Amtliche / Kirche
Nr. 40 | Donnerstag, 4. Oktober 2012
Stadt Grenchen Baupublikationen Gesuchsteller:
SANKO Sandstrahlerei GmbH Scheibenstrasse 63, 3600 Thun Bauvorhaben: Ausbau Dachgeschoss + Einbau Lift Bauplatz: Archstrasse 26 / GB-Nr. 1231 Planverfasser: Architektur Atelier, Adrian Christen Alleestrasse 9, 3613 Steffisburg Einsprachefrist: 18. 10. 2012. Die Einsprachen sind begründet und im Doppel einzureichen. Gesuchsteller:
Vebo Aussenwohngruppe Bielstrasse 53, 2540 Grenchen Bauvorhaben: Autoabstellplätze Bauplatz: Bielstrasse 53 / GB-Nr. 5543 Planverfasser: ateli21 Architektur Raumgestaltung Solothurnstr. 30, 2544 Bettlach Einsprachefrist: 18. 10. 2012. Die Einsprachen sind begründet und im Doppel einzureichen. Gesuchsteller: Bauvorhaben: Bauplatz: Planverfasser:
SWG, Marktplatz 22, 2540 Grenchen Solaranlage Girardstrasse 15 / GB-Nr. 9466 SOLVATEC AG, Bordeaux-Strasse 5 4053 Basel Einsprachefrist: 18. 10. 2012. Die Einsprachen sind begründet und im Doppel einzureichen. Grenchen, 4. Oktober 2012
Baudirektion Grenchen
Amtliche Publikation Feuerungskontrolle von ÖI- und Gasfeuerungen Die Mitarbeiter der Feuerungskontrolle der Stadt Grenchen kontrollieren während der Heizperiode ab Mitte Oktober wieder Öl- und Gasfeuerungen. Gemäss den gesetzlichen Grundlagen (LRV) ist jede Anlage alle zwei Jahre messpflichtig. Die Kontrolle muss durch die amtlichen Kontrolleure erfolgen, private Feuerungskontrolleure oder Messungen durch Servicemonteure der Heizungsfirmen können nicht anerkannt werden. Bei neuen Anlagen ist spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme die Feuerungsanlage durch die Baudirektion, Abteilung Feuerungskontrolle, Dammstrasse 14, 2540 Grenchen, auf die Einhaltung der in der Luftreinhalteverordnung (LRV) vorgeschriebenen Grenzwerte kontrollieren zu lassen. Die entsprechende Aufforderung hat durch die Eigentümer zu erfolgen. Die beiden von der Stadt Grenchen mit der Feuerungskontrolle beauftragten Mitarbeiter, Rolf Roth und Thomas Staufer, verfügen über einen Personalausweis. Die Administration der Feuerungskontrolle ist unter 032 654 67 46 (Baudirektion) erreichbar.
KIRCHEN GOTTESDIENSTE REFORMIERTE KIRCHE Zwinglikirche Grenchen Sonntag, 7. Oktober 10.00 Uhr Gottesdienst. Pfarrer Toni Calmonte Markuskirche Bettlach Sonntag, 7. Oktober 10.00 Uhr Gottesdienst. Pfarrerin Kornelia Fritz RÖMISCH-KATHOLISCHE KIRCHE Samstag, 6. Oktober 9.00 Uhr Rosenkranz in der Kapelle. 17.30 Uhr Eucharistiefeier. Sonntag, 7. Oktober 8.45 Uhr Eucharistiefeier in der Kapelle Staad. 9.45 Uhr Eucharistiefeier im Kinderheim Bachtelen. 10.00 Uhr Eucharistiefeier. Anschliessend «Eusi-Kaffee». 10.00 Uhr Eucharistiefeier in spanischer Sprache in der Kapelle. 11.15 Uhr Eucharistiefeier in italienischer Sprache in der Kirche. 19.30 Uhr Adoray. Lobpreis für junge Christen in der Taufkapelle. Dienstag, 9. Oktober 9.00 Uhr Eucharistiefeier. Mittwoch, 10. Oktober 19.00 Uhr Eucharistiefeier. Donnerstag, 11. Oktober 9.00 Uhr Eucharistiefeier fällt aus. 19.00 Uhr Rosenkranz in der Kapelle. Freitag, 12. Oktober 8.00 Uhr Eucharistiefeier. CHRISTKATHOLISCHE KIRCHE Sonntag, 7. Oktober 9.30 Uhr Eucharistiefeier mit Pr. Petr Jan Vins EVANG.-METH. KIRCHE Baumgartenstrasse 43, Grenchen www.emk-grenchen.ch 032 351 35 92 Sonntag, 7. Oktober 19.00 Uhr Abendgottesdienst GEMEINDE FÜR CHRISTUS GfC Baumgartenstrasse 46a, Grenchen Dienstag, 9. Oktober 20.00 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 7. Oktober 10.00 Uhr Gottesdienst an der Mühlestrasse 9 mit Kinderbetreuung Weitere Infos: www.bewegungplus-grenchen.ch
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AMTLICHE PUBLIKATIONEN
um Ihren Krankenkassenwechsel! Krankenkassen-Beratungsstelle H. Kobelt, Vertretung der Assura Tel. 032 621 52 03
Ich gratuliere von ganzem Herzen meiner Frau
Nadine Michels
zum Diplom-Bachelor in Sozialer Arbeit fünf Jahre Blut und Schweiss, durchwachte Nächte, Tränen, Freude und viel Arbeit haben sich gelohnt. Ich danke der Stiftung SCHMELZI, Wohngemeinschaft CASTELLO, für Nadines Begleitung und Unterstützung während der Ausbildungszeit, insbesondere den Herren Guido Studer, Hans Rudi Lempen, Peter Kriwanek.
Grenchen, 4. Oktober 2012 BAUDIREKTION GRENCHEN
Die Sprechstunde des Stadtpräsidenten findet statt am Donnerstag, 4. Oktober 2012, 17.00 –19.00 Uhr, im Hôtel-de-Ville, Bahnhofstrasse 23, Sitzungszimmer im 1. Stock. Stadtkanzlei Grenchen
Richterliches Verbot Auf das Gesuch der Tschudin AG, Maienstrasse 9, 2540 Grenchen, vertreten durch MLaw Cornelia Lüthi, Rechtsanwältin, Bielstrasse 111, Postfach 316, 4503 Solothurn, wird Unberechtigten richterlich untersagt, die Liegenschaft Maienstrasse 9, 2540 Grenchen, GB Grenchen Nr. 7546, zu betreten, zu befahren sowie darauf Fahrzeuge oder Gegenstände jeglicher Art abzustellen. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, wird mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft. Kosten Fr. 200.–. Rechtsbelehrung Das Verbot ist durch den Verbotnehmer öffentlich bekannt zu machen (im regionalen Amtsanzeiger mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Einsprache innert 30 Tagen seit Publikation beim Gericht) und auf dem Grundstück an gut sichtbarer Stelle anzubringen. Es bleibt solange in Kraft, bis es durch ausdrückliche Einwilligung des Verbotnehmers oder durch Richterspruch aufgehoben wird. Eine allfällige Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 259 f. ZPO). Solothurn, 4. Oktober 2012 Richteramt Solothurn-Lebern Zivilabteilung François Scheidegger Amtsgerichtspräsidentin
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Mein Dank gilt weiterhin Mike Rüegsegger und Ralf Rast aus dem Unterhalt sowie all ihren Kolleginnen und Kollegen aus der Stiftung SCHMELZI. Martin Michels