DISKUSSION | WIRTSCHAFTSPOLITIK | 20. WAHLPERIODE
Fakten zur Überprüfung von umweltund klimaschädlichen Subventionen
5. November 2021 Zukunftsort Deutschland in der Transformation erhalten Das Sondierungspapier sieht die Überprüfung „umwelt- und klimaschädlicher Subventionen und Ausgaben“ vor. Grundlage des Begriffs scheint dabei die Definition des Umweltbundesamtes (UBA) in den Publikationen der Reihe „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland“ zu sein. Dort verwendet das UBA einen sehr erweiterten Subventionsbegriff, der vor allem auf die Umwelt- und Klimawirkung abzielt, Besonderheiten bei der wirtschaftlichen Transformation aber nicht beachtet. Der BDI hat sich diese Beispiele näher angeschaut und kommt zu folgendem Ergebnis: ▪
Die Besondere Ausgleichsregelung des EEG für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen wurde von der rot-grünen Bundesregierung im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt und dient dazu, die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrien durch das EEG nicht zu gefährden. Solche Belastungen wie das EEG gibt es im Ausland oft nicht.
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Energieintensive Prozesse in der Industrie sind laut der EU-Energiesteuerrichtlinie von der Energiebesteuerung bewusst ausgenommen, um den Wettbewerbsschutz der europäischen energieintensiven Industrien zu sichern. Andere Weltregionen kennen derartige Energiesteuern nicht.
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Die Entfernungspauschale für Pendlerinnen und Pendler gilt gleichermaßen für alle Verkehrsträger, z. B. Fahrrad, ÖPNV oder Pkw, in gleicher Höhe und kompensiert eben nicht die Aufwendungen oder schafft gar zusätzliche Anreize. Zudem zählt die Entfernungspauschale zu den Werbungskosten und ist damit per Definition weder eine Finanzhilfe noch eine Steuervergünstigung.
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Bei der Dienstwagenbesteuerung ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils des privaten Nutzungsanteils eines hauptsächlich zu beruflichen Zwecken übertragenen Firmenwagens im Vordergrund. Sie ist im Sinne von §12 StabG keine Subvention.
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Sehr einseitig und veraltet scheint die Kritik am sogenannten Dieselprivileg. Die Steuersätze für Benzin und Diesel liegen in Deutschland bereits heute deutlich über dem europäischen Mindeststeuersatz, Dieselfahrzeuge unterliegen einer höheren Kfz-Steuer, und seit Anfang 2021 wird ein jährlich steigender CO2-Preis auf fossile Kraftstoffe erhoben.
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Internationale Abkommen, zum Beispiel bilaterale Luftverkehrsabkommen, die im internationalen Flugverkehr Kerosinsteuer und Mehrwertsteuer ausschließen sollen, sollen lediglich gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstellen. Die deutsche Luftverkehrsteuer übersteigt eine nationale Kerosinsteuer bereits um ein Vielfaches. Der Vorwurf klimaschädlicher Subventionen greift so nicht.