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der Verein als Arbeitgeber: Mit Benefits den Mitarbeitenden gutes tun

gute Arbeitskräfte sind rar. daran wird sich voraussichtlich auch in naher Zukunft nichts ändern. ganz im gegenteil, in den kommenden Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand. Um konkurrenzfähig zu sein, ist es wichtig, sich am Markt als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren

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Zahlreiche Unternehmen setzen auf Benefits, mit denen sie den Bedürfnissen der Beschäftigten entgegenkommen. Welche Möglichkeiten Vereine haben, lesen Sie hier.

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Aus dem Vereinsleben

Die Stellenanzeige „Clubsekretär m/w/d“ eines Tennisvereins klingt nüchtern. Während die Unternehmen in der Umgebung mit zahlreichen attraktiven Zusatzleistungen versuchen, bei den Bewerbern zu punkten, hat der Verein außer einer angenehmen Arbeitsatmosphäre nicht viel zu bieten. Der 2. Vorsitzende schlägt Benefits vor, die potenziellen Bewerbern wichtig sein könnten. Der Kassierer winkt mit Blick auf die Kosten ab. Was er nicht bedenkt: Benefits können durchaus nichtfinanzieller Art sein.

Hintergründe

Benefits sind Zusatzleistungen, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zusätzlich zum Entgelt in Anspruch nehmen können. Dabei kann es sich um Gutscheine handeln, die die Vereinsfinanzen belasten oder um Maßnahmen, die entweder keine oder lediglich indirekte Kosten verursachen. Vorteile von Benefits sind oft motiviertere Mitarbeitende, was sich häufig in der Produktivität auswirkt.

Sachbezug

Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern Sachbezüge bis zu einer Höhe von 50 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Hierbei ist zu beachten, dass nur Gutscheine beziehungsweise Geldkarten vom Gesetzgeber akzeptiert werden, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen. Das ist in folgenden Fällen in der Regel gegeben: • Nutzung lediglich in limitierten Einkaufsverbünden möglich, wie zum Beispiel für

Einzelhandelsketten oder regionale City-

Cards • Nutzung für eine limitierte Produktpalette, wie beispielsweise Tankgutscheine,

Kinokarten • Nutzung zu steuerlichen und sozialen

Zwecken, wie zum Beispiel Essensmarken. Gutscheine/Geldkarten mit unbegrenzten Bezugsmöglichkeiten sind für den steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug nicht erlaubt. Das gilt gleichermaßen für Geldkarten, die in Bargeld umgetauscht werden können. Auf der sicheren Seite ist man mit Gutscheinen von regionalen Einzelhändlern und Tankstellen. Onlinehändler kommen nur dann infrage, wenn sie ein begrenztes Warenangebot, zum Beispiel ausschließlich Kaffee oder Tee, zum Kauf anbieten. Entsprechend sollte von Amazon-Gutscheinen abgesehen werden.

Alternativen zum Sachbezug

Zum Sachbezug gibt es zahlreiche Alternativen. Vielen Beschäftigten sind Weiterbildungsmaßnahmen wichtig, was häufig jedoch mit Kosten verbunden ist. Indirekte Kosten verursachen unter anderem freie Tage für ehrenamtliche Tätigkeiten, arbeitsfrei am Geburtstag ist eine schöne Geste, genauso wie die kostenfreie Nutzung der Vereinsangebote, wobei hier der Übergang zum Sachbezug fließend und entsprechend die Höchstgrenze zu beachten ist. Auch die Erlaubnis, technische Geräte des Vereins privat nutzen zu dürfen, wird von Arbeitnehmenden ebenso gerne angenommen wie die freie Verfügbarkeit von Getränken oder Obst am Arbeitsplatz. Nicht mit Kosten verbunden sind in der Regel Maßnahmen, die die WorkLifeBalance der Beschäftigten positiv beeinflussen, wie großzügige Kinderbetreuungsmöglichkeiten während der Arbeitszeit (Beispiel: Die Vereinssekretärin darf ihr Kind im Notfall mit ins Büro bringen) beziehungsweise das Angebot von Homeoffice und/oder flexible Arbeitszeiten, sofern das mit dem jeweiligen Tätigkeitsbereich in Einklang gebracht werden kann. Entsprechende Möglichkeiten können für einzelne Beschäftigte eine große Erleichterung sein, Job und Familie unter einen Hut zu bringen. n Susanne Kowalski

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