Lenzburger Bezirks-Anzeiger

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AMTLICHES

Freitag, 22. Mai 2020

Baugesuch

Bauherrschaft, Planverfasser:

Martin Bertschinger Gartenstrasse 1 5600 Lenzburg

Bauobjekt:

Parkplatz

Bauplatz:

Gartenstrasse 6a Parzelle 3405

Öffentliche Auflage im Försterhaus am Kronenplatz 24 in Lenzburg vom 23. Mai bis 22. Juni 2020. Das Auflagezimmer ist während den Bürozeiten zugänglich. Auf Verlangen (per E-Mail an hochbau@lenzburg.ch oder telefonisch unter 062 886 45 20) werden die Unterlagen den aufgrund des Coronavirus‘ verhinderten Personen auf geeignete Weise zugestellt. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Stadtrat schriftlich (mit Begehren und Begründung sowie mit vollständigen Adressangaben und möglichst mit E-Mailadresse) einzureichen. Der Stadtrat

Roland Dössegger Lochackerweg 7 5702 Niederlenz

Bauobjekt:

Neubau Sichtschutzwand

Objektadresse:

Lochackerweg 7 Parzelle 588 Gebäude Nr. 36

Öffentliche Auflage des Baugesuchs vom Montag, 25. Mai bis Dienstag, 23. Juni 2020 bei der Gemeindeverwaltung. Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5702 Niederlenz.

Baugesuch

Bauherrschaft:

Hämmerli Marco und Christine, Halden 1, 5706 Boniswil

Projektverfasser: Landwerker GmbH, Allmendweg 4, 6122 Menznau Bauvorhaben:

Absturzsicherung/ Sichtschutzwand

Ortslage:

Parzelle 966, Halden 1

Öffentliche Auflage des Baugesuchs auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 23. Mai 2020 bis 22. Juni 2020. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung. Boniswil, 22. Mai 2020 Gemeinderat Boniswil ■

Gemeindeanlässe 2020, Absagen

Der Gemeinderat hat für das Jahr 2020 die Durchführung der Bundesfeier, des Neuzuzügerapéros und der Jungbürgerfeier abgesagt. Boniswil, 14. Mai 2020 Gemeinderat Boniswil

Baugesuch

Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

Jörg Vogelsang hat seine Demission als Mitglied des Gemeinderates aus beruflichen Gründen eingereicht.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über politische Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Brunegg zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 14. August 2020, 12.00 Uhr einzureichen. (Einwurf in den Gemeindebriefkasten ist auch erlaubt.) Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gestützt auf die im Zusammenhang mit der Corona-Krise vom Regierungsrat des Kantons Aargau erlassene Sonderverordnung vom 1. April 2020 «Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen» infolge des Coronavirus (SonderV 20-1) § 15 ist bei der Wahl des Gemeinderates eine stille Wahl bereits im ersten Wahlgang möglich, wenn die Voraussetzungen gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 erfüllt sind. Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Millennium Immobilien & Consulting GmbH Bruggerstrasse 11b 5103 Wildegg

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Bauobjekt:

Umnutzung von Werkstatt in Auto-Garage

Wahlbüro

Bauplatz:

Dorfrain 10 Parzelle 779 Gebäude Nr. 785

Weitere Bewilligung:

Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Baugesuch

Bauherrschaft:

Nicole und Adrian Meyer Bachmattweg 14 5616 Meisterschwanden

Bauobjekt:

Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5702 Niederlenz.

Neubau Pergola mit mobilen Dachlamellen und Wandbeschattung

Bauplatz:

Parzelle Nr. 2156 Bachmattweg 14 5616 Meisterschwanden

RTB Regionale Technische Betriebe

Zusätzliche Bewilligung:

Die 42. Abgeordnetenversammlung vom 6. Mai 2020 hat die folgenden publizitätspflichtigen Beschlüsse gefasst:

Das Baugesuch liegt gemäss §60 Abs. 2 BauG vom 25. Mai 2020 bis 25. Juni 2020 bei der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 10, 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf.

