Gemeinde Wettingen
ARBEITSAUSSCHREIBUNG WERKLEITUNGSBAU UND STRASSENSANIERUNG FROHSINN- UND LÄGERNSTRASSE 1. Auftraggeber: Regionalwerke AG Baden, Abt. Erdgas Haselstrasse 15, 5400 Baden EG Wettingen, Bauverwaltung und Planung Alberich-Zwyssig-Strasse 76, 5430 Wettingen Elektrizitäts- und Wasserversorgung Wettingen, Planung, Bau und Betrieb, Fohrhölzlistrasse 11, 5430 Wettingen 2. Objekt: Werkleitungsbau und Strassensanierung Frohsinn- und Lägernstrasse 3. Auftragsart: Bauauftrag 4. Vergabeverfahren: Offenes Verfahren 5. Gegenstand und Umfang des Auftrages Strassenbau: • Belagsaufbrüche 1700 m² • Aufbruch Fundationsschicht (fest) 2300 m³ • Randabschlüsse neu 520 m • Planien 1700 m² • AC-Tragschichten 290 t • AC- Deckschichten 150 t • Neue Strassensammler 6 St. Werkleitungen: • Neubau Schmutzwasserleitung 105 m • EW-Rohrblock 305 m • Graben für Gas 220 m • Graben für Wasserleitung 235 m 6. Ausführungstermin: Beginn der Bauarbeiten: 3. März 2014 Abschluss Bauarbeiten: 15. August 2014 7. Adresse und Frist für den Bezug der Unterlagen Bezug oder Bestellung der Unterlagen: KSL Ingenieurbüro AG Studacherstrasse 7b, 5416 Kirchdorf Tel. 062 865 30 30 marco.cafaro@ksl-ing.ch Frist: Ab Montag, 9. Dezember 2013 8. Adresse und Frist für die Einreichung des Angebots Das Angebot ist bis zum 15. Januar 2014, 17.00 Uhr (Poststempel A-Post) Einzureichen an: KSL Ingenieurbüro AG Studacherstrasse 7b, 5416 Kirchdorf 9. Sprache des Verfahrens: Deutsch 10. Preis der Angebotsunterlagen: Kostenlos 11. Eignungskriterien für die Bestellung der Ausschreibungsunterlagen: Die Submissionsunterlagen dürfen nur von einem ausgewiesenen Tiefbau- und Strassenbauunternehmen bezogen werden (mindestens 3 vergleichbare Referenzobjekte in den letzten 8 Jahren).
WETTINGEN
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LESERBRIEF Flächendeckendes Tempo 30 durch die Hintertür (Tempo-30-Zonen, Limmatwelle vom 28. November 2013) 1991 wurde in Wettingen eine Volksinitiative für flächendeckendes Tempo 30 abgelehnt. Das hat den Gemeinderat im Jahr 2010 nicht daran gehindert, 18 neue Tempo-30-Zonen vorzuschlagen, die auf ebendieses flächendeckende Tempo 30 hinauslaufen. In der Botschaft an den Einwohnerrat war eine Etappierung nach Prioritätsstufen vorgesehen. Sowohl in der Verkehrskommission als auch in der FiKo war das Projekt umstritten: Die differenzierte Stellungnahme der Verkehrskommission hat der Gemeinderat ignoriert und in der Finanzkommission kam die Zustimmung nur dank des Stichentscheides des Fiko-Präsidenten, seines Zeichens Autogaragengeschäftsführer, zustande. Wenn in der Mitteilung des Gemeinderates vom 28. November 2013 von 88 Prozent befürworten-
den Äusserungen aus der Bevölkerung und von breiter Zustimmung die Rede ist, dann ist das meines Erachtens ohne gleichzeitige Bekanntgabe der Anzahl der eingegangenen Vernehmlassungen blanke Irreführung der Öffentlichkeit. Die ursprünglich gemäss Einwohnerratsbeschluss vorgesehene Etappierung wird nun in der Umsetzung gemäss Projektauflage kurzerhand fallen gelassen, der Gemeinderat wird damit sogar seinen eigenen Vorschlägen untreu. Auch die knappen Finanzen (Wettingen war im 2012 mit fast 5 Mio. defizitär) spielen dabei keine Rolle, Tempo 30 muss nun auf Teufel komm raus sofort umgesetzt werden; Die Finanzierung ist ja kein Problem, allfällige Defizite können mit der für 2015 vorgesehenen nochmaligen Steuerfusserhöhung um 3 Prozent auf 95 Prozent problemlos Charles Meier, aufgefangen werden. alt Grossrat und alt Einwohnerrat
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Gemeinde Wettingen
Altpapiersammlung Die nächste Altpapiersammlung wird von der Bezirksschule durchgeführt und findet statt am
Samstag, 17. Dezember 2013 Das der Sammlung mitzugebende Altpapier ist in gut verschnürten, handlichen, ca. 5 kg schweren Bündeln bis spätestens 7 Uhr entlang den üblichen Kehrichtdeponiestellen bereitzustellen. Wir danken für Ihre Mithilfe. WERKHOF UND ENTSORGUNG
12. Zuschlagskriterien: Preis 75%, Kompetenz 10%, Termine 10% Anteil Lernende 5% Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Ausschreibung kann gemäss § 24 ff. SubmD innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung und allfällige Beweismittel sind der Beschwerdeschrift beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d. h.; die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Wettingen, 6. Dezember 2013 Regionalwerke AG Baden
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