten finanziellen Hilfsprogramme für die Wirtschaft und angekündigter weiterer Lockerungen der Geldpolitik der führenden Notenbanken und insbesondere auch der Europäischen Zentralbank ist der Inflationsausblick derzeit noch moderat und ein markanter Anstieg des niedrigen Zinsniveaus nicht in Sicht. Obwohl infolge der COVID-19-Pandemie und der weitreichenden gesundheitspolitischen Maßnahmen zu ihrer Eindämmung die Weltwirtschaft in die tiefste Rezession seit dem Zweiten Weltkrieg stürzt und auch für Österreich ein markanter Rückgang der Wirtschaftsleistung erwartet werden muss, haben umfangreiche fiskalische Maßnahmen der Regierungen auf Bundesund Länderebene die negativen ökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Erwerbsbevölkerung und die Unternehmen stark gemildert. Wohl auch deshalb ließ die laufende Evaluierung der operativen Geschäftsplanung für das Jahr 2020 bisher keine negativen Auswirkungen auf die aktuelle Ertrags- und Aufwandssituation und die diesbezüglichen Perspektiven der Genossenschaft erkennen, weshalb an der bisherigen Bestands- und Erfolgsplanung festgehalten werden kann. Je nach Dauer, Breite und Intensität der gesundheitspolitischen Einschränkungen, die von bloßen Hygieneempfehlungen bis zum Lockdown reichen können, kann es bei Kreditnehmern besonders stark betroffener Wirtschaftssektoren, etwa Dienstleistungsunternehmen und Unternehmen im Bereich Beherbergung und Gastronomie, zur einer mehr oder weniger starken Beeinträchtigung der kurz- und mittelfristigen Kapitaldienstfähigkeit kommen. Von der Stabsstelle Risikomanagement wurde mit Stichtag 30. April 2020 eine Berechnung unter Berücksichtigung simulierter negativer Ratingveränderungen aufgrund von gesundheitspolitischen Einschränkungen durch Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus durchgeführt. Dabei wurden folgende Parameter berücksichtigt: −
− − −
Das Ausmaß der negativen Betroffenheit der jeweiligen Branche (20 Segmente) orientierte sich am Ergebnis einer entsprechenden Analyse der OeNB (Sonderheft „Konjunktur aktuell“ vom April 2020), welche die bezügliche Bewertung in Ihrer Untersuchung zur „Betroffenheit österreichischer Unternehmen durch die COVID-19 Pandemie nach Branchen“ anhand von elf Indikatoren aus den vier Bereichen Nachfrage, Angebot, Arbeitsmarkt sowie Finanzierung vorgenommen hat. Die Simulation erfolgte in Form von Ratingdowngrades um ein bis drei Notches, je nach Branchenzugehörigkeit des jeweiligen Kreditnehmers. Sofern Kreditnehmern durch den Ratingdowngrade eine NPL-Ratingklasse zuzuordnen war, wurde für den errechneten Expected Loss ein erstmaliger Einzelwertberichtigungsbedarf von 75 % angesetzt. Die Berechnung erfolgte unter Anwendung des „Loan-Splittings“.
Auf Grundlage dieser konservativen, statischen Simulation errechnete sich für einen Einjahreshorizont ein „COVID-19-indiziertes Wertberichtigungserfordernis“ (Einzelwertberichtigung und Portfoliowertberichtigung) von maximal 1.500 T€. Eine seriöse Prognose oder gar Quantifizierung negativer Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Kreditnehmer und damit auf das Kreditrisiko der Bank einerseits und auf die noch in „Vor-Coronazeit“ erstellte Geschäftsplanung andererseits ist derzeit nicht möglich. 2. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Der Ansatz von Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und sonstigen Anteilsrechten erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips. Der Ansatz der in anderen Aktivposten enthaltenen Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgte zum gemilderten Niederstwertprinzip. Für alle wesentlichen Beteiligungen erfolgt jährlich eine Beurteilung des Wertansatzes. Bei Auftreten negativer Entwicklungen bei einer Gesellschaft wird diese Beurteilung auch anlassbezogen durchgeführt. Auf Basis der vorliegenden Unternehmensbewertung bzw. unter Berücksichtigung der AFRAC-Stellungnahme Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen ist die Werthaltigkeit der ausgewiesenen Beteiligungen gegeben. Vom Wahlrecht der zeitanteiligen Abschreibung gemäß § 56 Abs. 2 BWG wurde Gebrauch gemacht. Bei Wertpapieren mit einem Buchwert von € 4.594.225,00 (2.331 T€) wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von € 51.700,00 (49 T€) nach § 204 Abs. 2 UGB nicht vorgenommen, da davon auszugehen ist, dass die Wertminderung nicht von Dauer ist. Die Wertminderung ist voraussichtlich deshalb nicht von Dauer, da der Kursrückgang zinsinduziert ist und keine Verschlechterung der Bonität des Emittenten anzunehmen ist. Der Unterschiedsbetrag bei festverzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens zwischen den Anschaffungskosten und den niedrigeren Rückzahlungsbeträgen, der gemäß § 56 Abs. 2 BWG zeitanteilig abgeschrieben wird, beträgt € 719.512,50 (425 T€). Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und sonstige Forderungen wurden, soweit sie dem Umlaufvermögen gewidmet sind, zum strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Ermittlung der Risikovorsorgen erfolgt unter Beachtung der Empfehlungen „Gemeinsames Positionspapier des AFRAC und der FMA - Fragen der Folgebewertung bei Kreditinstituten“. Das Vorliegen eines objektiven Hinweises auf Wertminderung bewirkt ein Herabstufen des Kunden in die Ausfallsratingklasse, die grundsätzlich durch 13 definierte Ausfallsevents ausgelöst werden kann, die den Vorgaben der CRR Art. 178 entsprechen. Die Ermittlung der bilanziellen Risikovorsorge in den Ausfallsratingklassen (ausgenommen Risikoklasse 5A) erfolgt grundsätzlich einzelfallbezogen nach der Methodik des Blankoexposures (Einzelwertberichtigung). Die Höhe der Risikovorsorge ist abhängig von der individuellen Einschätzung der aktuellen und künftigen wirtschaftlichen Situation des Kunden, der Einschätzung der Höhe der Verwertungserlöse von Kreditsicherheiten und dem zeitlichen Zufluss der daraus resultierenden Zahlungsströme. Zum Zeitpunkt der Wertberichtigungsvornahme werden jene Gründe dokumentiert, die zur Wertberichtigung führten. In weiterer Folge wird auf analytischer Basis der Wertberichtigungsbedarf vierteljährlich geprüft (EWB-Monitoring) und allfällige Maßnahmen daraus abgeleitet. Die Bank bildet zusätzlich für das gesamte Lebendportfolio des Finanzierungsbestandes auch Portfoliowertberichtigungen, die zur Abdeckung des latenten Kreditrisikos (Forderungen, welche zum Stichtag als nicht akut gefährdet angesehen werden, aber nach dem Bilanzstichtag ausfallen können) dienen. Die Modellierungstechnik der Portfoliowertberichtigung erfolgt über die aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Methodik des Expected Losses (=erwarteter Verlust, den die Bank über einen Zeitraum von einem Jahr tatsächlich erwartet) unter Berücksichtigung des Risikoparameters LIP (=loss identification period). Der LIP-Faktor definiert den Zeitbedarf, den die Bank durchschnittlich benötigt, um einen bereits eingetretenen Kundenausfall zu erkennen. Die Modellierungsgrundlage berücksichtigt und unterscheidet besichertes und unbesichertes Forderungsvolumen. Die verwendeten Risikoparameter der Modellierung unterliegen einer regelmäßigen, aufsichtsrechtlich verpflichtenden Validierung. Die Portfoliowertberichtigungen werden für die Risikoklassen 1-4 und 5A unter Beachtung von CRR Art. 160 ff gebildet. Zum 31. Dezember 2019 besteht eine Portfoliowertberichtigung zu den Forderungen an Kunden in Höhe von € 2.324.637,26 (1.840 T€). Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zum strengen Niederstwertprinzip. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 4 BWG zwischen den Anschaffungskosten und den höheren Marktwerten der zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere des Umlaufvermögens beträgt € 784.937,50 (397 T€). Zum Börsehandel zugelassene Wertpapiere nach § 64 Abs. 1 Z 10 BWG: Börsenotierte Wertpapiere Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
31.12.2019 in € 22.538.657,57 228.646,80
Zum Börsehandel zugelassene Wertpapiere – Art der Bewertung (§ 64 Abs. 1 Z 11 BWG): Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen richtet sich im jeweiligen Einzelfall nach der Entscheidung der zuständigen Gremien. Anlagevermögen 31.12.2019 in € Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
16.898.822,57 228.646,80
Umlaufvermögen Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Es wird kein Wertpapierhandelsbuch geführt.