Genehmigung Jahresrechnung und Jahresbericht 2019 sowie Entlastung des Vorstands Genehmigung Kreditanträge: – Werkleitungsbau Böllistrasse, Niederlenz – Werkleitungsbau K394 Unteräsch-/ Dorfstrasse, Möriken

Keine

Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Meisterschwanden einzureichen.

Diese Beschlüsse unterstehen gemäss Artikel 11 der Satzungen dem fakultativen Referendum. Danach können 10% der Gesamtzahl der Stimmberechtigten aus den Verbandsgemeinden innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Vorstand eine Volksabstimmung verlangen.

schafisheim und u m g e b u n g

bedachungen

fassadenbau

gebäudespezialist

Papiersammlung

Am Mittwoch, 27. Mai 2020 findet wiederum eine Papiersammlung statt. Seit 2019 kann neu auch Karton bei der Papiersammlung mitgegeben werden. Wir bitten Sie, Papier und Karton bis spätestens 7.00 Uhr korrekt gebündelt bereit zu stellen. Sammeldaten und Details zur Papiersammlung finden Sie im Entsorgungskalender. Gemeinde Hunzenschwil

Baugesuch

Bauherr:

Bauherr:

Öffentliche Auflage des Baugesuchs vom Montag, 25. Mai bis Dienstag, 23. Juni 2020 bei der Gemeindeverwaltung.

Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 wurde auf Sonntag, 27. September 2020 festgelegt. ■

Baugesuch

Bauherr: ■

Lenzburger Bezirks-Anzeiger Der Seetaler Der Lindenberg

dachfenster

kranarbeiten

kilian-friederich.ch

Majidzadeh Lida und Houshang Fuchswinkel 3, 5032 Aarau

Projektverfasser: ALMAS & CASA GmbH Architektur- und Planungsbüro Flüestrasse 35 5313 Klingnau Bauobjekt:

Neubau EFH mit Carport

Ortslage:

Wannenrain 13 Parzelle Nr. 127

Baugesuch

Bauherrschaft:

Bühler-Döbeli Lydia, Bogenstrasse 4, 5614 Sarmenstorf

Projektverfasser: Bruno Vogelsang AG, Obere Feldeggstrasse 19, 5614 Sarmenstorf Bauobjekt:

Erschliessung (Strasse) Parzelle 1237/1238

Bauplatz:

Hilfikerstrasse

Zone:

Dorfzone D

Parzelle:

1237

Öffentliche Auflage vom 25. Mai 2020 bis 23. Juni 2020 auf der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Der Gemeinderat ■

Baugesuch

Öffentliche Auflage des Baugesuches in der Zeit vom 22. Mai 2020 bis 22. Juni 2020 auf der Gemeindekanzlei Hunzenschwil.

Bauherrschaft:

Einwendungen sind als solche zu bezeichnen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Hunzenschwil zu richten.

Projektverfasser: Bruno Vogelsang AG Obere Feldeggstrasse 19 5614 Sarmenstorf Bauobjekt:

Neubau Einfamilienhaus mit Garage (Antrag Ausnahmebewilligung: Unterschreitung von Dachneigung mit Garagentrakt)

Bauplatz:

Hilfikerstrasse

Zone:

Dorfzone D

Parzelle:

1237

Gemeinderat Hunzenschwil

Baugesuch

Bühler-Döbeli Lydia Bogenstrasse 4 5614 Sarmenstorf

Bauherr:

IMUE AG, Neuhausweg 2, 8240 Thayngen

Öffentliche Auflage vom 25. Mai 2020 bis 23. Juni 2020 auf der Gemeindekanzlei.

Objekt:

Erweiterung Parkplätze und Aufstellung von zwei Containern (nachträgliches Baugesuch)

Ortslage:

Ahornweg 3, Parzelle 755

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Öffentliche Auflage vom 25. Mai 2020 bis 23. Juni 2020 während den Bürostunden in der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich, mit Antrag und Begründung, an den Gemeinderat, 5504 Othmarsingen einzureichen. 5504 Othmarsingen, 19. Mai 2020 Gemeindekanzlei

Der Gemeinderat


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