14 minute read

Freiwilligendienste im Sport �������������������������������������������������������������22 Stellenausschreibung: Mach deinen BFD beim BSB!��������������������������23 Führungskräfte-Seminare und Vereinsmanager-Ausbildung 2023����� Richtlinien zur Bezuschussung von Lizenzen ������������������������������������26

FührungskräfteSeminare und VereinsmanagerAusbildung in BadenWürttemberg 2023

In Baden-Württemberg gibt es rund 11.000 Sportvereine mit 3,8 Mio. Mitgliedern. Dabei gleicht kein Verein dem anderen. Die Spannbreite reicht von kleinen, rein ehrenamtlich aufgestellten Vereinen, bis hin zu Mehrspartenvereinen mit mehreren zehntausend Mitgliedschaften und hauptberuflichen Mitarbeitern. Trotz der unterschiedlichen Voraussetzungen gibt es viele Herausforderungen, die jeder Verein zu bewältigen hat.

Advertisement

Um diese Aufgaben und Pflichten im Verein optimal erfüllen zu können, bedarf es speziellem Struktur- und Fachwissen, das sich von dem in der freien Wirtschaft unterscheidet. In unseren Seminaren für Vereins-Führungskräfte vermitteln wir neben dem benötigten Basiswissen für eine gelingende Vereinsarbeit auch Inhalte, die über die Grundlagen hinausgehen. Die Führungskräfte-Seminare und die Ausbildung zum Vereinsmanager richten sich daher an alle Personen, die im Vorstand, der Geschäftsführung oder in der Geschäftsstelle von Vereinen tätig sind oder tätig werden wollen. Inhalte der Ausbildung sind neben allgemeiner Verwaltung und Mitgliederbetreuung, Buchhaltung und Finanzen, Recht und Versicherung, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing auch das Aneignen von Führungskompetenzen und der Fähigkeit, den Verein strategisch weiterzuentwickeln. Hierbei wird an die vorhandenen Kenntnisse der Teilnehmer, die sie aus ihrem beruflichen oder privaten Umfeld mitbringen, angeknüpft und auf die Besonderheiten bei der Anwendung dieses Wissens auf die Vereinsarbeit eingegangen.

Ausbildung zum Vereinsmanager C

Breitgefächertes Angebot durch einheitliches Ausbildungskonzept in Baden-Württemberg

Gemeinsam bieten wir allen Interessierten die Möglichkeit, für die Erlangung der Vereinsmanager C Lizenz Seminarangebote aus allen drei Sportbünden in Baden-Württemberg wahrzunehmen. Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, auch außerhalb der Lizenzausbildung einzelne Seminare zu besuchen – der Abschluss einer Lizenz muss dabei nicht immer das Ziel sein! Die Ausbildung zum DOSB Vereinsmanager C umfasst insgesamt 120 LE. Um die Lizenz zu erhalten, müssen Sie aus dem Seminarangebot insgesamt 96 LE absolvieren und anschließend ein Abschlussseminar in Ihrem Sportbund im Umfang von 24 LE besuchen. Aus dem Bereich „Finanzen, Recht, Steuern und Versicherung“ ist die Belegung des Seminars „Vereinsbesteuerung“ verpflichtend, da dieses Wissen in der Vereinsarbeit existenziell ist. Aus den Bereichen „Organisations- und Personalentwicklung, Gremienarbeit“ und „Marketing, Kommunikation, Veranstaltungen, Neue Medien“ sind jeweils 16 LE als Mindestanzahl zu leisten. Die verbleibenden 48 LE dürfen Sie entsprechend Ihrem Tätigkeitsschwerpunkt entweder breit gefächert wählen oder sich auf ein spezielles Themengebiet der Vereinsarbeit spezialisieren. Im Abschlussseminar wenden Sie die gelernten Inhalte an und bearbeiten ausgewählte Praxisbeispiele in Gruppen. Nach erfolgreicher Präsentation erhalten Sie die Vereinsmanager C-Lizenz.

Ausbildungsbeginn

Die Ausbildung kann jederzeit begonnen werden.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung sollte möglichst innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden.