31.12.2019 in € 5.639.835,00
Vorjahr in T€ 17.012 209
Vorjahr in T€
12.362 209
Vorjahr in T€ 4.649
BEILAGE BILANZEN
COOPERATIV 1/2021
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Die Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß § 189a Z 8 UGB setzen sich wie folgt zusammen (Angaben in Euro): Firmenname / Sitz Anteil am Geschäftsjahr Eigenkapital des letzten Kapital in % Geschäftsjahres Osttiroler Wirtschaftspark GesmbH 56,28 Ein Konzernabschluss wurde unter Anwendung des § 249 Abs. 2 UGB nicht erstellt.
2019
Ergebnis des letzten Geschäftsjahres
317.344,76
Verbriefte und unverbriefte Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Verbriefte und unverbriefte Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen:
31.12.2019 in €
- 18.306,23
Vorjahr in T€
851,90
31.12.2019 in €
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
3
Vorjahr in T€
104.448,22
127
Die Buchwerte bebauter und unbebauter Grundstücke betrugen zum Bilanzstichtag € 991.564,90 (991 T€). Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Abschreibungsdauer beträgt für Gebäude zwischen 33 und 67 Jahren, für die Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 20 Jahren und für die immateriellen Vermögensgegenstände zwischen 3 und 77 Jahren. In der Position sonstige Vermögensgegenstände sind die zur Sicherung von Forderungen erworbenen Grundstücke und Gebäude in Höhe von € 2.075.359,73 (2.631 T€) bemerkenswert. Zum 31. Dezember 2019 wurden aktive latente Steuern gemäß § 198 Abs. 9 UGB ausgewiesen, die mit dem aktuell gültigen Körperschaftsteuersatz von 25 % berechnet wurden. Das Wahlrecht, latente Steuern aus Verlustvorträgen zu aktivieren, wurde in Anspruch genommen. Der steuerliche Verlustvortrag stammt im Wesentlichen aus Bewertungsbzw. Abschreibungserfordernissen aus Verpflichtungen im Volksbanken-Verbund sowie aus der im Geschäftsjahr 2015 geleisteten Entbindungszahlung an den Bund im Rahmen der Verselbständigung und Loslösung von den Volksbanken. Die genannten Aufwendungen stellen einmalige Belastungen dar, welche sich voraussichtlich nicht wiederholen werden. Die Steuerplanungsrechnung sieht einen Verbrauch des gesamten Verlustvortrages in den nächsten Geschäftsjahren vor. Die latenten Steuern resultieren aus temporären Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen in folgenden Bilanzposten: Wertpapieren, Forderungen an Kunden, Sachanlagen, Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder, Rückstellungen für Pensionen. Die Entwicklung der latenten Steuern stellt sich wie folgt dar: Stand 01.01.2019 1.793.711,33 Auflösung -167.926,31 Zuweisung 0,00 Stand 31.12.2019 1.625.785,03 Die aufwandswirksame Veränderung der latenten Steuern beträgt im Geschäftsjahr 2019 € 167.926,31. Im Vorjahr betrug die ertragswirksame Veränderung 466 T€. Die Veränderung der latenten Steuern wird im Posten vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen. Anlagenspiegel (§ 226 Abs. 1 UGB in Verbindung mit § 43 Abs. 1 BWG): Stand 1.1. Anschaffungskosten 2.a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 3. Forderungen an Kreditinstitute (Wertpapiere) 4. Forderungen an Kunden (Wertpapiere) 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7. Beteiligungen 8. Anteile an verbundenen Unternehmen 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 10. Sachanlagen 12. Sonstige Vermögensgegenstände Gesamtsumme
1.677.175,00
0,00
Zugänge durch Umgründung 0,00
0,00
Umbuchung im GJ 0,00
2.046.503,68 0,00 12.928.074,02
0,00 0,00 7.843.309,21
0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 3.510.210,02
0,00 0,00 0,00
2.046.503,68 0,00 17.261.173,21
8.946.161,35
4.434.678,44
0,00
0,00
0,00
13.380.839,79
178.712,71 641.843,48 456.747,12
10.000,00 0,00 48.289,07
0,00 0,00 0,00
102.303,30 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00
86.409,41 641.843,48 505.036,19
22.275.706,26 1.562.761,71 50.713.685,33
229.307,99 0,00 12.565.584,71
0,00 0,00 0,00
241.673,56 0,00 3.854.186,88
0,00 0,00 0,00
22.263.340,69 1.562.761,71 59.425.083,16
kumulierte Abschreibung 2.a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 3. Forderungen an Kreditinstitute (Wertpapiere) 4. Forderungen an Kunden (Wertpapiere) 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7. Beteiligungen 8. Anteile an verbundenen Unternehmen 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 10. Sachanlagen 12. Sonstige Vermögensgegenstände Gesamtsumme Buchwert 2.a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 3. Forderungen an Kreditinstitute (Wertpapiere) 4. Forderungen an Kunden (Wertpapiere) 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7. Beteiligungen 8. Anteile an verbundenen Unternehmen 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 10. Sachanlagen 12. Sonstige Vermögensgegenstände Gesamtsumme
Zugänge im GJ
Stand 1.1. 130.025,00 59.753,68 0,00 565.260,26 404.164,11 102.303,30 512.343,48 198.559,12 11.807.016,76 143.822,00 13.923.247,71 Buchwert VJ 1.547.150,00 1.986.750,00 0,00 12.362.813,76 8.541.997,24 76.409,41 129.500,00 258.188,00 10.468.689,50 1.418.939,71 36.790.437,62
Zugänge im GJ 45.450,00 3.750,00 0,00 58.214,02 9.034,71 0,00 0,00 47.908,07 511.437,99 0,00 675.794,79 Zuschreibungen 1.000,00 0,00 0,00 42.034,12 161.665,77 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 204.699,89
Abgänge im GJ
Abgänge im GJ 1.000,00 0,00 0,00 261.123,64 161.665,77 102.303,30 0,00 239.266,56 0,00 0,00 765.359,27
Umbuchung im GJ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Abschreibungen laufendes GJ 45.450,00 3.750,00 0,00 58.214,02 9.034,71 0,00 0,00 47.908,07 511.437,99 0,00 675.794,79
Stand 31.12. 1.677.175,00
Stand 31.12. 174.475,00 63.503,68 0,00 362.350,64 251.533,05 0,00 512.343,48 246.467,19 12.079.188,19 143.822,00 13.833.683,23 Stand 31.12. 1.502.700,00 1.983.000,00 0,00 16.898.822,57 13.129.306,74 86.409,41 129.500,00 258.569,00 10.184.152,50 1.418.939,71 45.591.399,93
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Mündelgeldspareinlagen betragen zum Bilanzstichtag € 587.077,75 (1.294 T€). Der dafür gewidmete Deckungsstock besteht aus mündelsicheren Wertpapieren und beläuft sich auf € 1.520.050,00 (2.061 T€). Mangels verbliebener Anspruchsberichtigter wurde die vorhandene Rückstellung für Pensionen aufgelöst und ist im Posten 'Dotierung der Pensionsrückstellung' ausgewiesen. Im Vorjahr betrug die zulässige Rückstellung 65 T€; der versteuerte Teil der Pensionsrückstellung betrug im Vorjahr 8 T€. Die Abfertigungsrückstellungen werden vereinfachend nach finanzmathematischen Grundsätzen auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,79 % und durchschnittlichen
71
72
BEILAGE BILANZEN
COOPERATIV 1/2021
Gehaltssteigerungen von 2,55 % angesetzt, da diese Berechnung zu keiner wesentlichen Abweichung gegenüber der Berechnung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen führte. Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen 10-Jahres Durchschnittszinssatz, der von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben wird. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von € 260.176,00, der sich aus den geänderten Bestimmungen des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 ergab, wird entsprechend den Übergangsbestimmungen des § 906 Abs. 33 UGB beginnend mit dem Geschäftsjahr 2016 über 5 Jahre verteilt. Die Veränderungen der Rückstellungen für Anwartschaften auf Abfertigungen sind im Posten „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“ ausgewiesen. Die für Jubiläumsgelder wird vereinfachend nach finanzmathematischen Grundsätzen auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,79 % und durchschnittlichen Gehaltssteigerungen von 2,55 % ermittelt, da es zu keiner wesentlichen Abweichung gegenüber der versicherungsmathematischen Berechnung kommt. Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen 10-Jahres Durchschnittszinssatz, der von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben wird. