Juli/August 2016
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Die Diakoniestation Hesel-Jümme-Uplengen informiert: für dementiell Erkrankte oder die Einzelbetreuung zu Hause. Zu all diesen Themen beraten wir Sie gerne. „Wir kommen zu Ihnen nach Hause, zu Ihren Angehörigen oder auch eine stationäre Einrichtung. Vor Ort können wir uns am besten ein Bild von Ihrer Situation machen und Ihre ganz individuellen Fragen gemeinsam besprechen. Gerne können wir aber auch eine Beratung in unseren Beratungsstellen in Filsum, Hesel oder Remels anbieten. Dabei ist unser Service selbstverständlich kostenfrei.“
Bereits mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz, das Anfang 2015 in Kraft getreten ist, wurden die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar erweitert. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz kommen noch einmal viele Änderungen dazu.
Pflegegrade die neuen Pflegestufen Anstatt in drei Pflegestufen, wird die Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2017 in fünf Pflegegrade eingeteilt. Die fünf Pflegegrade sollen den Grad der Selbstständigkeit beurteilen und mit erhöhten Leistungen verbunden sein. In einem neuen Begutachtungsverfahren werden die Pflegebedürftigen in das System der Pflegegrade übergeleitet. Für alle, deren Pflegebedürftigkeit bereits auf der Grundlage des bisherigen Rechts festgestellt wurde, wird sichergestellt, dass sie auch nach der Umstellung mindestens gleich viele Leistungen erhalten. Sollte bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, dann zögern Sie nicht mit der Beantragung einer Pflegestufe! Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B: Demenz) erhalten sogar deutlich mehr Leistungen als vorher.
Unsere Teamleiter und Pflegeberater vor Ort: von links nach rechts: Michael Meier, Gerd Saathoff, Ingrid Rühaak, Angelika Rudolph, Corinna Fasse-Nannen.
Leistungsbeträge wurden erhöht Durch die Leistungssteigerungen im neuen Gesetz sind beispielsweise Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die zuvor nur für demenziell erkrankte Menschen zur Verfügung standen, auch von Menschen mit rein körperlicher Beeinträchtigung abrufbar. Und wer seine Wohnung umbauen will, um als Pflegebedürftiger länger in den eigenen vier Wänden bleiben zu können, profitiert von einer stärkeren Bezuschussung von Umbaumaßnahmen zu Hause – zum Beispiel:
ERSCHLIESSUNG UFERSTRASSE NORD REMELS
Ohne Beanstandungen
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für Rollstuhlrampen, begehbare Duschen oder Türverbreiterungen sowie für alltägliche Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Betteinlagen oder einem Pflegebett.
Angehörige stärken: Um Angehörige zu entlasten, können die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege nun flexibler und in größerem Umfang in Anspruch genommen werden. Die bisherigen Betreuungsangebote wurden um Entlastungsangebote ergänzt. Zu den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten zählen beispielsweise Betreuungsgruppen
Am 26. Juni lud der Ortsbürgerverein Klein-Remels wieder zum Kinderfest beim DGH ein. Während sich die Kleinen bei Remels Die RVB Immobilien GmbH als Erschließungsträger des Baugebiet „Uferstraße Nord“ in Remels hatte für den 8. Juni 2016 zur Abnahme des Oberflächenund des Abwasserkanalnetzes, der drei Regenrückhaltebecken sowie der Straße einschließlich Stichstraßen, die beteiligten
Foto: Stephans
Bereich Uplengen: 04956-928410 Bereich Jümme: 04957-927172 Bereich Hesel: 04950-806700
Kinderfest Klein-Remels
Klein-Remels
Firmen und Institutionen eingeladen. Die Planungsunterlagen für die Erschließung des Baugebietes wurden vom Auricher Ingenieurbüro Dr. Born-Dr. Ermel GmbH, Büro Ostfriesland erarbeitet. Die von der Fa. Post Bauunternehmen & Co. KG erstellten Anlagen wurden ohne Beanstandungen abgenommen.
Diakoniestation Hesel-Jümme-Uplengen
Geschicklichkeitsspielen, beim Reiten oder Hüpfen vergnügten, ließen es sich die „Großen“ bei Kaffee und Kuchen, Bratwurst und Getränken gutgehen. Fotos: de Buhr