EU-Dual-Use-Reform

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EU-Dual-Use-Reform

Positionsfindung in der EU-Ratsarbeitsgruppe1 ▪

Die Ratsposition ist relativ klar. Die im Folgenden genannten Punkte werden von der breiten Mehrheit der MS getragen. Lagerbildung wie noch in früheren Trilogverhandlungen besteh t derzeit im Rat nicht.

Catch-All Regeln: -

Bei einer militärischen Endverwendung will der Rat weiterhin nur die Ausfuhr in Embargoländern kontrollieren. Es wird keine Alternative gesehen, wie die Wirtschaftsbeteiligten – die ja zivile Dual-Use-Güter ausführen – sonst rechtssicher solche Transaktionen verantworten könnten. Die Schwäche des Kommissionsvorschlages liegt aus Sicht des Rates und besonders der deutschen Ratspräsidentschaft darin, dass der Export in Embargoländer bereits weitestgehend untersagt ist.

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Bei terroristischen Endverwendern ist die Ablehnung im Rat ebenfalls aufgrund der Sachlage eindeutig. Individuen mit terroristischem Hintergrund werden bereits gelistet. Es darf daher jetzt schon nicht an diese Personengruppe ausgeführt werden.

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Eine dezidierte Cyber-Catch-All, die wirklich auf den oben genannten Bereich beschränkt bleibt, ist denkbar; allerdings bestehen die Mitglieder der Ratsarbeitsgruppe darauf, dass dies nur gelten kann, solange das Anwendungskriterium wie oben beschrieben eindeutig bleibt.

Beschlussfassungsregeln: Was die strukturellen Änderungen am Entscheidungsmechanismus angeht ist der Rat vorsichtig optimistisch, dass ein solcher Beschlussfassungsmechanismus politisch möglich sein könnte. Dieser gäbe allen MS ein Vetorecht und berge daher wenig Gefahren.

Transparenz: Ein Auflistungsmechanismus, wie das EP ihn spätestens seit der Auflistung der Exportgenehmigungen im Zuge der COVID-19-Restriktionen mit Nachdruck fordert, soll es nicht geben; die Bundesregierung lehnt eine Einzelnennung von Ausführern und Endverwendern ab.

Für die Bundesregierung, und damit den derzeitigen Ratsvorsitz, ist eine wie oben beschriebene Cyber-CatchAll durch die prozeduralen Änderungen nach dem Einstimmigkeitsprinzip denkbar . Die Bundesregierung glaubt auch unter den derzeitigen Bedingungen, die Verhandlungen im November realistisch zum Abschluss führen zu können.

Bewertung der deutschen Industrie Der Vorschlag der KOM hat die deutsche Industrie überrascht, gerade weil im Bereich der Terror-Catch-All und der militärischen Endverwendung doppelverwendungsfähiger Güter Positionen aus dem Jahre 2016 wieder aufgegriffen werden. Aus Sicht der deutschen Industrie wäre eine verwendungsbezogene Ausfuhrkontrolle zu terroristischer oder militärischer Endverwendung eine fatale Fehlregulierung mit unabsehbaren Folgen für die Wirtschaftsbeteiligten und die internationale Nicht-Verbreitung. Ohne eine penibel geführte Liste zu Personen mit terroristischen Verbindungen ist es unmöglich eine terroristische Endverwendung sinnvoll abzusehen. Gleiches gilt für eine militärische Catch-All für doppelverwendungsfähige Güter. Auf der Basis von Kunden- und Geschäftsdaten und ohne behördliche Weisung können Wirtschaftsbeteiligte nicht einschätzen, ob die Ausfuhr eines Dual-Use Gutes – wie es im Entwurf der Europäischen Kommission heißt – möglicherweise

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Die folgenden Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2020.

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