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von € 26.601,35, der sich aus den geänderten Bestimmungen des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 ergab, wird entsprechend den Übergangsbestimmungen des § 906 Abs. 33 UGB beginnend mit dem Geschäftsjahr 2016 über 5 Jahre verteilt. Die Veränderungen der Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind im Posten "Löhne und Gehälter" ausgewiesen. In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken sowie der Höhe und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Die sonstigen Rückstellungen umfassen vor allem nicht konsumierte Urlaube, Eventualverbindlichkeiten aus dem Kreditgeschäft, Zinsvergütungen sowie Prüfungs- und Prozessaufwand. Die Veränderung der Anzahl der Mitglieder, der Geschäftsanteile, der darauf geleisteten Beträge und Haftsummen stellt sich im Geschäftsjahr wie folgt dar: Anzahl der Anzahl der darauf geleistete Beträge Haftsummen Mitglieder Geschäftsanteile Stand Anfang 2019 6.643 157.138 1.257.104 4.453.477 Zugänge durch Umgründung 0 0 0 0 Zugänge 2019 117 2.248 17.984 0 Abgänge 2019 - 93 - 2.362 - 18.896 - 65.760 Stand Ende 2019 6.667 157.024 1.256.192 4.387.717 In der Generalversammlung vom 29. Mai 2015 wurde beschlossen, die Haftung für Geschäftsanteilszeichnungen ab 1. Juli 2015 gemäß § 27 BWG auf den Geschäftsanteil zu beschränken. Eigenmittel Kernkapital (T1) Hartes Kernkapital (CET1) Eingezahlte Kapitalinstrumente Rücklagen Fonds für allgemeine Bankrisiken Abzüge von Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals Bestandsgeschützte Kapitalinstrumente des harten Kernkapitals Summe hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1) Summe zusätzliches Kernkapital (AT1) Summe Kernkapital (T1) Ergänzungskapital (T2) Ergänzungskapital Bestandsgeschützte Kapitalinstrumente des Ergänzungskapitals Summe Ergänzungskapital (T2) Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
31.12.2019
Vorjahr
1.396.448,30 32.049.722,54 2.650.000,00 - 1.062.161,14 701.351,75 35.735.361,45
1.396 31.565 2.400 - 1.352 935 34.944
0,00 35.735.361,45
0 34.944
473.066,41 1.138.658,67 1.611.725,08 37.347.086,53
249 1.518 1.768 36.713
Die Gesamtkapitalrentabilität beträgt 0,10 % (0,25 %). Emittiertes Partizipationskapital mit einem Nominale über € 1.144.739,76 unterliegt den Übergangsbestimmungen gemäß Art. 484 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Entsprechend den Übergangsbestimmungen wird ein Betrag in Höhe von € 671.673,35 dem Kernkapital CET1 und € 473.066,41 dem Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel 1 Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 angerechnet. In den Aktivposten sind auf Fremdwährung lautende Aktiva im Gesamtbetrag von € 17.347.421,28 (19.733 T€) enthalten, der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Passiva beträgt € 10.213.977,40 (12.367 T€). Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Termingeschäfte (Volumen):
Währungsswaps
31.12.2019 in € Volumen 7.220.000,00
31.12.2019 in € Marktwert - 36.097,82
Vorjahr in T€ Volumen
7.550
Vorjahr in T€ Marktwert
- 16
Die Berechnung des beizulegenden Zeitwertes (Marktwertes) bei den derivativen Finanzinstrumenten erfolgte nach der ''marked to model'' - Methode unter Zugrundelegung der zum Bilanzstichtag aktuellen EZB Währungskurse, soweit es sich um Geschäfte in Fremdwährung handelt, sowie den aktuellen Zinskurven für Zinsinstrumente und Volatilitätskurven für Optionsgeschäfte. Die Währungsswaps werden zur Absicherung von Währungsrisiken aus Forderungen an Kunden eingesetzt. Die Sicherungsgeschäfte werden für einen Zeitraum von 14 Tagen bis vier Monaten abgeschlossen. Nicht täglich fällige Forderungen und Guthaben: bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Nicht täglich fällige Verpflichtungen: bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
31.12.2019 in € 11.170.171,71 31.215.117,38 127.155.132,79 193.771.141,83
Vorjahr in T€ 11.172 35.171 114.750 190.672
31.12.2019 in € 31.947.054,60 60.151.046,07 98.453.092,34 77.054.127,62
Vorjahr in T€ 46.573 62,792 103.562 66.254
Im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr werden Forderungen aus Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von € 2.174.885,00 (2.608 T€) fällig. Von den vom Kreditinstitut selbst begebenen Schuldverschreibungen stehen im nächsten Geschäftsjahr keine Schuldverschreibungen (2.802 T€) zur Tilgung an. Der Gesamtbetrag der Sicherungsgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gestellt wurden, stellt sich wie folgt dar: Vermögensgegenstände als Sicherheit Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Summe der Sicherheiten
31.12.2019 in € 7.578.104,60 0,00 7.578.104,60
Vorjahr in T€
Besicherte Verbindlichkeiten unter Position Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Summe der Sicherstellungen
31.12.2019 in € 7.578.104,60 7.578.104,60
Vorjahr in T€
8.440 1.211 9.651
9.651 9.651
BEILAGE BILANZEN
COOPERATIV 1/2021
Verpflichtungen aus Mietverträgen:
31.12.2019 in € 45.612,60 228.063,00
für das folgende Geschäftsjahr für die folgenden fünf Geschäftsjahre
Vorjahr in T€
45 225
In der Position Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen in Höhe von € 244.212,34 (151 T€) enthalten. Die folgenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer setzen sich wie folgt zusammen: Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses Aufwendungen für Steuerberatungsleistungen
im Geschäftsjahr in €
Vorjahr in T€
90.000,00 3.960,00
205 0
In der Position sonstige betriebliche Erträge sind mit € 224.536,19 (197 T€) im Wesentlichen Erträge aus der Vermietung und Verpachtung sowie mit € 166.348,66 (25 T€) Erträge aus der Veräußerung von zur Sicherung von Forderungen erworbenen Grundstücken und Gebäuden enthalten. Folgende Gewinnverteilung soll den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden: Zuweisung an die satzungsmäßige Rücklage € 55.922,64, Dividenden auf Partizipationskapital € 187.425,00 und Zuweisung des Restbetrages von € 33.221,38 an die freie Gewinnrücklage. 3. Angaben über Organe und Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 88,22 (89) Angestellte und 3,10 (3) Arbeiter beschäftigt. Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand in €
Gewährte Kredite Kredittilgungen
im Geschäftsjahr
3.263,88 41.154,28
Aufsichtsrat in € 17.147,59 113.954,15
Vorstand in T€
im Vorjahr 0 41
Aufsichtsrat in T€
14 81
Die Bedingungen betreffend Konditionen, Laufzeit und Besicherung sind marktkonform. Aufwand für Abfertigung und Pensionen Vorstand und leitende Angestellte Sonstige Arbeitnehmer
im Geschäftsjahr Aufwand für Abfertigungen und Pensionen in € 30.967,52 353.672,68
im Vorjahr Aufwand für Abfertigungen und Pensionen in T€ 33 265
Die Gesamtbezüge der im Geschäftsjahr tätigen Geschäftsleiter beliefen sich auf € 386.472,89 (360 T€). An ehemalige Geschäftsleiter und deren Hinterbliebene wurden € 5.686,34 (19 T€) ausbezahlt. Die Gesamtbezüge der im Geschäftsjahr tätigen Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich auf € 55.535,13(48 T€). Die Erfüllung des genossenschaftlichen Förderauftrages erfolgt durch entsprechende Aktivitäten zur Mitgliederförderung und Mitgliederbindung. Darüber hinaus werden für die Mitglieder umfassende Beratungs- und Informationsdienstleistungen erbracht. Vorstand und Geschäftsleiter: Dir. Mag. Mattersberger Hansjörg (Vorstandsvorsitzender), Dir. Mag. Winkler Wolfgang (Vorsitzender-Stellvertreter), Dir. Mag. Groder Peter-Paul (Vorstandsmitglied bis 31.12.2019) Aufsichtsrat: Dr. Gomig Leo (Vorsitzender), Mag. Popeller Karl (Vorsitzender-Stellvertreter), Lederer Jakob (Vorsitzender-Stellvertreter), Dr. Mag. Moser Karl-Heinz (Vorsitzender-Stellvertreter), DI Frey Walter jun., Mag. Karre Heinrich, DI (FH) Köll Michael, Dr. Dkfm. Kristler Herbert, Lamprecht Werner, DI (FH) Neuschitzer Klaus, Neuschitzer Siegfried (bis 19. Juni 2019), Schiffmann Erwin (bis 19. Juni 2019), Mag. Sölle Wolfgang (bis 19. Juni 2019), Mag. Waldner Heimo, Dir. Webhofer Franz Lienz, am 29. Mai 2020 DolomitenBank Osttirol-Westkärnten eG Vorstand / Geschäftsleiter: Dir. Mag. Hansjörg Mattersberger e.h. Vorstandsvorsitzender
Dir. Mag. Wolfgang Winkler e.h. Vorstandsvorsitzender-Stellvertreter
Die Genossenschaft mit Sitz in Lienz ist beim Landesgericht als Handelsgericht Innsbruck unter der Firmenbuchnummer FN 41420m eingetragen. Die Offenlegung gemäß Artikel 431-455 CRR erfolgt im Internet auf der Homepage der DolomitenBank Osttirol-Westkärnten eG unter www.dolomitenbank.at.
