KILLWANGEN / SPREITENBACH
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GLÜCKWÜNSCHE ZUM GEBURTSTAG Folgende Personen, welche in Killwangen wohnhaft sind, werden im April 70 Jahre und mehr. Der Gemeinderat gratuliert herzlich und wünscht alles Gute. Bernhard Rupper-Engeli, APH im Brühl
27. / 88 Jahre
Walter Schranz, Fadackerstrasse 10
04. / 86 Jahre
Ruth Grau-Keller, Zelgmattstrasse 4
17. / 85 Jahre
Hans Caldara-Stüssi, Ahornweg 19
30. / 85 Jahre
Jean Pierre Spetzler, Sennenbergstrasse 11
01. / 84 Jahre
Marlies Fischer-Schneider, Rütenenstrasse 3
25. / 84 Jahre
Ludwig Saladin, APH im Brühl
01. / 81 Jahre
Salvatore Rizzo-Trono, Ahornweg 8
01. / 79 Jahre
Marlise Rohner-Knecht, Rütirain 8
11. / 79 Jahre
Gerold Käppeli-Käppeli, Rebäckerstrasse 14
14. / 79 Jahre
Lothar Lengler-Jenner, Buechbühlstrasse 19
30. / 79 Jahre
Jürgen Blaich-Hogg, Rütenenstrasse 21
26. / 78 Jahre
Femi Mehmeti, Ahornweg 1
06. / 77 Jahre
Walter Schaub-Mattle, Buechbühlstrasse 9
24. / 76 Jahre
Kurt Noser-Bürgin, Bollackerweg 4
30. / 76 Jahre
Pia Sancassani-Haas, Ankegässli 2
22. / 75 Jahre
Orban-Sütheö, Reusspark Gnadenthal
22. / 75 Jahre
Rita Kramber-Laube, Rütenenstrasse 12
05. / 74 Jahre
Giovanni Ladurner-Huber, Kirchstrasse 2
16. / 72 Jahre
Swiatkowski Andrzej Wladyslaw, Ahornweg 4
21. / 72 Jahre
Cerullo-Clemente, Zelgmattstrasse 10
01. / 71 Jahre
Hauck-Lorch Dagmar, Steinbruchstrasse 11a
09. / 70 Jahre
INSERAT
Betreibungsamtliche Grundpfandverwertung
Schuldner und Pfandeigentümer Daku-Sula Hamide, Poststrasse 94 /18, 8957 Spreitenbach Daku Fazli, Vorstadtstrasse 17, 8953 Dietikon - Miteigentum zu je 1/2 Steigerungstag Mittwoch, 06.06.2018, 10:00 Uhr Steigerungslokal Zentrumsschopf, Gebäude vor Ein-/Ausgang Süd des Einkaufszentrums Shoppi, neben Poststelle, 8957 Spreitenbach Eingabefrist bis Donnerstag, 12.04.2018 Auflegung Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses Mittwoch, 02.05.2018 bis Freitag, 11.05.2018 im Büro der Betreibungsamtes Spreitenbach-Killwangen, Poststrasse 13, 8957 Spreitenbach, während den Schalteröffnungszeiten Besichtigung Nach Vereinbarung mit dem Betreibungsamt SpreitenbachKillwangen in 8957 Spreitenbach (betreibungsamt@spreitenbach.ch) Grundstück In der Gemeinde Spreitenbach (BFS-Nr. 4040), Grundstück-Nr. 2601-16, E-GRID: CH 84615 49762 22, Wertquote: 20/1000, mit Sonderrecht an der 4½-Zimmer-Wohnung Nr. 061 im 6. Stock mit Nebenraum, Poststrasse 94, 8957 Spreitenbach, sowie ausschliesslichen Benützungsrecht an Autoeinstellplatz Nr. 17 in der Tiefgarage gemäss Ziffer 48 des Verwaltungs- und Benützungsreglement. Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten gemäss Grundbuchauszug. Schätzung Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 475’000.00 Beschrieb des zu Stockwerkeigentum aufgeteilten Grundstückes In der Gemeinde Spreitenbach (BFS-Nr. 4040), Grundstück-Nr. 2601, E-GRID: CH 86078 39598 57, Fläche: 5185 m², Plan-Nr. 96 und 98, Poststrasse, Rozebüel, Gartenanlage, 4209 m², Gebäude/Bauten, 8 m², Mehrfamilienhaus und Tiefgarage, Poststrasse 94, Vers.-Nr. 666, 336 m², Mehrfamilienhaus und unterirdische Garagen, Poststrasse 96, Vers.-Nr. 682, 307 m², Mehrfamilienhaus und unterirdische Garagen, Poststrasse 98, Vers.-Nr. 683, 325 m² Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten gemäss Grundbuchauszug Schätzung der Gesamtliegenschaft CHF 21’500’000.00 Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers im 1. Rang. Der Erwerber hat an der Steigerung, unmittelbar vor dem Zuschlag, eine Anzahlung von CHF 50’000.00 in bar, mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Spreitenbach-Killwangen ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck) oder durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines anerkannten, solventen Kreditinstitutes (BGE 128 III 468) zu leisten oder durch Vorauszahlung auf das Postkonto (CH45 0900 0000 8005 6060 9) des Betreibungsamtes Spreitenbach-Killwangen oder Hinterlegung in bar beim Betreibungsamt Spreitenbach-Killwangen bis spätestens am 04.06.2018 (2 Tage vor Steigerungstag). Gutschriften nach dem 04.06.2018 werden für die Steigerung nicht berücksichtigt. Davon werden CHF 45’000.00 vollumfänglich an den Zuschlagspreis angerechnet und CHF 5’000.00 dienen zur Sicherung der Kosten für den Eigentumsübertrag. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichneten Betreibungsamt ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig, für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Betreibungsamt Spreitenbach-Killwangen
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