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#Tax2025: Digitalisierung des Steuerrechts Steuerpolitik in der 20. Legislaturperiode – 2021 – 2025
April 2022 Dringender Handlungsbedarf in Deutschland Die Digitalisierung des Steuerrechts ist eine der dringend anstehenden steuerpolitischen Aufgaben. In Deutschland besteht erheblicher Handlungsbedarf. Zwar gibt es seit mehreren Jahren die Elektronische Steuererklärung, die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und die E-Bilanz. Von einer Digitalisierung, die den gesamten Prozess von der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid umfasst, ist die deutsche Finanzverwaltung aber noch zu weit entfernt. Daher ist die Zielsetzung im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP richtig, die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens konsequent weiter voranzutreiben.
Digitales Steuerverfahren ist ein wesentlicher Standortvorteil Digitale Steuerverfahren sind ein entscheidender Standortvorteil für die Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Andere Staaten sind Deutschland dabei einen Schritt voraus: So wickelt Österreich mit dem E-Government-Portal „FinanzOnline“ das gesamte Besteuerungsverfahren digital ab – von der Erstellung und Übermittlung von Steuererklärungen bis zur Zustellung von Steuerbescheiden. In Deutschland ist das Besteuerungsverfahren dagegen noch viel zu oft ein papiergebundener Prozess. Dies führt zu Medienbrüchen, digitalen Einbahnstraßen und Effizienzverlusten.
Vorschlag für konkrete Schritte zu einem digitalen Besteuerungsverfahren Steuerpflichtige und Finanzverwaltung müssen in einem durchgehend digitalen Prozess miteinander kommunizieren können. Konkret heißt das, dass auf die elektronische Steuererklärung ein digitaler Steuerbescheid folgen muss. Im Bereich der steuerlichen Betriebsprüfung müssen die digitale Kommunikation ausgeweitet und der digitale Datenaustausch ausgebaut und standardisiert werden. Zudem muss – wie im Koalitionsvertrag verankert – sichergestellt werden, dass steuerliche Regelungen auch digital umsetzbar sind. Es gilt daher, bereits im Gesetzgebungsverfahren die digitale Umsetzung und Befolgung neuer Normen zu berücksichtigen. Vergleichbar mit der Überprüfung der Bürokratiebelastung neuer Regelungen durch den Nationalen Normenkontrollrat müssen Gesetzesinitiativen zukünftig auch einem „Digital-TÜV“ unterzogen werden.
Benjamin Koller | Abteilung Steuern und Finanzpolitik | T: +49 30 2028-1584 | b.koller@bdi.eu | www.bdi.eu