Gültigkeit

4 Jahre ab Erhalt der Lizenz

Verlängerung

15 LE mit einem VM-Seminar aus einem beliebigen Themengebiet

Organisationskosten

40,00 Euro pro eintägiges Seminar (8 LE) 80,00 Euro pro zweitägiges Seminar (16 LE) 120,00 Euro Abschluss-Seminar (24 LE)

Veranstaltungsort

Die Ausbildungen zum Vereinsmanager C finden im Caritas Tagungszentrum Freiburg (Wintererstraße 17-19, 79104 Freiburg) statt. AUSNAHME: Das Abschluss-Seminar findet in der Südbadischen Sportschule Steinbach statt.

Teilnahme

Die Teilnahme ist für alle Mitglieder eines Sportvereins ab 16 Jahren möglich.

Bildungszeit

Für die Vereinsmanager-Seminare kann Bildungszeit im Rahmen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg anerkannt werden.

Anmeldung: Direkt über das neue Lehrgangsportal https://lehrgangsportal.bsbvernetzt.de

i

VereinsmanagerCSeminare 2023 | BSB Freiburg

Termin Titel LE Ort Themenbereich

VMC-Seminare 21.–22.01.2023 Grundlagen der Marketinginstrumente ........................ 16 Freiburg 28.–29.01.2023 Die Geschäftsstelle/Der Verein als Arbeitgeber ................... 16 Freiburg 04.–05.02.2023 Recht, Haftung, Versicherung ............................... 16 Freiburg 25.–26.02.2023 Führung mit Selbstregulation und Resilienz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Freiburg 11.03.2023 Facebook, Instagram und Co. – Wie dein Sportverein davon profitieren kann 8 Freiburg 18.–19.03.2023 Vereinsbesteuerung ...................................... 16 Freiburg 01.04.2023 Crashkurs für Vereinsvorstände-Teil 1.......................... 8 Freiburg 02.04.2023 Crashkurs für Vereinsvorstände-Teil 2.......................... 8 Freiburg 06.–07.05.2023 Veranstaltungsmanagement / Orga eines Vereinsjubiläums ......... 16 Freiburg 20.05.2023 Kooperationen und Vereinsübergreifende Zusammenarbeit – Chancen & Risiken ....................................... 8 Freiburg 17.06.2023 Zukunftsfähige Zusammenarbeit: Konfliktfähigkeit und Schnittstellen . 8 Freiburg 18.06.2023 Zukunftsfähige Zusammenarbeit: Konfliktmanagement im Vereinsalltag 8 Freiburg 28.06.2023 Veranstaltungsmanagements-Tools ........................... 4 ONLINE 08.–09.07.2023 Gesprächsführung/PR/Sponsoring ........................... 16 Freiburg 24.–26.07.2023 VM-C Abschluss-Seminar 1 ................................. 24 Freiburg 23.–24.09.2023 Buchhaltung im Sportverein ................................ 16 Freiburg 30.09.–01.10.2023 Recht, Haftung, Versicherung ............................... 16 Freiburg 12.+19.10.2023 Digitalisierungsprozesse im Verein ............................ 8 ONLINE 14.–15.10.2023 Vereinsbesteuerung ...................................... 16 Freiburg 18.11.2023 Der Verein als Arbeitgeber - ONLINE - Kurzschulung .............. 4 ONLINE 20.–22.11.2023 VM-C Abschluss-Seminar 2 ................................. 24 Baden-Baden Steinbach VMB-Seminare 04.–06.10.2023 Seminar 2: Persönlichkeitsentwicklung, Selbstkompetenz und Zeitmanagenemt......................................... 20 Baden-Baden Steinbach 29.11.–01.12.2023 Seminar 3: Finanzen im Sport ............................... 20 Baden-Baden Steinbach D C C A D C A A D

A A A D D

C C D C C

Richtlinien für die Bezuschussung von im Verein tätigen Personen mit dOSBlizenzen

gültig für das Kalenderjahr 2022

Im Kalenderjahr 2022 können Mitgliedsvereine, bei denen Personen tätig sind, die im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sind, aus Sportfördermitteln des Landes Baden-Württemberg Beschäftigungskostenzuschüsse erhalten. Der Badische Sportbund Freiburg e. V., der Württembergische Landessportbund e. V. und der Badische Sportbund Nord e. V. haben sich auf die nachfolgend aufgeführten Grundsätze und Durchführungsbestimmungen auf der Grundlage der Sportförderrichtlinien des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport (veröffentlicht am 10.04.2017, gültig ab 01.01.2017) verständigt.

i. Allgemeines

1. Wer kann Zuschüsse beantragen?

Sportvereine, die im Abrechnungsjahr Mitglied im Badischen Sportbund Freiburg e.V. (BSB) sind.

