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Höhe der Steuern und Ausgaben

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Handelsabkommen

Handelsabkommen

Höhe der Steuern und Ausgaben

Status quo

▪ In Deutschland gab es seit über zwölf Jahren weder nennenswerte Steuerstrukturreformen noch Entlastungen für die Unternehmen. Deutschland steht in Konkurrenz zu anderen Industriestaaten. Die veraltete Steuerstruktur und das sehr hohe Belastungsniveau verhindern die nachhaltige Zukunftsfähigkeit des Standortes. ▪ Im internationalen Vergleich hat sich Deutschland mittlerweile mit einer Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen i. H. v. rund 31 Prozent zum Höchststeuerland entwickelt.

Damit kann Deutschland im internationalen Wettbewerb um Investitionen steuerlich kaum noch punkten. 69F 80F 82 ▪ Andere Länder schaffen durch steuerliche Reformmaßnahmen Standortvorteile. Die

USA, Großbritannien und Frankreich haben Reformen der Unternehmensbesteuerung bereits umgesetzt. ▪ Die deutsche Industrie setzt sich für eine wachstumsfreundliche Steuerpolitik in Europa ein, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu stärken. Eine verstärkte Belastung von Bürgern und Unternehmen würde der wirtschaftlichen Erholung Europas zuwiderlaufen und die Kosten für unternehmerische Tätigkeiten erhöhen. Ziel ist, die industrielle Basis Europas und die europäische Zusammenarbeit zu stärken und zusätzliche Belastungen der Industrie zu vermeiden. ▪ Ein Konzept für eine zukunftsorientierte Steuerpolitik ist dringend erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um mittelständische Familienunternehmen oder um börsennotierte Konzerne handelt. ▪ Der erfolgte Einstieg in eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulage) ist ein wichtiger Schritt, um die Rahmenbedingungen für mehr Forschung,

Entwicklung und Innovation in Deutschland im internationalen Standortwettbewerb zu verbessern – dies muss aber weiter ausgebaut werden.

Vision

▪ In einer international geprägten Ausgangslage sind strukturelle Anpassungen der steuerlichen Rahmenbedingungen nötig, um künftiges Wachstum sicherzustellen. International wettbewerbsfähige Unternehmenssteuern sind ein entschiedenes Kriterium für

Standortentscheidungen.

82 BDI / VCI, Die Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland – Vorschläge für ein wettbewerbsfähiges Steuerrecht 2020/21, Oktober 2020.

▪ Dauerhaft wird sich Deutschland keine höhere Steuerbelastung als andere Industriestaaten leisten können. Die Weichen für eine international vergleichbare Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland müssen jetzt gestellt werden. Hierfür sind Steuerstrukturreformen notwendig, um Wachstum und Beschäftigung weiterhin am Unternehmensstandort Deutschland sicherzustellen.

Lösungsvorschläge

▪ Angesichts einer durchschnittlichen Steuerbelastung der Unternehmen in der OECD von rund 25 Prozent und in den EU-Mitgliedstaaten von knapp 21 Prozent sollte auch in Deutschland mittel- bis langfristig die (effektive) Steuerbelastung nicht mehr als 25

Prozent betragen. Diese international wettbewerbsfähige Steuerbelastung ist von zentraler Bedeutung und würde eine Stärkung des Wirtschaftsstandort Deutschlands bedeuten. Für die Umsetzung sind grundlegende strukturelle Maßnahmen im Bereich des

Unternehmenssteuerrechts notwendig. 70F81F 83 ▪ Bund, Länder und Kommunen können mit attraktiven Gewerbe- und Körperschaftsteuersätzen eine gezielt zukunftsgewandte Industriepolitik betreiben und damit bisherige

Nachteile gegenüber anderen Standorten aufheben. Ein wichtiger Faktor auch für die

Ansiedelung innovativer Start-ups. ▪ Ausbau der Forschungszulage: Statt neuer Investitionsprogramme, sollte besser die

Forschungszulage weiterentwickelt werden, um den Forschungsstandort gezielt zu stärken. Dazu müssen die Eingrenzung über "Verbundene Unternehmen“ angepasst, die

Bemessungsgrundlage verbreitert und der Fördersatz erhöht werden. ▪ Verbesserung der Wagniskapitalbedingungen (siehe Kapitel Zugang zum Kapitalmarkt). ▪ Verbesserungen der Investitionsbedingungen für digitale Innovationsgüter. ▪ Die Umsatzsteuer für Medizinprodukte ist uneinheitlich geregelt. Für einen Teil von Implantaten und prothetischen Versorgungen beträgt sie sieben Prozent, für alle anderen

Medizinprodukte 19 Prozent. Da alle Medizinprodukte der lebensnotwendigen Versorgung von Patienten dienen, ist die Unterscheidung nicht nachvollziehbar. Der Umsatzsteuersatz für Medizinprodukte sollte sich daher einheitlich auf sieben Prozent belaufen.

83 BDI / VCI, Die Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland – Vorschläge für ein wettbewerbsfähiges Steuerrecht 2020/21, Oktober 2020.

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