Brauerei Forum 6-7/2021

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TECHNIK & TECHNOLOGIE

Ziemann Holvrieka

Der Ludwigsburger Anlagenbauer errichtet Turnkey-Brauerei fĂŒr Mark Anthony Brewing in South Carolina, USA Die ersten großen Fermentationsund Lagertanks fĂŒr das Hard Seltzer stehen bereits: FĂŒr Mark Anthony Brewing baut Ziemann Holvrieka eine der grĂ¶ĂŸten ProduktionsstĂ€tten, die in den USA in den vergangenen 25 Jahren errichtet wurden

Mark Anthony Brewing hat Ziemann Holvrieka mit dem Bau einer schlĂŒsselfertigen Brauerei beauftragt. Am Standort in Columbia im Bundesstaat South Carolina, USA, entsteht eine Anlage speziell fĂŒr die Produktion von aromatisierten MalzgetrĂ€nken und Hard Seltzer. (F.) Mark Anthony Brewing (MAB) ist MarktfĂŒhrer im schnell wachsenden Segment der Hard Seltzer und aromatisierten MalzgetrĂ€nke. Am Standort Columbia in South Carolina wird bis Herbst 2021 eine der grĂ¶ĂŸten Brauereien entstehen, die in den vergangenen 25 Jahren in den Vereinigten Staaten errichtet wurden. Ziemann Holvrieka hat die moderne ProduktionsstĂ€tte gemeinsam mit MAB entwickelt und geplant. Die Brauerei-Spezialisten aus Ludwigsburg liefern die schlĂŒsselfertige Anlage, werden ihre In-

betriebnahme leiten sowie die Schulung der Mitarbeiter ĂŒbernehmen. „Wir freuen uns sehr, dass Mark Anthony Brewing uns gleich bei der ersten Zusammenarbeit mit einem so großen und wichtigen Projekt betraut“, sagt Florian Schneider, Director Sales Process Technology der Ziemann Holvrieka GmbH. „Das unterstreicht, welchen guten Ruf unser Know-how fĂŒr schlĂŒsselfertige Projekte mit hohem Integrationsanteil und unsere OEM-Anlagen am Markt genießen.“ Der Bau ist bereits in vollem Gange, die ersten großen Fermentationsund Lagertanks fĂŒr das Hard Seltzer stehen mittlerweile. Mit der neuen Anlage schafft MAB zusĂ€tzliche

Foto: Ziemann Holvrieka

KapazitĂ€ten, um die Nachfrage der Verbraucher in den USA zu bedienen. „Nach der Fertigstellung wird diese neue, hochmoderne Anlage ein Kompetenzzentrum fĂŒr unser patentiertes PureBrew-Verfahren sein, das White Claw, Mike‘s und unserem wachsenden Portfolio an marktfĂŒhrenden GetrĂ€nken ihren unvergleichlichen Geschmack gibt“, sagt John Sacksteder, PrĂ€sident von Mark Anthony Brewing.

Beschwerde gegen EuropĂ€isches Patent auf den Einsatz von Brau­gers­tensorten mit niedrigem Gehalt an Dimethylsufid zurĂŒckgewiesen Das EuropĂ€ische Patentamt (EPA) hat am 8. Juni eine Beschwerde gegen das Patent EP2373154 der Unternehmen Carlsberg und Heineken ĂŒber „GetrĂ€nke aus Gerste mit niedrigem Gehalt an Dimethylsulfid (DMS)“ zurĂŒckgewiesen. Einspruch eingelegt hatte das internationale BĂŒndnis „Keine Patente auf Saatgut! e.V.“ (BF) Nach Angaben des in MĂŒnchen ansĂ€ssigen BĂŒndnisses wurden bereits verschiedene Ă€hnliche Patente angemeldet, von denen bislang vier vom EPA erteilt wurden. Bei dem vorliegenden Patent EP2373154 geht es um GetrĂ€nke aus nicht-genetisch modifizierten Gers­tensorten. Gegenstand der Erfindung sind natĂŒrlich vorkommende Mutanten,

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Brauerei Forum  –  Juni/Juli 2021

die auf besondere, fĂŒr die Bierproduktion nĂŒtzliche Eigenschaften gescreent werden. Dabei wurden Mutanten identifiziert, die sich durch besonders geringe Neigung zur Bildung von DMS auszeichnen. Grund sind Genom-Defekte, die die Bildung von DMS-Precursor in den Gerstenkörnern unterdrĂŒcken. Verantwortlich dafĂŒr ist unter anderem das Enzym Methionine (Met)S-methyltransferase (MMT), das in den betrachteten Sorten fast vollstĂ€ndig fehlt. Der Geschmack von aus diesen sogenannten null-MMT-Gersten hergestellten GetrĂ€nken soll sich durch ein besonders ausbalanciertes Aromaprofil mit hoher Drink­ability und frischen floralen Aromen auszeichnen. Als zusĂ€tzlichen wirtschaftlichen und ökologischen Vorteil sehen die Patentinhaber

Energieeinsparungen, da diese Gersten bei der Verarbeitung im MĂ€lzungs- und Brauprozess nicht so lange erhitzt werden mĂŒssen. Die BeschwerdefĂŒhrer, die unter anderem auch von Brauern in Deutschland und Österreich unterstĂŒtzt werden, argumentierten, dass Patente auf Pflanzen aus konventioneller ZĂŒchtung nicht zulĂ€ssig seien. Sie fordern, dass in Zukunft klar zwischen zufĂ€lligen Mutationen und gentechnischen Anwendungen unterschieden werden mĂŒsse. Sie befĂŒrchten, dass diese Praxis auch auf GemĂŒse, Obst und andere Lebensmittelpflanzen angewandt werden könne. Die offizielle BegrĂŒndung des EuropĂ€ischen Patentamtes zu diesem Rechtsfall steht aktuell noch aus.


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