73
74
BEILAGE BILANZEN
COOPERATIV 1/2021
BESTÄTIGUNGSVERMERK Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der DolomitenBank Osttirol-Westkärnten eG, Lienz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage der Genossenschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Der Jahresabschluss der DolomitenBank Osttirol-Westkärnten eG, Lienz, für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 28. Mai 2019 ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: Sachverhalt und Risiken Die Forderungen an Kunden stellen den wesentlichen Posten der Bilanz dar. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 beträgt der Buchwert der Forderungen an Kunden € 372.349.396,98 oder 68,33 % der Bilanzsumme. Die Angemessenheit der Wertberichtigungen und Rückstellungen für das Kreditrisiko ist für die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden und Eventualverbindlichkeiten ein wesentlicher Bereich, dem auch Ermessensspielräume immanent sind. So erfordert die Feststellung von Wertberichtigungs- und Rückstellungserfordernissen neben der originären Feststellung des Ausfallsereignisses insbesondere Annahmen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen von Kunden und zur Verwertung von Kreditsicherheiten. Der Ermittlung der bilanziellen Risikovorsorgen liegen daher in vergleichsweise bedeutendem Ausmaß Annahmen und Schätzungen zu Grunde. Diese stellen aus unserer Sicht einen besonders wichtigen und wesentlichen Prüfungssachverhalt für den Abschluss dar. Hinsichtlich der Ermittlung von bilanziellen Vorsorgen im Kundenkreditgeschäft verweisen wir auf die Ausführungen der Geschäftsleitung im Anhang 2019 Kapitel „2. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung“. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben den Prozess zur Vergabe von Kundenkrediten ebenso wie die laufende Überwachung der Geschäftsbeziehungen und die Bewertung von wesentlichen Kreditsicherheiten durch Erhebung der internen Richtlinien und ergänzende Befragungen von für die Kreditvergabe verantwortlichen Mitarbeitern erhoben. Darauf aufbauend haben wir die relevanten internen Kontrollen im Kreditvergabeprozess und der laufenden Kreditüberwachung erhoben, deren Konzeption beurteilt und deren Einrichtung festg estellt, insbesondere ob Sie dazu geeignet sind, die Werthaltigkeit der Forderungen angemessen abzubilden bzw. die erforderlichen bilanziellen Risikovorsorgen in der geeigneten Zeit und der erforderlichen Höhe zu ermitteln. Wir haben die relevanten Kontrollen auf ihre Wirksamkeit getestet. Im Rahmen der durchgeführten Prüfung haben wir die gezogenen Stichproben auch daraufhin untersucht, ob Ausfallsereignisse feststellbar und auf individueller Basis ausreichende Risikovorsorgen gebildet waren. Hinsichtlich der Verwertung von Kreditsicherheiten wurden die von der Bank zugrunde gelegten Annahmen kritisch gewürdigt. Für Kreditengagements, für die keine Ausfallsereignisse feststellbar sind, haben wir das Modell bzw. die zugrunde gelegten Parameter zur Ermittlung von Portfoliorisikovorsorgen dahingehend kritisch gewürdigt, ob diese – unter Berücksichtigung der eingerichteten Systeme und Verfahren – dazu geeignet sind, Risikovorsorgen in angemessener Höhe zu ermitteln. Die rechnerische Richtigkeit und Konsistenz der bilanziellen Risikovorsorgen für das Kundenkreditgeschäft wurden von uns nachvollzogen. Die diesbezüglichen Angaben der Geschäftsleitung im Anhang 2019 Kapitel „2. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung“ haben wir daraufhin untersucht, ob diese angemessen beschrieben und vollständig sind. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Genossenschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
BEILAGE BILANZEN
COOPERATIV 1/2021
Darüber hinaus gilt: •
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
•
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Genossenschaft abzugeben.
•
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
•
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Genossenschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. •
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst ge-treues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und sondergesetzlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Genossenschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Der „COOPVERBAND“ Revisionsverband Österreichischer Genossenschaften hat als gesetzlich zuständige Prüfungseinrichtung die PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH als Revisor mit der Durchführung der nach § 60 BWG und § 1 GenRevG gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 beauftragt. Die Durchführung der nach § 60 BWG und § 1 GenRevG gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2021 sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 und das Geschäftsjahr 2021 wurde beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Genossenschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Oliver Gruber. Wien, am 29. Mai 2020 PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH ppa. Mag. Oliver Gruber e.h. Wirtschaftsprüfer
Dr. Andreas Staribacher e.h. Wirtschaftsprüfer
75
AKTIVA
Posten unter der Bilanz 1. Auslandsaktiva
--,--
--,--
--,--
--,--
4 806 871,27
€
--,-30 822 221,13
19 449 882,25 5 000 000,00
11 788 059,31 --,--
€
22 038 008,23
408 569 018,46
--,-20 882,05 750 115,67
766 520,01
--,--
41 392,00 5 430 521,65
--,--
4 062 539,74 30 136,04
30 822 221,13
24 449 882,25 275 218 708,89
11 788 059,31
55 188 039,72
€
--
5 003
--
--
--
-28 349
9 435 7 003
8 186 --
Vorjahr in T€
15 582
387 210
-48 622
3 031
--
69 5 641
--
5 017 30
28 349
16 438 262 515
8 186
57 260
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Gesamtkapitalquote in %) 6. Auslandspassiva
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kernkapitalquote in %) Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs. 1 lit c der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (harte Kernkapitalquote in %) Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs. 1 lit b der
(EU) Nr. 575/2013 darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs. 1 lit a der
5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Nr. 575/2013 darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel 1 Kapitel 4 der
Posten unter der Bilanz 1. Eventualverbindlichkeiten darunter: Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus a) weitergegebenen Wechseln b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten 2. Kreditrisiken darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften 3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften 4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU)
SUMME DER PASSIVA
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel 1 Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 darunter: Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG 8b. Instrumente ohne Stimmrechte gemäß § 26a BWG 9. Gezeichnetes Kapital 10. Kapitalrücklagen a) gebundene b) nicht gebundene 11. Gewinnrücklagen a) gesetzliche Rücklage b) satzungsmäßige Rücklagen c) andere Rücklagen 12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG 13. Bilanzgewinn
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) täglich fällig b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden a) Spareinlagen darunter: aa) täglich fällig bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist b) Sonstige Verbindlichkeiten darunter: aa) täglich fällig bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 3. Verbriefte Verbindlichkeiten a) begebene Schuldverschreibungen b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 4. Sonstige Verbindlichkeiten 5. Rechnungsabgrenzungsposten 6. Rückstellungen a) Rückstellungen für Abfertigungen b) Rückstellungen für Pensionen c) Steuerrückstellungen d) sonstige 6.A Fonds für allgemeine Bankrisiken 7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel 1 Kapitel 4 der
PASSIVA
--,---,---,--
13,78 14,22
14,48
1 463 414,94
13,78
250
--
14,00
184 268 975,63
26 673 777,24
--,--
50 775 748,72
14,00
500 000,00
--,--
--
--
152 619 --
109 342 95 683
8 277
6 094 701,46
408 569 018,46
16 675 878,80 4 359 349,28 13 416,52
490 641,17
--,-1 950 104,00
--,---,--
4 128 024,34 2 500 000,00
--,-768 180,34 4 402,56
377 679 021,45
€
--,--
--,-5 102 293,94 11 573 584,86
490 641,17 --,--
2 070 786,00 379 635,20 19 260,71 1 658 342,43
--,---,--
167 826 310,38
209 852 711,07
€
6 094 701,46
--,--
167 826 310,38 --,--
121 397 881,17 88 454 829,90
€
Kontrollsumme
-4 883 10 397
490 --
1 981 393 1 1 894
---
152 619
205 025
---
Vorjahr in T€
79214,776886
1 653
175 332
24 927
150
49 952
8 277
387 210
15 281 4 359 14
490
-1 739
---
4 271 2 500
-903 5
357 644
--
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019
BEILAGE BILANZEN
SUMME DER AKTIVA
an Kreditinstituten 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 10. Sachanlagen darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden 11. Anteile an einer herrschenden oder an mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft darunter: Nennwert 12. Sonstige Vermögensgegenstände 13. Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber noch nicht eingezahlt ist 14. Rechnungsabgrenzungsposten 15. Aktive latente Steuern
