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#Tax2025: Reform der steuerlichen Betriebsprüfung Steuerpolitik in der 20. Legislaturperiode – 2021 – 2025
April 2022 Lange Betriebsprüfungsdauern belasten die Unternehmen Steuerliche Betriebsprüfungen dauern in Deutschland nach wie vor zu lange und verursachen für Unternehmen wie Finanzverwaltung erheblichen Aufwand. Besonders Groß- und Konzernbetriebe und Unternehmen mit weitreichender internationaler Tätigkeit sind von zu langen Betriebsprüfungsdauern betroffen. Die im Jahr 2012 eingeführte „zeitnahe Betriebsprüfung“ (§ 4a BpO) kommt nicht flächendeckend zur Anwendung. Für die Unternehmen führen lange Prüfungsdauern zu jahrelanger Rechtsunsicherheit, zu einer aufwendigen Überprüfung lange zurückliegender Zeiträume, zu Archivierungskosten für relevante Unterlagen bzw. EDV-Systeme und zu hohen Zinsbelastungen.
Reform der steuerlichen Betriebsprüfung stärkt die Standortattraktivität Im internationalen Vergleich wird die Dauer der steuerlichen Betriebsprüfung zunehmend als Wettbewerbsnachteil wahrgenommen. Dies gilt vor allem gegenüber Ländern wie z. B. Österreich und den Niederlanden, die mit Modellen einer kontinuierlichen, zeitnahen Prüfung („begleitende Kontrolle“ bzw. „horizontal monitoring“) eine Alternative zur nachgelagerten steuerlichen Betriebsprüfung anbieten. Daher sollte die richtige Zielsetzung des Koalitionsvertrags von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, die steuerliche Betriebsprüfung zu modernisieren, möglichst rasch umgesetzt werden.
Vorschläge für eine effiziente und zeitnahe steuerliche Betriebsprüfung Die Betriebsprüfungspraxis in Deutschland kann durch zielgerichtete Reformen der Regelungen in der Abgabenordnung und durch die Optimierung der Prüfungsorganisation spürbar verbessert werden. Auch die konsequente Bildung von Prüfungsschwerpunkten und die Nutzung von innerbetrieblichen Kontrollsystemen (Tax Compliance Management Systeme) tragen zu einer verbesserten Prüfung bei. Von besonderer Bedeutung ist zudem die Digitalisierung und Standardisierung von Prozessen, die zu mehr Effizienz von Betriebsprüfungen führen.
Benjamin Koller | Abteilung Steuern und Finanzpolitik | T: +49 30 2028-1584 | b.koller@bdi.eu | www.bdi.eu