2. Wie und wann werden die Zuschüsse beantragt?

Der Verein kann in der Zeit vom 20. November 2022 bis 31. Januar 2023 die Zuschüsse ausschließlich online im Internetportal BSBverNETzt beantragen.

3. Welche DOSB-Lizenzen werden bezuschusst?

Bezuschusst werden nachgewiesene Tätigkeiten folgender Lizenzen: Im Bereich Sportpraxis:

Übungsleiter C, Übungsleiter B, Trainer

C, Trainer B, Trainer A Im Bereich Vereinsführung:

Vereinsmanager C, Vereinsmanager B Im Bereich Jugendarbeit:

Jugendleiter Aufgrund einer vom Deutschen Olympischen Sportbund beschlossenen Änderung werden künftig alle DOSB-Lizenzen nicht mehr – wie bisher in Baden-Württemberg üblich und bewährt – mit einer Gültigkeit zum Jahresende ausgestellt oder verlängert, sondern zum Stichtag der Erstausstellung bzw. des Fortbildungslehrgangs.

4. Was wird bezuschusst?

Bezuschusst werden ausschließlich im Kalenderjahr 2022 ehrenamtlich oder nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten im Bereich des steuerbegünstigten Vereinsangebots. Im Bereich der Sportpraxis werden tatsächlich erbrachte Stunden bezuschusst (pro Stunde 2,50 Euro für bis zu 200 Stunden pro Lizenzinhaber und Verein). Im Bereich der Vereinsführung und der Jugendarbeit wird ein pauschalierter Zuschuss gewährt (400 Euro pro Lizenzinhaber und Verein). Nähere Festlegungen sind in den Abschnitten „II, III und IV“ zusammengefasst.

5. Wer erhält den Zuschuss?

Der Zuschuss geht seitens des Sportbundes immer an den Verein und ist für dessen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der jeweiligen Lizenzinhaber vorgesehen. Eine Verpflichtung zur Weitergabe des Zuschusses an die Lizenzinhaber besteht nicht!

6. Was muss der Verein beachten?

Der Verein muss die nachfolgenden Bestimmungen anerkennen und die Richtigkeit seiner Angaben bestätigen. Dazu ist am Ende des Online-Abrechnungsverfahrens die Gesamtabrechnung auszudrucken und von zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben. Dieser Ausdruck muss fünf Jahre beim Verein aufbewahrt und auf Verlangen des Badischen Sportbundes Freiburg oder den zuständigen staatlichen Stellen vorgelegt werden. Der BSB und die staatlichen Stellen sind berechtigt, Einzelfallprüfungen vorzunehmen.

7. Wann erfolgt die Auszahlung?

Der Antrag auf Zuschüsse für im Verein tätige DOSB-Lizenzinhaber muss bis spätestens 31. Januar 2023 online über das Internetportal BSBverNETzt übermittelt werden. Nach Prüfung der Angaben wird der Beschäftigungskostenzuschuss zeitnah auf das uns bekannte Vereinskonto überwiesen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an unseren zuständigen Mitarbeiter, Herr Sascha Meier, Tel. 0761-15246-17 bzw. s.meier@bsb-freiburg.de. Nach dem 15. Mai 2023 gemeldete Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

ii. Abrechnung für lizenzen im Bereich der Sportpraxis

Für den Einsatz und die Abrechnung der bei den Mitgliedsvereinen tätigen Übungsleiter/innen und Trainer/innen sind folgende Hinweise zu beachten:

1. Zuschusshöhe

Der staatliche Beschäftigungskostenzuschuss an die Vereine kann nur für anerkannte nebenberufliche Übungsleiter/ innen bzw. Trainer/innen mit im Abrechnungsjahr gültiger DOSB- Lizenz gewährt werden. Es werden 2,50 Euro pro Stunde bezuschusst. Pro Lizenzinhaber/in kann ein Verein für maximal 200 Stunden einen Zuschuss erhalten (Höchstbetrag 500 Euro); dies gilt auch, wenn eine Person mehrere abrechnungsfähige Lizenzen besitzt. Weiterhin gilt, dass eine Person – unabhängig von der Art ihrer sportpraktischen Lizenz(en) – nicht mehr als in drei Mitgliedsvereinen abgerechnet werden kann. Allerdings kann jeder der drei Mitgliedsvereine den Höchstsatz von 200 Stunden beantragen.

