EU-Verordnung für den Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

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EU-Verordnung für den Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

August 2019 Bei der seit 2016 angestrebten Reform der Verordnung zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Verordnung) hat sich der Rat der Europäischen Union (EU) nach langer Diskussion Anfang Juni 2019 auf eine gemeinsame Position festgelegt. Der nun erzielte Vorschlag schafft eine Balance zwischen dem effektiven Schutz vor ungewollter Nutzung und unternehmerischer Freiheit im Hochtechnologiestandort EU. Die deutsche Industrie begrüßt insbesondere, dass sich die Mitgliedsstaaten zu ihren staatlichen Schutzpflichten bekennen. Juristisch-politische Folgeeinschätzungen werden nicht den Unternehmen überlassen. Im nun folgenden Trilog zwischen den drei EUOrganen wird sich diese Position bewähren müssen.

Hintergrund der Reform Doppelverwendungsfähig sind solche Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Die EU reguliert deren Ausfuhr auf der Grundlage von Beschlüssen multilateraler Kontrollregime, darunter das Wassenaar-Abkommen. Rechtlich einschlägig ist in der Europäischen Union die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom Mai 2009 (Dual-Use-VO). Im Nachgang zu den Ereignissen des arabischen Frühlings stieß die EU-Kommission im September 2016 den offiziellen Reformprozess dieser Verordnung an. So sollten potenzielle Menschenrechtsverletzungen durch die Kontrolle telekommunikationstechnischer Überwachungsgüter (TKÜ-Güter) in Zukunft verhindert werden. War die Ausfuhrkontrolle bisher der Nicht-Verbreitung von Massenvernichtungswaffen verpflichtet, bedeutet der Schutz vor der illegitimen Verwendung von TKÜ-Gütern eine Verschiebung hin zum sogenannten human security-Ansatz. Anders als der national security-Ansatz formuliert dieser einen erweiterten und auf Individualrechte (z.B. Meinungs- und Versammlungsfreiheit) ausgerichteten Sicherheitsbegriff. Zugleich sollte die Dual-Use-Verordnung zukünftig der Terrorabwehr dienen. Die mögliche Güterverwendung für Menschenrechtsverletzungen als auch als Mittel des Terrors sollten Unternehmen im Rahmen einer Selbstkontrolle vor der Ausfuhr überprüfen (sog. Catch-All).

Dr. Stormy-Annika Mildner | Außenwirtschaftspolitik | T: +49 30 20281562 | s.mildner@bdi.eu | www.bdi.eu Dr. Nikolas Keßels | Außenwirtschaftspolitik | T: +49 30 20281518 | n.kessels@bdi.eu | www.bdi.eu


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