5 Punkte-Plan zur Steuerpolitik in der 21. Legislaturperiode

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POSITION | STEUERPOLITIK

5 Punkte-Plan zur Steuerpolitik in der 21. Legislaturperiode

Steuerliche Sofortmaßnahmen

für Wirtschaftswachstum

Sofortprogramm zur Steuerpolitik

April 2025

23. Oktober 2017

Die neue Bundesregierung ist gefordert, schnell notwendige steuerpolitische Maßnahmen umzusetzen, um Innovationen, Wachstum und Beschäftigung in Deutschland zu sichern. Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind für die deutschen Unternehmen ein entscheidender Wachstumsimpuls. Die deutsche Wirtschaft braucht daher in der 21. Legislaturperiode kräftigen Rückenwind durch eine Steuerpolitik, die den Standort Deutschland stärkt. Die neue Bundesregierung muss endlich mutige Reformschritte in der Steuerpolitik umsetzen. Dafür schlägt der BDI ein Sofortprogramm für eine wachstumsfördernde „Steuerpolitik der Zukunft“ vor:

Folgende steuerliche Sofortmaßnahmen sind notwendig:

Wachstum und Beschäftigung sichern: 5 Punkte-Plan zur Steuerpolitik

▪ Unternehmensteuern auf 25 Prozent absenken: Körperschaftsteuer schrittweise absenken bzw. Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer schaffen, Solidaritätszuschlag vollständig abschaffen, einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen entlasten.

▪ Steuerliche Investitionsanreize ausbauen: Degressive Abschreibung dauerhaft verlängern, Investitionsprämie und Sammelabschreibung einführen und Forschungszulage erweitern.

▪ Gewerbesteuer vereinfachen: Einheitliche Bemessungsgrundlage bei den Unternehmensteuern herstellen und Gewerbesteuer-Verfahren vereinfachen.

▪ Globale Mindeststeuer an verschärfte internationale Entwicklungen anpassen: Zusatzbelastungen von deutschen Unternehmen verhindern und Berichtspflichten reduzieren.

▪ Unternehmensteuern modernisieren und Bürokratie abbauen: Hürden für Umstrukturierungen beseitigen, Verlustverrechnung verbessern und Digitalisierung vorantreiben.

Steuern und Finanzpolitik| www.bdi.eu

Fünf Sofortmaßnahmen für Wirtschaftswachstum:

Attraktive Unternehmensteuern sind eine wesentliche Voraussetzung zur Stärkung der Wirtschaft in der aktuellen Wachstumskrise Erfolgreiche Unternehmen sind unverzichtbar für stabile Staatsfinanzen und die notwendige Rückführung der Staatsverschuldung. Steuererhöhungen oder die Wiedereinführung einer Vermögensteuer sind dagegen der falsche Weg und kontraproduktiv.

1. Steuerbelastung der Unternehmen auf 25 Prozent senken

Höchste Priorität muss eine Absenkung der Steuerbelastung der Unternehmen auf maximal 25 Prozent sein, um Wachstum und Beschäftigung in Deutschland zu unterstützen. Hierzu ist insbesondere eine schrittweise Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes (unter Berücksichtigung einer umfangreichen Anrechnung ausländischer Quellensteuer bzw. alternativ eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer) und daneben eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die Unternehmen geboten, um eine international wettbewerbsfähige Besteuerung von Unternehmensgewinnen zu erreichen. Für die Personenunternehmen sind eine Nachbesserung des Optionsmodells und der Begünstigung von einbehaltenen Gewinnen (Thesaurierungsbegünstigung, § 34a EStG) notwendig, um einbehaltene Gewinne für Reinvestitionen zu nutzen.

2. Steuerliche Investitionsanreize ausbauen

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland müssen Investitionen der Unternehmen in Deutschland angereizt und der Transformationsprozess der Wirtschaft unterstützt werden.

Die Abschreibungsbedingungen müssen verbessert werden und hierzu sollte die degressive Abschreibung (AfA) unbefristet über den 31.12.2025 hinaus verlängert, die Sammelabschreibung verbessert und eine Investitionsprämie eingeführt werden Um die Abschreibungen möglichst bürokratiearm und effektiv auszugestalten, sollten diese auch handelsrechtlich ermöglicht werden.

Zudem ist eine Verbesserung der Forschungszulage notwendig, denn diese ist ein effizientes Instrument, um Aktivitäten in Forschung und Entwicklung in Deutschland auszuweiten, insbesondere im Mittelstand. Hierzu müssen die Bemessungsgrundlage erweitert (auf mind. 12 Mio. Euro) und der Fördersatz auf mindestens 30 Prozent für alle Unternehmen erhöht werden. Außerdem sollte das Antragsverfahren vereinfacht werden, um dieses schneller und bürokratieärmer zu machen.