2. Abrechnungsfähige Stunden

Abgerechnet werden können die im Jahr tatsächlich geleisteten Trainings- und Übungsstunden. Diese Stunden (z. B. 98 oder 200) sind in die dafür vorgesehene Spalte einzutragen. Nicht abrechnungsfähig und nicht anzugeben sind An- und Rückreisezeit, Wettkampfbetreuung, Vorbereitungsspiele, Pokal- und Punktspiele, Vereinssitzungen und Mannschaftsbesprechungen sowie vergleichbare vereinsinterne Vorgänge.

3. Verlängerung ungültiger Lizenzen

Auf dem Online-Sammelabrechnungsformular sind die Lizenzen mit einer Raute # gekennzeichnet, deren Gültigkeit abgelaufen ist. Ist die Lizenz durch eine Fortbildung verlängert worden – aber dem BSB noch nicht bekannt – muss uns der Fortbildungsnachweis oder eine Kopie der verlängerten DOSB-Lizenz schriftlich (postalisch oder E-Mail-Scan) zugesandt werden. Die geleisteten Stunden können Sie bereits im Formular online eingeben! Andere (also nicht DOSB-) Lizenzen oder Ausweise können nicht bezuschusst werden!

4. Neue Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen bei den Vereinen

Übungsleiter/innen, die im Jahr 2022 neu für ihren Verein tätig geworden sind und noch nicht auf dem Abrechnungsformular stehen, können Sie dem Abrechnungsformular unter Angabe der BSB-Lizenznummer (BSBF-nn-nnnnnn) über „Neuer Lizenzinhaber“ hinzufügen. Liegt Ihnen die BSB-Lizenznummer nicht vor, müssen Sie uns eine Kopie der gültigen DOSB-Lizenz sowie die Anzahl der geleisteten Stunden schriftlich zukommen lassen. Den Online-Antrag mit Ihren bestehenden Übungsleitern können Sie dennoch an uns versenden, die Zuschüsse der nachträglich gemeldeten Übungsleiter werden separat überwiesen.

iii. Abrechnung für lizenzen im Bereich des Vereinsmanagements und der Vereinsverwaltung

1. Zuschusshöhe

Für die Tätigkeit von Personen im Bereich der Vereinsführung, die eine gültige DOSB-Vereinsmanager-Lizenz (‚C‘ oder ‚B‘) haben, kann für jeden Lizenzinhaber ein pauschalierter Zuschuss in Höhe von 400 Euro pro Kalenderjahr gewährt werden. Dabei gilt, dass ein Lizenzinhaber nur bei einem Verein abgerechnet werden darf.

2. Abrechnungsfähige Tätigkeit

Der/die Lizenzinhaber/in muss entweder ein Wahlamt im abrechnenden Verein ausüben oder der Vereinsvorstand bestätigt, dass der Lizenzinhaber nachweislich eine vom Vereinsvorstand beauftragte Tätigkeit im Jahr 2022 erbracht hat (z. B. Organisation Vereinsjubiläum, Mitgliederverwaltung, Redaktion Vereinszeitschrift, Betreuung Homepage u. ä.).

3. Im Abrechnungsjahr neu erworbene VM-Lizenzen/Umschreibung von VM-Lizenzen

Vereinsmanager/innen, die im Jahr 2023 neu für ihren Verein tätig geworden sind und noch nicht auf dem Abrechnungsformular stehen, können Sie dem Abrechnungsformular unter Angabe der BSBLizenznummer (BSBF-nn-nnnnnn) über „Neuer Lizenzinhaber“ hinzufügen. Hat der im Verein tätige Lizenzinhaber seine VM-Lizenz außerhalb des BSB erworben, ist eine Kopie seiner DOSB-Lizenz vorzulegen; diese wird dann auf den BSB umgeschrieben und kann gefördert werden.

iV. Abrechnung für lizenzen im Bereich der Jugendarbeit

1. Zuschusshöhe

Für die Tätigkeit von Personen im Bereich der Jugendarbeit, die eine gültige DOSBJugendleiter-Lizenz haben, kann für jeden Lizenzinhaber ein pauschalierter Zuschuss in Höhe von 400 Euro pro Kalenderjahr gewährt werden. Dabei gilt, dass ein Lizenzinhaber nur bei einem Verein abgerechnet werden darf.

