POSITION | STEUERPOLITIK | BETRIEBSPRÜFUNG
Tax CMS zur Beschleunigung von steuerlichen Betriebsprüfungen Vorgaben zur Standardisierung von steuerlichen innerbetrieblichen Kontrollsystemen (Tax Compliance Management System, Tax CMS)
November 2023 Tax CMS für effiziente steuerliche Betriebsprüfungen nutzen Der Gesetzgeber nimmt mit dem „DAC7-Umsetzungsgesetz“ wichtige Weichenstellungen vor, um die steuerliche Betriebsprüfung effizienter, zeitnäher und digitaler auszugestalten. Dazu gehört auch, innerbetriebliche Steuerkontrollsysteme der Unternehmen (sog. Tax CMS) zur Beschleunigung von Betriebsprüfungen zu nutzen. Dies wird im Rahmen einer Erprobungsregelung bis zum Jahr 2029 umgesetzt und evaluiert werden. Der BDI begrüßt die Einführung dieser Erprobungsregelung, um zu kooperativen und prozessorientierten Betriebsprüfungen zu gelangen. Voraussetzung ist jedoch, dass Tax CMS von Unternehmen auf freiwilliger Basis und ohne formale Testatspflicht eines Wirtschaftsprüfers implementiert werden können. Auf diese Weise können steuerliche Sachverhalte mit niedrigem Risiko identifiziert werden, bei denen das Prüfungsbedürfnis nicht ausgeprägt ist. Die Prüfungen können so ressourcenschonend erfolgen.
Dauerhafte Regelung praxistauglich ausgestalten Eine dauerhafte Regelung muss praxistauglich sein – ohne hohen zusätzlichen Aufwand der Unternehmen – und zwingend zu einer Beschleunigung der Betriebsprüfung führen. Das heißt: liegt ein wirksames Steuerkontrollsystem vor, so muss zwingend eine beschleunigte und prozessorientierte Prüfung mit der Bildung von Prüfungsschwerpunkten und dem Aussparen von Sachverhalten mit niedrigem steuerlichem Risiko erfolgen. Ein Ermessensspielraum der Finanzverwaltung, wie in der Erprobungsregelung, ist für eine dauerhafte Regelung nicht geeignet.
Flexibilität der Unternehmen erhalten Im Rahmen einer dauerhaften Regelung sind auch inhaltliche Rahmenvorgaben zur Standardisierung eines Tax CMS sowie einheitliche Definitionen der grundlegenden Begrifflichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll. Ein gewisser Grad an Standardisierung kann die Rechtssicherheit in Bezug auf die Anerkennung eines Tax CMS durch die Finanzverwaltung stärken und so den Prüfungsprozess beschleunigen. Vorgaben dürfen aber weder für kleine und mittlere Unternehmen noch für Großunternehmen unerfüllbare Hürden darstellen. Daher muss – unabhängig von der Unternehmensgröße – gelten: „So viel Standardisierung wie nötig – so viel Flexibilität wie möglich“.
Benjamin Koller | Steuern und Finanzpolitik | T: +49 30 2028-1584 | b.koller@bdi.eu | www.bdi.eu