1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind: a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere b) zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassene Wechsel 3. Forderungen an Kreditinstitute a) täglich fällig b) sonstige Forderungen 4. Forderungen an Kunden 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) von öffentlichen Emittenten b) von anderen Emittenten darunter: eigene Schuldverschreibungen 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7. Beteiligungen darunter: an Kreditinstituten 8. Anteile an verbundenen Unternehmen darunter:
Marchfelder Bank eG
76 COOPERATIV 1/2021
11.+12. Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen, sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen
IV. BETRIEBSERGEBNIS
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen a) Personalaufwand darunter: aa) Löhne und Gehälter bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge cc) sonstiger Sozialaufwand dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung ee) Dotierung der Pensionsrückstellung ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand
II. BETRIEBSERTRÄGE
7. Sonstige betriebliche Erträge
6. Erträge / Aufwendungen aus Finanzgeschäften
-7 994,99
1 255 097,16
-10 030 059,88
-32 601,04
-379 065,35
-159
-344 397,77 -9 618 393,49
-1 178 -32 -140 9
-1 214 081,84 -29 233,31 -137 883,89 13 463,32 -3 288 253,40
-4 595
237
-4 618 006,60
-6 330 140,09
11 285 157,04
1 007 715,03
--,--
-236 518,64
102 600,08
6 852 058,52
-303 030,13
7 155 088,65
€
5. Provisionsaufwendungen
102 152,08 448,00 --,--
€
3 559 302,05
294 257,59
€
4. Provisionserträge
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren b) Erträge aus Beteiligungen c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
I. NETTOZINSERTRAG
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
1. Zinsen und ähnliche Erträge darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren
Marchfelder Bank eG
-2 811
-6 098
177 1 --
Vorjahr in T€
-616
673
-9 360
-33
-417
-8 909
10 034
341
--
-245
3 578
178
6 180
-335
6 516
VIII. BILANZGEWINN
21. Gewinnvortrag
VII. JAHRESGEWINN
20. Rücklagenbewegung
Rücklagenbewegung a) gebundene Kapitalrücklagen b) nicht gebundene Kapitalrücklagen c) gesetzliche Gewinnrücklage d) satzungsmäßige Gewinnrücklagen e) andere Gewinnrücklagen f) Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG
VI. JAHRESÜBERSCHUSS
19. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18 auszuweisen
18. Steuern vom Einkommen und Ertrag
-1 393 722,76
Dotierung (-) --,---,---,--218 722,76 -1 175 000,00 --,--
--,--
16. Außerordentliche Aufwendungen darunter: Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 17. Außerordentliches Ergebnis (Zwischensumme aus Posten 15 und 16
--,--
15. Außerordentliche Erträge darunter: Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
13.+14. Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind
€
--,--
--,--
--,--
Auflösung (+) --,---,---,---,---,---,--
€
13 416,52
--,--
13 416,52
-1 393 722,76
1 407 139,28
-22 497,96
20 966,86
--,--
1 408 670,38
161 568,21
€
Kontrollsumme
-174
Dot. (-) ----35 -139 --
--
--
--
Aufl. (+) -------
--
--
Vorjahr in T€
79214,776886
14
--
14
-174
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2019
COOPERATIV 1/2021 BEILAGE BILANZEN 77
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BEILAGE BILANZEN
COOPERATIV 1/2021
Marchfelder Bank eG ANHANG zum JAHRESABSCHLUSS 2019 Die Vergleichswerte des Vorjahres wurden auf volle Tausend Euro gerundet und sind im Anhang in Klammern angemerkt, in der Summenbildung sind daher Rundungsdifferenzen nicht auszuschließen. 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte nach den Bestimmungen des Bankwesengesetzes und des Unternehmensgesetzbuches. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Generalnorm aufgestellt, die die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens fordern. Dem Vorsichtsprinzip wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen. Die Form der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen sowie Devisentermingeschäfte, welche zur Absicherung Fremdwährungskrediten abgeschlossen wurden, wurden mit dem entsprechenden Mittelkurs bewertet. Für das Jahr 2020 ist aufgrund der COVID-19 Pandemie für alle bedeutenden Volkswirtschaften mit einem Minus der Wirtschaftsleistung zu rechnen, wobei das Ausmaß der negativen Entwicklung von der Intensität und Dauer der massiven Beschränkungen für Handel und Dienstleistungen, sowie von Produktionsunterbrechungen im jeweiligen Land, dem Zeitpunkt und der Effizienz der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit der einzelnen Wirtschaftssektoren und insbesondere auch davon, ob es in einzelnen Ländern zur befürchteten zweiten Welle der Coronavirus-Ausbreitung und in Folge neuerlich zu tiefgreifenden gesundheitspolitischen Restriktionen für die Wirtschaft kommen wird, abhängig ist. Das WIFO (Mittelfristige Prognose lt. Monatsberichte 4/2020) erwartet für Österreich im Jahr 2020 einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um zumindest 5,2 % und einen Anstieg der Arbeitslosenquote auf 8,7 %. Trotz des enorm hohen weltweiten Refinanzierungsbedarfs aufgrund der von zahlreichen Staaten verkündeten und partiell bereits umgesetzten finanziellen Hilfsprogramme für die Wirtschaft und angekündigter weiterer Lockerungen der Geldpolitik der führenden Notenbanken und insbesondere auch der Europäischen Zentralbank ist der Inflationsausblick derzeit noch moderat und ein markanter Anstieg des niedrigen Zinsniveaus nicht in Sicht. Obwohl infolge der COVID-19-Pandemie und der weitreichenden gesundheitspolitischen Maßnahmen zu ihrer Eindämmung die Weltwirtschaft in die tiefste Rezession seit dem Zweiten Weltkrieg stürzt und auch für Österreich ein markanter Rückgang der Wirtschaftsleistung erwartet werden muss, haben umfangreiche fiskalische Maßnahmen der Regierungen auf Bundes- und Länderebene die negativen ökonomischen Auswirkungen der COVID19-Pandemie auf die Erwerbsbevölkerung und die Unternehmen stark gemildert. Wohl auch deshalb ließ die laufende Evaluierung der operativen Geschäftsplanung für das Jahr 2020 bisher keine negativen Auswirkungen auf die aktuelle Ertrags- und Aufwandssituation und die diesbezüglichen Perspektiven der Genossenschaft erkennen, weshalb an der bisherigen Bestands- und Erfolgsplanung festgehalten werden kann. Je nach Dauer, Breite und Intensität der gesundheitspolitischen Einschränkungen, die von bloßen Hygieneempfehlungen bis zum Lockdown reichen können, kann es bei Kreditnehmern besonders stark betroffener Wirtschaftssektoren, etwa Dienstleistungsunternehmen und Unternehmen im Bereich Beherbergung und Gastronomie, zur einer mehr oder weniger starken Beeinträchtigung der kurz- und mittelfristigen Kapitaldienstfähigkeit kommen. Eine seriöse Prognose oder gar Quantifizierung negativer Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Kreditnehmer und damit auf das Kreditrisiko der Bank einerseits und auf die noch in „Vor-Coronazeit“ erstellte Geschäftsplanung andererseits ist derzeit nicht möglich. 2. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Der Ansatz von Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und sonstigen Anteilsrechten erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips. Der Ansatz der in anderen Aktivposten enthaltenen Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgte zum gemilderten Niederstwertprinzip. Vom Wahlrecht der zeitanteiligen Ab- bzw. Zuschreibung gemäß § 56 Abs. 2 bzw. 3 BWG wurde Gebrauch gemacht. Bei Wertpapieren mit einem Buchwert von € 1.024.150,67 (11.700 T€) wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von € 7.527,47 (98 T€) nach § 204 Abs. 2 UGB nicht vorgenommen, da davon auszugehen ist, dass die Wertminderung nicht von Dauer ist. Die Wertminderung ist voraussichtlich deshalb nicht von Dauer, da der Kursrückgang zinsinduziert ist. Der Unterschiedsbetrag bei festverzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens zwischen den Anschaffungskosten und den niedrigeren Rückzahlungsbeträgen, der gemäß § 56 Abs. 2 BWG zeitanteilig abgeschrieben wird, beträgt € 2.183.470,00 (1.998 T€). Der Unterschiedsbetrag bei festverzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens zwischen den Anschaffungskosten und den höheren Rückzahlungsbeträgen, der gemäß § 56 Abs. 3 BWG zeitanteilig zugeschrieben wird, beträgt € 420.566,28 (421 T€). Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und sonstige Forderungen wurden, soweit sie dem Umlaufvermögen gewidmet sind, zum strengen Niederstwertprinzip unter Anwendung von § 57 Abs. 1 BWG bewertet. Die Ermittlung der Risikovorsorgen erfolgt unter Beachtung der Empfehlungen „Gemeinsames Positionspapier des AFRAC und der FMA - Fragen der Folgebewertung bei Kreditinstituten“. Das Vorliegen eines objektiven Hinweises auf Wertminderung bewirkt ein Herabstufen des Kunden in die Ausfallsratingklasse, die grundsätzlich durch 13 definierte Ausfallsevents ausgelöst werden kann, die den Vorgaben der CRR Art. 178 entsprechen. Die Ermittlung der bilanziellen Risikovorsorge in den Ausfallsratingklassen erfolgt grundsätzlich einzelfallbezogen nach der Methodik des Blankoexposures (Einzelwertberichtigung). Die Höhe der Risikovorsorge ist abhängig von der individuellen Einschätzung der aktuellen und künftigen wirtschaftlichen Situation des Kunden, der Einschätzung der Höhe der Verwertungserlöse von Kreditsicherheiten. Zum Zeitpunkt der Wertberichtigungsvornahme werden jene Gründe dokumentiert, die zur Wertberichtigung führten. In weiterer Folge wird auf analytischer Basis der Wertberichtigungsbedarf vierteljährlich geprüft (EWB-Monitoring) und allfällige Maßnahmen daraus abgeleitet. Die Bank bildet zusätzlich für das gesamte Lebendportfolio des Finanzierungsbestandes auch Portfoliowertberichtigungen, die zur Abdeckung des latenten Kreditrisikos (Forderungen, welche zum Stichtag als nicht akut gefährdet angesehen werden, aber nach dem Bilanzstichtag ausfallen können) dienen. Die Modellierungstechnik der Portfoliowertberichtigung erfolgt über die aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Methodik des Expected Losses (=erwarteter Verlust, den die Bank über einen Zeitraum von einem Jahr tatsächlich erwartet) unter Berücksichtigung des Risikoparameters LIP (=loss identification period). Der LIP-Faktor definiert den Zeitbedarf, den die Bank durchschnittlich benötigt, um einen bereits eingetretenen Kundenausfall zu erkennen. Die Modellierungsgrundlage berücksichtigt und unterscheidet besichertes und unbesichertes Forderungsvolumen. Die verwendeten Risikoparameter der Modellierung unterliegen einer regelmäßigen, aufsichtsrechtlich verpflichtenden Validierung. Die Portfoliowertberichtigungen werden für die Risikoklassen 1-4 unter Beachtung von CRR Art. 160 ff gebildet. Zum 31. Dezember 2019 besteht eine Portfoliowertberichtigung zu den Forderungen an Kunden in Höhe von € 836.241,00 (904 T€). ZUM BÖRSEHANDEL ZUGELASSENE WERTPAPIERE NACH § 64 ABS. 1 Z 10 BWG Börsenotierte Wertpapiere Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
31.12.2019 in € 30.648.554,37
Vorjahr in T€ 28.187
ZUM BÖRSEHANDEL ZUGELASSENE WERTPAPIERE - ART DER BEWERTUNG (§ 64 ABS. 1 Z 11 BWG): Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen richtet sich im jeweiligen Einzelfall nach der Entscheidung der zuständigen Gremien. Anlagevermögen 31.12.2019 in € Vorjahr in T€ Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 30.648.554,37 28.187 Es wird kein Wertpapierhandelsbuch geführt. Verbriefte und unverbriefte Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: 31.12.2019 in € Vorjahr in T € Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 31.643,90 30 Die Buchwerte bebauter und unbebauter Grundstücke betrugen zum Bilanzstichtag € 1.320.872,27 (1.321 T€). Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Abschreibungsdauer beträgt für Gebäude zwischen 15 und 55 Jahren, für die Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 20 Jahren und für die immateriellen Vermögensgegenstände zwischen 3 und 10 Jahren.
BEILAGE BILANZEN
COOPERATIV 1/2021
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ist Leasingvermögen im Umfang von € 55.161,43 (56 T€) enthalten. Zum 31. Dezember 2019 wurden aktive latente Steuern gemäß § 198 Abs. 9 UGB ausgewiesen, die mit den aktuell gültigen Körperschaftsteuersatz von 25% berechnet wurden. Die latenten Steuern resultieren aus temporären Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen in folgenden Bilanzposten: Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Sachanlagen, Rückstellungen für Abfertigungen, Rückstellungen für Pensionen, Sonstige Rückstellungen Die Entwicklung der latenten Steuern stellt sich wie folgt dar: in € Stand 1.1.2019 Zuweisung Stand 31.12.2019 Latente Steuern 622.386,70 127.728,97 750.115,67 Die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuern beträgt im Geschäftsjahr 2019 € 127.728,97 (49 T€) und wird im Posten Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen. Anlagenspiegel (§ 226 Abs. 1 UGB in Verbindung mit § 43 Abs. 1 BWG): Anschaffungskosten 2.a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche WP 3. Forderungen an Kreditinstitute (Wertpapiere) 4. Forderungen an Kunden (Wertpapiere) 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WP 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7. Beteiligungen 8. Anteile an verbundenen Unternehmen 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des AV 10. Sachanlagen 12. Sonstige Vermögensgegenstände Gesamtsumme
Stand 1.1. 8.393.000,00 0,00 0,00 28.720.750,99 5.218.965,42 30.136,04 0,00 218.750,24 14.898.685,51 2.524.668,14 60.004.956,34
Zugänge im GJ 3.646.200,00 0,00 0,00 2.552.215,92 0,00 0,00 0,00 0,00 140.664,35 23.567,28 6.362.647,55
Abgänge im GJ 0,00 0,00 0,00 0,00 1.052.751,42 0,00 0,00 5.648,60 139.385,99 2.036.136,45 3.233.922,46
Umbuchung im GJ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand 31.12. 12.039.200,00 0,00 0,00 31.272.966,91 4.166.214,00 30.136,04 0,00 213.101,64 14.899.963,87 512.098,97 63.133.681,43
In der Position „5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ sind in den historischen Anschaffungskosten Zuschreibungen von Null-Kuponanleihen in Summe von € 40.623,19 enthalten. kumulierte Abschreibung 2.a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche WP 3. Forderungen an Kreditinstitute (Wertpapiere) 4. Forderungen an Kunden (Wertpapiere) 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WP 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7. Beteiligungen 8. Anteile an verbundenen Unternehmen 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des AV 10. Sachanlagen 12. Sonstige Vermögensgegenstände Gesamtsumme Zuschreibung gem. § 56 Abs. 3 BWG 2.a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche WP 3. Forderungen an Kreditinstitute (Wertpapiere) 4. Forderungen an Kunden (Wertpapiere) 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WP 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7. Beteiligungen 8. Anteile an verbundenen Unternehmen 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des AV 10. Sachanlagen 12. Sonstige Vermögensgegenstände Gesamtsumme
Stand 1.1. 250.189,31 0,00 0,00 546.912,95 201.715,10 0,00 0,00 149.657,24 9.257.553,86 108.733,28 10.427.677,43 Stand 1.1.* 27.424,09 0,00 0,00 12.905,51 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 40.329,60
Zugänge im GJ 79.233,42 0,00 0,00 225.561,66 0,00 0,00 0,00 27.701,00 351.274,35 17.256,21 701.026,64
Abgänge im GJ 0,00 0,00 0,00 124.478,73 98.040,84 0,00 0,00 5.648,60 139.385,99 19.947,52 387.501,68
Umbuchung im GJ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zugänge im GJ 15.376,02 0,00 0,00 10.677,83 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 26.053,85
Abgänge im GJ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Umbuchung im GJ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Die Zuschreibungen gem. § 56 Abs. 3 BWG sind nicht in den Anschaffungskosten enthalten, erhöhen jedoch den Buchwert. ZuschreiZuschreibungen Abschreib. Buchwert Buchwert VJ bungen gem. § 56 (3) BWG laufendes. GJ 0,00 0,00 2.a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche WP 8.170.234,78 15.376,02 3. Forderungen an Kreditinstitute (Wertpapiere) 0,00 0,00 0,00 0,00 4. Forderungen an Kunden (Wertpapiere) 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WP 28.186.743,55 124.478,73 10.677,83 0,00 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 5.017.250,32 21.789,42 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Beteiligungen 30.136,04 0,00 0,00 0,00 8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des AV 69.093,00 0,00 0,00 0,00 10. Sachanlagen 5.641.131,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12. Sonstige Vermögensgegenstände 2.415.934,86 Gesamtsumme
49.530.614,20
146.268,15
26.053,85
0,00
Stand 31.12. 329.422,73 0,00 0,00 647.995,88 103.674,26 0,00 0,00 171.709,64 9.469.442,22 106.041,97 10.828.286,70 Stand 31.12. 42.800,11 0,00 0,00 23.583,34 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66.383,45
Stand 31.12. 11.752.577,38 0,00 0,00 30.648.554,37 4.062.539,74 30.136,04 0,00 41.392,00 5.430.521,65 406.057,01 52.371.868,19
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Mündelgeldspareinlagen betragen zum Bilanzstichtag € 2.144.056,93 (1.733 T€). Der dafür gewidmete Deckungsstock besteht aus mündelsicheren Wertpapieren und beläuft sich auf € 3.081.290,19 (2.576 T€). Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,00 % unter Zugrundelegung der Pensionsversicherungstafeln „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung, Angestelltenbestand“ sowie unter Einbeziehung einer Valorisierung in Höhe von 2,50 % berechnet. Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen 7-Jahres Durchschnittszinssatz, der von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben wird. Die Änderungen der Rückstellungen für Pensionen sind im Posten „Dotierung der Pensionsrückstellung“ ausgewiesen.
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COOPERATIV 1/2021
Der Pensionsaufwand für Zusagen, für die in Form einer Rückstellung vorgesorgt wird, beläuft sich im Geschäftsjahr auf € 55.456,64 (54 T€). Der Pensionsaufwand für Zusagen, für die ausschließlich Beiträge zu leisten sind, beträgt im Geschäftsjahr € 81.989,59 (86 T€). Die steuerlich zulässige Rückstellung beträgt € 288.409,68 (298 T€); der versteuerte Teil der Pensionsrückstellung beträgt € 91.225,52 (95 T€). Die Abfertigungsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,00% nach dem Teilwertverfahren unter Einbeziehung einer Valorisierung von 2,50 % berechnet. Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen 7-Jahres Durchschnittszinssatz, der von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben wird. Die Veränderungen der Rückstellungen für Anwartschaften auf Abfertigungen sind im Posten „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“ ausgewiesen. Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,00 % sowie unter Beibeziehung einer Valorisierung in Höhe von 2,50 % ermittelt. Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen 7-Jahres Durchschnittszinssatz, der von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben wird. Die Veränderungen der Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind im Posten „Löhne und Gehälter“ enthalten. Im Geschäftsjahr 2019 wurden € 15.286,00 zugewiesen (VJ 33 T€). In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken sowie der Höhe und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Die sonstigen Rückstellungen umfassen vor allem Remunerationen, nicht konsumierte Urlaube, sowie Prüfungs- und Prozessaufwand. Die Veränderung der Anzahl der Mitglieder, der Geschäftsanteile, der darauf geleisteten Beträge und Haftsummen stellt sich im Geschäftsjahr wie folgt dar: Anzahl der Anzahl der Mitglieder darauf geleistete Beträge Haftsummen Geschäftsanteile Stand Anfang 2019 7245 214.180 1.713.440,00 1.713.440,00 Zugänge 2019 265 29.589 236.712,00 236.712,00 Abgänge 2019 113 6.447 51.576,00 51.576,00 Stand Ende 2019 7.397 237.322,00 1.898.576,00 1.898.576,00 Eigenmittel Eingezahlte Kapitalinstrumente Rücklagen Fonds für allgemeine Bankrisiken Abzüge von Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals Bestandsgeschützte Kapitalinstrumente des harten Kernkapitals Summe Hartes Kernkapital (CET1) Summe Zusätzliches Kernkapital (AT1) Summe Kernkapital (T1) Ergänzungskapital Abzüge von Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals Bestandsgeschützte Kapitalinstrumente des Ergänzungskapitals Summe Ergänzungskapital (T2) anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
31.12.2019 in € 1.790.385,20 21.525.869,25 2.500.000,00 -41.392,00 15.120,36 25.789.982,81 0,00 25.789.982,81 500.000,00 0,00 383.794,43 883.794,43 26.843.750,77
Vorjahr in T€ 1.583 20.131 2.500 -69 20 24.166 0 24.166 250 0 512 762 24.927
Die Gesamtkapitalrentabilität beträgt 0,34%. In den Aktivposten sind auf Fremdwährung lautende Aktiva im Gesamtbetrag von € 962.017,77 (1.553 T€) enthalten, der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Passiva beträgt € 81.962,53 (114 T€). Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Termingeschäfte (Volumen): 31.12.2019 in € 31.12.2019 in € Vorjahr in T€ Vorjahr in T€ Volumen Marktwert Volumen Marktwert Zinssatzoptionen 234.306,88 0,01 277 0 Währungsswaps 873.732,14 980,36 1.399 -18 Die Berechnung des beizulegenden Zeitwertes (Marktwertes) bei den derivativen Finanzinstrumenten erfolgte nach der ''marked to model'' - Methode unter Zugrundelegung der zum Bilanzstichtag aktuellen EZB Währungskurse, soweit es sich um Geschäfte in Fremdwährung handelt. Zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken aus Forderungen an Kunden werden Zinssatzoptionsgeschäfte bzw. Devisenswaps eingesetzt. Die Buchwerte der Optionsprämien sind in folgenden Bilanzpositionen enthalten:
31.12.2019 in €
Vorjahr in T€
9,54
1
Nicht täglich fällige Forderungen und Guthaben: bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Betrag in € 10.104.741,20 22.339.615,84 98.456.246,28 141.812.314,96
Vorjahr in T€ 12.647 24.110 93.071 132.364
Nicht täglich fällige Verpflichtungen: bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Betrag in € 11.136.787,16 40.909.988,13 30.818.523,81 5.589.530,80
Vorjahr in T€ 16.953 42.543 29.050 7.137
1.14 Rechnungsabgrenzungsposten
Im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr werden Forderungen aus Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von € 3.562.344,78 (0 T€) fällig. Verpflichtungen aus Mietverträgen: Betrag in € Vorjahr in T€ für das folgende Geschäftsjahr 71.750,00 71 für die folgenden fünf Geschäftsjahre 362.500,00 361 In der Position Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen in Höhe von € 320.726,60 (141 T€) enthalten. Die folgenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer setzen sich wie folgt zusammen: hievon Prüfungsaufwendungen für den Einzelabschluss
31.12.2019 in € 90.000,00
Vorjahr in T€ 151
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Die Position sonstige betriebliche Erträge beinhaltet Erträge aus dem Verkauf von Sicherungsliegenschaften in Höhe von € 503.176,59 und der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von € 263.492,03. Folgende Gewinnverteilung soll den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden: € 211.070,89 Zuweisung an die satzungsmäßige Rücklage € 1.175.000,00 Zuweisung freie Gewinnrücklage Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 13.416,52 soll auf neue Rechnung vorgetragen bzw. den Rücklagen zugeführt werden. 3. Angaben über Organe und Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 75,61 (73) Angestellte und 1,34 (2) Arbeiter beschäftigt. Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat 31.12.2019 in € 31.12.2019 in € Vorjahr in T€ Vorstand Aufsichtsrat Vorstand Gewährte Kredite 0,00 35.000,00 Kredittilgungen im Geschäftsjahr 4.255,49 62.684,98 Die Bedingungen betreffend Konditionen, Laufzeit und Besicherung sind marktkonform.
