Umsetzung der globalen Mindeststeuer in Deutschland

Page 1

www.bdi.eu

Funktionsweise der Mindeststeuer Wer? Anwendungsbereich • Unternehmen mit ≥ 750 Mio. € Umsatz in 2 der 4 letzten Wirtschaftsjahre • Ausnahmen: NGOs, staatliche Einheiten, Pensionsfonds

Wie hoch? Mindeststeuersatz • 15 % Mindeststeuer, auf Basis der komplex angepassten IFRS • Alternativ komplex angepasste nationale Rechnungslegung, wie HGB oder US-GAAP Wie? Deklarationspflichten • Jährliche Steuerklärung an das zuständige Finanzamt • Jährliche Abgabe eines „GloBE Information Return“ an das BZSt

Womit? Mechanismen • Primär: Mindeststeuer wird bei oberster Muttergesellschaft erhoben (Income Inclusion Rule) • Sekundär: Mindeststeuer wird bei Tochtergesellschaft erhoben falls Mutter auf Erhebung verzichtet (Undertaxed Profit Rule) • Länder erheben eigene lokale Mindeststeuer (Qualified Domestic Minimum Top-Up-Tax (QDMTT))

Umsetzung der globalen Mindeststeuer in Deutschland

Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) Breite Straße 29 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0 Lobbyregisternummer: R000534 Ansprechpartner Dr. Monika Wünnemann Abteilungsleiterin Steuern und Finanzpolitik T: +49 30 2028 1507 m.wuennemann@bdi.eu

Wann? Erstanwendung, Übergangszeit • Erstanwendung: 2024

David Gajda Referent Steuern und Finanzpolitik T: +49 30 2028 1413 d.gajda@bdi.eu

→ Konzernbezogene Ausnahmen innerhalb Übergangsfrist (5 Jahre) bei untergeordneter internationaler Tätigkeit (max. 6 Länder, Vermögenswerte ≤ 50 Mio. Euro)

Dokumentennummer: D 1664

→ Länderbezogene Ausnahmen innerhalb Übergangsfrist (3 Jahre), wenn • Gewinn/Land < 1 Mio. Euro und Umsatzerlöse/Land < 10 Mio. Euro oder • Effektiver Steuersatz/Land ≥ 15 % oder • Gewinn/Land ≤ substanzbasierter Freibetrag

POSITION | STEUERPOLITIK | INTERNATIONALES STEUERRECHT

Umsetzung der globalen Mindeststeuer in Deutschland Zentrale Positionen und Vereinfachungsvorschläge des BDI Juni 2023

Positionen der Wirtschaft zur Einführung der Mindeststeuer in Deutschland Unter dem Mindeststeuergesetz müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 750 Mio. € umfassend nachweisen, ob sie die Mindeststeuerquote von 15 % erfüllen. Falls nicht, wird eine „Top-Up-Tax“ erhoben, bis die Steuerquote 15 % erreicht. Weltweit werden ca. 8.000 Konzerne unter die neue Regelung fallen, davon voraussichtlich 600 – 800 deutsche Unternehmen. Die Mindeststeuer wurde weltweit von rund 140 Staaten vereinbart, wird jedoch nicht von allen Staaten umgesetzt. Mit der Umsetzung der Mindeststeuer muss das globale Ziel eines „LevelPlaying-Fields“ für Unternehmen geschaffen werden. Unverhältnismäßigen Zusatzaufwand der Unternehmen reduzieren Vor dem Hintergrund des politischen Zieles eines „LevelPlaying-Fields“ sollte Deutschland unverhältnismäßigen Aufwand für die Unternehmen vermeiden. Die deutsche Wirtschaft setzt sich daher mit Nachdruck für ein schlüssiges Gesamtkonzept, welches Doppelbesteuerung und überschießende Bürokratie vermeidet, ein. Dies gilt besonders für mittelständische Unternehmen. Datenerfassung der Unternehmen begrenzen Zentrales Problem der Unternehmen ist die umfassend geforderte Datenerfassung für ihre weltweiten Gesellschaften, besonders für unwesentliche (nicht konsolidierte) Bagatellgesellschaften. Der bereits erstellte Konzernabschluss muss hierfür als Grundlage ausreichend sein. Niedrigsteuergrenze im Kontext der Mindeststeuer anpassen Neben der dringenden Vereinfachung der Regelungen muss mit der Umsetzung der Mindeststeuer die Hinzurechnungsbesteuerung für Unternehmen, die der Mindeststeuer unterliegen, abgeschafft werden. Zumindest muss eine Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf das Mindeststeuerniveau von 15 Prozent erfolgen.


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.
Umsetzung der globalen Mindeststeuer in Deutschland by Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. - Issuu