2. Abrechnungsfähige Tätigkeit

Der/die Lizenzinhaber/in muss entweder gewählte/r Jugendleiter/in im abrechnenden Verein sein oder der Vereinsvorstand bestätigt, dass der Lizenzinhaber nachweislich eine vom Vereinsvorstand/Jugendvorstand beauftragte Tätigkeit (z. B. Organisation Jugendfreizeiten, internationaler Jugendaustausch o. a.) erbracht hat.

3. Im Abrechnungsjahr neu erworbene JL-Lizenzen/Umschreibung von JL-Lizenzen

Jugendleiter/innen, die im Jahr 2022 neu für ihren Verein tätig geworden sind und noch nicht auf dem Abrechnungsformular stehen, können Sie dem Abrechnungsformular unter Angabe der BSB-Lizenznummer (BSBF-nn-nnnnnn) über „Neuer Lizenzinhaber“ hinzufügen. Hat der im Verein tätige Lizenzinhaber seine JL-Lizenz außerhalb des BSB erworben, ist eine Kopie seiner DOSB-Lizenz vorzulegen; diese wird dann auf den BSB umgeschrieben und kann gefördert werden. n

SkateNight: Wenn Ordner und Skater kollidieren

im Oktober war es mal wieder an der Zeit: ein Sportverein veranstaltete eine SkateNight. Um 19 Uhr starteten die Teilnehmer jeglichen Alters: Eltern mit ihren Kindern, Singles und Freundesgruppen, Profis und Anfänger

Der veranstaltende Verein setzte Ordnerinnen und Ordner ein, die gleichfalls auf ihren Skates die Strecke befuhren, um die Teilnehmenden abzusichern und Zusammenstöße zu vermeiden. Für die Ordner war es nach dem Reglement erlaubt, das Feld am linken Fahrbahnrand zu überholen. Die Teilnehmer hatten hierfür eine entsprechende Gasse freizuhalten. Selbstverständlich hatte der Veranstalter allen Skaterinnen und Skatern das Tragen einer Schutzausrüstung empfohlen.

Zusammenstoß mit Folgen

Schon eine halbe Stunde nach dem Start kam es zu einem Zusammenstoß: Der Ordner K. überholte einen Teilnehmer links. Dabei kollidierten beide Skater. Bei dem Sturz brach sich der Teilnehmer sein rechtes Handgelenk. Der Ordner erlitt eine Rippenprellung und musste am nächsten Sammelpunkt von einem Sanitäter-Team versorgt werden. Am nachfolgenden Tag bei der Schlussbesprechung und „Nachlese“ des Vereins berichtete der Ordner von seinem Zusammenstoß mit dem Teilnehmer. Die Vereinsverantwortlichen füllten mit K. eine Schadenmeldung aus und reichten diese dem Versicherungsbüro beim BSB ein. Da Ordner K. für den Verein als Helfer tätig war, stehen ihm als dem Verletzten vertragliche Leistungen der Sport-Unfallversicherung zu.

Das gerichtliche Nachspiel

Kurze Zeit nach dem Unfall erhielt K. das Schreiben eines Anwalts, der für den Teilnehmer ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro forderte. Er sei von K. mit hoher Geschwindigkeit von hinten schuldhaft angefahren worden. K. erwiderte jedoch, der Skater habe plötzlich und unerwartet die Fahrspur nach links gewechselt, so dass ein Zusammenstoß unvermeidbar gewesen sei. Letztlich erhob der Teilnehmer Klage beim zuständigen Landgericht. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass der Teilnehmer in das Risiko eines Sturzes eingewilligt habe. Bei sportlichen Wettbewerben mit einem nicht unerheblichen Gefahrenpotenzial ist die Inanspruchnahme anderer Teilnehmer für Schäden ohne eine gravierende Regelverletzung ausgeschlossen. Diese Grundsätze gelten auch für Fälle gemeinsamer sportlicher Betätigung ohne Wettkampfcharakter. K. hatte sich weder unfair noch grob fahrlässig verhalten, auch wenn er mit einer etwas höheren Geschwindigkeit unterwegs war als die übrigen Teilnehmer. Dies war seiner besonderen Stellung als Ordner geschuldet. Ein rechtswidriges Verhalten lag nicht vor. Vielmehr hielt das Gericht dem klagenden Teilnehmer entgegen, dass die Folgen seines Sturzes milder oder sogar vermeidbar gewesen wären, wenn er Handgelenksschoner getragen hätte.

Wie half die ARAG?