0 4
Vorjahr in T€ Aufsichtsrat
60 72
Aufwand für Abfertigungen und Pensionen
im Geschäftsjahr in € im Vorjahr in T€ Aufwand für Abfertigungen und Aufwand für Abfertigungen und Pensionen Pensionen Vorstand und leitende Angestellte 101.099,62 74 Sonstige Arbeitnehmer 367.718,72 224 Die Gesamtbezüge der im Geschäftsjahr aktiven und ehemaligen Geschäftsleiter sowie deren Hinterbliebene beliefen sich auf € 419.489,91 (435 T€). Die Gesamtbezüge der im Geschäftsjahr aktiven Aufsichtsratsmitglieder beliefen sich auf € 35.400,00 (31 T€). Die Erfüllung des genossenschaftlichen Förderauftrages erfolgt durch entsprechende Aktivitäten zur Mitgliederförderung und Mitgliederbindung. Darüber hinaus werden für die Mitglieder umfassende Beratungs- und Informationsdienstleistungen erbracht. Vorstand und Geschäftsleiter: Dir. Mag. Hartwig Trunner (Vorsitzender), Dir. Mag. (FH) Erich Fellner (Vorsitzender-Stellvertreter), Aufsichtsrat: Mag. Andrea Seidl (Vorsitzender), Johann Fürhacker (Vorsitzender-Stellvertreter), MR MMag. Dr. Roland Grabner, Mag. Thomas Fally, Gernot Haupt, Georg Klöckler bis 18.03.2019, Ing. Günter Nagl, Ing. Johannes Theuringer, Wilhelm Schindler (Betriebsrat), Reinhard Hager-Albrecht (Betriebsrat), Christian Mayer (Betriebsrat) bis 13.05.2019, Horst Reischütz (Betriebsrat) bis 13.05.2019, Andreas Nowatschek (Betriebsrat) ab 13.05.2019, Markus Rothenbach (Betriebsrat) ab 13.05.2019 Geschäftsleiter gemäß § 2 Z 1 BWG: Dir. Mag. Hartwig Trunner, Dir. Mag.(FH) Erich Fellner
Gänserndorf, am 29. Juni 2020 Vorstand / Geschäftsleiter:
Marchfelder Bank eG Dir. Mag. Hartwig Trunner Vorstandsvorsitzender
Dir. Mag. (FH) Erich Fellner Vorstandsvorsitzender-Stellvertreter
Die Genossenschaft mit Sitz in Gänserndorf ist beim Landesgericht als Handelsgericht Korneuburg unter der Firmenbuchnummer FN 56656 v eingetragen. Die Offenlegung gemäß Artikel 431-455 CRR erfolgt im Internet auf der Homepage der Marchfelder Bank eG unter www.marchfelderbank.at BESTÄTIGUNGSVERMERK Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Marchfelder Bank eG, Gänserndorf, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage der Genossenschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Der Jahresabschluss der Marchfelder Bank eG, Gänserndorf, für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 13. Juni 2019 ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: Sachverhalt und Risiken Die Forderungen an Kunden stellen den wesentlichen Posten der Bilanz dar. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 beträgt der Buchwert der Forderungen an Kunden € 275.218.708,89 oder 67,36 % der Bilanzsumme. Die Angemessenheit der Wertberichtigungen und Rückstellungen für das Kreditrisiko ist für die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden und Eventualverbindlichkeiten ein wesentlicher Bereich, dem auch Ermessensspielräume immanent sind. So erfordert die Feststellung von Wertberichtigungs- und Rückstellungserfordernissen neben der originären Feststellung des Ausfallsereignisses insbesondere Annahmen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen von Kunden und zur Verwertung von Kreditsicherheiten. Der Ermittlung der bilanziellen Risikovorsorgen liegen daher in vergleichsweise bedeutendem Ausmaß Annahmen und Schätzungen zu Grunde. Diese stellen aus unserer Sicht einen besonders wichtigen und wesentlichen Prüfungssachverhalt für den Abschluss dar. Hinsichtlich der Ermittlung von bilanziellen Vorsorgen im Kundenkreditgeschäft verweisen wir auf die Ausführungen der Geschäftsleitung im Anhang 2019 Kapitel „2. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung“. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben den Prozess zur Vergabe von Kundenkrediten ebenso wie die laufende Überwachung der Geschäftsbeziehungen und die Bewertung von wesentlichen Kreditsicherheiten durch Erhebung der internen Richtlinien und ergänzende Befragungen von für die Kreditvergabe verantwortlichen Mitarbeitern erhoben. Darauf aufbauend haben wir die relevanten internen Kontrollen im Kreditvergabeprozess und der laufenden Kreditüberwachung erhoben, deren Konzeption beurteilt und deren Einrichtung festgestellt, insbesondere ob Sie dazu geeignet sind, die Werthaltigkeit der Forderungen angemessen abzubilden bzw. die erforderlichen bilanziellen Risikovorsorgen in der geeigneten Zeit und der erforderlichen Höhe zu ermitteln. Wir haben die relevanten Kontrollen auf ihre Wirksamkeit getestet. Im Rahmen der durchgeführten Prüfung haben wir die gezogenen Stichproben auch daraufhin untersucht, ob Ausfallsereignisse feststellbar und auf individueller Basis ausreichende Risikovorsorgen gebildet waren. Hinsichtlich der Verwertung von Kreditsicherheiten wurden die von der Bank zugrunde gelegten Annahmen kritisch gewürdigt.
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BEILAGE BILANZEN
COOPERATIV 1/2021
Für Kreditengagements, für die keine Ausfallsereignisse feststellbar sind, haben wir das Modell bzw. die zugrunde gelegten Parameter zur Ermittlung von Portfoliorisikovorsorgen dahingehend kritisch gewürdigt, ob diese – unter Berücksichtigung der eingerichteten Systeme und Verfahren – dazu geeignet sind, Risikovorsorgen in angemessener Höhe zu ermitteln. Die rechnerische Richtigkeit und Konsistenz der bilanziellen Risikovorsorgen für das Kundenkreditgeschäft wurden von uns nachvollzogen. Die diesbezüglichen Angaben der Geschäftsleitung im Anhang 2019 Kapitel „2. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung“ haben wir daraufhin untersucht, ob diese angemessen beschrieben und vollständig sind. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Genossenschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Genossenschaft abzugeben. • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Genossenschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und sondergesetzlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Genossenschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Der „COOPVERBAND“ Revisionsverband Österreichischer Genossenschaften hat als gesetzlich zuständige Prüfungseinrichtung die PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH als Revisor mit der Durchführung der nach § 60 BWG und § 1 GenRevG gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 beauftragt. Die Durchführung der nach § 60 BWG und § 1 GenRevG gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2021 sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 und das Geschäftsjahr 2021 wurde beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Genossenschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Oliver Gruber. Wien, am 29. Juni 2020
„Mit unserem Bauunternehmen haben die Kunden seit fast 100 Jahren einen verlässlichen Partner aus der Region. Zugleich profitieren sie von der Stärke und Größe der genossenschaftlichen Qualitätsmarke ABAU.“ Baumeisterin DI (FH) Alice Schütz, strategische Geschäftsführung Franz Schütz GesmbH und Obmann-Stv. ABAU
ZUKUNFTSKRAFT
GENOSSENSCHAFT
DER ÖGV BERÄT SIE KOSTENLOS TEL 01 313 28-100
STARKE VORTEILE UNTER EINEM DACH
DIE GENOSSENSCHAFTLICHE ABAU
Mittelständische Baumeister aus ganz Österreich firmieren gemeinsam unter der Marke ABAU. Die rund 135 Mitgliedsbetriebe sind großteils in regionalen Genossenschaften organisiert. Ihre Größe verleiht der ABAU und ihren Mitgliedern eine starke Position beim gebündelten Einkauf von Baustoffen und Investitionsgütern, aber auch bei Versicherungsleistungen oder effizienten Buchhaltungslösungen. Die ABAU ist darüber hinaus Informationsplattform sowie Servicezentrale mit Onlinediensten und unterstützt bei der Personalentwicklung. Die Mitglieder wiederum bleiben regional tätige Baumeister mit viel Fachwissen und Herzblut für ihre Kunden. Das hat die Marke ABAU zu einem Qualitätssiegel gemacht, auf das Bauherren bei ihren Projekten gerne bauen und vertrauen.
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