Azeiger 25 2015

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AUS SOLOTHURN & LEBERN

Gemeindeversammlung Dienstag, 23. Juni 2015, um 19.30 Uhr im Landhaussaal Traktandenliste

Aufforderung zum Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken entlang von Strassen und Trottoirs

Gerichtliches Verbot Auf Begehren der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn wird für das Grundstück GB Solothurn Nr. 3681 «Areal des Schulhauses Fegetz» richterlich verfügt: Die Plätze und Aussenanlagen des Schulhauses Fegetz GB Solothurn Nr. 3681 dürfen ausserhalb der Schulzeiten durch die Stadtbevölkerung ohne Bewilligung wie folgt frei benutzt werden: Während der Schulzeit: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 15.30 – 21.30 Uhr Mittwoch und Samstag sowie Sonntag und Feiertage 13.30 – 21.30 Uhr Während der Schulferien: Montag bis Samstag 8.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 20.00 Uhr Sonntag und Feiertage 13.30 – 21.30 Uhr Unbefugten ist ferner verboten: • Das Befahren des Areals mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern. • Das Betreten und der Aufenthalt auf dem Areal zwischen 21.30 und 7.00 Uhr, ausgenommen sind offizielle oder bewilligte Anlässe in der Schulanlage. • Das Laufen und das Versäubernlassen von Hunden. • Lärmen und das Abspielen von Tonwiedergaben jeglicher Art, ausgenommen sind die Nutzungen durch die Schule und Vereine oder bewilligte Veranstaltungen. • Rauchen und der Konsum von alkoholischen Getränken, ausgenommen sind offizielle und bewilligte Anlässe in der Schulanlage. • Das Entfachen von Feuer jeglicher Art. • Das Liegenlassen von Abfällen. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, wird mit einer Busse bis Fr. 2 000.– bestraft. Gegen dieses Verbot kann innert 30 Tagen seit der Publikation beim Richteramt SolothurnLebern Einsprache erhoben werden. Solothurn, 18. Juni 2015

Stadt Solothurn Kurt Fluri Stadtpräsident Hansjörg Boll Stadtschreiber 1067464

Bepflanzung entlang Trottoirs

2. Berichtigung der Zuordnung von Grundstücken zum Finanzund Verwaltungsvermögen 3. Motion von Christian Baur vom 9. Dezember 2014, betreffend «Mehr Plätze für Asylsuchende aus Konfliktregionen»; Weiterbehandlung 4. Teilrevision der Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) für das Personal der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn vom 15. Januar 1974; Ablieferung der Einkünfte aus Vertretungen in Unternehmen und anderen Organisationen an die Stadtkasse. STADTKANZLEI SOLOTHURN 1064059/So

Verkehrsbehinderung wegen Durchfahrt Tour de Suisse Bepflanzung entlang Strasse

Am Donnerstag, 18. Juni 2015, führt die Tour-de-Suisse-Etappe von Wil SG durch unsere Region nach Biel. Ab 17.00 Uhr ist demzufolge auf folgender Strecke mit starken Verkehrsbehinderungen zu rechnen: Von Riedholz her auf der Baselstrasse – Kreisel Baseltor – Werkhofstrasse – Konzertsaal – Werkhofstrasse – Bielstrasse in Richtung Grenchen.

Diese Vorgaben sind das ganze Jahr einzuhalten. Entspricht der jetzige Stand nicht diesen Bestimmungen, sind die Bepflanzungen bis Ende Juni zurückzuschneiden. Andernfalls wird die Polizei der Stadt Solothurn die Arbeiten unter Kostenfolge für die Grundstückbesitzer/-innen von Fachkräften ausführen lassen.

BAUPUBLIKATION Bauherr und Grundeigentümer: Woodtli Therese, Höhenweg 25 4512 Bellach Planverfasser: ssm Architekten AG Gibelinstrasse 2, 4503 Solothurn Bauobjekt: Umbau best. Praxis in Wohnung Bauplatz: Höhenweg 25 GB Bellach-Nr.: 536 Planauflage: Schalterhalle, Gemeindehaus Dorfstrasse 3, während der ordentlichen Öffnungszeiten. Einsprachefrist: 2. Juli 2015 Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung Bellach zu richten. BAUVERWALTUNG BELLACH 1067652/Be

BAUPUBLIKATION Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser: Parente Concetta, Hasenweg 12 4512 Bellach Bauobjekt: Sichtschutzwand aus Holz entlang Westgrenze (Ausnahmegesuch um Unterschreitung der Strassenbaulinie) Bauplatz: Hasenweg 12 GB Bellach-Nr.: 2303 Planauflage: Schalterhalle, Gemeindehaus Dorfstrasse 3, während der ordentlichen Öffnungszeiten. Einsprachefrist: 2. Juli 2015 Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung Bellach zu richten. BAUVERWALTUNG BELLACH 1067648/Be

Die Stadtpolizei Solothurn empfiehlt, obgenanntes Gebiet in dieser Zeit grossräumig zu umfahren. Auch im öffentlichen Verkehr muss mit Staus und Verspätungen gerechnet werden, weshalb es ratsam ist, mehr Reisezeit einzuplanen. STADTKANZLEI SOLOTHURN 1064908/So

Besten Dank für Ihre Mitarbeit STADT SOLOTHURN POLIZEI

1067511/So

1068464/Be

AMTLICHE PUBLIKATION

Unter Hinweis auf §16 der Polizeiordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn vom 30. 6. 1992 werden die Grundstückbesitzer ersucht, Bäume, Sträucher und Grünhecken, die in oder über das öffentliche Strassengebiet gewachsen sind, auf folgende Grenzen zurückzuschneiden: Strassensignale und Beschilderungen dürfen nicht verdeckt werden.

1. Rechnungen 2014 der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn und der Regio Energie Solothurn 1.1 Verwendung Rechnungsüberschuss: Zuweisung an zwei Vorfinanzierungen plus zusätzliche Abschreibungen auf den Hochbauten

BELLACH


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