Der Ordner K. war über den Sportversicherungsvertrag haftpflichtversichert. Die ARAG beauftragte einen Anwalt auf ihre Kosten, der in dem Rechtsstreit die Interessen des Ordners wahrnahm. Da das Gericht die Klage abwies, trug der Teilnehmer sämtliche Kosten des Rechtsstreits. n

Funktionsträger im Verein optimal absichern

Ihr Verein lebt vom Engagement seiner Mitglieder – allen voran stehen jene, die leitende Funktionen und damit auch Verantwortung übernehmen. Unterstützen Sie diese Funktionsträger, indem Sie deren persönliches Haftungsrisiko und Privatvermögen absichern – mit einer D&O-Versicherung und einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Wie in der freien Wirtschaft können Verantwortungsträger, also die gesetzlichen Vertreter von eingetragenen Vereinen, im organisierten Sport bei Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen für Vermögensschäden persönlich in Anspruch genommen werden. Wird eine Schadensersatzforderung beim Vorstand als gesetzlicher Vertreter des Vereins oder beim Geschäftsführer geltend gemacht, ist eine rechtliche Unterstützung unumgänglich. Dafür gibt es die Directorsand-Officers-Versicherung, kurz D&O-Versicherung, der ARAG.

Das leistet die D&O-Versicherung der ARAG

Sobald eine persönliche Inanspruchnahme eines Versicherten – auch durch den eigenen Vorstand – im Raum steht, startet die Arbeit der ARAG D&O-Versicherung. Die ARAG übernimmt vorbeugende, außergerichtliche Rechtskosten. Sie wehrt unbegründete Ansprüche im Rahmen einer besonders qualifizierten Rechtsverteidigung ab. Sind die Ansprüche berechtigt, stellt sie die versicherten Personen von diesen frei.

Beispiele für Situationen der Inanspruchnahme

• Verlust der Gemeinnützigkeit • Falsche Verwendung von zweckgebundenen Spendengeldern • Sachverhalte aufgrund unzureichender

Organisation oder Überwachung des

Vereinsbetriebs Die Versicherungssumme kann wahlweise in Höhe von 125.000 Euro, 250.000 Euro oder 500.000 Euro vereinbart werden.

Das leistet die VermögensschadenHaftpflichtversicherung der ARAG

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ARAG umfasst neben Drittschäden insbesondere sogenannte „Eigenschäden“. Hierbei handelt es sich um Schäden, die die eigene Organisation im Rahmen des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes aufgrund eines fahrlässigen Handelns durch haupt- oder ehrenamtlich tätige Personen oder Vereinsmitglieder selbst erleidet. Eine persönliche Inanspruchnahme der verantwortlichen Personen ist im Gegensatz zur D&O-Versicherung nicht zwingend, sodass der Vereinsfriede gewahrt bleibt.

Beispiele für mögliche Schadensfälle

• Der Vorstand sendet die Kündigung eines Mietverhältnisses irrtümlich an die falsche Anschrift. Der Mietvertrag der

Räume verlängert sich ungewollt. • Die Trainerin bestellt versehentlich das falsche Material für den geplanten Workshop und schädigt damit unmittelbar den Verein. • Eine Mitarbeiterin terminiert die Stornierung von nicht erforderlichen Hotelzimmern aus einem Kontingent für eine

Veranstaltung falsch und verursacht dadurch Stornokosten. Die Versicherungssumme kann analog zur D&O-Versicherung mit 125.000 Euro, 250.000 Euro oder 500.000 Euro gewählt werden. Es wird keine Selbstbeteiligung angerechnet. Ein wichtiges Highlight: Mitversichert ist der Verlust vereinseigener und fremder Schlüssel, die zur Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes (z. B. für Sportstätten) benötigt werden. Ersetzt werden im Schadenfall die Kosten für den erforderlichen Austausch der Schließanlage bis zu einer Höhe von 20.000 Euro.

Bei allen Fragen zu Inhalten oder der richtigen Versicherungssumme berät Sie Ihr Versicherungsbüro gerne.

Versicherungsbüro beim Badischen Sportbund Freiburg e. V. (BSB) Wirthstr. 7 79110 Freiburg Telefon 07 61/15 27 10 E-Mail: vsbfreiburg@ARAG-Sport.de www.ARAG-Sport.de

297 × 210 mm Anzeige

SEI STÄRKER

ALS DEINE STÄRKSTE AUSREDE!

Sport macht glücklich, fit und hält gesund. Wann startest du?

sportdeutschland.de

This article is from: