Woche 26c

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An der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Traktandenliste 1. Genehmigung des Protokolls vom 28. Januar 2013 2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichtes 2012 3. Genehmigung der Jahresrechnung der Einwohnergemeinde und der Gemeindewerke 2012 4. Festlegung der Entschädigungen für die Mitglieder des Gemeinderates für die Amtsperiode 2014–2017 5. Zusammenschluss der Zivilschutzorganisationen Wettingen und Limmattal (Neuenhof, Killwangen, Spreitenbach, Würenlos) zur Zivilschutzorganisation Wettingen-Limmattal (ZSO) sowie Genehmigung des neuen Gemeindevertrages 6. Zusammenschluss des Regionalen Bevölkerungsschutzes Wettingen und Limmattal (Neuenhof, Killwangen, Spreitenbach, Würenlos) zum Regionalen Bevölkerungsschutz Wettingen-Limmattal (RFO) sowie Genehmigung des neuen Gemeindevertrages 7. Rückbau der Reservoire Chlosterblick und Klosterrüti, Kreditgenehmigung von Fr. 135 000.–8. K274/Chrüzlibergweg/Kirchfeldstrasse, Genehmigung der Kreditabrechnung 9. Reservoir Rehweg, Genehmigung der Kreditabrechnung 10. Limmatstrasse, Genehmigung der Kreditabrechnung 11. Höhenweg/Sandrainstrasse, Genehmigung der Kreditabrechnung 12. Stockstrasse/Weststrasse, Genehmigung der Kreditabrechnung 13. Poststrasse/Lägernblick, Genehmigung der Kreditabrechnung 14. Einbürgerungen a) Alushi, Teuta b) Denis Clastan, Maria Juliana c) Dobazas, Timoleon d) Duvnjak, Alen e) Dzajic, Snjezana f) Ganeshan, Mathushan g) Grujic, Nikola h) Matz, Charles i) Riggio, Anna j) Shala, Besmir Sämtliche Beschlüsse (ausser Traktandum 14: Einbürgerungen) unterstehen gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Dieses kann von 1/10 aller Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach Veröffentlichung der Beschlüsse ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei Neuenhof bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 29. Juli 2013 Neuenhof, 25. Juni 2013 GEMEINDERAT NEUENHOF

Gemeinde Neuenhof

Papiersammlung Die nächste Papiersammlung findet statt am: Samstag, 29. Juni 2013 ab 8.00 Uhr Durchführender Verein: sport.neuenhof Kontakttelefon: 079 386 54 58 Bereitstellung: Nur korrekt bereitgestelltes Papier wird übernommen! P a p i e r: Sammelware immer bündeln und verschnüren! – Keine Tragtaschen – Keine Säcke (Einkaufstaschen etc.) – Keine Schachteln, Waschmittelboxen o. Ä. K a r t o n : (bitte speziell beachten) Karton aus Haushaltungen darf in Kleinmengen separat verschnürt bereitgestellt werden. Grössere Mengen oder Dimensionen von Karton, insbesondere aus Gewerbebetrieben, sind weiterhin gebührenpflichtig der Kehrichtabfuhr oder direkt einem Altstoffhändler zu übergeben. Abteilung Bau, Neuenhof

Hilfswerk in der Region, für die Region Hilfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen in den Bereichen Begegnung, Betreuung, Beschäftigung, Beherbergung. HOPE Christliches Sozialwerk, Baden www.hope-baden.ch, Telefon 056 221 84 64 Helfen auch Sie mit: Postkonto 50-8771-9

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern An Orten, wo das Strassenprofil ohnehin meistens knapp ist, wird der Fuss- und Fahrzeugverkehr vielfach durch überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern aus Vorgärten behindert. Oft ist auch die Verkehrsübersicht bei Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen verschlechtert. Das Lichtraumprofil über dem Gehweg ist vor allem für Kinder, Geh- und Sehbehinderte oder Blinde wichtig.

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Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden gebeten, ihre auf Strassen und Trottoirs überhängenden Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. Das Verkehrsprofil ist über Fahrbahnen auf 4,50 m Höhe, über Rad- und Gehwegen auf 2,50 m Höhe freizuhalten. Besonders ist darauf zu achten, dass Strassenleuchten und Namenstafeln nicht verdeckt sind. Wir zählen auf die verständnisvolle Mithilfe aller Gartenbesitzer. Abteilung Bau, Neuenhof

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