#Tax2025: Mobiles Arbeiten im Ausland

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POSITION | STEUERPOLITIK | MOBILES ARBEITEN

#Tax2025: Mobiles Arbeiten im Ausland Steuerpolitik in der 20. Legislaturperiode – 2021 – 2025

Februar 2022 Neue Arbeitswelt verstärkt den Trend zum mobilen Arbeiten Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Mobiles Arbeiten gehört für viele Beschäftigte und Unternehmen zum „new normal“. Diese Entwicklung wurde durch die Corona-Pandemie zusätzlich beschleunigt. Auch im grenzüberschreitenden Kontext gewinnt mobiles Arbeiten an Bedeutung, z. B. im Rahmen der Gewinnung von internationalen Fachkräften. Zahlreiche Unternehmen möchten in diesem Zusammenhang ihren Beschäftigten das mobile Arbeiten im ausländischen „Homeoffice“ ermöglichen.

Mobiles Arbeiten im Ausland kann zu steuerlichen Risiken führen Mobiles Arbeiten im Ausland führt jedoch zu verschiedenen steuerrechtlichen Fragen. So kann insbesondere in Fällen, in denen Beschäftigte im Ausland leben oder sich dort längere Zeit aufhalten und von dort für ein Unternehmen tätig sind, die Problematik einer unbeabsichtigten Begründung von Betriebsstätten entstehen. Hieraus erwachsen für Unternehmen zahlreiche Anforderungen, z. B. Registrierungs- und Deklarationspflichten im Ausland und Gewinnabgrenzungserfordernisse. Unabhängig vom Vorliegen einer Betriebstätte können bei grenzüberschreitender mobiler Arbeit auch lohnsteuerliche Verpflichtungen des deutschen Arbeitgebers und ggf. auch des Arbeitnehmers im Ausland ausgelöst werden. So müssen z. B. die Arbeitstage im Ausland ermittelt, Lohnsteuer im Ausland abgeführt und eine Doppelbesteuerung vermieden werden.

Vorschlag für eine international abgestimmte und rechtssichere Lösung Unternehmen und Beschäftigte benötigen Rechtssicherheit und unbürokratische Lösungen für diese steuerlichen Aspekte. Von zentraler Bedeutung ist die Festlegung nachvollziehbarer Kriterien, um zu entscheiden, in welchen Fällen durch grenzüberschreitendes mobiles Arbeiten Betriebsstätten begründet werden. Unilaterale deutsche Regelungen sind dazu nicht ausreichend, stattdessen ist ein international abgestimmtes Vorgehen innerhalb der Europäischen Union und zwischen den OECDMitgliedstaaten erforderlich. Zudem sind auch Verfahrenserleichterungen bei der Lohnsteuer erforderlich. So sollten keine Lohnsteuerverpflichtungen des Arbeitgebers im anderen Staat entstehen, solange eine bestimmte Anzahl an mobilen Arbeitstagen im Ausland nicht überschritten wird. Diese Vorschläge sind gemeinsame Überlegungen der Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft.

Benjamin Koller | Abteilung Steuern und Finanzpolitik | T: +49 30 2028-1584 | b.koller@bdi.eu | www.bdi.eu


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