POSITION | STEUERPOLITIK | INT. STEUERRECHT
Einigung zur OECD-Steuerdebatte Grundsatzeinigung der G20-Staaten für eine globale Mindeststeuer und weltweite Neuaufteilung von Unternehmensgewinnen
9. Juli 2021 Globale Einigung notwendig Der BDI unterstützt die Einigung der G20-Staaten über eine globale Mindeststeuer und begrüßt die Neuaufteilung der Besteuerungsrechte an Unternehmensgewinnen zur Vermeidung einseitiger Digitalsteuern. Hiermit wird eine Steuervermeidung bei Unternehmen über Steuergestaltung und Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer verhindert. Im Ergebnis wird damit ein „Level Playing Field“ bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen geschaffen, auf das sich alle Staaten weltweit einigen. Für die Unternehmen sind in der Umsetzung Rechtssicherheit, klare Regeln und die Vermeidung von Doppelbesteuerung entscheidend.
Keine zusätzliche Digitalabgabe/Digitalsteuer in Europa Die globale Einigung dient primär dazu, unilaterale Digitalsteuern zu vermeiden. Für die Unternehmen entsteht hierdurch im Ergebnis eine Doppelbelastung von nationalen Ertragsteuern und der zusätzlichen Digitalsteuer. Es hat sich gezeigt, dass die digitale Wirtschaft nicht für steuerliche Zwecke eingegrenzt werden kann. Zukunftsbranchen und Innovationen dürfen nicht durch eine Sondersteuer behindert werden. Es besteht die Gefahr, dass eine einseitige europäische Sondersteuer schwerwiegende internationale Handelskonflikte mit Drittstaaten hervorruft.
Notwendige Anpassung der Unternehmensteuern in Deutschland Die Einigung auf ein globales Mindeststeuerniveau von 15 Prozent zeigt: In Deutschland ist eine Anpassung der Unternehmensteuern überfällig. Die Niedrigsteuersatzgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung muss auf 15 Prozent und die Steuerbelastung der Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von max. 25 Prozent gesenkt werden. Zugleich müssen bestehende AntiMissbrauchsregelungen im deutschen Steuerrecht (bspw. Lizenzschranke gemäß § 4j EStG und weitere Missbrauchsvermeidungsvorschriften) abgeschafft werden. Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung muss darüber hinaus zumindest für jene Unternehmen, die mit einem jährlichen, konsolidierten Konzernumsatz von mind. 750 Mio. Euro unter die Regelungen von Säule 2 fallen, abgeschafft werden.
Philipp Gmoser | Steuern und Finanzpolitik | T: +322 792 1012 | P.Gmoser@bdi.eu | www.bdi.eu