Januar/Februar 2017
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Wir machen Ihre Steuererklärung! Beratungsstellenleiter Uwe Glandien Am Großen Stein 16 26670 Uplengen Tel. 04956–9285560 uwe.glandien@steuerring.de www.steuerring.de/glandien
Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (Lohnsteuerhilfeverein) | Wir erstellen Ihre Steuererklärung – für Mitglieder, nur bei Arbeitseinkommen, Renten und Pensionen.
Der gute Steuertipp
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Was bedeutet „von der Steuer absetzen“? Einige Ausgaben lassen sich steuermindernd in der Steuererklärung anrechnen. Im Sprachgebrauch nennen das viele Steuerbürger „Ich setze die Beträge von der Steuer ab“ und glauben dabei, das Finanzamt erstattet die angesetzten Beträge in voller Höhe. Weit gefehlt! Abzugsfähige Beträge, z. B. eine Spende an eine gemeinnützige Organisation, mindern das zu versteuernde Einkommen. Aus diesem steuerpflichtigen Teil errechnet sich die Jahressteuer, die Sie dem Finanzamt schulden. Unser Steuertarif ist nicht linear aufgebaut. Nach der Berücksichtigung des Grundfreibetrags steigt der Steuersatz kontinuierlich an. Er startet bei 14 Prozent und endet bei 42 Prozent – die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent mal ausgenommen. Der bei einem entsprechenden Einkommen maßgebende Steuersatz ist der Grenzsteuersatz, auch „persönlicher Steuersatz“ genannt. Beispiel 1: Spenden Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro beträgt der Grenzsteuersatz bei zusammen veranlagten Eheleuten (Splittingtabelle) ca. 25 Prozent. Spendet das Ehepaar 100 Euro, sparen sie hierdurch 25 Euro Einkommensteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (auf die 25 Euro). Beispiel 2: Werbungskosten anlässlich einer Auswärtstätigkeit Ein angestellter, verheirateter Mit-
arbeiter hat für eine Auswärtstätigkeit Werbungskosten in Höhe von 400 Euro. Nach den Reisekostenrichtlinien im Betrieb, könnte er diesen Betrag von seinem Arbeitgeber steuerfrei erhalten. Unser Arbeitnehmer verzichtet aber darauf, weil er glaubt, er könne diesen Betrag „von der Steuer absetzen“ und das Finanzamt zahlt ihm die 400 Euro aus. Sie wissen bereits, der Arbeitnehmer täuscht sich! Beträgt das zu versteuernde Einkommen erneut 30.000 Euro, führen die 400 Euro an Werbungskosten zu einer Steuerersparnis von ca. 100 Euro. Der Arbeitnehmer zahlt daher nahezu 300 Euro aus eigener Tasche. Zusätzlich muss der Arbeitnehmer wissen, dass eine Steuerersparnis nur dann eintritt, wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro mit den 400 Euro Reisekosten überschritten wird. Tipp: Zustehende Erstattungen des Arbeitgebers sollten Sie immer beantragen. Geld vom Arbeitgeber ist besser als Geld vom Finanzamt. Weitere Informationen gibt es beim Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (Steuerring), Am Großen Stein 16, 26670 Uplengen-Neudorf, Tel.: 04956 – 928 5560 oder im Internet unter www.steuerring.de. Das Betreuungsangebot für Mitglieder des Steuerrings umfasst z. B. das Prüfen aktueller Steuerbescheide, die Analyse der individuellen steuerlichen Situation und das Erstellen der Steuererklärung
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BÜRGERMEISTER MÖCHTE NICHT ERNEUT KANDIDIEREN
Ennen hört 2017 auf Uplengen Der Entschluss steht fest: Bürgermeister Enno Ennen wird 2017 aus dem Amt scheiden und nicht erneut kandidieren. Seine achtjährige Dienstzeit endet somit offiziell am 30. September 2017. Angestoßen worden sei dieser Entschluss vom Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. Das sieht vor, dass die Wahlen von Gemeinderäten und Bürgermeistern künftig parallel stattfinden. In Uplengen wurde der Rat wie überall in Niedersachsen bei den zurückliegenden Kommunalwahlen im September gewählt. Das Amt des Bürgermeisters steht dort jedoch erst 2017 zur Disposition. Bei den nächsten Kommunalwahlen im Jahr 2021 wäre der 2017 neugewählte Bürgermeister erst vier Jahre im Amt. Dessen gesetzlich festgelegte Amtszeit beträgt allerdings nunmehr fünf Jahre und nicht mehr – wie bei Ennen – acht Jahre. Die nächste Gelegenheit, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl parallel stattfinden zu lassen, wäre somit erst 2026. Hier würde nun folgende Regelung greifen: Der im kommenden Jahr gewählte Bürgermeister müsste bis dahin im Amt sein: neun Jahre lang. „Das war für mich nie eine Option“, betont Ennen, „ich würde dann 70-jährig das Rathaus verlassen.“ Die Möglichkeit, wieder zur Wahl anzutreten und schon 2021 – nach weiteren vier Jahren im Amt – abzutreten, komme für ihn aber auch nicht infrage. 2021 wäre er 65 Jahre alt und würde zeitgleich mit seinem um nur drei Tage älteren allgemeinen Vertreter Hermann Peper aus dem Amt scheiden. Letzterer habe dann keine Gelegenheit mehr, den neuen Rathauschef einzuarbeiten, so Ennen. Er habe den Entschluss, nicht wieder anzutreten, mit seiner Familie, seinen Fachbereichsleitern und den Ratsmitgliedern abgewogen. „Es ist ein Riesenstück
Mehrere, teils schlaflose Nächte hat Enno Ennen überlegt. Der Entschluss ist ihm nicht leichtgefallen.
Wehmut dabei“, sagt er. Mehrere „schlaflose Nächte“ habe ihm die Entscheidungsfindung beschert, doch nun sei der Knoten zerschlagen. Das Bürgermeisteramt sei eine „tolle Aufgabe“, betont Ennen. Und für seinen Nachfolger gebe es die Chance, mit neun Jahren eine lange Amtszeit zur Verfügung zu haben. Ennen geht davon aus, dass er seinen letzten Arbeitstag im Falle einer Stichwahl nicht am 30. September, sondern erst am 31. Oktober 2017 haben wird – an seinem 61. Geburtstag. Uplengens Bürgermeister Enno Ennen (CDU), Jahrgang 1956, ist seit 2009 im Amt. Er begann seine berufliche Laufbahn 1972 als Verwaltungsangestellter bei der damaligen Samtgemeinde Uplengen. Ennen fing die Ausbildung zeitgleich mit seinem heutigen allgemeinen Vertreter Hermann Peper an. 1973 wurde aus der Samtgemeinde die Gemeinde Uplengen. Enno Ennen schlug die Beamtenlaufbahn ein und wurde Diplomverwaltungswirt. Er arbeitete in der Gemeindeverwaltung als Kämmerer und Leiter des Ordnungs- und Sozialamtes. Das Bauamt leitete er eine Zeit lang stellvertretend.