Lenzburger Bezirks-Anzeiger

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GEMEINDE SEON

Korrigendum zur Publikation im LBA vom 8. 11. 2018 1. Auftraggeber/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Seon Oberdorfstrasse 11 5703 Seon 1.1 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken: Gemeinde Seon Gemeindekanzlei Oberdorfstrasse 11 5703 Seon z. H. Herr Marco Hunziker Telefon: 062 769 85 00, Fax: 062 769 85 27 E-Mail: marco.hunziker@seon.ch 1.2 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 23.11.2018 1.3 Frist für die Einreichung des Angebotes: Datum: 27. 12. 2018, Uhrzeit: 12.00 Uhr 1.4 Datum der Offertöffnung 28. 12. 2018, Uhrzeit: 14.00 Uhr 1.5 Art des Auftraggebers Gemeinde/Stadt 1.6 Verfahrensart Offenes Verfahren 1.7 Auftragsart Bauauftrag 1.8 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Ja 2. Beschaffungsobjekt 2.1 Art des Bauauftrages Ausführung 2.2 Projekttitel der Beschaffung Ersatz Wasseraufbereitungsanlagen Hallenbad 2.3 Aufteilung in Lose Nein 2.4 Gemeinschaftsvokabular CPV: 41000000 – Rohwasser und aufbereitetes Wasser Baukostenplannummer (BKP): 359 – Übriges Normpositionen-Katalog (NPK): 400 – Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 2.5 Detaillierter Projektbeschrieb Ersetzen der bestehenden Badewasseraufbereitungsanlage mit Pumpen, Filter, Armaturen, Leitungen, Chemiekaliendosierung, Anpassungen an Funktions- und Ausgleichsbecken, Schaltschrank mit Steuerung sowie Anpassungen an Planschbecken. 2.6 Ort der Ausführung 5703 Seon 2.7 Laufzeit des Vertrages, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems 9 Monate nach Vertragsunterzeichnung Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein 2.8 Optionen Nein 2.9 Zuschlagskriterien Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien 2.10 Werden Varianten zugelassen? Nein 2.11 Werden Teilangebote zugelassen? Nein 2.12 Ausführungstermin 9 Monate nach Vertragsunterzeichnung ■

Amtliches

Donnerstag, 15. November 2018

Baugesuch

Bauherrschaft:

Einwohnergemeinde Seon Oberdorfstrasse 11 5703 Seon

Bauobjekt:

Sanierung Hallenbad

Ortslage:

Egliswilerstrasse 30 Parz. Nr. 3949

Öffentliche Auflage bei der Gemeindekanzlei Seon vom 16. November bis 17. Dezember 2018. Einwendungen sind innert der Auflagefrist im Doppel an den Gemeinderat Seon einzureichen. Der Gemeinderat

3. Bedingungen 3.1 Eignungskriterien Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien 3.2 Geforderte Nachweise Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise 3.3 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 23. 11 .2018 Kosten: Keine 3.4 Sprachen für Angebote Deutsch 3.5 Gültigkeit des Angebotes 9 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote 3.6 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen zu beziehen von folgender Adresse: Energie- und Haustechnik Weber AG, Herr Thomas Weber, Hubstrasse 4, 8105 Watt, Telefon: 044 840 39 49; Fax: 044 841 04 63, E-Mail: ehtw@ehtw.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 16. 11. 2018 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch 4. Andere Informationen Rechtsmittelbelehrung 1) Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2) Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3) Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4) Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen. 5) Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d. h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. 5703 Seon, 13. November 2018 Gemeinderat Seon

Projektauflage Gemeinden: Seon und Hallwil Strecke: Seon AO / Hallwil AO; K249 Sanierung mit Kleintierdurchlass Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 19. November bis 18. Dezember 2018, in der Gemeindeverwaltung Seon und Hallwil öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt. Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG). Aarau, 15. November 2018 Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung

Gemeindeverwaltung wegen IT-Umstellung geschlossen

Am Donnerstag, 22. November 2018, ab 11.30 Uhr und am Freitag, 23. November 2018, bleibt die Gemeindeverwaltung infolge ITUmstellung geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeindeverwaltung Seengen

Baugesuch

Bauherrschaft:

Matthias Narr und Regula Wild, Spitzmattstrasse 45 b, 5210 Windisch

Grundeigent.:

do.

Bauvorhaben:

Umbau Einfamilienhaus Nr. 423

Standort:

Parzelle Nr. 209 am Blumenweg 3

Öffentliche Auflage vom 16. November 2018 bis 17. Dezember 2018 in der Gemeindekanzlei. Rechtsgültig unterzeichnete Einwendungen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten und haben je einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht genügen, kann nicht eingetreten werden. Staufen, 15. November 2018 Gemeinderat ■

Veröffentlichung der Ortsbürgergemeindeversammlungsbeschlüsse vom 9. November 2018

Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden in Verbindung mit § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 9. November 2018 veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde wurden positiv und endgültig gefasst. Es handelt sich um folgende Traktanden: 1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Juni 2018 2. Beratung und Genehmigung des Budgets 2019 Staufen, 15. November 2018 Gemeinderat

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Der Seetaler

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