3. Gewerbesteuer vereinfachen

Die Gewerbesteuer führt zu einer hohen bürokratischen Zusatzbelastung bei den Unternehmen. Daher sollte eine Angleichung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer an die Einkommen- und Körperschaftsteuer erfolgen, insbesondere durch einen Ersatz der Gewerbesteuer-Hinzurechnungen und Überprüfung der Kürzungsvorschriften

Zudem sollte eine Vereinfachung der Administration der Gewerbesteuer umgesetzt werden. Dies kann durch die Einführung einer „Gewerbesteuer-Clearingstelle“ oder eines „One-Stop-Shops“ erfolgen Hiermit kann Bürokratieabbau für die Unternehmen und für die Finanzverwaltung erfolgen. Zudem sollte der digitale Gewerbesteuerbescheid endlich flächendeckend zur Verfügung stehen.

Langfristiges Ziel muss es weiterhin sein, die deutsche Gewerbesteuer für die Kommunen aufkommensneutral in die Ertragsteuern zu integrieren und eine stabile Kommunalfinanzierung zu sichern

4. Internationales Steuerrecht vereinfachen und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken

Deutschland braucht ein wettbewerbsfähiges internationales Steuerrecht, das Planungssicherheit schafft und auf einem breiten globalen Konsens basiert. Die einseitige Ablehnung der Mindeststeuer durch die USA und anderen großen Staaten (z. B. China, Indien) stellt das Ziel eines international abgestimmten „Level Playing Fields“ in Frage Zusätzlich drohen „Strafsteuern“ aus den USA für europäische Unternehmen, die zu enormen finanziellen Nachteilen insbesondere bei Ausschüttungen, Zins- und Lizenzzahlungen aus den USA führen können

▪ OECD-Mindeststeuer aussetzen: Zur Verhinderung von drohenden „US-Strafsteuern“ sollte sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine befristete Aussetzung der Mindeststeuer einsetzen Damit kann die Gleichheit im globalen Steuerwettbewerb wiederhergestellt und die fatalen Folgen von drohenden Strafsteuern zulasten der europäischen Unternehmen verhindert werden. Währenddessen muss die dringend erforderliche Vereinfachung der hochkomplexen Regelungen zur Mindeststeuer vorangetrieben werden

▪ EU-Steuerrecht vereinfachen und doppelte Belastungen vermeiden: Europäische Berichtspflichten müssen harmonisiert und reduziert werden. Insbesondere die parallele Anwendung der Mindeststeuer und der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG muss abgeschafft werden. Zudem gehört das Steueroasen-Abwehrgesetz auf den Prüfstand Dies könnte schnell und unabhängig von der EU durch den deutschen Gesetzgeber geschehen.

5. Unternehmensteuern modernisieren und Bürokratie abbauen

Die Unternehmensteuern in Deutschland sind seit 2008 nicht mehr grundlegend reformiert worden und es ist eine strukturelle Modernisierung der Unternehmenssteuern notwendig:

▪ Verlustverrechnung verbessern

▪ Moderne Gruppenbesteuerung einführen

▪ Zinsschrankenregelung verbessern

▪ Hürden für Umstrukturierungen beseitigen

▪ Handels- und Steuerbilanz angleichen

▪ Quellensteuerverfahren vereinfachen und Anrechnung der Quellensteuern sicherstellen

▪ Flächendeckend zeitnahe und risikoorientierte Betriebsprüfungen schaffen

▪ Schaffung eines Umsatzsteuerverfahrensrechts zur Vermeidung widerstreitender Festsetzungen

Im Wege von strukturellen Nachbesserungen im Bereich der Unternehmensteuern kann ein erheblicher Beitrag zur Stärkung der Unternehmen am Wirtschaftsstandort Deutschland erfolgen. Entscheidend sind eine deutliche Vereinfachung und ein konsequenter Bürokratieabbau im Steuerrecht, auch unter Nutzung der Möglichkeiten, die Digitalisierung und Künstliche Intelligenz bieten

Weitere Informationen:

Fachpapier „Wettbewerbsfähiges Steuersystem und Anreize für private Investitionen“ https://bdi.eu/wachstumwaehlen-bdi-forderungen-zur-bundestagswahl

Impressum

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)

Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu

T: +49 30 2028-0

Ansprechpartner

Dr. Monika Wünnemann

Abteilungsleiterin Steuern und Finanzpolitik

T: +49 30 2028 1507 m.wuennemann@bdi.eu

Benjamin Koller

Stellvertretender Abteilungsleiter Steuern und Finanzpolitik

T: +49 30 2028-1584 b.koller@bdi.eu

Dr. Nadja Fochmann

Referentin Nationale Ertragsteuern

T: +49 30 2028 1458 n.fochmann@bdi.eu

BDI-Dokumentennummer: 2071

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